Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
21.04.16, 13:15
Aktualisiert
29.04.16, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.3 / Liegenschaften
Sachbearbeiter/in: Ingrid Pfeiffer
TOP
Drs.-Nr.: 160.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
26.04.2016
Stadtrat
03.05.2016
X
14.03.2016
An den Stadtrat verwiesen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Moratorium Sachverständigen-, Anwalts- und Gerichtskosten im Bereich "Planmäßig
bewirtschaftete Wälder" (Produkt 55.555.10)
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Porschen
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Vaaßen
SChwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die Bewirtschaftung der stadteigenen Waldflächen und die damit verbundene mögliche
Kosteneinsparung führen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen immer wieder zu
Diskussionen und sind auch in jedem Jahr Thema der Forstbereisung. Folglich wird die
Verkehrssicherungspflicht schon seit Jahren nur auf ein Mindestmaß beschränkt. Dies hat nun
einen erheblichen Rückstau an notwendigen Maßnahmen zur Folge.
Nachdem es nach Umsetzung der Verkehrssicherung und der Durchforstung im Wald von NeuBottenbroich zu erheblichen Bürgerprotesten kam, wurde entschieden, für die Feststellung der
weiteren durchzuführenden Verkehrssicherungsmaßnahmen einen unabhängigen Gutachter zu
beauftragen.
Daher hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 20.10.2015 unter Drs.-Nr.
357.15 die geplante Verkehrssicherungsmaßnahme genehmigt und empfohlen, den öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen, Herrn Dipl. Biologe Michael Schlag mit der
Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Dies wurde dann in der Ratssitzung vom 27.10.2015
einstimmig beschlossen.
Herr Schlag ist mit der Durchführung beauftragt worden. Aufgrund der Auftragslage des
Sachverständigen konnte dieser mit der Erstellung des Gutachtens in 2015 nicht mehr beginnen.
Aus diesem Grund sind die Mittel in Höhe von 68.112,63 € im Haushaltsjahr 2016 bereitzustellen.
Eine Kürzung des Auftrages ist nicht mehr möglich.
Herr Schlag hat in der letzten Sitzung des Umweltausschusses bereits einen Zwischenbericht
vorgetragen und bestätigt, dass die von ihm untersuchten Waldflächen insgesamt einen
schlechten Pflegezustand aufweisen.
Er wird nun die erforderlichen Maßnahmen in einer Prioritätenliste aufzeigen.
Darüber hinaus konnten witterungsbedingt nicht alle notwendigen
Verkehrssicherungsmaßnahmen (gesamtes Stadtgebiet), Wegeinstandsetzungen und
Ersatzbepflanzungen (Neu-Bottenbroich) abgeschlossen werden. Die hierfür im Haushalt 2015
eingestellten Mittel wurden nicht komplett verausgabt. Demgemäß ist der Haushaltsansatz 2016 in
Absprache mit dem Kämmerer um 72.000 € erhöht worden.
Derzeit wird im Dezernat III geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, die zwingend erforderliche
Verkehrssicherungspflicht kostengünstig und rechtssicher durchzuführen.
Hierbei sind zwei Varianten denkbar. Zum einen die weitere Beauftragung externer Gutachter und
zum anderen die Durchführung der Kontrolle und die Fortführung des Baumkatasters durch
eigene Mitarbeiter innerhalb der Bauhofsverwaltung. Dies ist jedoch nur möglich, wenn dort
zusätzliche Stellenanteile geschaffen werden.
Zur Gegenüberstellung der Kosten im Vergleich Gutachter / Bauhof wurde Herr Schlag bereits
gebeten, eine Kostenschätzung für das gesamte städtische Waldgebiet auszuarbeiten.
Zahlen hierzu liegen noch nicht vor. Sobald die Verwaltung eine Aussage treffen kann, wird dies
im Ausschuss mitgeteilt.
Beschlussvorlage 160.16
Seite 2