Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Moratorium Sachverständigen-, Anwalts- und Gerichtskosten im Bereich "Planmäßig bewirtschaftete Wälder" (Produkt 55.555.10))

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
21.04.16, 13:15
Aktualisiert
29.04.16, 13:15
Beschlussvorlage (Moratorium Sachverständigen-, Anwalts- und Gerichtskosten im Bereich "Planmäßig bewirtschaftete Wälder" (Produkt 55.555.10)) Beschlussvorlage (Moratorium Sachverständigen-, Anwalts- und Gerichtskosten im Bereich "Planmäßig bewirtschaftete Wälder" (Produkt 55.555.10))

öffnen download melden Dateigröße: 95 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.3 / Liegenschaften Sachbearbeiter/in: Ingrid Pfeiffer TOP Drs.-Nr.: 160.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 Stadtrat 03.05.2016 X 14.03.2016 An den Stadtrat verwiesen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Moratorium Sachverständigen-, Anwalts- und Gerichtskosten im Bereich "Planmäßig bewirtschaftete Wälder" (Produkt 55.555.10) X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Porschen Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Vaaßen SChwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Die Bewirtschaftung der stadteigenen Waldflächen und die damit verbundene mögliche Kosteneinsparung führen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen immer wieder zu Diskussionen und sind auch in jedem Jahr Thema der Forstbereisung. Folglich wird die Verkehrssicherungspflicht schon seit Jahren nur auf ein Mindestmaß beschränkt. Dies hat nun einen erheblichen Rückstau an notwendigen Maßnahmen zur Folge. Nachdem es nach Umsetzung der Verkehrssicherung und der Durchforstung im Wald von NeuBottenbroich zu erheblichen Bürgerprotesten kam, wurde entschieden, für die Feststellung der weiteren durchzuführenden Verkehrssicherungsmaßnahmen einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Daher hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 20.10.2015 unter Drs.-Nr. 357.15 die geplante Verkehrssicherungsmaßnahme genehmigt und empfohlen, den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, Herrn Dipl. Biologe Michael Schlag mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Dies wurde dann in der Ratssitzung vom 27.10.2015 einstimmig beschlossen. Herr Schlag ist mit der Durchführung beauftragt worden. Aufgrund der Auftragslage des Sachverständigen konnte dieser mit der Erstellung des Gutachtens in 2015 nicht mehr beginnen. Aus diesem Grund sind die Mittel in Höhe von 68.112,63 € im Haushaltsjahr 2016 bereitzustellen. Eine Kürzung des Auftrages ist nicht mehr möglich. Herr Schlag hat in der letzten Sitzung des Umweltausschusses bereits einen Zwischenbericht vorgetragen und bestätigt, dass die von ihm untersuchten Waldflächen insgesamt einen schlechten Pflegezustand aufweisen. Er wird nun die erforderlichen Maßnahmen in einer Prioritätenliste aufzeigen. Darüber hinaus konnten witterungsbedingt nicht alle notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen (gesamtes Stadtgebiet), Wegeinstandsetzungen und Ersatzbepflanzungen (Neu-Bottenbroich) abgeschlossen werden. Die hierfür im Haushalt 2015 eingestellten Mittel wurden nicht komplett verausgabt. Demgemäß ist der Haushaltsansatz 2016 in Absprache mit dem Kämmerer um 72.000 € erhöht worden. Derzeit wird im Dezernat III geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, die zwingend erforderliche Verkehrssicherungspflicht kostengünstig und rechtssicher durchzuführen. Hierbei sind zwei Varianten denkbar. Zum einen die weitere Beauftragung externer Gutachter und zum anderen die Durchführung der Kontrolle und die Fortführung des Baumkatasters durch eigene Mitarbeiter innerhalb der Bauhofsverwaltung. Dies ist jedoch nur möglich, wenn dort zusätzliche Stellenanteile geschaffen werden. Zur Gegenüberstellung der Kosten im Vergleich Gutachter / Bauhof wurde Herr Schlag bereits gebeten, eine Kostenschätzung für das gesamte städtische Waldgebiet auszuarbeiten. Zahlen hierzu liegen noch nicht vor. Sobald die Verwaltung eine Aussage treffen kann, wird dies im Ausschuss mitgeteilt. Beschlussvorlage 160.16 Seite 2