Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,9 MB
Datum
07.05.2013
Erstellt
16.04.13, 08:51
Aktualisiert
16.04.13, 08:51
Stichworte
Inhalt der Datei
AMTSBLATT
Jahrgang 40/2013
INHALTSVERZEICHNIS
Dienstag, 12. März 2013
Nr. 14
Seite
Rhein-Erft-Kreis
47. Bekanntmachung
3
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und dem RheinErft-Kreis zur Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung Einheitlicher
Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) auf den Rhein-Erft-Kreis
Bedburg
48. Bekanntmachung
4
Zu der am Mittwoch, dem 27.03.2013, 20.00 Uhr stattfindenden Versammlung der
Jagdgenossen des Jagdbezirks Bedburg II in der Gaststätte Rath-Haus, Grevenbroicher
Straße 29, 50181 Bedburg, wird eingeladen.
49. Bekanntmachung
5-8
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bedburg betreffend den Offenlagebeschluss
für die 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg Waldkindergarten
hier: Bekanntmachung des Offenlagebeschlusses gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
50. Bekanntmachung
9-12
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bedburg betreffend den Offenlagebeschluss
der Planung für den Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. vereinfachte Änderung, - Am
Mühlenkreuz- Bedburg Kaster“ – Waldkindergarten - hier: Bekanntmachung der
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 BauGB
Herausgeber: Rhein-Erft-Kreis - Der Landrat
Verantwortlich für den Druck: 65/1 Amt für Gebäudemanagement, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, Telefon 0 22 71 / 83 10
15, Fax 0 22 71 / 83 23 03, E-Mail: amtsblatt@rhein-erft-kreis.de
Bezug über die o.a. Adresse - Jahresabonnement Euro 75,40 inkl. Porto - Kündigung des Bezuges nur für das folgende Jahr bis
zum 30. November - Nachdruck bei Quellenangabe gestattet - Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr.
AMTSBLATT
Jahrgang 40/2013
Dienstag, 12. März 2013
Nr. 14
Pulheim
51. Bekanntmachung
13
Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Az.: 54.1.12.1-Pulheimer Bach
52. Bekanntmachung
14-15
Bekanntmachung der Stadt Pulheimvom 06.03.2013 über die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 117 Pulheim Bekanntmachung rückwirkend zum 08.01.2013
Bereich: zwischen Jakobstraße, Johannisstraße und Kultur- und Medienzentrum
53. Bekanntmachung
16-17
Die 29. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim findet statt am Dienstag, dem 19.03.2013
um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Alte Kölner Straße 26, Pulheim.
Herausgeber: Rhein-Erft-Kreis - Der Landrat
Verantwortlich für den Druck: 65/1 Amt für Gebäudemanagement, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, Telefon 0 22 71 / 83 10
15, Fax 0 22 71 / 83 23 03, E-Mail: amtsblatt@rhein-erft-kreis.de
Bezug über die o.a. Adresse - Jahresabonnement Euro 75,40 inkl. Porto - Kündigung des Bezuges nur für das folgende Jahr bis
zum 30. November - Nachdruck bei Quellenangabe gestattet - Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr.
3
Rhein-Erft-Kreis
Bekanntmachung
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen
und dem Rhein-Erft-Kreis zur Übertragung der Aufgaben nach dem
Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in NordrheinWestfalen (EA-Gesetz NRW) auf den Rhein-Erft-Kreis
Die o.g. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt
Leverkusen und dem Rhein-Erft-Kreis zur Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) auf den RheinErft-Kreis mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch
die Bezirksregierung Köln vom 14.02.2013 ist im Amtsblatt für den
Regierungsbezirk Köln vom 25.02.2013, Nr. 8/13 veröffentlicht
worden.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist somit zum 01.03.13 wirksam
geworden.
Bergheim, 08.03.2013
Der Landrat
In Vertretung
gez.
Michael Vogel
Kreisdirektor
4
Jagdgenossenschaft Bedburg II
Der Jagdvorstand
Bedburg, den 05.03.2013
Geschäftsführer:
Wilfried Naujock
Pulverturm 37
50181 Bedburg
Tel.: 02463/3445 pr.
Einladung
Zu der am Mittwoch, dem 27.03.2013, 20.00 Uhr stattfindenden Versammlung der
Jagdgenossen des Jagdbezirks Bedburg II in der Gaststätte Rath-Haus,
Grevenbroicher Straße 29, 50181 Bedburg, wird eingeladen.
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Haushaltsrechnung vom 01.01.2009 bis 31.12.2012
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstandes und des Geschäftsführers
Neuwahl des Jagdvorstandes und seiner Vertreter
Neuwahl des Geschäftsführers und seines Vertreters
Neuwahl der Rechnungsprüfer und deren Vertreter
Verabschiedung des Haushaltsplanes 2013 bis 2016
Jagdpachtverteilung
Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Naujock)
5
Öffentliche Bekanntmachung der
STADT BEDBURG
betreffend den Offenlagebeschluss für die
47. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
- Waldkindergarten hier:
Bekanntmachung des Offenlagebeschlusses gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.01.2013 den Offenlagebeschluss für die 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg –
Waldkindergarten – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) gefasst. Der Offenlagebeschluss wird
hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Es wird bestätigt das
der Entwurf mit dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses übereinstimmt
und die Vorschriften der BekanntmVO eingehalten werden.
Ziel der 47. Änderung des Flächennutzungsplans ist die dauerhafte planungsrechtliche Sicherung des dort bestehenden Waldkindergarten sowie die Ermöglichung seiner mit dem Umfeld verträglichen maßvollen Erweiterung. Hierzu soll die entsprechende Symboldarstellung „Kindergarten“ in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Der Geltungsbereich der 47. Änderung des Flächennutzungsplans liegt
im Norden des Ortsteiles Bedburg-Königshoven östlich der Verlängerung der Gustav-Heinemann-Straße.
Zur eindeutigen Verörtlichung wird im Übrigen auf den abgedruckten Übersichtsplan
verwiesen.
Im Wege der förmlichen Offenlage (Auslegung) der Planung besteht gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB für Jedermann (Öffentlichkeit) Gelegenheit, sich über den Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung sowie die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung mit Begründung
und Anlagen hierzu in der Zeit vom
Mittwoch, 20. März 2013 bis Montag, 22. April 2013 (einschließlich)
während der Dienststunden, und zwar montags und donnerstags von 8:30 Uhr bis
12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis
12:30 Uhr sowie dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00
Uhr bei der Stadtverwaltung Bedburg, Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, Zimmer 205,
50181 Bedburg, zu unterrichten.
Keine Möglichkeit der Einsichtnahme besteht aufgrund der Feiertagsregelung an folgenden Tagen:
6
Freitag, 29. März 2013 (Karfreitag)
Montag, 01. April 2013 (Ostermontag)
Der Planentwurf hängt auch im Aushangkasten des Rathauses in Kaster, 2. Obergeschoss, zur Einsicht aus. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung mit einem sachkundigen Vertreter der Stadtverwaltung sowie Stellungnahmen mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorzutragen. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
abgesehen.
Zum Planentwurf nebst Begründung und Anlagen können auch schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können
bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein
Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden (sog. Präklusion von Einwendungen).
Bedburg, 08.03.2013
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
(Gunnar Koerdt)
Hinweise:
1.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die
Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen
sowie die Fälligkeiten und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche
wird hingewiesen.
2.
Hinweis gemäß § 4a Abs. 6 BauGB:
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
3.
4.
Hinweis gem. § 47 Abs. 2a VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung):
Der Antrag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan oder
eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur
Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3
Abs. 2 des Baugesetzbuchs) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, und wenn auf diese
Rechtsfolge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Hinweis gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
7
Lageplan 47. Flächennutzungsplanänderung
© Rhein-Erft-Kreis
8
9
Öffentliche Bekanntmachung der
STADT BEDBURG
betreffend den
Offenlagebeschluss der Planung für den Bebauungsplan
Nr. 30 / Kaster, 3. vereinfachte Änderung,
- Am Mühlenkreuz- Bedburg Kaster“ – Waldkindergarten hier: Bekanntmachung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 BauGB
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am
29.01.2013 den Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) gefasst. Der Offenlagebeschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Es wird
bestätigt das der Entwurf mit dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
übereinstimmt und die Vorschriften der BekanntmVO eingehalten werden.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 liegt im Norden
des Ortsteiles Bedburg-Königshoven östlich der Verlängerung der GustavHeinemann-Straße und weist eine Gesamtfläche von ca. 1.178 m² auf.
Der Geltungsbereich besteht aus dem Flurstück 223, Flur 22, Gemarkung Kaster.
Dieses Flurstück wurde im Rahmen einer Sonderung aus den bisherigen Flurstücken
95 und 96 und Teilflächen aus den Flurstücken 112 und 117 gebildet.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches der 3. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 30 / Kaster ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Ziel dieser Bebauungsplanänderung ist die dauerhafte planungsrechtliche Sicherung
des dort bestehenden Waldkindergarten sowie die Ermöglichung seiner mit dem Umfeld verträglichen maßvollen Erweiterung.
Im Wege der förmlichen Offenlage (Auslegung) der Planung besteht gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB für Jedermann (Öffentlichkeit) Gelegenheit, sich über den Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung sowie die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung mit Begründung
und Anlagen hierzu in der Zeit vom
Mittwoch, 20. März 2013 bis Montag, 22. April 2013 (einschließlich)
während der Dienststunden, und zwar montags und donnerstags von 8:30 Uhr bis
12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis
12:30 Uhr sowie dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00
Uhr bei der Stadtverwaltung Bedburg, Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, Zimmer 205,
50181 Bedburg, zu unterrichten.
Keine Möglichkeit der Einsichtnahme besteht aufgrund der Feiertagsregelung an folgenden Tagen:
10
Freitag, 29. März 2013 (Karfreitag)
Montag, 01. April 2013 (Ostermontag)
Der Planentwurf hängt auch im Aushangkasten des Rathauses in Kaster, 2. Obergeschoss, zur Einsicht aus. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung mit einem sachkundigen Vertreter der Stadtverwaltung sowie Stellungnahmen mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorzutragen. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
abgesehen.
Zum Planentwurf nebst Begründung und Anlagen können auch schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können
bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein
Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden (sog. Präklusion von Einwendungen).
Bedburg, 08.03.2013
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
(Gunnar Koerdt)
1.
Hinweise:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB
über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeiten und das vom Erlöschen entsprechender
Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
2.
Hinweis gemäß § 4a Abs. 6 BauGB:
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
3.
Hinweis gem. § 47 Abs. 2a VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung):
Der Antrag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs. 6
des Baugesetzbuchs zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen
der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) oder im Rahmen
der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend gemacht
hat, aber hätte geltend machen können, und wenn auf diese Rechtsfolge im
Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist. Dies gilt entsprechend, wenn
Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
4.
11
Hinweis gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird von der Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
Lageplan Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. vereinfachte. Änderung
© Vermessungs- und Katasteramt Rhein-Erft-Kreis
12
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Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln
Az.: 54.1.12.1-Pulheimer Bach
Nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 112 Abs. 1 Sätze 1-3 und 5 Landeswassergesetz (LWG) ist
das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) des Pulheimer Baches – von Gewässerkilometer (km) 0+000 (Versickerung
in der Großen Laache) bis zum Gewässerkilometer (km) 6+800 – im Bereich der Stadt Bergheim und der Stadt
Pulheim im Rhein-Erft-Kreis im Regierungsbezirk Köln von der Bezirksregierung Köln durch eine
ordnungsbehördliche Verordnung festzusetzen. In dem Verfahren zur Festsetzung des vorgenannten
Überschwemmungsgebietes ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit unter entsprechender Anwendung des § 73
Abs. 2 bis 5 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) durchzuführen.
Die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Pulheimer Baches werden gemäß § 112
Abs. 1 Sätze 1-3 und 5 LWG i.V.m. § 73 Abs. 2 bis 5 VwVfG NRW einen Monat lang in den Städten, in deren
Bereich sich die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Pulheimer Baches auswirkt, und zwar in der
Zeit
vom Dienstag, den 26.03.2013 bis zum Donnerstag, den 25.04.2013 einschließlich
im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, im Plankasten im Flur gegenüber dem
Planungsamt, während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00
Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr - zur Einsichtnahme ausgelegt.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende
der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich zum Freitag, den 10.05.2013, schriftlich oder zur Niederschrift beim
Planungsamt der Stadt Pulheim, Rathaus, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim
oder
bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln, Einwendungen erheben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind nach § 73 Abs. 4 VwVfG NRW alle Einwendungen ausgeschlossen, die
nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung setzt
voraus, dass aus der Einwendung zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der Beeinträchtigung
hervorgehen, die Einwendung unterschrieben und mit einem lesbaren Namen und Anschrift versehen ist.
Einwendungen ohne diesen Mindestinhalt sind unbeachtlich. Wirksam erhobene Einwendungen werden von der
Bezirksregierung Köln im Rahmen der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes geprüft. Im festgesetzten
Überschwemmungsgebiet gelten die Verbots- und Genehmigungstatbestände sowie die sonstigen Regelungen
gemäß § 78 WHG und § 113 Abs. 5 -7 LWG.
Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes im Sinne des § 76 Abs. 3 WHG tritt am 26.03.2013 in
Kraft und endet mit dem Inkrafttreten einer neuen Überschwemmungsgebietsverordnung. Die Veröffentlichung
der vorläufigen Sicherung erfolgt am 04.03.2013 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln. Die Karten der
vorläufigen Sicherung entsprechen den in diesem Festsetzungsverfahren ausgelegten Karten. Die Verbots- und
Genehmigungstatbestände sowie die sonstigen Regelungen gemäß § 78 WHG und § 113 Abs. 5 -7 LWG, wie für
ein bereits festgesetztes Überschwemmungsgebiet, gelten für das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet
entsprechend.
Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen entstehen, werden nicht erstattet.
Köln, den 21.02.2013
Bezirksregierung Köln
Obere Wasserbehörde
Im Auftrag
gez. Vesper
14
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der Stadt Pulheim
vom 06.03.2013
über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117 Pulheim
Bekanntmachung rückwirkend zum 08.01.2013
Bereich: zwischen Jakobstraße, Johannisstraße und Kultur- und Medienzentrum
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 12.12.2012 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 117 Pulheim für den o.g. Bereich gem. § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) beschlossen.
Ziel der Planung ist, neue verbindliche Vorgaben für die zukünftige Bebauung und Nutzung der Grundstücke im
Geltungsbereich zu schaffen; Ausgangsbasis soll dabei die Entwicklungskonzeption der Rahmenplanung „Vision
Pulheim 2010“ für den fraglichen Bereich sein.
Lage und Umfang des vorgesehenen Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) rückwirkend zum 08.01.2013 öffentlich bekanntgemacht.
Pulheim, den 06.03.2013
gez. Frank Keppeler
Bürgermeister
Aushang:
vom 12.03.2013
bis 28.03.2013
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Erneute Bek AufB BP 117 Pulheim rückwirkend.doc
15
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Erneute Bek AufB BP 117 Pulheim rückwirkend.doc
16
Pulheim, 07.03.2013
Seite 1 / 2
BEKANNTMACHUNG
Die 29. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim findet statt am Dienstag, dem 19.03.2013
um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Alte Kölner Straße 26, Pulheim.
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1
Einwohnerfragestunde
2
Neubau Hallenbad
3
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Hier: Errichtung einer Sekundarschule
4
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Hier: Verlängerung des Anmeldezeitraumes für die Sekundarschule im Schulzentrum Brauweiler
5
Zügigkeitserweiterung am Geschwister-Scholl-Gymnasium im Schuljahr 2013/2014
6
Einrichtung von integrativen Klassen am Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim
7
Wettbewerb "Pilotprojekte Schulen planen und bauen"
der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft
8
Änderung der Entgeltrichtlinien für die Nutzung des Kultur- und Medienzentrums
9
ÖPP - Verfahren "Neubau von zwei Kindertagesstätten in Pulheim" (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung und Aufhebung von Sperrvermerken)
10
Zügigkeitserweiterung am Abtei-Gymnasium im Schuljahr 2013/2014
11
Verlegung des Containerstandortes Berliner Straße
12
Retentionsbodenfilterbecken (RBF) Geyen
Hier: Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung
Bekanntmachung der Sitzung des Rates am 19.03.2013
17
13
Bau einer weiteren Klärstufe in der ZKA Pulheim
Hier: Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands und einer erheblichen
außerplanmäßigen Auszahlung
14
Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim
15
Gremienumbesetzungen und Benennung eines neuen stellv. Vorsitzenden für den Umwelt- und
Planungsausschuss
16
Mitteilungen
16.1 Bekanntgabe der im Haushaltsjahr 2012 bewilligten unerheblichen unabweisbaren über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
16.2 Niederschrift der Ratssitzung v. 18.12.2012, TOP I.3
17
Anfragen
II. Nichtöffentlicher Teil
1
Verlängerung der Gaslieferverträge
2
Verlängerung der Stromlieferverträge
3
Tiefgarage Kaufring
4
Grundstücksangelegenheit in Brauweiler
5
Abschluss eines Erschließungsvertrags
6
Mietvertragsangelegenheiten
7
Mitteilungen
8
Anfragen
gez. Frank Keppeler
Bürgermeister
Aushang vom 12.03.2013 bis zum 20.03.2013
Seite 2 / 2