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Beschlussvorlage (Amtsblatt öffentliche Bekanntmachung Offenlage Verordnungsentwurf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,9 MB
Datum
07.05.2013
Erstellt
16.04.13, 08:51
Aktualisiert
16.04.13, 08:51

Inhalt der Datei

AMTSBLATT Jahrgang 40/2013 INHALTSVERZEICHNIS Dienstag, 12. März 2013 Nr. 14 Seite Rhein-Erft-Kreis 47. Bekanntmachung 3 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und dem RheinErft-Kreis zur Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) auf den Rhein-Erft-Kreis Bedburg 48. Bekanntmachung 4 Zu der am Mittwoch, dem 27.03.2013, 20.00 Uhr stattfindenden Versammlung der Jagdgenossen des Jagdbezirks Bedburg II in der Gaststätte Rath-Haus, Grevenbroicher Straße 29, 50181 Bedburg, wird eingeladen. 49. Bekanntmachung 5-8 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bedburg betreffend den Offenlagebeschluss für die 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg Waldkindergarten hier: Bekanntmachung des Offenlagebeschlusses gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 50. Bekanntmachung 9-12 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bedburg betreffend den Offenlagebeschluss der Planung für den Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. vereinfachte Änderung, - Am Mühlenkreuz- Bedburg Kaster“ – Waldkindergarten - hier: Bekanntmachung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 BauGB Herausgeber: Rhein-Erft-Kreis - Der Landrat Verantwortlich für den Druck: 65/1 Amt für Gebäudemanagement, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, Telefon 0 22 71 / 83 10 15, Fax 0 22 71 / 83 23 03, E-Mail: amtsblatt@rhein-erft-kreis.de Bezug über die o.a. Adresse - Jahresabonnement Euro 75,40 inkl. Porto - Kündigung des Bezuges nur für das folgende Jahr bis zum 30. November - Nachdruck bei Quellenangabe gestattet - Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr. AMTSBLATT Jahrgang 40/2013 Dienstag, 12. März 2013 Nr. 14 Pulheim 51. Bekanntmachung 13 Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Az.: 54.1.12.1-Pulheimer Bach 52. Bekanntmachung 14-15 Bekanntmachung der Stadt Pulheimvom 06.03.2013 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117 Pulheim Bekanntmachung rückwirkend zum 08.01.2013 Bereich: zwischen Jakobstraße, Johannisstraße und Kultur- und Medienzentrum 53. Bekanntmachung 16-17 Die 29. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim findet statt am Dienstag, dem 19.03.2013 um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Alte Kölner Straße 26, Pulheim. Herausgeber: Rhein-Erft-Kreis - Der Landrat Verantwortlich für den Druck: 65/1 Amt für Gebäudemanagement, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, Telefon 0 22 71 / 83 10 15, Fax 0 22 71 / 83 23 03, E-Mail: amtsblatt@rhein-erft-kreis.de Bezug über die o.a. Adresse - Jahresabonnement Euro 75,40 inkl. Porto - Kündigung des Bezuges nur für das folgende Jahr bis zum 30. November - Nachdruck bei Quellenangabe gestattet - Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr. 3 Rhein-Erft-Kreis Bekanntmachung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und dem Rhein-Erft-Kreis zur Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in NordrheinWestfalen (EA-Gesetz NRW) auf den Rhein-Erft-Kreis Die o.g. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und dem Rhein-Erft-Kreis zur Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) auf den RheinErft-Kreis mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln vom 14.02.2013 ist im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 25.02.2013, Nr. 8/13 veröffentlicht worden. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist somit zum 01.03.13 wirksam geworden. Bergheim, 08.03.2013 Der Landrat In Vertretung gez. Michael Vogel Kreisdirektor 4 Jagdgenossenschaft Bedburg II Der Jagdvorstand Bedburg, den 05.03.2013 Geschäftsführer: Wilfried Naujock Pulverturm 37 50181 Bedburg Tel.: 02463/3445 pr. Einladung Zu der am Mittwoch, dem 27.03.2013, 20.00 Uhr stattfindenden Versammlung der Jagdgenossen des Jagdbezirks Bedburg II in der Gaststätte Rath-Haus, Grevenbroicher Straße 29, 50181 Bedburg, wird eingeladen. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Haushaltsrechnung vom 01.01.2009 bis 31.12.2012 Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes und des Geschäftsführers Neuwahl des Jagdvorstandes und seiner Vertreter Neuwahl des Geschäftsführers und seines Vertreters Neuwahl der Rechnungsprüfer und deren Vertreter Verabschiedung des Haushaltsplanes 2013 bis 2016 Jagdpachtverteilung Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Naujock) 5 Öffentliche Bekanntmachung der STADT BEDBURG betreffend den Offenlagebeschluss für die 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg - Waldkindergarten hier: Bekanntmachung des Offenlagebeschlusses gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.01.2013 den Offenlagebeschluss für die 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Waldkindergarten – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) gefasst. Der Offenlagebeschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Es wird bestätigt das der Entwurf mit dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses übereinstimmt und die Vorschriften der BekanntmVO eingehalten werden. Ziel der 47. Änderung des Flächennutzungsplans ist die dauerhafte planungsrechtliche Sicherung des dort bestehenden Waldkindergarten sowie die Ermöglichung seiner mit dem Umfeld verträglichen maßvollen Erweiterung. Hierzu soll die entsprechende Symboldarstellung „Kindergarten“ in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Der Geltungsbereich der 47. Änderung des Flächennutzungsplans liegt im Norden des Ortsteiles Bedburg-Königshoven östlich der Verlängerung der Gustav-Heinemann-Straße. Zur eindeutigen Verörtlichung wird im Übrigen auf den abgedruckten Übersichtsplan verwiesen. Im Wege der förmlichen Offenlage (Auslegung) der Planung besteht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für Jedermann (Öffentlichkeit) Gelegenheit, sich über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung sowie die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung mit Begründung und Anlagen hierzu in der Zeit vom Mittwoch, 20. März 2013 bis Montag, 22. April 2013 (einschließlich) während der Dienststunden, und zwar montags und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Bedburg, Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, Zimmer 205, 50181 Bedburg, zu unterrichten. Keine Möglichkeit der Einsichtnahme besteht aufgrund der Feiertagsregelung an folgenden Tagen: 6 Freitag, 29. März 2013 (Karfreitag) Montag, 01. April 2013 (Ostermontag) Der Planentwurf hängt auch im Aushangkasten des Rathauses in Kaster, 2. Obergeschoss, zur Einsicht aus. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung mit einem sachkundigen Vertreter der Stadtverwaltung sowie Stellungnahmen mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorzutragen. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Zum Planentwurf nebst Begründung und Anlagen können auch schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden (sog. Präklusion von Einwendungen). Bedburg, 08.03.2013 Stadt Bedburg Der Bürgermeister (Gunnar Koerdt) Hinweise: 1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeiten und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 2. Hinweis gemäß § 4a Abs. 6 BauGB: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 3. 4. Hinweis gem. § 47 Abs. 2a VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung): Der Antrag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, und wenn auf diese Rechtsfolge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Hinweis gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen. 7 Lageplan 47. Flächennutzungsplanänderung © Rhein-Erft-Kreis 8 9 Öffentliche Bekanntmachung der STADT BEDBURG betreffend den Offenlagebeschluss der Planung für den Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. vereinfachte Änderung, - Am Mühlenkreuz- Bedburg Kaster“ – Waldkindergarten hier: Bekanntmachung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 BauGB Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 29.01.2013 den Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) gefasst. Der Offenlagebeschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Es wird bestätigt das der Entwurf mit dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses übereinstimmt und die Vorschriften der BekanntmVO eingehalten werden. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 liegt im Norden des Ortsteiles Bedburg-Königshoven östlich der Verlängerung der GustavHeinemann-Straße und weist eine Gesamtfläche von ca. 1.178 m² auf. Der Geltungsbereich besteht aus dem Flurstück 223, Flur 22, Gemarkung Kaster. Dieses Flurstück wurde im Rahmen einer Sonderung aus den bisherigen Flurstücken 95 und 96 und Teilflächen aus den Flurstücken 112 und 117 gebildet. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 / Kaster ist der Planzeichnung zu entnehmen. Ziel dieser Bebauungsplanänderung ist die dauerhafte planungsrechtliche Sicherung des dort bestehenden Waldkindergarten sowie die Ermöglichung seiner mit dem Umfeld verträglichen maßvollen Erweiterung. Im Wege der förmlichen Offenlage (Auslegung) der Planung besteht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für Jedermann (Öffentlichkeit) Gelegenheit, sich über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung sowie die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung mit Begründung und Anlagen hierzu in der Zeit vom Mittwoch, 20. März 2013 bis Montag, 22. April 2013 (einschließlich) während der Dienststunden, und zwar montags und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Bedburg, Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, Zimmer 205, 50181 Bedburg, zu unterrichten. Keine Möglichkeit der Einsichtnahme besteht aufgrund der Feiertagsregelung an folgenden Tagen: 10 Freitag, 29. März 2013 (Karfreitag) Montag, 01. April 2013 (Ostermontag) Der Planentwurf hängt auch im Aushangkasten des Rathauses in Kaster, 2. Obergeschoss, zur Einsicht aus. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung mit einem sachkundigen Vertreter der Stadtverwaltung sowie Stellungnahmen mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorzutragen. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Zum Planentwurf nebst Begründung und Anlagen können auch schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden (sog. Präklusion von Einwendungen). Bedburg, 08.03.2013 Stadt Bedburg Der Bürgermeister (Gunnar Koerdt) 1. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeiten und das vom Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 2. Hinweis gemäß § 4a Abs. 6 BauGB: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 3. Hinweis gem. § 47 Abs. 2a VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung): Der Antrag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, und wenn auf diese Rechtsfolge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. 4. 11 Hinweis gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen. Lageplan Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. vereinfachte. Änderung © Vermessungs- und Katasteramt Rhein-Erft-Kreis 12 13 Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Az.: 54.1.12.1-Pulheimer Bach Nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 112 Abs. 1 Sätze 1-3 und 5 Landeswassergesetz (LWG) ist das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) des Pulheimer Baches – von Gewässerkilometer (km) 0+000 (Versickerung in der Großen Laache) bis zum Gewässerkilometer (km) 6+800 – im Bereich der Stadt Bergheim und der Stadt Pulheim im Rhein-Erft-Kreis im Regierungsbezirk Köln von der Bezirksregierung Köln durch eine ordnungsbehördliche Verordnung festzusetzen. In dem Verfahren zur Festsetzung des vorgenannten Überschwemmungsgebietes ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit unter entsprechender Anwendung des § 73 Abs. 2 bis 5 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) durchzuführen. Die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Pulheimer Baches werden gemäß § 112 Abs. 1 Sätze 1-3 und 5 LWG i.V.m. § 73 Abs. 2 bis 5 VwVfG NRW einen Monat lang in den Städten, in deren Bereich sich die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Pulheimer Baches auswirkt, und zwar in der Zeit vom Dienstag, den 26.03.2013 bis zum Donnerstag, den 25.04.2013 einschließlich im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, im Plankasten im Flur gegenüber dem Planungsamt, während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr - zur Einsichtnahme ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich zum Freitag, den 10.05.2013, schriftlich oder zur Niederschrift beim Planungsamt der Stadt Pulheim, Rathaus, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim oder bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln, Einwendungen erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind nach § 73 Abs. 4 VwVfG NRW alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung setzt voraus, dass aus der Einwendung zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der Beeinträchtigung hervorgehen, die Einwendung unterschrieben und mit einem lesbaren Namen und Anschrift versehen ist. Einwendungen ohne diesen Mindestinhalt sind unbeachtlich. Wirksam erhobene Einwendungen werden von der Bezirksregierung Köln im Rahmen der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes geprüft. Im festgesetzten Überschwemmungsgebiet gelten die Verbots- und Genehmigungstatbestände sowie die sonstigen Regelungen gemäß § 78 WHG und § 113 Abs. 5 -7 LWG. Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes im Sinne des § 76 Abs. 3 WHG tritt am 26.03.2013 in Kraft und endet mit dem Inkrafttreten einer neuen Überschwemmungsgebietsverordnung. Die Veröffentlichung der vorläufigen Sicherung erfolgt am 04.03.2013 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln. Die Karten der vorläufigen Sicherung entsprechen den in diesem Festsetzungsverfahren ausgelegten Karten. Die Verbots- und Genehmigungstatbestände sowie die sonstigen Regelungen gemäß § 78 WHG und § 113 Abs. 5 -7 LWG, wie für ein bereits festgesetztes Überschwemmungsgebiet, gelten für das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet entsprechend. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen entstehen, werden nicht erstattet. Köln, den 21.02.2013 Bezirksregierung Köln Obere Wasserbehörde Im Auftrag gez. Vesper 14 Der Bürgermeister Bekanntmachung der Stadt Pulheim vom 06.03.2013 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117 Pulheim Bekanntmachung rückwirkend zum 08.01.2013 Bereich: zwischen Jakobstraße, Johannisstraße und Kultur- und Medienzentrum Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 12.12.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117 Pulheim für den o.g. Bereich gem. § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) beschlossen. Ziel der Planung ist, neue verbindliche Vorgaben für die zukünftige Bebauung und Nutzung der Grundstücke im Geltungsbereich zu schaffen; Ausgangsbasis soll dabei die Entwicklungskonzeption der Rahmenplanung „Vision Pulheim 2010“ für den fraglichen Bereich sein. Lage und Umfang des vorgesehenen Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) rückwirkend zum 08.01.2013 öffentlich bekanntgemacht. Pulheim, den 06.03.2013 gez. Frank Keppeler Bürgermeister Aushang: vom 12.03.2013 bis 28.03.2013 Seite 1 von 2 Erneute Bek AufB BP 117 Pulheim rückwirkend.doc 15 Seite 2 von 2 Erneute Bek AufB BP 117 Pulheim rückwirkend.doc 16 Pulheim, 07.03.2013 Seite 1 / 2 BEKANNTMACHUNG Die 29. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim findet statt am Dienstag, dem 19.03.2013 um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Alte Kölner Straße 26, Pulheim. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Einwohnerfragestunde 2 Neubau Hallenbad 3 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Hier: Errichtung einer Sekundarschule 4 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Hier: Verlängerung des Anmeldezeitraumes für die Sekundarschule im Schulzentrum Brauweiler 5 Zügigkeitserweiterung am Geschwister-Scholl-Gymnasium im Schuljahr 2013/2014 6 Einrichtung von integrativen Klassen am Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim 7 Wettbewerb "Pilotprojekte Schulen planen und bauen" der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft 8 Änderung der Entgeltrichtlinien für die Nutzung des Kultur- und Medienzentrums 9 ÖPP - Verfahren "Neubau von zwei Kindertagesstätten in Pulheim" (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung und Aufhebung von Sperrvermerken) 10 Zügigkeitserweiterung am Abtei-Gymnasium im Schuljahr 2013/2014 11 Verlegung des Containerstandortes Berliner Straße 12 Retentionsbodenfilterbecken (RBF) Geyen Hier: Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung Bekanntmachung der Sitzung des Rates am 19.03.2013 17 13 Bau einer weiteren Klärstufe in der ZKA Pulheim Hier: Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands und einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung 14 Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim 15 Gremienumbesetzungen und Benennung eines neuen stellv. Vorsitzenden für den Umwelt- und Planungsausschuss 16 Mitteilungen 16.1 Bekanntgabe der im Haushaltsjahr 2012 bewilligten unerheblichen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 16.2 Niederschrift der Ratssitzung v. 18.12.2012, TOP I.3 17 Anfragen II. Nichtöffentlicher Teil 1 Verlängerung der Gaslieferverträge 2 Verlängerung der Stromlieferverträge 3 Tiefgarage Kaufring 4 Grundstücksangelegenheit in Brauweiler 5 Abschluss eines Erschließungsvertrags 6 Mietvertragsangelegenheiten 7 Mitteilungen 8 Anfragen gez. Frank Keppeler Bürgermeister Aushang vom 12.03.2013 bis zum 20.03.2013 Seite 2 / 2