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Beschlussvorlage (Kurzbericht zur Überschwemmungsgebietsverordnung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
417 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
16.04.13, 08:51
Aktualisiert
16.04.13, 08:51
Beschlussvorlage (Kurzbericht zur Überschwemmungsgebietsverordnung)

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Inhalt der Datei

Kurzbericht für die geplante Festsetsung eines überschwemmungsgebietes für den Pulheimer Bach Hochwasser ist ein Naturereignis, das durch starken Regen oder schneeschmelze hervorgertrfen werden kann. Dadurch schwellen die Bäche und Flüsse an und es kommt zu Überschwemmungen. Zu einer Gefahr für Mensch, umwett, wrtscnatt uno Kulturgüter kann Hochwasser dann werden, wenn natürliche uberschwemmungsflächen für andere Zwecke, wie z. B. siedlungsbau genutä werden. das Die Bezirksregierung Köln hat den gesetzlichen Auftrag überschwemmungsgebiete festzusetzen. Es handelt sich hierbei um Flächen, die tatsächlich bäi -einem 1OOjährlichen Hochwasser überschwemmt werden. Ein 1OOjährliches Hochwasser ist ein Naturereignis, das statistisch gesehen alle 100 Jahre auftreten kann. Die Festsetzungen informieren die betroffene Bevölkerung sowie die öffenflichen stellen über die Ausbreitung sowie den Anstieg dei wassers bei einem 10Ojährlichen Hochwasser. ziel der Festsetzung ist es, vorbeugend zu informieren, den bestehenden Zustand nicht zu verschlechtern und eine verschärfuno der Hochwassergefahr zu verhindern. Bauliche Veränderungen im uberschwemmungsgebiet können eine verschlechterung des Hochwassärabfl usses bewirken. Daruber hinaus können sie zur überschwemmung bisher nicht betroffener Bereiche und/oder einem Anstieg der Hochwassergefahr sowie der dadurclr verursachten Schäden führen. Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes wird dieser Gefahr entgegengervirkt. Mit der Zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete werden mit anerkannten Methoden nach dem stand der Technik die Geländehöhen vor ort aufgenommen; anschließend wird ein detailliertes Modell des Geländes und des Gewässers erstellt. unter Berücksicfrtigung dieser Ermitflungen werden die bei einem 1O0jährlichen Hochwasser überschwemmten Flächen berechnet. Diese Flächen letzt die Bezirksregierung dann fest. Einzelheiten des im vorliegenden verfahren festzusetzenden Überschwemmungsgebietes für den Fulheimer Bach ergeben sict ärs oen beigefügten Karten (vgl. hiezu auch die Leseanleitung).