Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
24.04.2013
Erstellt
16.04.13, 08:51
Aktualisiert
16.04.13, 08:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
115/2013
Erstellt am:
14.03.2013
Aktenzeichen:
IV/61 br
Verfasser/in:
Herr Brozio
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
24.04.2013
Betreff
Bebauungsplan Nr. 14 Sinthern, 3. Änderung 1301
Bereich: Lindenweg
Änderung der überbaubaren Flächen
Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellungsbeschluss
Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
ja
nein
Vorlage Nr.: 115/2013 . Seite 2 / 2
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 14 Sinthern, 3. Änderung (Bereich: Lindenweg) gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) zu ändern.
Ziel der Änderung ist die Änderung der überbaubaren Flächen.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
Aufstellungsbeschluss
2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 14 Sinthern, 3. Änderung nicht berührt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird
gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
3. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 14 Sinthern, 3. Änderung 1301".
4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem vorgelegten Änderungsentwurf und der vorgelegten Begründung des Bebauungsplanes Nr. 14 Sinthern, 3. Änderung 1301 die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) durchzuführen.
Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Erläuterungen
Im Bereich Brauweilerstraße / Lindenweg ist das Eckgrundstück bislang unbebaut. Das bestehende Planrecht deckt sich
nicht mit dem Konzept des Eigentümers zur Realisierung von Geschosswohnungsbau. Dieses sieht neben der Schaffung von teilweise barrierefreiem Geschosswohnungsbau die Schaffung einer Tiefgarage zur Aufnahme des erforderlichen Stellplatzbedarfes vor.
Grundsätzlich ist es planerisch sinnvoll, unbebaute, verkehrlich erschlossene Bereiche in Ortslagen einer Bebauung
zuzuführen. Gleichzeitig begrüßt die Verwaltung die Realisierung von hochwertigem Geschosswohnungsbau, weil dieses Segment auf dem Pulheimer Wohnungsmarkt insgesamt wenig vertreten ist und gerade auch vor dem Hintergrund
der demographischen Entwicklung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Darüber hinaus ist der betreffende Bereich bereits derzeit von hohem Stellplatzdruck geprägt, der durch eine Realisierung mit Einzelhäusern samt erforderlicher Zufahrten zunähme, da hiermit derzeit noch genutzte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum reduziert würden. Das Konzept – durch den Bebauungsplan gesichert – schafft in diesem Punkt eine Entlastung.
Entsprechend des vom bestehenden Bebauungsplan abweichenden Konzeptes des Investors sollen mit dem Bebauungsplan Nr. 14 Sinthern, 3. Änderung 1301 als wesentlicher Inhalt der Änderung die verbindlichen bauleitplanerischen
Festsetzungen für die Umsetzung der vorgesehenen Wohnbebauung samt Tiefgarage geschaffen werden.
Hierzu ist die Änderung des seit 1998 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 14 Sinthern, 3. Änderung notwendig.
Da die Planänderung lediglich einen Teilbereich des bisherigen Bebauungsplanes umfasst und nicht die Grundzüge der
Planung berührt, kann das vereinfachte Planverfahren nach § 13 Baugesetzbuch angewandt werden. Dieses Verfahren
trägt dazu bei, dass die neuen Baugrundstücke vergleichsweise zeitnah angeboten werden können.
Zum Beginn des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss, den Aufstellungsbeschluss zur vereinfachten Änderung 1301 des Bebauungsplanes Nr. 14 Sinthern, 3. Änderung zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, die Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.