Daten
Kommune
Kerpen
Größe
101 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
02.05.16, 12:29
Aktualisiert
02.05.16, 12:29
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Sachbearbeiter/in: Ellen Diers
TOP
Drs.-Nr.: 231.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
29.04.2016
Bemerkungen
03.05.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Bauvorhaben:
Errichtung von Flüchtlingsunterkünften an der Erftstraße 188 in Kerpen-Sindorf
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
x
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 320.000,00 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
x
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2016
Produktsachkonto:31 315 06 096 11 03 I 001378
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften an der Erftstraße 188 in Kerpen-Sindorf werden
überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 320.000 € bereitgestellt.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleite/in
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Diers
Diers
Pütgens
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Nimtz
Begründung:
Die erneuten Mehrkosten für dieses Bauvorhaben resultieren u. a. aus folgenden Umständen:
1. Der Architekt hat Mittelpreise von anderen, ähnlichen Bauvorhaben zugrunde gelegt Die
Gründungsarbeiten, geschätzt mit ca. 104.000,00€ brutto wurden jedoch mit einer Bruttosumme in
Höhe von 322.438,73€ submittiert. Die Kostensteigerung resultiert zum einen aus der guten
wirtschaftlichen Lage der Baufirmen und zum anderen wird diese von dem beauftragten
Architekturbüro damit begründet, dass die Auswirkungen der erhöhten Anforderungen der
Erdbebenzone III nicht mit in seiner Kostenschätzung und Kostenberechnung berücksichtigt
werden konnten. So ist z. B. aus statischen Gründen eine Bodenplatte zwar wirtschaftlicher als
Streifenfundamente, die bei diesem Bauvorhaben hätten miteinander verbunden werden müssen,
allerdings wurde diese Art der Gründung bei der Kostenermittlung nicht berücksichtigt, da zum
Zeitpunkt der Kostenschätzung keine statischen Berechnungen oder alternativen
Gründungskonzepte vorlagen, auf denen eine gesicherte Kostenberechnung basiert.
Auch der große Austausch von Erdmassen in der Qualität Laga Z2 trägt zu der Kostensteigerung
bei. Das Ausmaß der Erdarbeiten konnte ebenfalls zum Zeitpunkt der Kostenschätzung nicht
abgeschätzt werden. Diese Kosten lagen also versteckt in der Kostenschätzung im Hochbau Modulbau.
Weiterhin ist aus statischen Gründen der in der Trasse des Erftverbandes befindliche Sammler mit
einer Stahlbetonfertigteilbrückenkonstruktion zu überbauen.Bei der vorliegenden Planung ist es
unumgänglich, dass der Sammler überbaut wird, da nur so eine entsprechende Aufstellfläche für
die notwendige Anzahl der Container entsteht. Die Besonderheit der Sammlerüberbrückung wurde
im Vorfeld von den Beteiligten diskutiert und führte im Ergebnis zu folgender Stellungnahme des
Erftverbandes:
Der Erftverband stimmt unter bestimmten Voraussetzungen einer Überbauung zu:
1. Statischer Nachweis, dass durch die Überbauung keine Gefährdung des Sammlers stattfindet.
2. Keine Überbauung von Schachtbauwerken (Alternativ Neubau in unmittelbarer Nähe zu Lasten
der Stadt).
3. Kostenübernahme für eventuelle Sicherung von Schachtbauwerken gegen Aufnehmen der
Schachtdeckel.
4. Kostenübernahme durch die Stadt für Mehrkosten, die bei Unterhaltungsmaßnahmen und/oder
Reparaturen entstehen.
Eine vertragliche Formulierung kann natürlich erst stattfinden, wenn Ausführungspläne belastbar
den Umfang des Schutzstreifens wiedergeben.
Es besteht akuell noch eine Möglichkeit die Kosten für eine Betonbrückenkonstruktion zu
umgehen, die sich aus dem letzten Ortstermin mit dem Erftverband ergab. Der Sammler konnte
durch Freilegung der Erdbaufirma in Augenschein genommen werden und es besteht die
Hoffnung, dass die Wandung eine höhere Druckfestig- und Tragfähiigkeit aufweist, als vorab vom
Erftverband angenommen. Der Erftverband hat recherchiert und ist dabei auf alte Unterlagen einer
Kanalsanierung in Bergheim gestoßen. Von diesem Sammler wurden Materialproben gezogen, die
Ergebnisse sollen nun in Absprache aller Beteiligten von einem Tragwerksplaner geprüft werden,
woraus man Rückschlüsse auf die Druckfestig- und Tragfähigkeit des Sammlers schließen kann.
Dieses Ergebnis wird dann für die Wandung des Sammlers in der Erftstrasse angenommen, da
dieser zur gleichen Zeit wie der in Bergheim verlegt worden ist. Aber dies ist erst einmal nur eine
positive Annahme, die noch nicht bestätigt ist. Die vor genannte statische Überprüfung soll
kurzfristig stattfinden, sodass eine weitere Verschiebung der Containeranlieferung nicht nötig ist.
Eine Verschiebung in die 22.Kalenderwoche wurde bereits besprochen, um die Notwendigkeit der
Brückenkonstruktion überprüfen zu können.
Fazit: Die schlechten Bodenverhältnisse, der Austausch nichttragfähigen Erdreiches, die
Auswirkungen der erhöhten Anforderungen durch die Erdbebenzone IIIund die Überbauung des
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Sammlers des Erftverbandes, also ein Brückenbauwerk inkl. zusätzlichen Erdmassen, tragen zu
dieser Kostensteigerung bei.
2. Für die Außenanlagen wurden ursprünglich ca. 80.300,00€ kalkuliert. Zum damaligen Zeitpunkt
waren aber noch nicht alle Details geklärt und bekannt, die sich erst im weiteren Verlauf der
Planung ergaben, so wurde z. B. erst später die genaue Feuerwehrzufahrt festgelegt, die
Feuerwehrzufahrt zwischen den Wohnblöcken 1 und 2 um einen Meter verbreitert, damit die
Fassaden beim Rangieren der Löschfahrzeuge nicht beschädigt werden. Ebenso blieben die
Einfriedung des Gastanks und der Eingriff in den vorhanden Straßenkörper bedingt durch die
Ausschachtungsarbeiten für die Wohncontainer unbedacht. Weiterhin wurden die Wege vor den
Haupteingängen der Containeranlage mit einer wassergebundenen Decke kalkuliert. Dies hat sich
laut Fachamt in der Praxis als nicht zweckmäßig erwiesen, da sich bei intensiver Nutzung
Vertiefungen mit Wasseranstau bilden können.
Nachträglich wurde ein Gerätehaus für mobile Spiel- und Pflegegeräte in Höhe von 5.000,00€
eingestellt.
Die ursprünglich angedachte Eigenleistung durch den Baubetriebshof können auf Grund der
Arbeitsüberlastung bei der Grünpflege im Sommer, sowie in der Urlaubszeit nicht durchgeführt
werden. Hier ist eine Firma zu beauftragen.
Zusätzlich sind weitere Kosten durch die Wiederherstellung beschädigter oder auch
zwischenzeitlich entfernter Stabgitterzaunelemente entstanden, sodass die Bruttokosten der
Außenanlage mittlerweile mit 145.000,00€ vom Fachamt kalkuliert werden.
3. Eine Erhöhung der Baunebenkosten, durch anzupassende Ingenieurhonorare beläuft sich auf
ca. 35.000,00€.
Die Dringlichkeit der Mittelbereitstellung ist gegeben, weil die Container in der 22. KW 2016
angeliefert werden und bis dahin die Erd- und Gründungsarbeiten abgeschlossen sein müssen.
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