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Beschlussvorlage (Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Bauvorhaben: Errichtung von Flüchtlingsunterkünften an der Erftstraße 188 in Kerpen-Sindorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
101 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
02.05.16, 12:29
Aktualisiert
02.05.16, 12:29
Beschlussvorlage (Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Bauvorhaben: 
Errichtung von Flüchtlingsunterkünften an der Erftstraße 188 in Kerpen-Sindorf) Beschlussvorlage (Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Bauvorhaben: 
Errichtung von Flüchtlingsunterkünften an der Erftstraße 188 in Kerpen-Sindorf) Beschlussvorlage (Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Bauvorhaben: 
Errichtung von Flüchtlingsunterkünften an der Erftstraße 188 in Kerpen-Sindorf)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Sachbearbeiter/in: Ellen Diers TOP Drs.-Nr.: 231.16 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 29.04.2016 Bemerkungen 03.05.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Bauvorhaben: Errichtung von Flüchtlingsunterkünften an der Erftstraße 188 in Kerpen-Sindorf Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 320.000,00 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: x Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : 2016 Produktsachkonto:31 315 06 096 11 03 I 001378 Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften an der Erftstraße 188 in Kerpen-Sindorf werden überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 320.000 € bereitgestellt. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleite/in Amtsleiter Zuständiger Dezernent Diers Diers Pütgens Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Nimtz Begründung: Die erneuten Mehrkosten für dieses Bauvorhaben resultieren u. a. aus folgenden Umständen: 1. Der Architekt hat Mittelpreise von anderen, ähnlichen Bauvorhaben zugrunde gelegt Die Gründungsarbeiten, geschätzt mit ca. 104.000,00€ brutto wurden jedoch mit einer Bruttosumme in Höhe von 322.438,73€ submittiert. Die Kostensteigerung resultiert zum einen aus der guten wirtschaftlichen Lage der Baufirmen und zum anderen wird diese von dem beauftragten Architekturbüro damit begründet, dass die Auswirkungen der erhöhten Anforderungen der Erdbebenzone III nicht mit in seiner Kostenschätzung und Kostenberechnung berücksichtigt werden konnten. So ist z. B. aus statischen Gründen eine Bodenplatte zwar wirtschaftlicher als Streifenfundamente, die bei diesem Bauvorhaben hätten miteinander verbunden werden müssen, allerdings wurde diese Art der Gründung bei der Kostenermittlung nicht berücksichtigt, da zum Zeitpunkt der Kostenschätzung keine statischen Berechnungen oder alternativen Gründungskonzepte vorlagen, auf denen eine gesicherte Kostenberechnung basiert. Auch der große Austausch von Erdmassen in der Qualität Laga Z2 trägt zu der Kostensteigerung bei. Das Ausmaß der Erdarbeiten konnte ebenfalls zum Zeitpunkt der Kostenschätzung nicht abgeschätzt werden. Diese Kosten lagen also versteckt in der Kostenschätzung im Hochbau Modulbau. Weiterhin ist aus statischen Gründen der in der Trasse des Erftverbandes befindliche Sammler mit einer Stahlbetonfertigteilbrückenkonstruktion zu überbauen.Bei der vorliegenden Planung ist es unumgänglich, dass der Sammler überbaut wird, da nur so eine entsprechende Aufstellfläche für die notwendige Anzahl der Container entsteht. Die Besonderheit der Sammlerüberbrückung wurde im Vorfeld von den Beteiligten diskutiert und führte im Ergebnis zu folgender Stellungnahme des Erftverbandes: Der Erftverband stimmt unter bestimmten Voraussetzungen einer Überbauung zu: 1. Statischer Nachweis, dass durch die Überbauung keine Gefährdung des Sammlers stattfindet. 2. Keine Überbauung von Schachtbauwerken (Alternativ Neubau in unmittelbarer Nähe zu Lasten der Stadt). 3. Kostenübernahme für eventuelle Sicherung von Schachtbauwerken gegen Aufnehmen der Schachtdeckel. 4. Kostenübernahme durch die Stadt für Mehrkosten, die bei Unterhaltungsmaßnahmen und/oder Reparaturen entstehen. Eine vertragliche Formulierung kann natürlich erst stattfinden, wenn Ausführungspläne belastbar den Umfang des Schutzstreifens wiedergeben. Es besteht akuell noch eine Möglichkeit die Kosten für eine Betonbrückenkonstruktion zu umgehen, die sich aus dem letzten Ortstermin mit dem Erftverband ergab. Der Sammler konnte durch Freilegung der Erdbaufirma in Augenschein genommen werden und es besteht die Hoffnung, dass die Wandung eine höhere Druckfestig- und Tragfähiigkeit aufweist, als vorab vom Erftverband angenommen. Der Erftverband hat recherchiert und ist dabei auf alte Unterlagen einer Kanalsanierung in Bergheim gestoßen. Von diesem Sammler wurden Materialproben gezogen, die Ergebnisse sollen nun in Absprache aller Beteiligten von einem Tragwerksplaner geprüft werden, woraus man Rückschlüsse auf die Druckfestig- und Tragfähigkeit des Sammlers schließen kann. Dieses Ergebnis wird dann für die Wandung des Sammlers in der Erftstrasse angenommen, da dieser zur gleichen Zeit wie der in Bergheim verlegt worden ist. Aber dies ist erst einmal nur eine positive Annahme, die noch nicht bestätigt ist. Die vor genannte statische Überprüfung soll kurzfristig stattfinden, sodass eine weitere Verschiebung der Containeranlieferung nicht nötig ist. Eine Verschiebung in die 22.Kalenderwoche wurde bereits besprochen, um die Notwendigkeit der Brückenkonstruktion überprüfen zu können. Fazit: Die schlechten Bodenverhältnisse, der Austausch nichttragfähigen Erdreiches, die Auswirkungen der erhöhten Anforderungen durch die Erdbebenzone IIIund die Überbauung des Beschlussvorlage 231.16 Seite 2 Sammlers des Erftverbandes, also ein Brückenbauwerk inkl. zusätzlichen Erdmassen, tragen zu dieser Kostensteigerung bei. 2. Für die Außenanlagen wurden ursprünglich ca. 80.300,00€ kalkuliert. Zum damaligen Zeitpunkt waren aber noch nicht alle Details geklärt und bekannt, die sich erst im weiteren Verlauf der Planung ergaben, so wurde z. B. erst später die genaue Feuerwehrzufahrt festgelegt, die Feuerwehrzufahrt zwischen den Wohnblöcken 1 und 2 um einen Meter verbreitert, damit die Fassaden beim Rangieren der Löschfahrzeuge nicht beschädigt werden. Ebenso blieben die Einfriedung des Gastanks und der Eingriff in den vorhanden Straßenkörper bedingt durch die Ausschachtungsarbeiten für die Wohncontainer unbedacht. Weiterhin wurden die Wege vor den Haupteingängen der Containeranlage mit einer wassergebundenen Decke kalkuliert. Dies hat sich laut Fachamt in der Praxis als nicht zweckmäßig erwiesen, da sich bei intensiver Nutzung Vertiefungen mit Wasseranstau bilden können. Nachträglich wurde ein Gerätehaus für mobile Spiel- und Pflegegeräte in Höhe von 5.000,00€ eingestellt. Die ursprünglich angedachte Eigenleistung durch den Baubetriebshof können auf Grund der Arbeitsüberlastung bei der Grünpflege im Sommer, sowie in der Urlaubszeit nicht durchgeführt werden. Hier ist eine Firma zu beauftragen. Zusätzlich sind weitere Kosten durch die Wiederherstellung beschädigter oder auch zwischenzeitlich entfernter Stabgitterzaunelemente entstanden, sodass die Bruttokosten der Außenanlage mittlerweile mit 145.000,00€ vom Fachamt kalkuliert werden. 3. Eine Erhöhung der Baunebenkosten, durch anzupassende Ingenieurhonorare beläuft sich auf ca. 35.000,00€. Die Dringlichkeit der Mittelbereitstellung ist gegeben, weil die Container in der 22. KW 2016 angeliefert werden und bis dahin die Erd- und Gründungsarbeiten abgeschlossen sein müssen. Beschlussvorlage 231.16 Seite 3