Daten
Kommune
Brühl
Größe
191 kB
Datum
02.03.2015
Erstellt
18.02.15, 18:28
Aktualisiert
18.02.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger, Georg
204313/Hi
10.02.2015
64/2015
Betreff
Gründung einer IT-Kooperationsgesellschaft durch die Stadtwerke Brühl GmbH
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Ratsherr Wolfgang Poschmann, in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Frau Dr. Kapsa als Geschäftsführerin der Stadtwerke Brühl wird ermächtigt, die
Gesellschaftsgründung einer IT-Kooperationsgesellschaft rückwirkend zum
01.01.2015 umzusetzen und die hierzu erforderlichen Maßnahmen und
Rechtshandlungen vorzunehmen. Dies umfasst auch Änderungen und
Ergänzungen der Verträge, soweit diese im Rahmen der Umsetzung des
Vorhabens erforderlich oder sinnvoll sind und sofern der wesentliche Inhalt der
Verträge unberührt bleibt.
2. Die Geschäftsführerin der Stadtwerke Brühl GmbH, Frau Dr. Kapsa dauerhaft in
die Gesellschafterversammlung der Confer IT GmbH zu entsenden.
3. Den kaufmännischen Leiter der Stadtwerke Brühl GmbH, Herrn Kuhl, dauerhaft in
den Aufsichtsrat der Confer IT GmbH zu entsenden.
Erläuterungen:
Im Zuge der bevorstehenden Mandantentrennung von Netz und Vertrieb und den damit
einhergehenden notwendigen Investitionen in die ERP-Systeme, wurde in 2009 zwischen
den Stadtwerken Brühl und den Stadtwerken Neuwied ein IT-Kooperationsvertrag
geschlossen. Dieser hat als Vertragsgegenstand die Bereitstellung der Software
Applikation inkl. User-Support/Hotline, Customizing, Wartung und technischer Anbindung
an das Rechenzentrum der Stadtwerke Neuwied. Dieser Vertrag wurde zunächst für 5
Jahre geschlossen.
Bereits bei der seinerzeitigen Verhandlung wurde als Zukunftsszenario vereinbart, dass
die IT-Kooperation zu einem späteren Zeitpunkt in eine gemeinsame IT-Gesellschaft, an
der beide Unternehmen beteiligt sind, ausgelagert wird. Zwischenzeitlich werden durch
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das Rechenzentrum der Stadtwerke Neuwied weitere „Energie- und Wasserversorger“ in
der IT betreut. Unter anderem ist dies die Stadtwerke Jülich GmbH, mit denen die
Stadtwerke Brühl GmbH ebenfalls in verschiedenen Feldern kooperiert und Projekte
gemeinsam umsetzt.
Die Anteile der IT-Kooperationsgesellschaft verteilen sich auf die drei Gesellschafter wie
folgt:
Gesellschafter
Anteil in % Anteil in €
Stadtwerke Neuwied GmbH 44,9%
628.600,-- €
Stadtwerke Brühl GmbH
30,0%
420.000,-- €
Stadtwerke Jülich GmbH
25,1%
351.400,-- €
Um eine Partnerschaft auf Augenhöhe zu gewährleisten, ist den Stadtwerken Brühl im
Zuge der Verhandlungen der Vorsitz im Aufsichtsrat der IT-Kooperationsgesellschaft
(Confer IT GmbH) zugestanden worden. Den stellvertretenden Vorsitzenden stellt der
Gesellschafter Stadtwerke Neuwied.
Über die bestehende Kooperation in der Bereitstellung von IT hinaus arbeiten die drei
Stadtwerke in einigen weiteren Themenfeldern eng zusammen. So werden z. B. aktuell
verschiedenste Prozesse in allen Stadtwerken dokumentiert und abgeglichen. Dabei soll
für jeden Prozess ein Musterprozess (best-practice) erstellt und in allen Werken eingeführt
werden. Weiterhin werden gemeinsame Schulungen durchgeführt. Durch die intensive
Zusammenarbeit lassen sich die Kosten für alle beteiligten Stadtwerke reduzieren.
Bei den Vertragsverhandlungen wurden die Vorgaben des Aufsichtsrates der Stadtwerke
Brühl GmbH erreicht. Im Einzelnen waren dies:
- Brühl wird Zweitstandort des Rechenzentrums, um die in den letzten Jahren stark
etablierte Infrastrukturqualität zu erhalten und dem Standort Brühl eine
entsprechende Wertigkeit innerhalb der Kooperation zu geben.
- Die bisher etablierte IT-Qualität mindestens zu erhalten.
- Langfristig möglichst eine Kostenreduzierung oder zumindest eine Stabilisierung
der IT-Kosten zu erreichen.
- Eine möglichst große Beteiligung und damit Partizipation an der IT-Gesellschaft zu
erlangen.
Zusätzlich wurde in den Verhandlungen erreicht, dass sich die Ergebnisverteilung nicht auf
Grundlage der Anteile sondern an Hand der abgerufenen Umsätze bemisst.
Die von der Gesellschaft zu erfüllenden Aufgaben wurden bisher von den beteiligten
Stadtwerken durchgeführt. Die Verlagerung auf die gemeinsame Gesellschaft stellt daher
nur eine organisatorische Änderung dar, der das Tätigkeitsfeld des lokalen Handels und
der mittelständischen Wirtschaft nicht beeinträchtigen wird.
Negative Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt in den Bereichen, in denen die
beteiligten Stadtwerke tätig sind, sind nicht zu erwarten. Die IT-Kooperationsgesellschaft
trägt zur Sicherung der beteiligten Stadtwerke bei und lässt somit eher positive
Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt erwarten.
Den durch den Gesellschaftsvertrag zugesicherten Vorsitz im Aufsichtrat für die
Stadtwerke Brühl GmbH und die Beteiligung in der Gesellschafterversammlung sichert die
gesetzlich
geforderte
angemessene
Einflussmöglichkeit
auf
die
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Kooperationsgesellschaft. Darüber hinaus sieht der Gesellschaftsvertrag vor, dass
wichtige Entscheidungen nur mit einer 75%-Mehrheit der abgegebnen Stimmen getroffen
werden können. Die 30%ige Beteiligung der Stadtwerke Brühl GmbH sichert in dem
Zusammenhang eine maßgebliche Beteiligung bei allen wichtigen Entscheidungen.
Die IT-Kooperationsgesellschaft steht in alleiniger Trägerschaft der beteiligten Stadtwerke
und damit in mittelbarer Trägerschaft der betroffenen Kommunen.
Die Kapitalausstattung der Gesellschaft steht in einem angemessenen Verhältnis zur
Leitungsfähigkeit der beteiligten Stadtwerke. Die Gesellschaft wird von den beteiligten
Stadtwerken im Verhältnis ihrer Kapitalanteile mit angemessenem Eigenkapital
ausgestattet. Die Stadtwerke Brühl bringen ca. 74% ihres Anteils in Sacheinlagen und den
Rest als Bareinlage in die IT-Kooperationsgesellschaft ein.
Im Gesellschaftsvertrag ist eine eventuelle Nachschusspflicht der beteiligten Stadtwerke
auf insgesamt 1.000.000,--€ (in Worten: einemillion,00 Euro) begrenzt. Der Betrag des
vom jeweiligen Gesellschafter ggf. zu entrichtenden Nachschusses richtet sich nach dem
Verhältnis des Anteils am Stammkapital. Das bedeutet für die Stadtwerke Brühl GmbH
eine maximale Nachschusspflicht von 300.000,-- €.
Fazit:
Die Beteiligung der Stadtwerke Brühl GmbH an der IT-Kooperationsgesellschaft trägt zur
Sicherung des wirtschaftlichen Handelns bei und stärkt die Position der Stadtwerke
GmbH. Dadurch werden die Voraussetzungen verbessert, dass sich die Stadtwerke
GmbH weiterhin am Markt behaupten und weiter als wichtiger Partner für die örtliche
Wirtschaft und die Brühler Bürgerinnen und Bürger agieren kann.
Die getroffenen Regelungen erfüllen die Voraussetzungen des § 108 GO NRW, in dem die
gesetzlichen Grundlagen für eine unmittelbare und mittelbare Beteiligung von Kommunen
an Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts festgelegt sind.
Die Beteiligung wird der Kommunalaufsicht beim Rhein-Erft-Kreis gem. § 115 GO NRW
angezeigt.
Anlage(n):
(1) Gesellschaftsvertrag
(2) Konsortialvertrag
(3) Schuldrechtliche Vereinbarung
(4) Spaltungs- und Übernahmevertrag
(5) Folienvortrag Gremien
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