Daten
Kommune
Brühl
Größe
1,3 MB
Datum
02.03.2015
Erstellt
18.02.15, 18:28
Aktualisiert
18.02.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufbau einer IT-Kooperationsgesellschaft
Folien für die Gremieninformation
Februar
2015
Gremieninformation
31-01-2015
-1-
K.GROUP
Teil A – Eckpunkte der IT-Kooperation
1. Ausgangssituation und strategische Optionen von Stadtwerken
2. Zeitplan für die Umsetzung der IT-Kooperation
3. Beschreibung der IT-Kooperation
4. Angestrebter Wachstumspfad
5. Leistungsspektrum der IT-Kooperation
6. Finanzielle Vorteilhaftigkeit – Individuelle Sicht (ohne Wachstum)
7. Finanzielle Vorteilhaftigkeit – Individuelle Sicht (mit Wachstum)
8. Qualitative Vorteilhaftigkeit
9. Veränderung der Risikoposition
10. Anteilsverteilung
11. Asset-Transfer in die IT-Kooperation
12. Einbringung des Eigenkapitals
Gremieninformation 31-01-2015
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K.GROUP
Ausgangssituation und strategische Optionen von Stadtwerken
Ausgangssituation – IT in Energieversorgern
•
Ergebnisse durch zunehmenden Wettbewerb im Vertrieb und steigende Transparenz im Netz
unter Druck
•
Inhaltliche Anforderungen im Stammgeschäft und Prozesskomplexität steigen
•
Gleichzeitig sind neue Themen wie Energiemanagement, dezentrale Erzeugung, MessSystemvorbereitung etc. zu bearbeiten
•
Änderungsgeschwindigkeit so hoch, dass die Organisationen zunehmend an inhaltliche und
kapazitative Grenzen stoßen
Optimierung
Stand-alone
Kooperation von
Stadtwerken
Vergabe IT an
Dienstleister
+ Sichert Unabhängigkeit
+ Ermöglicht Größeneffekte
+ Kurzfristige Flexibilität
Erfordert hohe Investitionen
in Infrastruktur
+ Sichert Einfluss auf die IT
Unterschiedliche Interessen
von Energieversorger und
Dienstleister
Erfordert ausgeprägte
eigene IT-Kompetenz
+ Partnerschaftliche
Zusammenarbeit in
kommunaler Gemeinschaft
Langfristige Bindung
Keine Partnerschaft auf
Augenhöhe
Die Beteiligung an einer IT-Kooperation sichert Größenvorteile und somit
langfristigen Einfluss auf die eigene IT
Gremieninformation 31-01-2015
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K.GROUP
Zeitplanung (Fokus Gremien)
Ereignis
Zeitpunkt/Zeitraum
Kommentar
2015
Jan
Feb
Mar
Apr
Versand Spaltungsvertrag an Betriebsräte SW Neuwied, SW Brühl, SW Jülich
Ende 01.
• 4 Wochen vor Entscheidung der GVs
• Inkl. Asset-Liste, ÜTV, Interessenausgleich
Neuwied Entscheidung Stadtrat
Anf. 03.
• Konsortialvertrag, Satzung, Eckpunkte
Dienstleistungsvertrag, Business-Plan
Neuwied Entscheidung GV SW
Anf. 03.
• Spaltungsvertrag, weitere Verträge
Brühl Entscheidung AR SW
11.02.
• Konsortialvertrag, Satzung, Eckpunkte
Dienstleistungsvertrag, Business-Plan
Brühl Entscheidung Stadtrat
12.03.
• Konsortialvertrag, Satzung, Eckpunkte
Dienstleistungsvertrag, Business-Plan
Brühl Entscheidung GV SW
ab 12.03.
• Spaltungsvertrag, weitere Verträge
Jülich Entscheidung AR SW
10.03.
• Konsortialvertrag, Satzung, Eckpunkte
Dienstleistungsvertrag, Business-Plan
Jülich Entscheidung Stadtrat
26.03.
• Konsortialvertrag, Satzung, Eckpunkte
Dienstleistungsvertrag, Business-Plan
Jülich Entscheidung GV SW
…
• Spaltungsvertrag, weitere Verträge
Einbringung der IT-Assets SW Neuwied,
SW Brühl, SW Jülich in die IT-GmbH
31.03.
Operativer Geschäftsbetrieb
heute
Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebs am 01.04.2014
Gremieninformation 31-01-2015
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K.GROUP
Beschreibung der IT-Kooperation
• Ausweitung der bestehenden Kooperation der Stadtwerke Neuwied, Stadtwerke
Brühl, Stadtwerke Jülich im Bereich Schleupen
• Drei Start-Partner in der IT-Kooperation: Stadtwerke Neuwied, Stadtwerke Brühl,
Stadtwerke Jülich
• Aufbau einer wachstumsorientierten Kooperation
- Langfristige Sicherung von Größenvorteilen
- Wachstum über Gesellschafter und Kunden
- Energieversorger aus Städten 20.000-100.000 Einwohnern
• Alle bisherigen IT-Mitarbeiter der Kooperationspartner sollen Mitarbeiter der
Kooperationsgesellschaft werden
- Kooperation hat bei Start-Gesellschaftern mindestens einen Mitarbeiter vor Ort
- Dezentral angesiedelte Mitarbeiter bilden fachliche Schwerpunkte aus
• IT-Kooperation arbeitet kostenorientiert – Margen aus der Leistungserbringung für
neue Gesellschafter sowie Kunden mindern die IT-Kosten der Gesellschafter
• Leistungsspektrum: Hard- und Software
• Start-Zeitpunkt für den operativen Geschäftsbetrieb am 01.04.2015
Überführung einer bestehenden IT-Kooperation in eine eigene
gesellschaftsrechtliche Struktur
Gremieninformation 31-01-2015
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K.GROUP
Leistungsspektrum der IT-Kooperation
Leistungen
Wertschöpfungsmodell
Hosting
SoftwareSupport
ProzessSupport
Produkte/Komponenten
ProzessÜbernahme
NetzManagmt.
Schleupen1)
Finanzverwaltung
Desktop
Mail
Peripherie
NetzAbwicklung
LieferAbwicklung
NetzBilling
…
Personalsoftware
…
Telefonie
Leistungen im Zielzustand
Erbringung soweit möglich
1) Mittelfristige Prüfung ob Erweiterung des
Leistungsspektrums auf andere Systeme (z.B. Wilken) sofern
stabile Qualität und Prozesse im Kernsystem Schleupen
Potenziell langfristiges Leistungsspektrum
Kern-Leistung ist Schleupen und Übernahme der Peripherie
Gremieninformation 31-01-2015
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K.GROUP
Finanzielle Vorteilhaftigkeit – Individuelle Sicht (ohne Wachstum)
Einschätzung K.GROUP
SW Neuwied
Quanti
tative
Vorteilhaftigkeit1)
in Mio. €
SW Brühl
SW Jülich
in Mio. €
in Mio. €
-
• Anpassung der
Wirtschaftsplanung
„Ceteris Paribus“ führt
zu wirtsch. Nachteilen
bei SW Neuwied (v.a.
Jahre 1/2 vgl. Anhang)
• Lösungsmöglichkeit für
Umgang mit Nachteilen
bei SW Neuwied:
Interpretation
• IST-Kosten SW Neuwied als „Zielgröße“ für
andere Partner (konservative Annahme
der Planung)
• Zusätzlich getragene
Overhead-Kosten
• Brühl mit moderner,
sicherer IT-Struktur –
Stand-alone mit sehr
hohen Kosten
• Zum Teil veraltete
Soft- und HardwareLandschaft mit
geringen Kosten
• Deutliche Kostenreduktion aufgrund von
Größeneffekten
• Substanzielle Kostenvorteile bei Wachstum
der Gesellschaft
1. Inkaufnahme der Nachteile mit Sicht auf
erwartbare Vorteile bei
Wachstum
2. Berücksichtigung
zusätzlicher Synergien
durch gemeinsamen
Aufbau der Funktion
„Produktentwicklung“
3. Neuverteilung der Vorteilhaftigkeit, z.B. andere
Verteilung „Anlaufkosten“
1) Jahreswerte, mit Inflationseffekten
4. …
Wirtschaftlichkeit für Brühl und Jülich auch ohne Wachstum gegeben –
SW Neuwied im eingeschwungenen Zustand ohne Wachstum mit Nachteil
Gremieninformation 31-01-2015
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K.GROUP
Finanzielle Vorteilhaftigkeit – Individuelle Sicht (mit Wachstum)
SW Neuwied
Quanti
tative
Vorteilhaftigkeit1)
Interpretation
in Mio. €
SW Brühl
SW Jülich
in Mio. €
in Mio. €
• Neue Kunden zahlen eine Dienstleistungsentgelt auf die bezogenen Leistungen
• Das Entgelt enthält eine branchenübliche Marge
• Die Marge kommt den Gesellschaftern zugute – sie reduziert den Kostenanteil, den die Gesellschafter
übernehmen müssen
• Daneben profitieren die Gesellschafter durch das Wachstum durch eine insgesamt günstigere
Kostenposition (Skaleneffekte)
• Kunden sollen nach zwei Jahren die Möglichkeit auch Gesellschafter zu werden.
1) Jahreswerte, mit Inflationseffekten
Durch Wachstum über neue Kunden und Gesellschafter
profitieren alle Partner erheblich
Gremieninformation 31-01-2015
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K.GROUP
Qualitative Vorteilhaftigkeit
• Höhere Ausfallsicherheit der IT-Infrastruktur
• Verbesserte Service-Zeiten
• Bessere Einflussmöglichkeit auf IT-Dienstleister
• Mindestens konstante Leistungsqualität in allen sonstigen Bereichen
• Bessere Kooperationsmöglichkeiten durch einheitliche Infrastruktur (Synergien
gegenseitige Unterstützung möglich)
• Stärkere Position gegenüber der Schleupen AG durch Bündelung der Lizenzen
• Höhere personelle Verfügbarkeit durch Verbreiterung des Personals bei Wachstum
• Ausweitung der Kompetenzen in Schleupen (perspektivisch Spezialist in Schleupen)
Die finanzielle Vorteilhaftigkeit wird durch eine Verbesserung der
Leistungsqualität in der IT begleitet
Gremieninformation 31-01-2015
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K.GROUP
Veränderung der Risikoposition für die Gründungsgesellschafter
Verringerung der Risiken
Erhöhung der Risiken
Risikomanagement
Veränderung
Risikoposition
Erläuterung
• Ausnutzung von
Größeneffekten
• Bessere IT-technische
Infrastruktur
• Risiken aus Dienstleistungsgeschäften mit
Kunden
• Verbreiterung der
Gesellschafterbasis zur
weiteren Risikoteilung
• Risikoaufschläge in den
Dienstleistungsentgelten
für Kunden
• Redundanz kritischer
Ressourcen, wie z.B. ITMitarbeiter
• Angebot standardisierter
Leistungen und
Definition von
Leistungsscheinen
Durch die Kooperation verbessert sich die Risikoposition der Partner
Gremieninformation 31-01-2015
- 10 -
K.GROUP
Anteilsverteilung
Angestrebte Anteilsverteilung
im Startzustand (2015)
Erläuterungen
• Jeder Start-Partner hat eine Sperrminorität
und kein Partner hat eine absolute Mehrheit
Stadtwerke
Jülich;
25,10%
• Start-Partner bündeln ihre Stimmen, sobald
ein neuer Gesellschafter beitritt, um so auch
im Wachstumsfall ihren Einfluss in der
Kooperation zu erhalten (Grundlage:
Konsortialvertrag)
Stadwerke
Neuwied;
44,90%
• Die Start-Partner planen, ihre IT-Assets (PC,
Server, Lizenzen) bei vergleichbarer Bilanzund Abschreibungspolitik zu Buchwerten in
die Kooperation einzubringen und im
Gegenzug Anteile zu erhalten
Stadtwerke
Brühl;
30,00%
Im Start-Zustand halten die Gesellschafter ihre Anteile vollständig und
geben diese bei Aufnahme neuer Gesellschafter schrittweise ab
Gremieninformation 31-01-2015
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K.GROUP
Asset-Transfer in die IT-Kooperation
Grundsystematik für den Asset-Transfer
Eigentum/ Verantwortung
Gesellschafter
• Steckdosen
• Schränke für AktivTechnik (ohne Inhalte)
• Patchfelder
• Ggf. Lizenzen (bei
rechtlichen Hürden für die
Übertragung)
• Lokale Geräte
Stromzähler
Rechner
Drucker
Beamer
…
• Aktiv Technik
Switche
Router
…
• Software
• IT-Kooperation
verantwortet die
gesamte ITInfrastruktur der
Partner
• Bei den Gesellschaftern verbleiben
energiewirtschaftlich
Assets (Zähler,
Modems, …) und fest
verlegte Leitungen
• Rechenzentrum (ohne
Gebäude)
Rechenzentrum
• Modems und Zähler beim
Kunden
Darstellung
Stadtwerke-Partner Energiekunde
• Haus-Verkabelung
Eigentum/ Verantwortung
IT-Kooperation
Erläuterungen
Mit wenigen Ausnahmen (grün) werden sämtliche Assets in die Kooperation
übertragen – Ziel: Größenvorteile, Standardisierung, Qualitätsvorteile
Gremieninformation 31-01-2015
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K.GROUP
Einbringung Eigenkapital in die IT-Kooperation
• Gesellschaften beteiligen sich an der IT-Kooperation durch Sacheinlage und ggf.
Bareinlage1)
Vorgehen
• Summe des Eigenkapitals wird fixiert auf Basis des ermittelten Buchwerts der
einzubringenden IT-Assets zum Stichtag 31.12.2014 auf 1.242.531,95 €
• Ggf. erforderliche Zuzahlungen bei Anteilseinbringung sollen als Liquiditätspuffer in
der IT-Kooperation verbleiben und als Gesellschafterdarlehen marktüblich verzinst
werden
€-Werte
Zielanteile
Eingebrachtes Vemögen
(Buchwerte)
Anteil am
Vermögen
Abweichung Anteil
Vermögen Zielanteil
SW Neuwied
44,90%
597.209,76 €
48,06%
3,16%
SW Brühl
30,00%
311.034,12 €
25,03%
-4,97%
SW Jülich
25,10%
334.288,07 €
26,90%
1,80%
100,00%
1.242.531,95 €
100,00%
0,00%
Summe
Die Einlagen in die Kooperationsgesellschaft werden je nach Partner entweder als
reine Sacheinlage oder als kombinierte Sach- und Bareinlage geleistet
Gremieninformation 31-01-2015
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K.GROUP
Teil B – Vertragswerke
1. Wesentliche Regelungsinhalte des Konsortialvertrags
2. Wesentliche Regelungsinhalte des Gesellschaftsvertrags
3. Schuldrechtliche Vereinbarung zur Gewinnverteilung
4. Spaltungs- und Übernahmevertrag
Gremieninformation 31-01-2015
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K.GROUP
Wesentliche Regelungsinhalte des Konsortialvertrags
• Konsortialvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen
• Regelt Verteilung der Gesellschaftsanteile und Höhe der Einlagen
• Neue Gesellschafter können Stadtwerke oder kommunale Gesellschaften sowie
Kooperationsgesellschaften, die Dienstleistungen von der IT-Kooperation beziehen, werden
• Die Konsortialpartner sind immer zu mindestens 25,1% am Stammkapital der IT-Kooperation
beteiligt
• Konsorten bündeln ihre Stimmen in der Gesellschafterversammlung, sobald ein neuer
Gesellschafter der IT-Kooperation beitritt
• Konsorten wickeln einen wesentlichen Teil ihres IT-Bedarfs mit der IT-Kooperation ab
• IT-Kooperation arbeitet kostenorientiert – Gewinne fallen nur im steuerrechtlich erforderlichen
Maße an und werden dann voll ausgeschüttet
Gremieninformation 31-01-2015
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K.GROUP
Wesentliche Regelungsinhalte des Gesellschaftsvertrags (1/2)
• Unternehmenszweck ist Erbringung von IT-Dienstleistungen sowie Nebengeschäfte
• Regelt Verteilung der Gesellschaftsanteile und Höhe der Einlagen
• Kommunalrechtliche Grundlagen
• Regelungen zur Gesellschafterversammlung
- Zusammensetzung und Befugnisse, wie z.B.
Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer
Wirtschaftsplan und fünfjährige Finanzplanung
…
- Beschluss durch einfache Mehrheit, Beschlussfähigkeit wenn 50% des Stammkapitals vertreten ist
- Qualifizierte Mehrheit mit 75% des Stammkapitals bei Entscheidungen zur
Aufnahme weiterer Gesellschafter
Ausschluss von Gesellschaftern
Veränderung der Standorte (Sitz der Gesellschaft, Rechenzentrums-Standorte)
Einforderung von Nachschüssen entsprechend dem Beteiligungsverhältnis, soweit die Kapital- und Gewinnrücklagen zur
Abdeckung eines Verlustes nicht ausreichen
Gremieninformation 31-01-2015
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K.GROUP
Wesentliche Regelungsinhalte des Gesellschaftsvertrags (2/2)
• Regelungen zum Aufsichtsrat
- Zusammensetzung und Befugnisse, wie z.B.
Vorbereitung der Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung
Prüfung des Wirtschaftsplans und der fünfjährigen Finanzplanung
Abschluss, Änderung sowie die Beendigung von Anstellungsverträgen mit Geschäftsführern und Prokuristen
Beschluss und Änderung einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung.
…
- Unbeschränktes Auskunfts- und Einsichtsrecht gegenüber der Geschäftsführung
- Sitzung regelmäßig einmal im Kalendervierteljahr
- Beschlussfähigkeit wenn die Hälfte der Mitglieder vertreten ist, Beschluss durch einfache Mehrheiten
• Regelungen zur Geschäftsführung
- Ein Geschäftsführer
- Zuständig für laufende Geschäftstätigkeit
• Erstellung des Jahresabschluss
• Fehlbeträge werden nach Möglichkeit durch Entnahmen aus einer Kapital- und Gewinnrücklage
gedeckt
• Regelt Einbeziehung der Gesellschaftsanteile bei Kündigung des Dienstleistungsvertrags mit
der IT-Kooperation
• Regelt Bewertung der Anteile bei Austritt
Gremieninformation 31-01-2015
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K.GROUP
Wesentliche Regelungsinhalte der Schuldrechtlichen Vereinbarung zur
Rückvergütung (Gewinnverteilung entsprechend der Umsätze)
• Um eine Ausschüttung disquotal zur Anteilsverteilung vornehmen zu können bedarf es einer
Rückvergütung, welche handelsrechtlich vor der Ermittlung des Jahresüberschusses erfolgt
• Schritt 1: ausschüttbare Rückvergütung wird ermittelt
- Die Planung geht davon aus, dass mit Gesellschaftern keine Gewinne erwirtschaftet werden.
- Daher entstehen in erster Linie Gewinne nur aus den Geschäften mit Kunden, da diese um einen
Unternehmeraufschlag erhöhte Dienstleistungsentgelte zahlen
• Schritt 2: Ermittlung des Anteils der Rückvergütung auf Gesellschafter
- Anteil Umsätze mit dem Gesellschafter (inkl. Konzern) im Verhältnis zu den Gesamtumsatzerlösen der
Gesellschaft
• Schritt 3: Verteilung der Rückvergütung auf Gesellschafter
Multiplikation des Anteils mit der ausschüttbaren Rückvergütung
Gremieninformation 31-01-2015
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K.GROUP
Wesentliche Regelungsinhalte des Spaltungs- und Übernahmevertrags
• Vertrag wird zwischen den Stadtwerken Brühl und der Confer IT geschlossen
• Regelt die rückwirkende Spaltung zum 01.01.2015 gem. UmwG
• Assets werden zum 01.01.2015 auf Confer IT übertragen
• Die Stadtwerke Brühl erhalten im Gegenzug Anteile an der Gesellschaft
(Beteiligungsvermögen)
• Konsorten bündeln ihre Stimmen in der Gesellschafterversammlung, sobald ein neuer
Gesellschafter der IT-Kooperation beitritt
• Konsorten wickeln einen wesentlichen Teil ihres IT-Bedarfs mit der IT-Kooperation ab
• IT-Kooperation arbeitet kostenorientiert – Gewinne fallen nur im steuerrechtlich erforderlichen
Maße an und werden dann voll ausgeschüttet
Gremieninformation 31-01-2015
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K.GROUP