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Beschlussvorlage (Personalbedarf in der Abteilung 23.4; Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
146 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
01.03.16, 08:30
Aktualisiert
26.04.16, 16:11
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Sachbearbeiter/in: Frau Keune TOP Drs.-Nr.: 109.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Arbeitskreis Personal 08.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 X 16.02.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Stellenplan 2016 hier: Personalbedarf in der Abteilung 23.4; Kindertagesstätten Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: X Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2016 ff X Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Auf Empfehlung des Arbeitskreises Personal und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat, 5 zusätzliche Erzieher/Erzieherinnen-Stellen (+ 5,0) mit der Wertigkeit S 8b TVSuE für Bereich der Inklusion zum 01.08.2016 einzurichten. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Keune Jung Stein Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 23 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Findeisen Schaaf Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten 120.000 286.500 289.400 292.300 295.200 120.000 286.500 289.400 292.300 295.200 gesamt Erträge Personalkostenerstattung Gebühren gesamt Beschlussvorlage 109.16 Seite 2 Begründung: Derzeit umfasst der Stellenplan 5 Stellen für die Beschäftigung von Inklusionsfachkräften. Auf jeweils eine Vollzeitstelle können maximal 10 Kinder mit entsprechender Diagnostik angerechnet werden. Nach Einschätzung des pädagogischen Fachpersonals steht fest, dass zum nächsten Kindergartenjahr 2016/2017, 100 Kinder mit der Diagnostik zur Inklusion die städtischen Kindertagesstätten besuchen werden. Die Fachkraftstellen für Inklusion müssen daher ab dem 01.08.2016 mit 5 zusätzlichen Stellen mit der Wertigkeit S8 b TVSuE auf 10 Stellen angehoben werden. Die Stellen werden durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) vollständig refinanziert. . Beschlussvorlage 109.16 Seite 3