Daten
Kommune
Kerpen
Größe
146 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
01.03.16, 08:30
Aktualisiert
26.04.16, 16:11
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Sachbearbeiter/in: Frau Keune
TOP
Drs.-Nr.: 109.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Arbeitskreis Personal
08.03.2016
Haupt- und Finanzausschuss
26.04.2016
X
16.02.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Stellenplan 2016
hier: Personalbedarf in der Abteilung 23.4; Kindertagesstätten
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
X
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2016 ff
X
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Auf Empfehlung des Arbeitskreises Personal und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt
der Stadtrat, 5 zusätzliche Erzieher/Erzieherinnen-Stellen (+ 5,0) mit der Wertigkeit S 8b TVSuE
für Bereich der Inklusion zum 01.08.2016 einzurichten.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Keune
Jung
Stein
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 23
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Findeisen
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
120.000
286.500
289.400
292.300
295.200
120.000
286.500
289.400
292.300
295.200
gesamt
Erträge
Personalkostenerstattung
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 109.16
Seite 2
Begründung:
Derzeit umfasst der Stellenplan 5 Stellen für die Beschäftigung von Inklusionsfachkräften. Auf
jeweils eine Vollzeitstelle können maximal 10 Kinder mit entsprechender Diagnostik angerechnet
werden. Nach Einschätzung des pädagogischen Fachpersonals steht fest, dass zum nächsten
Kindergartenjahr 2016/2017, 100 Kinder mit der Diagnostik zur Inklusion die städtischen Kindertagesstätten besuchen werden. Die Fachkraftstellen für Inklusion müssen daher ab dem
01.08.2016 mit 5 zusätzlichen Stellen mit der Wertigkeit S8 b TVSuE auf 10 Stellen angehoben
werden. Die Stellen werden durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) vollständig refinanziert. .
Beschlussvorlage 109.16
Seite 3