Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,5 MB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
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STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen
den beigefügten Antrag der I des
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Fraktion
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der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
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Projekt "Selbständige Schule NRW"
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Christlich-Demokratische Union Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
Michael Schmalen, Stadtverordneter
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister Bösche
Herrn 1. Beigeordneten Erner
Rathaus / Holzdamm 10
18. APR. 2005
Eingang
32
50374 Erftstadt
,
63
ac-e BOro;termei!)ter
40
43
44
61
50 51
18.4.2005
ANTRAG gern. GO
Projekt "Selbstständige Schule NRW"
Aktueller Sachstandsbericht
Sehr geehrter Herr Bösche, sehr geehrter Herr Erner,
Vor Jahren wurde in NRW das Projekt "Selbstständige Schule" gestartet.
Viele Schulen haben sich dem Projekt angeschlossen. Die Verwaltung wird
gebeten, einen aktuellen Sachstandsbericht zum Projekt -bezogen auf die
Erftstädter Schulen- vorzulegen, und auf nachfolgende Punkte einzugehen:
,
•
•
•
•
•
Welche Schulen beteiligen sich nachhaltig am Projekt.
Welche Vorteile sehendie Schulen für sich.
Wie stellt sich die Lehrerauswahl i.d.R. dar.
Welche
Maßnahmen/Möglichkeiten
hat
die
Schule
bei
der
Lehrerqualifikation, insbesondere bei Lehrern die seit Jahren nicht mehr
an Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen haben.
Wie wirkt sich das Projekt auf die Lehrpläne aus
Michael Sch
Fraktionsvorsitzender:
Alfred Zerres
Fraktionsräume:
Bonner Straße 5
50374 Erftstadt-Lechenich
Bürozelten.
Mo., Di.,+Do.
9.00 - 11.00 Uhr
Telefon 02235-75954
Telefax 02235-688685
Bankverbindung:
Kreissparkasse Köln
Konlo-Nr. 0191004300
. BLZ 370 502 99
Anlage /1
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EiJ Selbstständige
Schule.nrw
Z-wischenbilanz
Modellprojekt
"Selbstständige
Schule"
Materialien
•
April 2005
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das Projekt du Ministeriums
fiir Scflule. Jugend
und Kinder NRW und
der Berttlsmann Stiftung
Ministerium fOr Schule, Jugend und Kinder NRW I Bertelsmann Stiftung
Zwischenbilanz zum Projekt "Selbstständige Schule" (April 2005)
Zwischenbilanz
Modellprojekt "Selbstständige
Schule"
Materialien
Übersicht:
1. Voraussetzungen
2. Grundlagen
•
und Rahmenbedingungen
des Modellprojekts
5
des Modellprojekts
3. Schulentwicklung
in Selbstständigen
4. Ressourcenbewirtschaftung
5. Unterstützungssysteme
11
Schulen
in Selbstständigen
für Selbstständige
Schulen
Schulen
der EntwiCklungsprozesse
8. Nächste Schritte im Modellprojekt
9. Zusammenfassung
15
17
20
6. Regionale Schulentwicklung
7. Auswertung
3
und Ergebnisse
22
25
27
•
Seite 2 von 29
Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW I Bertelsmann Stiftung
Zwischenbilanz zum Projekt ·Selbstständige Schule" (April 2005)
1. Voraussetzungen
und Rahmenbedingungen
des Modellprojekts
Die Stärkung der Selbstständigkeit von Schulen ist seit langem ein zentrales An·
liegen der nordrhein-westfälischen Bildungspolitik. Das Modellprojekt Selbststän·
dige Schule erprobt die Wege und lotet die Möglichkeiten aus, um dieses Anliegen in die schulische Praxis umzusetzen. Das Modellprojekt orientiert sich programmatisch an den wegweisenden Impulsen für eine neue eigenverantwortliche
Kultur der Schul- und Unterrichtsentwicklung, die von der Bildungskommission
NRW "Zukuntt der Bildung, Schule der Zukunft" im Jahre 1995 gegeben wurden
und die im Leitbild der Schule als Haus des Lernens ihren Ausdruck fanden.
•
•
In das Modellprojekt flossen ferner wichtige Ergebnisse der internationalen Schul. entwicklungsforschung ein, die von der Bertelsmann Stiftung aufgenommen,
verarbeitet und in die deutsche Schuldiskussion eingebracht wurden. Schließlich
konnte das Modellprojekt an die Ergebnisse anknüpfen, die das Land NordrheinWestfalen und die Bertelsmann Stiftung in den Jahren 1997 bis 2002 im Projekt
"Schule und Co." im Kreis Herford und in der Stadt Leverkusen gesammelt hatten.
Der nordrhein-westfälische Landtag ebnete mit seinem Beschluss zu dem Antrag
der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen "Schule der Zukunft gestalten - Dialog zu dem Modellprojekt NRW Schule 21 vorbereiten" (LT-Drs. 13/421)
vom 29.11.2000 den Weg für das Modellprojekt "Selbstständige Schule". Zu seiner Durchführung schlossen im August 2001 das nordrhein-westfälische Schulministerium und die Bertelsmann Stiftung einen Kooperationsvertrag. Im Schulentwicklungsgesetz vom 27.11.2001 und in der Verordnung über die Durchführung
des Modellprojekts Selbstständige Schule (VOSS) vom 12.04.2002 wurden wesentliche Elemente der zu erprobenden erweiterten Gestaltungsfreiräume für die
Modellschulen geregelt. Damit war der Startschuss für das mit derzeit 278 Schulen in 19 Modellregionen bundesweit größte Vorhaben zur Etablierung von mehr
Elementen schulischer Selbstständigkeit in Deutschland gegeben. Selbstständigkeit ist dabei kein Selbstzweck, keine hinreichende, aber eine notwendige Bedingung der zeitgemäßen Schulentwicklung. In enger Verknüpfung mit der Organisations- und Personalentwicklung der Schulen geht es vor allem um eine zeitgemäße Optimierung des Unterrichts und um die Verbesserung der SChüler1eistungen.
Die Verbesserung der schulischen Arbeit und insbesondere des Unterrichts stützt
sich auf die qualitätsorientierte Selbststeuerung der Schule einerseits und die
Entwicklung regionaler Bildungslandschaften andererseits. Um die erweiterten
Freiräume zielorientiert zu nutzen, sollen sich die Schulen auf regionale Struktu-
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Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW I Bertelsmann Stillung
Zwischenbilanz zum Projekt "Selbstständige Schule" (April 2005)
ren verlassen können, die sie beraten und unterstützen. Das Modellprojekt
Selbstständige Schule ist sinnvoll verzahnt mit einer Reihe von weiteren Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der Selbstständigkeit, die für alle Schulen
in Nordrhein-Westfalen gelten. Dazu gehören zum Beispiel die
pädagogisch profilierte Schulprogrammarbeit,
Einstellungen von Lehrerinnen und Lehrern im Ausschreibungsverfahren
durch die Schulen bei mittlerweile ca. 95 % aller Einstellungen,
.
von den Schulen selbst verantworteten Budgets für die Lehrerfortbildung,
•
im Schulgesetz verankerte erweiterte Selbstständigkeit aller Schulen .
Die Projektpartner haben in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht, den regionalen Steuergruppen und den beteiligten Schulen vielfältige, auf den Ergebnissen
interner Evaluationen beruhende Instrumente entwickelt. Hierbei handelt es sich
um statistisches Material, Auswertungen, Besuche und Evaluationsgespräche, die
das Ministerium durchgeführt hat, sowie das projektinteme Controllinq der Projektleitung, in das die Modellregionen und Modellschulen einbezogen sind .
•
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Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW I Bertelsmann Stiftung
Zwischenbilanz zum Projekt "Selbstständiqe Schule" (April 2005)
2. Grundlagen des Modellprojekts
•
Das Gesetz zur Weiterentwicklung von Schulen (Schulentwicklungsgesetz)
vom 27. November 2001 (GV.NRW. S.811) ermöglicht das zeitlich befristete Abweichen von bestehenden Vorschriften auf der Grundlage einer Rechtsverordnung. Den teilnehmenden Schulen wird damit die Möglichkeit zur Erprobung der
eigenverantwortlichen Steuerung zum Zwecke der Steigerung der Qualität von
Unterricht und Erziehung und des Einsatzes von Personal- und Sachmitteln eingeräumt. Die Modellschulen können bei der Personalverwaltung, der Bewirtschaftung von Stellen und Sachmitteln sowie der Unterrichtsorganisation und gestaltung selbstständig entscheiden und neue Modelle der Schulmitwirkung und
der Personalvertretung erproben.
Auf der Grundlage des Schulentwicklungsgesetzes wurde die Verordnung zur
Durchführung des Modellprojekts "Selbstständige Schule" (Verordnung
"Selbstständiqe Schule" - VOSS) vom 12. April 2002 (GV.NRW.S. 122) erlassen.
Sie konkretisiert die Möglichkeiten der Schulen, von gültigen Vorschriften abzuweichen zum Beispiel bei der
Bildung von Lerngruppen,
Organisation des Unterrichts,
Stu ndentafel ,
•
Ausgestaltung der Leistungsbewertung mit Ausnahme von Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnissen,
den Formen der äußeren Differenzierung
Über Art und Umfang dieser Abweichungen von den allgemeinen Vorgaben muss
die Schulkonferenz mit einer 2/3-Mehrheit entscheiden.
Die VOSS überträgt außerdem den Schulleiterinnen und Schulleitern bestimmte
Aufgaben der Dienstvorgesetzten. Parallel dazu werden neue Formen der personalvertretungsrechtlichen Beteiligungen erprobt. In den Modellschulen wird der
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Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW I Bertelsmann Stiftung
Zwischenbilanz zum Projekt 'Selbstständige Schule" (April 200S)
Lehrerrat für die Dauer von vier Jahren gewählt und tritt im Rahmen von Schulentwicklungsgesetz und VOSS an die Stelle des Personalrates.
Die Aufgaben und Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten nach dem
Landesgleichstellungsgesetz werden unmittelbar an der Schule von der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen wahrgenommen.
•
•
Interessierte Schulen konnten sich nur gemeinsam mit ihren Schulträgem bewerben. Die Teilnahme, war zwingend an die Beschlüsse der Lehrerkonferenz, der
Schulkonferenz (2/3-Mehrheit) und der Kommunalvertretung gebunden. Darüber
wurde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Die Schulträger verpflichteten sich zur Bereitstellung von Mitteln für den regionalen Schulentwicklungsfonds
sowie zum Aufbau eines kommunalen Berichtswesens für den Schulbereich.
Für die am Modellprojekt beteiligten Schulen wurden fünf Arbeitsfelder festgelegt, in denen sie Vorhaben entwickeln und durchführen können. Es handelt sich
dabei um
•
Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung,
•
Personalbewirtschaftung,
•
Sachmittelbewirtschaftung,
•
Innere Organisation und Mitwirkung in der Schule und
•
Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung.
Das Modellprojekt ist auf 6 Jahre angelegt und läuft zum Ende des Schuljahres
2007/2008 aus. Es geht davon aus, dass die stärkere Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schulen sowie eine engere Kooperation von Schulen und
Schulträgern wesentliche Voraussetzungen für die effiziente und effektive Verknüpfung von Unterrichts-, Personal- und Organisations-Entwicklung sind. Ziel
des Projektes ist es zu erproben, wie durch professionalisierte Selbststeuerung
die Qualität schulischer Arbeit und insbesondere des Unterrichts verbessert werden und welchen Beitrag die Zusammenarbeit der Schulen in und mit dem regionalen Umfeld dazu leisten kann. Dabei sollen sich die beteiligten Schulen und
Regionen auch intensiv den Obergangsproblemen an den Schnittstellen zwischen
Primar- und Sekundarstufe bzw. zwischen Sekundarstufe und Berufskolleg wid-
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Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW I Bertelsmann Stiftung
Zwischenbilanz zum Projekt "Selbstständiqe Schule" (April 2005)
men. Weiteres Ziel ist, im Sinne des lebenslangen Lernens die Bildung aller in einer Region lebenden Menschen zu fördern. Das Projekt berOcksichtigt auch die
Gender-Mainstreaming-Strategie in Form der Selbstverpflichtung, bei allen Projektaktivitäten die Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Mädchen und
Jungen, Frauen und Männern in den Blick zu nehmen.
•
Die Projektstruktur sieht einen Projektvorstand vor, der paritätisch aus Mitgliedern des Schulministeriums und der Bertelsmann Stiftung zusammengesetzt ist.
Der Projektleiter ist verantwortlich für die Durchführung des Projekts und leitet das
Projektbüro. Zur Unterstützung und Begleitung des Projektvorstands ist ein Beirat
eingerichtet worden, dem Vertreterinnen und Vertreter der Projektträger, der
Landtagsfraktionen, der kommunalen Spitzenverbände, der Lehrer- und Ellernverbände, der Landesschüler/innenvertrelung, der Wissenschaft und der teilnehmenden Regionen angehören. Auf regionaler Ebene wurden mit Vertreterinnen
und Vertretern der Schulen, der Schulträger und der Schulaufsicht regionale
Steuergruppen gebildet, die alle auf die jeweilige Modellregion bezogenen Projektaktivitäten gestalten und koordinieren.
Steuerungsstruktur
im Projekt
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BerteJsmann
Stiftunq
•
Modellregion Schulträger
An den Modellschulen sind schulische Steuergruppen eingerichtet worden, die
die innere Schulentwicklung koordinieren und steuern. Über die Zusammenset-
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Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW I Bertelsmann Stiftung
ZWischenbilanz zum Projekt "Selbstständige Schule" (April 2005)
zung dieser Gruppe entscheidet die Schule, wobei die Schulleiterin oder der
Schulleiter gesetztes Mitglied ist.
Für das Projekt stellen das Land Nordrhein-Westfalen, die Bertelsmann Stiftung
sowie die am Projekt beteiligten Schulträger Projektmittel bereit. Diese verteilen
sich nach der Herkunft wie folgt:
•
Projektfinanzierung
2004
IlILandNRW
• Bertelsmann Stiftung
o Regionen (komm, Sehnlträger)
Abb. 2 Ressourcen der Projektlräger 2004
•
Auf der Grundlage des Kooperationsvertrages mit der Bertelsmann Stiftung
stellt das Land NRW pro Jahr 1,0 Millionen EUR für den Innovationsfonds sowie 7,5 Millionen EUR in Form zusätzlicher Stellenanteile für die Modellschulen (139 Stellen), die regionalen Projektbüros (9 Stellen) und die Projektleitung
(2 Stellen) zur Verfügung.
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Ministerium fOr Schule, Jugend und Kinder NRW I Bertelsmann Stiftung
Zwischenbilanz zum Projekt "Selbstständige Schule" (April 2005)
Mittelverwendung Innovationsfonds Land in %
80
70
60
50
40
30
20
8 regionale Fonds
• Qualifizierung
o Ö1Ientlichkeitsarbeit
o Begleitfo/Schung
• Projektsteuerung
10
o
•
Abb. 3 Mitte/verwendung /nnovationsfonds des Landes 2002 - 2004
Die Bertelsmann Stiftung stellt das Projektbüro und Finanzmittel in Höhe von
jährlich 1,0 Millionen EUR zur Verfügung. Diese Mittel werden in erster Linie
zur Finanzierung der personellen und sächlichen Kosten der Projektleitung
und des Projektbüros sowie für überregionale Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit verWendet.
Die beteiligten kommunalen Schulträger zahlen für jede Modellschule pro Jahr
2.500 € in den regionalen Entwicklungsfonds. Die Mittel werden überwiegend
für regionale Qualifizierungsmaßnahmen (schulische Steuergruppen, Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter) verwendet. Die Regionen stellen darüber
hinaus zusätzliche Finanz- und Personalressourcen für das Projekt zur Verfügung.
•
Von 427 interessierten Schulen mit 82 Schulträgern wurden zu Beginn des
Schuljahres 2002/2003 zunächst 237 Schulen in 18 Regionen und schließlich
seit dem Schuljahr 2003/2004 278 Schulen in 19 Modellregionen in das Projekt aufgenommen. Sie setzen sich aus allen Schulforrnen zusammen und
sind in allen Bezirksregierungen vertreten. Die nachstehenden Schaubilder
zeigen die Verteilung der teilnehmenden Modellschulen auf die verschiedenen Schulforrnen und Regionen.
Modellschulen nach Schulformen
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80
70
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~ 50
~ 40
30
20
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Zwischenbilanz zum Projekt"Selbstständige
Schule" (April 2005)
Modellschulen nach Regionen
•
as
"n:rahl
Abb. 5 Modellschulen nach Regionen
•
In den Modellregionen werden zurzeit Überlegungen angestellt, wie perspektivisch alle Schulen der Region in den Entwicklungs" und Qualifizierungsprozess eingebunden werden können. Zurzeit sind bereits 140 zusätzliche Schulen als sog "Korrespondenzschulen" in die Qualifizierungsaktivitäten des
Modellprojekts eingebunden. Weitere sollen in Kurze hinzukommen .
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Ministerium für Schule. Jugend und Kinder NRW I Bertelsmann Stiftung
Zwischenbilanz zum Projekt "Selbstständige Schule" {April 2005}
3. Schulentwicklung in selbstständigen Schulen
•
Um für die Verbesserung der Qualität und die Weiterentwicklung von Unterricht einen verbindlichen Referenzrahmen zu erhalten. wurde für die Beteiligten des Projektes das Konzept "Lehren und Lernen für die Zukunft - Guter
Unterricht und seine Entwicklung im Projekt Selbstständige Schule" entwickelt. Es rückt Selbstständigkeit und selbstständiges Lernen als pädagogische Aufgabe in das Zentrum der schulischen Arbeit. Mit der Konzentration
auf das selbstständige Lernen soll dabei schon in der Schule die Grundlage
für das lebenslange Lernen gelegt werden. Die Lehrerinnen und Lehrer der
Modellschulen können dazu an einem umfangreichen Qualifizierungsprogramm teilnehmen, das fachliche Standards mit überfachlichen Kompetenzen wie Methodenkompetenz, Kommunikationskompetenz und Teamkompetenz verknüpft. Das Qualifizierungsprogramm initiiert und unterstützt eine
Unterrichtsverbesserung. die nach und nach alle Schülerinnen und Schüler
einer Schule erreicht.
Eine entscheidende Rolle in der Entwicklung der selbstständigen Schulen
nehmen die schulinternen Steuergruppen ein. Sie initiieren, koordinieren
und steuern die Schulentwicklung im Sinne der Projektziele. Die Mitglieder
werden in der Regel von der Lehrerkonferenz gewählt und erhalten eine
spezifische Qualifizierung. Im Modellprojekt sind die schulischen Steuergruppen zu einem wesentlichen Reforrnmotor für den innerschulischen Entwicklungsprozess geworden.
•
Für die Schulentwicklung. das heißt für die Personalentwicklung, die Organisationsentwicklung und die Unterrichtsentwicklung in den selbstständigen
Schulen, ist das Engagement der Schulleitungen eine zentrale Gelingensbedingung. Alle Schulleitungen übernehmen im Modellprojekt spätestens ab
dem Beginn des Schuljahres 2005/06
Dienstvorgesetztenfunktionen (§ 4
VOSS). Diese sind in einen obligatorischen und einen fakultativen Teil gegliedert. Für das Handeln der Schulleiterinnen und Schulleiter in selbstständigen Schulen ergeben sich dabei folgende Veränderungen gegenüber dem
Regelsystem:
Sie sind in besonderer Weise verantwortlich für die Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer und unterrichtlicher Arbeit.
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Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW I Bertelsmann Stiftung
Zwischenbilanz zum Projekt "Selbstständige Schule" (April 2005)
Sie stellen selbst Personal ein und sind auch darüber hinaus im vorgenannten gesetzlichen Rahmen Dienstvorgesetzte ihrer Lehrkräfte,
Bei ihren Entscheidungen als Dienstvorgesetzte wirken die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen und der Lehrerrat nach den gleichstellungsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Vorschriften mit.
Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Bewirtschaftung
Schuletats im Rahmen von erweiterten Budgets.
•
ihres
Im Projekt hat sich gezeigt, dass Schulleitungen selbstständiger Schufen ein
neues Rollenbild entwickeln, auf das sie professionell vorbereitet werden
müssen. Vor Übernahme der Dienstvorgesetztenfunktionen gem. § 4 VOSS
müssen deshalb alle Schulleiterinnen und Schulleiter an einer entsprechenden Qualifizierung teilnehmen. 80 % aller Schulleiterinnen und Schulleiter
haben diese Fortbildung, die im Auftrag des MSJK von der Fortbildungsakademie des Innenministeriums in Herne durchgeführt wird, inzwischen durchlaufen; die Hälfte davon übt die Dienstvorgesetztenfunktionen bereits aus.
Da die Anforderungen an die Management- und Führungsfähigkeit von
Schulleiterinnen und Schullettern allgemein steigen, muss geprüft werden,
ob es möglich sein wird, künftig allen Schulleitungen entsprechende Kenntnisse zu venmitteln und das System der Schulleiterfortbildung auf das einer
.berufsvorbereitenden" Ausbildung umzustellen.
Das Projektcontrolling hat ergeben, dass mehr als 90 % aller Schulen nach
eigener Einschätzung im Modellprojekt die neuen Gestaltungsmöglichkeiten des § 2 VOSS genutzt haben. Wie die Rückmeldungen belegen, liegen
die Schwerpunkte dabei auf der:
•
•
Einrichtung von Fördergruppen,
•
Durchführung fächerübergreifender Projekte,
•
Veränderung von Stundentafeln und
•
Bildung jahrgangsübergreifender Lerngruppen.
Zirka 20 % der Modellschulen erproben auch neue Fonmen der Leistungsbewertung. Ein Teil davon hat die Versetzung auf Probe eingeführt oder sogar die Nichtversetzung - soweit nicht abschlussrelevant - ganz abgeschafft,
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Zwischenbilanz zum Projekt "Selbstständige Schule" (April 2005)
um statt dessen besondere Fördemnaßnahmen für die entsprechenden
Schülerinnen und Schüler durchzuführen.
Die Professionalität der Lehrerinnen und Lehrer kann offensichtlich positiv
weiterentwickelt werden, denn es lassen sich Motivationssteigerungen,
Kompetenzzuwächse und eine verbesserte Teamfähigkeit feststellen.
•
•
Die bisherigen Erfahrungen im Projekt lassen erwarten, dass eine verbesserte Verzahnung von Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung sich auf Schulklima, Schulkultur und auf die Qualität der schulischen Arbeit sehr positivauswirkt. Detaillierte Aussagen dazu werden von
der wissenschaftlichen Begleitforschung erwartet, deren Zwischenevaluation
Ende 2005 vorliegen wird .
Die Modellschulen erproben auch die Mitbestimmung durch den Lehrerrat
auf der Ebene der eigenen Schule. Dabei tritt der Lehrerrat insoweit an die
Stelle des Personalrates, als Aufgaben des Dienstvorgesetzten, die nach
dem Landespersonalvertretungsgesetz beteiligungspflichtig sind, auf die
Schulleiterinnen oder Schulleiter übertragen werden. Zur Vorbereitung auf
ihre neuen Aufgaben konnten Lehrerratsmitglieder gemeinsam mit ihrer
Schulleitung an den Fortbildungen zum Dienstrecht der Fortbildungsakademie in Heme teilnehmen. Zusätzlich haben die Lehrerverbände dezentrale
Fortbildungsseminare angeboten, die teilweise aus Projektmitteln refinanziert werden. Insgesamt wurden bisher 230.000 EUR für Fortbildungsmaßnahmen der Lehrerratsmitglieder eingesetzt, das entspricht mehr als 2.600
Teilnehmertagen, davon 700 an der Fortbildungsakademie in Heme.
Darüber hinaus werden Erfahrungen gesammelt mit der Wahmehmung von
Gleichstellungsaufgaben unmittelbar auf Schulebene. Hierfür wurden die
Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen in den Regierungsbezirken
in speziellen Infamnationsveranstaltungen über die neuen Aufgaben und
Rechte informiert. Unterstützend ist ein Praxisleitfaden vom MSJK entwickelt
und zur Verfügung gestellt worden, der auch im Rahmen der Schulleitungsfortbildung Berücksichtigung findet.
Zum Leitbild des Lehrerrates im Modellprojekt "Selbstständige Schule" gehört auch die Partizipation.
Seite 13 von 29
...
Ministerium fOr Schule, Jugend und Kinder NRW I Bertelsmann Stiftung
Zwischenbilanz zum Projekt "Selbstständige Schule" (April 2005)
Das Arbeitsfeld "Co-Mangement" ist Gegenstand eines Teilprojekts, das auf
der Grundlage der VOSS gemeinsam mit dem DGB-Bezirk NordrheinWestfalen durchgeführt wird. In dessen Fokus stehen neue Modelle der Mitwirkung, Mitbestimmung und Mitgestaltung in selbstständigen Schulen.
Die bisherigen Erfahrungen und der Zwischenbericht des Teilprojektes belegen eine breite Akzeptanz dieser Formen der Partizipation sowohl auf Seiten
der Lehrerräte als auch der Schulleitungen. Auswertungen dazu werden im
Rahmen der Begleitforschung Anfang 2006 vorliegen .
•
•
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Ministerium fOr Schule, Jugend und Kinder NRW I Bertelsmann Stiftung
Zwischenbilanz zum Projekt "Selbstständige Schule" (April 2005)
4, Ressourcenbewirtschaftung
•
in Selbstständigen
Schulen
Die Modellschulen entscheiden auf der Grundlage einer schulbezogenen
Stellenübersicht eigenverantwortlich über Zeitpunkt und Inhalt der Stellen"
ausschreibung und können im Rahmen der verfügbaren Stellen selbst entscheiden, ob sie anstelle von Lehrkräften z.B. Sozialpädagogen, Betreuungspersonal oder auch Techniker befristet einstellen. Im Rahmen der sog.
"Kapitalisierung"
können die Schulen unter bestimmten Voraussetzungen
Personalmittel auch in Sachmittel zur Verbesserung des Unterrichts umwandeln. Grundlagen für die Bewilligung sind freie und besetzbare Stellen
oder Stellenanteile sowie ein Entwicklungskonzept der Schule, das auf die
Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität ausgerichtet ist und den
Einsatz der Mittel aus der Kapitalisierung im Sinne der Projektziele nachweist.
Für die Erteilung von Vertretungsunterricht erhalten die Modellschulen zudem ein eigenes Planungsbudget aus dem Programm "Geld statt SteIlen", Der Anteil des Budgets, der nicht für den Vertretungsunterricht benötigt
wird, kann zum Ende des Haushaltsjahres ebenfalls kapitalisiert und der
Schule zur Verfügung gestellt werden.
•
Drei Viertel aller Modellschulen haben bislang vom Instrument der Kapitalisierung Gebrauch gemacht. Im Durchschnitt hat jede Modellschule pro Jahr
0,6 Stellenanteile (ca. 25.000 EUR) kapitalisiert, die zu zirka einem Fünftel
aus "Geld-statt-Stellen"-Mitteln und zu vier Fünftein aus der Kapitalisierung
von Stellenanteilen stammen. Diese Mittel wurden von Schulen zu je einem
Drittel für Qualifizierung, die befristete Einstellung von Personal und die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln verwendet.
Es hat sich gezeigt, dass der flexiblere Ressourceneinsatz im Rahmen der
Kapitalisierung und die Budgetbildung den Anreiz erhöht hat, zunächst innerhalb der Schule alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Unterrichtsausfall
auszuschöpfen. Um auch kleinere Modellschulen, die über geringere Budgetmittel verfügen, besser unterstützen zu können, wurde 2005 erstmals ein
von den Modellregionen selbst verwalteter Solidaritätsfonds für die Abdeckung des Vertretungsunterrichts eingerichtet. Die Erfahrungen mit diesem
Fonds werden zum Ende des Jahres ausgewertet.
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Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW I Bertelsmann Stiftung
Zwischenbilanz zum Projekt "Selbstständige Schule" (April 2005)
Die erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten durch Kapitalisierung von Personalmitteln und Budgetbildung wurden von den selbstständigen Schulen
bisher positivaufgegriffen.
•
Die Modellschulen setzen die verfügbaren Ressourcen flexibler und damit
nach ersten Einschätzungen auch effektiver als bisher ein. In den Auswertungsgesprächen mit Schulleiterinnen und Schulleitern wurde deutlich, dass
sich die Arbeitsbedingungen an den Modellschulen insgesamt spürbar verbessert haben. Die Verbesserungen werden zurückgeführt z.B. auf die gezieltere Personalauswahl und die erleichterte Beschaffung moderner Unterrichtsmittel und nicht zuletzt auf die umfangreichen Qualifizierungsmaßnahmen .
Die Zusammenführung von Landes- und Schulträgermitteln in einem Schulbudget soll in der zweiten Projekthälfte in enger Kooperation mit den beteiligten Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden erprobt und ausgewertet werden .
•
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Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW I Bertelsmann Stiftung
Zwischenbilanz zum Projekt "Selbstständige Schule" (April 2005)
5. Unterstützungssysteme
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für selbstständige
Schulen
Die selbstständigen Schulen werden durch ein im Aufbau befindliches
passgenaues
Unterstützungsangebot von administrativen Tätigkeiten
und Verwaltungsarbeiten entlastet. Dies bezieht sich vor allem auf die Übertragung der Entscheidung in dienstrechtlichen Angelegenheiten auf die einzelnen Schulleiterinnen und Schulleiter. Im Projektverlauf hat sich eindeutig
gezeigt, dass die dabei anfallenden Verwaltunqsarbelten nicht in der Schule
erfolgen sollten. Aus diesen Erfahrungen ergibt sich folgende sinnvolle Arbeitsteilung: Die dienstrechtlich relevanten Entscheidungen treffen die
Schulleiterinnen und Schulleiter, die vor- und nachbereitenden Verwaltungsarbeiten werden durch eine unterstützende Verwaltungseinheit als ServiceLeistung erbracht. Derzeit sind das die Bezirksregierungen und die Schulämter. Mit ihnen gibt es seit März 2005 eine Vereinbarung, wonach sie die
Übernahme des Verwaltungssupports bis hin zur Bereitstellung unterschriftsreifer Vorlagen komplett übernehmen.
Die regionalen Steuergruppen beraten und unterstützen die Schulen und
koordinieren die Vernetzung mit anderen Bildungseinrichtungen. In den ersten beiden Projektjahren sind in 17 der 19 Modellregionen regionale Projektbüros eingerichtet worden, die als regionale Serviceeinrichtungen die regionalen Steuergruppen und die selbstständigen Schulen operativ unterstützen.
Sie organisieren die pädagogische Beratung, Fortbildung und Qualifizierung
und fördern die Zusammenarbeit zwischen Schulen unterschiedlicher Schulformen sowie zwischen Schulen und Schulträgern, Wirtschaft, Weiterbildungsträgern, Trägern der Jugendhilfe usw.
Die Projektbüros wurden von den Schulträgern eingerichtet. Finanziert werden sie aus Projektmitteln der Regionen. Das Land stellt im Umfang von
jährlich zirka 0,5 Millionen EUR Stellenanteile für die Projektbüros zur Verfügung. Der Aufbau dieser Serviceeinrichtungen ist regional unterschiedlich
weit fortgeschritten.
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Zur Unterstützung der Modellschulen wurde ein umfassendes Fortbildungspaket entwickelt. Dieses Paket enthält die folgenden fünf Angebote,
die inhaltlich aufeinander bezogen sind.
1. Unterrichtsentwicklung: Systematische und teamorientierte Fortbildung für
Lehrerinnen und Lehrer
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Referenzrahmen für dieses Angebot ist das Konzept "Lehren und Lernen für
die Zukunft". Die darauf bezogene Fortbildung umfasst drei Basismodule zu
überfachlichen Kompetenzen sowie mehrere Module zur Integration dieser
Kompetenzen in den standardorientierten Fachunterricht. Inzwischen haben
60 % aller Modellschulen dazu einen Orientierungstag durchgeführt, die
Hälfte davon hat mit der Fortbildung aller Lehrerinnen und Lehrer ihrer Schule bereits begonnen.
2. Schulentwicklungsmanagement:
schen Steuergruppen
Fortbildung für Mitglieder der schuli-
Alle ca. 1.400 Mitglieder der insgesamt 278 schulischen Steuergruppen darunter auch alle Schulleiterinnen und Schulleiter - haben an einer Fortbildung zum Schulentwicklungsmanagement teilgenommen. Die Fortbildung
wurde von externen Beratungsunternehmen durchgeführt und aus dem regionalen Entwicklungsfonds finanziert. Erste Auswertungen haben eine hohe
Zufriedenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ergeben.
•
3. Leitung und Führung in lernenden Organisationen
Alle Schulleitungen erhalten bei dieser regionalen Fortbildung eine wirksame
Unterstützung, um die Gesamtverantwortung für die Entwicklung ihrer Schule professioneller wahrnehmen zu können. Auf der Basis des vom Schulministerium erarbeiteten Kompetenzprofils haben die Schulleitungen ihre Fortbildungsbedarfe selbst angemeldet. Die individuellen Bedarfe wurden zu einem regionalen Fortbildungsprogramm zusammen gefasst.
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4. Vorbereitung auf die Übernahme der Dienstvorgesetztenfunktionen
Alle Schulleiterinnen und Schulleiter der Modellschulen werden in einer zentralen Fortbildung auf die Übernahme von Dienstvorgesetztenfunktionen
nach § 4 VOSS vorbereitet. Diese Fortbildung ist inzwischen weitgehend
abgeschlossen.
5. Qualitätssicherung:
und -berater
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Fortbildung für schulische Evaluationsberaterinnen
Einzelne Lehrerinnen und Lehrer der Modellschulen werden zu Evaluationsberaterinnen und -beratern ausgebildet, die interne Evaluationsvorhaben
methodisch begleiten und unterstützen und somit den Schulentwicklungsprozess absichern helfen. Regionale Experten führen die Basisqualifizierung
durch und können gleichzeitig die regionalen Steuergruppen unterstützen
und begleiten. Diese Fortbildungen sollen im Herbst 2005 abgeschlossen
werden. Zirka zwei Drittel der Modellschulen haben zurückgemeldet, dass
sie bereits Maßnahmen der schulinternen Evaluation durchgeführt haben.
Dieser Bereich ist Gegenstand der wissenschaftlichen Begleitforschung und
wird im Rahmen der Zwischenevaluation im Herbst 2005 bewertet.
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6. Regionale Schulentwicklung
Die im Projekt aufgebauten Strukturen dienen der Entwicklung regionaler
Schul- und Bildungslandschaften mit einer gleichmäßig guten Qualität in der
ganzen Region. Dies betrifft die Einzelschule ebenso wie die Vemetzung der
Schulen bzw. der Schulformen und reicht bis hin zur Kooperation mit anderen Bildungsakteuren sowie mit ortsansässigen Unternehmen.
•
Im Projekt gibt es unterschiedliche Ansätze für eine solche Vernetzung und
Kooperation. In den Modellregionen arbeiten die staatliche Schulaufsicht
(Schulämter und Bezirksregierung) und die Schulträger im Sinne einer
staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft zusammen. Zum
Teil werden regionale Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung miteinander verzahnt. In den Modellregionen sehen besonders die Kommunen in einer gestaltenden Schulträgerschaft einen wichtigen Erfolgsfaktor für bessere
und leistungsfähigere Schulen. Diese wiederum werden zunehmend als ein
wichtiger kommunaler Standortfaktor begriffen.
Allerdings verläuft die Kooperation der Beteiligten in den einzelnen Modellregionen unterschiedlich intensiv. Das ist abhängig vom zeitlichen Vorlauf,
den die jeweilige Region hatte, von ihrer Größe und Zusammensetzung, von
der aktiven Unterstützung und Begleitung durch die Schulaufsicht und vom
Engagement der beteiligten Schulträger selbst.
•
Zu Projektbeginn wurden auf der Ebene der beteiligten Modellregionen regionale Entwicklungsvorhaben vereinbart. Die Auswahl der Entwicklungsschwerpunkte war regional sehr unterschiedlich. Im Projektverlauf treten die
Arbeitsschwerpunkte "Unterrichtsentwicklung" und "Schulentwicklungsmanagement" inzwischen auch regional zunehmend in den Vordergrund .
(Einen Überblick aber s§mYiche EntwicklungsvorlJaben
Qualität
- regionale
und schulische
bietet der Band "Verantwortung far
Entwicklungsvorhabenlf
im Rahmen
der Projektveröf-
fentlichungen, erschienen 2004 im Bildungsverlag Eins.)
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Die regionalen Steuergruppen unterstützen die Arbeit der Modellschulen
und sind verantwortlich für die Gestaltung und Koordination der projektbezogenen Aktivitäten in der Region. Sie entwickeln die notwendigen Beratungsund Unterstützungsstrukturen und entscheiden über die Verteilung der vom
Land zur Verfügung gestellten Stellenanteile für die Modellschulen sowie
über die Verwendung der Mittel im regionalen Entwicklungsfonds.
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Befragungen und Auswertungen im Rahmen des Projektcontrollings haben
ergeben, dass die Zustimmung der Mitglieder der regionalen Steuergruppen
zum Modellprojekt sehr ausgeprägt ist. Allerdings wird von ihnen die zeitliche Belastung derzeit als erheblich empfunden. Zusammen mit den Mitgliedern regionaler Steuergruppen werden verschiedene Modelle zur Optimierung der regionalen Steuerung des Projekts erprobt.
Die Projektträger Schulministerium NRW und Bertelsmann Stiftung haben
auf der Grundlage eines Gutachtens der "Kommunalen Gemeinschaftsstelle
für Verwaltungsvereinfachung" (KGSt) empfohlen, dass die regionalen Steuergnuppen im Projekt weiterhin als Kollegialgremien ohne hierarchische
Strukturen arbeiten sollen.
Die regionalen Projektbüros sind hinsichtlich der Ressourcenausstattung
und der Verankerung in der Region noch sehr unterschiedlich. Das Land unterstützt diese Büros mit einem Stellenanteil von bis zu 0,5, wenn die Kommune als Träger des Projektbüros ebenfalls einen Stellenanteil mindestens
im gleichen Umfang zur Verfügung stellt.
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Im Durchschnitt sind die regionalen Projektbüros derzeit mit je 1,5 Stellen
ausgestattet. Dabei reicht das Spektrum von 0,3 Stellen bis zu 7,6 Stellen.
Knapp zwei Drittel der Stellenanteile (15,7) werden von den kommunalen
Trägem, zirka ein Drittel (9,3) wird vom Land finanziert.
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7, Auswertung der Entwicklungsprozesse und Ergebnisse
•
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Die schulischen Entwicklungsprozesse sollen intern von den Modellschulen
und extern durch die Schulaufsicht systematisch evaluiert werden. Dadurch
sollen die Modellschulen wichtige Informationen für die qualitätsorientierte
Selbststeuerung erhalten. Die Schulaufsicht erfährt, ob sich die Qualität der
schulischen Arbeit und des Unterrichts verbessert hat. Die schulische
Selbstevaluationskompetenz
wird an den Modellschulen zurzeit durch
entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen (Ausbildung von EvaluationsberatemIinnen) systematisch aufgebaut.
Das System der externen Qualitätssicherung
befindet sich zurzeit insgesamt in einer Umbruchphase. Die im Schulgesetz verankerte Eigenverantwortung der Schule für Unterrichtsgestaltung, Unterrichtsorganisation und
schulinterne Qualitätssicherung macht deutlich: Selbstständige Schulen sind
für den Weg selbst verantwortlich, benötigen dafür aber klare Ziele und systematische Qualitätskontrolle. Aufgabe der Schulaufsicht wird es daher sein,
auf der Grundlage gesicherter Qualitätsüberprüfung die Schulen systemisch
zu beraten und zu unterstützen. Die wesentlichen Elemente für dieses neue
System von Schulaufsicht werden in NRW zurzeit für alle Schulen des Landes entwickelt und schrittweise umgesetzt. Dazu zählen: Bildungsstandards,
Kemlehrpläne, Lemstandserhebungen, Prüfungen mit zentraler AufgabensteIlung, Aufbau einer Qualitätsagentur, Einführung der Schulinspektion. In
die Entwicklung des Instruments der Schulinspektion, mit deren Erprobung
die Landesregierung begonnen hat, sind Modellschulen einbezogen.
Seit Beginn des Schuljahres 2004/05 wird von der Projektleitung ein regelmäßiges Projektcontrolling
durchgeführt und ausgewertet. Die regionalen
Steuergruppen werden jeweils über die Ergebnisse des Controllings in ihrem
Bereich umfassend informiert. Die Ergebnisse des Controllings sind auch in
diese Zwischenbilanz eingeflossen.
2004 lag die Rückmeldequote bei fast 100 % der Modellschulen und der
Regionen. Die Auswertung zeigt, dass die Zufriedenheit mit dem bisherigen
Projektverlauf bei den schulischen Steuergruppen mit 85 % besonders hoch
ist:
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Die schulischen Steuergruppen sind mit dem bisherigen Projektverlauf
generell zufrieden.
trifft (eher) nicht zu
15%
•
triffteher zu
56%
Abb. 6 Zufriedenheit schulischer steuergruppen mit dem Modellprojekt (Herbst 2004)
Die zweite Controllingabfrage wird im Frühjahr 2005 durchgefOhrt und richtet
sich ausschließlich an die regionalen Steuergruppen. Dabei stehen der Stand
der Evaluationsberatung und der SChulleiterfortbildung sowie die Entwicklung
regionaler Schul- und Bildungslandschaften im Mittelpunkt. Die dritte Controllingabfrage wird im Herbst 2005 durchgeführt.
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Die wissenschaftliche Begleitforschung des Projekts wird von einem Konsortium der Universitäten Dortmund und Duisburg-Essen unter der Leitung der
Professoren Dr. Holtappeis, Dr. Rolft und Dr. Klemm durchgeführt. Sie erm~tein unter Einsatz wissenschaftlicher Instrumente und Standards, ob das zentrale Projektziel, die Verbesserung der Qualität schulischer Arbeit und insbesondere des Unterrichts, mit dem Modellprojekt erreicht wird. Die Begleitforschung erstreckt sich über den gesamten Zeitraum des Modellprojekts. Sie
legt einen besonderen Fokus auf die Schul- und Unterrichtsentwicklung. Untersuchungsinstrumente sind Fallstudien sowie Längsschnittuntersuchungen.
Diese werden zu drei Messzeitpunkten - 2003, 2005 und 2007 - durchgeführt.
Im Rahmen dieser Längsschnittuntersuchungen werden Eingangsbedingungen, Entwicklungsstände und deren Veränderungen erhoben. Zu diesen Un-
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tersuchungen gehören auch spezielle Leistungstests. Daten zum außerschulischen Kontext und zu entwicklungsrelevanten innerschulischen Bedingungen
finden ebenfalls Eingang in die Untersuchung. Mit Hilfe der Fallstudien in ausgewählten Modellschulen sollen Typologien und Organisationsfonnen von
Selbstständigkeit herausgearbeitet und in Bezug auf ihre Effektivität und Effizienz bewertet werden.
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Die gewonnenen Informationen und Daten werden den Modellschulen unter
Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zur eigenen Verwendung zur Verfügung gestellt. Veröffentlicht werden ausschließlich aggregierte und anonymisierte Daten .
Eine erste Auswertung der Eingangserhebung hat gezeigt, dass die Schülerleistungen an den Modellschulen zu Beginn des Modellprojekts nicht signifikant von anderen Schulen im Lande abweichen. Der in der öffentlichen Diskussion entstandene Eindruck, es handele sich bei den Modellschulen um eine Art "Bestenauslese" besonders guter Schulen, trifft also nicht zu.
Zur LeistungsentwiCklung an den 278 selbstständigen Schulen können gesicherte Aussagen erst nach Auswertung der weiteren Leistungstests in der 2.
Projekthälfte getroffen werden. Zum Ende des Jahres 2005 wird die wissenschaftliche Begleitforschung eine Zwischenevaluation des Modellprojekts vorlegen.
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8, Nächste Schritte im Modellprojekt
Standen in der ersten Hälfte des Projektzeitraums der Aufbau der Projektstruk"
turen und die Vorbereitung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen im
Vordergrund, so werden nun die Verstetigung und Weiterentwicklung der eingeleiteten Prozesse und die Auswertung von Erfahrungen in den Mittelpunkt rücken.
Dabei sollen Erkenntnisse für den Transfer in die Fläche gewonnen werden.
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Ein besonderer Schwerpunkt im Schuljahr 2004/05 liegt auf der Implementation
der Unterrichtsentwicklung.
Ziel ist es, allen Modellschulen, die dies wünschen,
ab Schuljahr 2005/06 eine Fortbildung zur systematischen, teamorientierten und
die ganze Schule erfassenden Unterrichtsentwicklung anzubieten, damit das
zentrale Projektziel der Unterrichtsverbesserung erreicht werden kann. Grundlage
dafür bildet die Ausbildung von 500 Trainerinnen und Trainern für Fortbildungen
in diesem Bereich auf der Grundlage des Konzepts "Lehren und Lernen für die
Zukunft".
Für die Leiterinnen und Leiter selbstständiger Schulen wird die Fortbildung zur
Vorbereitung auf die Übernahme der Dienstvorgesetztenfunktionen
Mitte
2005 abgeschlossen. Bis Juli 2006 soflen afle Schulleiterinnen und Schulleiter der
Modellschulen an regionalen Fortbildungen zur "Leitung und Führung in Lernenden Organisationen" teilgenommen haben. Die Erfahrungen mit der Übertragung
der Dienstvorgesetztenfunktionen sollen im weiteren Projektverlauf durch die wissenschaftliche Begleitforschung systematisch ausgewertet werden.
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Die Stärkung der schulischen Selbstevaluation wird im laufenden Schuljahr
vorangetrieben. In allen 19 Regionen stehen seit Herbst 2004 Expertinnen und
Experten für Evaluation zur Verfügung, um in allen interessierten Modellschulen
Evaluationsberaterinnen und Evaluationsberater auszubilden.
Es wird geprüft, zumindest für die großen Schulsysteme, das bisher eigenständig
bewirtschaftete "Geld-statt-Stellen" -Budget sowie weitere Sachmittelbudgets
schrittweise in das Schulbudget einzubeziehen. Die Sachmitlelbewirtschaftung
durch die Modellschulen soll in enger Abstimmung mit den kommunalen Schulträgern weiter verbessert werden. Um das angestrebte Schulbudget vollständig
umzusetzen, sollen auf der Grundlage der gegebenen Zuständigkeiten von Land
und Kommunen praktikable Lösungen entwickelt werden.
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Das im Herbst 2004 begonnene Projektcontrolling
wird in der zweiten Projekthälfte kontinuierlich weitergefOhrt. Die zweite Erhebung an den Projektschulen im
Rahmen der wissenschaftlichen
Begleitforschung
wird im Frühjahr 2005
durchgefOhrt. Der Bericht zu dieser Zwischenevaluation des Gesamtprojekts wird
Ende 2005 erwartet.
Das Teilprojekt "Mitwirkung - Mitbestimmung - Mitgestaltung an Schulen"
ist in die wissenschaftliche Begleitforschung eingebunden. Der Abschlussbericht
des Teilprojekts wird im Januar 2006 vorgelegt.
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9. Zusammenfassung
Das Modellprojekt Selbstständige Schule ist das größte seiner Art in der Bundesrepublik Deutschland. Das im Sommer 2002 gestartete, auf sechs Jahre angelegte Projekt betreut 19 Modellregionen. Damit ist ein Drittel aller Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen
an diesem Vorhaben beteiligt. Am Modellprojekt nehmen 278 Modellschulen aus allen Schulformen teil. Zusätzlich sind
bisher 140 Korrespondenzschulen eingebunden worden.
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Das Modellprojekt wird konzeptionell und finanziell vom Land NordrheinWestfalen und von der Bertelsmann Stiftung getragen. Die Zusammenarbeit
von Land und Stiftung im Projektvorstand hat sich außerordentlich bewährt. Die
anerkannte Expertise der Bertelsmann Stiftung in Fragen der Schulentwicklung
und ihre ausgewiesenen nationalen und internationalen Erfahrungen auf diesem
Gebiet haben sich als hilfreich und weiterführend erwiesen.
Die qualitätsorientierte
Selbststeuerung der Schulen zum Zwecke der Optimierung der schulischen Arbeit und des Unterrichts als Kernziel des Vorhabens
wird umfassend ausgewertet.
Die Entwicklung regionaler Bildungslandschaften
und ihre strukturelle Verankerung werden im Rahmen des Modellprojekts weiter vorangetrieben.ln diesem
Handlungsfeld werden praktikable Lösungen erprobt und auch mit Hilfe der wissenschaftlichen Begleitforschung auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.
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Die Modellschulen führen systematische interne Evaluationen durch. Zur Unterstützung der Kollegien werden Evaluationsberater eigens qualifiziert .
Die Projektleitung erhält durch regelmäßiges Controlling wichtige Informationen
für die zentrale Steuerung des Vorhabens. Die bisherigen Ergebnisse des Controllings belegen eine hohe Zufriedenheit der beteiligten Schulen mit dem Projektverlauf (über 80 %).
Trotz gestiegener Arbeitsbelastungen haben die erweiterten Gestaltungsspielräume, verlässliche Rahmenbedingungen, systematische Unterstützung und vor
allem intensive Qualifizierung nach ersten Einschätzungen von Schulleiterinnen
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und Schulleitern offensichtlich nicht nur die Kompetenz, sondern auch die Motivation und die Arbeitszufriedenheit
der Beteiligten spürbar verbessert.
Das Modellprojekt wird wissenschaftlich
begleitet. Die Auswertung der Eingangserhebung der wissenschaftlichen Begleitforschung zeigt, dass es sich bei
den Modellschulen nicht um eine Positivauswahl besonders herausragender
Schulen handelt. Ihre Entwicklungen werden deshalb auch auf die anderen Schulen des Landes übertragbar sein: Jede Schule kann sich erfolgreich weiter entwickeln.
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Die Übernahme der Dienstvorgesetztenfunktionen
wird von den Schulleitungen überwiegend begrüßt. Abgesicherte Erfahrungen können erst in der zweiten
Projekthälfte ermittelt werden. Mit den Bezirksregierungen wurde ein besonderer Service vereinbart, der die Schulleitungen von routinemäßigen administrativen Tätigkeiten weitgehend entlasten soll.
Bisherige Erfahrungen mit der teilweisen Übernahme von Personalratsaufgaben durch die Lehrerräte an den Modellschulen belegen, dass die Lehrerräte ihre neuen Aufgaben gemeinsam mit den Schulleitungen konstruktiv wahmehmen.
Neue Formen der Schulmitwirkung
von Schülem und Eltem entwickeln sich an
den selbstständigen Schulen bisher eher zögerlich. Hier soll im weiteren Verlaufe
des Projektes noch nachgearbeitet werden.
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Die Möglichkeit der Kapitalisierung
von Personalmitteln ist von den Modellschulen bisher gut angenommen worden und hat nach ersten Erkenntnissen einen deutlichen Motivationsschub für die Arbeit der Schulen ausgelöst. Die Modellschulen können die verfügbaren Ressourcen flexibler und damit auch effektiver einsetzen .
Zu einem wesentlichen Erfolgsfaktor haben sich die schulischen Steuergruppen an den Modellschulen entwickelt. Sie initiieren, koordinieren und steuern die
Schulentwicklung systematisch im Sinne der Projektziele. Hier zeigt sich die hilfreiche Einbeziehung von Mitgliedem des Kollegiums in die Leitungsarbeit und verantwortung von Schulen.
In allen 19 Modellregionen wurden regionale Steuergruppen eingerichtet, in 17
von 19 Regionen auch regionale Projektbüros. Damit hat die Entwicklung von
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regionalen Schul- und Bildungslandschaften in Nordrhein-Westfalen - von Region
zu Region allerdings durchaus unterschiedlich - starke Impulse erhalten.
Die intensive und vor allem systematische Qualifizierung und Fortbildung ist
nach bisherigen Erkenntnissen ein wesentlicher Grund für den großen Rückhalt
des Modellprojekts bei den schulischen Beteiligten. Die Fortbildungen zum
Schulentwicklungsmanagement, zu Leitung-F(Jhrung-Management, zur Unterrichtsentwicklung und zur Evaluationskompetenz werden von Schulleiterinnen
und Schulleitem und Kollegien sehr stark nachgefragt und positiv bewertet.
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Das Modellprojekt Selbstständige Schule ist in vielerlei Hinsicht ein PionierprojeId der vorauslaufenden Entwicklung des Schulwesens .
In das Schulgesetz sind bereits Impulse aus dem Modellprojekt eingeflossen etwa mit dem größeren Gestaltungsspielraum für die Unterrichtsvorgaben, der eigenverantwortlichen Bewirtschaftung von Personalmitteln oder der Stärkung der
Schulleitungen. Andererseits sind durch die rechtlichen Regelungen im Schulgesetz die Erfolgsbedingungen des Modellprojekts nachhaltig gestärkt worden.
Als Zwischenbilanz lässt sich festhalten: Das Modellprojekt "Selbstständige Schule"
kommt nicht zuletzt durch das große Engagement der Beteiligten vor Ort sehr gut
voran. Nordrhein-Westfalen ist damit schon zur Halbzeit des Modellprojekts zum Vorreiter in der Erprobung und Umsetzung von schulischer Selbstständigkeit und
Selbstverantwartung in Deutschland geworden. Deshalb gehen alle Beteiligten mit
großer Zuversicht in die zweite Halbzeit des Modellprojekts .
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