Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
2,1 MB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az: 6619-3287-3422/06
öffentlich
B 8/0485
Amt:
- 65-
BeschlAusf.
Datum:
: - 65-
09.05.2005
Zu Punkt 1-8
Der Bürgerantrag wird zur Vorberatung zugeleitet an den
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr,
•
an den Werksausschuss
Straßen zur Beschlussfassung;
zu Punkt 9
an den Ausschuss
für Stadtentwicklung
zur Beschlussfassung
Anregung von Herrn Norbert Lorenz, Weltersmühle
Weltersmühle 10, Erftstadt
Betrifft:
•
8, Herrn Jürgen Lang,
1) Verschiedene Verkehrsmaßnahmen
im Bereich der Häuser
Nr. 3-14, Weltersmühle und in der Elisabeth-Jansen-Straße,
Lechenich
E.-
2) Reinigungs- sowie Pflegemaßnahmen
in der Weltersmühle
bzw. Elisabeth-Jansen-Straße,
E.-Lechenich
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Bürgerantrag berührt den Wirtschaftsplan 2005 des Eigenbetriebes Straßen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.05.2005
Stellungnahme
der Verwaltung:
Die im Antrag aufgeführten Punkte bzgl. der Verkehrssituation in der "Weltersmühle"
und in der Elisabeth-Jansen-Straße (Punkt 1-5) wurden zum Teil bereits in den Bürgeranträgen B 8/0306 und B 8/0415 behandelt. Zu den jeweiligen Antragspunkten werde
ich im Einzelnen Stellung nehmen.
P:Isz\ANTRÄGElb0485.doc
-
2
-
Zu Punkt 1:
Bei einer Beibehaltung des Beidrichtungsverkehrs in der Elisabeth-Jansen-Straße ist es
wegen der Durchfahrt von größeren Nutzfahrzeugen (Lkw's) sinnvoll, gegenüber der
südlichen Einmündung zur "Weltersmühle" ein Parkverbot einzurichten. In diesem
Einmündungsbereich wäre eine solche Anordnung sicherlich auch schon wegen der
schlechten Sichtverhältnisse angebracht.
•
Zu Punkt 2:
Hier verweise ich zunächst auf den Antrag von Herrn Lorenz - B 7/2292 -, Ausschuss
für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 02.04.2003.
Vor Einrichtung einer Anwohnerparkzone in der "Weltersmühle" ist die Durchführung
einer Befragung/lnformation
für das in Frage kommende Gebiet sinnvoll und erforderlich. Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung
und die Abgrenzung des
Gebietes usw. sollten hierbei genau dargestellt werden.
Eine allgemeine Information zum Anwohnerparken kann in der vom Ausschuss beschlossenen Anwohnerversammlung, die für die "Weltersmühle" und die "ElisabethJansen-Straße" durchgeführt werden soll, erfolgen.
Zu Punkt 3:
Die vom Antragsteller vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung in der "Weltersmühle"
ab der nördlichen Einmündung der Elisabeth-Jansen-Straße sollte hinsichtlich ihrerVorund Nachteile gleichfalls in der vorgesehenen Anwohnerversammlung
diskutiert
werden.
Zu Punkt 4:
Auch diese vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung in der .Elisabeth-Jansen-Straße"
sollte in der vorgenannten Anwohnerversammlung
erörtert werden. Hierbei ist anzumerken, dass bei einer entsprechenden Kennzeichnung die Entsorgungsfahrzeuge It.
StVO auch entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße fahren
dürfen, sodass ein Zusatzzeichen entfallen kann.
•
Zu Punkt 5:
Vor Fertigstellung eines Straßenabschnittes werden die betroffenen Anwohner
grundsätzlich über die Planung vor Ort informiert.
Die bei diesem Erörterungsgespräch vorgetragenen Anregungen und Vorschläge
werden selbstverständlich im Eigenbetrieb Straßen geprüft und ggf. noch in die Planung
mit einbezogen.
Bei der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches erhalten die Anwohner eine
schriftliche Information und sie werden um ihre Meinung gebeten (so auch in der
Elisabeth-Jansen-Straße ).
Zu Punkt 6:
Die Unterhaltung und Pflege des Mühlenbaches unterliegt dem Erftverband. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die schwankenden Wassermengen direkt vom Wasserspiegel im Rotbach abhängig sind und derzeit nicht geregelt werden können. Es ist
daher durchaus denkbar, dass bei Niedrigwasser des Rotbaches ein Rückgang der
Durchflussmenge im Mühlenbach bis hin zum Trockenfallen des Bachlaufes sich nicht
immervermeiden lässt. Eine kurzzeitige hierdurch auftretende Geruchsbelästigung ist in
diesem Falle möglich.
P:\SZ\ANTRÄGE\80485.DOC
- 3 -
An den Erftstädter Gewässern haben sich leider an verschiedenen Stellen Bisamratten
angesiedelt. Es obliegt dem Erftverband, diese Tiere hinsichtlich der zu erwartenden
Schäden im Uferbereich bejagen zu lassen. Nach der Seuchenverordnung ist bei
Bisamratten eine Vernichtung nicht erforderlich. Die unangenehmere Hausratte siedelt
sich in den meisten Fällen in der städt. Kanalisation an. Dort wird sie von den Stadtwerken mittels eines beauftragten Kammerjägers in regelmäßigen Abständen verfolgt
und getötet.
•
•
Zu Punkt 7:
Hierzu verweise ich auf den Bürgerantrag B 8/0445 im Werksausschuss Straßen.
Die Pflege der Straßenbäume obliegt dem Eigenbetrieb Straßen. Zu diesem Zweck
werden die vorhandenen Bäume zweimal im Jahr von einem Mitarbeiter des Eigenbetriebes begutachtet. Sollten die Bäume in den freizuhaltenden Lichtraum der Straße
hineinragen oder irgendwelche Gefahren von ihnen ausgehen, werden sie von einer
beauftragten Fachfirma entsprechend den Erfordernissen zurückgeschnitten.
Im
Bereich der "Weltersmühle" wird dies in den nächsten Tagen erfolgen.
Weitergehende Verschönerungsmaßnahmen
sind aus finanziellen Gründen nicht
vorgesehen.
Evtl. Verschmutzungen durch Bäume oder Grünanlagen (abgefallenes Laub) sind durch
die direkten Anlieger entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt zu
beseitigen. Bei Alleebäumen usw. bietet die Stadt im Herbst bei einem übermäßigen
und kurzfristigen Laubabwurf im Rahme~onderaktionen
gezielte Straßenreinigungsmaßnahmen an.
von
Zu Punkt 8:
Nach § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt wird die Säuberung
der Fahrbahnen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage den
Eigentümern der angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen.
Insbesondere gilt dies für Gehwege. Nur bei den im Anhang zur Satzung aufgeführten
Straßen usw. obliegt der Stadt die Reinigung (einschI. Winterdienst) der Fahrbahnen.
Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt
sich die Reinigung jeweils bis zur Straßenmitte.
Laut § 3 Abs. 1 StrReinSatzung umfasst die Reinigungspflicht grundsätzlich das Kehren
etc. von Fahrbahnen, Gehwegen usw. Dies gilt auch bei Verkehrsmischflächen
(Fahrbahn und Gehwege etc. in einer Ebene). Nach Abs. 2 erfolgt die Reinigung der
Fahrbahn durch die Stadt in einem wöchentlichen Rhythmus. Für die privaten
Reinigungspflichtigen gilt ein entsprechender Zeitraum. Laut Abs. 3 gehört zur
ordnungsgemäßen Reinigung auch die Beseitigung von Moos, Graswuchs, Unkraut,
Laub und sonstige Verunreinigungen jeder Art.
Eine Kommune besitzt hinsichtlich der Frage, welche Straßen von ihr und welche von
den Anliegern gereinigt werden sollen, einen weiten Ermessensspielraum. Keinesfalls
muss sich der Satzungsgeber einheitlich für das gesamte Stadtbild entscheiden. Ein
sachgerechter Aspekt ist u. a. die effektive Einsatzmöglichkeit
der Reinigungsfahrzeuge. So ist z. B. die "Weltersmühle" aufgrund ihres Ausbaus als Verkehrsmischfläche und der vielen einspringenden Baumscheiben für eine effektive
maschinelle Straßenreinigung nicht geeignet.
P:\SZ\ANTRÄGE\B0485.DOC
- 4 -
Zu Punkt 9:
Ein Befahren der Elisabeth-Jansen-Straße
ist nach Auskunft des Entsorgungsunternehmens zurzeit noch nicht möglich, da hier im Bereich der Ringstraße verschiedene
Baumaßnahmen stattfinden.
Sobald eine Durchfahrt ohne Behinderung durchführbar erscheint, werde ich selbstverständlich das Unternehmen anweisen, in der .Elisabeth-Jansen-Straße"
die Abfalltonnen in der üblichen Weise aufzunehmen. Diesbezüglich muss ich jedoch darauf
hinweisen,
dass abgestellte/parkende
Fahrzeuge
die Durchfahrt
der Entsorgungsfahrzeuge nicht behindern dürfen und die Anwohner an den Abfuhrtagen
hierauf achten sollten .
•
P:\SZ\ANTRÄGE\B0485.DOC
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Bürgerantrag
Eingang
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Büro BOrgermeister
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44
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61
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Erftstadt, 02. April 2005
Erläuterung:
Wenn in den Anträgen von der Straße .Weltersmühle" gesprochen wird, bezieht sich dies ausschließlich
auf den Bereich der Häuser Nr. 3 bis Nr. 14.
1.
,
Antrag: Wir beantragen, die bestehenden Parkplätze zu erhalten, und daß dcren Anzahl nicht durch
schraftierte Sperrf1ächen reduziert wird.
Begründung:
Scheinbar ist geplant, daß der Parkplatz vor Haus Nr. 10 und im Kreuzungsbereich gegenüber in cine
schraffierte Sperrf1äche umgewandelt werden soll.
Bei den erfolgten Neubauten wurden zuwenig PKW-Stellf1ächen gcplant/ gebaut als notwendig
gewesen wären.
Die Bewohner der älteren Häuser (Hausnr. 6, 8, 10, 12) haben keine andere Möglichkeit, als deren
Fahrzeuge auf der Straße abzustellen, da es keine Zufahrtsmöglichkeit zu den Grundstücken gibt
Schon jetzt sind die wenigen Parkmöglichkeiten deutlich ausgelastet.
Auch dadurch, daß das Fremdparken von Nicht- Anliegem (z.B. zum Einkaufen "um die Ecke"). bzw,
Bewohnem von Elisabeth-Jansen-Straße & Schloßwall erheblich zugenommen hat.
2.
,
3.
Antrag auf Einrichtung einer Anwohnerparkzone mit entsprechender Beschilderung und Parkausweis
für die Bewohner der Häuser Weltersmühle 6,8, 10, 12, 14 vor deren Häusem.
Begründung:
Das Parken von Nicht- Anliegem der Weltersmühle (z.B. zum Einkaufen "UI1l die Ecke"), hzw. von
Bewohnem der Elisabeth-Jansen-Straße sowie von Schloßwall und Hertiger Straße reduziert die Iür
die Anlieger zur Verfügung stehende Fläche.
Antrag auf Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Weltersmühle.
Begründung:
Erhöhte Verkehrsbelastung durch Fahrzeuge, die mit Ihren Fahrzeugen die Weltersmühle
mißbrauchen, um die Ampelkreuzung Herriger Straße/ Frenzenstraße zu umgehen.
Vorschlag zur Änderung der Durchfahrtsregelung
Weltersmühle: Weltcrsmühle als
Einbahnstraße ab Haus Nr. 7, Fahrtrichtung Norden, zur Straße "An der Schlcifmühlc" hin.
4.
Antrag auf Einrichtung der Elisabeth-Jansen-Straße als Einbahnstraße, Fahrtrichtung der
aufsteigenden Hausnurnmem folgend. Unter dem Verkehrsschild am Ende der Einbahnstraße
"Verbot der Einfahrt" sollte das Zusatzschild "für Entsorgungsfahrzeuge frei" angebracht worden,
siehe hierzu auch Antrag Nr. 9.
Begründung:
Durch eine Einbahnstraße ist eine bessere Ausnutzung der Straßenbreite möglich, es könnten
zusätzliche Parkplätze Eingangs der Elisabeth-Jansen-Straße eingerichtet werden.
Auch würden hierdurch die Gefahren im Kreuzungsbereich deutlich entschärft (siehe auch
Schriftverkehr von Hr. Lorenz an Hr. Coendersl Straßenneubauamt vom 28.10.2003).
5.
Antrag:
Begründung:
Die Anwohner der Weltermühle wurden bei der Planung rund um Straßenführung/ Verkehrs-· lind
Parkraumplanung weder informiert noch in die Planung miteinbezogen, auch gab es keinerlei
Informationen oder Einladungen zu vor-Ort Terminen
Laut Aussage von Hr. Coendersl Straßenneubauamt gab es schriftliche lnformationen zu versch.
Themen an die betroffenen Weltersmühle- Anwohner.
Antrag auf regelmäßige Reinigung des Bachlaufes und Uferböschung. Erhöhung der durchfließenden
Wassermenge.
Begründung:
Zu seltene Reinigung des Bachlaufes, Schlamm und Abfall sammelt sich an. Verstärkt wird dies durch
die stark schwankende Wassermenge, die insgesamt zu niedrig ist. Häufig wird das Wasser gänzlich
abgestellt, sodaß das Bachbett völlig trocken liegt. Abgesehen von der Geruchsbelästigung wird das
ökologische Gleichgewicht in erheblichem Maße gestört.
Der Bewuchs am Rand wird kaum gepflegt, sodaß die Anwohner genötigt sind. zumindest den
gröbsten Unrat zu beseitigen.
Außerdem konnten schon mehrfach Ratten gesehen werden!
,
7.
8.
Antrag auf Pflege und Rückschnitt des Baumbestandes.
Begründung:
Der Baumbestand wird überhaupt nicht gepflegt; seit Anpflanzung der Bäume gab es keinen
Beschnitt, obwohl eine regelmäßige Ptlege vor der Anpflanzung zugesagt wurde.
Da die Bäume mittlerweile eine beachtliche Größe erreicht haben, geht von Ihnen eine erhebliche
Verschmutzung durch den Fall von Laub, sowie Samen- und extremem Pollenflug aus. Auch ragen
die Baumkronen so weit in den Verkehrsraum hinein, daß größere Fahrzeuge (LKW) des MIeren Äste
abreißen.
Antrag auf Aufnahme der Straße Weltersmühle ins Verzeichnis der von der Kehrmaschine zu
reinigenden Straßen.
Begründung:
Als Anwohner sehen wir uns nicht mehr in der Lage, die verstärkte Versehrnutzung zu beseitigen, die
von den Baustellen in der Elisabeth-Jansen-Straße sowie dem stark angestiegenem Verkehr und von
den auf die Straße geworfenen Abfallen ausgeht.
Das im Herbst von den Bäumen fallende Laub wird mit einem Laubgebläse in Richtung Böschung und
Bachlauf geblasen. Ein ausreichendes Entfemen des Laubes ist hierdurch nicht gewährleistet.
9.
Antrag: Wir beantragen,
daß die Entsorgungsfahrzeuge
die Elisabeth-Jansen-Straße
anfahren.
Begründung:
Der Haus- und Sperrmüll der Elisabeth-Jnnsen-Straße
wird trotz Fertigstellung der Straße inuner noch
an die Kreuzungen zur Weltersmühle gebracht,
Bei Tonnenentleerung
herunterfallender
Müll (auch bei übermäßiger Bcfüllung) bleibt in der
Weltersmühle liegen. Etliche Reste/ Kleinteile von kürzlich abgeholtem Sperrmüll wurde nicht
entfernt und verteilt sieh in der Weltersmühle.
,
Da der Müllwagen angeblich nicht in die Elisabeth-Jansen-Straße
über die Kreuzung in Höhe des
Hauses Weltersmühle 10 einfahren kann, weisen wir darauf hin, daß die im Straßenvertauf folgende
Kreuzung für LKW's wesentlich besser geeignet ist, da sie um einiges größer ist und wesentlich mehr
Übersichtlichkeit
bietet.
-> Verweis auf Antrag Nr. 4 "Einrichtung einer Einbahnstraße mit freier Fahrtrichtung lür
Entsorgungsfahrzeuge.
"
Nach abgeschlossener
Bebauung des Bereiches Weltersmühle/ Elisabeth-Jansen-Straße
müßte das
Entsorgungsfahrzeug
einmal den Mittelbereich komplett umfahren, um alle Haushalte zu erreichen.
Wir bitten um einen kurzfristig angesetzten Ortstemin, um die Gesamtsituation darzustellen lind mit allen
betroffenen Anwohnern vorhersehbare Konflikte vermeiden zu können.
Des weiteren bitten wir auch darum, zu künftigen Ortsterminen eingeladen zu wcrden, die die
Verkehrsplanung
der Elisabeth-Jansen-Straße
betreffen, da die Anwohner der Weltersmühle unmittelbar
davon betroffen sind.
,
Dieser Antrag wird eingereicht
von:
Norbert Lorenz (W
8)
tersmühle
Jürgeh !Lang (Weltersn
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Einfamilienhaus (Nr.15)
1 Garage +
1 Stellplatz
Haus Nr.13
7 Park7 Wohnplätze
Einheiten
Haus Nr.13
7 Park7 Wohnplätze
Einheiten
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Haus Nr.11 2 Park2 Wohnplätze
Einheiten
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Haus Nr. 315 Park5 Wohnplätze 11'
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Baustelle
Einfamilienhaus
1 Garage +
2 Stellplatz
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Doppelhaus
2 Wohneinheiten
1 Garage +
2 Stellplätze
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Einfamilien- ,
haus (Nr.25)
1 Garage +
1 Stellplatz
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Einfamilienhaus (Nr.8)
2 Garagen +
2 Stellplätze
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Fläche
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Einfamilienhaus (Nr.6)
1 Garage +
1 Stellplatz
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4 Parkplätze
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unbebaute
Fläche
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Einfamilienhaus (Nr.19
1 Garage +
1 Stellplatz 1----
13Parkplätz
Einfamilienhaus (Nr.2)
1 Garage +
2 Stellplätze
Haus Nr. 5
5 WohnEinheiten
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Einfamilienhaus (Nr.17
1 Garage +
1 Stellplatz
Einfamilienhaus (Nr 23)
1 Garage +
2 Stellplätze
Einfamilienhaus (Nr.21
1 Garage +
1 Stellplatz
Elisabeth-Jansen-Straß~~
3 Parkplätze '
Nr. 7
5 Wohn5 Park-Einheiten
plätze
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Mehrfamilienhaus
4 Wohneinheiten
•
Nr. 14
, den 02.05.2005
Polizeiwache Erftstadt
Berirk5dienst
Zähnke, POK
H.[')' h,. 73 9lors S
S:lz-cu., !11;tJt4 Y
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Leehenieh, WeHersmfthie
Verllot der Dorehlahrt / G_hwindigkeitsüb_hreitwlgen
•
Ersuchen der Stadt Erftstadt mit der Bitte am sticbprobenartige
Az.: 6619 - 3387/06
Uberwamang
Inder Zeit von Ende März bis Ende April wurde die o.a. Beschwerdestelle mehrfach
imRahmen der Streife überwacht.
Die ÜberptUfungen fanden in den MorgeD-, Mittags- und späten NachmittagsStunden statt,
also während der Schul- und Feierabendzeiten
in keinem Fall ein in der Beschwerde geschilderter Verstoß festgestellt werden.
Die überprüften Fahrzeuge waren Anwohner oder Besucher, die Geschwindigkeiten lagen
bei den festgestellten Fahrn:ugen augemICbeinIicb deutlich unter dea zuliissigen 30 kmIh.
Es konnte
•
Aulgrund der baulichen Gegebenheiten sind deutlich höhere Geschwindigkeiten auch
eher unwahrscheinlich.
Völlig übertrieben erscheinen die Angaben des Beschwentefiihrers hinsichtlich der
vorgeworfenen hohen Geschwindigkeiten von angeblich bis zu 120 kmIh
(30 km/h pro Reifen).
Das beschriebene TeilstOck der Weltersroiihle ist viel zu kurz, um solche eine
Geschwindigkeit mit Oblichen Kraftfahrzengen zu erreichen. Außerdem ist die FahrbaIm
durch die vorhanden Bawnbepflanzung und.BeparIrunß aoolIhemd einspurig WIdsehr eng filr
evt. Begegnungsverkehr, so dass die Geschwindigkeit schon deshalb zwingend niedrig
amJ6jlh
Die Frequentierung durch Kraftfilhrzeugverkehr ist zu den Überwachungszeiten als gering zu
bezeichnen.
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