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Bürgerantrag (Anregung bzgl. 1) Verschiedene Verkehrsmaßnahmen im Bereich der Häuser Nr. 3-14, Weltersmühle und in der Elisabeth-Jansen-Straße, E.- Lechenich 2) Reinigungs- sowie Pflegemaßnahmen in der Weltersmühle bzw. Elisabeth-Jansen-Straße, E.-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
2,1 MB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az: 6619-3287-3422/06 öffentlich B 8/0485 Amt: - 65- BeschlAusf. Datum: : - 65- 09.05.2005 Zu Punkt 1-8 Der Bürgerantrag wird zur Vorberatung zugeleitet an den Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr, • an den Werksausschuss Straßen zur Beschlussfassung; zu Punkt 9 an den Ausschuss für Stadtentwicklung zur Beschlussfassung Anregung von Herrn Norbert Lorenz, Weltersmühle Weltersmühle 10, Erftstadt Betrifft: • 8, Herrn Jürgen Lang, 1) Verschiedene Verkehrsmaßnahmen im Bereich der Häuser Nr. 3-14, Weltersmühle und in der Elisabeth-Jansen-Straße, Lechenich E.- 2) Reinigungs- sowie Pflegemaßnahmen in der Weltersmühle bzw. Elisabeth-Jansen-Straße, E.-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Der Bürgerantrag berührt den Wirtschaftsplan 2005 des Eigenbetriebes Straßen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.05.2005 Stellungnahme der Verwaltung: Die im Antrag aufgeführten Punkte bzgl. der Verkehrssituation in der "Weltersmühle" und in der Elisabeth-Jansen-Straße (Punkt 1-5) wurden zum Teil bereits in den Bürgeranträgen B 8/0306 und B 8/0415 behandelt. Zu den jeweiligen Antragspunkten werde ich im Einzelnen Stellung nehmen. P:Isz\ANTRÄGElb0485.doc - 2 - Zu Punkt 1: Bei einer Beibehaltung des Beidrichtungsverkehrs in der Elisabeth-Jansen-Straße ist es wegen der Durchfahrt von größeren Nutzfahrzeugen (Lkw's) sinnvoll, gegenüber der südlichen Einmündung zur "Weltersmühle" ein Parkverbot einzurichten. In diesem Einmündungsbereich wäre eine solche Anordnung sicherlich auch schon wegen der schlechten Sichtverhältnisse angebracht. • Zu Punkt 2: Hier verweise ich zunächst auf den Antrag von Herrn Lorenz - B 7/2292 -, Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 02.04.2003. Vor Einrichtung einer Anwohnerparkzone in der "Weltersmühle" ist die Durchführung einer Befragung/lnformation für das in Frage kommende Gebiet sinnvoll und erforderlich. Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung und die Abgrenzung des Gebietes usw. sollten hierbei genau dargestellt werden. Eine allgemeine Information zum Anwohnerparken kann in der vom Ausschuss beschlossenen Anwohnerversammlung, die für die "Weltersmühle" und die "ElisabethJansen-Straße" durchgeführt werden soll, erfolgen. Zu Punkt 3: Die vom Antragsteller vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung in der "Weltersmühle" ab der nördlichen Einmündung der Elisabeth-Jansen-Straße sollte hinsichtlich ihrerVorund Nachteile gleichfalls in der vorgesehenen Anwohnerversammlung diskutiert werden. Zu Punkt 4: Auch diese vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung in der .Elisabeth-Jansen-Straße" sollte in der vorgenannten Anwohnerversammlung erörtert werden. Hierbei ist anzumerken, dass bei einer entsprechenden Kennzeichnung die Entsorgungsfahrzeuge It. StVO auch entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße fahren dürfen, sodass ein Zusatzzeichen entfallen kann. • Zu Punkt 5: Vor Fertigstellung eines Straßenabschnittes werden die betroffenen Anwohner grundsätzlich über die Planung vor Ort informiert. Die bei diesem Erörterungsgespräch vorgetragenen Anregungen und Vorschläge werden selbstverständlich im Eigenbetrieb Straßen geprüft und ggf. noch in die Planung mit einbezogen. Bei der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches erhalten die Anwohner eine schriftliche Information und sie werden um ihre Meinung gebeten (so auch in der Elisabeth-Jansen-Straße ). Zu Punkt 6: Die Unterhaltung und Pflege des Mühlenbaches unterliegt dem Erftverband. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die schwankenden Wassermengen direkt vom Wasserspiegel im Rotbach abhängig sind und derzeit nicht geregelt werden können. Es ist daher durchaus denkbar, dass bei Niedrigwasser des Rotbaches ein Rückgang der Durchflussmenge im Mühlenbach bis hin zum Trockenfallen des Bachlaufes sich nicht immervermeiden lässt. Eine kurzzeitige hierdurch auftretende Geruchsbelästigung ist in diesem Falle möglich. P:\SZ\ANTRÄGE\80485.DOC - 3 - An den Erftstädter Gewässern haben sich leider an verschiedenen Stellen Bisamratten angesiedelt. Es obliegt dem Erftverband, diese Tiere hinsichtlich der zu erwartenden Schäden im Uferbereich bejagen zu lassen. Nach der Seuchenverordnung ist bei Bisamratten eine Vernichtung nicht erforderlich. Die unangenehmere Hausratte siedelt sich in den meisten Fällen in der städt. Kanalisation an. Dort wird sie von den Stadtwerken mittels eines beauftragten Kammerjägers in regelmäßigen Abständen verfolgt und getötet. • • Zu Punkt 7: Hierzu verweise ich auf den Bürgerantrag B 8/0445 im Werksausschuss Straßen. Die Pflege der Straßenbäume obliegt dem Eigenbetrieb Straßen. Zu diesem Zweck werden die vorhandenen Bäume zweimal im Jahr von einem Mitarbeiter des Eigenbetriebes begutachtet. Sollten die Bäume in den freizuhaltenden Lichtraum der Straße hineinragen oder irgendwelche Gefahren von ihnen ausgehen, werden sie von einer beauftragten Fachfirma entsprechend den Erfordernissen zurückgeschnitten. Im Bereich der "Weltersmühle" wird dies in den nächsten Tagen erfolgen. Weitergehende Verschönerungsmaßnahmen sind aus finanziellen Gründen nicht vorgesehen. Evtl. Verschmutzungen durch Bäume oder Grünanlagen (abgefallenes Laub) sind durch die direkten Anlieger entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt zu beseitigen. Bei Alleebäumen usw. bietet die Stadt im Herbst bei einem übermäßigen und kurzfristigen Laubabwurf im Rahme~onderaktionen gezielte Straßenreinigungsmaßnahmen an. von Zu Punkt 8: Nach § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt wird die Säuberung der Fahrbahnen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage den Eigentümern der angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen. Insbesondere gilt dies für Gehwege. Nur bei den im Anhang zur Satzung aufgeführten Straßen usw. obliegt der Stadt die Reinigung (einschI. Winterdienst) der Fahrbahnen. Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigung jeweils bis zur Straßenmitte. Laut § 3 Abs. 1 StrReinSatzung umfasst die Reinigungspflicht grundsätzlich das Kehren etc. von Fahrbahnen, Gehwegen usw. Dies gilt auch bei Verkehrsmischflächen (Fahrbahn und Gehwege etc. in einer Ebene). Nach Abs. 2 erfolgt die Reinigung der Fahrbahn durch die Stadt in einem wöchentlichen Rhythmus. Für die privaten Reinigungspflichtigen gilt ein entsprechender Zeitraum. Laut Abs. 3 gehört zur ordnungsgemäßen Reinigung auch die Beseitigung von Moos, Graswuchs, Unkraut, Laub und sonstige Verunreinigungen jeder Art. Eine Kommune besitzt hinsichtlich der Frage, welche Straßen von ihr und welche von den Anliegern gereinigt werden sollen, einen weiten Ermessensspielraum. Keinesfalls muss sich der Satzungsgeber einheitlich für das gesamte Stadtbild entscheiden. Ein sachgerechter Aspekt ist u. a. die effektive Einsatzmöglichkeit der Reinigungsfahrzeuge. So ist z. B. die "Weltersmühle" aufgrund ihres Ausbaus als Verkehrsmischfläche und der vielen einspringenden Baumscheiben für eine effektive maschinelle Straßenreinigung nicht geeignet. P:\SZ\ANTRÄGE\B0485.DOC - 4 - Zu Punkt 9: Ein Befahren der Elisabeth-Jansen-Straße ist nach Auskunft des Entsorgungsunternehmens zurzeit noch nicht möglich, da hier im Bereich der Ringstraße verschiedene Baumaßnahmen stattfinden. Sobald eine Durchfahrt ohne Behinderung durchführbar erscheint, werde ich selbstverständlich das Unternehmen anweisen, in der .Elisabeth-Jansen-Straße" die Abfalltonnen in der üblichen Weise aufzunehmen. Diesbezüglich muss ich jedoch darauf hinweisen, dass abgestellte/parkende Fahrzeuge die Durchfahrt der Entsorgungsfahrzeuge nicht behindern dürfen und die Anwohner an den Abfuhrtagen hierauf achten sollten . • P:\SZ\ANTRÄGE\B0485.DOC \ x .' 81 70 t 'S.tadt Erttsladt -l}>er BOrgermeister . 65 05. APR.200 5 63 ( ,105 104 82 Bürgerantrag Eingang 32 Büro BOrgermeister 40 43 44 50 61 51 Erftstadt, 02. April 2005 Erläuterung: Wenn in den Anträgen von der Straße .Weltersmühle" gesprochen wird, bezieht sich dies ausschließlich auf den Bereich der Häuser Nr. 3 bis Nr. 14. 1. , Antrag: Wir beantragen, die bestehenden Parkplätze zu erhalten, und daß dcren Anzahl nicht durch schraftierte Sperrf1ächen reduziert wird. Begründung: Scheinbar ist geplant, daß der Parkplatz vor Haus Nr. 10 und im Kreuzungsbereich gegenüber in cine schraffierte Sperrf1äche umgewandelt werden soll. Bei den erfolgten Neubauten wurden zuwenig PKW-Stellf1ächen gcplant/ gebaut als notwendig gewesen wären. Die Bewohner der älteren Häuser (Hausnr. 6, 8, 10, 12) haben keine andere Möglichkeit, als deren Fahrzeuge auf der Straße abzustellen, da es keine Zufahrtsmöglichkeit zu den Grundstücken gibt Schon jetzt sind die wenigen Parkmöglichkeiten deutlich ausgelastet. Auch dadurch, daß das Fremdparken von Nicht- Anliegem (z.B. zum Einkaufen "um die Ecke"). bzw, Bewohnem von Elisabeth-Jansen-Straße & Schloßwall erheblich zugenommen hat. 2. , 3. Antrag auf Einrichtung einer Anwohnerparkzone mit entsprechender Beschilderung und Parkausweis für die Bewohner der Häuser Weltersmühle 6,8, 10, 12, 14 vor deren Häusem. Begründung: Das Parken von Nicht- Anliegem der Weltersmühle (z.B. zum Einkaufen "UI1l die Ecke"), hzw. von Bewohnem der Elisabeth-Jansen-Straße sowie von Schloßwall und Hertiger Straße reduziert die Iür die Anlieger zur Verfügung stehende Fläche. Antrag auf Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Weltersmühle. Begründung: Erhöhte Verkehrsbelastung durch Fahrzeuge, die mit Ihren Fahrzeugen die Weltersmühle mißbrauchen, um die Ampelkreuzung Herriger Straße/ Frenzenstraße zu umgehen. Vorschlag zur Änderung der Durchfahrtsregelung Weltersmühle: Weltcrsmühle als Einbahnstraße ab Haus Nr. 7, Fahrtrichtung Norden, zur Straße "An der Schlcifmühlc" hin. 4. Antrag auf Einrichtung der Elisabeth-Jansen-Straße als Einbahnstraße, Fahrtrichtung der aufsteigenden Hausnurnmem folgend. Unter dem Verkehrsschild am Ende der Einbahnstraße "Verbot der Einfahrt" sollte das Zusatzschild "für Entsorgungsfahrzeuge frei" angebracht worden, siehe hierzu auch Antrag Nr. 9. Begründung: Durch eine Einbahnstraße ist eine bessere Ausnutzung der Straßenbreite möglich, es könnten zusätzliche Parkplätze Eingangs der Elisabeth-Jansen-Straße eingerichtet werden. Auch würden hierdurch die Gefahren im Kreuzungsbereich deutlich entschärft (siehe auch Schriftverkehr von Hr. Lorenz an Hr. Coendersl Straßenneubauamt vom 28.10.2003). 5. Antrag: Begründung: Die Anwohner der Weltermühle wurden bei der Planung rund um Straßenführung/ Verkehrs-· lind Parkraumplanung weder informiert noch in die Planung miteinbezogen, auch gab es keinerlei Informationen oder Einladungen zu vor-Ort Terminen Laut Aussage von Hr. Coendersl Straßenneubauamt gab es schriftliche lnformationen zu versch. Themen an die betroffenen Weltersmühle- Anwohner. Antrag auf regelmäßige Reinigung des Bachlaufes und Uferböschung. Erhöhung der durchfließenden Wassermenge. Begründung: Zu seltene Reinigung des Bachlaufes, Schlamm und Abfall sammelt sich an. Verstärkt wird dies durch die stark schwankende Wassermenge, die insgesamt zu niedrig ist. Häufig wird das Wasser gänzlich abgestellt, sodaß das Bachbett völlig trocken liegt. Abgesehen von der Geruchsbelästigung wird das ökologische Gleichgewicht in erheblichem Maße gestört. Der Bewuchs am Rand wird kaum gepflegt, sodaß die Anwohner genötigt sind. zumindest den gröbsten Unrat zu beseitigen. Außerdem konnten schon mehrfach Ratten gesehen werden! , 7. 8. Antrag auf Pflege und Rückschnitt des Baumbestandes. Begründung: Der Baumbestand wird überhaupt nicht gepflegt; seit Anpflanzung der Bäume gab es keinen Beschnitt, obwohl eine regelmäßige Ptlege vor der Anpflanzung zugesagt wurde. Da die Bäume mittlerweile eine beachtliche Größe erreicht haben, geht von Ihnen eine erhebliche Verschmutzung durch den Fall von Laub, sowie Samen- und extremem Pollenflug aus. Auch ragen die Baumkronen so weit in den Verkehrsraum hinein, daß größere Fahrzeuge (LKW) des MIeren Äste abreißen. Antrag auf Aufnahme der Straße Weltersmühle ins Verzeichnis der von der Kehrmaschine zu reinigenden Straßen. Begründung: Als Anwohner sehen wir uns nicht mehr in der Lage, die verstärkte Versehrnutzung zu beseitigen, die von den Baustellen in der Elisabeth-Jansen-Straße sowie dem stark angestiegenem Verkehr und von den auf die Straße geworfenen Abfallen ausgeht. Das im Herbst von den Bäumen fallende Laub wird mit einem Laubgebläse in Richtung Böschung und Bachlauf geblasen. Ein ausreichendes Entfemen des Laubes ist hierdurch nicht gewährleistet. 9. Antrag: Wir beantragen, daß die Entsorgungsfahrzeuge die Elisabeth-Jansen-Straße anfahren. Begründung: Der Haus- und Sperrmüll der Elisabeth-Jnnsen-Straße wird trotz Fertigstellung der Straße inuner noch an die Kreuzungen zur Weltersmühle gebracht, Bei Tonnenentleerung herunterfallender Müll (auch bei übermäßiger Bcfüllung) bleibt in der Weltersmühle liegen. Etliche Reste/ Kleinteile von kürzlich abgeholtem Sperrmüll wurde nicht entfernt und verteilt sieh in der Weltersmühle. , Da der Müllwagen angeblich nicht in die Elisabeth-Jansen-Straße über die Kreuzung in Höhe des Hauses Weltersmühle 10 einfahren kann, weisen wir darauf hin, daß die im Straßenvertauf folgende Kreuzung für LKW's wesentlich besser geeignet ist, da sie um einiges größer ist und wesentlich mehr Übersichtlichkeit bietet. -> Verweis auf Antrag Nr. 4 "Einrichtung einer Einbahnstraße mit freier Fahrtrichtung lür Entsorgungsfahrzeuge. " Nach abgeschlossener Bebauung des Bereiches Weltersmühle/ Elisabeth-Jansen-Straße müßte das Entsorgungsfahrzeug einmal den Mittelbereich komplett umfahren, um alle Haushalte zu erreichen. Wir bitten um einen kurzfristig angesetzten Ortstemin, um die Gesamtsituation darzustellen lind mit allen betroffenen Anwohnern vorhersehbare Konflikte vermeiden zu können. Des weiteren bitten wir auch darum, zu künftigen Ortsterminen eingeladen zu wcrden, die die Verkehrsplanung der Elisabeth-Jansen-Straße betreffen, da die Anwohner der Weltersmühle unmittelbar davon betroffen sind. , Dieser Antrag wird eingereicht von: Norbert Lorenz (W 8) tersmühle Jürgeh !Lang (Weltersn / ( C Einfamilienhaus (Nr.15) 1 Garage + 1 Stellplatz Haus Nr.13 7 Park7 Wohnplätze Einheiten Haus Nr.13 7 Park7 Wohnplätze Einheiten ~ Haus Nr.11 2 Park2 Wohnplätze Einheiten Haus - I i I Haus Nr. 315 Park5 Wohnplätze 11' Einheiten I _~ .. ..'""," Bach - -~- - . •. .. """'~"""I~""'_"==-"""·'.';j'~="w PrivatParkplatz , C(O - EZ CIl .s rJl CIl WI Cro .~ ~ ·-Z E CIl -:;J .s unbebaute Fläche _._-1P .......,~, --- * "--2 . - -. . . _ . -- - 1P ","~~~~~-=ot"""""I"""""" rJl CIl WI '0 c~ Q) :.= ~ . = • P----I ~"""'«,w= "'" ~,=~",,,,,,,* ·E Z CIl rJl .s • - :;J CIl WI :ijN :=E T""" ...: CIlZ ~cn Q) :;J 3: CIl NI !:l ·cu .e. ~ Baustelle Einfamilienhaus 1 Garage + 2 Stellplatz l\A/eltersrn~~I~5 0 + E, , ... ·W~I!ers.rrLühle "1-P-~ Q) --i Doppelhaus 2 Wohneinheiten 1 Garage + 2 Stellplätze (0 LDJ Einfamilien- , haus (Nr.25) 1 Garage + 1 Stellplatz C') cu ___ Einfamilienhaus (Nr.8) 2 Garagen + 2 Stellplätze .--.-.-- Fläche -'" ~ ':':i~l CI.. J_.. ..":b'b'ill' .~ Einfamilienhaus (Nr.6) 1 Garage + 1 Stellplatz , , .~ . ~ -:;J 1 p: . -' 4 Parkplätze CI.. unbebaute Fläche - _._- Einfamilienhaus (Nr.19 1 Garage + 1 Stellplatz 1---- 13Parkplätz Einfamilienhaus (Nr.2) 1 Garage + 2 Stellplätze Haus Nr. 5 5 WohnEinheiten ~- Einfamilienhaus (Nr.17 1 Garage + 1 Stellplatz Einfamilienhaus (Nr 23) 1 Garage + 2 Stellplätze Einfamilienhaus (Nr.21 1 Garage + 1 Stellplatz Elisabeth-Jansen-Straß~~ 3 Parkplätze ' Nr. 7 5 Wohn5 Park-Einheiten plätze 1P ,--- ------........., ---,------, -- --- Mehrfamilienhaus 4 Wohneinheiten • Nr. 14 , den 02.05.2005 Polizeiwache Erftstadt Berirk5dienst Zähnke, POK H.[')' h,. 73 9lors S S:lz-cu., !11;tJt4 Y / tJ). tJl, Jty(JJ- Leehenieh, WeHersmfthie Verllot der Dorehlahrt / G_hwindigkeitsüb_hreitwlgen • Ersuchen der Stadt Erftstadt mit der Bitte am sticbprobenartige Az.: 6619 - 3387/06 Uberwamang Inder Zeit von Ende März bis Ende April wurde die o.a. Beschwerdestelle mehrfach imRahmen der Streife überwacht. Die ÜberptUfungen fanden in den MorgeD-, Mittags- und späten NachmittagsStunden statt, also während der Schul- und Feierabendzeiten in keinem Fall ein in der Beschwerde geschilderter Verstoß festgestellt werden. Die überprüften Fahrzeuge waren Anwohner oder Besucher, die Geschwindigkeiten lagen bei den festgestellten Fahrn:ugen augemICbeinIicb deutlich unter dea zuliissigen 30 kmIh. Es konnte • Aulgrund der baulichen Gegebenheiten sind deutlich höhere Geschwindigkeiten auch eher unwahrscheinlich. Völlig übertrieben erscheinen die Angaben des Beschwentefiihrers hinsichtlich der vorgeworfenen hohen Geschwindigkeiten von angeblich bis zu 120 kmIh (30 km/h pro Reifen). Das beschriebene TeilstOck der Weltersroiihle ist viel zu kurz, um solche eine Geschwindigkeit mit Oblichen Kraftfahrzengen zu erreichen. Außerdem ist die FahrbaIm durch die vorhanden Bawnbepflanzung und.BeparIrunß aoolIhemd einspurig WIdsehr eng filr evt. Begegnungsverkehr, so dass die Geschwindigkeit schon deshalb zwingend niedrig amJ6jlh Die Frequentierung durch Kraftfilhrzeugverkehr ist zu den Überwachungszeiten als gering zu bezeichnen. , -. ..,. '"" ~--- ';::-'-" :"., .;;.,._"i ...... . ,. ..... ' '. , " -, , ~ .~, r~4~~ Ii , , Anlage gg Bloll , <.=~.. ~~~::::; ~:~ .-- ;.,' :.: "~-':. <~-t.- ~ -, _. ...,.,.,. - ,.,J ~"'" .... -i- .d'" ; '" , .- .. ' .... ~ . "f- , , , I , , ," . ( .\ 1 - -. ~-_. -~ D , ---- ·t '. I .: '. ,"