Daten
Kommune
Erftstadt
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429 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
V
Az.: - 50 -
8/
tJ76ß
Amt:
- 50-
Anden
BeschlAusf. :
- 50-
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Datum:
12.08.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
I
Betrifft:
Sachstandsbericht
Hartz IV
Auswirkungen:
Finanzielle
siehe Begründung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt. den 12.08.2005
Beschlussentwurf:
Der Sachstandsbericht
•
wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Zu dem in der letzten Ausschusssitzung vom 15.06.05 diskutierten mündlichen
Sachstandsbericht zum Thema der Umsetzung des Vierten Gesetzes für
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") wird, wie gewünscht,
nachfolgend - in Abstimmung mit dem örtlichen Leiter der Geschäftsstelle
Erftstadt - nochmals schriftlich berichtet (siehe Niederschrift der Sitzung vom
15.06.05 zu TOP 8).
Die Geschäftsführerin der ARGE Rhein-Erft (AG-RE) wird ihren Dienst
voraussichtlich zum 01.10.05 antreten. Bisdahin wird die Geschäftsführung
kommissarisch wahrgenommen.
Zum 01.07.05 wurden die (neun) städtischen Mitarbeiter/-innen - ebenso wie
die in die hiesige Geschäftsstelle wechselnden Mitarbeiter/-innen des RheinErft-Kreisesund der Agentur für Arbeit Brühl- der AG-RE zugewiesen. Die
derzeitige Planung sieht eine Aufnahme des Geschäftsbetriebes (möglichst
bis Ende des Jahres) mit allen Mitarbeitern/-innen in Räumlichkeiten des
Rathauses Liblar vor.
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ETC\V
- SACHSTAND
HARTZ
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Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften liegt kreisweit bei ca. 16.000. Die
Fallzahl für Erftstadt betrug für April insgesamt 1.416 (hiervon 810 Fälle in
Betreuung der BA und 606 Fälle in hiesiger Bearbeitung). Aktuell beträgt die
Zahl hiesiger leistungsfälle 576 (Stand 07/05). Die aktuelle Fallzahl der in der
Brühler Agentur Betreuten ist nicht bekannt.
Die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt stellen sich wie
folgt dar:
Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis (REK)und den
kreisangehörigen Kommunen werden die anfallenden Kosten bei der
Durchführung des SGB II. für die der REKAufgabenträger ist. direkt den
Kommunen in Rechnung gestellt und nicht über die Kreisumlage
abgerechnet. Eine erste Abrechnung erfolgte zum 15.05.05. Die Kosten für
den städtischen Haushalt beliefen sich auf 1.631.517.47 €. Rechnet man
diesen Betrag auf das Jahresende hoch. ergibt sich eine Summe in Höhe
von ca. 3.915.642 €. Der Kostenaufwand für die Folgejahre ist abhängig von
der Entwicklung der Anzahlleistungsberechtigter
Bedarfsgemeinschaften
nach dem SGB II.
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