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Beschlussvorlage (Sachstandsbericht Hartz IV)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
429 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Sachstandsbericht Hartz IV) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht Hartz IV)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich V Az.: - 50 - 8/ tJ76ß Amt: - 50- Anden BeschlAusf. : - 50- Ausschuss für Soziales und Gesundheit Datum: 12.08.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • I Betrifft: Sachstandsbericht Hartz IV Auswirkungen: Finanzielle siehe Begründung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt. den 12.08.2005 Beschlussentwurf: Der Sachstandsbericht • wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Zu dem in der letzten Ausschusssitzung vom 15.06.05 diskutierten mündlichen Sachstandsbericht zum Thema der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") wird, wie gewünscht, nachfolgend - in Abstimmung mit dem örtlichen Leiter der Geschäftsstelle Erftstadt - nochmals schriftlich berichtet (siehe Niederschrift der Sitzung vom 15.06.05 zu TOP 8). Die Geschäftsführerin der ARGE Rhein-Erft (AG-RE) wird ihren Dienst voraussichtlich zum 01.10.05 antreten. Bisdahin wird die Geschäftsführung kommissarisch wahrgenommen. Zum 01.07.05 wurden die (neun) städtischen Mitarbeiter/-innen - ebenso wie die in die hiesige Geschäftsstelle wechselnden Mitarbeiter/-innen des RheinErft-Kreisesund der Agentur für Arbeit Brühl- der AG-RE zugewiesen. Die derzeitige Planung sieht eine Aufnahme des Geschäftsbetriebes (möglichst bis Ende des Jahres) mit allen Mitarbeitern/-innen in Räumlichkeiten des Rathauses Liblar vor. P:\SOO\DATEN\500_1\~RTZ IV\AUSSCHUSSVORLAGEN ETC\V - SACHSTAND HARTZ IV - 12.08.0S.DOC Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften liegt kreisweit bei ca. 16.000. Die Fallzahl für Erftstadt betrug für April insgesamt 1.416 (hiervon 810 Fälle in Betreuung der BA und 606 Fälle in hiesiger Bearbeitung). Aktuell beträgt die Zahl hiesiger leistungsfälle 576 (Stand 07/05). Die aktuelle Fallzahl der in der Brühler Agentur Betreuten ist nicht bekannt. Die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt stellen sich wie folgt dar: Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis (REK)und den kreisangehörigen Kommunen werden die anfallenden Kosten bei der Durchführung des SGB II. für die der REKAufgabenträger ist. direkt den Kommunen in Rechnung gestellt und nicht über die Kreisumlage abgerechnet. Eine erste Abrechnung erfolgte zum 15.05.05. Die Kosten für den städtischen Haushalt beliefen sich auf 1.631.517.47 €. Rechnet man diesen Betrag auf das Jahresende hoch. ergibt sich eine Summe in Höhe von ca. 3.915.642 €. Der Kostenaufwand für die Folgejahre ist abhängig von der Entwicklung der Anzahlleistungsberechtigter Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II. • • P:\500\DATEN\500_1\HARTZ IV\AUSSCHUSSVORLAGEN ETC\V - SACHSTAND HARTZ IV - 12.08.0S.DOC