Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung anI. des XX. Weltjugendtages für die Zeit vom 15.08. bis 21.08.2005)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
418 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung anI. des XX. Weltjugendtages
für die Zeit vom 15.08. bis 21.08.2005) Beschlussvorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung anI. des XX. Weltjugendtages
für die Zeit vom 15.08. bis 21.08.2005) Beschlussvorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung anI. des XX. Weltjugendtages
für die Zeit vom 15.08. bis 21.08.2005)

öffnen download melden Dateigröße: 418 kB

Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: V 8/ Amt: Dr. 61 - 32- An den BeschIAusf.: - 32- Rat Datum: 04.08.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den • Ausschuss öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Ordnungsbehördliche Verordnung anI. des XX. Weltjugendtages für die Zeit vom 15.08. bis 21.08.2005 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erttstadt. den • Beschlussentwurf: Anläßlich des XX. Weltjugendtages in der Zeit vom 15.08.20005- 21.08.2005 wird für diesen Zeitraum die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an und auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in den öffentlichen Anlagen der Stadt Erftstadt vom 28.06.2005 durch die Ordnungsbehördliche Verordnung gemäß Anlage ersetzt. Begründung: t Entsprechend der Praxis der meisten Städte und Gemeinden, die jugendliche Pilger zu Gast haben, empfiehlt sich auch für den Bereich der Stadt Erftstadt die Vorschriften über Nachtruhe, Benutzung von Tonträgern und Außengastronomie zu lockern . .. C:\DOKUMENTE UND EINSTELLUNGEN\lOO_2W\LOKALE EINSTELLUNGEN\TEMP\VORLAGEl.DOC Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Erftstadt anI. des XX. Weltjugendtages in der Zeit vom 15.08. - 21.08.2005 • • Aufgrund der §§ 27, Abs. I und 4, Satz I; 31 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. 05.1980 (GV NW S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.1994 (GV NW S. IllS), des § 9 Abs. 3 i.V.m. § 10 Abs. 4 Satz 3 des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (LandesImmissionsschutzgesetz - LImSchG -) in der Fassung vom 18.03.1975 (GV NW S. 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NW S. 228) und des § 5 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastV) vom 28.01.1997 (GV NW S. 17), geändert durch Verordnung vom 03.07.2001 (GV NW S. 460) wird folgende Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Stadtgebiet Erftstadt anI. des XX. Weltjugendtages in der Zeit vom 15.08. - 21.08.2005 beschlossen: § I - Nachtruhe Für die Zeit vom 15.08.-18.08.2005 wird der Beginn der Nachtruhe auf 24.00 Uhr verlegt. Für die Zeit vom 19.08.05, 22.00 Uhr - 21.08.05, 06.00 Uhr wird das Verbot der Störung der Nachtruhe gänzlich aufgehoben. § 2 - Benutzung von Tongeräten Für die Zeit vom 19.08.05, 22.00 Uhr 21.08.05, 06.00 Uhr wird das Verbot, Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen nur in solcher Lautstärke zu benutzen, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden, aufgehoben. § 3 - Außengastronomie Für die Zeit vom 15.08.-18.08.2005 wird der Beginn der Sperrzeit für die Außengastronomie auf 24.00 Uhr verlegt. Für die Zeit vom 19.08.05, 22.00 Uhr 21.08.05, 06.00 Uhr wird die Sperrzeit für die Außengastronomie gänzlich aufgehoben. § 4 - Inkrafttreten, Geltungsdauer Diese ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Erftstadt anI. des XX. Weltjugendtages tritt mit dem 14.08.2005 in Kraft und mit Ablauf des 22.08.2005 außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die ordnungsbehördliche Verordnung anI. des XX. Weltjugendtages wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach der Gemeindeordnung fur das Land Nordrhein-Westfalen ist unerheblich, wenn die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegen die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen nach Ablauf eines Jahres nach dem Tag dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Erftstadt geltend gemacht wird, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige-verfahren wurde nicht durchgeführt, sonstige b) die Satzung oder die ortsrechtliche Bestimmung ist nicht öffentlich ordnungsgemäß bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluß vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die Verletzung solcher Verfahrens- und Form-vorschriften kann beim Bürgermeister der Stadt Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt, schriftlich oder zur Niederschrift geltend gemacht werden. df'" t, s Erftstadt, Al.., 0 ;;'00 Stadt Erftstadt - Der Bürgermeister als örtl iche Ordnungsbehörde • • ....... ~