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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0759 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
228 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0759	)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 82.119-165/4 öffentlich D 8/ C)f60 Amt: 82 BeschIAusf.: An den Ausschuss für Wirtschaftsförderung Werksausschuss Immobilienwirtschaft und Datum: 82.1 01.08.2005 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: • Die Vorlage Nr. Begründung is ~:;s" I I wird gem. § 60 (2) Gemeindeordnung NW beschlossen. der Dringlichkeit: Die Anlage in der Feuerwache Liblar soll zum 05.12.2005 auf die Leitstelle Kerpen aufgeschaltet werden. Daher muss jetzt kurzfristig der Planungsauftrag erteilt werden. • ( Dr. Risthaus ) DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Nr. Erftstadt, den I 0 8/ tJ" ~ I 42. f) f. wird zugestimmt. 2&0 { I~~ . , (Dr. Hille) Ausschussvorsitzender