Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
den beigefügten Antrag der I des
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Der Antrag wirdzur Beschlussfassung
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Der derzeitige Sachv~rh~lt stellt sich zu~eit wiefbigt dar:'Nach umfa'~~'reicher Sachverhaltsermittlüng'uhd Mitwirkung 'durch das Staatliche Umweltamt ist die Umsetzung
der städtebaulich präferierten Wohnbebauung bei gleichzeitigem Bestandschutz des
Grabsteinwerks Flohr auch -auf der Grundlage eines detaillierten Lärmgutachtens nur
sehr eiQges.ch~änk\ nlöglich. Es kann daher schon jetzt davon ausgegangen werden,
dass es entweder aufder Grundlage des Bebauungsplanes oder zu einem späteren
Zeitpunkt zu Betriebseinschränkungen des Grabsteinwerks kommen wird und/oder zu
kostenintensiven Bauauflagen bzql. des Lärmschutzes für die geplante Wohnbebauung.
Damit ist noch nicht der Lärmschutz auf'den Grundstücksfreiflächen
der Wohnbebauung einbezogen, welcher nach den bisherigen Erfahrungen nur im Rahmen von
massiven Lärmschutzeinrichtungen gewährleistet.werden kann.
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Insgesamt wird daher aus Sicht der Verwaltung von einer Planung abgeraten, welche
ein Nebeneinander von Grabsteinwerk und Wohnbebauung weiter verfolgt.
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Die Bauleitplanung für diesen für Liblar wichtigen Ortseingangsbereich sollte deshalb
ausschließlich an dergewünschten künftigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung
gemessen werden. Damit wird planungsrechtlich eine Überplanung sämtlicher mit der
Wohnnutzung konkurrierender gewerblicher Nutzungen erforderlich. Die Durchführung
der Planung ist danach im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuches
über die Bodenordnung zu sichern und vorzubereiten.
Die Verwaltung wird die entsprechenden städtebaulichen Planungsgrundlagen in einer
der nächsten Sitzungen dem Ausschuss vorlegen .
•
•
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Christlich-Demokratische Union Deutschlands
Fraktion im Rat dar Stadt Erftstadt
Alfred Zer
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S,
Fraktionsvorsitzender
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister Bösche
Rathaus / Holzdamm 10
50374 Erftstadt - t.lblar
•
Erftstadt-Ahrem,
d. 29. Juli 2005
ANTRAG
Bericht über die Umsetzung meines Antrages zur Vorlage A 8/0535
Aufstellung eines Bebauungsplanes in Erftstadt-Liblar
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Rahmen der Behandlung meines Antrages (Vorlage A 5/535) wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass unverzüglich eine Abstimmung mit dem staatlichen Umweltamt
(Lärmschutz) vorgenommen werden soll.
•
Bitte berichten Sie nunmehr über die Ergebnisse, insbesondere aber auch über die Möglichkeiten dort nun in der Sache weiterzukommen, um zeitnah die verschiedenen Investitionen auszulösen .
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Av!!tf ~
Fraktionsvorsilzender:
Alfred Zerres
Fraktionsräume:
Banner Straße 5
50374 Erflstßdl-Lechenich
BOrozeiten:
Mo., Di.,+Oo.
9.00 - 11.00 Uhr
Telefon 02235·75954
Telefax 02235-688685
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