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Antrag (Antrag bzgl. Bericht zur Umsetzung eines Bebauungsplanes in E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
376 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
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STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich den beigefügten Antrag der I des SPDrvfCDUFraktion 'Al Fraktion o I)ZI 0 o F.D.P.Fraktion Fraktion BÜNDNIS 90 I DIEGRUNEN 0 .. 11.~. an die zuständigen Ausschüsse weiter. StV Öffentlich ''A'aJo'-t57 • , - 61 ..Amt: -.-- ,.. ,li !_'", " 11 il ' :', ' I':h - ~. _I .,;'• .' "BeschIAusf.: - 61 - - Datum: 06.09.200.5 ___ !~Jr~ff:i;tÄrif;~g '6i~{Bericht '! . ,," Liblar: I . zur Umsetzung eines Bebauungsplanes - ,, )-, I", Finanzielle , • :"-.! ~ ,.:.r ..:;~~~.~:.~~;1,~1:::>.':~.," . A21l Keine .. I • ,-' ~ -..'" ~ 11 ,j '~' '.' - , '- L~' " . 1 • :L , .", -.I;. ~ , ., '.' .- . '.' . J •' • Auswirkungen: Der Antrag wirdzur Beschlussfassung Ausschuss für Stadtentwicklung -, ,:!. : ;- . . ..... ". - 0" Stellungnahme . '_.... . in E.- zugeleitet an den ,t ','. ',' .J ,.. • der .... Verwaltung: .. . . [ Der derzeitige Sachv~rh~lt stellt sich zu~eit wiefbigt dar:'Nach umfa'~~'reicher Sachverhaltsermittlüng'uhd Mitwirkung 'durch das Staatliche Umweltamt ist die Umsetzung der städtebaulich präferierten Wohnbebauung bei gleichzeitigem Bestandschutz des Grabsteinwerks Flohr auch -auf der Grundlage eines detaillierten Lärmgutachtens nur sehr eiQges.ch~änk\ nlöglich. Es kann daher schon jetzt davon ausgegangen werden, dass es entweder aufder Grundlage des Bebauungsplanes oder zu einem späteren Zeitpunkt zu Betriebseinschränkungen des Grabsteinwerks kommen wird und/oder zu kostenintensiven Bauauflagen bzql. des Lärmschutzes für die geplante Wohnbebauung. Damit ist noch nicht der Lärmschutz auf'den Grundstücksfreiflächen der Wohnbebauung einbezogen, welcher nach den bisherigen Erfahrungen nur im Rahmen von massiven Lärmschutzeinrichtungen gewährleistet.werden kann. , Insgesamt wird daher aus Sicht der Verwaltung von einer Planung abgeraten, welche ein Nebeneinander von Grabsteinwerk und Wohnbebauung weiter verfolgt. '"'"o, o ~ ~:\5zIANTRÄGEIA0757.dOc '!. I .• -v , \' . , - 2 - Die Bauleitplanung für diesen für Liblar wichtigen Ortseingangsbereich sollte deshalb ausschließlich an dergewünschten künftigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung gemessen werden. Damit wird planungsrechtlich eine Überplanung sämtlicher mit der Wohnnutzung konkurrierender gewerblicher Nutzungen erforderlich. Die Durchführung der Planung ist danach im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuches über die Bodenordnung zu sichern und vorzubereiten. Die Verwaltung wird die entsprechenden städtebaulichen Planungsgrundlagen in einer der nächsten Sitzungen dem Ausschuss vorlegen . • • P:\SZ\ANTRÄGEIA0757.DOC Christlich-Demokratische Union Deutschlands Fraktion im Rat dar Stadt Erftstadt Alfred Zer re S, Fraktionsvorsitzender Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Bösche Rathaus / Holzdamm 10 50374 Erftstadt - t.lblar • Erftstadt-Ahrem, d. 29. Juli 2005 ANTRAG Bericht über die Umsetzung meines Antrages zur Vorlage A 8/0535 Aufstellung eines Bebauungsplanes in Erftstadt-Liblar Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Rahmen der Behandlung meines Antrages (Vorlage A 5/535) wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass unverzüglich eine Abstimmung mit dem staatlichen Umweltamt (Lärmschutz) vorgenommen werden soll. • Bitte berichten Sie nunmehr über die Ergebnisse, insbesondere aber auch über die Möglichkeiten dort nun in der Sache weiterzukommen, um zeitnah die verschiedenen Investitionen auszulösen . Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Av!!tf ~ Fraktionsvorsilzender: Alfred Zerres Fraktionsräume: Banner Straße 5 50374 Erflstßdl-Lechenich BOrozeiten: Mo., Di.,+Oo. 9.00 - 11.00 Uhr Telefon 02235·75954 Telefax 02235-688685 Bankverbindung: Kreissparkasse Köln Kcnto-Nr. 0191004300 . BLZ 370 502 99