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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0753 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
386 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0753	)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich D 8/ Az.: 66 14-00/05 () '+ stt Amt: An den 65 BeschIAusf.: Werkseusschuss StreBen Ich bitte, folgenden • Der Vorlage I V 8/ Datum: 65 03.08.2005 Beschluss zu fossen: Or $; I wird gem. § 60 (2) Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Baumaßnahme wird zu einem Anteil von 50 % vom Amt für Agrarordnung Euskirchen bezuschusst. Bedingung des Zuwendungsbescheides Maßnahme bts zum J 2. J J .2005. vom J 5.06.2005 ist eine Kostenabwicklung der gesamten Aus diesem vorgegebenen Termin ergibt sich ein notwendiger Baubeginn spätestens Anfang September. Da der nächste Werksausschuss Straßen am J 3.09.2005 stattfindet, ist eine Vergabe der Straßenbauorbeiten über eine Dringlichkeitsentscheidung unbedingt notwendig. /~~y (Böcking) • DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage I ~~.r~I 0 8/ wird zugestimmt. .. /~~L-v ~o V bender) sitzender