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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0744 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
393 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0744	)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 66 19-BPl16 öffentlich tJtY S- D 8/ Amt: An den 65 BeschIAusf.: Werksausschuss Straßen Ich bitte, folgenden • I DerVorlage Datum: 65 02.08.2005 Beschluss zu fassen: V 8/ 01 fr I wird gern. § 60 (2) Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Im zu erschließenden Baugebiet ist die Errichtung eines REWE-Marktesmit Vollsortiment geplant. Der Investor drängt aufgrund von auslaufenden Mietverträgen am jetzigen Standort des Marktes auf eine sehr zügige Erschließung des Gebietes, um mit seinem Bauvorhaben möglichst zeitnah beginnen zu können. Des weiteren sind mehrere Grundslückseigentümer des Baugebietes an einer sofortigen Erschließung interessiert. Aus den o.g. Gründen ist eine Vergabe über eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig . .4£- ß>~v,~ (Böcking) • c:/ DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG DerVorlage Erf1stadt, den I D 8/ ~tr 5' I wird zugestimmt Of, a 'l _ 2.00 b (Bösche) Bürgermeister ~ /*~ ')' V ßbender) sitzender