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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0730)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
386 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0730)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich D 8/ Az.: 07J1 Amt: - 65- An den WA StraBen BeschlAusf.: - 65 - der Stadt Erftstadt Datum: 26.07.05 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: DerVorlage • I V 8/ t) 1J~ I wird gern. § 60 (1) GemeindeordnungNW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die ausgeschriebenen Arbeiten können nur bei entsprechendem Wetter vor dem Winter ausgeführt werden. Um eine weitergehende Belästigung der Anwohner bzw. eine Verschlechterung des Zustandes zu vermeiden, müssen die Arbeiten schnellstmöglich ausgeführt werden. Da die nächste Sitzung Werksauschusses Straßen der Stadt Erftstadl erst am 13.09.2005stattfindet. ist eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. i, • V. (Böcking) DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG DerVorlage Erftstadt. den I D 8/ 0 1J -1 fi 1. ««. I wirdzuqestirnmt. ZOd)- • (Bösche) Bürgermeister :;~~~ (F ßbender) Sta tverordneter