Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
17.06.13, 18:55
Aktualisiert
17.06.13, 18:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
232/2013
Erstellt am:
04.06.2013
Aktenzeichen:
20/200
Verfasser/in:
Herr Steven
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
25.06.2013
Rat
X
09.07.2013
Betreff
Konzessionierungsverfahren Strom und Gas
Hier: Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
80.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
80.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
16.01.01.5517000 „Zinsaufwendungen Kreditinstitute“
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt eine erhebliche überplanmäßige Ausgabe (Aufwand und
Auszahlung) bei Produktsachkonto 16.01.01.5429000 „Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten“ in
Vorlage Nr.: 232/2013 . Seite 2 / 2
Höhe von 80.000 €. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 16.01.01.5517000 „Zinsaufwendungen Kreditinstitute“.
Erläuterungen
Für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Konzessionierungsverfahren Strom und Gas wurden in der Haushaltsplanung 2013 auf Grundlage von Prognosen der Berater die Kosten mit 50.000 € veranschlagt. Dieser Betrag wurde jedoch nach der bisherigen Entwicklung zu gering prognostiziert. Durch die intensive Einbindung des Bundeskartellamtes in das laufende Konzessionierungsverfahren Strom und Gas und der damit verbundenen Wahrscheinlichkeit
eines geringeren Prozessrisikos muss mit weiteren Kosten in Höhe von 80.000 € gerechnet werden. Die Finanzierung
dieser Kosten kann aus der Position 16.01.01.5517000 „Zinsaufwendungen Kreditinstitute“ erfolgen.
Neben der Begleitung des Verfahrens durch die Anwaltskanzlei kbk Rechtsanwälte, Sextrostr. 1, 30169 Hannover und
die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Neumann, Schmeer und Partner, Karmelitrstr. 6, 52064
Aachen wurde für die energietechnische und energiewirtschaftliche Beratung die E-Bridge Consulting GmbH, Meckenheimer Allee 67 – 69, 53115 Bonn beauftragt.