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Beschlussvorlage (Konzessionierungsverfahren Strom und Gas Hier: Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
17.06.13, 18:55
Aktualisiert
17.06.13, 18:55
Beschlussvorlage (Konzessionierungsverfahren Strom und Gas
Hier: Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen) Beschlussvorlage (Konzessionierungsverfahren Strom und Gas
Hier: Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 232/2013 Erstellt am: 04.06.2013 Aktenzeichen: 20/200 Verfasser/in: Herr Steven Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 25.06.2013 Rat X 09.07.2013 Betreff Konzessionierungsverfahren Strom und Gas Hier: Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 80.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 80.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): 16.01.01.5517000 „Zinsaufwendungen Kreditinstitute“ Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt eine erhebliche überplanmäßige Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) bei Produktsachkonto 16.01.01.5429000 „Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten“ in Vorlage Nr.: 232/2013 . Seite 2 / 2 Höhe von 80.000 €. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 16.01.01.5517000 „Zinsaufwendungen Kreditinstitute“. Erläuterungen Für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Konzessionierungsverfahren Strom und Gas wurden in der Haushaltsplanung 2013 auf Grundlage von Prognosen der Berater die Kosten mit 50.000 € veranschlagt. Dieser Betrag wurde jedoch nach der bisherigen Entwicklung zu gering prognostiziert. Durch die intensive Einbindung des Bundeskartellamtes in das laufende Konzessionierungsverfahren Strom und Gas und der damit verbundenen Wahrscheinlichkeit eines geringeren Prozessrisikos muss mit weiteren Kosten in Höhe von 80.000 € gerechnet werden. Die Finanzierung dieser Kosten kann aus der Position 16.01.01.5517000 „Zinsaufwendungen Kreditinstitute“ erfolgen. Neben der Begleitung des Verfahrens durch die Anwaltskanzlei kbk Rechtsanwälte, Sextrostr. 1, 30169 Hannover und die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Neumann, Schmeer und Partner, Karmelitrstr. 6, 52064 Aachen wurde für die energietechnische und energiewirtschaftliche Beratung die E-Bridge Consulting GmbH, Meckenheimer Allee 67 – 69, 53115 Bonn beauftragt.