Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
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STADT ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.:
öffentlich
B 8/0727
Amt: - 81 BeschIAusf.:- 81 Datum: 05.08.2005
An den
Werksausschuss Stadtwerke
zur Beschlussfassung
über den Unterausschuss Bäder zur Vorberatung
•
Anregung von Frau Näther, Raiffeisenstraße 18, Erftstadt
Betrifft: Rückführung des Betriebes des Freibades L Lechenich an die
Stadtwerke
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem Vertrag zur Übertragung des Freibades auf den VfBE wurde dem
Verein ausdrücklich und vorrangig der eigenverantwortliche Betrieb des
Bades übertragen.
Zielsetzung und politischer Wille zum Zeitpunkt der Beschlussfassungwar es.
das Bad mil einem "gedeckelten" Budget für den Besucher attraktiver zu
gestalten.
•
Im nunmehr vorliegenden Bürgerantrag wird die Rückabwicklung des
Vertrages und die vollumfängliche Wiedereingliederung des Bades in die
Stadtwerke verlangt.
Eine Kündigung des Vertrages ist zwar rechtlich grundsätzlich möglich. ist im
bestehenden Vertragswerk jedoch -abgesehen von der sechs monotigen
Kündigungsfristzum Ende der Vertragslaufzeit (31.12.2008)-nicht geregelt bzw.
vorgesehen.
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Zur Vorlage 88-0727
stellungnahme
s. To P
3
der Werkleitung:
Die Werkleitung wurde im UA Bäder v. 08.09.2005 aufgefordert, zu den im
Bürgerantrag vorgetragenen Vorwürfen gegen den Betreiber des Freibades
Lechenich Stellung zu nehmen.
Die Werkleitung sieht sich jedoch nicht im Stande, zu den Vorwürfen im
Bürgerantrag Stellung zu nehmen,
bzw. eine Sachverhaltsprüfung
vorzunehmen.
•
Festzuhalten bleibt, dass die Duschen aufgrund eines Defektes der Heizung
kurzzeitigohne warmes Wasserbetrieben werden mussten. Eswurden jedoch
zwei
Durchlauferhitzer
als
"Provisorium"
installiert, so dass die
Warmwasserzufuhrwieder hergestellt werden konnte.
Die Überwachung der Wasserqualität obliegt dem Gesundheitsamt des Rhein
- Erft- Kreises.
Esbleibt festzustellen, dass das Bad die gesamte Saison geöffnet gewesen ist.
Sofern es Beanstandungen gegeben hat. sind diese vom Betreiber
offensichtlich abgestellt worden.
Der Vorsitzende des Vereins wurde "beschlussgemäß" seitens der Werkleitung
zur Stellungnahme aufgefordert. Eine schriftliche Stellungnahme liegt jedoch
derzeit noch nicht vor und musszur Sitzungnachgereicht werden .
•
/J