Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,5 MB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
vg I 011~
Az.: 51 JHP
Amt: - 51 An den
BeschIAusf.: - 51 -
Jugendhilfeausschuss
Datum: 14.07.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
zur Vorberatung über den
•
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Betrifft: Teilplan IV.l - Kindertageseinrichtungen
Finanzielle
Auswirkungen:
~
Keine
Unlerschrift des Budgelverenlworilichen
Erflsled!. den 14.07.2005
Beschlussentwurf:
•
Der Entwurf des Teilplanes IV.I - Kindertageseinrichtungen - wird zur Kenntnis
genommen. Die Verwaltung wird beauftragt. den Plan mit den Trägern der
freien Jugendhilfe abzustimmen. Dabei ist auch die Versorgung der unter 3jährigen zu berücksichtigen.
Begründung:
Das GTKverlangt eine zweijährige Fortschreibung der Bedarfsplanung für die
Kindertagesstätten. Die letzte Planung stammt aus dem Jahr 2003. Eine
Überarbeitung istinsbesondere erforderlich durch
die steigende Notwendigkeit. einen Kindergartenplatz unmittelbar mit
dem dritten Geburtstag in Anspruch zu nehmen
den Rückgang der Bautätigkeit in Erftstadt
den Fortfall der Hortgruppen in Lechenich und Liblar
die Schließung von Kindergartengruppen in kirchlicher Trägerschaft.
Gänzlich unberücksichtigt bleibt aber auch in diesem Plan die Absicht der
neuen Landesregierung, das Schuleintrittsalter um ein Jahr vorzuverlegen. Hier,
wie auch bei den Planungen, grundsätzlich 2-jährige im Kindergarten zu
P:\513\VOR~GEN\KITA
200S.DOC
-2 betreuen und den Kindergarten zu einem Familienzentrum
müssen konkrete Vorgaben abgewartet werden.
umzugestalten,
Dieser Plan bezieht sich lediglich auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen
Kindergartenplatz. Bei abzusehenden freien Platzkapazitäten werden aber auch
Perspektiven für die Versorgung der unter 3-jährigen aufgezeigt. Doch soll die
Versorgung der unter 3-jährigen einer eigenen Planung vorbehalten bleiben,
zurnot diese mit konkreten Kostenfolgen zu beziffern ist.
•
Die quantitativen und in Teilen qualitativen Vorgaben für die Planung hat der
JHA am 27.04.2005 (V 8/0481 ) wie folgt beschlossen:
Ausgehend von einem Betreuungsbedarf von 20,0 Prozent der unter 3-jährigen
bis zum Jahr 2010. differenziert sich die anzustrebende Versorgung nach dem
Alter der Kinder wie folgt:
ca. 12 Prozent der 0,4- bis unter 1-jährigen
ca. 15 Prozent der 1- bis unter 2-jährigen
ca. 26 Prozent der 2- bis unter 3-jährigen
Die Verwaltung des Jugendamtes strebt dabei an, dass die unter 1-jährigen und
ca. die Hälfte der 1- bis unter 2-jährigen in Tagespflege betreut werden. Die
anderen Kinder dieser Altersgruppe sollen in Tageseinrichtungen bzw. Spielgruppen versorgt werden.
Diese Vorgaben werden planerisch umgesetzt. In Anbetracht der Finanzlage der
Stadt Erftstadt lassen sich die Planungen aber von folgenden Prämissen leiten:
•
weitgehende Kostenneutralität
Nutzung vorhandener Raumressourcen
sukzessive Umsetzung der Planziele der Betreuung der 2- bis 3-jährigen bei
frei werdenden Platzkapazitäten
Inkaufnahme einer nicht wohnortnahen Versorgung
In Vertretung
(Erner)
Anlage
P:\S13\VORLAGEN\KITA
2005.DQC
Stadt Erftstadt
Jugendamt-Jugendhilfeplanung
•
•
Kindertageseinrichtungen, Tagespflege
Teilplan IV.1
Kindertageseinrichtungen
V 8/0726; JHA vom 07.09.2005
II. Fonschreibung
Stand 07.2005
Teilplan IV. I - Kindertageseinrichtungen
1
(II. Fortschreibung)
Einleitung
Die Jugendämter haben für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII die Gesamtverantwortung
einschließlich der Planungsverantwortung.
Sie sollen gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII erforderlichen und
geeigneten Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen (vgl. §
79 SGB VIII sowie Teilplan 1.1- Planungskonzeption -).
•
Diese Vorschrift wird im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) für die
Kindertageseinrichtungen
konkretisiert. Gemäß § 10 (2) GTK ist die Planung darauf
auszurichten, dass in jedem Wohnbereich ein dem Bedarf entsprechendes Angebot
an Tageseinrichtungen für Kinder in zumutbarer Entfernung bereitgestellt wird (Einrichtungsplanung). Eine Kindergartenbedarfsplanung
ist alle zwei Jahre zu erstellen.
Die letzte Fortschreibung wurde dem JHA im Jahr 2003 vorgelegt. Mit den Trägern
der freien Jugendhilfe soll dieser Teilplan abgestimmt werden.
Die vorliegende 11. Fortschreibung des Teilplanes IV.1 - Kindertageseinrichtungen wurde aus mehreren Gründen erforderlich: Immer mehr Eltern wünschen einen Platz
in einer Einrichtung schon unmittelbar mit dem dritten Geburtstag ihres Kindes. Die
Bautätigkeit in Erftstadt ist rückläufig. Durch die Versorgung der Kinder in der
Offenen Ganztagsschule werden die Hortgruppen in Lechenich und Liblar nicht mehr
benötigt. Auch die Schließung von Kindergartengruppen in kirchlicher Trägerschaft
und die Versorgung der unter 3-jährigen stellen diesen Planungsentwurf
vor
schwierige Aufgaben, die im Sinne der Familien mit Kindern optimal zu lösen sind.
Dieser Plan bezieht sich schwerpunktmäßig aber nur auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz. Es werden aber auch Perspektiven für die
Versorgung der unter 3-jährigen aufgezeigt, da eine Verwirklichung der vom JHA am
27.04.2005 (V 8/0481) beschlossenen 20-prozentigen Versorgungsquote bis zum
Jahr 2010, mit den zurückgehenden Zahlen im Kindergartenbereich
korrespondiert.
•
Die Planung ist wie folgt aufgebaut:
Nach einer Kontrolle der Ziele der letzten Fortschreibung aus dem Jahr 2003 und
einer gerafften Darstellung der bisherigen Entwicklung im Kindertagesstättenbereich
werden die Prognosedaten überprüft. Der Bestand an Kindern sowie an Plätzen in
Regelgruppen und sonstigen Betreuungsformen wird dargestellt. Danach wird der
Bedarf unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen und der Entwicklung der Bauzahlen in zwei möglichen Szenarien berechnet.
In der folgenden Abbildung ist der Datenbedarf für die Beplanung der Kindertageseinrichtungen übersichtlich dargestellt.
2
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplan IV.I - Kindertageseinrichtungen
Abbildung I
Bereiche der Datenerhebung
(11. Fortschreibung)
im Rahmen der Planung der Kindertageseinrichtungen
Tageseinrichtungen
für Kinder
U
U
•
Lf
Einrichtungsadresse
Stadtteil/Ptanungszone
Träger
Bestand
Einrichtungsform
Ein richtungsanlage
Krabbelgruppe
Kindergarten
Tagesstättengruppen
Integrative Gruppe
Tagespflege
GrundstOck
Größe, Spielanlagen
'\
Gebäude
Anzahl, Baujahr,
Baul. Veränderungen
II
Gruppen
/~
Räume
Gruppenräume,
Gruppennebenräume,
MehrLweckrüume
Kinder in
Taueseln richtunaen
•
I--
I-
H
L-
Bestand
'\
Geschlecht
Nationalität
Unter DreijAhrige
Drei- bis Sechsjährige
Sechs- bis Zwölfjührige
Altersstruktur
Bewegung
Wohnstandorte
Gruppengröße
r
ZuzügelWegzOge
Ein-! Auspendler/innen
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Vorzeitiger
Schulbesuch
3
Teilplan IV. I - Kindertageseinrichtungen
2
(II. Fortschreibung)
Planzielkontrolle der 10. Fortschreibung
Im Rahmen dieser Rückschau wird kurz beschrieben, welche Maßnahmen in der
letzten 10. Fortschreibung der Kindertageseinrichtungsbedarfsplanung
umgesetzt
wurden und welche Gründe für ein etwaiges Nichterreichen
der Planziele
verantwortlich waren. Hierzu müssen zunächst die die Planung tangierenden
Rahmenbedingungen und die jugendpolitischen Schwerpunktsetzungen erläutert
werden.
2.1
•
Änderung der Rahmenbedingungen
Von besonderer Bedeutung für die Beplanung des Arbeitsfeldes war in der Vergangenheit die Änderung des 5GB VIII, wonach Kinder ab dem 3. Lebensjahr einen
Rechtsanspruch (Vorrangigkeit der Versorgung mit Regelplätzen) auf einen Platz in
einem Kindergarten haben. Seither werden die Kinder nicht mehr nur im Herbst des
Jahres, sondern auch unterjährig in die Kindertageseinrichtungen aufgenommen.
Dies erforderte eine Revision der Richtwerte hinsichtlich der anzuwendenden Versorgungsquoten
für die verschiedenen Betreuungsbereiche. Die Bedarfsplanung
musste ferner berücksichtigen, dass einerseits die Jahrgangsstärken
im Kleinkindbereich zurückgehen und dieser Rückgang andererseits immer weniger durch den
Bau weiterer Wohneinheiten ausgeglichen werden konnte.
Erstmals wurde versucht, auch die Versorgungssituation im Bereich der integrativen
Plätze, der Übermittagbetreuung,
der Hortplätze und der sonstigen Angebote
(u.a. Betreuung der unter 3-jährigen) in die Planungen zu integrieren. Umfangreiche
Befragungsaktionen
von Familien, zukünftigen Eltern von Kindern in Tageseinrichtungen sowie von Trägern wurden durchgeführt, um noch verlässlichere Prognosen für die Zukunft erstellen zu können.
•
2.2
Richtwerte für die Versorgung
Um den Bedarf für die Betreuung der unter 3-jährigen planerisch abzusichern,
wurde in der Sitzung des Jugendhilfausschusses vom 17.05.2001 (V 7/1256, S
7/1269) der Versorgungsrichtwert auf 5 Prozent" der 0- bis 3-jährigen festgelegt.
Der Ausschuss setzte die Zielrichtwerte für die 3- bis 6-jährigen auch wegen des
steigenden Inanspruchnahmeverhaltens für 2015 auf 100 Prozent fest. 50 Prozent
der 3 Jahre alt werdenden Kinder sollten berücksichtigt werden. Wegen der besseren Planbarkeit der benötigten Plätze wurde der Versorgungsrichtwert für Übermittag-Betreuungsplätze
vom JHA auf 33,3 Prozent der 3- bis 6-jährigen (jedes
3. Kind) festgelegt. Die Quote basierte auf Erfahrungswerten. Der Jugendhilfeausschuss legte den Versorgungsrichtwert für den Hortbereich'' auf 12,5 Prozent der
6- bis 10-jährigen Uedes 8. Kind) und für die integrativen Plätze auf 1,5 Prozent der
3- bis 6-jährigen fest.
I Zwischenzeitlich
hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 27.04.2005 eine 20·prozentige Ver·
sorgungsquote beschlossen (V 8/0481).
z Bereits am 25.04.2002 beschloss der Jugendhilfeausschuss, die geplanten Hortgruppen nicht zu realisieren und
stattdessen die SchUler/innenbetreuung auszubauen.
4
Jugendamt Erftstadt • Jugendhilfeplanung
Teilplan IV. I - Kindenageseinrichtungen
(II. Fonschreibung)
Ein Vergleich der bisherigen Planungen und der von veränderten gesetzlichen
Grundlagen und Erfahrungsrichtwerten bestimmten Planzahlen wird in der folgenden
Tabelle verdeutlicht. Besonders im Bereich der Regelplätze wurde in der Vergangenheit wegen der vorrangigen Erfüllung des Rechtsanspruches (ab 1996) eine
Vielzahl von Plätzen in Kindertageseinrichtungen
geschaffen. Ebenso stieg die Zahl
der Übermittag-Betreuungsplätze
und der integrativen Plätze an.
Tabelle 1
Planunasrlchtwerte
un d Versuraun ssituation 1996 - 2005
1996
1998
2000
2001
4
Versorgungsrichtwert
in °/Q 90/95/25')
90/95/25 95/25 ) 95/25
Ceplante Wohneinheiten
140
398
162
109
Anzahl pot. Kigakinder
1.724
1.803
1.762 1.636
Regelplätze
1.301
1.451
1.526 1.556
davon Tagesplätze
130
175
220 2505)
Notplätze
45"Y
75
14
25
Versorgungsquote
in 0/0
80,9 J)
87,9
98,1 99,1
Hortplätze
80
80
80
80
Plätze in der betreuten
102
120
168
233
•
Crundschule 18 - I)
Nach mittagsbetreuungsI nlätze in Schulen 113+, SIT)
Betreuung unter 3-jährige
Plätze Wr behind. Kinder
14
10
14
10
14
10
Stand: 06/2005
2002
2005
96/28 100/506)
112
150
1.650
1.416
1.551
1.571
263
335
15
30
99,6
108,8
80
80
315
364
15
118
350
14
10
14
10
28
20
Erläuterungen:
I) grosse Stadtteile = 95 %; kleinere Stadtteile 90 % sowie 25 % des hineinwachsenden Jahrganges
2) sowie weitere Plätze durch Überbelegungen wegen lokaler Engpässe
3) Die Angabe einer Versorgungsquote ist aus Vergleichsgründen auf 3 Jahrgänge bezogen. Sie wird
weiter nachrichtlich aufgeführt, obwohl beim Rechtsanspruch auf einen Kinderganenplatz durch den
hineinwachsenden Jahrgang diese Quote hinfällig ist.
4) Alle Stadtteile 95 %, der hineinwachsende Jahrgang 25 %
5) Die Anzahl der tatsächlichen Plätze betrug im Juni 2005 = 416. Bei mind. 10 Plätzen mit
Übermittag-Betreuung erfolgt eine Reduzierung der Gruppenstärke auf 20. Da hierdurch die Anzahl
der Regelplätze reduziert wird, andererseits aber eine ausreichende Versorgung mit Plätzen in
Kindenageseinrichtungen
nicht überall gewährleistet ist, wurden die Gruppen vorübergehend auch
mit 25 Kindern geführt.
6) Wegen eines veränderten Inanspruchnahmeverhaltens
100 % der Kernjahrgänge und 50 % der
hineinwachsenden 3-jährigen
•
2.3
Planzielkontrolle
Für den Beginn des Kindergartenjahres 2005/06 wurde auf der Basis einer 96- bzw.
28-prozentigen
Versorqunqsquote ' bei damals 1.551 vorhandenen Plätzen für
Kindergartenkinder
ein Überhang von 211 Plätzen prognostiziert (siehe folgende
Tabelle). Kurzfristig war ein Bedarf für eine weitere Kindergartengruppe in Kierdorf
und der Bedarf für eine Gruppe für behinderte Kinder in Bliesheim gegeben. Die
städt. Bliesheimer Kindertageseinrichtung sollte mittelfristig - wie in der langfristigen
Planung bis 2015 aufgezeigt - mit zwei integrativ geführten Gruppen arbeiten. Der
Bedarf für Gymnich musste nochmals kritisch geprüft werden, zumal ein größeres
Baugebiet erschlossen werden sollte. Bereits in früheren Vorlagen war die Errichtung
einer weiteren Gruppe beantragt worden.
, Für das Jahr 2005 wurde eine ansteigende Inanspruchnahme
berechnet ( 97/33 %).
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
5
Teilplan IV.I - Kindertageseinrichtungen
(II. Fortschreibung)
Tabelle 2
Aufteilung nach Kindergartenbezirken
Stand: 01/2003
(96/970;, 0 d er 3 6·laäh ngen
.
. 28/33 o/c0 d er nac h wac h sen d en 3·-Iä hriI en)
SOWle
-
Stadtteil
2004
+ 4.J•.
1.8.
100
56
53
59
Küttinüen
95
-53
-65
-55
195
Borr/Scheuren
Niederbere
,
-12
3
,
100
Bliesheim
I
2005
+4.J.
1.8.
+ 4 J.
1.8.
55
56
53
61
-67
-50
-63
-36
~
-11
I'
-10
24
24
2'
3
II
45
34
33
31
30
30
30
34
0
-27
-28
-25
-27
-20
-22
-21
45
Ces.
,
,
4
10
3
13
8
Dlrmerzhetm
70
17
II
13
8
15
9
17
Gvmnlch/Meüerh.
120
-7
-15
-5
-15
4
-9
14
Ces.
Frtesheim'!
Herril!21
J1
Lechenich/Kon.
10
-4
!
-7
19
0
31
110
15
4
0
-9
<
-7
0
-8
-5
53
-15
-3
52
-4
-6
29
-29
-7
52
-22
-6
75
-5
31
-24
52
-II
56
3
283
-38
-69
-40
-65
-7
-41
-8
428/453
Ges.
-3<
-76
-/
-42
39
-7
46
-31
-37
-22
-30
-I'
-27
-5
383/408
-34
-60
3
I
9
49
2.
2"
25
2
25
25
25
7<
Kierdorf
4
Liblar
190
25
45170
Ahrem
Ern
)
Sonstiae PlätzeS)
-
•
2003
1.8.
Blessem/Fr.
Ces.
•
2002
PIDlzt'
5'
2~
-
1.601
iGesamt
-33
-155
211
64
-58
17
16
Quelle. A 712~71. JHA vom 29.01.200" S. 29
Anmerkungen:
I) Integrative Gruppe nimmt Kinder (5) aus ganz Erftstadt auf.
2) Plus dritte Gruppe in Herrig ab 2003.
3) Integrative Gruppe in Lechenich-Süd nimmt Kinder (5) aus ganz Erftstadt auf.
4) Plus neue Gruppe im Reiherweg ab 2003
5) Die Tageseinrichrung der Waldorfinitiative nimmt Kinder aus ganz Erftstadt (15). Weitere sonstige
Plätze siehe Anmerkung I) und 3).
Zu Kierdorf:
Ein Bauantrag zur Errichtung einer weiteren Gruppe durch den ASB wurde
zwischenzeitlich gestellt. Der Förderantrag liegt dem Landesjugendamt vor.
Zu Bliesheim:
Eine bautechnisch schnellere Umsetzung einer integrativen Gruppe konnte in der
städtischen Kindertageseinrichtung
Friesheim am 01.08.2004 realisiert werden.
Wegen der hohen Nachfrage wird zum 01.08.2005 eine weitere integrative Gruppe in
Lechenich-Süd eingerichtet.
Zu Gymnich:
Ein kurzfristiger Bedarf für Gymnich war nicht gegeben, da für die wenigen fehlenden
Plätze ein Ausgleich in Dirmerzheim bereitgehalten werden konnte.
Insgesamt mussten seit der letzten Fortschreibung der Bedarfsplanung - wie in den
Vorjahren - gleichwohl Notmaßnahmen zur Behebung von lokalen Engpässen erfolgen. Durch den Rückgang der Geburten bedingt, war rein rechnerisch eine Entspannung bzgl. der Versorgungslage erst für das Jahr 2005 absehbar, so keine
weiteren tangierenden Bedingungen verändert werden.
6
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplan IV. I - Kindenageseinrichtungen
3
(11. Fortschreibung)
Überprüfung der Prognosezahlen
Eine erste langfristige Prognose der Anzahl der Kinder im Jahr 2015 erfolgte in der
Bedarfsplanung 2001 (vgl. V 7/1256). Die Umsetzungsplanung
ist aufgrund der
zwischenzeitlich getroffenen Beschlüsse, die Hortgruppen zu schließen und Plätze
für die unter 3-jährigen zu schaffen, obsolet geworden. Die Voraussage des Bestandes an Kindern in der Zukunft kann gleichwohl weiter verwendet werden.
Die Prognose des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik sagte aus, dass
bezogen auf das Basisjahr 2000 bis zum Jahr 2015 die Anzahl der
um -15 %
um -17 %
um - 20 %
unter 3jährige
- 2,5- bis 5jährigen
- 6- bis 10jährigen
•
zurückgehen werde. Voraussetzung hierfür war ein jährliches Wachstum der Bevölkerung um ca. 460 bzw. 230 Personen durch Zuzug von jungen Familien.
Die vom Jugendamt im Jahr 2001 bevorzugte Prognosevariante sah einen sukzessiven Rückgang von jährlich plus 460 Bürger/innen auf plus 230 pro Jahr vor.
Dies hätte zu Folge gehabt, dass die Bevölkerung von 49.195 im Jahr 2000 um
1.735 (+ 3,49 %) auf 50.930 im Jahr 2005 gestiegen wäre. Tatsächlich hatte
Erftstadt im Juni dieses Jahres 50.105 Einwohner/innen (ohne Zweitwohnsitz). Die
Prognose war also in Bezug auf die Gesamtbevölkerung
relativ treffgenau. Die
Differenz betrug lediglich 1,68 Prozent. Nominell macht dies aber eine Differenz von
825 Personen aus.
Die Prognosevariante des LOS entspricht mit plus 230 Personen ziemlich genau der
tatsächlichen Entwicklung. Hier liegt die Abweichung im Promillebereich.
•
Im Jahr 2000 gab es insgesamt 1.794 Kinder im Alter von 2,5 bis unter 6 Jahren (3,5
Jahrgänge). Nach der Prognose des Jugendamtes hätte es im Jahr 2005 insgesamt
8,14 Prozent (minus 146
1.648) weniger Kinder dieser Altersgruppe geben
müssen. Tatsächlich gab es im Juni dieses Jahres 1.623 Kinder (- 9,53 %). Die Prognose war mit einer Fehlerdifferenz von 1,39 Prozent treffgenauer als die LDSPrognose (-230), die für das Jahr 2005 einen Rückgang um 198 Kinder (- 11,12 %)
auf 1.596 Kinder errechnete. Doch auch hier beträgt die Abweichung von der
Prognose nominell 25 Kinder (= eine Kindertagesstättengruppe).
=
Seit Mitte des Jahres 2004 stagniert die Bevölkerungszahl
festgehalten werden:
•
•
•
in Erftstadt. Es kann also
Die Prognosevariante eines jährlichen Wachstums von plus 230 ab 2001
stellte sich als relativ zutreffend heraus (nicht sukzessive Reduzierung).
Der Bevölkerungszuwachs hat aber nicht mehr die Auswirkungen auf die
Anzahl der Kinder wie in den Vorjahren.
Da die Bevölkerungszahl zurzeit stagniert, ist ein Rückgang der Kinderzahlen
unter den prognostizierten Wert wahrscheinlich.
In der folgenden Grafik werden die tatsächlichen Jahrgangszahlen und die vom LOS
prognostizierten Jahrgangszahlen gemeinsam abgebildet. Bis zum Jahr 2003 lagen
die tatsächlichen Jahrgangszahlen über denen der LOS-Prognose. Seit dem Jahr
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
7
Teilplan IV. I - Kindertageseinrichtungen
(II. Fortschreibung)
2004 gibt es weniger 0- bis 1-jährige Kinder als die LOS-Prognose mit einem
jährlichen Bevölkerungszuwachs
von plus 230 Personen vorhersagte. Da ein Bevölkerungszuwachs
in der prognostizierten Größenordnung zurzeit nicht realisiert
werden kann, ist auch die prognostizierte Jahrgangsstärke der 0- bis unter 1-jährigen
wahrscheinlich nicht zu erwarten.
Grafik 1
Entwicklung der Jahrgangszahlen
(Jg. 0- bis u. 1 Jahr) ab 1996 und LOS-Prognose
600~--------------------------------------------------,
-:>-LOS-Prognose
___
2005
500t---------~----------------------------------------~
•
•
KOVZ
Die langfristige Bevölkerungsentwicklung
basiert u.a. auf dem gültigen Flächennutzungsplan, der Aussagen zur Stadtentwicklung bis zum Jahr 2015 enthält. Diese
können - müssen aber nicht - eintreten. Die mittelfristigen Berechnungen beeinflussen die langfristigen Entwicklungen aber nur bedingt, da die Stadtentwicklung
im wesentlichen
von den kommunalpolitischen
Vorstellungen
abhängt
- und
nicht umgekehrt.
Während im Jahr 2001 noch von insgesamt ca. 520 Wohneinheiten bis zum Jahr
2005 ausgegangen wurde, waren es nach Prognosen des Jahres 2003 nur noch ca.
310 (- 40 %). Für die nächsten drei Jahre wird nur noch mit ca. 230 Wohneinheiten
gerechnet. Diese Reduzierung wirkt sich in allen Stadtteilen aus, besonders aber in
Stadtteilen mit großen Bauvorhaben. Für die Zahl der Kinder in den einzelnen Stadtteilen spielt das Ausmaß der Neubautätigkeit eine Rolle, da die hierdurch mitbedingten Wanderungen (über die Gemeindegrenze) und Umzüge (innerhalb der Gemeindegrenze) zu Umschichtungen in den Wohnstandorten der .Nachfraqer/innen"
nach Plätzen in Kindertageseinrichtungen
führt; die Bautätigkeit ist aber - wie oben
dargelegt - kaum zuverlässig über einen längeren Zeitraum zu prognostizieren.
Zu beachten ist auch, dass es sich bei den Bewohner/innen von Neubauten nicht
unbedingt um zugezogene Neubürger/innen handelt. Je nach dem, ob Ein- bzw.
Zweifamilienhäuser,
frei finanzierte oder öffentlich finanzierte Geschosswohnungen
entstehen, kann sich die Anzahl der Neubürger/innen unterscheiden.
8
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplan IV.I - Kindertageseinrichtungen
4
(II. Fortschreibung)
Derzeitiger Bestand an Kindern und Plätzen
Die Anzahl der Geburten pro Jahr hat sich seit 1998/99 wie folgt entwickelt (2004/05
geschätzt):
Tabelle 3
Anzahl der Kinder ie G eburtsi ahr und Stadtteil
l"ladtteil
98/99
•
b
Blessem/F rauenthn
I
Bliesheim
8orr/Scheuren
Dirmerzheim
•
Ern
Frieshelm
G\'mnidlfMtllerhnre
IIrrrip
Kierdorf
Köttinuen
Lee hen it h/Kon rad s h el m
Liblar
, iiederbera
Gesamt:
Quelle: KDVZ
•
11.07.2005
00/01
c
d
02/03
01/02
e
14
27
4
17
31
36
49
5
41
51
114
127
9
14
23
8
21
23
37
29
5
27
46
122
116
4
22
45
97
122
4
4
528
484
8
\hn~m
99/00
15
19
25
5
16
26
32
03/04
f
10
13
24
4
18
26
39
34
2
26
04/0S"
n
6
16
26
5
13
23
33
h
7
I
9
1
22
2_
I
I
115
120
3
24
42
94
94
13
19
23
35
3
23
33
83
80
S
Si
5
4
3
I
I
465
467
414
352
32
32
'0
J.
I
I
23
3)
2
3
35
x) optimistische Schätzung
Seit 1998 gibt es eine deutlich abnehmende Tendenz. Im Jahr 1999 war die Geburtenquote erstmalig unter 500. Der erste "schwache" Jahrgang besuchte ab dem
Jahr 2002 die Kindertageseinrichtungen.
Da auch die folgenden Jahrgänge reduziert
sind, wird sich auf Gesamt-Erftstadt bezogen in der Folge eine Entspannung im
Bereich der Regelplätze einstellen. Ab dem 01.08.2005 besuchen die Jahrgänge
1999/2000, 2000/2001 sowie 2001/2002 Regelgruppen in den Kindertageseinrichtungen. Dies sind bei einer Versorgungsquote von 100 Prozent pro Jahrgang
insgesamt 1.416 Kinder. Bis zum Ende des Kindergartenjahres 2005/2006 werden
weitere 207 Kinder (50 % der hineinwachsenden
3-jährigen) des Jahrgangs
2002/2003 nach einem Regelplatz nachfragen. Dann werden insgesamt 1.623
Regelplätze gebraucht.
Dem steht folgendes Platzangebot gegenüber:
In Erftstadt gibt es derzeit 13 Tagesstättengruppen mit 260 Plätzen. vier integrative
Gruppen mit 60 Plätzen, 49 Regelgruppen (1.215 Plätze) und vier Hortgruppen mit
80 Plätzen.
Außer in den zwei bestehenden Gruppen für unter 3jährige mit 16 Regelplätzen und
14 Plätzen für unter 3-jährige werden weitere Plätze für diese Altersgruppe in den
Kindertageseinrichtungen Gymnich (2), Köttingen (4), Liblar, Willy-Brandt-Straße (3),
Evang. (1) und St. Barbara (1), St. Pantaleon Erp (1) sowie Bliesheim, St. Lambertus
(6) angeboten. Insgesamt gibt es in Erftstadt zurzeit 72 Gruppen mit insgesamt
1.645 nominellen Plätzen.
Die Versorgungssituation
sieht derzeit, wobei einzelne lokale Umwandlungen von
Regelplätzen in Plätze für unter 3-jährige hier noch nicht berücksichtigt wurden (vgl.
Mitteilung der Verwaltung zu Top 3; JHA vom 27.04.2005), wie folgt aus:
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
9
Teilplan IV.I - Kindertageseinrichtungen
(II. Fortschreibung)
Tabelle 4
. ht
A nza hI d er G ruppen un d pr'atze- Überste
Stadtteil
Träger
Regel
Ahrem
Kalh.
I
Hlexsem/Fr.
Stlldl
Kalh, )
Stadt l)
~
Bliesheim
ges.
HorrlSch.
Dtrmerzheim
StLldt
Ern
Kalh.
Friesheim
G·v mnich/:'l.
SUldl'"
lees.
Herrta
Kierdorf
•
I
I
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Kalh. CJ
LechC'nich/K.
Nord
Sud )
lues.
Lihlar
~
Th.·H.
Barbara
Alban
Evnng.
gonnenk.
3
2
3
3
5
t
2
2
3
I
~
I
2
t
5
3
I
I
2
3
~
I
I
4
5
4
I
2
I
I
I
I
I
I
2
2
2
t
2
I
I
I
4
6
3
2
2
I
I
I
I
2
I
I
I
II
1:.C'5.
6
2
20
200
50
75
50
50
25
25
20
•
Erftstadt er s.
I
~9
20
20
50
70
20
20
20
~
~
2
t20
70
25
45
70
95
20
20
20
20
20
20
~o
20
40
20
20
40
15
40
20
275
120
40
tS
80
30
15+/0
I
13
70
~5
70
75
95
7+8
I
72
25
1.2lS
ges.
45
25
Int. Sod
ues.
Hort U3101
25
tOO
50
~5
50
75
75
50
50
100
50
25
45
70
75
50
75
50
25
Int.
20
20
I
I
25
100
25
25
Ü.-M.
7+8
15
2
3
2
2
Snatzen
Reiherw."
Sonsttee Plätze Wllld'JI)
lnt. Fries.
2
I
S
wmv-s-.
Regel
I
2
3
2
Baumseh.
Minis
gas.
U3
I
3
3
Kalh.
Hort
2
ges .
Sutdl
Int.
I
2
2
Sllldt
KlUtingen
Ü.-M.
2
2
2
3
3
Stlldt -',
Kalh.
Stttdt
Stan d 072
/ 005
Anzahl der Plätze
Anzahl der Gruppen
260
10
10
20
60
90
95
90
25
15
3tS
90
135
70
50
45
25
15
20
~SO
15+/0
10
10
~5
1.645
I)
Am 01.08.2005 wird eine von ursprünglich drei Regelgruppen geschlossen und eine weitere
Regelgruppe in eine Tagesstättengruppe umgewandelt = minus 30 Plätze.
2)
Umwandlung einer Regelgruppe in eine Tagesstättengruppe und zurtlck
3)
Bautechnisch bedingt wird eine Regelgruppe mit 20 Plätzen geführt,
4)
FOr die "Notgruppe" in der Don-Bosco-Schule wurde eine zweite integrative Gruppe in der
Städt. Kindenageseinrichtung angebaut = minus 10 Plätze.
5)
Bauantrag für eine weitere Gruppe wurde gestellt.
6)
Bautechnisch bedingt wird eine Regelgruppe mit 20 Plätzen geführt = minus 5 Platze.
7)
Ab dem 01.08.2005 Umwandlung einer Regelgruppe in eine integrative Gruppe = minus 10
Plätze.
8)
Umwandlung einer Regelgruppe in eine Tagesstättengruppe = minus 5 Plätze.
9)
Die Kinderlageseinrichtung der Waldorfinitiative nimmt Kinder aus ganz Erftstadt (15) und
außerhalb Erftstadts (10) auf (Angebotskindergarten).
10) U3-Gruppen werden als Tagesgruppen (Übermittag-Betreuung) mit 7 Kindern unter 3 Jahren
und 8 Kindergartenkindern geführt.
Für die Berechnung der Versorgung der 3 bis 6-jährigen werden 80 Hartplätze, 14
Plätze für unter 3-jährige sowie 10 Plätze der Waldorfinitiative in Abzug gebracht, so
dass für diese Alter$gruppe zurzeit 1.541 Plätze (2003 = 1.601) zur Verfügung
stehen.
10
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplan IV. I - Kindenageseinrichtungen
5
(II. Fortschreibung)
Aktueller und zukünftiger Bedarf in den Stadtteilen
Zur Bestimmung des Bedarfs an Regelplätzen werden 3 bzw. 3,5 Jahrgänge zusammen gezogen und den vorhandenen Plätzen gegenübergestellt. Hierbei müssen die
durch neue Baugebiete hinzukommenden Kinder sowie etwaige Umwandlungen von
Gruppen und Schließungen berücksichtigt werden. Es bietet sich also an, die zukünftige Bedarfslage je nach zu erwartenden Umständen in Szenarien zu beschreiben.
5.1 Die Entwicklung der Bauzahlen
•
In der nachfolgenden Tabelle ist die aktuelle Anzahl der prognostizierten Wohneinheiten sozialräumlich dargestellt. Die Anzahl der zu erwartenden Kinder im Bereich
der Regelgruppen ist ebenfalls abzulesen.
Zu beachten ist, dass die in der Berechnung verwendete Quote von 0,8 Kinder pro
Wohneinheit nur eine langfristige Perspektive beinhaltet; in Neubaugebieten kann
diese Quote mittelfristig wesentlich höher liegen.
Tabelle 5
Anzahl der zu erwartenden Kindergartenkinder
in den geplanten Wohn. hei
em
etten (WE) d er gro"ß eren Bauge bilete (Üb ersc hIagsrec h nungj)
2006
~tadtteil
WE
WE
0,00
Ern
0,00
0,78
0
0
0
0
10
5
Friesheim
5
,-~
0,78
3,58
3
23
0
8
0,00
1,15
0
20
0,00
3,11
Liblar
0
~irderb('rg
0
Btleshelm
Rorr/Scheuren
Dlrmerzhelm
G \'mnich/:\1ellt"rhMe
IIrrril!
Klerdorf
Köttinaen
Lecbenlch/Konradshel
m
0.00
0,00
0,00
2008
Kieß-k.
0
0
0
0
0
5
\hrem
BIt'ssem/Fra uenthal
•
2007
Kiea-k.
WE
0,00
0,00
0,00
0,00
1,56
0,78
0,47
KieB-1\.
0
6
5
0
10
000
0,94
0,78
0,00
3,58
23
1,56
0,78
0,31
3,58
0
2
0,00
0,31
0
0
0,00
0,00
0,00
3,11
0,78
10
10
30
1,56
1,56
0,00
0
20
5
4,68
0,00
0
0,00
0
0,00
5
2
9,4(
61
68
10,59
101
15,77
Richtwert - 0,8 Kinder (0-<18J.) pro Wohneinheit; ~,5 Jahrgänge
Quelle: Planungsamt (planungsrechtlich mögliche Vorhaben (BP); ohne Innenbereichsvorhaben)
Ir.esarnl:
-
Bis zum Jahr 2008 könnten - ungeachtet des Rückganges der Geburten - etwa 36
Kinder im Kindergartenalter zusätzlich durch Bautätigkeit hinzukommen.
5.2
Entwicklung der Anzahl der Kindergartenkinder
Die zurzeit vorhandene Anzahl der Kindergartenkinder und die Informationen über
die nachwachsenden Kindergartenkinder ermöglichen unter Berücksichtigung der
voraussichtlich durch Bautätigkeit hinzukommenden Kinder eine relativ verlässliche
Vorausberechnung
bis zum Jahr 2008. Über diesen Zeitraum hinaus sind nur
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
II
Teilplan IV. I - Kindenageseinrichtungen
(II. Fonschreibung)
Prognosen möglich, die umso ungenauer sind, je weiter sie zeitlich entfernt liegen
und je kleinräumiger sie angelegt sind.
Grafik 2
Entwicklung der Anzahl der Kindergartenkinder
(3,5 Jge) bis 2010
1800
1700
1600
•
<,
'""....
1500
•
1400
~
'"
1300
1200
CD
Q
Q
N
•
....
co
Q
Q
N
4vor, -I-Berechnete
1 handene
Daten
en
Q
Q
Q
Q
N
N
Daten
4
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...
...
...
.....
N
N
Q
N
M
Q
N
Q
N
Q
Prognose
Q
...
III
Q
N
-I
Nach der Prognose, die ein jährliches Bevölkerungswachstum
von 230 Personen
vorraussetzte, wird die Anzahl der Kinder in Regelgruppen im Jahr 2011 einen
Tiefstand erreichen und danach wieder leicht ansteigen.
Im Folgenden werden kleinräumige Berechnungen mit einer Gegenüberstellung von
Kinderzahlen und vorhandenen Plätzen in zwei Szenarien vorgestellt, um die Angebote vor Ort bedarfsgerecht planen zu können.
5.3
Erstes Szenario
Das erste Senario geht davon aus, dass zum 01.08.2006 in der Städt. Kindertageseinrichtung Lechenich-Nord 1) eine Hortgruppe in eine Regelgruppe umgewandelt
wird. Hierdurch entstehen zusätzlich 25 Plätze für 3- bis 6-jährige. Die Gruppe in der
Städt. Kindertageseinrichtung
.Reiherweq" in Liblar zieht in die freiwerdende Hortgruppe in die Theodor-Heuß-Straße.i'
Diese Maßnahme hat keine Auswirkung auf
die Anzahl der Plätze in Liblar. Weiterhin wird berücksichtigt, dass in der Kindertageseinrichtung der Evang. Kirche 3) in Liblar zum 01.08.2007 eine Gruppe ge-
12
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplan IV.I - Kindertageseinrichtungen
schlossen wird. Diese Maßnahme
Liblar um 25.
(II. Fortschreibung)
reduziert die Anzahl der verfügbaren
In der folgenden Tabelle ist die derzeitige und zukünftige
Stadtteilen getrennt aufgeführt.
Plätze in
Versorgungslage
nach
Tabelle 6
Anzahl der fehlenden Plätze in Regelgruppen nach Stadtteilen (Erstes Szenario)
(100 o/c0 d er 3 - öiäh
.
. 50 o/c0 d er nac h wac h sen den 3'-jä hri
)J3 ngen
söwte
nuen )
~tadlttil
Plätze
\hrem
25
100
70
45
70
75
95
120
70
70
95
268/293
2005
I.S
81essem/Frnuen Ihal
Blieshelm
•
Rorr/Scheuren
Dirmerlheim
ErD
Frieshelm
Gvrn nichl;\ltlltrhlSfr
lIerril?
Klerdorf
KlSUinf't"n
Lechenlch/Keuradshelm
Liblar1lJ1
, 'itdtrbtro
Sonstige Plätze
Gesamt:
•
11
2006
+4 .. 10.
1.8
35
-9
54
-2
28
15
0
- 13
25
59
-5
- 28
- 66
45
-13
35
- 12
46
- 15
26
9
- 12
- 30
5
58
- 18
-49
- 116
-2
- 15
35
- I
- 10
18
61
-3
- 24
- 16
6
- 12
35
1.541
12~
- 91
211
403/378
0
2008
2007
-6
52
-5
31
?'
_J
+ 4 .. 1.
- 10
48
- 16
31
15
- II
·22
-3
60
- 15
- 41
- 61
26
- 13
35
24
1.8
?
6?
_?
35
24
5
-I
P
6?
-5
-P
-5
83
-8
35
288
+ 4.. 1,
-2
57
- 14
35
18
-5
- 13
-9
61
- 16
- 32
-48
39
-9
35
96
1.8
5
65
- I
38
29
12
I~
,
61
-2
- I~
25
119
-5
35
38'
Zu Beginn des Kindergartenjahres 2005/06 stehen bei einer Bedarfsquote von 100
Prozent für 1.416 Kindergartenkinder
1.541 Regelplätze zur Verfügung. Die Versorgungsquote beträgt dann 108,8 Prozent. 125 freie Plätze stehen für die drei
Jahre alt werdenden Kinder bereit. Nehmen - wie erwartet - 50 Prozent der Kinder
des hineinwachsenden Jahrganges der drei Jahre alt werdenen Kinder im laufenden
Kindergartenjahr einen Platz in Anspruch, fehlen am Ende des Kindergartenjahres Bauzahlen mit eingerechnet - 91 Plätze. Die Versorgungsquote beträgt dann 94,4
Prozent.
Der Zielrichtwert für die drei Kernjahrgänge ist erreicht. Der Zielrichtwert für den hineinwachsenden Jahrgang wird zum 31.07.2006 noch nicht erreicht.
Ende des Kindergartenjahres 2006/07 ständen 24 und Ende des Kindergartenjahres
insgesamt 96 Plätze für unter 3-jährige zur Verfügung. Die Zielrichtwerte
einer 100-prozentigen Versorgung der Kernjahrgänge und einer 50-prozentigen
Versorgung der hineinwachsenden 3-jährigen wären nach dem o.a. Szenario ab dem
Jahr 2007 auf Erftstadtebene erreicht.
2007/08
Wie die folgende Tabelle aussagt, könnte bei einer gegebenen Bezirkseinteilung, ab
dem Kindergartenjahr 2006/07 - rein rechnerisch - eine sukzessivansteigende
Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern in Blessem, Borr, Dirmerzheim und Liblar erfolgen.
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
13
Teilplan IV. I - Kindertageseinrichtungen
(II. Fortschreibung)
Tabelle 7
Versorgung mit Plätzen in Regelgruppen nach Bezirken (Erstes Szenario)
(1000;.0 d er 3 - öiähri
. 500;.0 d er nac h wac h sen d en 3 -Iiähri1gen )
I ngen sowie
1.8
+ 4. Jg.
Hlessem/Fra uenrhal
100
54
46
KlHtin!:!:en
95
- 28
- 49
Ces.
195
Bliesheim
70
xtederbere
0
ErD
75
48
62
57
65
- 12
- 32
- 16
2!
7
- 16
-5
- 14
-2
- 12
- 12
- I
- 13
- II
-8
0
-9
-5
120
25
Ces .
190
40
Friesheim
95
-13
7
18
-I
9
23
5
18
14
41
- 30
10
5
49
25
50
- 13
15
1.8
- 41
35
Dirmerzheim
32
-I
38
-5
12
4,
21
15
24
18
29
-3
12
-9
7
12
3~
9
3~
-I
-13
14
-22
25
70
-9
59
- 12
-6
61
- 10
60
2
62
-2
58
61
5
61
268/293
- 66
- 116
- 16
- 61
-5
- 48
25
\hrem
Herrin
363/388
7ü
Kierdorf
Lihlar
+ 4 Jg
35
G,,'mnich/.\f ellerhöfe
Ge!l.
1.8
31
15
radsheim
+ 4. Jg
31
70
Lechenlch/Kon
- 15
2008
26
- 15
120
Ces.
1.8
-3
-2
28
2007
52
- 24
2~
45
HllrrlSehruren
•
2006
2005
PlAtzt
!Stadtteil
- It
-,
- 70
38
- II
- 18
-3
- 15
-,
59
II
91
- 16
-2
403/378
45
-2
6'
26
83
39
119
3'
35
35
35
35
35
35
35
12'
- 91
221
24
288
96
Sonstige Plätze
1.541
Gesamt:
38'
Abhän~ig vom Inanspruchnahmeverhalten
der Eltern der drei Jahre alt werdenden
Kinder besteht die Möglichkeit, abweichend von der o.a. Rechnung Plätze für unter
3-jährige - wie bereits im Kindergartenjahr 2004/05 praktiziert - schon frühzeitiger
zur Verfügung zu stellen .
•
5.4
Zweites Szenario
Das zweite Senario geht ebenfalls davon aus, dass zum 01.08.2006 in der Städt.
Kindertageseinrichtung Lechenich-Nord eine Hortgruppe in eine Regelgruppe umgewandelt wird und die Gruppe in der Städt. Kindertageseinrichtung
.Reiherweq" in
Liblar in die freiwerdende Hortgruppe in die Theodor-Heuß-Straße umzieht. Weiterhin wird wie im ersten Szenario berücksichtigt, dass in der Kindertageseinrichtung
der Evang. Kirche in Liblar zum 01.08.2007 eine Gruppe geschlossen wird.
Darüberhinaus geht das zweite Szenario davon aus, dass von der Kath. Kirche
jeweils eine Gruppe in Bliesheim, Erp, Kierdorf und Liblar (St. Barbara) zum
01.08.2008 geschlossen wird. Diese Maßnahme würde die Anzahl der verfügbaren
Plätze in Erftstadt um 90 reduzieren. Dies würde
die Umwandlung
der ..überzähligen" Regelplätze in Plätze für unter 3 Jahre alte Kinder im Jahr 2007/08
verhindern; die Versorgung der Kindergartenkinder
aber nicht gefährden.
, Insofern ist die 50-Prozent-Quote der Inanspruchnahme der Plätze durch drei Jahre alt werdende Kinder eine
Prognosezahl, die im Einzelfall durch örtliche und familiäre Bedingungen abweichen kann.
14
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplan IV. I - Kindertageseinrichtungen
(II. Fortschreibung)
Tabelle 8
Versorgung mit Plätzen in Regelgruppen nach Bezirken (Zweites Szenario)
(1000/, 0 d er 3 - öiähri
. 500/, 0 d er nac h wac h sen d en 3-iährigen)
)11' ngen sowie
~Iadtteil
2005
PlJltn
1.8
Blessem/Frauenthal
KlHtineen
100
95
Crs.
Bliesbeim
Herr/Scheuren
Nlederbera
ErD
Ces.
Dirmerzheim
•
G vm nich/.\lellerhMe
Ces .
Friesheim
\hrem
Herrin
Leeherr ich/Konradshrim
Ges.
Klerdorf
Liblar
Sonstiae Platze
Gesamt:
54
-28
195
26
45
0
28
- 13
75150
0
120/95
190
95
25
70
268/293
363/388
70/50
+ 4. Jg.
46
-49
-,
70/50
70
120
2006
15
15
25
40
-13
-9
59
-66
- 16
1.8
52
-24
2S
-3
- 15
26
- 15
- 12
- <
31
- 12
-I
IS
23
18
14
41
+ 4.Jg
48
-41
-30
Je
- 12
-6
58
61
- 116
- 16
3S
- 70
2008
1.8
62
- 12
7
50
- 16
31
- 13
-II
-I
9
5
7
15
-3
12
- 22
- 10
60
- 61
-II
35
-8
5
3
24
12
31
-I
2
62
-05
51
+ .. Je
57
- 32
1.8
65
- 16
25
41
- 14 - 21
35
38
-9
-5
-5
-12
2(
21
18
-9
29
7
9
31
- 13
14
-2
61
-48
5
61
25
91
- 15
- 5
II
- 16
6'
26
83
39
- 2'
94
35
35
35
35
35
35
-91
221
24
28!
96
29'
-5
45
- 18
-2
3!
35
1.451
125
403/35
2007
-
Die geplanten Schließungen der Gruppen in den kath. Einrichtungen würde die Ausbauplanung der Plätze für die unter 3-jährigen verzögern.
5.5
•
Fazit
Langristig ist zu erwarten, dass die Zahl der Kinder, die in einer Regelgruppe (3,5
Jge.) betreut werden, bis zum Jahr 2010 von jetzt etwa 1.710 um 310 auf ca. 1.400
zurückgehen wird. Die Schließungsabsichten
der Kath. Kirche berücksichtigend
stehen im Jahr 2010 etwa 110 Plätze für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern
zur Verfügung. Zusammenfassend kann festgestellt werden:
a) Die Versorgung der Kindergartenkinder ist ausreichend gesichert.
b) Lokale Versorgungsengpässe können durch Bezirksbildungen gelöst werden.
c) Freie Plätze zu Beginn des Kindergartenjahres werden im Laufe des Jahres
durch Kinder, die drei Jahre alt werden, besetzt.
d) Die darüber hinaus frei bleibenden Plätze dienen zur Versorgung der unter 3jährigen.
e) Sukzessive können in einzelnen Stadtteilen jetzt schon unter 3-jährige Kinder
aufgenommen werden. Ab dem 01.08.2007 können kostenneutral ca. 50
Zweijährige versorgt werden.
f) Die detaillierte Beplanung der Versorgung der unter 3-jährigen bleibt einer
weiteren Planung vorbehalten.
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
15
Anlage 1 zur V 8/0726
Stand: 03.11.05
Teilplan IV.I - Kindertagesstätten
hier: Bericht aus den Planungsgruppen
•
•
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.09.2005wurde über die o.a.
Vorlage beraten und die Verwaltung des Jugendamtes beauftragt, die
Planung mit den freien Trägern abzustimmen. Dabei sollte auch die Versorgung der unter 3-jährigen berücksichtigt werden .
Die Treffen mit den freien Trägern wurden am 25.10.2005 (Kath. Kirche) und
am 02.11.2005 (Ev. Kirche. Waldorf, Elterninitiative. ASB) durchgeführt. Teilgenommen haben Vertreter/innen der Kath. Kirchengemeinden St. Alban und
St. Barbara in Liblar, SI. Pantaleon (Erp). St. Kunibert (Gymnich). St. Johann
Babtist (Ahrem). SI. Martinus (Kierdorf). SI. Kilian (Lechenich). der Ev. Kirchengemeinde Liblar, der Waldorf-Kindertagesstätte und der Kindertagesstätte
des ASB.
Hinsichtlich der geplanten Schließungen von kath. Kindertagesstättengruppen
liegt eine definitive Entscheidung noch nicht vor. Die anwesenden Vertretungen der Einrichtungen erklärten sich bereit. die Stadt bei der Versorgung
der unter 3-jährigen zu unterstützen. wenn den Trägern dadurch keine
zusätzlichen Kosten entstehen. Die finanziellen Rahmenbedingungen müssten
im Einzelnen verhandelt werden. Klarheit muss auch über eine mögliche
Landesförderung (U3 in Kitas, Spielgruppen. Tagespflege) herrschen. Bei der
Versorgung von unter 3-jährigen Kindern in ihren Einrichtungen brauchen die
Träger allerdings Planungssicherheit. da für kurzfristige Maßnahmen kaum
qualifiziertes Personal zu bekommen ist,
Eine detaillierte U3-Planung wird die Verwaltung vorlegen, wenn die jetzigen
Unwägbarkeiten geklärt sind.
i.V.
Anlage 2 zur V 8/0726
Stand: 03.11.05
Teilplan IV.I - Kindertagesstätten
hier: Tausch der Tabelle 8 (S. 15) aufgrund von aktuellen KDVZ-Daten
•
In der Planung wurden Daten der KDVZvom Juli 2005 verwendet. Zwischenzeitlich liegen aktuellere Zahlen vor, so dass die geschätzten Daten für die
Spalte hund i (2008)ersetzt werden können. Ingesamt ist generell die Zahl der
Geburten etwas erhöht. weil zwischenzeitlich Personen, deren Daten einer
Auskunflssperre unterlagen, statistisch erfasst werden. Die veränderten Daten
sind der folgenden Tabelle zu entnehmen .
Tabelle 8
NEU
Versorgung mit Plätzen in Regelgruppen nach Bezirken (Zweites Szenario)
(100'X0 d er o'6'äh'
. 50 'X0 d er nac hwac hsen den 3·Ja
iähri
J ngen sowie
ngen )
Plätze
Stadtteil
a
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b
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70/50
Bliesheim
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0
Borr/Seheuren
, Ilederbem
75/50
120/95
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Ces.
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G,' m nie hI:'. I ell erhöfe
Crs.
Friesheim
\hrem
Herrle
Lechenich/Konradsbel
Ge~.
Kierdorf
Liblar
Sonstige Plätze
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35
1.451
2007
2008
+ 4. Jg.
1.8.
+ 4. Jg
1.8.
+ 4. Jg
1.8.
c
d
e
f
s
h
i
-I
29
- 13
-3
\3
70
15
120
19
190
34
95 - 20
25
-7
70
59
268/293
- 80
363/388
- 2~
70/50
403/353
2006
1.8.
100
48
95
-29
195
19
uenthal
h':Oltinl!en
•
2005
-"
52
35
197
40
48
-49
-22
26
- 10
- IS
-4
27
32
- 15
- 12
- 15
-2
18
-3
10
24
-4
7
6
31
14
-38
- 10
-4
58
60
- 133 -31
25
- 86
- 21
-5
7~
-8
35
35
- 122 190
44
- 38
6
- 18
32
- 13
- 12
7
16
- 15
I
-28
-9
59
- 81
-32
-17
37
35
-8
61
-7
54
-9
35
-9
5
31
26
2
28
-6
0
61
-26
35
-6
90
35
252
55
- 29
26
- 24
33
- 10
-3
21
16
- 17
I
- 21
-4
60
- 71
- 15
-IS
33
35
39
62
- 18
45
-33
35
-6
-8
21
25
4
29
4
2
61
5
68
- 16
75
35
22~
Nach den Berechnungen in der Tabelle können im Jahr 2008 (Spalte h) etwa
40 Plätze für unter 3-jährige umgewandelt werden. In der Ursprungsplanung
waren es ca. 100.
-2So die beabsichtigten Schließungen von Gruppen durch die Kath. Kirche zum
01.08.2008realisiert werden, könnten im Folgejahr maximal 55 Plätze für unter
drei Jahre alte Kinder bereitgestellt werden. Diese Berechnung beruht 'auf
einer Schätzung, da ein Teil der dann zu versorgenden Kinder noch nicht
geboren ist.
Die veränderten Zahlen gefährden nach jetzigem Stand nicht die Versorgung
der Kindergartenkinder. Nach wie vor kann es jedoch zu lokalen Engpässen
kommen, die durch Bezirksbildunggelöst werden.
•
•
V.
STADT ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.:
öffentlich
B 8/0727
Amt: - 81 BeschIAusf.:- 81 Datum: 05.08.2005
An den
Werksausschuss Stadtwerke
zur Beschlussfassung
über den Unterausschuss Bäder zur Vorberatung
c.
Anregung von Frau Näther, Raiffeisenstraße 18, Erftstadt
Betrifft: Rückführung des Betriebes des Freibades L Lechenich an die
Stadtwerke
Stellungnahme der VerwaHung:
Mit dem Vertrag zur Übertragung des Freibades auf den VfBE wurde dem
Verein ausdrücklich und vorrangig der eigenverantwortliche Betrieb des
Bades übertragen.
Zielsetzung und politischer Wille zum Zeitpunkt der Beschlussfassungwar es.
das Bad mit einem "gedeckelten" Budget für den Besucher attraktiver zu
gestalten.
•
Im nunmehr vorliegenden Bürgerantrag wird die Rückabwicklung des
Vertrages und die vollumfängliche Wiedereingliederung des Bades in die
Stadtwerke verlangt.
Eine Kündigung des Vertrages ist zwar rechtlich grundsätzlich möglich. ist im
bestehenden Vertragswerk jedoch -abgesehen von der sechs monotigen
Kündigungsfristzum Ende der Vertragslaufzeit (31.12.2008)-nicht geregelt bzw.
vorgesehen.
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Zur Vorlage B8-0727
Stellungnahme
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der Werkleitung:
Die Werkleitung wurde im UA Bäder v . 08.09.2005 aufgefordert, zu den im
Bürgerantrag vorgetragenen Vorwürfen gegen den Betreiber des Freibades
Lechenich Stellung zu nehmen.
Die Werkleitung sieht sich jedoch nicht im Stande, zu den Vorwürfen im
Bürgerantrag
Stellung zu nehmen,
bzw. eine
Sachverhaltsprüfung
vorzunehmen.
•
Festzuhalten bleibt, dass die Duschen aufgrund eines Defektes der Heizung
kurzzeitig ohne warmes Wasser betrieben werden mussten. Eswurden jedoch
zwei
Durchlauferhitzer
als
"Provisorium"
installiert, so
dass die
Warmwasserzufuhr wieder hergestellt werden konnte.
Die Überwachung der Wasserqualität obliegt dem Gesundheitsamt des Rhein
- Erft- Kreises.
Esbleibt festzustellen, dass das Bad die gesamte Saison geöffnet gewesen ist.
Sofern es Beanstandungen gegeben hat. sind diese vom Betreiber
offensichtlich abgestellt worden.
Der Vorsitzende des Vereins wurde .beschlussoemös'' seitens der Werkleitung
zur Stellungnahme aufgefordert. Eine schriftliche Stellungnahme liegt jedoch
derzeit noch nicht vor und musszur Sitzungnachgereicht werden .
•