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Beschlussvorlage (Teilplan IV.l - Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,5 MB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich vg I 011~ Az.: 51 JHP Amt: - 51 An den BeschIAusf.: - 51 - Jugendhilfeausschuss Datum: 14.07.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung zur Vorberatung über den • Unterausschuss Jugendhilfeplanung Betrifft: Teilplan IV.l - Kindertageseinrichtungen Finanzielle Auswirkungen: ~ Keine Unlerschrift des Budgelverenlworilichen Erflsled!. den 14.07.2005 Beschlussentwurf: • Der Entwurf des Teilplanes IV.I - Kindertageseinrichtungen - wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt. den Plan mit den Trägern der freien Jugendhilfe abzustimmen. Dabei ist auch die Versorgung der unter 3jährigen zu berücksichtigen. Begründung: Das GTKverlangt eine zweijährige Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesstätten. Die letzte Planung stammt aus dem Jahr 2003. Eine Überarbeitung istinsbesondere erforderlich durch die steigende Notwendigkeit. einen Kindergartenplatz unmittelbar mit dem dritten Geburtstag in Anspruch zu nehmen den Rückgang der Bautätigkeit in Erftstadt den Fortfall der Hortgruppen in Lechenich und Liblar die Schließung von Kindergartengruppen in kirchlicher Trägerschaft. Gänzlich unberücksichtigt bleibt aber auch in diesem Plan die Absicht der neuen Landesregierung, das Schuleintrittsalter um ein Jahr vorzuverlegen. Hier, wie auch bei den Planungen, grundsätzlich 2-jährige im Kindergarten zu P:\513\VOR~GEN\KITA 200S.DOC -2 betreuen und den Kindergarten zu einem Familienzentrum müssen konkrete Vorgaben abgewartet werden. umzugestalten, Dieser Plan bezieht sich lediglich auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz. Bei abzusehenden freien Platzkapazitäten werden aber auch Perspektiven für die Versorgung der unter 3-jährigen aufgezeigt. Doch soll die Versorgung der unter 3-jährigen einer eigenen Planung vorbehalten bleiben, zurnot diese mit konkreten Kostenfolgen zu beziffern ist. • Die quantitativen und in Teilen qualitativen Vorgaben für die Planung hat der JHA am 27.04.2005 (V 8/0481 ) wie folgt beschlossen: Ausgehend von einem Betreuungsbedarf von 20,0 Prozent der unter 3-jährigen bis zum Jahr 2010. differenziert sich die anzustrebende Versorgung nach dem Alter der Kinder wie folgt: ca. 12 Prozent der 0,4- bis unter 1-jährigen ca. 15 Prozent der 1- bis unter 2-jährigen ca. 26 Prozent der 2- bis unter 3-jährigen Die Verwaltung des Jugendamtes strebt dabei an, dass die unter 1-jährigen und ca. die Hälfte der 1- bis unter 2-jährigen in Tagespflege betreut werden. Die anderen Kinder dieser Altersgruppe sollen in Tageseinrichtungen bzw. Spielgruppen versorgt werden. Diese Vorgaben werden planerisch umgesetzt. In Anbetracht der Finanzlage der Stadt Erftstadt lassen sich die Planungen aber von folgenden Prämissen leiten: • weitgehende Kostenneutralität Nutzung vorhandener Raumressourcen sukzessive Umsetzung der Planziele der Betreuung der 2- bis 3-jährigen bei frei werdenden Platzkapazitäten Inkaufnahme einer nicht wohnortnahen Versorgung In Vertretung (Erner) Anlage P:\S13\VORLAGEN\KITA 2005.DQC Stadt Erftstadt Jugendamt-Jugendhilfeplanung • • Kindertageseinrichtungen, Tagespflege Teilplan IV.1 Kindertageseinrichtungen V 8/0726; JHA vom 07.09.2005 II. Fonschreibung Stand 07.2005 Teilplan IV. I - Kindertageseinrichtungen 1 (II. Fortschreibung) Einleitung Die Jugendämter haben für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. Sie sollen gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII erforderlichen und geeigneten Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen (vgl. § 79 SGB VIII sowie Teilplan 1.1- Planungskonzeption -). • Diese Vorschrift wird im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) für die Kindertageseinrichtungen konkretisiert. Gemäß § 10 (2) GTK ist die Planung darauf auszurichten, dass in jedem Wohnbereich ein dem Bedarf entsprechendes Angebot an Tageseinrichtungen für Kinder in zumutbarer Entfernung bereitgestellt wird (Einrichtungsplanung). Eine Kindergartenbedarfsplanung ist alle zwei Jahre zu erstellen. Die letzte Fortschreibung wurde dem JHA im Jahr 2003 vorgelegt. Mit den Trägern der freien Jugendhilfe soll dieser Teilplan abgestimmt werden. Die vorliegende 11. Fortschreibung des Teilplanes IV.1 - Kindertageseinrichtungen wurde aus mehreren Gründen erforderlich: Immer mehr Eltern wünschen einen Platz in einer Einrichtung schon unmittelbar mit dem dritten Geburtstag ihres Kindes. Die Bautätigkeit in Erftstadt ist rückläufig. Durch die Versorgung der Kinder in der Offenen Ganztagsschule werden die Hortgruppen in Lechenich und Liblar nicht mehr benötigt. Auch die Schließung von Kindergartengruppen in kirchlicher Trägerschaft und die Versorgung der unter 3-jährigen stellen diesen Planungsentwurf vor schwierige Aufgaben, die im Sinne der Familien mit Kindern optimal zu lösen sind. Dieser Plan bezieht sich schwerpunktmäßig aber nur auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz. Es werden aber auch Perspektiven für die Versorgung der unter 3-jährigen aufgezeigt, da eine Verwirklichung der vom JHA am 27.04.2005 (V 8/0481) beschlossenen 20-prozentigen Versorgungsquote bis zum Jahr 2010, mit den zurückgehenden Zahlen im Kindergartenbereich korrespondiert. • Die Planung ist wie folgt aufgebaut: Nach einer Kontrolle der Ziele der letzten Fortschreibung aus dem Jahr 2003 und einer gerafften Darstellung der bisherigen Entwicklung im Kindertagesstättenbereich werden die Prognosedaten überprüft. Der Bestand an Kindern sowie an Plätzen in Regelgruppen und sonstigen Betreuungsformen wird dargestellt. Danach wird der Bedarf unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen und der Entwicklung der Bauzahlen in zwei möglichen Szenarien berechnet. In der folgenden Abbildung ist der Datenbedarf für die Beplanung der Kindertageseinrichtungen übersichtlich dargestellt. 2 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan IV.I - Kindertageseinrichtungen Abbildung I Bereiche der Datenerhebung (11. Fortschreibung) im Rahmen der Planung der Kindertageseinrichtungen Tageseinrichtungen für Kinder U U • Lf Einrichtungsadresse Stadtteil/Ptanungszone Träger Bestand Einrichtungsform Ein richtungsanlage Krabbelgruppe Kindergarten Tagesstättengruppen Integrative Gruppe Tagespflege GrundstOck Größe, Spielanlagen '\ Gebäude Anzahl, Baujahr, Baul. Veränderungen II Gruppen /~ Räume Gruppenräume, Gruppennebenräume, MehrLweckrüume Kinder in Taueseln richtunaen • I-- I- H L- Bestand '\ Geschlecht Nationalität Unter DreijAhrige Drei- bis Sechsjährige Sechs- bis Zwölfjührige Altersstruktur Bewegung Wohnstandorte Gruppengröße r ZuzügelWegzOge Ein-! Auspendler/innen Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Vorzeitiger Schulbesuch 3 Teilplan IV. I - Kindertageseinrichtungen 2 (II. Fortschreibung) Planzielkontrolle der 10. Fortschreibung Im Rahmen dieser Rückschau wird kurz beschrieben, welche Maßnahmen in der letzten 10. Fortschreibung der Kindertageseinrichtungsbedarfsplanung umgesetzt wurden und welche Gründe für ein etwaiges Nichterreichen der Planziele verantwortlich waren. Hierzu müssen zunächst die die Planung tangierenden Rahmenbedingungen und die jugendpolitischen Schwerpunktsetzungen erläutert werden. 2.1 • Änderung der Rahmenbedingungen Von besonderer Bedeutung für die Beplanung des Arbeitsfeldes war in der Vergangenheit die Änderung des 5GB VIII, wonach Kinder ab dem 3. Lebensjahr einen Rechtsanspruch (Vorrangigkeit der Versorgung mit Regelplätzen) auf einen Platz in einem Kindergarten haben. Seither werden die Kinder nicht mehr nur im Herbst des Jahres, sondern auch unterjährig in die Kindertageseinrichtungen aufgenommen. Dies erforderte eine Revision der Richtwerte hinsichtlich der anzuwendenden Versorgungsquoten für die verschiedenen Betreuungsbereiche. Die Bedarfsplanung musste ferner berücksichtigen, dass einerseits die Jahrgangsstärken im Kleinkindbereich zurückgehen und dieser Rückgang andererseits immer weniger durch den Bau weiterer Wohneinheiten ausgeglichen werden konnte. Erstmals wurde versucht, auch die Versorgungssituation im Bereich der integrativen Plätze, der Übermittagbetreuung, der Hortplätze und der sonstigen Angebote (u.a. Betreuung der unter 3-jährigen) in die Planungen zu integrieren. Umfangreiche Befragungsaktionen von Familien, zukünftigen Eltern von Kindern in Tageseinrichtungen sowie von Trägern wurden durchgeführt, um noch verlässlichere Prognosen für die Zukunft erstellen zu können. • 2.2 Richtwerte für die Versorgung Um den Bedarf für die Betreuung der unter 3-jährigen planerisch abzusichern, wurde in der Sitzung des Jugendhilfausschusses vom 17.05.2001 (V 7/1256, S 7/1269) der Versorgungsrichtwert auf 5 Prozent" der 0- bis 3-jährigen festgelegt. Der Ausschuss setzte die Zielrichtwerte für die 3- bis 6-jährigen auch wegen des steigenden Inanspruchnahmeverhaltens für 2015 auf 100 Prozent fest. 50 Prozent der 3 Jahre alt werdenden Kinder sollten berücksichtigt werden. Wegen der besseren Planbarkeit der benötigten Plätze wurde der Versorgungsrichtwert für Übermittag-Betreuungsplätze vom JHA auf 33,3 Prozent der 3- bis 6-jährigen (jedes 3. Kind) festgelegt. Die Quote basierte auf Erfahrungswerten. Der Jugendhilfeausschuss legte den Versorgungsrichtwert für den Hortbereich'' auf 12,5 Prozent der 6- bis 10-jährigen Uedes 8. Kind) und für die integrativen Plätze auf 1,5 Prozent der 3- bis 6-jährigen fest. I Zwischenzeitlich hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 27.04.2005 eine 20·prozentige Ver· sorgungsquote beschlossen (V 8/0481). z Bereits am 25.04.2002 beschloss der Jugendhilfeausschuss, die geplanten Hortgruppen nicht zu realisieren und stattdessen die SchUler/innenbetreuung auszubauen. 4 Jugendamt Erftstadt • Jugendhilfeplanung Teilplan IV. I - Kindenageseinrichtungen (II. Fonschreibung) Ein Vergleich der bisherigen Planungen und der von veränderten gesetzlichen Grundlagen und Erfahrungsrichtwerten bestimmten Planzahlen wird in der folgenden Tabelle verdeutlicht. Besonders im Bereich der Regelplätze wurde in der Vergangenheit wegen der vorrangigen Erfüllung des Rechtsanspruches (ab 1996) eine Vielzahl von Plätzen in Kindertageseinrichtungen geschaffen. Ebenso stieg die Zahl der Übermittag-Betreuungsplätze und der integrativen Plätze an. Tabelle 1 Planunasrlchtwerte un d Versuraun ssituation 1996 - 2005 1996 1998 2000 2001 4 Versorgungsrichtwert in °/Q 90/95/25') 90/95/25 95/25 ) 95/25 Ceplante Wohneinheiten 140 398 162 109 Anzahl pot. Kigakinder 1.724 1.803 1.762 1.636 Regelplätze 1.301 1.451 1.526 1.556 davon Tagesplätze 130 175 220 2505) Notplätze 45"Y 75 14 25 Versorgungsquote in 0/0 80,9 J) 87,9 98,1 99,1 Hortplätze 80 80 80 80 Plätze in der betreuten 102 120 168 233 • Crundschule 18 - I) Nach mittagsbetreuungsI nlätze in Schulen 113+, SIT) Betreuung unter 3-jährige Plätze Wr behind. Kinder 14 10 14 10 14 10 Stand: 06/2005 2002 2005 96/28 100/506) 112 150 1.650 1.416 1.551 1.571 263 335 15 30 99,6 108,8 80 80 315 364 15 118 350 14 10 14 10 28 20 Erläuterungen: I) grosse Stadtteile = 95 %; kleinere Stadtteile 90 % sowie 25 % des hineinwachsenden Jahrganges 2) sowie weitere Plätze durch Überbelegungen wegen lokaler Engpässe 3) Die Angabe einer Versorgungsquote ist aus Vergleichsgründen auf 3 Jahrgänge bezogen. Sie wird weiter nachrichtlich aufgeführt, obwohl beim Rechtsanspruch auf einen Kinderganenplatz durch den hineinwachsenden Jahrgang diese Quote hinfällig ist. 4) Alle Stadtteile 95 %, der hineinwachsende Jahrgang 25 % 5) Die Anzahl der tatsächlichen Plätze betrug im Juni 2005 = 416. Bei mind. 10 Plätzen mit Übermittag-Betreuung erfolgt eine Reduzierung der Gruppenstärke auf 20. Da hierdurch die Anzahl der Regelplätze reduziert wird, andererseits aber eine ausreichende Versorgung mit Plätzen in Kindenageseinrichtungen nicht überall gewährleistet ist, wurden die Gruppen vorübergehend auch mit 25 Kindern geführt. 6) Wegen eines veränderten Inanspruchnahmeverhaltens 100 % der Kernjahrgänge und 50 % der hineinwachsenden 3-jährigen • 2.3 Planzielkontrolle Für den Beginn des Kindergartenjahres 2005/06 wurde auf der Basis einer 96- bzw. 28-prozentigen Versorqunqsquote ' bei damals 1.551 vorhandenen Plätzen für Kindergartenkinder ein Überhang von 211 Plätzen prognostiziert (siehe folgende Tabelle). Kurzfristig war ein Bedarf für eine weitere Kindergartengruppe in Kierdorf und der Bedarf für eine Gruppe für behinderte Kinder in Bliesheim gegeben. Die städt. Bliesheimer Kindertageseinrichtung sollte mittelfristig - wie in der langfristigen Planung bis 2015 aufgezeigt - mit zwei integrativ geführten Gruppen arbeiten. Der Bedarf für Gymnich musste nochmals kritisch geprüft werden, zumal ein größeres Baugebiet erschlossen werden sollte. Bereits in früheren Vorlagen war die Errichtung einer weiteren Gruppe beantragt worden. , Für das Jahr 2005 wurde eine ansteigende Inanspruchnahme berechnet ( 97/33 %). Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung 5 Teilplan IV.I - Kindertageseinrichtungen (II. Fortschreibung) Tabelle 2 Aufteilung nach Kindergartenbezirken Stand: 01/2003 (96/970;, 0 d er 3 6·laäh ngen . . 28/33 o/c0 d er nac h wac h sen d en 3·-Iä hriI en) SOWle - Stadtteil 2004 + 4.J•. 1.8. 100 56 53 59 Küttinüen 95 -53 -65 -55 195 Borr/Scheuren Niederbere , -12 3 , 100 Bliesheim I 2005 +4.J. 1.8. + 4 J. 1.8. 55 56 53 61 -67 -50 -63 -36 ~ -11 I' -10 24 24 2' 3 II 45 34 33 31 30 30 30 34 0 -27 -28 -25 -27 -20 -22 -21 45 Ces. , , 4 10 3 13 8 Dlrmerzhetm 70 17 II 13 8 15 9 17 Gvmnlch/Meüerh. 120 -7 -15 -5 -15 4 -9 14 Ces. Frtesheim'! Herril!21 J1 Lechenich/Kon. 10 -4 ! -7 19 0 31 110 15 4 0 -9 < -7 0 -8 -5 53 -15 -3 52 -4 -6 29 -29 -7 52 -22 -6 75 -5 31 -24 52 -II 56 3 283 -38 -69 -40 -65 -7 -41 -8 428/453 Ges. -3< -76 -/ -42 39 -7 46 -31 -37 -22 -30 -I' -27 -5 383/408 -34 -60 3 I 9 49 2. 2" 25 2 25 25 25 7< Kierdorf 4 Liblar 190 25 45170 Ahrem Ern ) Sonstiae PlätzeS) - • 2003 1.8. Blessem/Fr. Ces. • 2002 PIDlzt' 5' 2~ - 1.601 iGesamt -33 -155 211 64 -58 17 16 Quelle. A 712~71. JHA vom 29.01.200" S. 29 Anmerkungen: I) Integrative Gruppe nimmt Kinder (5) aus ganz Erftstadt auf. 2) Plus dritte Gruppe in Herrig ab 2003. 3) Integrative Gruppe in Lechenich-Süd nimmt Kinder (5) aus ganz Erftstadt auf. 4) Plus neue Gruppe im Reiherweg ab 2003 5) Die Tageseinrichrung der Waldorfinitiative nimmt Kinder aus ganz Erftstadt (15). Weitere sonstige Plätze siehe Anmerkung I) und 3). Zu Kierdorf: Ein Bauantrag zur Errichtung einer weiteren Gruppe durch den ASB wurde zwischenzeitlich gestellt. Der Förderantrag liegt dem Landesjugendamt vor. Zu Bliesheim: Eine bautechnisch schnellere Umsetzung einer integrativen Gruppe konnte in der städtischen Kindertageseinrichtung Friesheim am 01.08.2004 realisiert werden. Wegen der hohen Nachfrage wird zum 01.08.2005 eine weitere integrative Gruppe in Lechenich-Süd eingerichtet. Zu Gymnich: Ein kurzfristiger Bedarf für Gymnich war nicht gegeben, da für die wenigen fehlenden Plätze ein Ausgleich in Dirmerzheim bereitgehalten werden konnte. Insgesamt mussten seit der letzten Fortschreibung der Bedarfsplanung - wie in den Vorjahren - gleichwohl Notmaßnahmen zur Behebung von lokalen Engpässen erfolgen. Durch den Rückgang der Geburten bedingt, war rein rechnerisch eine Entspannung bzgl. der Versorgungslage erst für das Jahr 2005 absehbar, so keine weiteren tangierenden Bedingungen verändert werden. 6 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan IV. I - Kindenageseinrichtungen 3 (11. Fortschreibung) Überprüfung der Prognosezahlen Eine erste langfristige Prognose der Anzahl der Kinder im Jahr 2015 erfolgte in der Bedarfsplanung 2001 (vgl. V 7/1256). Die Umsetzungsplanung ist aufgrund der zwischenzeitlich getroffenen Beschlüsse, die Hortgruppen zu schließen und Plätze für die unter 3-jährigen zu schaffen, obsolet geworden. Die Voraussage des Bestandes an Kindern in der Zukunft kann gleichwohl weiter verwendet werden. Die Prognose des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik sagte aus, dass bezogen auf das Basisjahr 2000 bis zum Jahr 2015 die Anzahl der um -15 % um -17 % um - 20 % unter 3jährige - 2,5- bis 5jährigen - 6- bis 10jährigen • zurückgehen werde. Voraussetzung hierfür war ein jährliches Wachstum der Bevölkerung um ca. 460 bzw. 230 Personen durch Zuzug von jungen Familien. Die vom Jugendamt im Jahr 2001 bevorzugte Prognosevariante sah einen sukzessiven Rückgang von jährlich plus 460 Bürger/innen auf plus 230 pro Jahr vor. Dies hätte zu Folge gehabt, dass die Bevölkerung von 49.195 im Jahr 2000 um 1.735 (+ 3,49 %) auf 50.930 im Jahr 2005 gestiegen wäre. Tatsächlich hatte Erftstadt im Juni dieses Jahres 50.105 Einwohner/innen (ohne Zweitwohnsitz). Die Prognose war also in Bezug auf die Gesamtbevölkerung relativ treffgenau. Die Differenz betrug lediglich 1,68 Prozent. Nominell macht dies aber eine Differenz von 825 Personen aus. Die Prognosevariante des LOS entspricht mit plus 230 Personen ziemlich genau der tatsächlichen Entwicklung. Hier liegt die Abweichung im Promillebereich. • Im Jahr 2000 gab es insgesamt 1.794 Kinder im Alter von 2,5 bis unter 6 Jahren (3,5 Jahrgänge). Nach der Prognose des Jugendamtes hätte es im Jahr 2005 insgesamt 8,14 Prozent (minus 146 1.648) weniger Kinder dieser Altersgruppe geben müssen. Tatsächlich gab es im Juni dieses Jahres 1.623 Kinder (- 9,53 %). Die Prognose war mit einer Fehlerdifferenz von 1,39 Prozent treffgenauer als die LDSPrognose (-230), die für das Jahr 2005 einen Rückgang um 198 Kinder (- 11,12 %) auf 1.596 Kinder errechnete. Doch auch hier beträgt die Abweichung von der Prognose nominell 25 Kinder (= eine Kindertagesstättengruppe). = Seit Mitte des Jahres 2004 stagniert die Bevölkerungszahl festgehalten werden: • • • in Erftstadt. Es kann also Die Prognosevariante eines jährlichen Wachstums von plus 230 ab 2001 stellte sich als relativ zutreffend heraus (nicht sukzessive Reduzierung). Der Bevölkerungszuwachs hat aber nicht mehr die Auswirkungen auf die Anzahl der Kinder wie in den Vorjahren. Da die Bevölkerungszahl zurzeit stagniert, ist ein Rückgang der Kinderzahlen unter den prognostizierten Wert wahrscheinlich. In der folgenden Grafik werden die tatsächlichen Jahrgangszahlen und die vom LOS prognostizierten Jahrgangszahlen gemeinsam abgebildet. Bis zum Jahr 2003 lagen die tatsächlichen Jahrgangszahlen über denen der LOS-Prognose. Seit dem Jahr Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung 7 Teilplan IV. I - Kindertageseinrichtungen (II. Fortschreibung) 2004 gibt es weniger 0- bis 1-jährige Kinder als die LOS-Prognose mit einem jährlichen Bevölkerungszuwachs von plus 230 Personen vorhersagte. Da ein Bevölkerungszuwachs in der prognostizierten Größenordnung zurzeit nicht realisiert werden kann, ist auch die prognostizierte Jahrgangsstärke der 0- bis unter 1-jährigen wahrscheinlich nicht zu erwarten. Grafik 1 Entwicklung der Jahrgangszahlen (Jg. 0- bis u. 1 Jahr) ab 1996 und LOS-Prognose 600~--------------------------------------------------, -:>-LOS-Prognose ___ 2005 500t---------~----------------------------------------~ • • KOVZ Die langfristige Bevölkerungsentwicklung basiert u.a. auf dem gültigen Flächennutzungsplan, der Aussagen zur Stadtentwicklung bis zum Jahr 2015 enthält. Diese können - müssen aber nicht - eintreten. Die mittelfristigen Berechnungen beeinflussen die langfristigen Entwicklungen aber nur bedingt, da die Stadtentwicklung im wesentlichen von den kommunalpolitischen Vorstellungen abhängt - und nicht umgekehrt. Während im Jahr 2001 noch von insgesamt ca. 520 Wohneinheiten bis zum Jahr 2005 ausgegangen wurde, waren es nach Prognosen des Jahres 2003 nur noch ca. 310 (- 40 %). Für die nächsten drei Jahre wird nur noch mit ca. 230 Wohneinheiten gerechnet. Diese Reduzierung wirkt sich in allen Stadtteilen aus, besonders aber in Stadtteilen mit großen Bauvorhaben. Für die Zahl der Kinder in den einzelnen Stadtteilen spielt das Ausmaß der Neubautätigkeit eine Rolle, da die hierdurch mitbedingten Wanderungen (über die Gemeindegrenze) und Umzüge (innerhalb der Gemeindegrenze) zu Umschichtungen in den Wohnstandorten der .Nachfraqer/innen" nach Plätzen in Kindertageseinrichtungen führt; die Bautätigkeit ist aber - wie oben dargelegt - kaum zuverlässig über einen längeren Zeitraum zu prognostizieren. Zu beachten ist auch, dass es sich bei den Bewohner/innen von Neubauten nicht unbedingt um zugezogene Neubürger/innen handelt. Je nach dem, ob Ein- bzw. Zweifamilienhäuser, frei finanzierte oder öffentlich finanzierte Geschosswohnungen entstehen, kann sich die Anzahl der Neubürger/innen unterscheiden. 8 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan IV.I - Kindertageseinrichtungen 4 (II. Fortschreibung) Derzeitiger Bestand an Kindern und Plätzen Die Anzahl der Geburten pro Jahr hat sich seit 1998/99 wie folgt entwickelt (2004/05 geschätzt): Tabelle 3 Anzahl der Kinder ie G eburtsi ahr und Stadtteil l"ladtteil 98/99 • b Blessem/F rauenthn I Bliesheim 8orr/Scheuren Dirmerzheim • Ern Frieshelm G\'mnidlfMtllerhnre IIrrrip Kierdorf Köttinuen Lee hen it h/Kon rad s h el m Liblar , iiederbera Gesamt: Quelle: KDVZ • 11.07.2005 00/01 c d 02/03 01/02 e 14 27 4 17 31 36 49 5 41 51 114 127 9 14 23 8 21 23 37 29 5 27 46 122 116 4 22 45 97 122 4 4 528 484 8 \hn~m 99/00 15 19 25 5 16 26 32 03/04 f 10 13 24 4 18 26 39 34 2 26 04/0S" n 6 16 26 5 13 23 33 h 7 I 9 1 22 2_ I I 115 120 3 24 42 94 94 13 19 23 35 3 23 33 83 80 S Si 5 4 3 I I 465 467 414 352 32 32 '0 J. I I 23 3) 2 3 35 x) optimistische Schätzung Seit 1998 gibt es eine deutlich abnehmende Tendenz. Im Jahr 1999 war die Geburtenquote erstmalig unter 500. Der erste "schwache" Jahrgang besuchte ab dem Jahr 2002 die Kindertageseinrichtungen. Da auch die folgenden Jahrgänge reduziert sind, wird sich auf Gesamt-Erftstadt bezogen in der Folge eine Entspannung im Bereich der Regelplätze einstellen. Ab dem 01.08.2005 besuchen die Jahrgänge 1999/2000, 2000/2001 sowie 2001/2002 Regelgruppen in den Kindertageseinrichtungen. Dies sind bei einer Versorgungsquote von 100 Prozent pro Jahrgang insgesamt 1.416 Kinder. Bis zum Ende des Kindergartenjahres 2005/2006 werden weitere 207 Kinder (50 % der hineinwachsenden 3-jährigen) des Jahrgangs 2002/2003 nach einem Regelplatz nachfragen. Dann werden insgesamt 1.623 Regelplätze gebraucht. Dem steht folgendes Platzangebot gegenüber: In Erftstadt gibt es derzeit 13 Tagesstättengruppen mit 260 Plätzen. vier integrative Gruppen mit 60 Plätzen, 49 Regelgruppen (1.215 Plätze) und vier Hortgruppen mit 80 Plätzen. Außer in den zwei bestehenden Gruppen für unter 3jährige mit 16 Regelplätzen und 14 Plätzen für unter 3-jährige werden weitere Plätze für diese Altersgruppe in den Kindertageseinrichtungen Gymnich (2), Köttingen (4), Liblar, Willy-Brandt-Straße (3), Evang. (1) und St. Barbara (1), St. Pantaleon Erp (1) sowie Bliesheim, St. Lambertus (6) angeboten. Insgesamt gibt es in Erftstadt zurzeit 72 Gruppen mit insgesamt 1.645 nominellen Plätzen. Die Versorgungssituation sieht derzeit, wobei einzelne lokale Umwandlungen von Regelplätzen in Plätze für unter 3-jährige hier noch nicht berücksichtigt wurden (vgl. Mitteilung der Verwaltung zu Top 3; JHA vom 27.04.2005), wie folgt aus: Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung 9 Teilplan IV.I - Kindertageseinrichtungen (II. Fortschreibung) Tabelle 4 . ht A nza hI d er G ruppen un d pr'atze- Überste Stadtteil Träger Regel Ahrem Kalh. I Hlexsem/Fr. Stlldl Kalh, ) Stadt l) ~ Bliesheim ges. HorrlSch. Dtrmerzheim StLldt Ern Kalh. Friesheim G·v mnich/:'l. SUldl'" lees. Herrta Kierdorf • I I ASB" Kalh. CJ LechC'nich/K. Nord Sud ) lues. Lihlar ~ Th.·H. Barbara Alban Evnng. gonnenk. 3 2 3 3 5 t 2 2 3 I ~ I 2 t 5 3 I I 2 3 ~ I I 4 5 4 I 2 I I I I I I 2 2 2 t 2 I I I 4 6 3 2 2 I I I I 2 I I I II 1:.C'5. 6 2 20 200 50 75 50 50 25 25 20 • Erftstadt er s. I ~9 20 20 50 70 20 20 20 ~ ~ 2 t20 70 25 45 70 95 20 20 20 20 20 20 ~o 20 40 20 20 40 15 40 20 275 120 40 tS 80 30 15+/0 I 13 70 ~5 70 75 95 7+8 I 72 25 1.2lS ges. 45 25 Int. Sod ues. Hort U3101 25 tOO 50 ~5 50 75 75 50 50 100 50 25 45 70 75 50 75 50 25 Int. 20 20 I I 25 100 25 25 Ü.-M. 7+8 15 2 3 2 2 Snatzen Reiherw." Sonsttee Plätze Wllld'JI) lnt. Fries. 2 I S wmv-s-. Regel I 2 3 2 Baumseh. Minis gas. U3 I 3 3 Kalh. Hort 2 ges . Sutdl Int. I 2 2 Sllldt KlUtingen Ü.-M. 2 2 2 3 3 Stlldt -', Kalh. Stttdt Stan d 072 / 005 Anzahl der Plätze Anzahl der Gruppen 260 10 10 20 60 90 95 90 25 15 3tS 90 135 70 50 45 25 15 20 ~SO 15+/0 10 10 ~5 1.645 I) Am 01.08.2005 wird eine von ursprünglich drei Regelgruppen geschlossen und eine weitere Regelgruppe in eine Tagesstättengruppe umgewandelt = minus 30 Plätze. 2) Umwandlung einer Regelgruppe in eine Tagesstättengruppe und zurtlck 3) Bautechnisch bedingt wird eine Regelgruppe mit 20 Plätzen geführt, 4) FOr die "Notgruppe" in der Don-Bosco-Schule wurde eine zweite integrative Gruppe in der Städt. Kindenageseinrichtung angebaut = minus 10 Plätze. 5) Bauantrag für eine weitere Gruppe wurde gestellt. 6) Bautechnisch bedingt wird eine Regelgruppe mit 20 Plätzen geführt = minus 5 Platze. 7) Ab dem 01.08.2005 Umwandlung einer Regelgruppe in eine integrative Gruppe = minus 10 Plätze. 8) Umwandlung einer Regelgruppe in eine Tagesstättengruppe = minus 5 Plätze. 9) Die Kinderlageseinrichtung der Waldorfinitiative nimmt Kinder aus ganz Erftstadt (15) und außerhalb Erftstadts (10) auf (Angebotskindergarten). 10) U3-Gruppen werden als Tagesgruppen (Übermittag-Betreuung) mit 7 Kindern unter 3 Jahren und 8 Kindergartenkindern geführt. Für die Berechnung der Versorgung der 3 bis 6-jährigen werden 80 Hartplätze, 14 Plätze für unter 3-jährige sowie 10 Plätze der Waldorfinitiative in Abzug gebracht, so dass für diese Alter$gruppe zurzeit 1.541 Plätze (2003 = 1.601) zur Verfügung stehen. 10 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan IV. I - Kindenageseinrichtungen 5 (II. Fortschreibung) Aktueller und zukünftiger Bedarf in den Stadtteilen Zur Bestimmung des Bedarfs an Regelplätzen werden 3 bzw. 3,5 Jahrgänge zusammen gezogen und den vorhandenen Plätzen gegenübergestellt. Hierbei müssen die durch neue Baugebiete hinzukommenden Kinder sowie etwaige Umwandlungen von Gruppen und Schließungen berücksichtigt werden. Es bietet sich also an, die zukünftige Bedarfslage je nach zu erwartenden Umständen in Szenarien zu beschreiben. 5.1 Die Entwicklung der Bauzahlen • In der nachfolgenden Tabelle ist die aktuelle Anzahl der prognostizierten Wohneinheiten sozialräumlich dargestellt. Die Anzahl der zu erwartenden Kinder im Bereich der Regelgruppen ist ebenfalls abzulesen. Zu beachten ist, dass die in der Berechnung verwendete Quote von 0,8 Kinder pro Wohneinheit nur eine langfristige Perspektive beinhaltet; in Neubaugebieten kann diese Quote mittelfristig wesentlich höher liegen. Tabelle 5 Anzahl der zu erwartenden Kindergartenkinder in den geplanten Wohn. hei em etten (WE) d er gro"ß eren Bauge bilete (Üb ersc hIagsrec h nungj) 2006 ~tadtteil WE WE 0,00 Ern 0,00 0,78 0 0 0 0 10 5 Friesheim 5 ,-~ 0,78 3,58 3 23 0 8 0,00 1,15 0 20 0,00 3,11 Liblar 0 ~irderb('rg 0 Btleshelm Rorr/Scheuren Dlrmerzhelm G \'mnich/:\1ellt"rhMe IIrrril! Klerdorf Köttinaen Lecbenlch/Konradshel m 0.00 0,00 0,00 2008 Kieß-k. 0 0 0 0 0 5 \hrem BIt'ssem/Fra uenthal • 2007 Kiea-k. WE 0,00 0,00 0,00 0,00 1,56 0,78 0,47 KieB-1\. 0 6 5 0 10 000 0,94 0,78 0,00 3,58 23 1,56 0,78 0,31 3,58 0 2 0,00 0,31 0 0 0,00 0,00 0,00 3,11 0,78 10 10 30 1,56 1,56 0,00 0 20 5 4,68 0,00 0 0,00 0 0,00 5 2 9,4( 61 68 10,59 101 15,77 Richtwert - 0,8 Kinder (0-<18J.) pro Wohneinheit; ~,5 Jahrgänge Quelle: Planungsamt (planungsrechtlich mögliche Vorhaben (BP); ohne Innenbereichsvorhaben) Ir.esarnl: - Bis zum Jahr 2008 könnten - ungeachtet des Rückganges der Geburten - etwa 36 Kinder im Kindergartenalter zusätzlich durch Bautätigkeit hinzukommen. 5.2 Entwicklung der Anzahl der Kindergartenkinder Die zurzeit vorhandene Anzahl der Kindergartenkinder und die Informationen über die nachwachsenden Kindergartenkinder ermöglichen unter Berücksichtigung der voraussichtlich durch Bautätigkeit hinzukommenden Kinder eine relativ verlässliche Vorausberechnung bis zum Jahr 2008. Über diesen Zeitraum hinaus sind nur Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung II Teilplan IV. I - Kindenageseinrichtungen (II. Fonschreibung) Prognosen möglich, die umso ungenauer sind, je weiter sie zeitlich entfernt liegen und je kleinräumiger sie angelegt sind. Grafik 2 Entwicklung der Anzahl der Kindergartenkinder (3,5 Jge) bis 2010 1800 1700 1600 • <, '"".... 1500 • 1400 ~ '" 1300 1200 CD Q Q N • .... co Q Q N 4vor, -I-Berechnete 1 handene Daten en Q Q Q Q N N Daten 4 _1 ... ... ... ..... N N Q N M Q N Q N Q Prognose Q ... III Q N -I Nach der Prognose, die ein jährliches Bevölkerungswachstum von 230 Personen vorraussetzte, wird die Anzahl der Kinder in Regelgruppen im Jahr 2011 einen Tiefstand erreichen und danach wieder leicht ansteigen. Im Folgenden werden kleinräumige Berechnungen mit einer Gegenüberstellung von Kinderzahlen und vorhandenen Plätzen in zwei Szenarien vorgestellt, um die Angebote vor Ort bedarfsgerecht planen zu können. 5.3 Erstes Szenario Das erste Senario geht davon aus, dass zum 01.08.2006 in der Städt. Kindertageseinrichtung Lechenich-Nord 1) eine Hortgruppe in eine Regelgruppe umgewandelt wird. Hierdurch entstehen zusätzlich 25 Plätze für 3- bis 6-jährige. Die Gruppe in der Städt. Kindertageseinrichtung .Reiherweq" in Liblar zieht in die freiwerdende Hortgruppe in die Theodor-Heuß-Straße.i' Diese Maßnahme hat keine Auswirkung auf die Anzahl der Plätze in Liblar. Weiterhin wird berücksichtigt, dass in der Kindertageseinrichtung der Evang. Kirche 3) in Liblar zum 01.08.2007 eine Gruppe ge- 12 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan IV.I - Kindertageseinrichtungen schlossen wird. Diese Maßnahme Liblar um 25. (II. Fortschreibung) reduziert die Anzahl der verfügbaren In der folgenden Tabelle ist die derzeitige und zukünftige Stadtteilen getrennt aufgeführt. Plätze in Versorgungslage nach Tabelle 6 Anzahl der fehlenden Plätze in Regelgruppen nach Stadtteilen (Erstes Szenario) (100 o/c0 d er 3 - öiäh . . 50 o/c0 d er nac h wac h sen den 3'-jä hri )J3 ngen söwte nuen ) ~tadlttil Plätze \hrem 25 100 70 45 70 75 95 120 70 70 95 268/293 2005 I.S 81essem/Frnuen Ihal Blieshelm • Rorr/Scheuren Dirmerlheim ErD Frieshelm Gvrn nichl;\ltlltrhlSfr lIerril? Klerdorf KlSUinf't"n Lechenlch/Keuradshelm Liblar1lJ1 , 'itdtrbtro Sonstige Plätze Gesamt: • 11 2006 +4 .. 10. 1.8 35 -9 54 -2 28 15 0 - 13 25 59 -5 - 28 - 66 45 -13 35 - 12 46 - 15 26 9 - 12 - 30 5 58 - 18 -49 - 116 -2 - 15 35 - I - 10 18 61 -3 - 24 - 16 6 - 12 35 1.541 12~ - 91 211 403/378 0 2008 2007 -6 52 -5 31 ?' _J + 4 .. 1. - 10 48 - 16 31 15 - II ·22 -3 60 - 15 - 41 - 61 26 - 13 35 24 1.8 ? 6? _? 35 24 5 -I P 6? -5 -P -5 83 -8 35 288 + 4.. 1, -2 57 - 14 35 18 -5 - 13 -9 61 - 16 - 32 -48 39 -9 35 96 1.8 5 65 - I 38 29 12 I~ , 61 -2 - I~ 25 119 -5 35 38' Zu Beginn des Kindergartenjahres 2005/06 stehen bei einer Bedarfsquote von 100 Prozent für 1.416 Kindergartenkinder 1.541 Regelplätze zur Verfügung. Die Versorgungsquote beträgt dann 108,8 Prozent. 125 freie Plätze stehen für die drei Jahre alt werdenden Kinder bereit. Nehmen - wie erwartet - 50 Prozent der Kinder des hineinwachsenden Jahrganges der drei Jahre alt werdenen Kinder im laufenden Kindergartenjahr einen Platz in Anspruch, fehlen am Ende des Kindergartenjahres Bauzahlen mit eingerechnet - 91 Plätze. Die Versorgungsquote beträgt dann 94,4 Prozent. Der Zielrichtwert für die drei Kernjahrgänge ist erreicht. Der Zielrichtwert für den hineinwachsenden Jahrgang wird zum 31.07.2006 noch nicht erreicht. Ende des Kindergartenjahres 2006/07 ständen 24 und Ende des Kindergartenjahres insgesamt 96 Plätze für unter 3-jährige zur Verfügung. Die Zielrichtwerte einer 100-prozentigen Versorgung der Kernjahrgänge und einer 50-prozentigen Versorgung der hineinwachsenden 3-jährigen wären nach dem o.a. Szenario ab dem Jahr 2007 auf Erftstadtebene erreicht. 2007/08 Wie die folgende Tabelle aussagt, könnte bei einer gegebenen Bezirkseinteilung, ab dem Kindergartenjahr 2006/07 - rein rechnerisch - eine sukzessivansteigende Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern in Blessem, Borr, Dirmerzheim und Liblar erfolgen. Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung 13 Teilplan IV. I - Kindertageseinrichtungen (II. Fortschreibung) Tabelle 7 Versorgung mit Plätzen in Regelgruppen nach Bezirken (Erstes Szenario) (1000;.0 d er 3 - öiähri . 500;.0 d er nac h wac h sen d en 3 -Iiähri1gen ) I ngen sowie 1.8 + 4. Jg. Hlessem/Fra uenrhal 100 54 46 KlHtin!:!:en 95 - 28 - 49 Ces. 195 Bliesheim 70 xtederbere 0 ErD 75 48 62 57 65 - 12 - 32 - 16 2! 7 - 16 -5 - 14 -2 - 12 - 12 - I - 13 - II -8 0 -9 -5 120 25 Ces . 190 40 Friesheim 95 -13 7 18 -I 9 23 5 18 14 41 - 30 10 5 49 25 50 - 13 15 1.8 - 41 35 Dirmerzheim 32 -I 38 -5 12 4, 21 15 24 18 29 -3 12 -9 7 12 3~ 9 3~ -I -13 14 -22 25 70 -9 59 - 12 -6 61 - 10 60 2 62 -2 58 61 5 61 268/293 - 66 - 116 - 16 - 61 -5 - 48 25 \hrem Herrin 363/388 7ü Kierdorf Lihlar + 4 Jg 35 G,,'mnich/.\f ellerhöfe Ge!l. 1.8 31 15 radsheim + 4. Jg 31 70 Lechenlch/Kon - 15 2008 26 - 15 120 Ces. 1.8 -3 -2 28 2007 52 - 24 2~ 45 HllrrlSehruren • 2006 2005 PlAtzt !Stadtteil - It -, - 70 38 - II - 18 -3 - 15 -, 59 II 91 - 16 -2 403/378 45 -2 6' 26 83 39 119 3' 35 35 35 35 35 35 35 12' - 91 221 24 288 96 Sonstige Plätze 1.541 Gesamt: 38' Abhän~ig vom Inanspruchnahmeverhalten der Eltern der drei Jahre alt werdenden Kinder besteht die Möglichkeit, abweichend von der o.a. Rechnung Plätze für unter 3-jährige - wie bereits im Kindergartenjahr 2004/05 praktiziert - schon frühzeitiger zur Verfügung zu stellen . • 5.4 Zweites Szenario Das zweite Senario geht ebenfalls davon aus, dass zum 01.08.2006 in der Städt. Kindertageseinrichtung Lechenich-Nord eine Hortgruppe in eine Regelgruppe umgewandelt wird und die Gruppe in der Städt. Kindertageseinrichtung .Reiherweq" in Liblar in die freiwerdende Hortgruppe in die Theodor-Heuß-Straße umzieht. Weiterhin wird wie im ersten Szenario berücksichtigt, dass in der Kindertageseinrichtung der Evang. Kirche in Liblar zum 01.08.2007 eine Gruppe geschlossen wird. Darüberhinaus geht das zweite Szenario davon aus, dass von der Kath. Kirche jeweils eine Gruppe in Bliesheim, Erp, Kierdorf und Liblar (St. Barbara) zum 01.08.2008 geschlossen wird. Diese Maßnahme würde die Anzahl der verfügbaren Plätze in Erftstadt um 90 reduzieren. Dies würde die Umwandlung der ..überzähligen" Regelplätze in Plätze für unter 3 Jahre alte Kinder im Jahr 2007/08 verhindern; die Versorgung der Kindergartenkinder aber nicht gefährden. , Insofern ist die 50-Prozent-Quote der Inanspruchnahme der Plätze durch drei Jahre alt werdende Kinder eine Prognosezahl, die im Einzelfall durch örtliche und familiäre Bedingungen abweichen kann. 14 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan IV. I - Kindertageseinrichtungen (II. Fortschreibung) Tabelle 8 Versorgung mit Plätzen in Regelgruppen nach Bezirken (Zweites Szenario) (1000/, 0 d er 3 - öiähri . 500/, 0 d er nac h wac h sen d en 3-iährigen) )11' ngen sowie ~Iadtteil 2005 PlJltn 1.8 Blessem/Frauenthal KlHtineen 100 95 Crs. Bliesbeim Herr/Scheuren Nlederbera ErD Ces. Dirmerzheim • G vm nich/.\lellerhMe Ces . Friesheim \hrem Herrin Leeherr ich/Konradshrim Ges. Klerdorf Liblar Sonstiae Platze Gesamt: 54 -28 195 26 45 0 28 - 13 75150 0 120/95 190 95 25 70 268/293 363/388 70/50 + 4. Jg. 46 -49 -, 70/50 70 120 2006 15 15 25 40 -13 -9 59 -66 - 16 1.8 52 -24 2S -3 - 15 26 - 15 - 12 - < 31 - 12 -I IS 23 18 14 41 + 4.Jg 48 -41 -30 Je - 12 -6 58 61 - 116 - 16 3S - 70 2008 1.8 62 - 12 7 50 - 16 31 - 13 -II -I 9 5 7 15 -3 12 - 22 - 10 60 - 61 -II 35 -8 5 3 24 12 31 -I 2 62 -05 51 + .. Je 57 - 32 1.8 65 - 16 25 41 - 14 - 21 35 38 -9 -5 -5 -12 2( 21 18 -9 29 7 9 31 - 13 14 -2 61 -48 5 61 25 91 - 15 - 5 II - 16 6' 26 83 39 - 2' 94 35 35 35 35 35 35 -91 221 24 28! 96 29' -5 45 - 18 -2 3! 35 1.451 125 403/35 2007 - Die geplanten Schließungen der Gruppen in den kath. Einrichtungen würde die Ausbauplanung der Plätze für die unter 3-jährigen verzögern. 5.5 • Fazit Langristig ist zu erwarten, dass die Zahl der Kinder, die in einer Regelgruppe (3,5 Jge.) betreut werden, bis zum Jahr 2010 von jetzt etwa 1.710 um 310 auf ca. 1.400 zurückgehen wird. Die Schließungsabsichten der Kath. Kirche berücksichtigend stehen im Jahr 2010 etwa 110 Plätze für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern zur Verfügung. Zusammenfassend kann festgestellt werden: a) Die Versorgung der Kindergartenkinder ist ausreichend gesichert. b) Lokale Versorgungsengpässe können durch Bezirksbildungen gelöst werden. c) Freie Plätze zu Beginn des Kindergartenjahres werden im Laufe des Jahres durch Kinder, die drei Jahre alt werden, besetzt. d) Die darüber hinaus frei bleibenden Plätze dienen zur Versorgung der unter 3jährigen. e) Sukzessive können in einzelnen Stadtteilen jetzt schon unter 3-jährige Kinder aufgenommen werden. Ab dem 01.08.2007 können kostenneutral ca. 50 Zweijährige versorgt werden. f) Die detaillierte Beplanung der Versorgung der unter 3-jährigen bleibt einer weiteren Planung vorbehalten. Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung 15 Anlage 1 zur V 8/0726 Stand: 03.11.05 Teilplan IV.I - Kindertagesstätten hier: Bericht aus den Planungsgruppen • • In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.09.2005wurde über die o.a. Vorlage beraten und die Verwaltung des Jugendamtes beauftragt, die Planung mit den freien Trägern abzustimmen. Dabei sollte auch die Versorgung der unter 3-jährigen berücksichtigt werden . Die Treffen mit den freien Trägern wurden am 25.10.2005 (Kath. Kirche) und am 02.11.2005 (Ev. Kirche. Waldorf, Elterninitiative. ASB) durchgeführt. Teilgenommen haben Vertreter/innen der Kath. Kirchengemeinden St. Alban und St. Barbara in Liblar, SI. Pantaleon (Erp). St. Kunibert (Gymnich). St. Johann Babtist (Ahrem). SI. Martinus (Kierdorf). SI. Kilian (Lechenich). der Ev. Kirchengemeinde Liblar, der Waldorf-Kindertagesstätte und der Kindertagesstätte des ASB. Hinsichtlich der geplanten Schließungen von kath. Kindertagesstättengruppen liegt eine definitive Entscheidung noch nicht vor. Die anwesenden Vertretungen der Einrichtungen erklärten sich bereit. die Stadt bei der Versorgung der unter 3-jährigen zu unterstützen. wenn den Trägern dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die finanziellen Rahmenbedingungen müssten im Einzelnen verhandelt werden. Klarheit muss auch über eine mögliche Landesförderung (U3 in Kitas, Spielgruppen. Tagespflege) herrschen. Bei der Versorgung von unter 3-jährigen Kindern in ihren Einrichtungen brauchen die Träger allerdings Planungssicherheit. da für kurzfristige Maßnahmen kaum qualifiziertes Personal zu bekommen ist, Eine detaillierte U3-Planung wird die Verwaltung vorlegen, wenn die jetzigen Unwägbarkeiten geklärt sind. i.V. Anlage 2 zur V 8/0726 Stand: 03.11.05 Teilplan IV.I - Kindertagesstätten hier: Tausch der Tabelle 8 (S. 15) aufgrund von aktuellen KDVZ-Daten • In der Planung wurden Daten der KDVZvom Juli 2005 verwendet. Zwischenzeitlich liegen aktuellere Zahlen vor, so dass die geschätzten Daten für die Spalte hund i (2008)ersetzt werden können. Ingesamt ist generell die Zahl der Geburten etwas erhöht. weil zwischenzeitlich Personen, deren Daten einer Auskunflssperre unterlagen, statistisch erfasst werden. Die veränderten Daten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen . Tabelle 8 NEU Versorgung mit Plätzen in Regelgruppen nach Bezirken (Zweites Szenario) (100'X0 d er o'6'äh' . 50 'X0 d er nac hwac hsen den 3·Ja iähri J ngen sowie ngen ) Plätze Stadtteil a Blessern/Fra b Ges. 70/50 Bliesheim 45 0 Borr/Seheuren , Ilederbem 75/50 120/95 Erp Ces. Dirmerzbeim G,' m nie hI:'. I ell erhöfe Crs. Friesheim \hrem Herrle Lechenich/Konradsbel Ge~. Kierdorf Liblar Sonstige Plätze !r,tsamt: m 35 1.451 2007 2008 + 4. Jg. 1.8. + 4. Jg 1.8. + 4. Jg 1.8. c d e f s h i -I 29 - 13 -3 \3 70 15 120 19 190 34 95 - 20 25 -7 70 59 268/293 - 80 363/388 - 2~ 70/50 403/353 2006 1.8. 100 48 95 -29 195 19 uenthal h':Oltinl!en • 2005 -" 52 35 197 40 48 -49 -22 26 - 10 - IS -4 27 32 - 15 - 12 - 15 -2 18 -3 10 24 -4 7 6 31 14 -38 - 10 -4 58 60 - 133 -31 25 - 86 - 21 -5 7~ -8 35 35 - 122 190 44 - 38 6 - 18 32 - 13 - 12 7 16 - 15 I -28 -9 59 - 81 -32 -17 37 35 -8 61 -7 54 -9 35 -9 5 31 26 2 28 -6 0 61 -26 35 -6 90 35 252 55 - 29 26 - 24 33 - 10 -3 21 16 - 17 I - 21 -4 60 - 71 - 15 -IS 33 35 39 62 - 18 45 -33 35 -6 -8 21 25 4 29 4 2 61 5 68 - 16 75 35 22~ Nach den Berechnungen in der Tabelle können im Jahr 2008 (Spalte h) etwa 40 Plätze für unter 3-jährige umgewandelt werden. In der Ursprungsplanung waren es ca. 100. -2So die beabsichtigten Schließungen von Gruppen durch die Kath. Kirche zum 01.08.2008realisiert werden, könnten im Folgejahr maximal 55 Plätze für unter drei Jahre alte Kinder bereitgestellt werden. Diese Berechnung beruht 'auf einer Schätzung, da ein Teil der dann zu versorgenden Kinder noch nicht geboren ist. Die veränderten Zahlen gefährden nach jetzigem Stand nicht die Versorgung der Kindergartenkinder. Nach wie vor kann es jedoch zu lokalen Engpässen kommen, die durch Bezirksbildunggelöst werden. • • V. STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: öffentlich B 8/0727 Amt: - 81 BeschIAusf.:- 81 Datum: 05.08.2005 An den Werksausschuss Stadtwerke zur Beschlussfassung über den Unterausschuss Bäder zur Vorberatung c. Anregung von Frau Näther, Raiffeisenstraße 18, Erftstadt Betrifft: Rückführung des Betriebes des Freibades L Lechenich an die Stadtwerke Stellungnahme der VerwaHung: Mit dem Vertrag zur Übertragung des Freibades auf den VfBE wurde dem Verein ausdrücklich und vorrangig der eigenverantwortliche Betrieb des Bades übertragen. Zielsetzung und politischer Wille zum Zeitpunkt der Beschlussfassungwar es. das Bad mit einem "gedeckelten" Budget für den Besucher attraktiver zu gestalten. • Im nunmehr vorliegenden Bürgerantrag wird die Rückabwicklung des Vertrages und die vollumfängliche Wiedereingliederung des Bades in die Stadtwerke verlangt. Eine Kündigung des Vertrages ist zwar rechtlich grundsätzlich möglich. ist im bestehenden Vertragswerk jedoch -abgesehen von der sechs monotigen Kündigungsfristzum Ende der Vertragslaufzeit (31.12.2008)-nicht geregelt bzw. vorgesehen. /' Bösche) . " - . b~---~d - ~ ~A t- .- .: . '1': ,'. . ~. IJ¥/ (J.'A ".. '. ',- -, -. - '. ;1. Se;JJck~L ~ S~~tM kh~ k-J)()/)~-~tA4-.P·· OlM. &l (~ . .' ~ .,-... ~ eR f C I~ ~' '. ).,.-:..:...... 'I' . ;)"~ 3, ':' . _1--'.- II\I~. . .- - - :. ' -- . ...... -- ~ I~~~~.~~];J-~Ag~~~~.~. ~vlü ~ .' 4. ~~~ H~ rfJct.-().Nt ~p~4C· -.-~4 ~ToItIUJ, - ~ - -- . - ~ ,- -- -~--. . - ..- ~'~A4~·~~~/CP~1N~/.)~~JLd. u~~ JdJw . ~ ;1JAO\NMot'~k ~tL~:~ ~i1~~~~ 5J~~bd ~~IWfW1 ~~'2t' '~~. G, ~~ r)A CMAc1vt ~~ ~]~ l)~eneM ~ ~1 Oe-tf1~b&d~ ~.IoA/.u. ~r~\~ Lt~~k~~~~ t. 17~~ ~ ~~Jk4 ~. ~~ ~~~ • ~ ~ ~J Cj, J0U'J~WVVIA ~L-ltJ,~~ -} ?V\h~ ~ l&iQJtf-.H1iJot(f) Tf}1~U~vt h..4- S~~(}.MD ~ ~ ) 1 o.hn~fh4~· b~~du~}\ov\k ~~w~ MÄ~~ ..... A{). ~~K~~ ~ ryob&~(~~~) . A{ ~c JA ~ 'Jl7.!jj ~1;;&mJ ~~'~~ ~Md~d J~~a~~~~ ~8&~J~~~i'imJ~q.C1#~ 3[wfrJ) /[1. ~ LL1 V~~ l~~~v)Jh;otJ P/J t1vvv.l~~~'~ /WlM~k , \ 4vt tc,ll( "3 [Vvte n. 01\ V!ert.~ \)'J ry 0 , I ~rA- Zur Vorlage B8-0727 Stellungnahme t ;tr!( A~. ZOO;) l:~ fop j der Werkleitung: Die Werkleitung wurde im UA Bäder v . 08.09.2005 aufgefordert, zu den im Bürgerantrag vorgetragenen Vorwürfen gegen den Betreiber des Freibades Lechenich Stellung zu nehmen. Die Werkleitung sieht sich jedoch nicht im Stande, zu den Vorwürfen im Bürgerantrag Stellung zu nehmen, bzw. eine Sachverhaltsprüfung vorzunehmen. • Festzuhalten bleibt, dass die Duschen aufgrund eines Defektes der Heizung kurzzeitig ohne warmes Wasser betrieben werden mussten. Eswurden jedoch zwei Durchlauferhitzer als "Provisorium" installiert, so dass die Warmwasserzufuhr wieder hergestellt werden konnte. Die Überwachung der Wasserqualität obliegt dem Gesundheitsamt des Rhein - Erft- Kreises. Esbleibt festzustellen, dass das Bad die gesamte Saison geöffnet gewesen ist. Sofern es Beanstandungen gegeben hat. sind diese vom Betreiber offensichtlich abgestellt worden. Der Vorsitzende des Vereins wurde .beschlussoemös'' seitens der Werkleitung zur Stellungnahme aufgefordert. Eine schriftliche Stellungnahme liegt jedoch derzeit noch nicht vor und musszur Sitzungnachgereicht werden . •