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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0703)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
329 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0703)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az..: 82 20-40/2516 Sz nichtöffentlich I 08/ () 7(}t' I Amt: - 82- An den Ausschuss für Wirtschaftsförderung Immobilienwirtschaft und Werksausschuss BeschIAusf.: - 822- Datum: 06.07.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage Nr. • I I 8/ () '03 Wird gern. § 60 (1) Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die nächste planmäßige Sitzung des Werksausschusses Sommerferien erst im September 2005. Immobilienwirtschaft ist aufgrund der Die Maßnahmen im Rahmen der Bodenordnung sollten kurzfristig mit möglichst geringem Aufwand umgesetzt werden, damit der Bebauungsplan Nr. 134 zügig in Rechtskraft gelangt und die Ba~aumaßnahmen beginnen können. (Dr. Risthaus) DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Nr. • Erftstadt,den I 0 8/ ; () 'r' I wird zugestimmt. ;t.Ot, ;005 ./ ~1s~~' Bür~~:~~~ ~itY/} Vorsitzender