Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Grunderwerb In der Gemarkung Dlrmerzhelm)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
381 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Grunderwerb In der Gemarkung Dlrmerzhelm) Beschlussvorlage (Grunderwerb In der Gemarkung Dlrmerzhelm) Beschlussvorlage (Grunderwerb In der Gemarkung Dlrmerzhelm)

öffnen download melden Dateigröße: 381 kB

Inhalt der Datei

nlc htöffentllc h STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister V Az..: 82 20-40/2516 8/0:r03 Amt: 82 An den BeschIAusf.: 82.2 Ausschuss für WIrtschaftsförderung und Werksausschuss ImmobIlIenwirtschaft Datum: 06.07.2005 der Stadt Erflstadt zur Beschlussfassung; • Betrifft: Grunderwerb Finanzielle In der Gemarkung Dlrmerzhelm Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan Immobilienwirtschaft . 2005 des Eigenbetriebes Unterschrift des BUdgetverantwortlichen Erftstadt. den 06.07.2005 • Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt erwirbt von Frau Anika Zimmermann. Duisburg. das Grundstück Gemarkung Dirmerzheim. Flur 4. Flurstück 113, 582 qm groß. Der Kaufpreis beträgt 67.445,00 EUR.Sämlliche mit deQIKaufvertrag und seiner Durchführung verbundenen Kosten übernimmt die Stadt Erftstadt. Begründung: Für den Bereich der Seitenstraße in Erftstadt-Dirmerzheim, in dem das zu erwerbende Grundstück liegt, wurde der Bebauungsplan Nr. 134 aufgestellt. Laut den Vorgaben im BP Nr. 134 sind hier Mindestgrundstücksgrößen von 600 qm, nur zu bebauen mit Einzelhäusern, vorgegeben. Aufgrund dieser Festsetzungen und der derzeit vorliegenden Eigentumsverhältnisse im östlichen Bereich des Bebauungsplangebietes. ist zur Bildung von Baugrundstücken und somit zur Umsetzung des Bebauungsplanes eine Neuordnung der Grundstücke notwendig. Der Bebauungsplan ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. da im Vorfeld die Grundstücksneuordnung abgeschlossen sein muss. Sollte dies nicht geschehen. so könnten einzelne Grundstückseigentümer durch ihre Bauvorhaben dafür sorgen. dass die verbleibenden Grundstücke zu keiner Zeit mehr einer Bebauung zugeführt werden können. Die Eigentümer sind alle an einer einvernehmlichen Lösungen inleressiert und stehen der von hier vorgelegten Grundstücksneuaufteilung positiv entgegen. Nunmehr ist es erforderlich. dass einzelne Grundstücke zum Zwecke der gemeinsamen Vermarktung zusammengelegt werden. d. h. gemeinschaftliches Eigentum entsteht bzw. das benachbarte Grundstück zur Selbstnutzung hinzuerworben wird. • Die Eigentümerin des Flurstückes 113 hat kein Interesse an einem Baugrundstück und hat der Stadt Erftstadt ihr Grundstück zum Kauf angeboten. Gemeinsam mit einer Teilfläche von ca. 241 qm aus dem Nachbargrundstück ergibt dies ein Baugrundstück. Die Eigentümerin des Flurstücks 112 hal ihr Einverständnis erklärt. aus beiden Flächen gemeinsames Eigentum zu bilden und das neu entstandene Baugrundstück zu veräußern. Im Baugebiet ist es zwischen zwei weiteren Beteiligten zu einer Einigung gekommen. so dass durch den Ankauf der Stadt Erftstadt keine weitere Bodenordnung mehr notwendig ist und die Grundstücksneuordnung abgeschlossen ist. • Da mehrere Beteiligte möglichst kurzfristig mit den Baumaßnahmen beginnen möchten und ihre Planungen bereits darauf abgestellt haben. ist dieses Verfahren die schnellste Variante zur Bodenordnung und wurde im Einvernehmen aller Beteiligten geregelt . Der Kaufpreis errechnet sich aus 425 qm Fläche gelegen im Bebauungsplangebiet zu 155.00 EUR/qm (= 65.875.00 EUR)und 157 qm als angrenzendes Gartenland zu 10.00 EUR/qm (= 1.570.00 EUR).Der Preis für das Baugrundstück errechnet sich aus dem Richtwert von 175.00 EUR/qm abzüglich der noch anfallenden Erschließungskosten und der Nebenkosten des Grunderwerbs. Das Grundstück kann nach dem Erwerb und der Zusammenlegung mit der Teilfläche von 241 qm aus dem Nachbargrundstück sofort bebaut werden. Eine Veräußerung an einen Dritten ist dann kurzfristig möglich. Esliegen zur Zeit drei Bewerbungen von Kaufinteressenten für ein Baugrundstück in Dirmerzheim vor. [~ Anlage 108 ll5.14 ))).55 370 242.7 2 429.13 659AB ?' 112 , " 6':;'-9..,~ 542 • 5 1 ~. flJJ 116 145 117 '