Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
381 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
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STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
V
Az..: 82 20-40/2516
8/0:r03
Amt:
82
An den
BeschIAusf.: 82.2
Ausschuss für WIrtschaftsförderung und
Werksausschuss ImmobIlIenwirtschaft
Datum: 06.07.2005
der Stadt Erflstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft:
Grunderwerb
Finanzielle
In der Gemarkung
Dlrmerzhelm
Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan
Immobilienwirtschaft
.
2005 des Eigenbetriebes
Unterschrift des BUdgetverantwortlichen
Erftstadt. den 06.07.2005
•
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt erwirbt von Frau Anika Zimmermann. Duisburg. das
Grundstück Gemarkung Dirmerzheim. Flur 4. Flurstück 113, 582 qm groß.
Der Kaufpreis beträgt 67.445,00 EUR.Sämlliche mit deQIKaufvertrag und
seiner Durchführung verbundenen Kosten übernimmt die Stadt Erftstadt.
Begründung:
Für den Bereich der Seitenstraße in Erftstadt-Dirmerzheim, in dem das zu
erwerbende Grundstück liegt, wurde der Bebauungsplan Nr. 134 aufgestellt.
Laut den Vorgaben im BP Nr. 134 sind hier Mindestgrundstücksgrößen von
600 qm, nur zu bebauen mit Einzelhäusern, vorgegeben. Aufgrund dieser
Festsetzungen und der derzeit vorliegenden Eigentumsverhältnisse im
östlichen Bereich des Bebauungsplangebietes.
ist zur Bildung von
Baugrundstücken und somit zur Umsetzung des Bebauungsplanes eine
Neuordnung der Grundstücke notwendig.
Der Bebauungsplan ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. da im
Vorfeld die Grundstücksneuordnung abgeschlossen sein muss. Sollte dies
nicht geschehen. so könnten einzelne Grundstückseigentümer durch ihre
Bauvorhaben dafür sorgen. dass die verbleibenden Grundstücke zu keiner
Zeit mehr einer Bebauung zugeführt werden können.
Die Eigentümer sind alle an einer einvernehmlichen Lösungen inleressiert
und stehen der von hier vorgelegten Grundstücksneuaufteilung positiv
entgegen. Nunmehr ist es erforderlich. dass einzelne Grundstücke zum
Zwecke der gemeinsamen Vermarktung zusammengelegt werden. d. h.
gemeinschaftliches Eigentum entsteht bzw. das benachbarte Grundstück
zur Selbstnutzung hinzuerworben wird.
•
Die Eigentümerin des Flurstückes 113 hat kein Interesse an einem
Baugrundstück und hat der Stadt Erftstadt ihr Grundstück zum Kauf
angeboten. Gemeinsam mit einer Teilfläche von ca. 241 qm aus dem
Nachbargrundstück ergibt dies ein Baugrundstück. Die Eigentümerin des
Flurstücks 112 hal ihr Einverständnis erklärt. aus beiden Flächen
gemeinsames Eigentum zu bilden und das neu entstandene Baugrundstück
zu veräußern.
Im Baugebiet ist es zwischen zwei weiteren Beteiligten zu einer Einigung
gekommen. so dass durch den Ankauf der Stadt Erftstadt keine weitere
Bodenordnung mehr notwendig ist und die Grundstücksneuordnung
abgeschlossen ist.
•
Da mehrere Beteiligte möglichst kurzfristig mit den Baumaßnahmen
beginnen möchten und ihre Planungen bereits darauf abgestellt haben. ist
dieses Verfahren die schnellste Variante zur Bodenordnung und wurde im
Einvernehmen aller Beteiligten geregelt .
Der Kaufpreis errechnet sich aus 425 qm Fläche gelegen im
Bebauungsplangebiet zu 155.00 EUR/qm (= 65.875.00 EUR)und 157 qm als
angrenzendes Gartenland zu 10.00 EUR/qm (= 1.570.00 EUR).Der Preis für
das Baugrundstück errechnet sich aus dem Richtwert von 175.00 EUR/qm
abzüglich der noch anfallenden Erschließungskosten und der Nebenkosten
des Grunderwerbs.
Das Grundstück kann nach dem Erwerb und der Zusammenlegung mit der
Teilfläche von 241 qm aus dem Nachbargrundstück sofort bebaut werden.
Eine Veräußerung an einen Dritten ist dann kurzfristig möglich. Esliegen zur
Zeit drei Bewerbungen von Kaufinteressenten für ein Baugrundstück in
Dirmerzheim vor.
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