Daten
Kommune
Erftstadt
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13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
den beigefügten Antrag der / des
SPDCDU[ll Fraktion
Fraktion
0
o
F.D.P.-
0 Fraktion
ill an die zuständigen
Fraktion
BÜNDNIS 90 /
DIEGRUNEN
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StV
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Ausschüsse weiter.
öffentlich
A 8/0702
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f'IO hurD 80011 'moiltOt'
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I Betreff
BeschIAusf.: -32-
51.
Datum: 14.07.05
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Antrag bezüglich'städtischerOri:lnungsdienst
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Finanzielle
Unterschrift
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Erftstadf den 14.07.05.e.
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Auswtrkunqenrkelne
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Der Antra 9 wird zur Beschiussfassun 9 zu g eleitet an den
A~~.sßhuss für qffel'\tliche.9rdnung
und Verkehr
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Stellungnahme
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und seiner
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der Verwaltung:
Der Antrag bedarf gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung
des Rates
Ausschüsse der Beschlussfassung durch den zuständigen Ausschuss.
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1"l4-JUL -21305 IS: 17
~:+49 3E35 403300
+22354&3002
VOl,: SPD FRHKT!ON
SPD ..Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
SP;:'.froic1lon • Bahnhot!luaB8
38 • 50374 Erft'tndl
81.10102-
Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter
Bösche
Bernd Bohien
Lambertusstraße 69
50374 Erftsladt
Tel. (02235) 46 30 05
Rathaus im EinKaufszentrum
Holzdamm
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50374 Erftstadt
8M
10
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70
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OI,JUU2005
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4. Jull2005
63
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II
ANTRAG
Sehr geehrtE;r Herr Bürgermeister.
namens der SPD-Fra\(tion
bilten wir Sie. der, folgenden Antrag den zuständigen
Gremien
oes .
Rates zuzuleiten:
I
In Erflstadt
wird ein städtischer
zuständigen
Ausschüssen
Ordnungsdienst
eingerichtet.
Die Verwaltung
dar, wie ein solcher stadtischer Ordnungsdienst
stellt in den
eingerichtet
warden
kann und was er kostet.
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1
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Begründung:
I
Dem Ordnungsamt
gesetzlichen
Regelungen
obliegen zahlreiche Aufgaben.
Bestimmungen
(wie z. B. LHundG,
wie ortsrechtlIche
vom
(wie
Regelungen
31.10.2000)
Übersichtlichkett
z.
e.
das
LlmSehG)
welche sich einerseits
OBG),
als
auch
aus den allgemeine"
nach
ergeben. Aueh zahlreiche
spezialgesetzlichen
andere Rechtsnormen,
(2. 9. die ObehVO üoer die Offen~iche Sicherheit
bedürfen
der
Kontrolle.
Weitere
Rechtsnormen
und Ord~ung
sollen
hier
der
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halber nicht näher erörtert werden.
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I
Den
politischen
Beschlussfassung
entstandsn
nicht
wurden
we:tergeleltet.
sind. Dies begründet
kontrolliert
Stellungnanmen
Kapazitäten
Gremien
werden
kann,
der Verwaltung
des Ordnungsamtes
zomal diese schwerJ)unktmäßlg
in
der
Vergangenheit
zahlreiche
Bürgarantrage
zur
welche bisweilen als Ausfluss der Probleme der Bürgerschaft
sich u. a. darin. dass die Einhaltung diverser ReChtsnormen
Verstöße
oftmals
nicht
geahndet
wird auf die Poilzei verwiesen,
nicht ausreichen.
werden.
In
manchen
auch weil die personellen
Dies 1st Jedoch bei der Polizei nicht anders,
auch anderen Auj~8ben,
wie die Vertolgung
von Straftaten,
SPD·eOrgelbOro ' 3ahnhof.traßt: 38 • 50374 Erftstadl' Tolafon (022 35) 46 30 03
04-,JUL-20:J5 19: 17
VOll:3"0 FRI'KTlOll
~:+49 2E35 489380
+2235463002
2
nachzugehen hat. Dabei ist die Personaldecke der Polizei auch stark angespannt. Bis ein
alarmierter Streifenwagen am notwendigen Einsatzort angelangt ist, vergeht oftmals eine lange
Wartezeit für den BUrger, was zur Folge hal, dass das auch das allgemeine Sicherheitsgetohl
der Bürgerschaft Immer weiter sinkt.
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:1
Bei zahlreichen Problemen der Stadt Erftstaot ware es sinnvoll und rechtliCh ausreichend. wenn
Mitarbeiter
des
Ordnungsamtes
ordnungsbehördliche
"auf
der
Straße
präsent"
wären
und
bestimmte
Aufgaben wehrnehmen wurden. Hierbei geht es weniger um die
Überwachung das ruhenden Verkehrs (hier wurde bereits ein entsprechender Beschluss über
die Schaffung weiterer Stellen fOr Politessen gefasst), sondern vielmehr um die allgemeinen
,
Ordnungsangelegenheiten. die einen Außendienst erfordem. Entsprechende Stellen sollten
nierfür
eingerichtet
und organisatorisch geschaffen
werden.
Dies kann
auch andere
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Verwaltung.mitarbeiter/innen. entlasten, lnscesonoere von Außendiens:tätigkeiten. Dies trägt
darüber hinaus auch dem allgemeinen Wunsch oer Bürgerschaft nach einem "Mehr" an
öffentlicher Sicherheit und Ordnung Rechnung. Entsprechende Außendlenstmitarbeiterlinnen
eines
städtischen
Ordnungsdienstes
sollten
neben
den
bereits
ordnungsbehördlichen Aufgaben auCh durch normale Streifengänge,
2.
angesprochenen
B. in Zweier-Teams
(wahlweise auch mit Kollegen der Polizei) durchführen, um dem Wunsch nach einem
Höchstmaß an Sicherheitsgefiihl Rechnung zu tragen. Diss setzt voraus, dass die Dienstzeiten
bis in die Abendstunden ausgecehnt werden und/oder der Dienst in zwei Schicl1ten versehen
wird.
,
Über eine zentrale Rufnummer könnten Bürger im Be:darfsfalleden städtischen Ordnungsdienst
Kontaktieren, um auf diesem Wege z. B. abendliche Ruhestörungen zu melden. Der städtische
Ordnungsdienst wUrde die entsprecl1ende Beschwerae beheben. Dies geht u. a. auch dadurch,
dass zahlreiche Enmachtlgungen und Befugnisse der Polizei auch fOr die Ordnungsamter
gelten (vgl. § 24 OBG). Die Polizei würde enUastet und könnte ihren ureigenen Aufgaben
effektiver nachkommen.
Die hier aufgefuhrten Punkte sind nur beispielhaft und erheben keineswegs Anspruch auf
VollständigKeit. HierfOr ist das Ordnungsrecht zu bleit gefächert und zu facattenreich. Dies hat
jedoch den Vorteil, dass die Mitarbeiter eines Ordnungsdienstes in Zelten. wo keine akuten
B"schwerden vorliegen, Obersehr viel eigenen Gestaltungsspielraum verfugen, wereher so der
Erftstadter Bevölkerung zu Gute kommen kann.
Dass die Einrichtung und Ausweitung von speziellen Ordnungsdiensten Sinn maCht, ergibt sich
nicht nur aus der angespannten Parsonalsituation der Polizei, sondern dies zeigen auch
Erfahrungen anderer Kommunen. Hierbei sollen nicht nur die Großstädte Hamburg, Köln,
i,
I
I
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I·
04-JUL -2035
19: 18
"V-J: +49 2235 4133:300
VOti: SPD FRAKTION
S.OI'Vß10
3
MUnche", Frankfurt und Düsseldorf beispielhaft erwähnt
Gemeinden.
werden, sondern
So werden nunmehr in Wessellng .OrdnungshOter'
für Sicherheit zu sorgen. Andere kleinere
auch kleinere
auf Schulhöfen eingesetzt, um
Gemeinden planen ihre Außendienstkrafte zu
erweitern. Hier sei als Beispiel die Gemeinde Heimbach genannt.
Mit freundlichen
GrOßen
Bernd Bohlen
Fraktionsvorsiuender
,
~~
Uwe Wagner
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