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Antrag (Antrag bzgl. städtischer Ordnungsdienst)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
610 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich den beigefügten Antrag der / des SPDCDU[ll Fraktion Fraktion 0 o F.D.P.- 0 Fraktion ill an die zuständigen Fraktion BÜNDNIS 90 / DIEGRUNEN D StV ~ Ausschüsse weiter. öffentlich A 8/0702 ..- • I " .1L, e1 f'IO hurD 80011 'moiltOt' .0 .r e3 'U .. !>O. f" \...~, 'j \), I Betreff BeschIAusf.: -32- 51. Datum: 14.07.05 v, Antrag bezüglich'städtischerOri:lnungsdienst .. _. r ·tl ., ", " Finanzielle Unterschrift ge~B~~ge!Ve~o( :~hen \ Erftstadf den 14.07.05.e. .. ... ,.' I .. ' Auswtrkunqenrkelne : .' I ... ,. " ., ... .. < ,',J: '0' .: • I ' j. , ", -- Der Antra 9 wird zur Beschiussfassun 9 zu g eleitet an den A~~.sßhuss für qffel'\tliche.9rdnung und Verkehr i-'~-,'<-'!"'-~(' ""' Stellungnahme L " . ,.'. -- - -- , . ....~,'. .. --'. I . ," .. • .I .... i" "-. .- .} ",,",, '-1 • , r r ', J. '~. '" ,',. '\ .. .: ~',~,....:.' . :~~.' und seiner . '- -, , .'" --.-. der Verwaltung: Der Antrag bedarf gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates Ausschüsse der Beschlussfassung durch den zuständigen Ausschuss. ~. ~ . . , -_. - ~- ... _. ~.• ' I' ,- :~ ,- • ', ..... ..... ~... : .... . .' " ," .' , . '. ..": ,. I,' t- _( 1"l4-JUL -21305 IS: 17 ~:+49 3E35 403300 +22354&3002 VOl,: SPD FRHKT!ON SPD ..Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt SP;:'.froic1lon • Bahnhot!luaB8 38 • 50374 Erft'tndl 81.10102- Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Bernd Bohien Lambertusstraße 69 50374 Erftsladt Tel. (02235) 46 30 05 Rathaus im EinKaufszentrum Holzdamm I ! lI 50374 Erftstadt 8M 10 , I' 70 65 OI,JUU2005 I I I 4. Jull2005 63 I II ANTRAG Sehr geehrtE;r Herr Bürgermeister. namens der SPD-Fra\(tion bilten wir Sie. der, folgenden Antrag den zuständigen Gremien oes . Rates zuzuleiten: I In Erflstadt wird ein städtischer zuständigen Ausschüssen Ordnungsdienst eingerichtet. Die Verwaltung dar, wie ein solcher stadtischer Ordnungsdienst stellt in den eingerichtet warden kann und was er kostet. , I I I' I I 1 I Begründung: I Dem Ordnungsamt gesetzlichen Regelungen obliegen zahlreiche Aufgaben. Bestimmungen (wie z. B. LHundG, wie ortsrechtlIche vom (wie Regelungen 31.10.2000) Übersichtlichkett z. e. das LlmSehG) welche sich einerseits OBG), als auch aus den allgemeine" nach ergeben. Aueh zahlreiche spezialgesetzlichen andere Rechtsnormen, (2. 9. die ObehVO üoer die Offen~iche Sicherheit bedürfen der Kontrolle. Weitere Rechtsnormen und Ord~ung sollen hier der I I I I I halber nicht näher erörtert werden. i I Den politischen Beschlussfassung entstandsn nicht wurden we:tergeleltet. sind. Dies begründet kontrolliert Stellungnanmen Kapazitäten Gremien werden kann, der Verwaltung des Ordnungsamtes zomal diese schwerJ)unktmäßlg in der Vergangenheit zahlreiche Bürgarantrage zur welche bisweilen als Ausfluss der Probleme der Bürgerschaft sich u. a. darin. dass die Einhaltung diverser ReChtsnormen Verstöße oftmals nicht geahndet wird auf die Poilzei verwiesen, nicht ausreichen. werden. In manchen auch weil die personellen Dies 1st Jedoch bei der Polizei nicht anders, auch anderen Auj~8ben, wie die Vertolgung von Straftaten, SPD·eOrgelbOro ' 3ahnhof.traßt: 38 • 50374 Erftstadl' Tolafon (022 35) 46 30 03 04-,JUL-20:J5 19: 17 VOll:3"0 FRI'KTlOll ~:+49 2E35 489380 +2235463002 2 nachzugehen hat. Dabei ist die Personaldecke der Polizei auch stark angespannt. Bis ein alarmierter Streifenwagen am notwendigen Einsatzort angelangt ist, vergeht oftmals eine lange Wartezeit für den BUrger, was zur Folge hal, dass das auch das allgemeine Sicherheitsgetohl der Bürgerschaft Immer weiter sinkt. I I ~ I I :1 Bei zahlreichen Problemen der Stadt Erftstaot ware es sinnvoll und rechtliCh ausreichend. wenn Mitarbeiter des Ordnungsamtes ordnungsbehördliche "auf der Straße präsent" wären und bestimmte Aufgaben wehrnehmen wurden. Hierbei geht es weniger um die Überwachung das ruhenden Verkehrs (hier wurde bereits ein entsprechender Beschluss über die Schaffung weiterer Stellen fOr Politessen gefasst), sondern vielmehr um die allgemeinen , Ordnungsangelegenheiten. die einen Außendienst erfordem. Entsprechende Stellen sollten nierfür eingerichtet und organisatorisch geschaffen werden. Dies kann auch andere III, !I,. I' i I I. I i Verwaltung.mitarbeiter/innen. entlasten, lnscesonoere von Außendiens:tätigkeiten. Dies trägt darüber hinaus auch dem allgemeinen Wunsch oer Bürgerschaft nach einem "Mehr" an öffentlicher Sicherheit und Ordnung Rechnung. Entsprechende Außendlenstmitarbeiterlinnen eines städtischen Ordnungsdienstes sollten neben den bereits ordnungsbehördlichen Aufgaben auCh durch normale Streifengänge, 2. angesprochenen B. in Zweier-Teams (wahlweise auch mit Kollegen der Polizei) durchführen, um dem Wunsch nach einem Höchstmaß an Sicherheitsgefiihl Rechnung zu tragen. Diss setzt voraus, dass die Dienstzeiten bis in die Abendstunden ausgecehnt werden und/oder der Dienst in zwei Schicl1ten versehen wird. , Über eine zentrale Rufnummer könnten Bürger im Be:darfsfalleden städtischen Ordnungsdienst Kontaktieren, um auf diesem Wege z. B. abendliche Ruhestörungen zu melden. Der städtische Ordnungsdienst wUrde die entsprecl1ende Beschwerae beheben. Dies geht u. a. auch dadurch, dass zahlreiche Enmachtlgungen und Befugnisse der Polizei auch fOr die Ordnungsamter gelten (vgl. § 24 OBG). Die Polizei würde enUastet und könnte ihren ureigenen Aufgaben effektiver nachkommen. Die hier aufgefuhrten Punkte sind nur beispielhaft und erheben keineswegs Anspruch auf VollständigKeit. HierfOr ist das Ordnungsrecht zu bleit gefächert und zu facattenreich. Dies hat jedoch den Vorteil, dass die Mitarbeiter eines Ordnungsdienstes in Zelten. wo keine akuten B"schwerden vorliegen, Obersehr viel eigenen Gestaltungsspielraum verfugen, wereher so der Erftstadter Bevölkerung zu Gute kommen kann. Dass die Einrichtung und Ausweitung von speziellen Ordnungsdiensten Sinn maCht, ergibt sich nicht nur aus der angespannten Parsonalsituation der Polizei, sondern dies zeigen auch Erfahrungen anderer Kommunen. Hierbei sollen nicht nur die Großstädte Hamburg, Köln, i, I I I I· 04-JUL -2035 19: 18 "V-J: +49 2235 4133:300 VOti: SPD FRAKTION S.OI'Vß10 3 MUnche", Frankfurt und Düsseldorf beispielhaft erwähnt Gemeinden. werden, sondern So werden nunmehr in Wessellng .OrdnungshOter' für Sicherheit zu sorgen. Andere kleinere auch kleinere auf Schulhöfen eingesetzt, um Gemeinden planen ihre Außendienstkrafte zu erweitern. Hier sei als Beispiel die Gemeinde Heimbach genannt. Mit freundlichen GrOßen Bernd Bohlen Fraktionsvorsiuender , ~~ Uwe Wagner \ I: i! I I \ I! , II I, ! I \ \ ! I I I I! I