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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Gehweg der Grachtstraße Richtung Carl-Schurz-Straße in E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
575 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Gehweg der Grachtstraße Richtung Carl-Schurz-Straße in E.-Liblar) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Gehweg der Grachtstraße Richtung Carl-Schurz-Straße in E.-Liblar) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Gehweg der Grachtstraße Richtung Carl-Schurz-Straße in E.-Liblar) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Gehweg der Grachtstraße Richtung Carl-Schurz-Straße in E.-Liblar) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Gehweg der Grachtstraße Richtung Carl-Schurz-Straße in E.-Liblar) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Gehweg der Grachtstraße Richtung Carl-Schurz-Straße in E.-Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az: öffentlich B 8/0689 Amt: - 65- BeschIAusf.: Datum: Der Bürgerantrag wird zur Beschlussfassung Werksausschuss Straßen • - 65- 17.08.2005 zugeleitet an den Anregung von Herrn Hans-Josef Simon, Bliesheimer Straße 15, Erftstadt bzql, Gehweg der Grachtstraße Richtung Carl-Schurz-Straße in E.-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Der Bürgerantrag berührt den Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes Straßen. Unterschrift des Budgelveranlwortlichen Erftstadt, den 17.08.2005 Stellungnahme • der Verwaltung: Zu 1. Verbreiterung des Gehweges: Der Ausbau des Gehweges ist ein erheblicher Eingriff in die Verkehrsführung der Grachtstraße. Um dieses zu verwirklichen ist eine grundlegende Planung erforderlich die die einzelnen Verkehrsströme und den ruhenden Verkehr berücksichtigt. Die Parktaschen müssen umgebaut und die Bäume müssen berücksichtigt werden. Es wird ein Ingenieurbüro mit der Vorplanung beauftragt um die Kosten zu ermitteln, die dann in den Wirtschaftsplan 2006 eingestellt werden. Dazu wird eine Zählung der Fußgänger außerhalb der Schulferien notwendig sein. Sollte ein Umbau der Straße ausgeführt werden, sind die Anlieger (ohne Schlosspark) nach KAG heranzuziehen. Zu 2. Radweg: Die Fahrstreifenbreite von 5,50m bis 6,00m lässt weder einen durchgehenden Parkstreifen, noch eine zusätzliche Abmarkierung für den Radweg zu. Ansonsten s.1. Zu 3. Beleuchtung: In diesem Teilstück der Grachtstraße ist eine Beleuchtung vorhanden. Eine Beleuchtung des Parkes ist nicht vorgesehen. Die Gefahr von Vandalismus oder unerwünschter Nutzung wird durch die Beleuchtung wesentlich erhöht, weil hier im abgeschlossenen Bereich die soziale Kontrolle fehlt. Negative Auswirkungen auf die Flora und Fauna sind nicht auszuschließen. P:\.zIANTRÄGE\b0689.doc - 2 - Zu 4. Müllcontainer: Die Stellplätze der Glascontainer werden regelmäßig überprüft und gesäubert. Bei Verstößen gegen die Reinigungssatzung wird das Ordnungsamt natürlich tätig, falls ein Verursacher dingfest zu machen ist. • • P:\SZlANTRÄGE\B0689.DOC Anwohnergemeinschaft Erftstadt-Liblar 89/0611 Herrn Bürgermeister der Stadt Erftstadt Rathaus 50374 Erftstadt 27.6.2005 Antrag an den Ausschuss für Bürgeranträge/Bürgerbegehren zur Vorlage an den Rat der Stadt Erftstadt Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die unterzeichnenden •• Bürger Erftstadts beantragen, dass der Rat der Stadt Erftstadt beschließt: 1. Der an den Schloss park angrenzende Gehweg der Grachtstraße Richtung Carl-Schurz-Straße so zu verbreitern, dass Fußgänger und radfahrende Kinder ihn gefahrlos benutzen können. ist 2. Ein zusätzlicher Radweg ist einzurichten. Straßenseite einzurichten. 3. Der Weg und der abgehende Weg durch den Schlosspark sind mit Straßenbeleuchtung auszustatten. 4. Die Müllcontainer sind so aufzustellen, dass auch bei unsachgemäßer Nutzung keine Gefahr von ihnen ausgeht. Es sind regelmäßig Kontrollen durchzuführen. Die Stadtverwaltung hat gegen unzulässiges Müllabladen konsequent vorzugehen. 5. Die Maßnahme Nr. 4 soll sofort erfolgen, die Maßnahmen Nrn. 1 - 3 bis Ende 2006. Die Parkplätze sind auf der gegenüberliegenden Begründung: •• :.- Dieser unbeleuchtete Gehweg ist der Hauptverbindungsweg zwischen Alt-Liblar und dem neueren Teil. Besonders für die Kinder, denen er als Verbindungsweg zum Schulzentrum dient und für altere Leute, stellt er eine erhebliche Gefahr dar. :.- Der größere Teil des Weges ist nur zwei Gehwegplatten breit. Nutzbar sind etwa 85 em; und das auch nur, wenn die Hecke entlang des Schlossparks geschnitten ist. Zur Zeit liegt die nutzbare Breite bei einer Gehwegplatte. Die Kante des Weges fällt zu den Parktaschen um 11 em ab - eine Stolperfalle. Begegnen sich zwei Fußgänger, muss einer in den Baumscheibenbereich oder die Parktaschen ausweichen. Für die Parkplatze steht gegenüberliegend mehr Platz zur Verfügung. :.- Von einer 4 ern breiten Längsfuge geht eine ständiqe Gefahr für Fahrradfahrer aus . :.- Ab dem Eingang zum Schlosspark ist der Weg drei Platten breit. Jedoch versperren die dort quer geparkten Fanrzeuqe regelmäßig einen Teil des Weges. :.- Der Asphaltweg durch den Schlosspark wird wegen seiner Kürze mehr genutzt, als der Weg über die Carl-Schurz-Straße. Für Kinder, die zum Schulzentrum wollen, ist er verkehrstechnisch erheblich sicherer und kürzer. Besonders für die Wintermonate ist eine Beleuchtung aus verschiedenen Gründen dringend erforderlich. :.- Von den Containern gehl permanent Gefahr aus. Diese beruht auf dem Verhalten der Nutzer, dem ungünstigen Standort und der unregelmaßigen Leerung. Zunehmend wird Hausmüll oder Sperrmüll abgeladen. Die Geruchsbelästigung ist bei warmem Welter enorm. Die Glasscherben auf dem Gehweg sind eine ständige Gefahr. . :.- Vor 10 Jahren wurde ein ähnlicher Antrag mit der Begründung, im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Bereiches SchlossparklKrankenhaus werde das mitgemacht, abgelehnt. Da mit dieser Neugestaltung nicht gerechnet wird, ist eine Erledigung bis Ende 2006 angebracht. Die Antragsteller können den beigefügten Listen entnommen werden. Anlage: 2 Seiten mit Fotodarstellung der Probleme. Mit freundlichen Grüßen Hans-Josef Simon Ansprechpartner: Hans-Josef Simon' Bliesheimer Str. 15' 50374 Erftstadt-Liblar' g 02235-44709' Simon5@020nline.de Seite 1 •• •• Kein Durchkommen, Gefahr ." ~ - -' Seit Jahren keine Problemlösung Stolperfallen Anlage zum Bürgerantrag Erftstadt-Liblar Grachtstraße Seite 2 , .~,..... ,..-~-> .. ,-c o o .. •• o , " ,0 " Bereich mit drei Platten: Fahrzeuge versperren den Weg •• , ,> Dreck, Glasscheren, Gestank ~". Radfahrerfalle: 15 Meter lange Fuge, bis 4 em breit und 4 em tief, ' l. Anlage zum Bürgerantrag B 8/0689 Werksausschuß Straßen am 14.9.05 Protokoll der Bürgerversammlung Liblar, Rathaus, kleiner Sitzungssaal, 3.11.2005 17:00 -19:00 Anregung von Herrn Hans-Josef Simon bzgl. Gehweg der Grachstraße (Bürgerantrag B 8/0689 Werksausschuß Straßen am 14.9.05) • Anwesend: POlitik: Frau Moron (Ortsvorsteherin) Herr Kaulen (SB) Frau Molitor Herr Holtz Verwaltung: Herr Böcking, Techn. Werkleiter Herr Schumacher, stellv. Techn. Werkleiter Frau Risch, Beamtenanwärterin Ca. 26 Anwohner und Bürger Ergebnisprotokoll: Nach der Vorstellung und Erläuterung des Bürgerantrages durch Herrn H..J. Simon wurden folgende Vorschläge für den Bereich Ecke Grachtstraße bis zum Parkeingang vorgebracht: Verbreiterung des östlichen Gehweges um eine Plattenbreite zur Verbreiterung Lichtraumprofils auf 1,50 rn, ohne den Baumbestand zu tangieren. Wegfall der Parkplätze und Abmarkierung Richtungen, parallel zum Fahrbahnrand. eines einseitigen des Radweges in beida Markierung von zwei Radwegen auf jeder Straßenseite Erstellung eines Radweges anstelle der jetzigen Parkplätze, wobei ein Rückbau der vorhandenen Baumscheiben und Wegfall der 8 Bäume und die Umsetzung von 3 Laternen in Kauf zu nehmen ist. • Zusätzlich wurde der Wunsch nach Beleuchtung des Weges Im Schlosspark geäußert. Diese wäre mit hohen Kosten verbunden, da keine Stromleitung vorhanden ist. Die Vandalismusgefahr wäre für die Lampen und das Mobiliar sehr hoch. Der Weg durch den Park müsste dann evtl. als Radweg ausgewiesen dann wesentlich höhere Unterhaltungskosten zur Folge. werden, dieses hätte Die Anwohnern im Bereich der Schrägparkplätze beklagen ein hohes Geschwindigkeitsniveau, eine rücksichtslose Fahrweise, das Überfahren des Gehweges und die Unübersichtlichkeit des Verkehrs. Sie schlagen vor, eine EInbahnstraßenregelung anzuordnen und/oder die ausgewiesenen Parkstände zugunsten von beidseitigem Längsparken abzuändern. Von der Verwaltung wurden die Nachteile einer Änderung der Verkehrsregelung aufgezeigt. Durch die spezielle Außenbereichssituation der Grachtstraße in diesem Bereich (Park als Anlieger, Durchgangsstraße) können die Arbeiten nicht mit den Anliegern abgerechnet werden. Die gesamten Kosten müssten von der Allgemeinheit übernommen werden. Zukünftig soll gegenüber dem Schlosspark ein ..Stadtgarten" angelegt werden. Für diesen Fall wird ei Abbindung der Grachtstraße von der Carl·Schurz-Straße in Betracht gezogen. Aufgr nd der finanziellen Lage der Stadt ist hiermit jedoch mittelfristig nicht zu rechnen. P:\65J\65J_I\grochlslrnße\Prololwll der ßUrgerversnmmlullg J.II.OS.doc