Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
den beigefOgten Antrag der I des
SPDCDUFraktion
~ Fraktion
o
o
F.D.P.-
0 Fraktion
[)g an die zuständigen
Sty
AusschUsse weiter.
Öffentlich
A 8/0668
•
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum:
Betreff:
05.09.2005
Antrag bezügl. der Zukunft der Stadtwerke
Finanzielle
Auswirkungen:
(]
Keine
Der Antrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den
•
Werksausschuss
Stadtwerke
Stellungnahme der Verwaltung:
I. Vorhandene Struktur
Um ein Unternehmen zukunftsorientiert auszurichten und dabei noch mit weitestgehend bestehenden Strukturen neue Aufgaben übernehmen zu können, bedarf es zunächst einmal der
Analyse des bestehenden Unternehmens.
Es würde wenig Sinn machen, eine neue Aufgabe oder gar einen neuen Betriebszweig auf eine
Struktur zu gründen, deren innere Organisation dieser vielleicht nicht gerecht werden kann.
Sofern eine Expansion in irgendeine Richtung erfolgen soll, wird diese in Konkurrenz zur freien
Wirtschaft stehen. Das jüngste Urteil des europäischen Gerichtshof bzgl. der Vergabe der
Aufgaben der Abfallbeseitigung zeigt, dass es ein Grundanliegen der EU ist, die MonopoisteIlungen der Dienstleistung von allgemeinem öffentlichen Interesse aufzubrechen.
Auf diesen Einfluss ist ebenfalls das bereits jetzt "freiwillig" von den Wasserversorgern praktizierte "Benchmarking" zunick zu führen. Dabei hat die EU dem klassischen Libcralisierungsbestreben zwar eine Absage erteilt, jedoch mit dem Benchmarking einen Weg zur Installation eines sog. "Wettbewerbes im Markt" gefunden. Es wird also zwangsläufig eine
Neuausrichtung des Buchungswesens erforderlich werden, die eine entsprechende Kosten!
C:\Dokumente und Einstellungen\OOl_lw\Lokale
Zukunft der STW l.doc
Einstellungen\Temp\A8_0668_
Leistungsrechnung beinhaltet. Nur durch scharfe Abgrenzung und korrekte Zuordnung der
Aufwendungen werden die künftigen Kalkulationen von Baukostenzuschüssen bzw, Entgelten
noch Bestand haben können. Es ist ferner zu erwarten, dass die Regulierungsbehörden- welche
derzeit nur den Bereich der Entgelte fur Strom, Gas und Telekom überwachen-, sehr bald auch
den Bereich zumindest der Wasserversorgung übernehmen werden. In der Fachpresse wird bereits
jetzt von Klagen hinsichtlich des Nachweises der "Billigkeit" von Wasserversorgungsentgelten
berichtet.
Grundlage einer jeden Kalkulation wird auch die Nachvollziehbarkeit der Abschreibungen sein.
Bietet diese doch die Möglichkeit, ein Unternehmensergebnis nachhaltig zu beeinflussen bzw.
Entgelte zu "gestalten". Insofern wird auch hier eine Investition in Erfassung und Bewertung des
Anlagevermögens der Stadtwerke schon eine grundsätzliche Voraussetzung für die Zukunft sein.
Auch ist es, in Anbetracht des derzeitigen politischen Willens zur Installation eines
Entgeltsplittings in der Abwasserbeseitigung. erforderlich, das Anlageverrnögen insgesamt neu zu
ordnen bzw. zu erfassen.
•
Mit der neuen Eigenbetriebsverordnung besteht für die Stadtwerke die Pflicht zur Einführung
eines Risikomanagements. Auch hier ist eine Installation nur dann sinnvoll, wenn diese aufeiner
ordnungsgemäßen Zahlenbasis erfolgt.
Wie bereits erwähnt, setzt die schrittweise Annäherung an ein neu "geordnetes" und auf Expansion ausgerichtetes System voraus, dass zunächst die bestehenden Strukturen überprüft,
angepasst und erforderlichenfalls komplett geändert werden. Hierzu zählen insbesondere der
Bereich der Buchhaltung (Rechnungswesens), der Verbrauchsabrechnung sowie die Organisation
des Betriebes hinsichtlich der innerstädtischen Zuständigkeiten.
Sowohl zur Erfassung des .Jstzustandcs" als auch zur Erarbeitung einer "Strategie" ist
zwangsläufig externer Beratungsbedarf gegeben. Ferner sollte die Umsetzung entsprechend
fachkundig extern begleitet werden. Hierdurch wird die Objektivität gewahrt und die Ergebnisse
bzw. Konsequenzen werden entsprechend "emotionslos" dokumentiert.
•
Im Hinblick auf die bereits dargestellten "Zwänge" Benchmarking, Risikornanagernent, KostenLeistungsrechnung etc. schlägt die Werkleitung vor, externen Sachverstand einzuholen und hierzu
eine Wirtschaftsberatungsgesellschaft
in Anspruch zu nehmen.
II. Möglichkeiten für die Zukunft
Hauptsächlich sind die Stadtwerke zunächst ein Unternehmen der Ver- bzw. Entsorgung. Mit
Stellung der Wasserversorgung und Übernahme der Abwasserbeseitigung werden zwei der
wichtigsten sog. -Dienstleistungen von allgerneinem öffentlichen Interesse- (ehemals Daseinsvorsorge ) durch die Stadtwerke erbracht.
Als vollständig den Regelungen des § 107 ff der Gemeindeordnung unterliegendes Unternehmen
der Stadt Erftstadt, ergibt sich bereits durch diese gesetzliche Vorgabe eine Einschränkung der
möglichen wirtschaftlichen Betätigungsfelder. Nach Änderung der GO im Jahr 1999 führt die
bereits einmal in früherer Zeit eingeführte sog. Subsidiaritätsklausel dazu, dass sich die Gemeinde
nur dann wirtschaftlich betätigen darf, wenn der öffentliche Zweck nicht besser und
wirtschaftlicher durch andere Unternehmen erfullt'brden kann.
Die neue Landesregierung beabsichtigt, diese Subsidiaritätsklausel dahingehend zu verschärfen,
dass sich die Gemeinde schon dann einer wirtschaftlichen Betätigung enthalten muss, wenn der
Zweck durch andere Unternehmen "gleich gut" erfüllt werden kann.
C:\Dokumente und Einsteiiungen\OOl_lw\Lokale
Zukunft der STW i.doc
Einsteliungen\Temp\~8_0668_
•
Lediglich für den Bereich Verkehr, die Unternehmen der Energieversorgung sowie die klassischen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge (Wasser, Abwasser, Abfall) besteht dieser Anspruch
wohl nicht.
Insofern ist bei der Betrachtung der Entwicklungsmöglichkeiten der Stadtwerke neben den
wirtschaftlichen Aspekten, ebenfalls der gesetzliche Rahmen zu beachten.
Zweifelsfrei übt die Stadt mit den erfolgreich arbeitenden Eigenbetrieben Straßen sowie Immobilien den überwiegenden Teil der laut Gemeindeordnung als nicht wirtschaftlich eingestuften
Betätigungen bereits aus.
Nur ein Aufgabengebiet, welches noch nicht in eine "wirtschaftlich arbeitende Einheit"
eingebunden ist, kann wirkliche Vorteile für die Stadt bzw. den Bürger bringen.
Ferner würde es wenig Sinn machen, von den eigentlichen Aufgaben der Ver- bzw. Entsorgung
abzuweichen, da nur diese Bereiche wirkliche Synergien für die Stadtwerke stellen. (z.B. bei der
Abrechnung mit dem Kunden) Es würde sich daher anbieten, aufeinen klassischen Bereich der
Entsorgung wie Z.B. die Abfuhr des Mülls im Stadtgebiet zurück zu greifen. Bei einer Einbindung
der "Müllabfuhr" in das bestehende Entsorgungsunternehmen
"Stadtwerke", würde keine
Synergie der anderen Eigenbetriebe gestört und das stadteigene Unternehmen würde - zum
Vorteil des Kunden- mit einem neuen Standbein wirtschaftlich abgesichert ..
Die Schaffung der diesbezüglichen Infrastruktur (Fahrzeuge, Logistik, Betriebshof, Personal,
EDV etc.) setztjedoch voraus, dass die Stadt Erftstadt den so entstehenden neuen Betriebszweig
mit entsprechendem Eigenkapital ausstattet und damit den Weg für Kredite in einer
Größenordnung freimacht, dass es zu keinen größeren Gebührensprüngen in der Abfallbeseitigung kommt. Ein solcher Schritt bedarfjedoch der sorgfaltigen Vorbereitung und der Abwägung
vieler Faktoren, die den Erfolg einer solchen Aktion beeinflussen oder gar gefahrden können.
Zweifelsohne eine Zielsetzung, welche nicht ohne externe fachkundige Beratung zu
bewerkstelligen sein wird.
Auch bestünde die Möglichkeit, bei den bestehenden Betriebszweigen der Stadtwerke bislang
Fremd vergebene Dienstleistungen -klassisches Beispiel ist hier der Wasserzählerwechscl,
welcher im Jahr 2006 erstmalig wieder vollständig im eigenen Haus organisiert und durchgeführt
wird- (wieder) zu integrieren.
•
Die -erstmals bei der Erschließung des BI' 1401141 praktizierte - Erbringung von Planungsleistungen im eigenen Hause, bietet auch künftig die Chance, unmittelbar monetäre Vorteile bzw .
Synergien zu erwirtschaften. Sicherlich sind diese Überlegungen -unter Beibehaltung des
momentanen Personalstandes- nur dann effektiv, wenn nicht hieraus Engpässe oder gar
Versäumnisse auf anderen Ebenen resultieren.
Ferner würde es sich z.B, anbieten, im Hinblick auf die Vorgaben des § 45 Landesbauordnung im
Bereich der Abwasserbeseitigung eine Einheit für die Inspektion, Sanierung, Reinigung von
Haus- und Grundstücksanschlüssen zu installieren. Inwieweit eine solche Dienstleistung mit der
bestehenden Betriebsform über die Grenzen des Stadtgebietes hinaus angeboten werden könnte,
bedarf zwar noch der Überprüfung. Es ist jedoch zu erwarten, dass bereits für die kommenden
Jahre innerhalb des Stadtgebietes eine ausreichende Auslastung gegeben wäre.
Es gäbe sicherlich noch weitere Aufgaben, die innerhalb der bestehenden Betriebe übernommen
werden könnten. Eine diesbezügliche Analyse würdejedoch den Rahmen einer Beschlussvorlage
sprengen und es würde sich anbieten, derartige Überlegungen an den unter Punkt I. der Vorlage
vorgesehenen Weg anzuschließen.
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Christlic/1-Demokratischll Union Delltschlands
rnktion im Rat der Stadt Erftstadt
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Erftstadt, 13.06.2005
An den Borgermeister
der Stadt Erftstadt
.....
Ernst-Dieter Bösche
Rathaus
50374 Erftstadt
Antrag gemäß
GO des Rates
Zukunft der Stadtwerke
•
Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in Zeiten von liberalisierung
und knappen Kassen stehen \(ommunale Unternehmen unter
dem Druck strategischer Anpassung, Private wollen in kommunal beherrschte Markte
eindringen und Kommunale Unternehmen stehen unter dem Zwang des wirtschaftlichen
Erfolgs.
Dass die Aufgaben der Daseinsvorsorge
in kommunaler Hand bleiben, entspricht dem
Sicherheitsbedürfnis
der Bevölkerung nach Qualität und Versorgung. Man denke nur an
den Bereich der Wasserversorgung.
Gerade die Stadtwerke Erftstadt haben bewiesen,
dass wirtschaftlicher Erfolg In einem 100 Prozent kommunalen Unternehmen möglich ist.
•
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Stadtwerke Erftstadt Dienstleistungen für die Stadt
erbringen können. Dabei wOrde es sich um ein klassisches Inhouse-Geschäft handeln.
dass sogar europaweite Ausschreibung nicht zwingend erforderlich macht. Aufgrund
eines aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Januar 2005 werden
nämlich vergabefreie inhouse-Geschäfte
bei Beteiligung privater Partner grundsätzlich
ausgeschlossen. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss, dass 100-prozentig kommunale
Untemehmen ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens
Aufgaben der
Kommune übernehmen können .
Die Stadt könnte Finanzmittel einsparen und die Stadtwerke
Arbeitsplätze zu schaffen und langfristig zu slchem.
wären in der Lage, heimische
Daher beantragen wir, dass die Möglichkeiten der Erweiterung der Betriebszweige
des Eigenbotrlebs Stadtwerke grundsätzlich und unter Bewertung der Chancen und
Risiken gepruft werden.
Mit freundlichen
Grüßen
"
BOro(:eiIQ,,;
Mo.. Oi..'00
S.CO - 11.00 Uhr
Teleft:f1 02233-i!954
Telefo> 02235-6886&5
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