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Antrag (Antrag bezügl. der Zukunft der Stadtwerke)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
634 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
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STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich den beigefOgten Antrag der I des SPDCDUFraktion ~ Fraktion o o F.D.P.- 0 Fraktion [)g an die zuständigen Sty AusschUsse weiter. Öffentlich A 8/0668 • Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: Betreff: 05.09.2005 Antrag bezügl. der Zukunft der Stadtwerke Finanzielle Auswirkungen: (] Keine Der Antrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den • Werksausschuss Stadtwerke Stellungnahme der Verwaltung: I. Vorhandene Struktur Um ein Unternehmen zukunftsorientiert auszurichten und dabei noch mit weitestgehend bestehenden Strukturen neue Aufgaben übernehmen zu können, bedarf es zunächst einmal der Analyse des bestehenden Unternehmens. Es würde wenig Sinn machen, eine neue Aufgabe oder gar einen neuen Betriebszweig auf eine Struktur zu gründen, deren innere Organisation dieser vielleicht nicht gerecht werden kann. Sofern eine Expansion in irgendeine Richtung erfolgen soll, wird diese in Konkurrenz zur freien Wirtschaft stehen. Das jüngste Urteil des europäischen Gerichtshof bzgl. der Vergabe der Aufgaben der Abfallbeseitigung zeigt, dass es ein Grundanliegen der EU ist, die MonopoisteIlungen der Dienstleistung von allgemeinem öffentlichen Interesse aufzubrechen. Auf diesen Einfluss ist ebenfalls das bereits jetzt "freiwillig" von den Wasserversorgern praktizierte "Benchmarking" zunick zu führen. Dabei hat die EU dem klassischen Libcralisierungsbestreben zwar eine Absage erteilt, jedoch mit dem Benchmarking einen Weg zur Installation eines sog. "Wettbewerbes im Markt" gefunden. Es wird also zwangsläufig eine Neuausrichtung des Buchungswesens erforderlich werden, die eine entsprechende Kosten! C:\Dokumente und Einstellungen\OOl_lw\Lokale Zukunft der STW l.doc Einstellungen\Temp\A8_0668_ Leistungsrechnung beinhaltet. Nur durch scharfe Abgrenzung und korrekte Zuordnung der Aufwendungen werden die künftigen Kalkulationen von Baukostenzuschüssen bzw, Entgelten noch Bestand haben können. Es ist ferner zu erwarten, dass die Regulierungsbehörden- welche derzeit nur den Bereich der Entgelte fur Strom, Gas und Telekom überwachen-, sehr bald auch den Bereich zumindest der Wasserversorgung übernehmen werden. In der Fachpresse wird bereits jetzt von Klagen hinsichtlich des Nachweises der "Billigkeit" von Wasserversorgungsentgelten berichtet. Grundlage einer jeden Kalkulation wird auch die Nachvollziehbarkeit der Abschreibungen sein. Bietet diese doch die Möglichkeit, ein Unternehmensergebnis nachhaltig zu beeinflussen bzw. Entgelte zu "gestalten". Insofern wird auch hier eine Investition in Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens der Stadtwerke schon eine grundsätzliche Voraussetzung für die Zukunft sein. Auch ist es, in Anbetracht des derzeitigen politischen Willens zur Installation eines Entgeltsplittings in der Abwasserbeseitigung. erforderlich, das Anlageverrnögen insgesamt neu zu ordnen bzw. zu erfassen. • Mit der neuen Eigenbetriebsverordnung besteht für die Stadtwerke die Pflicht zur Einführung eines Risikomanagements. Auch hier ist eine Installation nur dann sinnvoll, wenn diese aufeiner ordnungsgemäßen Zahlenbasis erfolgt. Wie bereits erwähnt, setzt die schrittweise Annäherung an ein neu "geordnetes" und auf Expansion ausgerichtetes System voraus, dass zunächst die bestehenden Strukturen überprüft, angepasst und erforderlichenfalls komplett geändert werden. Hierzu zählen insbesondere der Bereich der Buchhaltung (Rechnungswesens), der Verbrauchsabrechnung sowie die Organisation des Betriebes hinsichtlich der innerstädtischen Zuständigkeiten. Sowohl zur Erfassung des .Jstzustandcs" als auch zur Erarbeitung einer "Strategie" ist zwangsläufig externer Beratungsbedarf gegeben. Ferner sollte die Umsetzung entsprechend fachkundig extern begleitet werden. Hierdurch wird die Objektivität gewahrt und die Ergebnisse bzw. Konsequenzen werden entsprechend "emotionslos" dokumentiert. • Im Hinblick auf die bereits dargestellten "Zwänge" Benchmarking, Risikornanagernent, KostenLeistungsrechnung etc. schlägt die Werkleitung vor, externen Sachverstand einzuholen und hierzu eine Wirtschaftsberatungsgesellschaft in Anspruch zu nehmen. II. Möglichkeiten für die Zukunft Hauptsächlich sind die Stadtwerke zunächst ein Unternehmen der Ver- bzw. Entsorgung. Mit Stellung der Wasserversorgung und Übernahme der Abwasserbeseitigung werden zwei der wichtigsten sog. -Dienstleistungen von allgerneinem öffentlichen Interesse- (ehemals Daseinsvorsorge ) durch die Stadtwerke erbracht. Als vollständig den Regelungen des § 107 ff der Gemeindeordnung unterliegendes Unternehmen der Stadt Erftstadt, ergibt sich bereits durch diese gesetzliche Vorgabe eine Einschränkung der möglichen wirtschaftlichen Betätigungsfelder. Nach Änderung der GO im Jahr 1999 führt die bereits einmal in früherer Zeit eingeführte sog. Subsidiaritätsklausel dazu, dass sich die Gemeinde nur dann wirtschaftlich betätigen darf, wenn der öffentliche Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch andere Unternehmen erfullt'brden kann. Die neue Landesregierung beabsichtigt, diese Subsidiaritätsklausel dahingehend zu verschärfen, dass sich die Gemeinde schon dann einer wirtschaftlichen Betätigung enthalten muss, wenn der Zweck durch andere Unternehmen "gleich gut" erfüllt werden kann. C:\Dokumente und Einsteiiungen\OOl_lw\Lokale Zukunft der STW i.doc Einsteliungen\Temp\~8_0668_ • Lediglich für den Bereich Verkehr, die Unternehmen der Energieversorgung sowie die klassischen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge (Wasser, Abwasser, Abfall) besteht dieser Anspruch wohl nicht. Insofern ist bei der Betrachtung der Entwicklungsmöglichkeiten der Stadtwerke neben den wirtschaftlichen Aspekten, ebenfalls der gesetzliche Rahmen zu beachten. Zweifelsfrei übt die Stadt mit den erfolgreich arbeitenden Eigenbetrieben Straßen sowie Immobilien den überwiegenden Teil der laut Gemeindeordnung als nicht wirtschaftlich eingestuften Betätigungen bereits aus. Nur ein Aufgabengebiet, welches noch nicht in eine "wirtschaftlich arbeitende Einheit" eingebunden ist, kann wirkliche Vorteile für die Stadt bzw. den Bürger bringen. Ferner würde es wenig Sinn machen, von den eigentlichen Aufgaben der Ver- bzw. Entsorgung abzuweichen, da nur diese Bereiche wirkliche Synergien für die Stadtwerke stellen. (z.B. bei der Abrechnung mit dem Kunden) Es würde sich daher anbieten, aufeinen klassischen Bereich der Entsorgung wie Z.B. die Abfuhr des Mülls im Stadtgebiet zurück zu greifen. Bei einer Einbindung der "Müllabfuhr" in das bestehende Entsorgungsunternehmen "Stadtwerke", würde keine Synergie der anderen Eigenbetriebe gestört und das stadteigene Unternehmen würde - zum Vorteil des Kunden- mit einem neuen Standbein wirtschaftlich abgesichert .. Die Schaffung der diesbezüglichen Infrastruktur (Fahrzeuge, Logistik, Betriebshof, Personal, EDV etc.) setztjedoch voraus, dass die Stadt Erftstadt den so entstehenden neuen Betriebszweig mit entsprechendem Eigenkapital ausstattet und damit den Weg für Kredite in einer Größenordnung freimacht, dass es zu keinen größeren Gebührensprüngen in der Abfallbeseitigung kommt. Ein solcher Schritt bedarfjedoch der sorgfaltigen Vorbereitung und der Abwägung vieler Faktoren, die den Erfolg einer solchen Aktion beeinflussen oder gar gefahrden können. Zweifelsohne eine Zielsetzung, welche nicht ohne externe fachkundige Beratung zu bewerkstelligen sein wird. Auch bestünde die Möglichkeit, bei den bestehenden Betriebszweigen der Stadtwerke bislang Fremd vergebene Dienstleistungen -klassisches Beispiel ist hier der Wasserzählerwechscl, welcher im Jahr 2006 erstmalig wieder vollständig im eigenen Haus organisiert und durchgeführt wird- (wieder) zu integrieren. • Die -erstmals bei der Erschließung des BI' 1401141 praktizierte - Erbringung von Planungsleistungen im eigenen Hause, bietet auch künftig die Chance, unmittelbar monetäre Vorteile bzw . Synergien zu erwirtschaften. Sicherlich sind diese Überlegungen -unter Beibehaltung des momentanen Personalstandes- nur dann effektiv, wenn nicht hieraus Engpässe oder gar Versäumnisse auf anderen Ebenen resultieren. Ferner würde es sich z.B, anbieten, im Hinblick auf die Vorgaben des § 45 Landesbauordnung im Bereich der Abwasserbeseitigung eine Einheit für die Inspektion, Sanierung, Reinigung von Haus- und Grundstücksanschlüssen zu installieren. Inwieweit eine solche Dienstleistung mit der bestehenden Betriebsform über die Grenzen des Stadtgebietes hinaus angeboten werden könnte, bedarf zwar noch der Überprüfung. Es ist jedoch zu erwarten, dass bereits für die kommenden Jahre innerhalb des Stadtgebietes eine ausreichende Auslastung gegeben wäre. Es gäbe sicherlich noch weitere Aufgaben, die innerhalb der bestehenden Betriebe übernommen werden könnten. Eine diesbezügliche Analyse würdejedoch den Rahmen einer Beschlussvorlage sprengen und es würde sich anbieten, derartige Überlegungen an den unter Punkt I. der Vorlage vorgesehenen Weg anzuschließen. « ~ C:\Dokumente und Einstellungen\OOl_lw\Lokale Zukunft der STW l.doe Einstellungen\Temp\A6_0666_ 1~&' Christlic/1-Demokratischll Union Delltschlands rnktion im Rat der Stadt Erftstadt .:.:;r; -t . .~. ;t" . ." ·,'h. .G-. ,.~1jT __ • IJ ; . Erftstadt, 13.06.2005 An den Borgermeister der Stadt Erftstadt ..... Ernst-Dieter Bösche Rathaus 50374 Erftstadt Antrag gemäß GO des Rates Zukunft der Stadtwerke • Erftstadt Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in Zeiten von liberalisierung und knappen Kassen stehen \(ommunale Unternehmen unter dem Druck strategischer Anpassung, Private wollen in kommunal beherrschte Markte eindringen und Kommunale Unternehmen stehen unter dem Zwang des wirtschaftlichen Erfolgs. Dass die Aufgaben der Daseinsvorsorge in kommunaler Hand bleiben, entspricht dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung nach Qualität und Versorgung. Man denke nur an den Bereich der Wasserversorgung. Gerade die Stadtwerke Erftstadt haben bewiesen, dass wirtschaftlicher Erfolg In einem 100 Prozent kommunalen Unternehmen möglich ist. • Grundsätzlich ist es möglich, dass die Stadtwerke Erftstadt Dienstleistungen für die Stadt erbringen können. Dabei wOrde es sich um ein klassisches Inhouse-Geschäft handeln. dass sogar europaweite Ausschreibung nicht zwingend erforderlich macht. Aufgrund eines aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Januar 2005 werden nämlich vergabefreie inhouse-Geschäfte bei Beteiligung privater Partner grundsätzlich ausgeschlossen. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss, dass 100-prozentig kommunale Untemehmen ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens Aufgaben der Kommune übernehmen können . Die Stadt könnte Finanzmittel einsparen und die Stadtwerke Arbeitsplätze zu schaffen und langfristig zu slchem. wären in der Lage, heimische Daher beantragen wir, dass die Möglichkeiten der Erweiterung der Betriebszweige des Eigenbotrlebs Stadtwerke grundsätzlich und unter Bewertung der Chancen und Risiken gepruft werden. Mit freundlichen Grüßen " BOro(:eiIQ,,; Mo.. Oi..'00 S.CO - 11.00 Uhr Teleft:f1 02233-i!954 Telefo> 02235-6886&5 Benkvertind~ng: Krats9pa1<8sss )\O;n KOOlo-Nt. 0191004300 • ELZ 3.0 502 99