Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0665 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
385 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0665	)

öffnen download melden Dateigröße: 385 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich D 8/ Az.: 51 13-17/5 0'/0 Amt:-51- An den Finanz und Personalausschuss BeschIAusf.:- 102- der Stadt Erftstadt Datum: 13.06.2005 Ich biffe, folgenden Beschlusszu fassen: Die Vortage • I V 8/ () ~,S'I wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Entscheidung duldet keinen Aufschub, es handelt sich um eine in Folge auftretende Vakanz einer Erzieherinnenplanstelle. Ansonsten ist auf Dauer der Betrieb einer Kindergarfengruppe nicht gewährleistet. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.05 empfohlen, Stellenbesetzung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung vorzunehmen. ~L~ /(~-KaiSer) • DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage I D 8/ (J 6" 4'1- ()/. Erftstadf. den 21N I wird zugestimmt. ,r / ~ Bürgermeister (Zerres) Stadtverordneter die