Daten
Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
29.04.13, 19:14
Aktualisiert
29.04.13, 19:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
182/2013
Erstellt am:
26.04.2013
Aktenzeichen:
IV/66
Verfasser/in:
Herr Kleine-Erwig
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
07.05.2013
Betreff
Parkraumbewirtschaftung Auf dem Driesch (ehemals "Kaufring")
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 182/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, die Tiefgarage Auf dem Driesch (ehemals „Kaufring“) nach erfolgter Anmietung in die Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheinautomat aufzunehmen. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung beauftragt, einen zusätzlichen Parkscheinautomaten anzuschaffen (Miete, Leasing oder Kauf).
Erläuterungen
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 19.03.2013 beschlossen, dass die Stadt die Tiefgarage Auf dem Driesch (ehemals
„Kaufring“) anmietet. Der Abschluss des entsprechenden Mietvertrages wird in Kürze erwartet. Um zu verhindern, dass
die Parkplätze von Dauerparkern belegt werden und somit nicht mehr für Kunden zur Verfügung stehen, ist eine Parkraumbewirtschaftung unerlässlich. Zur Angleichung an die sonstige Parkraumbewirtschaftung im Stadtzentrum soll hierfür ein Parkscheinautomat aufgestellt und betrieben werden. Die Parkgebühr soll, wie in den anderen gebührenpflichtigen Bereichen, 10 Cent pro 12 Minuten Parkdauer betragen.
Die Einnahmen tragen in gewissem Umfang zur Deckung der Anmietungskosten bei.