Daten
Kommune
Kerpen
Größe
172 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
29.02.16, 15:35
Aktualisiert
25.04.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Sachbearbeiter/in: Harald Stingl
TOP
Drs.-Nr.: 118.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Arbeitskreis Personal
08.03.2016
Haupt- und Finanzausschuss
26.04.2016
X
19.02.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Stellenplan 2016
hier: Stellenmehrbedarf innerhalb der Abteilung 21.2 Ausländerwesen
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
X
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
X
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Arbeitskreis Personal empfiehlt/Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/Der Stadtrat
beschließt, innerhalb der Abteilung 21.2 (Ausländerwesen) für den Bereich der
Leistungssachbearbeitung eine Stelle im Umfang von 1,0 Stellen (+1,0 Stellen) mit der Wertigkeit
EG 9 TVöD/A 10 BBesO zusätzlich einzurichten.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Stingl
Jung
Stein
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt 21
Beriere
Siepen
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME: Einrichtung einer zusätzlichen Stelle in der Abteilung 21.2
(Ausländerwesen)
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Ab 07/16)
29.900
Personalkosten
61.000
62.200
63.400
64.600
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 118.16
Seite 2
Begründung:
Die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist eine kommunale
Pflichtaufgabe. Sie beinhaltet folgende Aufgabenschwerpunkte:
Sicherstellung des Lebensunterhalts
Sicherstellung der Unterkunft
Finanzierung der Unterkunft
Krankenhilfe
Die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt nach den
Grundprinzipien des Sozialrechts nachrangig, d.h., eine Leistungsgewährung erfolgt nur dann,
wenn die Antrag stellenden Personen nicht oder nicht vollständig in der Lage sind, den
Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten.
Bei Flüchtlingen, die zum Zwecke der Asylbeantragung ins Bundesgebiet eingereist sind, ist ein
Leistungsanspruch grundsätzlich gegeben, da sie in den ersten 3 Monaten keiner Erwerbstätigkeit
nachgehen dürfen. Erst ab dem 4. Monat besteht zumindest abstrakt die Möglichkeit einer
Erwerbsaufnahme. Selbst in diesem eher seltenen Fall der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
unterfallen sie dem Leistungsanspruch und zwar dann, wenn sie mit dem Erwerbseinkommen den
Lebensunterhalt nicht sichern können. In diesen Fällen ist -im Bedarfsfall monatlich- der Anspruch
erneut zu prüfen und die Höhe der ergänzenden Sozialhilfe zu berechnen.
Der Abteilung 21.2 sind aktuell 2,0 Stellen Leistungssachbearbeitung zugeordnet, die neben der
Leistungssachbearbeitung zusätzlich die aufenthaltsrechtlichen Belange (Aufenthaltsgestattung)
der Flüchtlinge abdecken.
Aufgrund des Bezuges auf die Grundprinzipien des Sozialrechts und der Vergleichbarkeit der
Leistungsgewährung besteht eine Vergleichsmöglichkeit zum Sozialamt, somit auch in Bezug auf
die Fallzahlenermittlung sowie der Festlegung der Fallzahlen für eine Vollzeitstelle. Im Rahmen
einer umfangreichen Untersuchung und Darstellung einzelner Verfahrensschritte mit Zeitanteilen
wurde in der Vergangenheit eine Fallzahl von 130-140 je Vollzeitstelle ermittelt und zu Grunde
gelegt.
Abweichend von dieser Untersuchung sind interne Organisationsmuster abzubilden, die sich auf
die Auslastung auswirken.
So werden Unterkunftskosten zwar im Fachprogramm Prosoz abgebildet und fließen in den
Leistungsbescheid mit ein, die Zahlung dieser Kosten erfolgt jedoch nicht von 21.2. Diese Aufgabe
wurde in 2015 an die Fachabteilung 24.2 -Gebäudewirtschaft- übertragen und beinhaltet die
finanzielle Abwicklung aller Kosten in Bezug auf neu angemieteten Wohnraum sowie künftiger
Containerstandorte bzw. Sozialbauten.
Darüber hinaus wird ab April 2016 die aufenthaltsrechtliche Bearbeitung der Flüchtlinge
(Aufenthaltsgestattung, s.o.) einem neuen Team (2 Stellen wurden durch den Stadtrat im
Dezember 2015 bewilligt) aufgrund des engen Sachzusammenhangs zur aufenthaltsrechtlichen
Bearbeitung nach Abschluss des Asylverfahrens übertragen.
Durch diese organisatorischen Strukturen geht das Fachamt davon aus, dass abweichend von
den Untersuchungen des Sozialamtes eine Fallzahl von 200 Fällen je Vollzeitstelle
Leistungssachbearbeitung Ausländerwesen realistisch ist.
Diese Annahme deckt sich mit den Organisationsermittlungen der Stadt Bergheim, die für 720
Leistungsbezieher insgesamt 4,0 Stellen Leistungssachbearbeiter einsetzten (Stand 12/2015).
Eine Prosoz-Auswertung ergibt tagesaktuell eine Fallzahl von 304.
Ersichtlich ist, dass die derzeit noch bestehende Auslastungsgrenze (260-280 Fälle) überschritten
ist. Eine temporäre Überschreitung der Auslastung ist im Hinblick auf die im April anstehende
Aufgabenübertragung (Wechsel der ausländerrechtlichen Sachbearbeitung der Flüchtlinge an ein
neues Team) möglich. Die Auslastung wird nach der Aufgabenübertragung bei 400 Fällen für 2,0
Stellen Vollzeit liegen.
Beschlussvorlage 118.16
Seite 3
Diese Annahme sowie der Einsatz einer Ausbildungskraft sind voraussichtlich ausreichend, die
Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch unter Berücksichtigung
künftiger Zuweisungen im ersten Halbjahr 2016 sicher zu stellen (s. auch V 554.15).
Dies ist jedoch bei der prognostizierten Zuweisung von 200 Flüchtlingen pro Monat im 2. Halbjahr
2016 bei dann 1.200 Flüchtlingen ohne zusätzliches Personal nicht mehr möglich.
1.200 Personen sind dabei nicht gleich zu setzen mit einem Fall. Ein Fall kann eine Einzelperson
oder aber auch eine Familie mit mehreren Personen sein. Die aktuell 304 Fälle beinhalten 571
Personen.
Dies ergibt einen Umrechnungsfaktor von 0,5323 (306 Fälle ./. 571 Personen).
Unter Berücksichtigung dieses fiktiven Umrechnungsschlüssels sind die zu erwartenden 1.200
Flüchtlinge in 638 Fälle aufzuteilen.
Demnach bestünde, ausgehend von einer Auslastung von 200 Fällen je Vollzeitkraft, ein
zusätzlicher Personalbedarf Leistungssachbearbeitung von 3,0 Stellen bis Jahresende. Da jedoch
sowohl die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge als auch die Zahl der daraus resultierenden
Leistungsfälle aus heutiger Sicht nur auf einer höchst unsicheren Prognose beruhen, ist aus
derzeitiger Sicht mit der Einrichtung einer zusätzlichen Stelle, die nur im Bedarfsfall besetzt wird,
die Leistungssachbearbeitung ab Mitte des Jahres sichergestellt. Bei tatsächlich weiter steigenden
Fällen im Laufe des 2. Halbjahres oder in der Folgezeit wird auf Basis der dann bekannten
und/oder besser prognostizierbarer Zahlen eine erneute Vorlage erstellt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, innerhalb der Abteilung 21.2 (Ausländerwesen) für den Bereich
der Leistungssachbearbeitung eine Stelle im Umfang von 1,0 Stellen (+1,0 Stellen) mit der
Wertigkeit EG 9 TVöD/A 10 BBesO zusätzlich einzurichten
Beschlussvorlage 118.16
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