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Beschlussvorlage (Stellenmehrbedarf innerhalb der Abteilung 21.2 Ausländerwesen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
172 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
29.02.16, 15:35
Aktualisiert
25.04.16, 13:16
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Sachbearbeiter/in: Harald Stingl TOP Drs.-Nr.: 118.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Arbeitskreis Personal 08.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 X 19.02.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Stellenplan 2016 hier: Stellenmehrbedarf innerhalb der Abteilung 21.2 Ausländerwesen Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: X Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: X Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Arbeitskreis Personal empfiehlt/Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/Der Stadtrat beschließt, innerhalb der Abteilung 21.2 (Ausländerwesen) für den Bereich der Leistungssachbearbeitung eine Stelle im Umfang von 1,0 Stellen (+1,0 Stellen) mit der Wertigkeit EG 9 TVöD/A 10 BBesO zusätzlich einzurichten. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Stingl Jung Stein Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt 21 Beriere Siepen Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: Einrichtung einer zusätzlichen Stelle in der Abteilung 21.2 (Ausländerwesen) ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Ab 07/16) 29.900 Personalkosten 61.000 62.200 63.400 64.600 gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 118.16 Seite 2 Begründung: Die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Sie beinhaltet folgende Aufgabenschwerpunkte:     Sicherstellung des Lebensunterhalts Sicherstellung der Unterkunft Finanzierung der Unterkunft Krankenhilfe Die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt nach den Grundprinzipien des Sozialrechts nachrangig, d.h., eine Leistungsgewährung erfolgt nur dann, wenn die Antrag stellenden Personen nicht oder nicht vollständig in der Lage sind, den Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten. Bei Flüchtlingen, die zum Zwecke der Asylbeantragung ins Bundesgebiet eingereist sind, ist ein Leistungsanspruch grundsätzlich gegeben, da sie in den ersten 3 Monaten keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Erst ab dem 4. Monat besteht zumindest abstrakt die Möglichkeit einer Erwerbsaufnahme. Selbst in diesem eher seltenen Fall der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterfallen sie dem Leistungsanspruch und zwar dann, wenn sie mit dem Erwerbseinkommen den Lebensunterhalt nicht sichern können. In diesen Fällen ist -im Bedarfsfall monatlich- der Anspruch erneut zu prüfen und die Höhe der ergänzenden Sozialhilfe zu berechnen. Der Abteilung 21.2 sind aktuell 2,0 Stellen Leistungssachbearbeitung zugeordnet, die neben der Leistungssachbearbeitung zusätzlich die aufenthaltsrechtlichen Belange (Aufenthaltsgestattung) der Flüchtlinge abdecken. Aufgrund des Bezuges auf die Grundprinzipien des Sozialrechts und der Vergleichbarkeit der Leistungsgewährung besteht eine Vergleichsmöglichkeit zum Sozialamt, somit auch in Bezug auf die Fallzahlenermittlung sowie der Festlegung der Fallzahlen für eine Vollzeitstelle. Im Rahmen einer umfangreichen Untersuchung und Darstellung einzelner Verfahrensschritte mit Zeitanteilen wurde in der Vergangenheit eine Fallzahl von 130-140 je Vollzeitstelle ermittelt und zu Grunde gelegt. Abweichend von dieser Untersuchung sind interne Organisationsmuster abzubilden, die sich auf die Auslastung auswirken. So werden Unterkunftskosten zwar im Fachprogramm Prosoz abgebildet und fließen in den Leistungsbescheid mit ein, die Zahlung dieser Kosten erfolgt jedoch nicht von 21.2. Diese Aufgabe wurde in 2015 an die Fachabteilung 24.2 -Gebäudewirtschaft- übertragen und beinhaltet die finanzielle Abwicklung aller Kosten in Bezug auf neu angemieteten Wohnraum sowie künftiger Containerstandorte bzw. Sozialbauten. Darüber hinaus wird ab April 2016 die aufenthaltsrechtliche Bearbeitung der Flüchtlinge (Aufenthaltsgestattung, s.o.) einem neuen Team (2 Stellen wurden durch den Stadtrat im Dezember 2015 bewilligt) aufgrund des engen Sachzusammenhangs zur aufenthaltsrechtlichen Bearbeitung nach Abschluss des Asylverfahrens übertragen. Durch diese organisatorischen Strukturen geht das Fachamt davon aus, dass abweichend von den Untersuchungen des Sozialamtes eine Fallzahl von 200 Fällen je Vollzeitstelle Leistungssachbearbeitung Ausländerwesen realistisch ist. Diese Annahme deckt sich mit den Organisationsermittlungen der Stadt Bergheim, die für 720 Leistungsbezieher insgesamt 4,0 Stellen Leistungssachbearbeiter einsetzten (Stand 12/2015). Eine Prosoz-Auswertung ergibt tagesaktuell eine Fallzahl von 304. Ersichtlich ist, dass die derzeit noch bestehende Auslastungsgrenze (260-280 Fälle) überschritten ist. Eine temporäre Überschreitung der Auslastung ist im Hinblick auf die im April anstehende Aufgabenübertragung (Wechsel der ausländerrechtlichen Sachbearbeitung der Flüchtlinge an ein neues Team) möglich. Die Auslastung wird nach der Aufgabenübertragung bei 400 Fällen für 2,0 Stellen Vollzeit liegen. Beschlussvorlage 118.16 Seite 3 Diese Annahme sowie der Einsatz einer Ausbildungskraft sind voraussichtlich ausreichend, die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch unter Berücksichtigung künftiger Zuweisungen im ersten Halbjahr 2016 sicher zu stellen (s. auch V 554.15). Dies ist jedoch bei der prognostizierten Zuweisung von 200 Flüchtlingen pro Monat im 2. Halbjahr 2016 bei dann 1.200 Flüchtlingen ohne zusätzliches Personal nicht mehr möglich. 1.200 Personen sind dabei nicht gleich zu setzen mit einem Fall. Ein Fall kann eine Einzelperson oder aber auch eine Familie mit mehreren Personen sein. Die aktuell 304 Fälle beinhalten 571 Personen. Dies ergibt einen Umrechnungsfaktor von 0,5323 (306 Fälle ./. 571 Personen). Unter Berücksichtigung dieses fiktiven Umrechnungsschlüssels sind die zu erwartenden 1.200 Flüchtlinge in 638 Fälle aufzuteilen. Demnach bestünde, ausgehend von einer Auslastung von 200 Fällen je Vollzeitkraft, ein zusätzlicher Personalbedarf Leistungssachbearbeitung von 3,0 Stellen bis Jahresende. Da jedoch sowohl die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge als auch die Zahl der daraus resultierenden Leistungsfälle aus heutiger Sicht nur auf einer höchst unsicheren Prognose beruhen, ist aus derzeitiger Sicht mit der Einrichtung einer zusätzlichen Stelle, die nur im Bedarfsfall besetzt wird, die Leistungssachbearbeitung ab Mitte des Jahres sichergestellt. Bei tatsächlich weiter steigenden Fällen im Laufe des 2. Halbjahres oder in der Folgezeit wird auf Basis der dann bekannten und/oder besser prognostizierbarer Zahlen eine erneute Vorlage erstellt. Die Verwaltung schlägt daher vor, innerhalb der Abteilung 21.2 (Ausländerwesen) für den Bereich der Leistungssachbearbeitung eine Stelle im Umfang von 1,0 Stellen (+1,0 Stellen) mit der Wertigkeit EG 9 TVöD/A 10 BBesO zusätzlich einzurichten Beschlussvorlage 118.16 Seite 4