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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich eines Haushaltssicherungskonzeptes und des Stellenplanes)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
99 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
21.04.16, 18:15
Aktualisiert
21.04.16, 18:15
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich eines Haushaltssicherungskonzeptes und des Stellenplanes) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich eines Haushaltssicherungskonzeptes und des Stellenplanes) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich eines Haushaltssicherungskonzeptes und des Stellenplanes)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement Sachbearbeiter/in: Thomas Schaaf TOP Drs.-Nr.: 207.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 Stadtrat 03.05.2016 X 30.03.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich eines Haushaltssicherungskonzeptes und des Stellenplanes X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die Haushaltssatzung 2016 mit den gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen und das Haushaltssicherungskonzept 2016-2025. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Schaaf Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Schaaf Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig Begründung: Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 mit Anlagen, sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2016 bis 2025, wurde dem Rat der Kolpingstadt Kerpen in der Ratssitzung am 23.02.2016 zugeleitet. Die ortsübliche Veröffentlichung des Hinweises auf die Auslegung des Haushaltsplanentwurfs erfolgte am 27.02.2016. Nach Beratung durch die Fachausschüsse werden diese nun mehr - ergänzt um die Veränderungen gemäß der beigefügten Veränderungsliste - zur Beschlussfassung vorgelegt. Das weitere Verfahren nach Beschlussfassung durch den Rat sei nachstehend kurz skizziert: Die Abteilung 20.1 – Kämmerei – arbeitet die beschlossenen Änderungen in Haushaltssatzung, Haushaltsplan, Anlagen und Haushaltssicherungskonzept inhaltlich ein. Dies bedeutet zum einen sachkontenscharfe Erfassung der Zahlen und textlichen Veränderungen nebst redaktionellen Überarbeitungen der Texte, zum anderen aber auch Fortschreibung der Daten des Haushaltssicherungskonzepts. Nach den Regelungen für die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts sind Steigerungsraten festzulegen, die teilweise nach Berechnungsvorschriften zu ermitteln sind. Insoweit ist die Kolpingstadt Kerpen durch Ermittlung bzw. Festlegung der Steigerungsraten (wie im Entwurf geschehen) in der Höhe bei bestimmten Ansätzen 2020-2025 gebunden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den 2025 zu erreichenden Ausgleich entscheidend, so dass es als Resultat entfallender Erträge oder steigender Aufwendungen in den Jahren 2016-2019 zur Notwendigkeit kommen kann, weitere Verbesserungen für die Jahre 2020-2025 und insbesondere das Jahr 2025 darzustellen, ggf. durch eine rechnerisch erforderliche Erhöhung der Grundsteuer B um eine zusätzliche Punktzahl. Dies ist bei der Beschlussfassung, insbesondere bei Maßnahmen, die das geplante Ergebnis deutlich verschlechtern, zu berücksichtigen. Rein rechnerisch besteht der „Puffer“, das im Haushaltsplanentwurf für 2025 ausgewiesene positive Ergebnis, in Höhe von 4,1 Mio. €. An dieser Stelle sei dezidiert noch einmal auf die Risiken des Haushalts und des Haushaltssicherungskonzeptes, die u.a. im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf beschrieben werden, hingewiesen. Es besteht überhaupt keine Veranlassung zu der Annahme, dass die Kolpingstadt Kerpen finanztechnisch in ruhigem Fahrwasser unterwegs sei. Die Vermeidung eines Jahresverlustes spätestens im Ergebnisplan 2025 ist zwingend für eine Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzepts. Aufgrund der aktuell vorliegenden Zahlen ist zumindest zu vermuten, dass das im § 7 der Haushaltssatzung genannte Jahr, in dem der Haushaltsausgleich nach dem Haushaltssicherungskonzept wieder hergestellt sein wird, auf 2021 oder 2022 abgeändert werden muss aufgrund sich abzeichnender Mindererträge und Mehraufwendungen. Die derart aktualisierte Haushaltssatzung nebst Anlagen und das Haushaltssicherungskonzept ist im folgenden der Aufsichtsbehörde vorzulegen, damit schnellstmöglich eine Rückmeldung des Rhein-Erft-Kreises, die öffentliche Bekanntmachung und damit ein zeitnahes In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung gewährleistet ist für den positiven Fall, dass der Rhein-Erft-Kreis sowohl die vorgesehene Verringerung des Bestandes der Allgemeinen Rücklage (§ 75 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW) als auch das Haushaltssicherungskonzept (§ 76 Absatz 2 Satz 2 Gemeindeordnung NRW) genehmigt. Im negativen Fall – wenn eines von beiden nicht genehmigt wird - dürfte die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden, der Haushalt träte nicht in Kraft und es würden nach wie vor die Regelungen der sogenannten Übergangswirtschaft gemäß § 82 der Gemeindeordnung NRW gelten. Ist ein Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigungsfähig, hat die Stadt weitergehende haushaltswirtschaftliche Beschränkungen für die Besetzung von Stellen, andere personalwirtschaftliche Maßnahmen, das höchstzulässige Aufwandsvolumen des Ergebnishaushalts sowie Beschlussvorlage 207.16 Seite 2 Regelungen zur Nachweisführung gegenüber der Aufsichtsbehörde zu beachten. Näheres regelt ein Erlass des Innenministeriums Nach In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung wird den Fraktionen und Einzelmitgliedern im Rat eine endgültige, elektronische Version des Haushaltsbuches mit Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept sowie ein Printexemplar zugestellt. Beschlussvorlage 207.16 Seite 3