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Vorlage (Wahl des Integrationsrates am 25.05.2014 Gültigkeit der Wahl nach Neu-Feststellung des Wahlergebnisses )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
27.10.14, 18:29
Aktualisiert
27.10.14, 18:29
Vorlage (Wahl des Integrationsrates am 25.05.2014
Gültigkeit der Wahl nach Neu-Feststellung des Wahlergebnisses
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 10/1 Gast, Markus 12 95 50 15.10.2014 351/2014 Betreff Wahl des Integrationsrates am 25.05.2014 Gültigkeit der Wahl nach Neu-Feststellung des Wahlergebnisses Beratungsfolge Wahlprüfungsausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl erklärt die Wahl des Integrationsrates vom 25.05.2014 mit der Sitzvergabe für die Liste „Dein Brühl“ mit 3 Sitzen und dem unbesetzten neunten Sitz des Integrationsrates aus den direkt zu wählenden Mitgliedern für gültig. Erläuterungen: Der Rat hat gemäß § 27 Abs. 11 der Gemeindeordnung NRW (GO) in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amtswegen in folgender Weise zu beschließen: a) b) c) d) Wird die Wahl wegen mangelnder Wählbarkeit eines Vertreters für ungültig erachtet, so ist das Ausscheiden anzuordnen. Wird festgestellt, dass bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein können, so ist die Wahl in dem aus § 42 Abs. 1 KWahlG ersichtlichen Umfang für ungültig zu erklären und dementsprechend eine Wiederholungswahl anzuordnen (§ 42 KWahlG). Wird die Feststellung des Wahlergebnisses für ungültig erklärt, so ist sie aufzuheben und eine Neufeststellung anzuordnen (§ 43 KWahlG). Wird festgestellt, dass keiner der unter Buchstabe a bis c genannten Fälle vorliegt, so ist die Wahl für gültig zu erklären. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 08.09.2014 (siehe Vorlage-Nr. 179/2014) die Ergebnisfeststellung des Wahlausschusses vom 27.05.2014 (siehe Vorlagen-Nr. 135/2014) für die Sitzzuteilung der Liste „Dein Brühl“ mit einem vierten Sitz für ungültig BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 351/2014 erklärt und eine Neufeststellung dieses Ergebnisses bezüglich der Sitzverteilung angeordnet. Das Ergebnis der Integrationsratswahl vom 25.05.2014 und die Sitzverteilung der Liste „Brühl International“ und des Einzelbewerbers Savas Eleftheriadis wurde für gültig erklärt. Der Wahlausschuss hat am 25.09.2014 (siehe Vorlagen-Nr. 306/2014) die NeuFeststellung vorgenommen. Diese Sitzvergabe für die Liste „Dein Brühl“ mit 3 Sitzen und dem unbesetzten neunten Sitz des Integrationsrates aus den direkt zu wählenden Mitgliedern erklärt der Rat für gültig. Die Neu-Feststellung des Wahlausschusses wurde am 26.09.2014 durch Aushang im Rathaus und durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Brühl, Nr. 21 vom 02.10.2014, öffentlich bekannt gemacht. Einsprüche können binnen eines Monates nach der Bekanntmachung beim Wahlleiter eingereicht werden. Bis heute sind keine Einsprüche gegen die Entscheidung des Wahlausschusses eingegangen. Sollten bis zur Sitzung noch Einsprüche eingelegt werden, wird hierüber in der Sitzung informiert. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14