Daten
Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
27.10.14, 18:29
Aktualisiert
27.10.14, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
10/1
Gast, Markus
12 95 50
15.10.2014
351/2014
Betreff
Wahl des Integrationsrates am 25.05.2014
Gültigkeit der Wahl nach Neu-Feststellung des Wahlergebnisses
Beratungsfolge
Wahlprüfungsausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Brühl erklärt die Wahl des Integrationsrates vom 25.05.2014 mit der
Sitzvergabe für die Liste „Dein Brühl“ mit 3 Sitzen und dem unbesetzten neunten Sitz des
Integrationsrates aus den direkt zu wählenden Mitgliedern für gültig.
Erläuterungen:
Der Rat hat gemäß § 27 Abs. 11 der Gemeindeordnung NRW (GO) in Verbindung mit § 40
Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten
Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) unverzüglich über die Einsprüche sowie über die
Gültigkeit der Wahl von Amtswegen in folgender Weise zu beschließen:
a)
b)
c)
d)
Wird die Wahl wegen mangelnder Wählbarkeit eines Vertreters für ungültig
erachtet, so ist das Ausscheiden anzuordnen.
Wird festgestellt, dass bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der
Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils
vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die
Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss
gewesen sein können, so ist die Wahl in dem aus § 42 Abs. 1 KWahlG
ersichtlichen Umfang für ungültig zu erklären und dementsprechend eine
Wiederholungswahl anzuordnen (§ 42 KWahlG).
Wird die Feststellung des Wahlergebnisses für ungültig erklärt, so ist sie
aufzuheben und eine Neufeststellung anzuordnen (§ 43 KWahlG).
Wird festgestellt, dass keiner der unter Buchstabe a bis c genannten Fälle
vorliegt, so ist die Wahl für gültig zu erklären.
Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 08.09.2014 (siehe Vorlage-Nr. 179/2014)
die Ergebnisfeststellung des Wahlausschusses vom 27.05.2014 (siehe Vorlagen-Nr.
135/2014) für die Sitzzuteilung der Liste „Dein Brühl“ mit einem vierten Sitz für ungültig
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 351/2014
erklärt und eine Neufeststellung dieses Ergebnisses bezüglich der Sitzverteilung
angeordnet. Das Ergebnis der Integrationsratswahl vom 25.05.2014 und die Sitzverteilung
der Liste „Brühl International“ und des Einzelbewerbers Savas Eleftheriadis wurde für
gültig erklärt.
Der Wahlausschuss hat am 25.09.2014 (siehe Vorlagen-Nr. 306/2014) die NeuFeststellung vorgenommen. Diese Sitzvergabe für die Liste „Dein Brühl“ mit 3 Sitzen und
dem unbesetzten neunten Sitz des Integrationsrates aus den direkt zu wählenden
Mitgliedern erklärt der Rat für gültig. Die Neu-Feststellung des Wahlausschusses wurde
am 26.09.2014 durch Aushang im Rathaus und durch Veröffentlichung im Amtsblatt der
Stadt Brühl, Nr. 21 vom 02.10.2014, öffentlich bekannt gemacht. Einsprüche können
binnen eines Monates nach der Bekanntmachung beim Wahlleiter eingereicht werden.
Bis heute sind keine Einsprüche gegen die Entscheidung des Wahlausschusses
eingegangen. Sollten bis zur Sitzung noch Einsprüche eingelegt werden, wird hierüber in
der Sitzung informiert.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14