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Vorlage (Freies WLAN für die Stadt Brühl; Antrag Fraktion LINKE & Piraten vom 08.10.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
157 kB
Datum
03.11.2014
Erstellt
28.10.14, 18:28
Aktualisiert
28.10.14, 18:28
Vorlage (Freies WLAN für die Stadt Brühl;
Antrag Fraktion LINKE & Piraten vom 08.10.2014) Vorlage (Freies WLAN für die Stadt Brühl;
Antrag Fraktion LINKE & Piraten vom 08.10.2014) Vorlage (Freies WLAN für die Stadt Brühl;
Antrag Fraktion LINKE & Piraten vom 08.10.2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 15 Herr Nies 13 24 08 21.10.2014 371/2014 Betreff Freies WLAN für die Stadt Brühl; Antrag Fraktion LINKE & Piraten vom 08.10.2014 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Fraktion LINKE & Piraten hat mit Datum 08.10.2014 den Antrag gestellt, mit dem die Verwaltung beauftragt werden soll, ein Konzept zu erarbeiten, durch welches innerhalb der nächsten zwei Jahre möglichst flächendeckend im Brühler Stadtgebiet ein kostenloses und öffentliches WLAN ohne Anmeldung angeboten werden kann. Für die technische Umsetzung soll das Prinzip des "Freifunks" angewendet werden. In der Begründung des Antrages führt die Fraktion ausführliche Informationen zum Thema „Freifunk“ auf. Mit einem flächendeckenden WLAN-Netz hat sich die Stadt Brühl schon früh beschäftigt. Erste öffentliche Hotspots starteten in der Brühler Innenstadt bereits im März 2004. Vor mehr als 10 Jahren hatte die Stadt Brühl unter Federführung der Brühler Firma Wirtz Consulting (WICO) und unter Beteiligung der Stadtwerke Brühl GmbH eine Infrastruktur geschaffen, die eine flächendeckende Versorgung der Innenstadt mit kabellosen Internetzugängen möglich machte. Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen stufte die von der Firma WiCO entwickelte Technik damals als so bedeutend ein, dass die Anwendung auf der Cebit 2004 auf dem Stand des Landes NRW einem breiten Publikum präsentiert werden konnte. Die Technik kam offensichtlich ein paar Jahre zu früh. Es gab damals nur 2 Handy-Typen, die WLAN nutzen konnten, noch keine Tablets. Aufgrund der geringen Nachfrage wurde das Test-Projekt eingestellt. Die 2004 eingesetzte Technik ist nicht mehr nutzbar. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 371/2014 Die Stadt Brühl bietet heute in der Stadtbücherei den Nutzern einen kostenlosen WLANZugang. Die geltende Störerhaftung ist mit ein Grund dafür, dass bisher deutsche Städte keine eigenen anmeldefreien WLAN-Internetzugänge bereitstellen. Denn ein WLAN-Betreiber haftet nach geltender Rechtslage für alle Rechtsverletzungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung erfolgen. Die in einigen Städten vorhandenen kostenlosen öffentlichen WLAN-Angebote verantworten aus diesem Grunde Provider oder anderen Firmen. In Köln ist an insgesamt 10 öffentlichen Orten eine kostenlose Einwahl in das von Netcologne betriebene Netz „hotspot-koeln.de“ möglich. Anmeldefrei ist der Zugang nicht, denn zur Nutzung müssen Name, Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse eingegeben werden. Ähnlich ist es in Düsseldorf wo eine Firma für Stadtmöbel 11 kostenlose WLANZugänge anbietet. Oftmals sind die Zugänge zeitlich beschränkt nutzbar oder die Mehrnutzung ist kostenpflichtig. Die Bundesregierung will die Probleme nach den Regelungen im Koalitionsvertrag offensichtlich lösen. Im Koalitionsvertrag ist nachzulesen: „…In den Städten wollen wir außerdem die Voraussetzungen für kostenlose WLAN-Angebote schaffen. Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen. “ Eine Konkretisierung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Regelung enthält die am 20. August 2014 beschlossene Digitale Agenda 2014 - 2017 der Bundesregierung. Darin heißt es bereits etwas eingeschränkt: „Wir werden die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern. Dabei werden wir darauf achten, dass die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und keine neuen Einfallstore für anonyme Kriminalität entstehen. Daher werden wir Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANs im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften..“ Ob auch private Netzbetreiber von der Störerhaftung befreit werden, ist demnach offen. Hier tritt die Schwierigkeit einer städtischen Beteiligung an einem solchen privaten Netz, wie im Antrag der Fraktion LINKE & Piraten formuliert, zu Tage. Denn das Konzept „Freifunk“ verfolgt einen Ansatz im Rahmen einer offenen CommunityStruktur. Auf der Internetseite freifunk.net finden sich ausführliche Erklärungen dazu: „Freie Netze werden von immer mehr Menschen in Eigenregie aufgebaut und gewartet. Jeder Nutzer im freifunk-Netz stellt seinen WLAN-Router für den Datentransfer der anderen Teilnehmer zur Verfügung. Im Gegenzug kann er oder sie ebenfalls Daten, wie zum Beispiel Text, Musik und Filme über das interne freifunk-Netz übertragen oder über von Teilnehmern eingerichtete Dienste im Netz Chatten, Telefonieren und gemeinsam Onlinegames spielen. Dafür nutzen wir Mesh Netzwerke. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 3 – Drucksache 371/2014 Viele stellen zudem ihren Internetzugang zur Verfügung und ermöglichen anderen den Zugang zum weltweiten Netz. Freifunk-Netze sind Selbstmach-Netze. Für den Aufbau nutzen wir die freifunk-Firmware auf unseren WLAN-Routern, eine spezielle Linuxdistribution. Lokale Communities stellen die auf eigene Bedürfnisse angepasste Software dann auf ihren Websites zur Verfügung. In Dörfern und Städten gibt es immer mehr FreifunkGruppen, die sich regelmäßig treffen. Die freifunk-Community ist Teil einer globalen Bewegung für freie Infrastrukturen und offene Funkfrequenzen.“ Gemäß der Satzung des Verbundes freier Netzwerke Nordrhein-Westfalen e.V. können juristische Personen (z.B. Städte oder Gemeinden) nur Fördermitglied werden. Eine aktive Mitgliedschaft der Stadt ist damit ausgeschlossen. Ein interessantes Beispiel im Freifunk-Bereich liefern Geschäftsleute, Bürger und ein Verein in der Stadt Arnsberg. Im Rahmen einer Bürgerwerkstatt wurde dort der Wunsch nach einem „freien WLAN“ formuliert und über engagierte Bürger vorangetrieben, politische Beschlüsse dazu gibt es nicht. Die „Freifunkzelle Arnsberg“ konnte als Ergebnis unter Federführung des Verkehrsvereins Arnsberg e. V. (zu seiner Aufgabe gehört das Stadtteilmarketing) und des Freifunkvereins Rheinland mit Unterstützung durch den Bürgermeister der Stadt Arnsberg in Betrieb gehen. Heute sind in Arnsberg 70 Router im Einsatz, über die eine freie WLAN-Internetnutzung möglich ist. Ein weiterer Ausbau ist geplant. Eine Idee ist, auch in Flüchtlingsunterkünften freie Zugänge zu schaffen, weil die Menschen dort kaum über Möglichkeiten einer Internetnutzung verfügen. Der Verkehrsvereins Arnsberg e. V. hat 2.000 € für Router bereitgestellt, die Sparkasse Arnsberg-Sundern stellte den Freifunkern weitere 2.500€ für den Netzausbau zur Verfügung. Der Brühler Bürgermeister beabsichtigt, als eine Maßnahme des Stadtmarketings, mit den Vereinen Freifunk Rheinland e.V. und Verbund freier Netzwerke Nordrhein-Westfalen e.V. in Kontakt zu treten, um die Möglichkeiten einer Kick-off-Veranstaltung zu klären, bei der Interessierte, Geschäftsleute, Gastronomen und Verantwortliche die Möglichkeiten und Risiken einer „Freifunk Community Brühl“ erörtern können. In welchem Rahmen die Stadt Brühl oder stadteigene Betriebe Infrastruktur für eine „Freifunk-Netzwerk“ zur Verfügung stellen können, soll erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Dabei ist vordringlich die Frage der Störerhaftung zu klären. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14