Daten
Kommune
Brühl
Größe
190 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
29.04.14, 08:35
Aktualisiert
04.11.14, 10:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
50
Fromm, Heike
32/3 Ra
22.04.2014
125/2014
Betreff
Inklusion
hier: Antrag der Fraktion "Die Linke" vom 02.02.2014
Bezug: Rat 17.02.2014
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Migration
Sozialausschuss
Sozialausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beschließt:
1.
Die Stadt Brühl erklärt sich mit der einleitenden Erklärung und der Präambel der
„Erklärung von Barcelona“ – Die Stadt und die Behinderten – vom 24.03.1995
solidarisch.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Zielsetzungen, die in der
„Erklärung von Barcelona“ genannt sind, zur Sicherstellung einer kommunalen
Gesamtplanung ein Inklusionskonzept zu erarbeiten. Dazu gehören
-
die Gründung einer Steuerungsgruppe,
die Einbeziehung aller Fachbereiche und Abteilungen, die für die Erarbeitung der
notwendigen Maßnahmen federführend zuständig sind,
die Einbeziehung der Menschen mit Behinderung zu allen Stadtplanungen und
Erneuerungen,
die Einbeziehung aller Fachausschüsse,
die Einrichtung von Arbeitskreisen in den Stadtteilen unter Beteiligung der
interessierten Bürgerinnen und Bürger,
die Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle im Stellenplan für das Haushaltsjahr
2015.
-
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 02.02.2014 hat die Fraktion „Die Linke“ einen Antrag zur Erarbeitung
eines Inklusionskonzeptes für die Stadt Brühl gestellt. Der Antrag wurde zur weiteren
Beratung in den Ausschuss für Soziales und Migration verwiesen.
BGM
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Im Verlaufe der Diskussion in der Ratssitzung am 17.02.2014 wurde richtigerweise betont,
dass die Stadt Brühl bei der Schaffung einer barrierefreien Teilhabe von Menschen mit
Handicap in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens bereits auf einem guten Weg
ist. In den vergangenen Jahren wurden bereits viele Verbesserungen umgesetzt. Ratsfrau
Niclasen hatte insoweit an die regelmäßigen Berichterstattungen des/der
Behindertenbeauftragten erinnert und hatte um Fortschreibung gebeten. Dieser Bitte ist
die Verwaltung nachgekommen, siehe Vorlage 114/2014 vom 14.04.2014.
Begriffsbestimmungen
In der Sitzung des Rates am 24.03.2014 hat Herr Johannes Könen im Rahmen der
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner bemerkt, dass im Rahmen der
Diskussionen der letzten Ratssitzung der Begriff „Inklusion“ unterschiedlich definiert
worden sei. Er hat angefragt, ob man sich nicht auf eine Definition einigen könne.
In der Literatur finden sich viele Definitionen für den Begriff der „Inklusion“, die sich im
Zeitablauf auch geändert haben. Es wird vorgeschlagen, sich zukünftig an der Definition
des Begriffes „Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention“ des „Beauftragter
der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen“ zu orientieren:
Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet, dass allen Menschen
von Anfang an in allen gesellschaftlichen Bereichen, eine selbstbestimmte und
gleichberechtigte Teilhabe möglich ist. Inklusion verwirklicht sich im Zusammenleben in
der Gemeinde - beim Einkaufen, bei der Arbeit, in der Freizeit, in der Familie, in Vereinen
oder in der Nachbarschaft. Dementsprechend leben, arbeiten und lernen Menschen mit
Behinderungen nicht in Sondereinrichtungen. Es gibt vielmehr einen ungehinderten,
barrierefreien Zugang und eine umfassende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen
am bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben - oder anders
ausgedrückt: in allen Bereichen des Lebens.
Weiter führt der „Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen“ aus:
Um ein solches selbstverständliches Miteinander zu gewährleisten, schafft die
Gesellschaft die notwendigen Voraussetzungen - mit Hilfe von Aufzügen und Rampen,
Dolmetschung für gehörlose Menschen, Verwendung von leichter Sprache,
Blindenleitsystemen
und
anderen
Unterstützungsformen
in
unterschiedlichen
Lebensbereichen. Nicht der Mensch mit Behinderung passt sich an, sondern die
Gemeinschaft sorgt dafür, dass ihre Angebote für alle zugänglich sind.
Inklusion bedeutet jedoch mehr als die Gewährleistung von umfassender Barrierefreiheit.
Sie bezieht sich auf die vollständige Einbeziehung behinderter Menschen ins
gesellschaftliche Leben, ihre gleichberechtigte Anerkennung und Würdigung: kurzum die
Verwirklichung umfassender, gleichberechtigter und selbstbestimmter Teilhabe.
BGM
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Warum benötigt die Stadt Brühl ein umfassendes Inklusionskonzept?
In Deutschland leben 18,1 Mio. Menschen mit einer Beeinträchtigung – das sind mehr als
20% der Bevölkerung (Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange
behinderter Menschen 2013). Der Landesbetrieb Information und Technik NordrheinWestfalen (IT.NRW) weist im „Kommunalprofil Brühl“ zum Stichtag 31.12.2011 die Anzahl
von 4.037 schwerbehinderter Menschen aus. Erfasst sind hier jedoch nur die Personen,
deren Schwerbehinderung amtlich festgestellt ist. Während der prozentuale Anteil in der
Altersgruppe „unter 25“ bei unter 3 % liegt, sind es in der Altersgruppe der 60 – 65jährigen
bereits 16 %, in der Altersgruppe der über 80jährigen 34 % der jeweiligen Bevölkerung.
Laut Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) gelten Menschen als behindert, wenn körperliche
Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit
länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und
dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Nach weiteren Angaben des „Beauftragter der Bundesregierung für die Belange
behinderter Menschen“
- treten 95% aller Beeinträchtigungen erst im Verlauf des Lebens auf, die meisten im
Alter.
- besuchen schon 87% der Kinder mit Beeinträchtigungen einen allgemeinen
Kindergarten.
- besuchen nur 22% aller Schulkinder mit sonderpädagogischer Förderung eine
allgemeine Schule.
- leben 60% aller Erwachsenen mit sog. geistigen Behinderungen noch im Elternhaus.
- sind nur 58% der Menschen mit Beeinträchtigung im erwerbsfähigen Alter auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt.
- treffen sich nur 33% der Menschen mit Behinderungen in ihrer Freizeit mit anderen
Menschen.
- hat nur jede 5. Arztpraxis rollstuhlgerechte Räume.
Es ist Aufgabe der Kommunen, die Gleichstellung von Menschen mit Handicap und die
Barrierefreiheit sicherzustellen, sei es durch eigenes Handeln, die entsprechende
Förderung des Ehrenamtes oder als Vermittler in den privaten Sektor. Hierzu verpflichten
zahlreiche Gesetze, beginnend mit Artikel 3 Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden“. Zudem wurden im Jahr 2002 das
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und am 16. Dezember 2003 das Gesetz des
Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
(Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) verabschiedet.
Ebenso zu berücksichtigen ist das seit dem Jahr 2006 geltende Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz.
Ziel der Gesetze ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu
verhindern und zu beseitigen sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihnen eine
selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und dabei ihren besonderen Bedürfnissen
Rechnung zu tragen.
BGM
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Ergänzt werden diese gesetzlichen Verpflichtungen durch den Beitritt der Bundesrepublik
Deutschland zur Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderung im Jahr 2009. Das Übereinkommen greift auf die Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte sowie auf die wichtigsten Menschenrechtsdokumente der Vereinten
Nationen zurück und formuliert zentrale Bestimmungen dieser Papiere für die
Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Die UN-Konvention konkretisiert die
allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und
vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz
systematische Beachtung finden müssen. Damit wird deutlich, dass es nicht um
Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen, sondern um die Inklusion in allen
gesellschaftlichen Bereichen und um unteilbare Grund- und Menschenrechte geht. Die
UN-Konvention bekräftigt die volle und diskriminierungsfreie Teilhabe und die soziale
Autonomie von Menschen mit Behinderungen. Sie würdigt Behinderung als Teil der Vielfalt
menschlichen Lebens und normiert den Paradigmenwechsel von den nicht mehr
zeitgemäßen Prinzipien der Fürsorge und der Integration hin zur Inklusion in allen
Lebensbereichen. Ein wesentliches Anliegen der UN-Konvention ist die Förderung des
Bewusstseins für die Würde von Menschen mit Behinderungen sowohl bei behinderten
wie auch bei nicht behinderten Menschen.
Die „Erklärung von Barcelona“ – Die Stadt und die Behinderten – vom 24.03.1995
Bereits 1995 haben sich unabhängig von den gesetzlichen Verpflichtungen zahlreiche
Kommunen mit den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung solidarisch erklärt und
im Rahmen des Europäischen Kongresses „Die Stadt und ihre Behinderten“ in Barcelona
die sog.
„Erklärung von Barcelona“ erarbeitet und unterzeichnet. Sie beinhaltet
grundlegende Vereinbarungen der unterzeichnenden Städte auf dem Weg zu einer
stärkeren Verwirklichung von Barrierefreiheit, Integration, Inklusion und Teilhabe für
Menschen mit Behinderung. Der Beteiligung von Interessenorganisationen von Menschen
mit Behinderung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.
Zwischenzeitlich sind europaweit mehr als 200 Städte der „Erklärung von Barcelona“
beigetreten und erkennen die Ziele und Maßnahmen der Erklärung als Selbstverpflichtung
für ihr Handeln an.
Die „Erklärung von Barcelona“ enthält Leitlinien und eine Präambel, die den Kommunen
Wege zu einer behindertenfreundlichen Stadt aufzeigen. Dabei muss jede Stadt ihren
eigenen Weg finden, wie sie diese Vereinbarungen umsetzt.
Zu 1.:
Beitritt zur einleitenden Erklärung und zur Präambel der „Erklärung von Barcelona“
Die komplette „Erklärung von Barcelona“ beinhaltet neben der einleitenden Erklärung und
der Präambel auch 17 konkrete Maßnahmen, zu deren Umsetzung sich Kommunen mit
dem Beitritt verpflichten. Hieraus könnten Betroffene, zum Teil über die derzeitige
Gesetzesregelungen hinaus, Ansprüche gegenüber der Kommune direkt geltend machen.
Der Maßnahmenkatalog soll deshalb nicht Teil des heutigen Ratsbeschlusses sein.
Stattdessen wird vorgeschlagen, sich der einleitenden Erklärung und der Präambel der
„Erklärung von Barcelona“ anzuschließen und damit zu signalisieren, dass die Stadt Brühl
eine europaweite Politik unterstützt, die die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit
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Behinderung fördert. In ihrem Zuständigkeitsbereich wird die Stadt Brühl es allen
Menschen mit Behinderungen ermöglichen, so zu lernen, zu arbeiten, zu wohnen und zu
leben, wie es für Menschen ohne Behinderungen möglich und selbstverständlich ist.
Dieser Schritt ist aus Sicht der Verwaltung geboten, da die Erarbeitung und Umsetzung
des zukünftigen Inklusionskonzeptes einer Aufstockung der personellen Ressourcen
bedarf. Zudem müssen alle Maßnahmen, die erarbeitet werden, bezüglich ihrer
Umsetzbarkeit auf die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Brühl herunter gebrochen
werden, so dass es bereits heute kaum möglich erscheint, alle Maßnahmen gleichzeitig
anzugehen.
Zu 2.:
Erarbeitung eines Inklusionskonzeptes für die Stadt Brühl
Die Erarbeitung eines umfassenden Inklusionskonzeptes ist nur in aufeinander folgenden
Schritten, die jeweils aufeinander abgestimmt sind bzw. aufeinander aufbauen, möglich
und sinnvoll.
1. Gründung einer Steuerungsgruppe
Die Zusammensetzung der Steuerungsgruppe wird der Bürgermeister dem Rat zur
Zustimmung vorschlagen. Dabei sollen neben den im Rat vertretenen Fraktionen und der
Behindertenbeauftragten der Stadt Brühl auch VertreterInnen der Menschen mit
Behinderung berücksichtigt werden.
2. Einbeziehung aller Fachbereiche und Abteilungen
Gesundheitliche oder behinderungsbedingte Beeinträchtigungen des Menschen treten in
allen Altersgruppen und Lebenslagen auf. Daher ist es notwendig, dass alle Fachbereiche
und Abteilungen der Stadt Brühl zur Erreichung der vorgegebenen Ziele einer
umfangreichen barrierefreien Teilhabe von Menschen mit Handicap am Leben in der Stadt
Brühl mitarbeiten.
3. Einbeziehung der Menschen mit Behinderung zu allen Stadtplanungen und
Erneuerungen
Die Verwaltung wird Formen der Zusammenarbeit mit den VertreterInnen der Menschen
mit Behinderung suchen und dem Rat vorschlagen, um diese in ihre zukünftigen
Stadtplanungen einbeziehen.
4. Einbeziehung aller Fachausschüsse
Sowohl bei der Erarbeitung des Inklusionskonzeptes als auch der späteren Umsetzung
kommt der Arbeit in den Fachausschüssen eine besondere Bedeutung zu.
5. Einrichtung von Arbeitskreisen in den Stadtteilen
Die auf Beschluss des Ausschusses für Soziales und Migration im Oktober 2011
begonnen Stadtteilgespräche mit Seniorinnen und Senioren zeigen, dass es ein teilweise
großes Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einem Austausch mit dem Bürgermeister
und der Stadtverwaltung gibt. Die Stadtverwaltung erhält bei diesen Gesprächen in den
Stadtteilen zahlreiche Hinweise darauf, „wo der Schuh vor Ort drückt“ und was sich die
Bürgerinnen und Bürger in ihrem direkten Umfeld wünschen.
6. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle
BGM
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Der Antrag der Fraktion „Die Linke“ auf Einrichtung einer Planstelle für eine/n
Behindertenbeauftragte/n ist obsolet, da diese Funktion innerhalb der Stadtverwaltung
Brühl bereits besetzt ist. Dennoch ist es erforderlich, eine zusätzliche Planstelle zu
schaffen, wenn für die Stadt Brühl ein umfassendes Inklusionskonzept erarbeitet und
umgesetzt werden soll. Neben der koordinierenden Funktion im Rahmen des
Gesamtprojektes ist ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass unterschiedliche
Behinderungsarten in unterschiedlichen Altersgruppen auch unterschiedlicher
Maßnahmen zur Barrierefreiheit bedürfen können. Dabei muss sichergestellt werden, dass
Verbesserungen für eine Gruppe behinderter Menschen nicht zu einer Verschlechterung
für andere Gruppen behinderter Menschen führt.
Der Bürgermeister wird im Rahmen des Stellenplanes für das Jahr 2015 dem Rat die
Einrichtung einer weiteren Planstelle vorschlagen.
Finanzielle Auswirkungen
Mit dem heute dem Rat vorgeschlagenen Beschluss sind keine unmittelbaren finanziellen
Auswirkungen verbunden. Der Beitritt zu den einleitenden Erklärungen und der Präambel
der „Erklärung von Barcelona“ sowie die Beauftragung zur Erstellung eines
Inklusionskonzeptes stellen die Weichen dafür, dass Menschen mit Handicap zukünftig die
gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des Lebens in Brühl ermöglicht wird.
Die Erarbeitung des Inklusionskonzeptes wird neben der Einrichtung einer weiteren
Planstelle, für die mit jährlichen Aufwendungen von ca. 50.000 € zu rechnen ist, weitere
Personalressourcen in nahezu allen Arbeitsbereichen der Verwaltung binden, deren
Umfang nicht bezifferbar ist. Eine weitere Personalaufstockung in einzelnen
Fachbereichen oder Abteilungen wird zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht für erforderlich
gehalten.
Die Umsetzung einzelner Maßnahmen zur Erreichung der im Inklusionskonzept gesetzten
Ziele der barrierefreien Teilhabe von Menschen mit Handicap wird im Einzelfall Kosten
verursachen, die heute nicht absehbar sind. Diese Zahlen werden in Zusammenhang mit
dem zu erstellenden Maßnahmenkatalog überschlägig ermittelt. Sie stellen die Grundlage
dar, die Veranschlagung der benötigten Haushaltsmittel in den Haushaltsplänen der
kommenden Jahre vorzunehmen.
BGM
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