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Vorlage (Inklusion hier: Antrag der Fraktion "Die Linke" vom 02.02.2014 Bezug: Rat 17.02.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
190 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
29.04.14, 08:35
Aktualisiert
04.11.14, 10:44
Vorlage (Inklusion
hier: Antrag der Fraktion "Die Linke" vom 02.02.2014
Bezug: Rat 17.02.2014) Vorlage (Inklusion
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50 Fromm, Heike 32/3 Ra 22.04.2014 125/2014 Betreff Inklusion hier: Antrag der Fraktion "Die Linke" vom 02.02.2014 Bezug: Rat 17.02.2014 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Migration Sozialausschuss Sozialausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beschließt: 1. Die Stadt Brühl erklärt sich mit der einleitenden Erklärung und der Präambel der „Erklärung von Barcelona“ – Die Stadt und die Behinderten – vom 24.03.1995 solidarisch. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Zielsetzungen, die in der „Erklärung von Barcelona“ genannt sind, zur Sicherstellung einer kommunalen Gesamtplanung ein Inklusionskonzept zu erarbeiten. Dazu gehören - die Gründung einer Steuerungsgruppe, die Einbeziehung aller Fachbereiche und Abteilungen, die für die Erarbeitung der notwendigen Maßnahmen federführend zuständig sind, die Einbeziehung der Menschen mit Behinderung zu allen Stadtplanungen und Erneuerungen, die Einbeziehung aller Fachausschüsse, die Einrichtung von Arbeitskreisen in den Stadtteilen unter Beteiligung der interessierten Bürgerinnen und Bürger, die Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015. - Erläuterungen: Mit Schreiben vom 02.02.2014 hat die Fraktion „Die Linke“ einen Antrag zur Erarbeitung eines Inklusionskonzeptes für die Stadt Brühl gestellt. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Soziales und Migration verwiesen. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 125/2014 Im Verlaufe der Diskussion in der Ratssitzung am 17.02.2014 wurde richtigerweise betont, dass die Stadt Brühl bei der Schaffung einer barrierefreien Teilhabe von Menschen mit Handicap in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens bereits auf einem guten Weg ist. In den vergangenen Jahren wurden bereits viele Verbesserungen umgesetzt. Ratsfrau Niclasen hatte insoweit an die regelmäßigen Berichterstattungen des/der Behindertenbeauftragten erinnert und hatte um Fortschreibung gebeten. Dieser Bitte ist die Verwaltung nachgekommen, siehe Vorlage 114/2014 vom 14.04.2014. Begriffsbestimmungen In der Sitzung des Rates am 24.03.2014 hat Herr Johannes Könen im Rahmen der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner bemerkt, dass im Rahmen der Diskussionen der letzten Ratssitzung der Begriff „Inklusion“ unterschiedlich definiert worden sei. Er hat angefragt, ob man sich nicht auf eine Definition einigen könne. In der Literatur finden sich viele Definitionen für den Begriff der „Inklusion“, die sich im Zeitablauf auch geändert haben. Es wird vorgeschlagen, sich zukünftig an der Definition des Begriffes „Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention“ des „Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen“ zu orientieren: Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet, dass allen Menschen von Anfang an in allen gesellschaftlichen Bereichen, eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe möglich ist. Inklusion verwirklicht sich im Zusammenleben in der Gemeinde - beim Einkaufen, bei der Arbeit, in der Freizeit, in der Familie, in Vereinen oder in der Nachbarschaft. Dementsprechend leben, arbeiten und lernen Menschen mit Behinderungen nicht in Sondereinrichtungen. Es gibt vielmehr einen ungehinderten, barrierefreien Zugang und eine umfassende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben - oder anders ausgedrückt: in allen Bereichen des Lebens. Weiter führt der „Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen“ aus: Um ein solches selbstverständliches Miteinander zu gewährleisten, schafft die Gesellschaft die notwendigen Voraussetzungen - mit Hilfe von Aufzügen und Rampen, Dolmetschung für gehörlose Menschen, Verwendung von leichter Sprache, Blindenleitsystemen und anderen Unterstützungsformen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Nicht der Mensch mit Behinderung passt sich an, sondern die Gemeinschaft sorgt dafür, dass ihre Angebote für alle zugänglich sind. Inklusion bedeutet jedoch mehr als die Gewährleistung von umfassender Barrierefreiheit. Sie bezieht sich auf die vollständige Einbeziehung behinderter Menschen ins gesellschaftliche Leben, ihre gleichberechtigte Anerkennung und Würdigung: kurzum die Verwirklichung umfassender, gleichberechtigter und selbstbestimmter Teilhabe. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 3 – Drucksache 125/2014 Warum benötigt die Stadt Brühl ein umfassendes Inklusionskonzept? In Deutschland leben 18,1 Mio. Menschen mit einer Beeinträchtigung – das sind mehr als 20% der Bevölkerung (Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen 2013). Der Landesbetrieb Information und Technik NordrheinWestfalen (IT.NRW) weist im „Kommunalprofil Brühl“ zum Stichtag 31.12.2011 die Anzahl von 4.037 schwerbehinderter Menschen aus. Erfasst sind hier jedoch nur die Personen, deren Schwerbehinderung amtlich festgestellt ist. Während der prozentuale Anteil in der Altersgruppe „unter 25“ bei unter 3 % liegt, sind es in der Altersgruppe der 60 – 65jährigen bereits 16 %, in der Altersgruppe der über 80jährigen 34 % der jeweiligen Bevölkerung. Laut Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) gelten Menschen als behindert, wenn körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Nach weiteren Angaben des „Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen“ - treten 95% aller Beeinträchtigungen erst im Verlauf des Lebens auf, die meisten im Alter. - besuchen schon 87% der Kinder mit Beeinträchtigungen einen allgemeinen Kindergarten. - besuchen nur 22% aller Schulkinder mit sonderpädagogischer Förderung eine allgemeine Schule. - leben 60% aller Erwachsenen mit sog. geistigen Behinderungen noch im Elternhaus. - sind nur 58% der Menschen mit Beeinträchtigung im erwerbsfähigen Alter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt. - treffen sich nur 33% der Menschen mit Behinderungen in ihrer Freizeit mit anderen Menschen. - hat nur jede 5. Arztpraxis rollstuhlgerechte Räume. Es ist Aufgabe der Kommunen, die Gleichstellung von Menschen mit Handicap und die Barrierefreiheit sicherzustellen, sei es durch eigenes Handeln, die entsprechende Förderung des Ehrenamtes oder als Vermittler in den privaten Sektor. Hierzu verpflichten zahlreiche Gesetze, beginnend mit Artikel 3 Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Zudem wurden im Jahr 2002 das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und am 16. Dezember 2003 das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) verabschiedet. Ebenso zu berücksichtigen ist das seit dem Jahr 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Ziel der Gesetze ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und zu beseitigen sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und dabei ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 4 – Drucksache 125/2014 Ergänzt werden diese gesetzlichen Verpflichtungen durch den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Jahr 2009. Das Übereinkommen greift auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie auf die wichtigsten Menschenrechtsdokumente der Vereinten Nationen zurück und formuliert zentrale Bestimmungen dieser Papiere für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Die UN-Konvention konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz systematische Beachtung finden müssen. Damit wird deutlich, dass es nicht um Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen, sondern um die Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen und um unteilbare Grund- und Menschenrechte geht. Die UN-Konvention bekräftigt die volle und diskriminierungsfreie Teilhabe und die soziale Autonomie von Menschen mit Behinderungen. Sie würdigt Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens und normiert den Paradigmenwechsel von den nicht mehr zeitgemäßen Prinzipien der Fürsorge und der Integration hin zur Inklusion in allen Lebensbereichen. Ein wesentliches Anliegen der UN-Konvention ist die Förderung des Bewusstseins für die Würde von Menschen mit Behinderungen sowohl bei behinderten wie auch bei nicht behinderten Menschen. Die „Erklärung von Barcelona“ – Die Stadt und die Behinderten – vom 24.03.1995 Bereits 1995 haben sich unabhängig von den gesetzlichen Verpflichtungen zahlreiche Kommunen mit den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung solidarisch erklärt und im Rahmen des Europäischen Kongresses „Die Stadt und ihre Behinderten“ in Barcelona die sog. „Erklärung von Barcelona“ erarbeitet und unterzeichnet. Sie beinhaltet grundlegende Vereinbarungen der unterzeichnenden Städte auf dem Weg zu einer stärkeren Verwirklichung von Barrierefreiheit, Integration, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Der Beteiligung von Interessenorganisationen von Menschen mit Behinderung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Zwischenzeitlich sind europaweit mehr als 200 Städte der „Erklärung von Barcelona“ beigetreten und erkennen die Ziele und Maßnahmen der Erklärung als Selbstverpflichtung für ihr Handeln an. Die „Erklärung von Barcelona“ enthält Leitlinien und eine Präambel, die den Kommunen Wege zu einer behindertenfreundlichen Stadt aufzeigen. Dabei muss jede Stadt ihren eigenen Weg finden, wie sie diese Vereinbarungen umsetzt. Zu 1.: Beitritt zur einleitenden Erklärung und zur Präambel der „Erklärung von Barcelona“ Die komplette „Erklärung von Barcelona“ beinhaltet neben der einleitenden Erklärung und der Präambel auch 17 konkrete Maßnahmen, zu deren Umsetzung sich Kommunen mit dem Beitritt verpflichten. Hieraus könnten Betroffene, zum Teil über die derzeitige Gesetzesregelungen hinaus, Ansprüche gegenüber der Kommune direkt geltend machen. Der Maßnahmenkatalog soll deshalb nicht Teil des heutigen Ratsbeschlusses sein. Stattdessen wird vorgeschlagen, sich der einleitenden Erklärung und der Präambel der „Erklärung von Barcelona“ anzuschließen und damit zu signalisieren, dass die Stadt Brühl eine europaweite Politik unterstützt, die die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 5 – Drucksache 125/2014 Behinderung fördert. In ihrem Zuständigkeitsbereich wird die Stadt Brühl es allen Menschen mit Behinderungen ermöglichen, so zu lernen, zu arbeiten, zu wohnen und zu leben, wie es für Menschen ohne Behinderungen möglich und selbstverständlich ist. Dieser Schritt ist aus Sicht der Verwaltung geboten, da die Erarbeitung und Umsetzung des zukünftigen Inklusionskonzeptes einer Aufstockung der personellen Ressourcen bedarf. Zudem müssen alle Maßnahmen, die erarbeitet werden, bezüglich ihrer Umsetzbarkeit auf die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Brühl herunter gebrochen werden, so dass es bereits heute kaum möglich erscheint, alle Maßnahmen gleichzeitig anzugehen. Zu 2.: Erarbeitung eines Inklusionskonzeptes für die Stadt Brühl Die Erarbeitung eines umfassenden Inklusionskonzeptes ist nur in aufeinander folgenden Schritten, die jeweils aufeinander abgestimmt sind bzw. aufeinander aufbauen, möglich und sinnvoll. 1. Gründung einer Steuerungsgruppe Die Zusammensetzung der Steuerungsgruppe wird der Bürgermeister dem Rat zur Zustimmung vorschlagen. Dabei sollen neben den im Rat vertretenen Fraktionen und der Behindertenbeauftragten der Stadt Brühl auch VertreterInnen der Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. 2. Einbeziehung aller Fachbereiche und Abteilungen Gesundheitliche oder behinderungsbedingte Beeinträchtigungen des Menschen treten in allen Altersgruppen und Lebenslagen auf. Daher ist es notwendig, dass alle Fachbereiche und Abteilungen der Stadt Brühl zur Erreichung der vorgegebenen Ziele einer umfangreichen barrierefreien Teilhabe von Menschen mit Handicap am Leben in der Stadt Brühl mitarbeiten. 3. Einbeziehung der Menschen mit Behinderung zu allen Stadtplanungen und Erneuerungen Die Verwaltung wird Formen der Zusammenarbeit mit den VertreterInnen der Menschen mit Behinderung suchen und dem Rat vorschlagen, um diese in ihre zukünftigen Stadtplanungen einbeziehen. 4. Einbeziehung aller Fachausschüsse Sowohl bei der Erarbeitung des Inklusionskonzeptes als auch der späteren Umsetzung kommt der Arbeit in den Fachausschüssen eine besondere Bedeutung zu. 5. Einrichtung von Arbeitskreisen in den Stadtteilen Die auf Beschluss des Ausschusses für Soziales und Migration im Oktober 2011 begonnen Stadtteilgespräche mit Seniorinnen und Senioren zeigen, dass es ein teilweise großes Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einem Austausch mit dem Bürgermeister und der Stadtverwaltung gibt. Die Stadtverwaltung erhält bei diesen Gesprächen in den Stadtteilen zahlreiche Hinweise darauf, „wo der Schuh vor Ort drückt“ und was sich die Bürgerinnen und Bürger in ihrem direkten Umfeld wünschen. 6. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 6 – Drucksache 125/2014 Der Antrag der Fraktion „Die Linke“ auf Einrichtung einer Planstelle für eine/n Behindertenbeauftragte/n ist obsolet, da diese Funktion innerhalb der Stadtverwaltung Brühl bereits besetzt ist. Dennoch ist es erforderlich, eine zusätzliche Planstelle zu schaffen, wenn für die Stadt Brühl ein umfassendes Inklusionskonzept erarbeitet und umgesetzt werden soll. Neben der koordinierenden Funktion im Rahmen des Gesamtprojektes ist ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass unterschiedliche Behinderungsarten in unterschiedlichen Altersgruppen auch unterschiedlicher Maßnahmen zur Barrierefreiheit bedürfen können. Dabei muss sichergestellt werden, dass Verbesserungen für eine Gruppe behinderter Menschen nicht zu einer Verschlechterung für andere Gruppen behinderter Menschen führt. Der Bürgermeister wird im Rahmen des Stellenplanes für das Jahr 2015 dem Rat die Einrichtung einer weiteren Planstelle vorschlagen. Finanzielle Auswirkungen Mit dem heute dem Rat vorgeschlagenen Beschluss sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beitritt zu den einleitenden Erklärungen und der Präambel der „Erklärung von Barcelona“ sowie die Beauftragung zur Erstellung eines Inklusionskonzeptes stellen die Weichen dafür, dass Menschen mit Handicap zukünftig die gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des Lebens in Brühl ermöglicht wird. Die Erarbeitung des Inklusionskonzeptes wird neben der Einrichtung einer weiteren Planstelle, für die mit jährlichen Aufwendungen von ca. 50.000 € zu rechnen ist, weitere Personalressourcen in nahezu allen Arbeitsbereichen der Verwaltung binden, deren Umfang nicht bezifferbar ist. Eine weitere Personalaufstockung in einzelnen Fachbereichen oder Abteilungen wird zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht für erforderlich gehalten. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen zur Erreichung der im Inklusionskonzept gesetzten Ziele der barrierefreien Teilhabe von Menschen mit Handicap wird im Einzelfall Kosten verursachen, die heute nicht absehbar sind. Diese Zahlen werden in Zusammenhang mit dem zu erstellenden Maßnahmenkatalog überschlägig ermittelt. Sie stellen die Grundlage dar, die Veranschlagung der benötigten Haushaltsmittel in den Haushaltsplänen der kommenden Jahre vorzunehmen. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14