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Mitteilungsvorlage (BoAplus in Niederaußem - Stand des Regionalplanänderungsverfahrens siehe UPA vom 19.09.2012, Vorlage Nr. 265/2012, NS-S. 44, 45)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
117 kB
Datum
24.04.2013
Erstellt
16.04.13, 08:51
Aktualisiert
16.04.13, 08:51
Mitteilungsvorlage (BoAplus in Niederaußem
- Stand des Regionalplanänderungsverfahrens
siehe UPA vom 19.09.2012, Vorlage Nr. 265/2012, NS-S. 44, 45) Mitteilungsvorlage (BoAplus in Niederaußem
- Stand des Regionalplanänderungsverfahrens
siehe UPA vom 19.09.2012, Vorlage Nr. 265/2012, NS-S. 44, 45)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 145/2013 Erstellt am: 04.04.2013 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Verfasser/in: Herr Rosenkranz Mitteilungsvorlage Gremium TOP Umwelt- und Planungsausschuss ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 24.04.2013 Betreff BoAplus in Niederaußem - Stand des Regionalplanänderungsverfahrens siehe UPA vom 19.09.2012, Vorlage Nr. 265/2012, NS-S. 44, 45 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung 1. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat am 29.06.2012 die Erarbeitung der 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, beschlossen. Ziel der Änderung ist, an den Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem angrenzende Flächen, die bisher als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) im Regionalplan dargestellt sind, als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) auszuweisen. Mit Schreiben der Regionalplanungsbehörde vom 06.07.2012 wurden die gemäß Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW zu beteiligenden Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) aufgefordert, zu der Planänderung Stellung zu nehmen. In seiner Sitzung am 19.09.2012 stimmte der Umwelt- und Planungsausschuss dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf einer Stellungnahme der Stadt Pulheim zu (ANLAGE 1) und beauftragte sie, diese zusammen mit den von den Ratsfraktionen verfassten Stellungnahmen der Bezirksregierung zuzuleiten. 2. Nunmehr gab die Bezirksregierung mit Schreiben vom 22.03.2013 bekannt, dass am 15.04.2013 die im Verfahren vorgebrachten Anregungen gemäß § 19 Abs. 3 LPlG NRW mit den Verfahrensbeteiligten erörtert werden sollen. Als Erörterungsunterlage wurde der Verwaltung der sog. Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen zugestellt. Es handelt sich dabei um eine tabellarische Übersicht mit Kurzfassungen der insgesamt 169 fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen und den Ausgleichsvorschlägen der Regionalplanungsbehörde. Zusammen mit einer zugehörigen Anlage hat die Erörterungsunterlage einen Umfang von rd. 120 Seiten. Auf ihren vollständigen Abdruck wurde verzichtet, sie ist im Ratsinformationssystem einsehbar. Vorlage Nr.: 145/2013 . Seite 2 / 2 Als Auszug sind aber – zwecks „bequemerer“ direkter Information – die drei Seiten als ANLAGE 2 beigefügt, auf denen die Pulheimer Hinweise, Anregungen und Kritiken zusammengefasst und mit Ausgleichsvorschlägen versehen sind. In diesen Vorschlägen enthaltene Querverweise müssen allerdings durch Einsicht in die vollständige digitale Anlage nachvollzogen werden. 3. In einem Vorwort zur Erörterungsunterlage legt die Bezirksregierung dar, dass infolge der Bewertung der Stellungnahmen der Text des Planentwurfes mit Stand Mai 2012 eine Änderung erfahren hat. Das formulierte Ziel, wonach der nördlich des Ortsteils Niederaußem (neu) dargestellte Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich für „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ der Sicherung als Standort für ein Braunkohlekraftwerk dient, erhält die Ergänzung, dass bei Realisierung eines Kraftwerksneubauvorhabens eine dauerhafte Kapazitätsobergrenze der Feuerungswärmeleistung von 9.300 MW thermisch einzuhalten ist. Mit dieser ergänzten Zielformulierung soll die Stilllegung der vier 300 MW Blöcke sichergestellt werden, da die Einhaltung der Kapazitätsobergrenze zwingend mit der Stilllegung bestehender Kapazitäten verbunden ist. Die landesplanerische Zielvorgabe ist für die zur Baurechtschaffung erforderliche Bauleitplanung der Stadt Bergheim verbindlich. Weitergehenden grundsätzlichen Bedenken gegen BoAplus ist die Bezirksplanungsbehörde nicht gefolgt. Dies gilt auch für die meisten vorgetragenen Anregungen (siehe Erörterungsunterlage + Anlage). 4. In ihrem Schreiben zum Erörterungstermin weist die Bezirksplanungsbehörde darauf hin, dass die Planänderung im Rahmen der Erörterung noch modifiziert werden könne. Von dem Erörterungstermin wird eine Niederschrift erstellt, die allen Verfahrensbeteiligten zugeht. Über die nicht ausgeräumten Bedenken/Anregungen entscheidet abschließend der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln.