Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Erörterungsunterlage)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
483 kB
Datum
24.04.2013
Erstellt
16.04.13, 08:51
Aktualisiert
16.04.13, 08:51

Inhalt der Datei

Bezirksregierung Köln Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Köln 5. Regionalplanänderung - Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) Stand: März 2013 Erörterungsunterlage (Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen) DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN www.brk.nrw.de Impressum Herausgeber Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2–10 50667 Köln Tel.: 0221/ 147-0 Fax: 0221/ 147-3185 poststelle@brk.nrw.de www.brk.nrw.de Redaktionelle Bearbeitung, Layout, Karteninhalte, Bilder und Grafiken Bezirksregierung Köln Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2013 Druck und Weiterverarbeitung Bezirksregierung Köln Information Bezirksregierung Köln Abteilung 3: Regionale Entwicklung, Kommunualaufsicht, Wirtschaft Dezernat 32: Regionalentwicklung, Braunkohle Telefon: 0221 / 147-2032 Regionalplanungsbehörde: Telefon: 0221 / 147-2351 oder Telefon: 0221 / 147-3516 Fax: 0221 / 147-2905 eMail: gep@brk.nrw.de Regionalplanungsbehörde März 2013 Erörterungsunterlage – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) – Inhaltsverzeichnis Vorwort I 1. Regionalplanverfahren I 2. Ausgleichsvorschlag zur textlichen Darstellung des Planentwurfs II 3. Hinweis zur nachfolgenden Synopse III Erörterungssynopse 1 Thema BEGRÜNDUNG / ENERGIEPOLITIK 1 Thema LANDESPLANUNG 19 Thema UMWELTBERICHT 29 Thema BAULEITPLANUNG 47 Thema GENEHMIGUNGSVERFAHREN 53 Thema PLANENTWURF 61 Thema SONSTIGES 62 Anhang IV Übersicht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung IV Begründung / Energiepolitik IV I Regionalplanungsbehörde März 2013 Erörterungsunterlage – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) – Umwelt VIII Landesplanung IX II Regionalplanungsbehörde März 2013 Erörterungsunterlage – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) – VORWORT 1. Regionalplanverfahren Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat am 29.06.2012 die Erarbeitung der 5. Planänderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln, beschlossen. Die Planänderung bereitet raumordnerisch den Neubau des Kraftwerksblockes BoAplus vor. Der bestehende Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) Niederaußem soll in nord-östliche Richtung um ca. 23 ha erweitert werden. Die Fläche ist heute als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) im Regionalplan dargestellt. Sowohl die neu zu schaffende Kraftwerksfläche als auch die Bereiche im GIB Niederaußem, die bereits aktuell mit Kraftwerksanlagen bestanden sind, sollen darüber hinaus mit der Zweckbindung „Kraftwerk“ belegt werden. Der GIB Niederaußem soll dauerhaft in der dargestellten Größe als Kraftwerksstandort raumordnerisch gesichert werden. Diese geplante zeichnerische Darstellung soll mit einem textlichen Ziel und Erläuterungen das Planungsziel näher beschreiben und einen Bezug zu landesplanerischen bzw. fachrechtlichen Vorgaben aufzeigen. Mit Schreiben vom 06.07.2012 wurden die gemäß Landesplandungsgesetz (LPlG) NRW zu beteiligenden Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) aufgefordert, zu der Planänderung Stellung zu nehmen. In der nachfolgenden Synopse sind diese Stellungnahmen kurzgefasst und thematisch gegliedert aufgeführt. Zu jeder Stellungnahme wurde von der Regionalplanungsbehörde ein Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen formuliert. Die Synopse ist die Grundlage für den Erörterungstermin gemäß § 19 Absatz 3 LPlG NRW. Ziel des Termins ist es, mit den Verfahrensbeteiligten ein Einvernehmen zu der vorgebrachten Anregung im Sinne eines abgestimmten Ausgleichsvorschlags zu erreichen. Kann über einzelne der vorgebrachten Anregungen keine Einigkeit erzielt werden, so sind diese dem Regionalrat bei Planaufstellung aufzuzeigen (vgl. § 19 LPlG NRW). Parallel zur Beteiligung der öffentlichen Stellen wurde der Entwurf zur vorgesehenen Regionalplanänderung bei der Bezirksregierung Köln und dem Rhein-Erft Kreis in der Zeit vom 03.09. - 05.10.2012 öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger konnten innerhalb dieser Frist ebenfalls zum Verfahren Stellung nehmen. Die in diesem Rahmen fristgerecht vorgebrachten Einwendungen wurden bei der Erarbeitung der Vorschläge zum Ausgleich der Meinungen (vgl. vorliegende Synopse, Stand: März 2013) berücksichtigt. Eine zusammenfassende Darstellung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung findet sich im Anhang dieser Unterlage. I Regionalplanungsbehörde März 2013 Erörterungsunterlage – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) – Die Bewertung der Stellungnahmen hat zu einer geänderten textlichen Formulierung des Planentwurfes (Stand: Mai 2012, Erarbeitungsbeschluss) geführt. 2. Ausgleichsvorschlag (Stand: März 2013) zur textlichen Darstellung des Planentwurfes (Stand: März 2012) Hinweis: Die Textergänzungen zur Entwurfsfassung sind unterstrichen, während entfallene Textteile durchgestrichen wurden. In Kapitel B.3.6 `GIB für zweckgebundene Nutzungen´ der textlichen Darstellung des bekannt bemachten Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Köln wird ein neues Ziel und eine neue Erläuterung eingefügt: Ziel NEU (Rhein-Erft-Kreis) Der in der Stadt Bergheim nördlich des Ortsteils Niederaußem dargestellte Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen mit dem Symbol „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ dient der Sicherung als Standort für ein Braunkohlekraftwerk. Für den Kraftwerksstandort Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich Niederaußem ist bei Realisierung eines Kraftwerksneubauvorhabens eine dauerhafte Kapazitätsobergrenze der Feuerungswärmeleistung von 9.300 MW thermisch einzuhalten. Erläuterung: (NEU) Das am Standort Bergheim-Niederaußem vorhandene Kraftwerk erzeugt Energie unter Verwendung Einsatz von Braunkohle aus den landesplanerisch gesicherten Tagebauen Hambach und Garzweiler. Die Voraussetzungen für diese Nutzung sind an dem Standort durch die vorhandene Infrastruktur, z.B. zur Kohlebereitstellung und zur Wasserversorgung, gegeben. Die Darstellung als GIB für zweckgebundene Nutzungen mit dem Symbol Kraftwerk und einschlägige Nebenbetriebe soll die vorhandene Kraftwerksnutzung sichern und Planungen zur Erneuerung des Braunkohlekraftwerks am Standort ermöglichen. II Regionalplanungsbehörde März 2013 Erörterungsunterlage – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) – Die Festlegung einer Kapazitätsobergrenze für den GIB Niederaußem „Kraftwerk“ dient der Sicherstellung der energiepolitischen Vorgaben des LEP NRW. Die Ziele des Kapitels D.II Energieversorgung des LEP NRW sehen ausweislich der Vorbemerkungen und der Erläuterungen eine Kraftwerkserneuerung mit der Steigerung der Energieproduktivität ohne Zubau von weiteren Kapazitäten und der Reduzierung der CO2Emissionen vor. Um dies sicherzustellen, wird für den Kraftwerksstandort Niederaußem bei Realisierung eines Kraftwerkneubauvorhabens eine dauerhafte Kapazitätsobergrenze der Feuerungswärmeleistung von 9.300 MW thermisch festgelegt. Daraus geht hervor, dass der Neubau eines Kraftwerkes im GIB Niederaußem zwingend mit der Stilllegung von bestehenden Kapazitäten verbunden ist. Diese ist spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme des neuen Kraftwerkes umzusetzen. Somit ist eine Kraftwerkserneuerung sichergestellt, die insgesamt zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes am Standort Niederaußem führen wird. Im Sinne des Ziels C.II 2.3 des LEP NRW sind nach der Stilllegung alter Kraftwerksblöcke am Kraftwerksstandort Niederaußem Rückbaumaßnahmen umzusetzen. Diese können im Zusammenhang mit der nachfolgenden Bauleitplanung der Stadt Bergheim konkretisiert und vereinbart werden. Des Weiteren soll in räumlicher Zuordnung zum GIB Niederaußem „Kraftwerk“ die Ansiedlung von industriellgewerblichen und landwirtschaftlichen Wärmeabnehmern durch die Stadt Bergheim und den Kraftwerksbetreiber gefördert werden. 3. Hinweis zur nachfolgenden Synopse Bei einigen vorgebrachten Stellungnahmen handelt es sich um Hinweise, d.h. lediglich feststellende Anmerkungen. III Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde THEMA BEGRÜNDUNG / ENERGIEPOLITIK Beteiligter: Bedenken: 012 002 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) erhebt Bedenken gegen die Planbegründung. Durch den Bau eines neuen Braunkohlenkraftwerkes werden trotz der angekündigten Stilllegung von vier 300 MW Altanlagen für Jahrzehnte hohe CO2-Emissionen festgeschrieben. Aus Gründen der Versorgungssicherheit ist der Kraftwerksbau nicht erforderlich. Das geplante Kraftwerk weist erhebliche Defizite bei der Ressourceneffizienz auf und rechtfertigt aufgrund seiner negativen Umwelt-/Klimawirkungen keine regionalplanerische Festlegung. BoAplus weist wegen seiner schlechteren Einsatz- und Regelfähigkeit insbesondere gegenüber von Gaskraftwerken keinen sinnvollen Beitrag zur Ergänzung der dargebotsabhängigen Strommengen aus erneuerbaren Energiequellen. Das neue Kraftwerk bildet somit keine Brücke auf dem Weg ins regenerative Energiezeitalter, sondern blockiert die Energiewende. Den Bedenken wird nicht gefolgt. In der vorgelegten Planbegründung ist dezidiert dargestellt worden, dass der geplante Neubau von BoAplus und die damit verbundene Stilllegung von vier 300 MW Blöcken notwendig ist, da es sich dabei um einen wichtigen Schritt des 1994 zwischen dem Land NRW und der RWE Power AG vereinbarten Kraftwerkserneuerungsprogramms handelt. Darin hat sich RWE u.a. dazu verpflichtet, Zug um Zug die vorhandenen Braunkohlekraftwerksblöcke durch Anlagen mit jeweils bester zur Verfügung stehender Technologie zu ersetzen. Dies entspricht der Zielsetzung des LEP NRW zur Nutzung heimischer Energieträger und Steigerung der Energieproduktivität (vgl. Planbegründung Kap. 5.2). Das neue Braunkohlekraftwerk (BKK) hat mit > 45 % einen deutlich höheren Wirkungsgrad als die vorhandenen Anlagen. Dies bedeutet, dass sich nach Abschaltung der vier 300 MW Blöcke für die gleiche Stromerzeugung die eingesetzte Kohlemenge reduziert und die CO2-Emissionen um ca. 30 % verringert werden. Somit führt der Bau von BoAplus faktisch sowohl zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und ist darüber hinaus ein Beitrag zur CO2-Reduzierung. Die Braunkohle sichert heute ca. 1/4 der deutschen Stromversorgung. Auch mit dem fortschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) wird die Braunkohle auch unter Berücksichtigung des bis 2022 vorgesehenen Kernenergieausstieges mittelfristig eine Bedeutung im deutschen Energiemix übernehmen müssen. Unabdingbar zur Erreichung der nordrhein-westfälischen Klimaschutzziele sind Effizienzsteigerungen und stärkere Flexibilisierungen im gesamten Kraftwerkspark sowie Stilllegungen von Altanlagen (Position der Landesregierung NRW zur Energiewirtschaft, Umsiedlung Manheim, 2012). BoAplus erfüllt diese Forderung, wie die vorgelegten Unterlagen darstellen, durch – 1 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde deutlich gesteigerte Flexibilität und dem weltweit besten Wirkungsgrad für Braunkohleanlagen in besonderem Maße. Somit dient das Vorhaben als Ergänzung zum Ausbau der EE und stellt sicher, dass Ressourcen im rheinischen Revier geschont und die CO2-Emissionen gesenkt werden. In dieser Form ist die Braunkohleverstromung als Brückentechnologie geeignet. Beteiligter: Hinweis: 012 003 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) weist darauf hin, dass in 2010 der Ausstoß an Treibhausgasen in NRW gegenüber dem Vorjahr um 21,5 Millionen Tonnen (7,4 %) angestiegen ist. Mit einem Anteil von fast 72 % ist Kohle in NRW die wichtigste Einsatzenergie für die Stromerzeugung und damit hauptverantwortlich für die im bundesweiten Vergleich hohen CO2-Emissionen. Etwa 41 % der Brutto-Stromerzeugung in NRW entfallen auf den Energieträger Braunkohle. 2011 lag die Förderung und Nutzung der rheinischen Braunkohle auf einem konstant hohen Niveau von 95,6 Millionen Tonnen. Während alle anderen Sektoren ihren Beitrag zur Minderung der CO2-Emissionen geleistet haben, findet Klimaschutz bei RWE Power nicht statt. Bei einem unveränderten Festhalten am hohen Förderniveau würden die NRW-Klimaschutzziele unerreichbar. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele und Grundsätze. Vorgaben sind dabei neben den Festlegungen des LEP NRW auch die abgestimmten Klimaschutzprogramme bzw. Klimaschutzpläne der Bundes- und Landesregierung. Diese sind bei raumordnerischen Entscheidungen entsprechend zu berücksichtigen. Festlegungen zu Minderungsbeiträgen an CO2-Emissionen einzelner Sektoren oder zu Fördermengen an Braunkohle kann die Regionalplanung nicht leisten. Dazu fehlt der Raumordnung u.a. auch der konkrete rechtliche Regelungsauftrag. Der Regionalplan ersetzt keinen Klima-schutzfachplan. Durch den Bau von BoAplus und der nachfolgenden Abschaltung der vier 300 MW Blöcke wird es zu einer CO2-Reduzierung um 30 % bei gleicher elektrischer Leistung und somit zu einem Minderungsbeitrag des Energieträgers Braunkohle kommen. Dies entspricht auch der Verpflichtung, die sich für RWE aus dem Kraftwerkserneuerungsprogramm von 1994 ergibt. Demnach ist die CO2-Emission aus der Braunkohleverstromung bis zum Jahr 2030 um ca. 27 % zu reduzieren. Darüber hinaus ist der Emissionshandel das maßgebliche Instrument zur Reduktion auch der absoluten CO2-Emissionen. Diesem unterliegt RWE Power und damit auch alle Braunkohlenkraftwerke bzw. alle auch die Braunkohle betreffenden CO2-Emissionen. Das Förderniveau von Braunkohle in den genehmigten Tagebauen ist nicht Gegenstand der vorliegenden Planänderung. – 2 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Beteiligter: Hinweis: 012 004 Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) weist mit Blick auf die Planbegründung darauf hin, dass im Jahr 2009 auf dem G8-Gipfel die Regierungschefs der führenden Industriestaaten eine Reduktion der globalen Treibhausgasemissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 bis 2050 um mindestens 50 % beschlossen haben. Die Industriestaaten sollen dabei ihre Emissionen um mindestens 80 % vermindern. Die Bundesregierung bekennt sich im Koalitionsvertrag zu den Reduktionszielen des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP). Danach soll der CO2Ausstoß in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 % und gestuft bis 2050 um 80 bis 95 % gesenkt werden und unter den Wert von 1990 sinken. Die NRW Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vom Juli 2012 beschlossen, in einem ersten Schritt die CO2-Emissionen in NRW bis 2020 um 25 % sowie bis 2050 um 80 bis 95 % zu senken. Als zentrales Element für die Neuausrichtung der Klimaschutz- und Energiepolitik in NRW soll ein Klimaschutzgesetz verabschiedet werden, in dem diese Ziele verbindlich festgelegt werden. Über einen Klimaschutzplan soll die Treibhausgasreduzierung zum Ziel der Raumordnung werden, sämtliche Planungen sind dann auf Klimaverträglichkeit und Energieeffizienz auszurichten. Darüber hinaus wurde ein „Aktionsplan Rheinisches Revier“ mit den Leitzielen vereinbart, die CO2-Emissionen im Rheinischen Revier zu senken und den Anteil der regenerativen Energien an der Stromerzeugung zügig zu steigern. Das Landesbüro macht deutlich, dass auf der Grundlage dieser Zielsetzungen des Landes NRW die in Deutschland für das Jahr 2050 angenommene Zielgröße von 62 Millionen Tonnen CO2 nicht erreicht werden kann. Dazu bedarf es zukünftig weitergehender Reduktionsverpflichtungen auf der Landesebene. Ein unverändertes Festhalten an der Braunkohleförderung und -verstromung würde damit nicht im Einklang stehen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen Es ist unklar, welche Bedeutung die Ausführungen Regionalplanänderungsverfahren haben sollen. für das aktuelle Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele und Grundsätze. Vorgaben sind dabei neben den Festlegungen des LEP NRW auch die abgestimmten Klimaschutzprogramme bzw. Klimaschutzpläne der Bundes- und Landesregierung. Diese sind bei raumordnerischen Entscheidungen entsprechend zu berücksichtigen. Festlegungen zu Minderungsbeiträgen an CO2-Emissionen einzelner Sektoren oder zu Fördermengen an Braunkohle kann der Regionalplan nicht leisten (vgl. auch Ausgleichsvorschlag zu 012-03). Das Klimaschutzgesetz NRW wurde am 23.01.2013 vom Landtag beschlossen. Die dort formulierte grundsätzliche Zielrichtung zur Reduzierung der CO2-Emissionen um 25 % bis zum Jahr 2020 wird durch das Vorhaben BoAplus mit der beabsichtigten CO2-Einsparung von 30 % unterstützt. Nach 2045 laufen die Braunkohletagebaue aus. Weitere wesentliche Aussage des Klimaschutzgesetzes NRW ist es, dass zukünftig von der Landesregierung ein Klimaschutzplan erarbeitet werden wird, der dann auch durch die Regionalplanung berücksichtigt werden soll. Darüber hinaus ist dieser dann auch Grundlage für die raumordnerische Zielformulierungen des überarbeiteten LEP NRW bzw. der zukünftigen Regionalpläne. – 3 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Beteiligter: Bedenken: 012 005 Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) ist der Meinung, dass der geplante Bau eines BKK den Klimaschutzzielen des Bundes und des Landes NRW entgegensteht. Nach den aktuellen politischen Vereinbarungen für NRW wird bis zum Jahr 2050 von einem CO2-Reduktionsziel von 80 % gegenüber 1990 ausgegangen. Dies sind in der Gesamtemission 70 Millionen t/a CO2-Äquivalente/a. Allein die derzeit im Bau befindlichen Kohlekraftwerke in NRW würden bereits zum Ausstoß von 36 Millionen t/a CO2-Äquivalenten und damit zur Hälfte des vereinbarten Budgets führen. Hinzu kommen unbefristet genehmigte Altkraftwerke. Die Bundesregierung billigt dem Stromsektor für das Jahr 2020 CO2-Emissionen von max. 280 Millionen t/a zu. Dies ist eine Reduktion von 89 Millionen t/a gegenüber dem Jahr 2006. Daraus folgt, dass die nach 2006 in Betrieb gehenden neuen fossilen Kraftwerke in der Summe max. 21 Millionen t/a emittieren bzw. die durchschnittlichen CO2Emissionen pro KWh nicht über 368 Gramm liegen dürfen. Dies ist unvereinbar mit der Inbetriebnahme auch nur eines einzigen Kohlekraftwerkes. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele und Grundsätze. Vorgaben sind dabei neben den Festlegungen des LEP NRW auch die abgestimmten Klimaschutzprogramme bzw. Klimaschutzpläne der Bundes- und Landesregierung. Diese sind bei raumordnerischen Entscheidungen entsprechend zu berücksichtigen. Festlegungen zu Minderungsbeiträgen an CO2-Emissionen einzelner Sektoren kann die Regionalplanung nicht leisten. Dazu fehlt der Raumordnung u.a. auch der konkrete rechtliche Regelungsauftrag. Der Regionalplan ersetzt keinen Klimaschutzfachplan. Durch den Bau von BoAplus und der nachfolgenden Abschaltung der vier 300 MW Blöcke wird es zu einer CO2-Reduzierung um 30 % sowie einem verminderten Einsatz von Braunkohle bei gleicher elektrischer Leistung kommen. Dies ist ein spürbarer CO2-Minderungsbeitrag des Energieträgers Braunkohle. Die Bedenken können von der Regionalplanung bzw. der vorgesehenen Änderung nicht geregelt werden. Darüber hinaus sind diese auch nicht nachvollziehbar. Somit ist auch das RWE Kraftwerkserneuerungsprogramm kein Beitrag zum Klimaschutz solange der Durchsatz von Braunkohle auf dem gleich hohen Niveau verbleibt. Beteiligter: Hinweis: 012 006 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) merkt an, dass anders als in den Unterlagen dargestellt, RWE Power mit der Inbetriebnahme neuer Braunkohlenblöcke bislang keine alten Kraftwerksblöcke gleicher Leistung still gelegt hat. Dies ist als einseitige Aufkündigung des 1994 mit der Landesregierung vereinbarten Kraftwerkserneuerungsprogramms zu werten. Im Falle der Nicht-Einhaltung der Vereinbarung war die Überprüfung des Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. RWE Power hat wie zugesagt alle sechzehn 150-MW-Blöcke im Rheinischen Revier zum Jahresende 2012 endgültig stillgelegt. Dies wurde sowohl der Bezirksregierung Köln wie auch dem Regionalratsvorsitzenden mit Schreiben vom 07.01.2013 schriftlich bestätigt. – 4 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Braunkohleplans Garzweiler vereinbart worden. Mit der Inbetriebnahme von BoA 1 in Niederaußem erfolgte keine Stilllegung von Altanlagen. Auch wenn die im Genehmigungsbescheid von BoA 2 und BoA 3 vereinbarte Stilllegung verschiedener Kraftwerksblöcke bis 2012 und die im Falle des Baus von BoAplus angekündigten Stilllegung der 300 MW Blöcke C bis F vollzogen ist, bleibt es insgesamt bei einer deutlichen Erhöhung der Kraftwerkskapazitäten gegenüber 1994. Fester Bestandteil der Planungen bzgl. BoAplus und ausdrücklicher Planungswille des Regionalrats Köln ist eine Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke am Standort Niederaußem. Zur Sicherstellung der Stilllegungsverpflichtung wird als Ausgleichsvorschlag folgende neugefasste Zielformulierung vorgeschlagen (vgl. Vorwort dieser Synopse): „Der in der Stadt Bergheim nördlich des Ortsteils Niederaußem dargestellte Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen mit dem Symbol „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ dient der Sicherung als Standort für ein Braunkohlekraftwerk. Für den Kraftwerksstandort Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich Niederaußem ist bei Realisierung eines Kraftwerksneubauvorhabens eine dauerhafte Kapazitätsobergrenze der Feuerungswärmeleistung von 9.300 MW thermisch einzuhalten.“ Als Auslegungshilfe wird vorgeschlagen, folgende Erläuterung anzufügen: „Das am Standort Bergheim-Niederaußem vorhandene Kraftwerk erzeugt Energie unter Verwendung Einsatz von Braunkohle aus den landesplanerisch gesicherten Tagebauen Hambach und Garzweiler. Die Voraussetzungen für diese Nutzung sind an dem Standort durch die vorhandene Infrastruktur, z.B. zur Kohlebereitstellung und zur Wasserversorgung, gegeben. Die Darstellung als GIB für zweckgebundene Nutzungen mit dem Symbol Kraftwerk und einschlägige Nebenbetriebe soll die vorhandene Kraftwerksnutzung sichern und Planungen zur Erneuerung des Braunkohlekraftwerks am Standort ermöglichen. Die Festlegung einer Kapazitätsobergrenze für den GIB Niederaußem „Kraftwerk“ dient der Sicherstellung der energiepolitischen Vorgaben des LEP NRW. Die Ziele – 5 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde des Kapitels D.II Energieversorgung des LEP NRW sehen ausweislich der Vorbemerkungen und der Erläuterungen eine Kraftwerkserneuerung mit der Steigerung der Energieproduktivität ohne Zubau von weiteren Kapazitäten und der Reduzierung der CO2-Emissionen vor. Um dies sicherzustellen, wird für den Kraftwerksstandort Niederaußem bei Realisierung eines Kraftwerkneubauvorhabens eine dauerhafte Kapazitätsobergrenze der Feuerungswärmeleistung von 9.300 MW thermisch festgelegt. Daraus geht hervor, dass der Neubau eines Kraftwerkes im GIB Niederaußem zwingend mit der Stilllegung von bestehenden Kapazitäten verbunden ist. Diese ist spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme des neuen Kraftwerkes umzusetzen. Somit ist eine Kraftwerkserneuerung sichergestellt, die insgesamt zu einer Reduktion des CO2Ausstoßes am Standort Niederaußem führen wird. Im Sinne des Ziels C.II 2.3 des LEP NRW sind nach der Stilllegung alter Kraftwerksblöcke am Kraftwerksstandort Niederaußem Rückbaumaßnahmen umzusetzen. Diese können im Zusammenhang mit der nachfolgenden Bauleitplanung der Stadt Bergheim konkretisiert und vereinbart werden. Des Weiteren soll in räumlicher Zuordnung zum GIB Niederaußem „Kraftwerk“ die Ansiedlung von industriell-gewerblichen und landwirtschaftlichen Wärmeabnehmern durch die Stadt Bergheim und den Kraftwerksbetreiber gefördert werden. Beteiligter: Hinweis: 012 007 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) weist darauf hin, dass die Planung von BoAplus mit einer Leistung von 1.100 MW und einem Wirkungsgrad von ca. 45 % kein positiver Beitrag zum Klimaschutz ist. Dies gilt auch bei der Berücksichtigung der geplanten Stilllegung der Blöcke C-F und damit der Außerbetriebnahme von 1.200 MW. Die Annahme einer dadurch bedingten CO2-Einsparung von 3 Millionen t/a trägt nicht, da die alten Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen Die angeführte Regelung durch den Markt ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr geht die Landesregierung von einem sich ergänzenden Strommix aus (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 012-002). – 6 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Kraftwerksblöcke am Standort Niederaußem nach den Gesetzen des Marktes entsprechend mit steigendem Anteil der EE abgeschaltet worden wären, was insgesamt zu einer realen CO2-Reduzierung geführt hätte. Nicht der Kraftwerkstyp ist entscheidend für die absoluten CO2-Emissionen, vielmehr die Menge der verfeuerten Braunkohle. Solange diese nicht drastisch reduziert wird, kann RWE keinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Vor dem Bau von BoA 1 hatte der Kraftwerksstandort Niederaußem eine elektrische Leistung von 2.700 MW Nach Fertigstellung von BoAplus und Stilllegung der Blöcke C-F würden in Niederaußem 3.480 MW produziert. Das wäre laut Landesbüro eine Erhöhung um 30 %. Der Gesamtwirkungsgrad steigt aber nicht in gleichem Maße. Das bedeutet für Niederaußem mehr verbrannte Kohle (CO2-Ausstoß). Beteiligter: Hinweis: 012 008 BoAplus wird die vier Bestandsblöcke am Standort Niederaußem ersetzen und ist somit eine Modernisierungsmaßnahme. Es erfolgt eine reale Reduzierung des Primärenergieeinsatzes um mindestens 3 Millionen t Braunkohle pro Jahr bzw. des CO2-Ausstoßes um 30 %, bei gleicher Stromerzeugung. Dies führt zu einer deutlichen Steigerung des Wirkungsgrades. Der Bau von BoAplus wird am Standort Niederaußem nicht zu einer Erhöhung der gesamten elektrischen Leistung führen, da dies untrennbar mit einer Stilllegungsverpflichtung von 1.200 MW elektrischer Leistung verbunden ist. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) widerspricht der Annahme, dass ein Neubaukraftwerk mit geringeren CO2Emissionen und höheren elektrischem Wirkungsgraden durch die Mechanismen des Energiemarktes bzw. des Emission Trading System (ETS) quasi automatisch Altkraftwerke verdrängen würde. Dem EU-Emissionshandel wird vom Landesbüro in der europäischen Praxis seine ökologische Lenkungswirkung abgesprochen. Aufgrund des ineffizienten Emissionshandels und relativ geringer Kosten ist ein Verdrängungswettbewerb mit kurzfristig teureren erneuerbaren Energieversorgungsarten zu erwarten, was dem angestrebten Vorrang der EE zuwider läuft. Dies gilt insbesondere dann, wenn in Deutschland produzierter Kohlestrom in die Länder exportiert wird, die keine Einspeisevergütung für EE Strom haben. Europaweit unterdrücken die billigen deutschen Kohlekraftwerke damit die Entwicklung von EE Anlagen, so das Landesbüro. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele und Grundsätze. Vorgaben sind dabei neben den Festlegungen des LEP NRW auch die abgestimmten Klimaschutzprogramme bzw. Klimaschutzpläne der Bundes- und Landesregierung. Diese sind bei raumordnerischen Entscheidungen entsprechend zu berücksichtigen. Festlegungen oder Kritik zum ETS bzw. zu weiteren europäischen Marktmechanismen ist nicht Aufgabe der Regionalplanung. Dazu fehlt der Raumordnung der rechtliche Regelungs-/Handlungsauftrag. Der Emissionshandel ist das politisch gewollte, maßgebliche Instrument zur Reduktion auch der absoluten CO2-Emissionen. Hierbei handelt es sich um ein Europäisches Steuerungsinstrument, das gerade nicht auf lokale Einzelstandorte abzielt, sondern die globale Reichweite der weltweiten CO2-Emissionen im Blick hat. Die hier geäußerte Auffassung des Landesbüros zum Marktmechanismus kann daher so nicht nachvollzogen werden. – 7 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Die Vorgaben des EU-Emissionshandels Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. sind in den nachfolgenden In Deutschland sichert der rechtlich geregelte Einspeisevorrang der EE ab, dass konventionelle Kraftwerke keine Marktverdrängung bewirken können. Beteiligter: Hinweis: 012 009 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) macht deutlich, dass entgegen der Aussage von RWE Power in der Planbegründung die CCS-Technologie keine realistische Option zur Reduktion kraftwerksbedingter CO2-Emissionen ist. Zur Nutzung der CCS-Technologie fehlen die rechtlichen Grundlagen. Auch energiewirtschaftlich bringt sie keine wirtschaftlichen Positiveffekte und ist zudem mit zahlreichen Risiken verbunden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die zurzeit geltende Rechtslage verlangt für die Genehmigungsfähigkeit von neuen fossilen Kraftwerksanlagen die Vorhaltung einer Fläche für die Nachrüstung einer CO2-Abscheidung. Dieser Anforderung kommt die vorliegende Planung ausdrücklich nach. Dies ist den Planunterlagen zu entnehmen. RWE Power geht auch nicht mehr von einer Realisierung der theoretisch denkbaren CO2-Minderungsoption aus. Das Pilotverfahren Goldenbergwerk wurde aufgegeben. Die Technologie der Rauchgaswäsche ist teuer, energieintensiv und erfordert einen erheblichen Flächenbedarf. Auch die Frage der CO2-Lagerung ist bis heute ungelöst. Bei der Abscheidung am Kraftwerk existieren zudem bisher unbeachtete Gefahren. Das Umweltbundesamt kommt deshalb zu dem Fazit, so das Landesbüro, CO2Abscheidung und -Speicherung seien keine dauerhafte Lösung und nicht nachhaltig. Die NRW Landesregierung misst im Koalitionsvertrag 2012 -2017 der CCS-Technologie keine praktische Relevanz für die Energiewirtschaft zu. – 8 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Beteiligter: Hinweis: 012 011 Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) bringt vor, dass BoAplus lediglich bedingt netzverträglich ist. Der verstärkte Ausbau der EE führt zu einem hohen Anteil stark fluktuierender Stromeinspeisung ins Netz. Diese muss für eine Übergangszeit durch die bisher eher grundlastorientierten, fossil gefeuerten Kraftwerke ausgeregelt werden. Diesbezüglich haben die in Betrieb befindlichen BKK einen Systemnachteil: Sie arbeiten allein grundlastorientiert und sind aufgrund ihrer mangelnden Flexibilität gänzlich ungeeignet, die Anforderungen eines zukünftigen und zukunftsfähigen Energiesystems zu erfüllen. Laut RWE Power soll BoAplus eine den Gas- und Dampf-Kraftwerken ähnliche Flexibilität aufweisen. Dies steht bislang lediglich in der Planbegründung, ein Nachweis konnte noch nicht erbracht werden. Daher formuliert das Landesbüro Zweifel in Bezug auf die Tauglichkeit von BoAplus zur Deckung der Residuallast. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Grundvoraussetzung für das langfristige Bestehen konventioneller Kraftwerke am Energiemarkt ist, auf die volatile Einspeisung der EE reagieren zu können. Die schon betriebene BoA-Technologie ist bereits heute in der Lage zum Beispiel Laständerungsgeschwindigkeiten wie moderne Gas- und Dampf-Anlagen zu erreichen, so der Vorhabenträger. Auch was die Mindestlast als weiteren wesentlichen Flexibilitätsparameter betrifft, sind moderne BKK bereits heute als hochflexibel einzustufen. Diese technischen Eigenschaften werden von BoAplus nochmals verbessert. Dies wurde in den vorgelegten Unterlagen erläutert. Zur weiteren Flexibilitätsverbesserung werden u.a. die Aufteilung der Leistung auf zwei Kessel sowie der Einsatz eines neuartigen Feuerungskonzeptes beitragen. Damit wird BoAplus auch die langfristige Marktanforderung erfüllen können. Für die zukünftig häufiger auftretenden Abschaltungen sind die konventionellen Kraftwerke weder technisch noch ökonomisch ausgelegt. Durch den stetig wachsenden Anteil der EE werden mittel- bis langfristig die Volllaststunden für Kohleblöcke deutlich geringer werden, was diese letztendlich auch ökonomisch gefährden wird. Gemäß Sachverständigenrat Umwelt sollte die verbleibende Nachfrage konventionellen Stroms aus Kraftwerken abgedeckt werden, die für einen Betrieb im Bereich der Mittel- oder Spitzenlast ausgelegt sind. Entsprechende Fachgutachten kommen zu der Einschätzung, dass Gaskraftwerke die prädestinierten Partner der EE für die künftige Stromversorgung in Deutschland sind. Für die BKK gibt es, so das Landesbüro, in einem zukunftsfähigen Energiesystem keinen Platz mehr. Beteiligter: Hinweis: 012 013 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen – 9 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde macht deutlich, dass die Bundesregierung in ihrem Klimaschutzprogramm eine jährliche Senkung des Stromverbrauchs um 0,5 % entsprechend 11 % bis 2020 unterstellt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist der Stromverbrauch der privaten Haushalte und der Industrie weiterhin rückläufig. Zwischen 2006 und 2010 nahm dieser um 2,2 % ab. Die Entwicklung des Stromverbrauches in Deutschland kann jedenfalls nicht zur Begründung neuer Tagebauzulassungen oder Kraftwerksbauten verwendet werden. Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele und Grundsätze. Vorgaben sind dabei neben den Festlegungen des LEP NRW auch die abgestimmten Klimaschutzprogramme bzw. Klimaschutzpläne der Bundes- und Landesregierung. Diese sind bei raumordnerischen Entscheidungen entsprechend zu berücksichtigen. Festlegungen zu Stromverbrauch oder entsprechende Reduzierungen kann die Regionalplanung nicht leisten. Dazu fehlt der Raumordnung u.a. auch der konkrete rechtliche Regelungsauftrag. Der Regionalplan ersetzt keinen Klimaschutzfachplan. Das Förderniveau von Braunkohle in den genehmigten Tagebauen ist nicht Gegenstand der vorliegenden Planänderung. Beteiligter: Hinweis: 012 014 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) weist darauf hin, dass trotz des Teilausstieges aus der Atomkraft Deutschland aktuell mit einem Jahresaustauschsaldo von ca. 4 Milliarden kWh weiterhin Netto Stromexporteur bleibt. Dies wird als deutlicher Hinweis auf weiterhin existierende Überkapazitäten an Anlagen zur Abdeckung der Versorgungssicherheit in Deutschland gewertet. Daraus lässt sich somit keine Notwendigkeit des Baus neuer Kohlekraftwerke zur Sicherung der Energieversorgung ableiten. Beteiligter: Hinweis: 012 015 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Die Braunkohle sichert heute rund 1/4 der deutschen Stromversorgung. Auch mit dem fortschreitenden Ausbau der erneuerbaren, stark schwankend und vorrangig einspeisenden Energien, (welche aufgrund von temporären Überkapazitäten im Übrigen maßgeblich zu dem heute noch verbliebenen Exportanteil beitragen) wird die Braunkohle auch unter Berücksichtigung des bis 2022 vorgesehenen Kernenergieausstiegs für den deutschen Energiemix mittelfristig eine Bedeutung haben. Denn die Energieversorgung ist unabhängig von Wetterlagen und Tageszeit kontinuierlich in jeder Minute im Jahr sicherzustellen. Hierfür sind moderne und flexible konventionelle Kraftwerke wie BoAplus erforderlich. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) macht deutlich, dass durch den liberalisierten Energiemarkt die Versorgung der Region mit Elektrizität auch ohne RWE und dessen Braunkohlestrom jederzeit gewährleistet ist. Zur Sicherheit der Energieversorgung ist der Neubau eines BKK nicht erforderlich. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. (Vgl. auch Ausgleichsvorschlag zu 012-014) – 10 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Beteiligter: Hinweis: 012 016 Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) formuliert, dass entgegen der Darstellung in den Planunterlagen die Braunkohle kein subventionsfreier Energieträger ist. Verwiesen wird auf eine Studie des FÖS (2010), die die staatlichen Begünstigungen mit Subventionscharakter zusammenstellt und quantifiziert. Demnach gibt es bedeutende Vergünstigungen bei der Energiebesteuerung, der Nichterhebung einer Förderabgabe sowie die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen im Rahmen des Emissionshandels. Unter Berücksichtigung aller direkten und indirekten Förderungen ist bis zum Jahr 2008 eine Gesamtsumme von 71,9 Milliarden € nominal und 101 Milliarden € real errechnet worden. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen Auch das Wuppertal-Institut hat in einer Studie Begünstigungen der Braunkohle von mindestens 4,5 Milliarden € jährlich berechnet. Die Bundesregierung weist die Rheinische Braunkohle in ihrem Subventionsbericht nicht aus. Auf Basis der genannten Studie des Wuppertal-Institutes wurden bis heute bereits mehrfach Anfragen zur Subventionierung der Rheinischen Braunkohle an die EU-Kommission gerichtet, die diese nach eingehender Prüfung der zugrunde liegenden Sachverhalte jeweils abschlägig beschieden hat. Dabei wurden auch die vom Einwender aus den Studien beispielhaft zitierten Sachverhalte betrachtet und festgestellt, dass in keinem Fall ein Subventionstatbestand gegeben ist. So gelten die Nichtbesteuerung von zur Verstromung eingesetzten Energierohstoffen und die stattdessen einheitliche Besteuerung des erzeugten Stroms seit 2006 für alle relevanten Energieträger. Auch die bis Ende 2012 durchgeführte ganz bzw. teilweise kostenlose Zuteilung von CO2-Emissionszertifikaten wurde für alle CO2-emitierenden Kraftwerke gleichermaßen durchgeführt. Eine Bevorzugung der Braunkohle ist nicht erkennbar. Damit wird deutlich, dass die Braunkohle nur bei Gewährung massiver finanzieller Vergünstigungen des Staates und unter Verschiebung ökologischer und sonstiger Folgekosten zu Lasten der Allgemeinheit konkurrenzfähig betrieben werden kann. Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele und Grundsätze. Vorgaben sind dabei neben den Festlegungen des LEP NRW auch die abgestimmten Klimaschutzprogramme bzw. Klimaschutzpläne der Bundes- und Landesregierung. Diese sind bei raumordnerischen Entscheidungen entsprechend zu berücksichtigen. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der einzelnen Energieträger erfolgt daher nicht im Regionalplanänderungsverfahren. Die Nicht-Erhebung einer Förderabgabe für die Rheinische Braunkohle ergibt sich, so RWE Power, aus dem Eigentumsrecht des Bergbautreibenden. Anders als die Rohstoffe Öl und Gas, die auf Basis abgabepflichtiger Konzessionen abgebaut werden, wird Braunkohle im Rheinland aus sogenanntem Bergwerkseigentum gewonnen. Dieses hat der Bergbautreibende bereits vor mehreren Jahrzehnten von der jeweils zuständigen staatlichen Stelle sowie von privaten Dritten erworben. – 11 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Beteiligter: Hinweis: 012 018 Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) macht deutlich, dass der Neubau von BoAplus selbst bei Berücksichtigung der zeitgleichen Stilllegung von Altkraftwerksblöcken gleicher oder höherer elektrischer Leistung ein Schritt wäre, der im eklatanten Widerspruch zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung und den energiepolitischen Erfordernissen stünde. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele und Grundsätze. Vorgaben sind dabei neben den Festlegungen des LEP NRW auch die abgestimmten Klimaschutzprogramme bzw. Klimaschutzpläne der Bundes- und Landesregierung. Diese sind bei raumordnerischen Entscheidungen entsprechend zu berücksichtigen. Das Klimaschutzgesetz NRW wurde am 23.01.2013 vom Landtag beschlossen. Die dort formulierte grundsätzliche Zielrichtung zur Reduzierung der CO2-Emissionen um 25 % bis zum Jahr 2020 wird durch das Vorhaben BoAplus mit der beabsichtigten CO2-Einsparung von 30 % unterstützt. Nach 2045 laufen die Braunkohletagebaue aus. Beteiligter: Anregung: 012 022 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) regt auch für die Strategische Umweltplanung zur Planänderung eine ganzheitliche bzw. kumulative Betrachtungsweise insbesondere vor dem Hintergrund der vorhandenen emittierenden Betriebe der Region an. Das Rheinische Braunkohlerevier ist das Kernland der Stromerzeugung und Energieversorgung in NRW. Abgestimmte Entwicklungsplanungen zur Energiewirtschaft bzw. ein gesamtplanerisches Konzept zur Entwicklung oder Weiterentwicklung des Energiemarktes gibt es für die Region allerdings nicht. Insbesondere fehlt eine Auseinandersetzung mit den Zielformulierungen für die Weiterentwicklung regenerativer Energien. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele und Grundsätze. Vorgaben sind dabei neben den Festlegungen des LEP NRW auch die abgestimmten Klimaschutzprogramme bzw. Klimaschutzpläne der Bundes- und Landesregierung. Diese sind bei raumordnerischen Entscheidungen entsprechend zu berücksichtigen. Festlegungen zu Entwicklungsplanungen der Energiewirtschaft oder die Entwicklung eines energiewirtschaftlichen Konzeptes für die Region kann die Regionalplanung nicht leisten. Dazu fehlt der Raumordnung u.a. auch der konkrete rechtliche Regelungsauftrag. Der Regionalplan ersetzt keinen Energiewirtschaftsplan. Bei der Änderung von Regionalplänen ist nach § 12 Absatz 4 LPlG NRW bzw. § 9 ROG eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Der – 12 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Untersuchungsrahmen bezieht sich dabei auf die Umweltwirkungen des Vorhabens, einschließlich der zu erwartenden kumulativen Wirkungen und der in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten. Der Umweltbericht zur Planbegründung (vgl. Anlage 2 der Verfahrensunterlage) dokumentiert diesen Prüfungsschritt (vgl. dort S. 213 ff). Eine Erweiterung des Regionalplanänderungsverfahrens hin zu einem regionalen energiewirtschaftlichen Konzept kann daher nicht geleistet werden. Beteiligter: Hinweis: 015 001 Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk NRW Der Deutsche Gewerkschaftsbund weist darauf hin, dass BoAplus der mit der Landesregierung NRW 1994 getroffenen Vereinbarung zur Kraftwerkserneuerung im Rheinischen Revier entspricht. Beteiligter: Hinweis: 015 002 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk NRW Der Deutsche Gewerkschaftsbund macht deutlich, dass für den Bau von BoAplus die genehmigten Flächen am Standort Niederaußem nicht ausreichen. Daher ist eine Erweiterung um 23 ha erforderlich. Dieser Flächenverbrauch ist vertretbar, da andere, positive Effekte der Anlage als Ausgleich wirken. Insgesamt kommt es zu einer Verbesserung der Umweltsituation (erhöhte Flexibilität, Hybridkühlturm, 30 % Reduzierung der CO2-Emission, Stilllegung und Rückbau von vier 300 MW Blöcken) und nach Rückbau der Umfeldqualität. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die DGB Region Köln/Bonn begrüßt und unterstützt das Vorhaben am Standort Niederaußem. Beteiligter: Anregung: 022 002 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW regt an, die in der Planbegründung getätigte Äußerung, dass das Planziel der Regionalplanänderung der Energiepolitik des Landes NRW nicht grundsätzlich widerspricht, näher zu Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Planbegründung legt unter Kapitel 3 (vgl. Verfahrensunterlage S. 6) und unter – 13 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde erläutern. Kapitel 5.2 (vgl. Verfahrensunterlage S. 25) die Übereinstimmung des Vorhabens sowohl mit den aktuellen Zielen der Landesregierung zur Förderung der EE als auch mit der landesplanerischen Zielsetzung zur Energieversorgung ausführlich dar. Beteiligter: Hinweis: 174 002 Rhein-Erft-Kreis Der Rhein-Erft-Kreis begrüßt grundsätzlich den vorgesehenen Ersatz und die Erneuerung von Kraftwerkskapazitäten mit einem angepassten Bauvolumen am bereits bestehenden und planerisch zu erweiternden Standort Niederaußem. Beteiligter: Hinweis: 178 001 Stadt Elsdorf Die Stadt Elsdorf befürwortet die vorgelegte Regionalplanänderung zur planerischen Sicherung des Kraftwerks BoAplus und weist darauf hin, dass die Reduzierung der CO2-Immissionen (ca. 30 %) bei gleicher Stromerzeugung ausdrücklich begrüßt wird. Beteiligter: Hinweis: 182 001 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Stadt Kerpen Die Stadt Kerpen weist noch einmal ihre Stellungnahme im Rahmen des Scopingverfahrens hin. Dort wurde darauf hingewiesen, dass die in den Planerläuterungen aufgeführte Zusicherung „für den Betrieb des Kraftwerks keine neuen Tagebaue erschlossen werden müssen“ nicht ausreichend ist. Vielmehr sollte von RWE die für den Betrieb der vorhandenen und zukünftigen Kraftwerksblöcke auf die geplanten Laufzeiten bezogen, benötigten Abbaumengen und Förderorte (Tagebaue) angegeben werden. Der Anregung wird nicht gefolgt. Durch die anstehende Regionalplanänderung werden keine Sachzwänge für neue Tagebaue gesetzt. Diese Entscheidung fällt in eigenständigen Plan-/ Genehmigungsverfahren, die durch eine Regionalplanänderung nicht präjudiziert werden können. Die grundsätzliche Entscheidung zur Gewinnung der Braunkohle im Rheinischen Revier in den Tagebauen Garzweiler, Inden und Hambach ist über die rechtskräftigen Braunkohlepläne nach LPlG NRW erfolgt. Die tatsächliche Umsetzung der Abbauverfahren erfolgt sukzessive über die nachfolgende – 14 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde bergrechtliche Rahmenbetriebsplanung in den einzelnen Abbaufeldern. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass in den Unterlagen zur Regionalplanänderung eindeutig ausgeführt ist, dass neue Tagebaue bzw. Abbaufelder keine Voraussetzung für BoAplus sind (vgl. Umweltbericht Kap. 2.3.1, S. 125 der Verfahrensunterlage). Beteiligter: Hinweis: 183 002 Stadt Pulheim Die Stadt Pulheim macht deutlich, dass die vorgelegten Planunterlagen die Frage, warum nach Abschaltung der 150 MW-Altblöcke in Frimmersdorf und Niederaußem Ende 2012 die Errichtung von BoAplus dennoch auf neu in Anspruch zunehmenden Flächen erfolgen soll, anstatt die frei werdenden Altstandorte zu nutzen, nicht beantworten. Die Alternativenprüfung im Rahmen der Umweltprüfung scheidet diese Option zwar aus. Unterlagen, die eine Plausibilitätsprüfung zuließen, fehlen jedoch. Das Fazit beruht überwiegend auf den Aussagen des Vorhabenträgers. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Sowohl im Rahmen der Umweltprüfung (vgl. Verfahrensunterlage, Kap. 4.1 Planbegründung; und Kap. 1.2 Umweltbericht) als auch der raumordnerischen Prüfung (vgl. Verfahrensunterlage Kap. 5.2 Planbegründung) wurde eine Alternativenprüfung für die potenziellen Standorte Niederaußem, Neurath, Goldenberg und Frimmersdorf hinsichtlich ihrer Eignung für die Realisierung des Vorhabens BoAplus durchgeführt. Die Inanspruchnahme von ca. 23 ha Freiraum am Standort Niederaußem ist im Sinne des Ziels B.III. 1.23 des LEP NRW erforderlich. Die durchgeführte Standortbewertung hat gezeigt, dass es an keinem der potenziell geeigneten Standorte möglich ist, das Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt innerhalb der im Regionalplan dargestellten Siedlungsräume (GIB), die für die Braunkohleverstromung geeignet sind, umzusetzen. Dabei wurden auch die Möglichkeiten zur Nutzung geeigneter Brachen und Rückbaupotenziale geprüft. Für den Standort Frimmersdorf hat sich aktuell kein Nachverdichtungs- oder Aufnahmepotenzial ergeben. Erst in ca. 5 Jahren nach Umsetzung der geplanten Stilllegungen und den darauf folgenden Teilabrissen könnten sich ggf. Flächenpotenziale durch Nachnutzungen ergeben. Eine durchgeführte Standortanalyse (Gutachten Exponent 2012, vgl. Anlage zur Erörterungsunterlage) hat ergeben, dass aufgrund umfangreicher Baufeldrestriktionen ein vollständiger Rückbau der 100/150 MW-Blöcke bei vorgesehenem gleichzeitigem Weiterbetrieb der 300 MW-Blöcke P und Q und für den aktuellen Neubau von BoAplus realistischerweise nicht möglich ist. Dies bestätigt auch ein nach dem Erarbeitungsbeschluss erstelltes weiteres Gutachten (Hochtief, 2013 vgl. Anlage – 15 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde zur Erörterungsunterlage). Am Standort Niederaußem werden im Bereich des Bestandskraftwerkes Niederaußem nach der Umsetzung von BoAplus erste, wesentliche optisch sichtbare Rückbauschritte vorgenommen. Das Unternehmen RWE Power verpflichtet sich bis spätestens 5 Jahre nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes von BoAplus zum ebenerdigen Rückbau des Kamins West und zum ebenerdigen Rückbau der fünf im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme. Zusätzlich sind in dem zuvor genannten Zeitrahmen der Rückbau und die Verfüllung des im Zusammenhang mit der Realisierung des Vorhabens BoAplus nicht mehr erforderlichen Grabenbunkers im Kraftwerk Niederaußem vorgesehen. Die Flächen bleiben weiter in das Betriebsgelände eingebunden, geplant ist die Anlage eines Grünstreifens in Richtung Auenheim. Die rechtlich verbindliche Sicherung der Abrissverpflichtung erfolgt über die verbindliche Bauleitplanung. Zur Sicherstellung wird als Ausgleichsvorschlag die Erläuterung zum neuen Ziel entsprechend ergänzt (vgl. Vorwort der Synopse oder Ausgleichsvorschlag zu 012006). Beteiligter: Bedenken: 183 003 Stadt Pulheim Die Stadt Pulheim kann nicht nachvollziehen, warum sämtliche 300 MW Blöcke bis zur Inbetriebnahme von BoAplus weiterbetrieben werden müssen. Eine nachprüfbare Begründung ist den Planunterlagen nicht zu entnehmen. Es bestehen Zweifel, ob eine rechtmäßige Abwägung auf dieser Grundlage erfolgen kann. Dem Bedenken wird nicht gefolgt. Die 300 MW-Blöcke am Standort Niederaußem haben unbefristete Genehmigungen und erfüllen sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die Anforderungen des Marktes. Des Weiteren ist die Inbetriebnahme eines Kraftwerkes mit neuen Technologien mit hohen Ausfallrisiken verbunden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die 300 MW-Blöcke auch weiterhin einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, so der Vorhabenträger. Die Stilllegungsverpflichtung ist unabdingbare Voraussetzung für die Erfüllung der landesplanerischen Ziele zur Energieversorgung (vgl. Kap. D.II LEP NRW) und damit Vorgabe für die vorgesehene Regionalplanänderung. – 16 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Zur Sicherstellung der Stilllegungsverpflichtung wird als Ausgleichsvorschlag das neue Ziel und die zugehörige Erläuterung entsprechend ergänzt (vgl. Vorwort der Synopse oder Ausgleichsvorschlag zu 012-006). Beteiligter: Hinweis: 183 004 Stadt Pulheim Die Stadt Pulheim weist darauf hin, dass die Zentralisierung der überregionalen Kraftwerkskapazitäten an wenigen Standorten in der Region von ihr kritisch gesehen wird. Dies führt zu einer Belastung des Planungsraumes mit raumwirksamen Einrichtungen für die Energieversorgung und steht einer sinnvollen Kraft-WärmeKopplung entgegen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Mit der vorliegenden Regionalplanänderung wird der Ersatz von vier Bestandsblöcken ermöglicht, eine Kapazitätserhöhung oder weitere Zentralisierung geht damit nicht einher. Das auch BKK in der Lage sind, Fernwärme am Standort Niederaußem wirtschaftlich zu nutzen, zeigen die Sachverhalte, die unter dem Ausgleichsvorschlag 012-012 dargestellt wurden. Die aktuelle und potenzielle KWK Nutzungsmöglichkeit durch ein BKK wurde bei der regionalplanerischen Standortwahl in besonderer Weise beachtet (vgl. Ausgleichsvorschlag 012-012). Beteiligter: Hinweis: 266 001 Kreiswerke Grevenbroich GmbH Die Kreiswerke Grevenbroich begrüßen das Vorhaben von RWE Power für den Neubau des Kraftwerkes BoAplus am Standort Niederaußem. Der neue Standort ist neben dem alten Kraftwerk sinnvoll gewählt, so dass die vorhandene Infrastruktur zukünftig weitergenutzt werden kann. Beteiligter: Hinweis: 283 001 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Industrie- und Handelskammer Köln Die IHK Köln begrüßt die Errichtung eines neuen BKK und die dazu notwendige Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. – 17 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Änderung des Regionalplans Köln ausdrücklich. Deutschland ist in hohem Maße auf den Import energetischer Rohstoffe angewiesen. Beteiligter: Hinweis: 283 002 Industrie- und Handelskammer Köln Die IHK Köln informiert, dass produzierende Unternehmen im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Energiewende ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten müssen, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Wichtige Voraussetzungen dafür sind Versorgungssicherheit auf höchstem Niveau und wettbewerbsfähige Strompreise. Beteiligter: Hinweis: 283 003 Industrie- und Handelskammer Köln Die IHK Köln weist darauf hin, dass die in den drei NRW-Tagebauen genehmigten Lagerstättenvorräte ca. drei Milliarden Tonnen umfassen und voraussichtlich bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts reichen. Das geplante BKK würde aus diesen Vorräten versorgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Mit BoAplus würde ein modernes und effizientes BKK mit einem Wirkungsgrad > 45 % errichtet. In seiner Flexibilität ist es mit modernen Gaskraftwerken vergleichbar. Somit wird die Rolle der Rheinischen Braunkohle als flexibler Partner der EE weiter gestärkt. Beteiligter: Hinweis: 321 001 Rhein-Kreis Neuss Der Rhein-Kreis Neuss begrüßt die vorgesehene Erneuerung der BKK in Niederaußem im Rahmen des Kraftwerkserneuerungsprogramms. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. – 18 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Beteiligter: Hinweis: 325 001 Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Gemeinde Rommerskirchen Die Gemeinde Rommerskirchen begrüßt grundsätzlich, dass durch die Planungen langfristig Flächenvorsorge zum Erhalt einer leistungsfähigen Braunkohlewirtschaft im Rheinischen Revier getroffen wird. Dies gilt ebenfalls für die Nutzung neuer technischer Verfahren wie die Hybridkühlturmtechnik zur Sicherung der Energieversorgung. Beteiligter: Hinweis: 403 006 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zweckverband Naturpark Rheinland Der Zweckverband Naturpark Rheinland begrüßt die Stilllegung und den Rückbau der Altanlagen zu Gunsten eines Neubaus. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. THEMA LANDESPLANUNG Beteiligter: Bedenken: 006 001 Landwirtschaftskammer NRW - Bezirksstelle für Agrarstruktur - Die Landwirtschaftskammer lehnt die Planung ab, da durch die Planung dem Freiraum 23 ha Fläche entzogen werden. Zusätzlich ist ein Kompensationsbedarf von mindestens 19 ha zu erwarten. Der überwiegende Teil dieser Flächen wird zurzeit landwirtschaftlich genutzt und steht nach Realisierung des Projektes der landwirtschaftlichen Produktion nicht mehr zur Verfügung. Dem Bedenken wird nicht gefolgt. Die vorgesehene Erweiterung des GIB Niederaußem führt zur Neudarstellung von 23 ha Siedlungsbereich. Der zusätzliche Kompensationsbedarf ist auf der Planungsstufe der Regionalplanung nicht genau zu berechnen. Die nachfolgende Bauleitplanung (Stand: Entwurf Bebauungsplan Nr. 261/NA der Stadt Bergheim vom Februar 2013) geht von einem Kompensationsflächenbedarf außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes von ca. 19,8 ha aus. Dabei sollen ca. 7 ha über produktionsintegrierte Maßnahmen der Landbewirtschaftung abgedeckt werden. Die Bedeutung des Vorhabens zur Sicherstellung der Energieversorgung (vgl. § 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)) sowie die landesplanerischen Zielsetzungen zur Sicherung der Energieversorgung (vgl. Ziel D.II 2.1, 2.2, 2.3, 2.8 LEP NRW) steht dem Ziel B.III 1.26 des LEP NRW entgegen, das den Schutz vor Beeinträchtigung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Böden im Interesse der – 19 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Bodenfruchtbarkeit und zur Lebensraumfunktionen vorsieht. Erhaltung ihrer Regulations- und Zur landwirtschaftlichen Nutzung führt der Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln, in Kapitel D.1.2 unter Ziel 1 weiter aus, dass in den AFAB die Nutzungsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten werden soll und in den Bereichsteilen mit besonders guten landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für andere Nutzungen nur bei unabweisbarem Bedarf möglich ist. Die Unabweisbarkeit des Bedarfes bzw. der Freirauminanspruchnahme zur Erweiterung des GIB Niederaußem zum Zwecke der Sicherung der Energieversorgung ist in der Planbegründung unter Punkt 5.2 Freirauminanspruchnahme hinreichend dargestellt worden. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass trotz des Flächenverbrauches von ca. 23 ha sowohl in der Stadt Bergheim als auch der Region weiterhin ein funktionsfähiger landwirtschaftlicher Raum erhalten bleibt. Bei der geplanten Erweiterung des GIB Niederaußem hat der Belang zur Sicherung der Energieversorgung ein höheres Gewicht als der Verlust von 23 ha landwirtschaftlichen Böden, insbesondere deshalb, da die Folgen für die Landbewirtschaftung im Planungsraum als nicht erheblich zu bewerten sind. Beteiligter: Bedenken: 012 012 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) kritisiert, dass die im LEP NRW (Ziel D.II.2.5) festgesetzten verbrauchsnahen wirtschaftlichen Potenziale der kombinierten Strom-Wärmeerzeugung zum Zwecke einer möglichst rationellen Energieversorgung ausgeschöpft werden müssen. NRW will den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an der Stromerzeugung bis 2020 auf mehr als 25 % (heute 12 %) erhöhen. Zur Verbesserung des Energienutzungs-grades kommt der KWK somit unbestreitbar eine besondere Bedeutung zu. NRW verfügt dabei grundsätzlich über ein im bundesweiten Den Bedenken wird nicht gefolgt Grundvoraussetzung zur Erfüllung der angeführten landesplanerischen Zielvorgabe zur Förderung der KWK ist, dass das Kraftwerk BoAplus technisch für eine Wärmeauskopplung geeignet ist. Das dem so ist, kann den vorgelegten Unterlagen des Vorhabenträgers unstrittig entnommen werden. Wesentlich ist aber darüber hinaus, dass die Standortwahl für das Kraftwerk dieses Ziel in besonderem Maße beachtet hat. – 20 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Vergleich überdurchschnittliches Potenzial. Das gilt nicht für die Nutzung der Braunkohle: Sie erfolgt wegen ihrer physikalisch ungünstigen Eigenschaften überwiegend tagebaunah und damit entfernt von Siedlungen d.h. den Fernwärmenutzern. Die Stromerzeugung aus Braunkohle ist somit im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern ineffizient. Der Hinweis in den Antragsunterlagen, dass eine Wärmeauskoppelung bei BoAplus technisch vorgesehen ist und bei Bedarf durchgeführt werden könnte, ist völlig nutzlos, so das Landesbüro. Dem landesplanerischen Auftrag zur Erhöhung der Energieproduktivität und Energieeinsparung (vgl. LEP NRW, Kap. D II) wird so nicht entsprochen. Niederaußem hat bereits heute eine 10 mal höhere Wärmeauskopplung als die potenziellen Standorte Neurath und Frimmersdorf: Nutzwärme als KWK in 2012: • Niederaußem 577.776 (MWh) • Neurath 57.523 (MWh) • Frimmersdorf 11.246 (MWh)). Aktuell übernehmen u.a. die vier bestehenden 300 MW die dargestellte Wärmelieferung in Niederaußem, BoAplus wird diese Funktion ersetzen. Darüber hinaus bietet sich am Bergheimer Standort die Möglichkeit, die auskoppelbare Wärmeleistung kurzfristig deutlich auf ca. 1.000.000 MWh/a zu steigern. Der anliegende Veredelungsstandort Fabrik Fortuna Nord wird dazu zwei alte Kessel stilllegen und die Prozesswärme vom Kraftwerksstandort Niederaußem beziehen. Eine wirtschaftliche bzw. nachhaltige Fernwärmenutzung ist zukünftig für den klassischen Siedlungsbereich ungleich schwerer zu realisieren als über die industriell-gewerblichen oder landwirtschaftlichen Abnehmer. Insbesondere in diesem Bereich bieten sich im GIB Niederaußem gute Perspektiven. Neben der Fabrik Fortuna Nord sind aktuelle Großabnehmer der Wärme die Kauf Gips KG sowie die Gewächshäuser von Hortitherm/Argotherm. Ein wesentliches und besonders effizientes Feld bietet dabei die Niedrigtemperaturwärmenutzung. Im Zusammenhang mit dem laufenden Regionalplanänderungsverfahren hat RWE zugesagt, diese Technik weiterzuentwickeln. Hierzu ist bereits ein Pilotprojekt unter dem Namen Hortithermplus angelaufen. Die raumordnerische Standortwahl für Niederaußem hat das landes-planerische Ziel zur Nutzung verbrauchsnaher wirtschaftlich nutzbarer Potenziale der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung zur Erhöhung der Energieproduktivität damit besonders beachtet. – 21 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Bereits die aktuelle Wärmenutzung am Standort Niederaußem zeigt darüber hinaus, dass auch die Braunkohle dazu in der Lage ist, die KWK Potenziale zu nutzen. Zur Klarstellung der zukünftigen KWK-Nutzung wird als Ausgleichsvorschlag die Ergänzung der Erläuterung zum neuen Ziel vorgeschlagen (vgl. Vorwort der Synopse und Ausgleichsvorschlag zu 012-006). Beteiligter: Bedenken: 012 019 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) erhebt Bedenken gegen das Vorhaben, da es nachfolgende Ziele des LEP NRW nicht erfüllt: LEP D.II 2.1: „Es sollen insbesondere heimische Primärenergieträger zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Regenerative Energien müssen stärker genutzt werden. Die Energieproduktivität muss erhöht werden.“ Aus der Regionalplanänderung geht nicht hervor, wie der Anteil der EE im Strommix in der Planungsregion erhöht werden soll. Die Erhöhung der elektrischen Wirkungsgrade gegenüber von Altkraftwerken durch BoAplus wird als marginal und als Planbegründung untauglich bewertet. LEP D.II 2.3: „Bevor neue Kraftwerke geplant werden, sollen die Möglichkeiten der Energieeinsparung und der Steigerung der Energieproduktivität in vorhandenen Anlagen ausgeschöpft werden.“ Ein entsprechender Nachweis, inwieweit diesem Ziel entsprochen wurde, ist aus der Planbegründung nicht ersichtlich. LEP D.II 2.4: „Die Voraussetzungen für den Einsatz EE (…) sind zu verbessern bzw. zu schaffen. Das besondere Landesinteresse an einer Nutzung EE ist bei der Abwägung gegenüber konkurrierenden Belangen als besonderer Belang einzustellen.“ Den Bedenken wird nicht gefolgt Die vorgesehene Regionalpanänderung zielt darauf ab, Raum dafür zu sichern, dass ein heimischer Energieträger unter Einsatz der modernsten Technik mit höchstem Wirkungsgrad zur Stromerzeugung genutzt werden kann. Der Kraftwerksneubau ist verbunden mit der nahezu kapazitätsgleichen Stilllegung von Altanlagen. Demnach wird nicht mehr Braunkohlestrom produziert d.h. der Raum für die stärkere Nutzung regenerativer Energien (vgl. D.II.2.1, Satz 2 LEP NRW) wird nicht eingeschränkt. Hinzu kommt die erhöhte Flexibilität des neuen Kraftwerks, die durch ein schnelles Herauf- und Herabfahren der Leistungskapazitäten die EE ergänzen kann. Der gesetzlich geregelte Einspeisevorrang der EE, führt u.a. dazu, dass diese nicht durch konventionelle Kraftwerke zurückgedrängt werden. Durch den Bau von BoAplus und der nachfolgenden Abschaltung der vier 300 MW Blöcke wird es zu einer CO2-Reduzierung um 30 % sowie einem verminderten Einsatz von Braunkohle bei gleicher elektrischer Leistung kommen. Dieser höhere Wirkungsgrad verbessert die Energieproduktivität (vgl. D.II.2.1, Satz 3 LEP NRW). Da ein Regionalplan lediglich raumrelevante Nutzungen regelt, kann Energieeinsparung nur bedingt über Ziele und Grundsätze der Raumordnung vorgegeben werden. – 22 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde BKK werden in einem zunehmend von EE getragenem Energiesystem nicht mehr benötigt. Das geplante Vorhaben leistet wegen seiner technisch bedingten Nachteile keinen Beitrag zur Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten EE. Im Hinblick auf Abschnitt D.II.2.3 des LEP NRW gilt, dass den Anforderungen an Energieeinsparung und Steigerung der Energieproduktivität schon dadurch hinreichend Rechnung getragen wird, dass es nicht um einen Ausbau der Stromerzeugungskapazitäten geht, sondern im Sinne einer Kraftwerkserneuerung um eine Optimierung der vorhandenen Kapazitäten. Dazu sollen die raumordnerischen Voraussetzungen geschaffen werden. Bereits die aktuellen Vorgaben der Landesplanung zielen auf eine drastische Reduktion von Treibhausgasen bzw. CO2. Eine solche ist mit der Regionalplanänderung nicht sichergestellt. LEP D II 2.5: „Die verbrauchsnahen wirtschaftlich nutzbaren Potenziale der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung sind zum Zwecke einer möglichst rationellen Energienutzung auszuschöpfen.“ Das geplante Kraftwerk ist zur Fernwärmeerzeugung systembedingt untauglich. Die regionalplanerische Festlegung eines Kohlekraftwerksstandortes verstößt gegen den raumordnerischen Grundsatz des ROG (vgl. ROG § 2 Nr. 4) nachdem den räumlichen Erfordernissen für eine kostengünstige, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung Rechnung zu tragen ist. Die mit der Regionalplanänderung verbundene Ermöglichung einer Kraftwerkserneuerung ohne Kapazitätszuwachs stellt die Möglichkeiten zur Verbesserung der Voraussetzungen für den Einsatz EE (vgl. D.II.2.4 LEP NRW) nicht in Frage, d.h. dies ist kein konkurrierender Belang. Im Gegenteil: Bis zur langfristigen Umsetzung der Energiewende, d.h. die beabsichtigte 100 %tige Versorgung mit EE, kommt den konventionellen Gas- und Kohlekraftwerken mittelfristig eine Bedeutung als Brückentechnologie zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit zu. Die explizite Förderung der EE ist nicht Ziel des Regionalplanänderungsverfahrens. Dass auch BKK in der Lage sind Fernwärme wirtschaftlich zu nutzen, zeigen die Sachverhalte, die unter dem Ausgleichsvorschlag 012-012 dargestellt wurden. Die aktuelle und potenzielle KWK Nutzungsmöglichkeit durch ein BKK wurde bei der regionalplanerischen Standortwahl in besonderer Weise beachtet (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 012-012). Die Verstromung der heimischen Braunkohle ist im Vergleich zu den EE und des importierten Erdgases relativ kostengünstig und darüber hinaus sicher, da dies ein heimischer Energieträger ist. Voraussetzung dazu ist es, die negativen Umweltwirkungen möglichst zu reduzieren und die Ressource Braunkohle effizient zu nutzen. Somit sind auch die Grundsätze des ROG berücksichtigt worden. Der LEP NRW legt zum Thema Energieversorgung ein Zielbündel zu Grunde, das unterschiedliche Aspekte und Möglichkeiten der Energieversorgung anspricht, die nebeneinander stehen bzw. sich wechselseitig ergänzen. Nicht jede der – 23 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde angeführten landesplanerischen Zielsetzungen zur Energieversorgung muss bei jeder Maßnahme erfüllt werden. Die raumordnerische Sicherung des Neubaus von BoAplus ist gemäß der dargestellten Abwägung als zielkonforme Energieversorgung zu werten. Beteiligter: Bedenken: 012 020 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) erhebt Bedenken gegen die Umsetzung der vorgesehenen Regionalplanänderung, da diese mit erheblichen Umwelteinwirkungen verbunden wäre. Die geplante Erweiterung des GIB Niederaußem steht nicht im Einklang mit den raumordnerischen Zielen und Grundsätzen des ROG und des LEP NRW. Dem Bedenken wird nicht gefolgt Die vorgelegte Planbegründung und der beigefügte Umweltbericht haben deutlich gemacht, dass der Neubau einer modernen und im Vergleich zu den stillzulegenden Altanlagen auch emissionsärmeren Kraftwerksanlage, zu einer Entlastung des Umweltmediums Luft führen wird. Allerdings wird das Vorhaben zu ca. 23 ha Freiflächenverbrauch führen. Unter Abwägung insbesondere der örtlichen Umweltsituation und der zu erwartenden zusätzlichen positiven und negativen Umweltwirkungen ist die entlastende Wirkung, die durch das Vorhaben erzielt wird, insgesamt als die nachhaltigere Alternative zu bewerten. Beteiligter: Bedenken: 012 021 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) hat Bedenken gegen die Regionalplanänderung, da sie die im LEP ausgewiesenen Standorte für Kraftwerke nicht beachtet. Das Oberverwaltungsgericht Münster kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei den zeichnerischen Darstellungen im LEP sehr wohl um bewusste Entscheidungen der Landesplanung hinsichtlich der Eignung bestimmter Standorte für Großkraftwerke handelt. Regional- und Bauleitplanung (…) müssen jedoch, um dem Anpassungsgebot zu genügen, die Vorrangplanung in den Blick nehmen und grundsätzlich das dort festgelegte Ziel verwirklichen (OVG Urteil zu Datteln). Dem Bedenken wird nicht gefolgt In der Planbegründung ist in Kapitel 5.2 (vgl. Verfahrensunterlage S.27) eine ausführliche Würdigung zur zeichnerischen Festlegung von Kraftwerksstandorten im LEP NRW erfolgt: Der LEP NRW stellt für den Regierungsbezirk Köln Kraftwerksstandorte nur in Aldenhoven-Siersdorf und Hückelhoven-Wassenberg dar. Diese Standorte dienten der Standortsicherung im Rahmen des auslaufenden Aachener Steinkohle-Reviers. Die Zweckbindung der Fläche in Hückelhoven-Wassenberg ist zwischenzeitlich im Zuge eines Zielabweichungsverfahrens insoweit aufgehoben worden, dass dort – 24 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde nun auch eine gewerbliche Nutzung möglich ist. Weder auf dem Gebiet der Stadt Bergheim, noch im Rhein-Erft-Kreis sind weitere Kraftwerksstandorte im LEP NRW ausgewiesen, die in Bezug auf die vorgesehene Regionalplanänderung landesplanerische Zielvorgaben für den Regionalplan Köln darstellen könnten. Die wesentliche Voraussetzung für die Standortwahl von BKK ist die Nähe zu einem genehmigten Braunkohlentagebau sowie die Anbindung an eine leistungsfähige Infrastruktur per Bahn. Für die Flächenschonung ist es unabdingbar, die Infrastruktur der vorhandenen Braunkohlenkraftwerksstandorte zu nutzen. Somit kamen grundsätzlich nur die Standorte Frimmersdorf, Niederaußem, Neurath und Goldenberg in Betracht. Beteiligter: Bedenken: 012 023 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) erhebt Bedenken gegen die von RWE Power dargelegten Gründe, warum die ausgewiesenen Kraftwerksstandorte Frimmersdorf und Niederaußem nicht teilweise für einen Neubau beräumt werden können. BoAplus soll auf einer Fläche errichtet werden, für die der Regionalplan einen AFAB darstellt. Nach landesplanerischer Zielsetzung dürfen diese Bereiche baulich nur in Anspruch genommen werden, wenn keine anderen bereits überbauten Flächen hierfür (wieder-) genutzt werden können. Genau dies wäre aber im vorliegenden Fall auf dem RWE Kraftwerksstandort Frimmersdorf nach der Stilllegung der 150 MW möglich. Die Behauptungen von RWE Power – diese Flächen könnten nicht genutzt werden, weil der Untergrund Leitungen u.ä. die für den Betrieb der noch vorhandenen Blöcke benötigt werden – sind nicht nachvollziehbar. Dem Bedenken wird nicht gefolgt Sowohl im Rahmen der Umweltprüfung (vgl. Kap. 4.1 Planbegründung und Kap. 1.2 Umweltbericht) als auch der raumordnerischen Prüfung (vgl. Kap. 5.2 Planbegründung) wurde eine Alternativenprüfung für die potenziellen Standorte Niederaußem, Neurath, Goldenberg und Frimmersdorf hinsichtlich ihrer Eignung für die Realisierung des Vorhabens BoAplus durchgeführt. Die Inanspruchnahme von ca. 23 ha Freiraum am Standort Niederaußem im Sinne des Ziels B III. 1.23 des LEP NRW ist erforderlich. Die durchgeführte Standortbewertung hat gezeigt, dass es an keinem der potenziell geeigneten Standorte möglich ist, das Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt innerhalb der im Regionalplan dargestellten Siedlungsräume (GIB), die für die Braunkohleverstromung geeignet sind, umzusetzen. Dabei wurden auch die Möglichkeiten zur Nutzung geeigneter Brachen und Rückbaupotenziale geprüft. Für den Standort Frimmersdorf hat sich aktuell kein Nachverdichtungs- oder Aufnahmepotenzial ergeben. Erst in ca. 5 Jahren nach Umsetzung der geplanten Stilllegungen und den darauf folgenden Teilabrissen könnten sich ggf. Flächenpotenziale durch Nachnutzungen ergeben. Eine durchgeführte – 25 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Standortanalyse (Gutachten Exponent 2012, vgl. Verfahrensunterlagen) hat ergeben, dass aufgrund umfangreicher Baufeldrestriktionen ein vollständiger Rückbau der 100/150 MW-Blöcke bei vorgesehenem gleichzeitigem Weiterbetrieb der 300 MW-Blöcke P und Q und für den aktuellen Neubau von BoAplus realistischerweise nicht möglich ist. Dies bestätigt auch ein nach dem Erarbeitungsbeschluss erstelltes weiteres Gutachten (Hochtief, 2013 vgl. Anlage zur Erörterungsunterlage). Am Standort Niederaußem werden im Bereich des Bestandskraftwerkes Niederaußem nach der Umsetzung von BoAplus erste, wesentliche optisch sichtbare Rückbauschritte vorgenommen. Das Unternehmen RWE Power verpflichtet sich bis spätestens 5 Jahre nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes von BoAplus zum ebenerdigen Rückbau des Kamins West und zum ebenerdigen Rückbau der fünf im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen Kühltürme. Zusätzlich sind in dem zuvor genannten Zeitrahmen der Rückbau und die Verfüllung des im Zusammenhang mit der Realisierung des Vorhabens BoAplus nicht mehr erforderlichen Grabenbunkers im Kraftwerk Niederaußem vorgesehen. Die Flächen bleiben weiter in das Betriebsgelände eingebunden, geplant ist die Anlage eines Grünstreifens in Richtung Auenheim. Die rechtlich verbindliche Sicherung der Abrissverpflichtung erfolgt über die verbindliche Bauleitplanung. Zur Sicherstellung der Stilllegungsverpflichtung wird als Ausgleichsvorschlag das neue Ziel und die zugehörige Erläuterung ergänzt (vgl. Vorwort der Synopse oder Ausgleichsvorschlag zu 012-006). Beteiligter: Bedenken: 012 024 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) erhebt Bedenken, da der Bau eines BKK in nur etwa 380 m Entfernung zur nächsten Siedlung Niederaußem für die dort lebenden Menschen unzumutbar ist (optisch bedrängende Wirkung, Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte für Lärm, hohe Belastungen durch Feinstaub). Dies steht im Widerspruch zum Trennungsgebot nach § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Um schädliche Umwelteinwirkungen Dem Bedenken wird nicht gefolgt Zur gesetzlich gebotenen räumlichen Trennung von empfindlichen Nutzungen wie Wohngebieten und Gewerbe- bzw. Industrieanlagen gemäß § 50 BImSchG sind im Abstandserlass NRW pauschale Abstände festgelegt worden, die sicherstellen sollen, dass Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen von Wohngebieten vermieden werden (Vorsorgeabstände). Im vorliegenden Fall beträgt der einzuhaltende Abstand zu Kraftwerken größer 900 MW 1.500 m. Die – 26 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde zu vermeiden sind gemäß Abstandserlass NRW bestimmte Abstände zwischen sich gegenseitig beeinträchtigenden Nutzungen einzuhalten. Bei Kraftwerken größer 900 MW werden 1.500 m Abstand zu Wohn- und Mischgebieten vorgeschlagen. Abstände können allerdings unterschritten werden, wenn durch Untersuchungen nachgewiesen wird, dass die Anforderungen des Immissionsschutzes eingehalten werden. Bei der Planung zu BoAplus wird dieser Vorsorgeabstand zu den Siedlungen Niederaußem, Auenheim, Rheidt, Hüchelhoven unterschritten. Die Begründung nachvollziehbar. Beteiligter: Bedenken: 012 027 für die Missachtung des Trennungsgebotes ist nicht Die Abstände des Planänderungsgebietes zu den nächstgelegenen Wohngebieten sind für die Ortschaften Auenheim, Niederaußem, Rheidt und Hüchelhoven geringer als 1.500 m. Die Auswirkungsprognosen zu Schall und Luftschadstoffen des Gutachters (TÜV Nord) zeigen aber, dass trotz Unterschreitung des Abstandes von 1.500 m und unter Zugrundelegung der sich konkret ergebenden Abstandswerte die Anforderungen des gesundheitsbezogenen Immissions- und Lärmschutzes durch BoAplus eingehalten werden können. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) erhebt Bedenken gegen die geplante Erweiterung des GIB Niederaußem für den Neubau eines BKK, da diese nicht mit den raumordnerischen Zielen und Grundsätzen im Einklang steht. Weder der Bedarf noch die Rechtfertigung für die Regionalplanänderung konnten dargelegt werden. Daher fordert der BUND den Regionalplanänderung abzulehnen. Regionalrat Köln auf, die beantragte Dem Bedenken wird nicht gefolgt In der Planbegründung erfolgte eine ausführliche raumordnerische Würdigung (vgl. Kap. 5 der Verfahrensunterlage). Das Ergebnis der raumordnerischen Bewertung zeigt auf, dass sich aus den landesplanerischen Zielen des LEP NRW zur Energieversorgung ein grundsätzlicher Handlungsauftrag für die Modernisierung und der damit verbundenen Erhöhung der Energieeffizienz bzw. CO2-Reduzierung der Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier ergibt. Die landesplanerische Standortprüfung hat ergeben, dass der GIB Niederaußem am besten geeignet ist, den nächsten Schritt der Kraftwerkserneuerung durch die RWE Power mit dem Neubau von BoAplus aufzunehmen. Im GIB Neurath kann kein weiterer Zubau von Kraftwerkskapazitäten erfolgen. Sowohl der GIB Niederaußem als auch der GIB Frimmersdorf sind vollständig mit Kraftwerksanlagen bestanden. Da eine Beräumung an beiden Standorten zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, kommt die Nachnutzung von Brachen damit nicht in Frage. Demnach ist der geplante Kraftwerksneubau ohne die Inanspruchnahme von weiterem Freiraum nicht umzusetzen – 27 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Geeignete Erweiterungsflächen stehen hingegen nur am Standort Niederaußem zur Verfügung. Hier ergeben sich auch die effizientesten Modernisierungspotenziale. Die geplante Erweiterung des GIB Niederaußen für den Neubau eines BKK steht mit den raumordnerischen Zielen und Grundsätzen des ROG, des LEP NRW sowie des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln, im Einklang. Beteiligter: Anregung: 174 001 Rhein-Erft-Kreis Die von RWE Power vorgelegte Planung zum Neubau des Kraftwerkblocks BoAplus geht von einer Inbetriebnahme im Jahr 2017 aus und legt dar, dass bezogen auf diesen Planungszeitraum eine Inanspruchnahme vorhandener Kraftwerksflächen am Standort Niederaußem nicht möglich ist. Im Interesse des Freiraumschutzes wird vom Rhein-Erft-Kreis angeregt, sicherzustellen, dass bei Änderungen dieses Zeitablaufes (z.B. durch späteren Baubeginn) dann ggf. eine mögliche Inanspruchnahme vorhandener Kraftwerksflächen auch umgesetzt wird. Der Anregung wird gefolgt Aufgrund der Regionalratsforderung zum Abriss von nicht mehr benötigten Anlagenteilen (vgl. Planbegründung Kap. 1c) und des LEP NRW, Ziel C.II 2.3, welches vor Darstellung eines neuen GIB die Prüfung zur Nutzung brachliegender und ungenutzter Grundstücke vorsieht, wurde der Standort Niederaußem im Vorfeld der Regionalplanänderung auf die Umwandlung nicht mehr benötigter Kraftwerksflächen untersucht. Das Ergebnis ist in der Planbegründung unter Punkt 1c zusammengefasst. Für den vereinbarten Abriss von stillgelegten Kühltürmen, einem Kamin und dem Grabenbunker wurde aufgrund technischer Gegebenheiten bereits ein Umsetzungszeitraum von 5 Jahren nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes vorgesehen. Der Vorhabenträger hat dargelegt, dass er zukünftig am Standort Niederaußem nicht auf weitere Kraftwerksflächen verzichten kann. Die rechtlich verbindliche Sicherung der Abrissverpflichtung erfolgt über die verbindliche Bauleitplanung. Zur Sicherstellung wird als Ausgleichsvorschlag die Ergänzung der Erläuterung zum neuen Ziel vorgeschlagen (vgl. Vorwort der Synopse oder Ausgleichsvorschlag zu 012-006). – 28 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Beteiligter: Hinweis: 283 004 Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Industrie- und Handelskammer Köln Nach Ansicht der IHK Köln sind die Bedingungen des Regionalrates für die Standorterweiterung in Niederaußem vollumfänglich erfüllt. Beteiligter: Hinweis: 283 006 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Industrie- und Handelskammer Köln Die IHK sieht aufgrund der Informationen aus den vorliegenden Planunterlagen die wesentlichen Voraussetzungen des LEP NRW für die Neuausweisung von Kraftwerksstandorten erfüllt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Dies gilt auch insbesondere im Hinblick auf die jährliche Reduzierung der CO2Emissionen um rund drei Millionen Tonnen. Sowohl der gewählte Standort als auch die Stilllegung der vier 300 MW Blöcke C bis F auf dem Kraftwerksbestandsgelände bringt eine Verbesserung der Gesamtsituation. THEMA UMWELTBERICHT Beteiligter: Anregung: 004b 001 Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland merkt an, dass die Aussage in der Planbegründung „Für den Planbereich liegen einzelne Fundhinweise und Hinweise auf alte Lehmgruben vor“ nicht zutrifft. Vielmehr handelt es sich bei dem Plangebiet um eine historisch bedeutsame Kulturlandschaft, die seit der Frühen Jungsteinzeit (ca. 5.500 vor unserer Zeitrechnung) intensiv besiedelt war. Da hier bislang keine systematischen Erhebungen durchgeführt wurden, gibt es z.Zt. keine konkreten Aussagen zur Lage und Betroffenheit möglicher Kulturgüter. Es gibt Indizien für vorgeschichtliche und römische Siedlungsplätze, denen Denkmalfähigkeit zukommt. Das Amt regt deshalb an, die Denkmalwürdigkeit und die Ausdehnung etwaiger Der Anregung wird entsprochen und an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren und an die Bauleitplanung weitergegeben. Grundsätzlich basiert die Umweltprüfung in regional-planerischen Verfahren auf vorhandenen und verfügbaren Daten (vgl. § 9 Abs. 1 ROG). Der Verweis auf vertiefende Untersuchungen in der nachfolgenden Bauleitplanung entspricht demnach den raumordnungsrechtlichen Vorgaben. Der Umweltbericht zur Regionalplanänderung wird unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden und unter Berücksichtigung der eingegangenen Informationen erarbeitet. Nach den Vorgaben des LPlG NRW wird dieser dem – 29 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Bodendenkmäler durch Prospektion im Rahmen der nachfolgenden Bauleitplanung zu überprüfen und in die Planung einzubinden. Regionalrat zum Erarbeitungsbeschluss (vgl. § 19 Abs. 1 LPlG NRW) vorgelegt. Diese Wertung sollte unter Punkt 9.5.7.1 der Planunterlagen übernommen werden. Beteiligter: Hinweis: 007d 001 Landesbetrieb Wald und Holz NW – Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft weist darauf hin, dass sich durch den Neubau von BoAplus und der parallelen Stilllegung von vier Altanlagen die Beeinträchtigung der umliegenden Waldflächen durch Immissionsbelastung verringern wird. Beteiligter: Bedenken: 012 025 Eine Fortschreibung des Umweltberichtes zum Aufstellungsbeschluss ist nicht vorgesehen. Vielmehr werden ergänzende Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren zum Thema Umwelt im weiteren Verfahren bei der Erstellung der Unterlagen zur Planaufstellung in die „Zusammenfassende Erklärung“ gemäß § 11 Absatz 3 ROG aufgenommen. Damit ist sichergestellt, dass dem Regionalrat alle für die Abwägung maßgeblichen Sachverhalte vorliegen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) erhebt Bedenken gegen die im Rahmen der Regionalplanänderung vorgelegte Immissionsprognose. Sie weist eine Reihe von Fehlern auf, die dazu führen, dass die von der Anlage ausgehenden Zusatzbelastungen erheblich unterschätzt werden. Dem Bedenken wird nicht gefolgt Es ist von einem ganzjährigen Volllastbetrieb ausgegangen worden. Durch die Ergänzung der EE wird es hingegen zu häufigen Lastschwankungen und damit verbundenen Zusatzbelastungen durch An- und Abfahr-vorgänge kommen. Teillast Die Betrachtung der Ausbreitungsrechnung für Stickstoff und Säureeinträge ist fehlerhaft durchgeführt worden, dies gilt auch für die Immissionswirkungen in den angrenzenden FFH Gebieten. In der Immissionsprognose wird der Worst-Case-Fall zu Grunde gelegt: Ganzjähriger Volllastbetrieb unter ständiger Ausnutzung der Grenzwerte. Alle anderen Betriebszustände führen zu geringeren Emissionen und Immissionen. Bei Teillastfahrweisen ergeben sich keine Änderungen der zugrunde gelegten maximalen Emissionskonzentrationen. Da der Abgasvolumenstrom proportional mit der Last sinkt, verringern sich folglich bei Teillastfahrweisen die Emissionsfrachten entsprechend. Die Verringerung der Austrittsgeschwindigkeit und der Austrittstemperatur am Schornsteinauslass verändern zwar die Lage des Immissionsmaximums. Bei einem Vergleich zwischen dem Immissionsbeitrag bei Volllast und den Immissionsbeiträgen bei Teillast sind die Immissionsbeiträge bei Volllast an jedem Ort des Immissionsmaximums höher als die bei Teillast. – 30 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde An- und Abfahren Da die Emissionsfrachten beim An- und Abfahren von Braunkohlenblöcken stets geringer als beim Volllastbetrieb sind, ergeben sich beim An- und Abfahren keine höheren Immissionsbeiträge. Bezüglich der Ableitbedingungen gilt dieselbe Aussage wie bei der Teillast. Eine fehlerhafte Immissionsprognose konnte nicht festgestellt werden. Im Rahmen der vorliegenden Behörden- und Trägerbeteiligung wurden die durch den Vorhabenträger erarbeiteten Untersuchungen durch die zuständigen Fachbehörden (LANUNV/Dez. 53 Bez. Reg. Köln) auf Plausibilität geprüft. Dabei wurden keine Bedenken vorgebracht. Beteiligter: Bedenken: 012 026 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) kritisiert die in den Antragsunterlagen vorgelegte Berechnung der Critical Loads bezüglich Säureeintrag in die potenziell betroffenen FFH Gebiete. Die angewandte Prüfmethode ist nicht transparent und damit dem wissenschaftlichen Diskurs nicht zugänglich. Dem Bedenken wird nicht gefolgt Ob es durch den über die vorgesehene Regionalplanänderung ermöglichten Bau und Betrieb eines Kohlekraftwerks zu Beeinträchtigungen der lokalen Population von artenschutzrechtlich geschützten Arten kommen kann und wenn ja, ob diese Beeinträchtigungen auf den nachfolgenden Ebenen zu Umsetzungshindernissen führen können ist in den Antragsunterlagen nur oberflächlich und nicht nachvollziehbar dargestellt. ÖKO-DATA ist von der Bundesrepublik Deutschland als Nationales Programmzentrum (National Focal Centre – NFC) eingesetzt, das die Aufgaben der Berichterstattung für Deutschland im Rahmen der europäischen Luftreinhalteprogramme gemäß Multikomponentenprotokoll (Versauerung, Eutrophierung und bodennahes Ozon) übernimmt. ÖKO-DATA obliegt die Berechnung des deutschen Critical-Load-Datensatzes. Bei den in der Datenbank von ÖKO-DATA gespeicherten Rohdaten handelt es sich um etwa 40.000 in Fachzeitschriften sowie anderweitig veröffentlichte und damit allgemein zugängliche Vegetationsaufnahmen. Die unterschiedlichen methodischen Ansätze der beteiligten Länder und die nationalen Critical-Load-Daten werden zur Harmonisierung der europäischen Datenbasis miteinander abgeglichen. Zuletzt ergab der Vergleich des österreichischen Biodiversitätsmodells mit dem in der vorliegenden FFHVerträglichkeitsuntersuchung eingesetzten BERN-Modell von ÖKO-DATA eine sehr gute Übereinstimmung (Umweltbundesamt, Mai 2012). – 31 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Es bestehen daher keine begründeten Zweifel daran, dass mit dem BERN-Modell von ÖKO-DATA berechnete Critical Loads die aktuellen und besten wissenschaftlichen Erkenntnisse widerspiegeln. Durch die Änderung des Regionalplanes werden keine artenschutzrechtlichen Verbote verletzt. Vorausschauend sollte lediglich sicher gestellt werden, dass der Plan vollzugsfähig ist, also keine unüberwindbaren Hindernisse aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehen. Für eine solche Machbarkeitsprüfung kann auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden (vgl. Verwaltungsverordnung Artenschutz, Ziff. 2.7.2: „… Artenschutzbelange…, soweit sie auf dieser Ebene bereits ersichtlich sind.“). In Einklang mit diesen Anforderungen wurde zur Ermittlung des Konfliktpotenzials das Fachinformationssystem des LANUV hinsichtlich des Vorkommens planungsrelevanter Arten auf Messtischblattebene sowie veröffentlichte Mitteilungen zu Einzelfunden ausgewertet. Auf dieser Grundlage wurde unter Berücksichtigung der Habitatqualitäten im Bereich des Planänderungsgebiets und der Lebensraumansprüche der Arten differenziert geprüft, ob in Folge der Planung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände eintreten können. Ein artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial war insbesondere für die Artengruppen Vögel und Säugetiere (Fledermäuse) nicht auszuschließen. Die weitere Prüfung ergab jedoch, dass denkbare Konflikte durch Vermeidungsmaßnahmen bzw. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen auf der nachfolgenden Planungs- bzw. der Vollzugsebene vermieden werden können. Eine fehlerhafte FFH-Vorprüfung konnte nicht festgestellt werden. Im Rahmen der vorliegenden Behörden- und Trägerbeteiligung wurden die durch den Vorhabenträger erarbeiteten Untersuchung durch die zuständigen Fachbehörden (LANUNV/Dez. 51 Bez.-Reg. Köln) auf Plausibilität geprüft. Dabei wurden keine Bedenken vorgebracht. Beteiligter: Anregung: 022 001 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW regt an, die bereits im Rahmen des Scopings vorgebrachte Anregung zum Bodenschutz d.h. zu einer Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitergegeben. – 32 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde „bodenkundlichen Baubegleitung“ jetzt zu einem verbindlichen Bestandteil der Planung zu machen. Beteiligter: Hinweis: 022 003 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW weist darauf hin, dass im Regionalplanänderungsverfahren die Frage zu beantworten ist, ob die vorgesehene Darstellung des Regionalplanes auf Grundlage der aktuell vorliegenden Erkenntnisse umzusetzen ist. Inwieweit erhebliche Beeinträchtigungen durch Säure-einträge in die angrenzenden empfindlichen Lebensräume (z.B. Königsdorfer Forst, Knechtstedener Wald) auszuschließen sind, kann auf der Planungsebene des Regionalplanes nicht abschließend festgestellt werden. Konkrete Aussagen sind erst im Rahmen der Bauleitplanung bzw. des Genehmigungsverfahrens möglich. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Sowohl die im Rahmen der Regionalplanänderung vorgelegte Immissionsprognose als auch die FFH-Vorprüfung dient dazu, abzuschätzen, ob sich durch das Vorhaben nicht auflösbare naturschutzrechtliche Hindernisse ergeben könnten, die eine Umsetzung des Kraftwerksneubaus in Niederaußem unmöglich machen würde. Die Fachbehörden und die Fachdezernate der Bezirksregierung Köln haben dazu im Scoping und im Beteiligungsverfahren entsprechende Hinweise gegeben. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen wurden keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht. Zum jetzigen Planungsstadium ist kein natur- bzw. artenschutzrechtliches Umsetzungshindernis bekannt. Beteiligter: Hinweis: 022 004 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW macht darauf aufmerksam, dass eine Plausibilitätsprüfung der beigefügten luftseitigen Immissionsprognose und der Schallimmissionsprognose für das Musterkraftwerk vom LANUV erst im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für das konkret geplante Kraftwerk durchgeführt. Beteiligter: Anregung: 022 005 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Genehmigungsverfahren weitergegeben. und an die nachfolgenden Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW regt an, dass im weiteren Bauleitplan-/Genehmigungsverfahren für die Artenschutzrechtliche Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitergegeben. – 33 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Prüfung und die FFH-Vorprüfung je nach dem Vorliegen aktuellerer Daten und Kartierungen weitergehende artenschutzrechtlich verbindliche und notwendige Maßnahmen festgeschrieben werden sollen. Der Hinweis zum Vorkommen verfahrenskritischer Arten wird durch die vorgelegten Gutachten gestützt. Nach heutigem Informationsstand Standortbereich nicht bekannt. Beteiligter: Hinweis: 022 006 sind verfahrenskritische Arten für den Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW informiert, dass eine Besiedelung durch den Feldhamster 2006 nicht festgestellt wurde. Dem LANUNV liegen aktuell keine weiteren Angaben vor. Empfohlen wird eine Untersuchung im Bauleitplanverfahren. Beteiligter: Hinweis: 022 007 Der Hinweis zu den verfahrenskritischen Arten wird durch die vorgelegten Gutachten gestützt. Die Anregung wird an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitergegeben. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW macht deutlich, dass im Umweltbericht die mittlere Windgeschwindigkeit in der Niederrheinischen Bucht mit 3,0 bis 3,5 m/s angegeben wird. Im Klimaatlas NRW stehen wesentlich aktuellere Werte der Windgeschwindigkeiten zur Verfügung. Diese sollten überprüft und ersetzt werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Umweltbericht zur Regionalplanänderung wird unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden und Berücksichtigung der eingegangenen Informationen erarbeitet. Nach den Vorgaben des LPlG NRW wird dieser dem Regionalrat zum Erarbeitungsbeschluss (vgl. § 19 Abs. 1 LPlG NRW) vorgelegt. Eine Fortschreibung des Umweltberichtes zum Aufstellungsbeschluss ist nicht vorgesehen. Vielmehr werden ergänzende Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren zur Umwelt im weiteren Verfahren bei der Erstellung der Unterlagen zur Planaufstellung in die „Zusammenfassende Erklärung“ gemäß § 11 Absatz 3 ROG aufgenommen. Damit ist sichergestellt, dass dem Regionalrat alle für die Abwägung maßgeblichen Sachverhalte vorliegen. Beteiligter: Anregung: 022 008 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW regt an, dass unter Der Anregung wird nicht gefolgt. – 34 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde dem Schutzgut Klima auch der stattfindende Klimawandel, also die Thematik der Treibhausgasimmissionen und die globale Klimaerwärmung aufgegriffen werden sollte. Die Aussage im Umweltbericht „Dabei ergab sich in den letzten 107 Jahren eine stärkere Temperaturzunahme in den Tieflagen von NRW, als in den Berglagen“ ist statistisch nicht zu belegen. Daher sollte die Textpassage entweder ergänzt oder ganz gestrichen werden. In der Planbegründung (vgl. Verfahrensunterlage S. 19) und im Umweltbericht (vgl. Verfahrensunterlage S. 109 ff / und S. 199) wurde das Thema Klima ausreichend behandelt. Der ergänzende Hinweis zu den unterschiedlichen Temperaturerhöhungen im Tiefland und Bergland sind richtig. Der zitierte Satz kann daher entweder entfallen oder wie folgt ergänzt werden: „Die Unterschiede sind allerdings gering und statistisch nicht gesichert. Sie können auch auf andere Ursache zurückgehen.“ Allerdings ist eine Fortschreibung des Umweltberichtes zum Aufstellungsbeschluss nicht vorgesehen (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 022-007). Vielmehr werden ergänzende Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren zur Umwelt im weiteren Verfahren bei der Erstellung der Unterlagen zur Planaufstellung in die „Zusammenfassende Erklärung“ gemäß § 11 Absatz 3 ROG aufgenommen. Damit ist sichergestellt, dass dem Regionalrat alle für die Abwägung maßgeblichen Sachverhalte vorliegen. Beteiligter: Hinweis: 022 009 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW weist darauf hin, dass der Umweltbericht von einer geringfügigen Verbesserung der Belastung mit Luftschadstoffemissionen und Stoffeinträgen, Schallimmissionen sowie durch Verschattung nach Stilllegung der beiden 150 MW Blöcke ab 2013 spricht (vgl. Umweltbericht, Verfahrensunterlage S. 120, Kap. 2.2). Zu den durch die Stilllegung eingesparten Treibhausgasemissionen sollten, so der Hinweis der LANUV, statt der Wertung „geringfügig“, konkrete Zahlen genannt werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Wort „geringfügig“ bezog sich auf den vorangegangenen Absatz, in dem steht, dass sich der derzeitige Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung nicht relevant verändert. Damit soll dargelegt werden, dass sich durch die Stilllegung der beiden 150 MW-Blöcke eine Verbesserung ergibt. Da diese Verbesserung aber der vorliegenden Planung nicht direkt zuzuschreiben ist, sondern hiervon unabhängig den derzeitigen Umweltzustand repräsentiert, ist auch die Nennung von konkreten Zahlen entbehrlich (weitere Erläuterungen zur Immissionsprognose vgl. Anlage zur Erörterungsunterlage). Grundsätzlich basiert die Umweltprüfung in regional-planerischen Verfahren auf vorhandenen und verfügbaren Daten (vgl. § 9 Abs. 1 ROG). – 35 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Beteiligter: Hinweis: 022 010 Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW merkt an, dass die Bewertung einer Neuversiegelung von 23 ha hochwertigen Bodens nicht pauschal (wie im Umweltbericht geschehen) als vertretbar und kompensierbar beurteilt werden sollte. Der Verlust von Boden kann in der Regel nur funktional kompensiert werden, wenn Böden entsiegelt werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Nach den Vorgaben der Raumordnung und der Bauleitplanung sind Grund und Boden sparsam in Anspruch zu nehmen. Bei der vorgelegten Planung einer ca. 23 ha großen GIB-Erweiterung handelt es sich bereits gegenüber der ursprünglich im Jahr 2007 verfolgten Variante von. 40 ha Erweiterung um eine deutlich reduzierte Flächeninanspruchnahme. Die naturschutzfachliche Bewertung der LANUV, dass der Verlust von Bodenfunktionen im engeren Sinne nur durch Entsiegelungsmaßnahmen erfolgen kann, wird grundsätzlich geteilt. Dazu erfolgte auch eine Prüfung der Entsiegelungspotenziale am Standort Niederaußem. Im Ergebnis wurden konkrete Abriss- und Abbruchmaßnahmen vereinbart (vgl. Planbegründung Kap. 2c)). Diese erreichen allerdings nicht die Flächengrößen der Neuversiegelung. Konkrete Maßnahmen kann die Regionalplanung nicht festschreiben. Dies geschieht auf der Ebene des Bebauungsplanes. Gleiches gilt für die Kompensation der Bodenfunktionen. Diese erfolgt indirekt über die naturschutzrechtliche bzw. bauleitplanerische Eingriffsregelung. Eine solche Folgenbewältigung ist rechtlich nicht zu beanstanden, da weitere gesetzlich geregelte Schutz- oder Kompensationsverpflichtungen aufgrund des Bodenschutzrechtes nicht bestehen. Die Bewertung und damit die Abwägung für die GIB-Erweiterung erfolgte auch im Blick auf das Ziel 1 des Kapitels D.1.2 des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln, zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzungsfähigkeit insbesondere in den Bereichsteilen mit besonders guten landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen. Hier ist die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für andere Nutzungen nur bei unabweisbarem Bedarf möglich ist. Dieser ist für den Neubau eines Kraftwerks gegeben (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 006-001). Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass trotz des Flächenverbrauches von ca. 23 ha sowohl in der Stadt Bergheim als auch der Region weiterhin ein funktionsfähiger landwirtschaftlicher Raum erhalten bleibt. – 36 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Beteiligter: Anregung: 022 011 Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW regt an, wie in der artenschutzrechtlichen Betrachtung empfohlen, im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung eine detaillierte artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Dies sollte als verbindlicher Auftrag vorgegeben werden. Für den Standort und das nähere Umfeld weist die LANUV auf Eisvogel, Feldhamster, Wechselkröte und Fledermäuse hin. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitergegeben. Sowohl die nachfolgende Bauleitplanung als auch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung sind rechtlich eindeutig verpflichtet, die Belange des Artenschutzrechtes nach § 44 BNatSchG zu beachten (vgl. VV Artenschutz NRW). Ein gesonderter Auftrag durch die Regionalplanung wird daher für nicht notwendig gehalten. Der ergänzende Hinweis zu den vorkommenden Arten wird an die nachfolgende Bauleitplanung weitergegeben. Beteiligter: Anregung: 022 013 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW regt an, die Auswirkungen des Kaltluftstromes durch das BKK bei den voraussichtlichen Umweltwirkungen zu betrachten. Im Umweltbericht werden die Auswirkungen des Klimawandels als Vorbelastung eingestuft. Diese Thematik sollte, auch im Hinblick auf den Bau des BKK betrachtet und bewertet werden. Die ohnehin stattfindenden Auswirkungen des Klimawandels auf die unterschiedlichen Schutzgüter sollten keine Rechtfertigung für den weiteren Bau eines BKK darstellen. Der Anregung wird nicht gefolgt Im Umweltbericht (vgl. Verfahrensunterlage S. 200/201) werden die Auswirkungen auf das Lokalklima beschrieben. Es wird dargestellt, dass es durch ein BKK im Planänderungsgebiet zu Auswirkungen auf das Lokalklima kommt. Insbesondere wird sich das Lokalklima im Planänderungsgebiet von einem Freilandklima zu einem Industrieklima ändern. Hier wird es zu Auswirkungen auf das bodennahe Windfeld aber auch zu anderen Auswirkungen (z.B. Erwärmung, Verschattung u.a.) kommen. Mit der Nutzung durch ein BKK steht das Planänderungsgebiet der Kaltluftproduktion nicht mehr zur Verfügung. Weiterhin wird ausgeführt, dass sich die Veränderungen auf dem Vorhabenstandort ca. 200 m auf die umgebenden Klimatope auswirken können. Diese Wirkungen werden aber durch die umgebenden Freilandklimatope (Ackerflächen zwischen der L 279 und Rheidt) kompensiert. Auf den Kaltlufttransport entlang des Gillbaches hat das BKK keine Auswirkung. Große Bereiche für eine Kaltluftproduktion stehen weiterhin auf den Freilandklimatopen zwischen der L 279 und Rheidt zur Verfügung. Durch das geplante BKK werden prägnante Kaltluftströme nicht – 37 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde unterbrochen. Die Auswirkungen auf das globale Klima sind auf den Seiten 201 bis 203 des Umweltberichts dargestellt. Dort wird ausgeführt, dass die Kraftwerkserneuerung eine Verringerung der CO2-Emissionen bedeutet. Sie ist damit auch ein Beitrag zur Begrenzung der nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels, die mit den Maßnahmen zum Klimaschutz angestrebt wird. Der Bau von BoAplus und die damit verbundene CO2-Einsparung ist ein wesentlicher Grund zur Änderung des Regionalplans. Beteiligter: Anregung: 022 014 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW In der vorgelegten FFH-Vorprüfung wird hinsichtlich der zusätzlichen Belastung mit Quecksilber und weiterer Schwermetalle auf das Kapitel 6.2.1.2 der Verfahrensunterlage „Wegfallende Emissionsbeiträge“ verwiesen. Dort wird jedoch lediglich die Entlastungen für die Parameter SO2, NOx sowie Staub dargelegt. Für Schwermetalle wird dazu keine Aussage gemacht. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW regt an, dies entsprechend (ggf. durch konkretes Zahlenmaterial) nachzubessern. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die FFH-VU betrachtet detailliert die vorhabens-bezogenen, berechneten Quecksilber- und Schwermetall-einträge in FFH-Gebiete auf der Grundlage der Immissionsprognose. Allein auf dieser Basis ist festzustellen, dass es bezüglich Quecksilber und Schwermetallen zu keinen messbaren Belastungen bzw. Anreicherungen in den FFH-Gebieten kommen wird. Weiterhin erfolgt eine zusätzliche Entlastung durch die Stilllegung der vier 300 MWBlöcke. Wie für die gasförmigen Luftschadstoffe und Staub ist auch bezüglich der Schwermetall- und Quecksilberdeposition durch die Stilllegung der vier 300 MWBlöcke eine Verringerung der Immissionszusatzbelastung zu erwarten. Dies wird dadurch gestützt, dass die Quecksilber- und Schwermetallemissionen in einem linearen Verhältnis zur eingesetzten Kohlemenge stehen. Mit dem verbesserten Wirkungsgrad von BoAplus und der vorgesehenen Stilllegung der vier 300 MWBlöcke werden sich der Kohleeinsatz und damit die vorgenannten Emissionen reduzieren. Eine Fortschreibung bzw. Ergänzung des Umweltberichtes zum Aufstellungsbeschluss ist nicht vorgesehen (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 022-007). Vielmehr werden ergänzende Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren zur Umwelt im weiteren Verfahren bei der Erstellung der Unterlagen zur Planaufstellung in die „Zusammenfassende Erklärung“ gemäß § 11 Abs. 3 ROG aufgenommen. Damit ist – 38 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde sichergestellt, dass dem Regionalrat alle für die Abwägung maßgeblichen Sachverhalte vorliegen. Beteiligter: Hinweis: 022 015 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW weist darauf hin, dass die in der FFH-VP dargestellte Auswirkungsprognose auf das FFH-Gebiet Rhein-Fischschutzzone sich nicht auf den Bereich Worringen (dieser liegt flussaufwärts der Erftmündung) beziehen, sondern vielmehr auf die Bereiche nördlich der Erftmündung. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ erstreckt sich mit Teilflächen über den gesamten nordrhein-westfälischen Rheinabschnitt. Da dieses Gebiet nur durch Stoffeinträge über den Luftpfad betroffen ist, wurde die Gebietsbeschreibung auf die Teilfläche des FFH-Gebiets bei Köln-Langel beschränkt, die innerhalb des diesbezüglichen Einwirkungsbereichs durch Stoffeinträge über den Luftpfad begrenzt liegt. Diese Teilfläche liegt tatsächlich oberhalb der Mündung der Erft in den Rhein, was aber für die Betrachtung des Luftpfades keine Rolle spielt. In der Auswirkungsprognose wurden die innerhalb des definierten Einwirkungsbereichs über den Luftpfad in die Zuflüsse (Erft und Nebenflüsse) indirekt und weiter in den Rhein eingetragenen Stofffrachten und die direkt über den Luftpfad in den Rhein zwischen Köln und Düsseldorf (mit Berücksichtigung der kumulativ wirkenden Projekte) berechnet. Die direkten Einträge in den Rhein oberhalb der Erftmündung sind damit eine Teilmenge der insgesamt berechneten zusätzlichen Einträge. Für die näher beschriebene Teilfläche des FFH-Gebiets bei Köln-Langel (oberhalb der Mündung der Erft) sind grundsätzlich nur die direkten Einträge über den Luftpfad relevant. Für den Flussabschnitt des Rheins unterhalb der Mündung der Erft sind die direkten Einträge über den Luftpfad in den Rhein und die Einträge, die über den Luftpfad in die Zuflüsse und von dort in den Rhein gelangen, relevant. Diese Art der Differenzierung erfolgte, weil neben dem LRT 3270 auch Arten des Anhangs II (Fluss- und Meerneunauge, Maifisch, Lachs, Steinbeißer und Groppe) als Erhaltungsziele des FFH-Gebiets beziehungsweise der beschriebenen Teilfläche dieses Gebiets zu berücksichtigen sind, die nicht an die räumliche Begrenzung der LRT-Teilflächen gebunden sind. Im Rahmen der naturschutzfachlichen Bewertung wurde auch im Hinblick auf den – 39 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde LRT 3270 allerdings konservativ die gesamte zusätzliche Stofffracht bewertet, obwohl die beschriebene Teilfläche bei Köln-Langel tatsächlich nur von einem Teil dieser Stofffrachten beaufschlagt wird (weil oberhalb der Erftmündung gelegen). Da bereits die gesamte zusätzliche maximale Stofffracht die derzeitigen Frachten nur um maximal 0,0006 % erhöht (ohne Berücksichtigung der Stilllegung), wurde hier auf eine weitergehende Differenzierung verzichtet. Zugleich ergibt sich hieraus, dass auch für stromabwärts flussabwärts gelegene Teilflächen des LRT Beeinträchtigungen sicher ausgeschlossen werden können. Beteiligter: Anregung: 022 016 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW regt an, die in der FFH-VP vorgenommene Berechnung der zusätzlichen jährlichen Einträge in den Rhein auf Basis der Immissionsprognose für Schwermetalle der Vollständigkeit halber durch zusätzliche Informationen und Daten zu ergänzen. Der Anregung wird nicht gefolgt Die Berechnung der zusätzlichen jährlichen Einträge in den Rhein ist in Kapitel 6.2.3 der Verfahrensunterlage („Berechnung zusätzlicher Stofffrachten in den Rhein“, S. 88-89 FFH-VP) beschrieben. Die Einträge beziehen sich auf die Gewässeroberflächen der Erft mit den Zuflüssen Norfbach, Stommelner Bach und Gillbach. Auf unmittelbare Einträge in Gewässer durch Abwassereinleitung wurde in Kapitel 3.2 der Verfahrensunterlage („Ermittlung der relevanten Wirkfaktoren“, S. 30-34) eingegangen. Darin wurde dargelegt, dass aufgrund der standörtlichen Besonderheiten zusätzliche Stoffeinträge in den Gillbach durch direkte Einleitung von Abwasser auszuschließen sind. Damit sind auch Stofftransporte in den Rhein und Beeinträchtigungen der aquatischen Erhaltungsziele über diesen Wirkpfad (Kraftwerk>Gillbach>Erft>Rhein) auszuschließen. Eine Fortschreibung bzw. Ergänzung des Umweltberichtes zum Aufstellungsbeschluss ist nicht vorgesehen (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 022-007). Vielmehr werden ergänzende Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren zur Umwelt im weiteren Verfahren bei der Erstellung der Unterlagen zur Planaufstellung in die „Zusammenfassende Erklärung“ gemäß § 11 Absatz 3 ROG aufgenommen. Damit ist sichergestellt, dass dem Regionalrat alle für die Abwägung maßgeblichen Sachverhalte vorliegen. – 40 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Beteiligter: Hinweis: 022 017 Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hält folgende Klarstellungen im Umweltbericht und der FFH-VP für sinnvoll: Im Umweltbericht wird in Tabelle 38 gemäß Technische Anleitung Luft eine maximale Zusatzdeposition in empfindlichen Biotopen durch den Betrieb des BKK in Höhe von 123 eq/ha*a angegeben. Welche Untersuchung liegt der Angabe zugrunde und auf welche empfindlichen Biotope wird hier Bezug genommen? In der FFH VP wird in Tabelle 8 bis 17 eine maximale Zusatzbelastung dargestellt, die auf den betreffenden Lebensraumtypen am Beispiel Knechtstedener Wald mit Chorbusch zwischen 16 und 46 eq/ha*ha schwankt. Wie sind die unterschiedlichen Zusatzbelastungen im Umweltbericht und in der FFH-VP zu erklären? Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Angabe liegt die Berechnung der Zusatzdeposition mit eutrophierenden und versauernden Stoffen im Rahmen der Immissionsprognose zugrunde. Bezug genommen wird auf die in Tabelle 19 zusammengestellten stickstoffempfindlichen Biotope außerhalb von FFH-Gebieten, die aus dem Biotopkataster selektiert wurden. Im Text wird im Hinblick auf Säureeinträge ausgeführt, dass die Zusammenstellung auch die gegenüber Säureeinträgen empfindlichen Biotope abdeckt. Zur Ermittlung der maximalen Zusatzdeposition wurde die Säuredeposition mit den Flächen der empfindlichen Biotope überlagert und innerhalb der Überlagerungsflächen die höchste Zusatzdeposition ermittelt. Dieser höchste Wert beträgt 123 eq/ha*a. Der Punkt dieser höchsten Zusatzbelastung befindet sich deutlich näher am Plangebiet als am nächst gelegenen FFH-Gebiet. Daher ist der Betrag auch deutlich höher als die maximale Zusatzbelastung in den FFH-Gebieten. Überlagert man in gleicher Weise innerhalb des FFH-Gebiets Knechtstedener Wald die Zusatzdeposition mit den Flächen von Lebensraumtypen, ergibt sich die der Tabelle 8 bis 17 der FFH-VU zu entnehmende Spanne von 16 bis 46 eq/ha*a. Aufgrund der größeren Entfernung zum Plangebiet sind die Zusatzbelastungen im Knechtstedener Wald geringer als in den näher zum Plangebiet gelegenen empfindlichen Biotopen außerhalb von FFH-Gebieten. Entsprechendes gilt auch für das FFH-Gebiet Königsdorfer Forst. Eine Fortschreibung bzw. Ergänzung des Umweltberichtes zum Aufstellungsbeschluss ist nicht vorgesehen (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 022-007). Vielmehr werden ergänzende Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren zur Umwelt im weiteren Verfahren bei der Erstellung der Unterlagen zur Planaufstellung in die „Zusammenfassende Erklärung“ gemäß § 11 Absatz 3 ROG aufgenommen. Damit ist sichergestellt, dass dem Regionalrat alle für die Abwägung maßgeblichen Sachverhalte vorliegen. – 41 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Beteiligter: Hinweis: 022 018 Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW weist darauf hin, dass es nicht ersichtlich ist, wie das Ergebnis der FFH-VP in Kapitel 2.3 des Umweltberichtes „Auswirkungen durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge“ berücksichtigt wurde. Beteiligter: Hinweis: 183 001 266 002 Bei der Darstellung der Auswirkungen von Luftschadstoffen und Stoffeinträgen (nur diese sind vorliegend im Hinblick auf die FFH-Verträglichkeit relevant) werden die FFH-Gebiete ausdrücklich eingeschlossen (vgl. Verfahrensunterlage S. 179 bis 180). Weiterhin werden die Ergebnisse der FFH-VP in einem eigenen Unterkapitel auf den Seiten 184 bis 187 zusammenfassend dargestellt. Stadt Pulheim Die Stadt Pulheim sieht durch die Reduzierung der Kühlturmhöhe auf 100 m gegenüber der Planungen aus dem Jahr 2007 eine Verbesserung hinsichtlich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Es handelt sich jedoch weiterhin um negativ raumwirksame Anlagen mit Fernwirkung, die den bestehenden Kraftwerksbereich deutlich in die freie Landschaft hin erweitern. Beteiligter: Bedenken: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Umweltbericht zur Regionalplanänderung ist in Kapitel 2.3.2 die Wirkung des Vorhabens auf das Landschaftsbild dargestellt worden. Diese Bewertung stützt sich auf ein Gutachten, das die optischen Wirkungen auf das benachbarte Wohnumfeld untersucht (vgl. Anlagen zum Umweltbericht, Smeets, 2012). Kreiswerke Grevenbroich GmbH Die Kreiswerke Grevenbroich äußern Bedenken bezüglich des Gillbaches. Das Abwasser aus den Kühltürmen wird bereits heute – und nach den vorliegenden Planungen auch zukünftig – nach vielfacher Eindickung und damit Aufkonzentration der im Kühlwasser gelösten Salze in den Gillbach geleitet. Dieser verläuft zurzeit zwar noch nicht durch ein Trinkwasserschutzgebiet, infiltriert auf seinem jetzigen Verlauf aber bereits u.a. die aufkonzentrierten Sulfate ins Grundwasser. Zukünftig wird der belastete Gillbach bei zunehmender Westwanderung des Tagebaus Garzweiler auch wieder im Einzugsgebiet Mühlenbusch und Allerheiligen liegen. Unter dem Aspekt des gesetzlich gesicherten Gewässerschutzes ist es daher angezeigt, im Umweltbericht folgende Fragestellungen zu untersuchen: Dem Bedenken wird nicht gefolgt. Im Umweltbericht und den zugehörigen Angaben für die Umweltprüfung gemäß § 9 ROG zur vorliegenden Regionalplanänderung ist auf die Abflusssituation des Gillbachs im Hinblick auf die bestehenden Trinkwassergewinnungsgebiete (u. a. Mühlenbusch und Allerheiligen) eingegangen worden. Danach ergibt sich durch den voranschreitenden Tagebau Garzweiler bis zum Ende des Braunkohlenabbaus nur eine geringe Lageänderung der Grundwassergleichen, die aus heutiger Sicht zu keiner Veränderung der aktuellen Situation führt. Aufgrund der gegenüber der heutigen Abflusssituation im Gillbach zukünftig (nach Umsetzung des Vorhabens) geringeren Kühlwassereinleitungen (s.u.) ist darüber hinaus im Hinblick auf mögliche Versickerungen in den Untergrund ebenfalls keine negative Veränderung – 42 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme - - Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Gibt es eine alternative Ableitung des Kühlwassers aus dem Kraftwerk Niederaußem, so dass eine Renaturierung des Gillbaches zukünftig möglich wird? Gibt es Möglichkeiten, die Konzentration der eingeleiteten Sulfate (und möglicher anderer schädlicher Stoffe) zu reduzieren? Ist sichergestellt, dass auch zukünftig keine Überleitung vom Gillbach in den Norfbach stattfinden wird? Im Rahmen des Scopings wurden die genannten Fragen bereits aufgeworfen. Im Umweltbericht der Bezirksregierung (2012) ist aber keine ausreichende Beantwortung der Sachverhalte erfolgt. Daher wird von den Kreiswerken nun nochmals darum gebeten, diese Fragestellungen abzuprüfen. Beteiligter: Hinweis: 283 005 gegenüber der aktuellen Situation zu erwarten. Der Basisabfluss des Gillbachs besteht im Wesentlichen aus den Kühlwassereinleitungen des Kraftwerks Niederaußem. Für das Musterkraftwerk ist bei Zugrundelegung des Standes der Technik im Hinblick auf den Wasserkreislauf des Kraftwerks von einer Reduzierung und Vergleichmäßigung der Einleitmenge in den Gillbach auszugehen. Mit dieser Reduzierung und Vergleichmäßigung der Einleitmenge in den Gillbach können die diesbezüglichen Zielvorstellungen der Gewässerbewirtschaftung erfüllt werden und die geplante Renaturierung des Gillbachs zur Verbesserung des ökologischen Potentials weiter umgesetzt werden. Eine detaillierte Festlegung der Rahmenbedingungen der Kühlwassereinleitung wird auf der Ebene der Entscheidung über die wasserrechtliche Einleiterlaubnis getroffen werden. Auf der Ebene der Regionalplanung sind keine Konflikte erkennbar, die auf den nachfolgenden Planungsebenen nicht sicher gelöst werden könnten. Industrie- und Handelskammer Köln Die IHK Köln macht deutlich, dass mit dem Bau von BoAplus die Wohn- und Arbeitsverhältnisse im räumlichen Umfeld verbessert sowie die Schall- und Luftschadstoffemissionen reduziert werden. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Durch die räumliche Zuordnung zum bestehenden Kraftwerksgelände kann der Flächenbedarf reduziert werden. Den geplanten Flächenbedarf von ca. 23 ha sieht die IHK als Untergrenze für den Bau eines neuen BKK. Beteiligter: Hinweis: 312 001 Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32 Die Bezirksregierung Düsseldorf weist darauf hin, dass die stofflichen Vorbelastungen im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ bereits heute sehr hoch sind. In mehreren Fällen überschreitet die Vorbelastung die Critical Levels. Daher darf in diesen Fällen einer Zusatzbelastung nur in Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Sowohl die vorgelegte Immissionsprognose als auch die FFH-VP haben diesen Sachverhalt untersucht. Im Ergebnis wird nicht von einer erheblichen – 43 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde bestimmten Fällen zugestimmt werden. Beeinträchtigung ausgegangen. Sollte es doch zu einer Überschreitung der empfohlenen Irrelevanzwerte kommen, sollte das LANUV prüfen, ob dies zu erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet führen wird. Für diesen Fall werden von der Bezirksregierung Düsseldorf Bedenken erhoben. (vgl. Ausgleichsvorschläge zu 022-014, 022-016 und 022-017). Beteiligter: Hinweis: 321 002 Rhein-Kreis Neuss Der Rhein-Kreis Neuss weist darauf hin, dass der Kraftwerksneubau zu keiner weiteren Verschlechterung der Umweltmedien Oberflächen- und Grundwasser führt. Das Temperaturniveau wird nach Neubau und Stilllegung sogar leicht gesenkt und die Einleitmenge verringert. Außerdem wird die Wasserführung gleichmäßiger und die Abflussspitzen werden abgeschwächt. Durch diese Vergleichmäßigungen werden die weiteren Renaturierungen des Gillbaches nicht beeinträchtigt; eine Verbesserung des ökologischen Gewässerzustandes ist zu erwarten. Beteiligter: Anregung: 321 003 Rhein-Kreis Neuss Der Rhein-Kreis Neuss regt an, die im Umweltbericht aufgezeigten erforderlichen Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung und des BImSchG-Verfahrens zu konkretisieren und festzusetzen. Beteiligter: Hinweis: 403 001 403 002 Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgende Bauleitplanung und die nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitergegeben. Zweckverband Naturpark Rheinland Der Zweckverband Naturpark Rheinland informiert, dass der Kraftwerksstandort Niederaußem außerhalb der Grenzen des Naturparkgebietes liegt. Beteiligter: Hinweis: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zweckverband Naturpark Rheinland Der Zweckverband Naturpark Rheinland macht deutlich, dass das Plangebiet durch Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. – 44 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde den bestehenden Kraftwerksstandort bereits erheblich vorbelastet ist. Störungsfreie Räume gibt es hier kaum. Dessen ungeachtet ist die Wirkung des Kraftwerksneubaus erheblich und steht in Konflikt mit den aktuellen Nutzungen des Ackerbaus, der Naherholung sowie der weiteren Freiflächenfunktionen. Im Umweltbericht zur Regionalplanänderung sind in Kapitel 2.3.2 unter dem Schutzgut „Mensch, Bevölkerung und Gesundheit“ die Wirkungen des Vorhabens durch optische Beeinträchtigungen auf die anliegenden Wohnstandorte, die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung und die Erholung untersucht und bewertet worden. Für die Wohnstandorte wurde festgestellt, dass eine optisch bedrängende Wirkung zwar auszuschließen ist, die zu erwartenden Auswirkungen aber als erheblich, jedoch ausgleichbar eingestuft werden. Auch für die Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung durch den Verlust von 23 ha Ackerfläche ist mit einer erheblichen, jedoch ausgleichbaren Beeinträchtigung zu rechnen. Das Konfliktpotenzial für den Bereich der Erholung wird aufgrund der bereits bestehenden Vorbelastung dabei eher als gering eingeschätzt. Trotz der aufgezeigten Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes und der landwirtschaftlichen Nutzung ist in der Gesamtabwägung der Neubau des Kraftwerkes vertretbar (vgl. Verfahrensunterlage, Planbegründung Kap. 5). Beteiligter: Anregung: 403 003 Zweckverband Naturpark Rheinland Der Zweckverband Naturpark Rheinland weist darauf hin, dass um Niederaußem herum Radwege entlang des Plangebietes und des Gillbaches führen. Eine Funktion als Naherholungsgebiet ist damit zu erkennen. Beteiligter: Hinweis: 403 004 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Umweltbericht wird aufgrund der Vorbelastungen von einer geringen Erholungseignung des Plangebietes ausgegangen (vgl. Kap. 2.1.1 Umweltbericht). Zweckverband Naturpark Rheinland Der Zweckverband Naturpark Rheinland informiert, dass durch das neue Kraftwerk die Freifläche zwischen Niederaußem und Reidt-Hüchelhoven weiter schrumpft. Dieser zunehmende Verlust an Frei- und Erholungsräumen entzieht dem betroffenen Planungsraum immer weiter seine Funktionen: die Erholungsqualität wird weiter herabgesetzt, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nimmt weiter Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Entzug und die Versiegelung von 23 ha Freifläche wird vor Ort zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Diese sind zum Großteil ausgleichbar. Nach der Gesamtabwägung auch der Vorteile, die der Neubau des Kraftwerkes mit – 45 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde zu, die Versiegelung der Freiflächen entwerten diese Bereiche auch ökologisch dauerhaft. sich bringt, ist der Verlust von 23 ha Freifläche vertretbar (vgl. Planbegründung Kap. 5). (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 403-002) Beteiligter: Hinweis: 403 005 Zweckverband Naturpark Rheinland Der Zweckverband Naturpark Rheinland weist darauf hin, dass es vor allem während der Bauphasen zu erhöhter Lärmentwicklung und einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommen wird. Beteiligter: Bedenken: 403 007 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgende Bauleitplanung und die nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitergegeben. Zweckverband Naturpark Rheinland Der Zweckverband Naturpark Rheinland erhebt Bedenken gegen die geplante Neuversiegelung des Bodens und die optischen Wirkungen der geplanten Kraftwerksanlagen. Neue Störungen sind zu vermeiden und Ausgleichsregelungen für alle betroffenen Schutzgüter in angemessenem Umfang zu treffen. Dem Bedenken wird nicht gefolgt. (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 403-002) Bei der vorgelegten Planung von BoAplus handelt es sich bereits um eine deutlich reduzierte Variante. Durch die Verkleinerung von 40 ha (ursprüngliche Planung 2007) auf 23 ha Freiflächeninanspruchnahme wurden die Störungen minimiert. Die nachfolgende Bauleitplanung regelt die naturschutzrechtliche Kompensation. (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 176-003). Beteiligter: Hinweis 420 001 Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Der Rheinische Landwirtschaftsverband weist darauf hin, dass der Planbereich im Regionalplan als AFAB dargestellt ist. Insgesamt gehen durch die Flächeninanspruchnahme des geplanten Kraftwerks ca. 23 ha landwirtschaftlicher Nutzung dauerhaft verloren. Zu berücksichtigen dabei ist, dass Bodentypen betroffen sind, die Wertzahlen zwischen 70 und mehr als 90 Bodenpunkten aufweisen. Es handelt sich damit um herausragende Böden mit besonders hoher Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die vorgesehene Erweiterung des GIB Niederaußem führt zur Neudarstellung von 23 ha Siedlungsbereich. Der zusätzliche Kompensationsbedarf ist auf der Planungsstufe der Regionalplanung nicht genau zu berechnen. Die nachfolgende Bauleitplanung (vgl. Entwurf Bebauungsplan Nr. 261/NA der Stadt Bergheim, – 46 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Ertragsfähigkeit. Stand: Februar 2013) geht von einem Kompensationsflächenbedarf außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes von ca. 19,8 ha aus. Dabei sollen ca. 7 ha über produktionsintegrierte Maßnahmen der Landbewirtschaftung abgedeckt werden. (vgl. Ausgleichsvorschläge zu 006-001 und 022-010) Beteiligter: Hinweis: 492 002 Deutscher Wetterdienst Der Deutsche Wetterdienst weist darauf hin, dass in den Planunterlagen nicht ausreichend belegt ist, ob bodennahe Kaltluftflüsse durch das neue Kraftwerk betroffen sind, die auch zu Veränderungen größerer Gebiete im Umfeld führen können. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Umweltbericht (vgl. Verfahrensunterlage S.200/201) werden die Auswirkungen auf das Lokalklima beschrieben. Es wird dargestellt, dass es durch ein BKK im Planänderungsgebiet zu Auswirkungen auf das Lokalklima kommt. Insbesondere wird sich das Lokalklima im Planänderungsgebiet von einem Freilandklima zu einem Industrieklima ändern. Hier wird es zu Auswirkungen auf das bodennahe Windfeld aber auch zu anderen Auswirkungen (z.B. Erwärmung, Verschattung u.a.) kommen. Mit der Nutzung durch ein BKK steht das Planänderungsgebiet der Kaltluftproduktion nicht mehr zur Verfügung. Weiterhin wird ausgeführt, dass sich die Veränderungen auf dem Vorhabensstandort ca. 100 bis 200 m auf die umgebenden Klimatope auswirken können. Diese Wirkungen werden aber durch die umgebenden Freilandklimatope (Ackerflächen zwischen der L 279 und Rheidt) kompensiert. Auf den Kaltlufttransport entlang des Gillbaches hat das BKK keine Auswirkung. Große Bereiche für eine Kaltluftproduktion stehen weiterhin auf den Freilandklimatopen zwischen der L 279 und Rheidt zur Verfügung. Durch das geplante BKK werden prägnante Kaltluftströme nicht unterbrochen. THEMA BAULEITPLANUNG Beteiligter: Anregung: 006 002 Landwirtschaftskammer NRW - Bezirksstelle für Agrarstruktur - Die Landwirtschaftskammer NRW fordert vom Vorhabenträger, die geplante Der Anregung wird gefolgt und an die nachfolgende Bauleitplanung weitergegeben. – 47 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Rekultivierung der temporären Baustelleneinrichtungsfläche, wenn die nachfolgende bauleitplanerische Vorgabe dies zulässt, so umzusetzen, dass eine ackerbauliche Nutzung erfolgen kann. Dies ist genau darzulegen. Der Vorhabenträger hat sich bereits verpflichtet (vgl. Verfahrensunterlagen), die Baustelleneinrichtungsfläche zu rekultivieren (vgl. S. 143, Angaben zum Umweltbericht). Die in der Anregung angesprochene temporäre Nutzung der Baustelleneinrichtungsfläche ist nicht Gegenstand regionalplanerischer Regelungen und kann erst auf der nachfolgenden Planungsebene hinreichend konkret ermittelt werden. Die zurzeit laufende Änderung der Bauleitplanung der Stadt Bergheim (vgl. Entwurf Bebauungsplan Nr. 261/NA der Stadt Bergheim, Stand: Februar 2013) sieht für diese Flächen einen Agrarbereich vor. Die östlich des Vorhabens gelegene Baueinrichtungsfläche („Mönchacker“) soll gemäß dem Bebauungsplanentwurf wieder in die Bewirtschaftung übergeführt werden. Der westliche Bereich am Mönchshof wird demnach extensiv als Obstwiese genutzt. Beteiligter: Anregung: 006 003 Landwirtschaftskammer NRW - Bezirksstelle für Agrarstruktur - Die Landwirtschaftskammer NRW macht deutlich, dass es sich bei dem geplanten Vorhaben um einen auszugleichenden Eingriff im Sinne des Naturschutzrechts handelt. Damit dazu keine landwirtschaftlichen Flächen aus der Produktion genommen werden müssen, regt sie an, die Kompensationsmaßnahmen vorrangig für die Durchführung der im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geplanten ökologischen Aufwertung von Gewässern im Sinne des § 82 Landeswassergesetz (LWG) einzuplanen. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der nachfolgenden weitergegeben. Bauleitplanung wird diese Anregung als Hinweis Die Umsetzung und Konkretisierung des naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarfes hat gemäß fachrechtlicher Vorgaben (vgl. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Baugesetzbuch (BauGB)) auf der nachfolgenden Planungsebene (Bauleitplanung) zu erfolgen. Hier ist unter Beachtung der fachplanerischen Regelungen und unter Berücksichtigung der betroffenen Raumansprüche zu entscheiden, inwieweit die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen dabei vermindert werden kann. In diesem Zusammenhang wird auf § 15 Absatz 3 BNatSchG und § 4a Landschaftsgesetz (LG) NRW verwiesen, wonach vorrangig zu prüfen ist, ob an Stelle von Kompensations- auch Bewirtschaftungsmaßnahmen erbracht werden sollen. – 48 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Demnach bedarf es keiner zusätzlicher regional-planerischen Regelungen zur Kompensation. Auf der Grundlage der aktuell vorliegenden Informationen und nach erfolgten Beteiligungen der Fachbehörden ist grundsätzlich von einer Kompensierbarkeit des Eingriffs unter Berücksichtigung der regionalplanerischen Ziele und Grundsätze auszugehen. Die zurzeit laufende Änderung der Bauleitplanung der Stadt Bergheim (vgl. Entwurf Bebauungsplan 261/NA, Stand: Februar 2013) sieht auch Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen auf Ackerstandorten zur Kompensation vor. Beteiligter: Anregung: 174 003 Rhein-Erft-Kreis Der Rhein-Erft-Kreis regt an, die von RWE Power vorgesehenen Maßnahmen zur absoluten CO2-Reduzierung durch Stilllegung und Rückbau vorhandener Kraftwerkskapazitäten sowie zur Minderung störender Verschattungen verbindlich festzuschreiben. Der Anregung wird gefolgt. Die Stilllegungsverpflichtung ist unabdingbare Voraussetzung für die Erfüllung der landesplanerischen Ziele zur „Energieversorgung“ (vgl. Kap. D.II LEP NRW) und damit Vorgabe für die vorgesehene Regionalplanänderung. Zur Sicherstellung der Stilllegungsverpflichtung und zur rechtlich verbindlichen Sicherung der Abrissverpflichtung wird als Ausgleichsvorschlag das neue Ziel und die zugehörige Erläuterung entsprechend ergänzt (vgl. Vorwort der Synopse oder Ausgleichsvorschlag zu 012-006). Beteiligter: Hinweis: 176 001 Stadt Bergheim Die Stadt Bergheim weist darauf hin, dass ihre Anregungen, die im Vorfeld der vorgesehenen Regionalplanänderungen der Jahre 2003 und 2007 sowie im Konsultationsverfahrens nach § 9 ROG im Jahr 2011 vorgebracht worden sind, im Wesentlichen berücksichtigt wurden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Dies erfolgte entweder durch gutachterliche Überprüfung der Punkte oder durch die konkrete Aufnahme von Darstellungen bzw. Festsetzungen in den parallel – 49 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde erarbeiteten Verfahren zur Änderung der entsprechenden Bauleitpläne. Daher werden vorgebracht. Beteiligter: Hinweis: keine 176 008 generellen Bedenken zum vorliegenden Verfahren Stadt Bergheim (Ortsbürgermeister) Die Stadt Bergheim macht deutlich, dass die Ausgleichsflächen, die im Rahmen des Projektes erforderlich sind, allen umliegenden Ortschaften gerecht werden sollen. Beteiligter: Hinweis: 176 009 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 176-003) Stadt Bergheim (Ortsbürgermeister) Die Stadt Bergheim weist darauf hin, dass die geplante Baustelleneinrichtungsfläche nur 1000 m nord-westlich von Büsdorf liegt. Durch Westwind wird der Lärm durch die flache Bodenstruktur ungehindert nach Büsdorf getragen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Genehmigungsverfahren weitergegeben. und an die nachfolgenden (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 176-002) Zur Abschirmung der Ortschaft Büsdorf wird entlang der östlichen Grenze der Baustelleneinrichtungsfläche ein Schutzwall aus dem vorhandenen Mutterboden in Form einer langgezogenen Bodenmiete errichtet. Dies geht bereits aus den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung offengelegten Unterlagen im laufenden kommunalen Bauleitplanverfahren der Stadt Bergheim hervor. Beteiligter: Hinweis: 256 003 Erftverband Der Erftverband weist darauf hin, dass im Plangebiet die Grundwassermessstelle Nr. 938063 liegt. Diese unterliegt nach LWG NRW einem besonderen Schutz, d.h. Zugang und Bestandschutz müssen gewährleistet sein. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgende Bauleitplanung bzw. an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitergegeben. – 50 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Beteiligter: Bedenken: 325 002 Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Gemeinde Rommerskirchen Die Gemeinde Rommerskirchen erhebt Bedenken aufgrund des Heranrückens von weiteren Kraftwerksanlagen an die nächstgelegenen Ortslagen sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf das Ortsbild, die Umwelt und die dörfliche Struktur der betroffenen Gemeindeteile. Daher fordert die Gemeinde, die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen im Nahbereich der betroffenen Orte unterzubringen und nicht – wie es der Entwurf zum Bebauungsplan der Stadt Bergheim unter Punkt 4.6.4 der Begründung erläutert – diese nur auf dem Gebiet der Stadt Bergheim festzulegen. Der landschaftspflegerische Begleitplan zum Bebauungsplan stellt dazu fest, dass die visuelle Beeinträchtigung und damit auch der notwendige Kompensationsbedarf u.a. in den Ortschaften Rommerskirchen und Rheidt-Hüchelhoven am Höchsten sind. Dem Bedenken wird nicht gefolgt. Die Forderungen werden an die nachfolgende Bauleitplanung weitergegeben. Die Festlegungen zur Umsetzung der naturschutz-rechtlichen Kompensationsflächen erfolgen nach den geltenden rechtlichen Vorgaben im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung aber lediglich für das Gebiet der Belegenheitsgemeinde. Die Stadt Bergheim kann nicht Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen überplanen. Auf der Grundlage des aktuellen Standes der Bauleitplanung (vgl. Entwurf Bebauungsplan Nr. 261/NA der Stadt Bergheim, Stand: Februar 2013) hat eine Abstimmung mit der Stadt Bergheim und der Regionalplanungsbehörde u.a. hinsichtlich der Kompensationsmaßnahmen stattgefunden. Die angeregten Ortsrandbegrünungen sind dabei auch für Rheidt-Hüchelhoven berücksichtigt worden. Daher wird angeregt, die Ausgleichsmaßnahmen direkt an den jeweiligen Ortsrändern festzulegen, wie dies auch der Landschaftspflegerische Begleitplan zum Bebauungsplan vorsieht. Beteiligter: Anregung: 420 003 Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Durch die geplante Baustelleneinrichtung erfolgt eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme von landwirtschaftlichen Böden. Diese sollen nach Beendigung der Baumaßnahmen – so die Planbegründung – wieder rekultiviert und landwirtschaftlich genutzt werden. Der Rheinische Landwirtschaftsverband regt an, Regionalplanänderungsverfahren verbindlich festzulegen. dies bereits im Der Anregung weitergegeben. wird nicht gefolgt aber nachfolgenden Bauleitplanung Der Vorhabenträger hat sich bereits verpflichtet (vgl. Antragsunterlagen), die Baustelleneinrichtungsfläche zu rekultivieren (vgl. Verfahrensunterlage S. 143, Angaben zum Umweltbericht). Die in der Anregung angesprochene temporäre Nutzung der Baustelleneinrichtungsfläche ist nicht Gegenstand regionalplanerischer Regelungen und kann erst auf der nachfolgenden Planungsebene hinreichend – 51 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde konkret ermittelt werden. Die zurzeit laufende Änderung der Bauleitplanung der Stadt Bergheim (vgl. Entwurf Bebauungsplan Nr. 261/NA, Stand: Februar 2013) sieht für diese Flächen im Entwurf einen Agrarbereich vor. Die östlich des Vorhabens gelegene Baueinrichtungsfläche („Mönchacker“) soll gemäß Bebauungsplanentwurf wieder in die Bewirtschaftung übergeführt werden. Der westliche Bereich am Mönchshof wird demnach extensiv als Obstwiese genutzt (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 006-002). Beteiligter: Anregung: 420 004 Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Um weitere Flächenverluste für die Landwirtschaft möglichst gering zu halten, regt der Rheinische Landwirtschaftsverband an, im Regionalplanänderungsverfahren eine verbindliche Vereinbarung dahingehend zu treffen, dass die Umsetzung notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen weitestgehend durch produktionsintegrierte Maßnahmen erfolgt. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der nachfolgenden weitergegeben. Bauleitplanung wird diese Anregung als Hinweis Die nachfolgende Bauleitplanung (vgl. Entwurf Bebauungsplan Nr. 261/NA der Stadt Bergheim, Stand: Februar 2013) geht von einem Kompensationsflächenbedarf außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes von ca. 19,8 ha aus. Dabei sollen ca. 7 ha über produktionsintegrierte Maßnahmen der Landbewirtschaftung abgedeckt. werden. (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 006-001) Die Umsetzung und Konkretisierung des naturschutz-rechtlichen Kompensationsbedarfes hat gemäß fach-rechtlicher Vorgaben (BNatSchG / BauGB) auf der nachfolgenden Planungsebene (Bauleitplanung) zu erfolgen. Hier ist unter Beachtung der fachplanerischen Regelungen und unter Berücksichtigung der betroffenen Raumansprüche zu entscheiden, inwieweit die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen dabei vermindert werden kann. In diesem Zusammenhang wird auf § 15 Absatz 3 BNatSchG und § 4a LG NRW verwiesen, wonach vorrangig zu prüfen ist, ob an Stelle von Kompensations- auch Bewirtschaftungsmaßnahmen erbracht werden sollen. – 52 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Demnach bedarf es keiner zusätzlicher regional-planerischen Regelungen zur Kompensation. Beteiligter: Hinweis: 492 001 Deutscher Wetterdienst Der Deutsche Wetterdienst weist darauf hin, dass im Umweltbericht zum „Schutzgut Klima“ gemäß § 1 Absatz 5 BauGB neben dem Klimaschutz auch die Klimaanpassung bei Planungen entsprechend zu berücksichtigen ist. Beteiligter: Hinweis: 492 003 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgende Bauleitplanung weitergegeben. Deutscher Wetterdienst Der Deutsche Wetterdienst weist darauf hin, dass es sich bei der Festsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen empfiehlt, bei der Umsetzung der Maßnahmen auch einen klimatologischen Sachverständigen zu beteiligen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgende Bauleitplanung weitergeleitet. Die Festlegungen zur Umsetzung der naturschutz-rechtlichen Kompensationsflächen erfolgen nach den geltenden rechtlichen Vorgaben im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung. Raumordnerische Vorgaben würden diese Abwägung vorwegnehmen. Eine Vorfestlegung bereits im frühen Planungsstadium der Regionalplanung würde eine fachgerechte Kompensationsplanung erschweren. THEMA GENEHMIGUNGSVERFAHREN Beteiligter: Anregung: 001 001 Landeseisenbahnverwaltung NRW Die Landeseisenbahnverwaltung NRW weist darauf hin, dass die geplanten Rückbaumaßnahmen die Gleise der Anschlussbahn zum Kraftwerk Niederaußem betreffen. Die entsprechenden Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten und die zuständigen Behörden und Stellen vor Beginn der Maßnahme zu beteiligen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Genehmigungsverfahren weitergegeben. und an die nachfolgenden Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele und Grundsätze. Die konkrete Umsetzung bzw. Bauausführung wird rechtlich verbindlich in der nachfolgenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder ggf. der Baugenehmigung geregelt. – 53 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Beteiligter: Hinweis: 002 001 Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Wehrbereichsverwaltung West - Dezernat III - Die Wehrbereichsverwaltung geht nach den vorliegenden Planungen davon aus, dass das höchste Bauwerk des geplanten Kraftwerks, der Schornstein, eine max. Gesamthöhe von 272 m ü. NN erreichen wird. Nach dem jetzigen Planungsstadium der Maßnahme, ist eine Zustimmung nur unter der Auflage zu erteilen, dass die baulichen Anlagen, die eine Höhe von über 100 m ü. NN erreichen, mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung versehen werden. Beteiligter: Hinweis: 002 002 Wehrbereichsverwaltung West - Dezernat III - Die Wehrbereichsverwaltung weist darauf hin, dass im Falle der Realisierung der Planung rechtzeitig vor Baubeginn eine Erfassung des Kraftwerkes als Luftfahrthindernis erforderlich ist. Beteiligter: Hinweis: 002 003 002 004 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitergegeben (vgl. auch Ausgleichsvorschlag zu 001001). Wehrbereichsverwaltung West - Dezernat III - Die Wehrbereichsverwaltung weist darauf hin, dass für das Bauvorhaben der Bauhöhe und wegen des Standortes §§ 14 und 18a LuftVG Anwendung finden, d.h. Baugenehmigungen können nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörden erteilt werden. Sie empfiehlt, den Vorgang auch an die zuständige zivile Luftfahrtbehörde weiterzuleiten. Beteiligter: Hinweis: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitergegeben (vgl. auch Ausgleichsvorschlag zu 001001). Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Genehmigungsverfahren weitergegeben. und an die nachfolgenden Die zuständige zivile Luftfahrtbehörde, die Bezirksregierung Düsseldorf, wurde bereits im Rahmen der vorliegenden Beteiligung zur 5. Änderung des Regionalplans zur Stellungnahme aufgefordert (vgl. Beteiligter 444). Wehrbereichsverwaltung West - Dezernat III - Auf die Nähe zum Flugplatz Nörvenich wird von der Wehrbereichsverwaltung besonders hingewiesen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die Genehmigungsverfahren und die Bauleitplanung weitergegeben. nachfolgenden Nach dem aktuellen Planungsstand ergibt sich daraus kein rechtliches oder faktisches Umsetzungshindernis für den Regelungsinhalt dieser – 54 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Regionalplanänderung. Beteiligter: Hinweis: 002 005 Wehrbereichsverwaltung West - Dezernat III - Die Wehrbereichsverwaltung bittet darum, auch bei späteren Abstimmungs/Genehmigungsverfahren des geplanten Braunkohlekraftwerkes beteiligt zu werden. Beteiligter: Hinweis: 008 001 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW weist darauf hin, dass der Planbereich über den Braunkohle-Bergwerksfeldern „Gnom“, „Kaspar“ und „Himmelfahrt“ liegt. Des Weiteren verläuft die unter Bergaufsicht stehende Nord-Süd Kohlebahn durch das Plangebiet. Beteiligter: Hinweis: 008 002 008 003 012 010 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren und an die Bauleitplanung weitergegeben. Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW weist darauf hin, dass sie weiter zu beteiligen ist. Beteiligter: Hinweis: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren und an die Bauleitplanung weitergegeben. Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW weist darauf hin, dass der Planbereich im Einflussbereich der Grundwasserabsenkung und des späteren Grundwasserwiederanstieges im Rahmen des aktiven Braunkohletagebaus liegt. Beteiligter: Hinweis: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren und an die Bauleitplanung weitergegeben. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren und an die Bauleitplanung weitergegeben. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) Der Hinweis wird an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitergegeben. – 55 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde merkt an, dass BoAplus lediglich einen Wirkungsgrad von ca. 45 % haben soll. Ob dieser erreicht werden kann, wird angezweifelt, da es bislang weltweit kein BKK mit einem solchen Wirkungsgrad gibt. Aus den Antragsunterlagen ist nicht nachvollziehbar, ob der Wirkungsgrad tatsächlich erreicht werden kann und welche Annahmen und Berechnungen dem zugrunde liegen. Wenn RWE nicht in der Lage ist, die eingesetzte Braunkohle vollständig zu trocknen, bedeutet dies einen deutlichen Verlust von Wirkungsgraden und Effizienz. Beteiligter: Anregung: 012 017 BoAplus wird mit einem Wirkungsgrad von ca. 45 % das weltweit effizienteste BKK. Entsprechend den der Regionalplanänderung zugrunde liegenden Unterlagen plant RWE Power für das Kraftwerk BoAplus eine Weiterentwicklung der modernen BoATechnologie durch den Einsatz einer Wirbelschichttrocknungsanlage mit interner Abwärmenutzung (WTA). Dabei werden die Vorteile der bewährten Rohbraunkohlentechnik mit der Trockenbraunkohlentechnologie verbunden, um den genannten Wirkungsgrad von ca. 45 % und gleichzeitig eine deutliche höhere Flexibilität zu erreichen. Die Trockenbraunkohlentechnologie wurde zunächst in einer Demoanlage in Frechen und anschließend in einer Pilotanlage in Niederaußem über mehrere Jahre getestet und weiterentwickelt. Auf Grundlage dieser Entwicklung wurde nach Auskunft von RWE Power die Kombination der bewährten Rohbraunkohlenfeuerung mit einer Trockenbraunkohlenfeuerung als nächster Technologieschritt für BoAplus ausgewählt. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) regt eine Befristung der Betriebsgenehmigung für BoAplus mit nachfolgender Begründung an: Die Kohle für BoAplus wird aus den Tagebauen der Region geliefert. Eben diese Tagebaue haben stets dramatische Folgen für Mensch und Natur. Die aktuellen Tagebaue im Rheinischen Revier Hambach, Garzweiler und Inden hinterlassen nach ihrer Auskohlung gigantische Restlöcher, die Ende des Jahrhunderts mit Wasser gefüllt werden sollen. Die technische Beherrschbarkeit (z.B. Hangstabilität, Befüllung) ist fragwürdig, der Braunkohlebergbau wird zur Alt-/Ewigkeitslast. Mit dem weiteren Ausbau der Braunkohleinfrastruktur wie beispielsweise BoAplus werden Sachzwänge zum Aufschluss neuer Tagebaue geschaffen. Die genehmigten Abbaureserven in Garzweiler II reichen noch bis 2045, dann wird BoAplus erst maximal 25 Jahre in Betrieb sein, weit weniger als die bisher übliche Laufzeit von BKK. Dies könnte zur Erschließung weiterer Braunkohlevorkommen führen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitergegeben. Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele und Grundsätze. Begrenzung von Laufzeiten können durch Festlegungen in einem Raumordnungsplan nicht angeordnet werden. Die konkrete rechtliche Umsetzung einschließlich einer eventuellen Befristung der Nutzungen wird rechtlich verbindlich in der nachfolgenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung geregelt. Ob sich ein Kraftwerk innerhalb der zur Verfügung stehenden Kohlereserven amortisiert, wird vom Vorhabenträger nach ökonomischen Kriterien beurteilt. Die grundsätzliche Entscheidung zur Gewinnung der Braunkohle im Rheinischen Revier in den Tagebauen Garzweiler, Inden und Hambach ist über die rechtskräftigen Braunkohlepläne nach LPlG NRW erfolgt. Die tatsächliche Umsetzung der Abbauverfahren erfolgt sukzessive über die nachfolgenden bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanungen in den einzelnen Abbaufeldern, die durch die Regionalplanänderung nicht präjudiziert werden. – 56 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Beteiligter: Hinweis: 017 001 Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Landesbetrieb Straßenbau NRW - Betriebssitz - Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die vorgelegte 5. Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren und an die Bauleitplanung weitergegeben. Folgende bauplanungs- bzw. genehmigungsrechtliche Hinweise werden zum Vorhaben gegeben: Mit der Errichtung von BoAplus werden folgende Straßen des Landesbetriebes in Anspruch genommen: B 477, L 279 und die Trasse der L 93n. L 93n: mit dem Planfeststellungsbeschluss wird Ende des Jahres 2012 gerechnet, als frühester Baubeginn ist das Jahr 2018 angestrebt. Wirtschaftsweg auf der Trasse der L 93n: Zwischen Knoten B 477 / L 279 / L 93n und der Bahntrasse ist eine Zufahrt vorgesehen. Hier ist eine Prüfung des Abstandes zum Knoten erforderlich. B 477: Entlang der Bundesstraße gilt eine Anbauverbotszone von 20 m, innerhalb der Anbaubeschränkungszone (40 m) ist die Zustimmung des Straßenbaulastträgers erforderlich. Für die Errichtung von Bauwerken mit einer Höhe größer 150 m ist ein Abstand von 30 m vom Fahrbahnrand einzuhalten. Nach Fertigstellung des Kraftwerkbaues wird die Fläche zwischen B 477 und Bahntrasse als Ausgleichsfläche verwendet. L 279: Entlang der Landesstraße gilt eine Anbaubeschränkungszone von 40 m. Hier ist ein Abstand von 30 m einzuhalten. Im Zuge der Straßenbaumaßnahmen soll der südlich der L 279 gelegene Radweg auf den nördlich der Landesstraße gelegenen Wirtschaftsweg verlegt werden. Querung der B 477: RWE möchte eine planfreie Fußgängerquerung über die B 477 herstellen: Als Mindestdurchfahrtshöhe sind dabei 4,70 m einzuhalten. – 57 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Beteiligter: Hinweis: 022 012 Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Im Umweltbericht wird auf die Veränderungen des Gillbaches durch Einleitung von Kühl- und Abwasser sowie Niederschlagwasser hingewiesen. Dies wird prognostisch gegenüber dem heutigen Zustand des Gewässers als positiv eingeschätzt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und Genehmigungs- bzw. Bauleitplanung weitergegeben. an die nachfolgenden Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW weist darauf hin, dass in den folgenden Genehmigungsverfahren bzw. der wasserrechtlichen Erlaubnis die notwendigen Regelungen zu treffen sind, die eine positive Entwicklung des Gewässers garantieren. Beteiligter: Anregung: 176 002 Stadt Bergheim Die Stadt Bergheim regt an, für Bereiche, die während der Bauphase durch Schallemissionen belastet werden könnten aber nicht in den Planbereich der zur Zeit erarbeiteten verbindlichen Bauleitplanung fallen, im Regionalplan Aussagen zu treffen, ob diese Auswirkungen bereits rechtlich abgesichert sind oder welche Anstrengungen zur Minderung der Belastung vorgenommen werden können. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitergegeben. Anforderungen an den Lärmschutz in der Bauphase sind im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu regeln. Dies wurde in einem Abstimmungsgespräch zwischen der Stadt Bergheim und dem Dez. 53 der Bezirksregierung Köln bestätigt. Während der Baudurchführung werden bei Beschwerden Immissionsmessungen durchgeführt und die Einhaltung der Vorgaben der AVV Baulärm überprüft. Bei Überschreitungen werden entsprechende Maßnahmen durch die Bezirksregierung Köln ergriffen. Beteiligter: Anregung: 176 004 Stadt Bergheim Die Stadt Bergheim informiert, dass durch die stetige Feinstaubbelastung des Tagebaus Hambach die Aufstellung eines Luftreinhalteplanes erforderlich wurde. Dieser verpflichtet alle Beteiligten, Maßnahmen zur Feinstaubbelastungen zu identifizieren und ggf. umzusetzen. Der Neubau von BoAplus wird dieses Ziel Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitergegeben. – 58 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde deutlich unterstützen. Die Stadt Bergheim regt an, eine zusätzliche Dauer-Mess-Stelle auf Bergheimer Stadtgebiet einzurichten, um in Relation zu der heutigen Ausgangsbelastung diese Prognose in den nächsten Jahren überprüfen zu können und weitere Erkenntnisse für das vorgenannte Luftreinhalteplanverfahren zu gewinnen. Beteiligter: Hinweis: 256 001 Erftverband Der Erftverband weist darauf hin, dass die Abwasserentsorgung des Kraftwerks heute teilweise über die Kläranlage Auenheim erfolgt. Durch die Planung vorgesehene Änderungen in Menge und Qualität sind in den Unterlagen noch darzustellen, um die Veränderungen des Schutzgutes Wasser bewerten zu können. Beteiligter: Hinweis: 256 002 444 001 und an die nachfolgenden Eine Fortschreibung des Umweltberichtes zum Aufstellungsbeschluss ist nicht vorgesehen. Vielmehr werden ergänzende Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren zum Thema Umwelt im weiteren Verfahren bei der Erstellung der Unterlagen zur Planaufstellung in die „Zusammenfassende Erklärung“ gemäß § 11 Absatz 3 ROG aufgenommen. Damit ist sichergestellt, dass dem Regionalrat alle für die Abwägung maßgeblichen Sachverhalte vorliegen. Erftverband Der Erftverband macht deutlich, dass die Dimensionierung der wasserwirtschaftlichen Anlagen im weiteren Verfahren frühzeitig mit ihnen abzustimmen ist. Beteiligter: Hinweis: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Genehmigungsverfahren weitergegeben. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Genehmigungsverfahren weitergegeben. und an die nachfolgenden Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Genehmigungsverfahren weitergegeben. und an die nachfolgenden Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26, Luftverkehr Die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Luftverkehr weist darauf hin, dass sich der vorgesehene Standort für BoAplus außerhalb von Bauschutzbereichen nach § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) befindet. – 59 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Beteiligter: Hinweis: 444 002 Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26, Luftverkehr Die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Luftverkehr weist darauf hin, dass gemäß § 14 LuftVG für den Standort auf Folgendes zu achten ist: zielt das Genehmigungsverfahren nach BImSchG auf die Errichtung eines Luftfahrthindernisses, d.h. eines Bauwerks höher 100 m über Grund ab, so ist vorab die luftrechtliche Prüfung und Entscheidung der zuständigen Luftfahrtbehörde NRW (Bezirksregierung Düsseldorf) erforderlich. Beteiligter: Hinweis: 444 003 444 004 und an die nachfolgenden Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Genehmigungsverfahren weitergegeben. und an die nachfolgenden Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Genehmigungsverfahren weitergegeben. und an die nachfolgenden Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26, Luftverkehr Die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Luftverkehr weist darauf hin, dass sich der geplante Kraftwerksstandort in der militärischen Anlagenschutzzone (vgl. § 18a LuftVG) des Flughafens Nörvenich befindet. Dies ist ebenfalls im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Beteiligter: Hinweis: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Genehmigungsverfahren weitergegeben. Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26, Luftverkehr Die hohen Anlagenteile des Kraftwerks werden höchstwahrscheinlich als Luftfahrthindernis mit einer Nachthindernisbefeuerung versehen. Die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Luftverkehr weist darauf hin, dass dies bei der optischen Bewertung der Anlage mit zu berücksichtigen ist. Beteiligter: Hinweis: 444 005 Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26, Luftverkehr Die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Luftverkehr weist darauf hin, dass sich das Segelfluggelände Bergheim ca. 5 km westlich des geplanten Standortes befindet. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren und an die Bauleitplanung weitergegeben. Nach dem aktuellen Planungsstand ergibt sich daraus kein rechtliches oder faktisches Umsetzungshindernis für den Regelungsinhalt bzw. die Umsetzung der – 60 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde 5. Regionalplanänderung. THEMA PLANENTWURF Beteiligter: Hinweis: 174 004 Rhein-Erft-Kreis Der Rhein-Erft-Kreis begrüßt die vorgesehene Zweckbindung Kraftwerksanlagen für den GIB Niederaußem. Beteiligter: Anregung: 176 003 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Stadt Bergheim Bereits im vorangegangenen Scopingverfahren regte die Stadt Bergheim an, mögliche Ausgleichsmaßnahmen im Umkreis der Bergheimer Wohnstandorte mit Sichtbeziehung zum Braunkohlenkraftwerk hinsichtlich der abschirmenden Wirkung (Ortsrandbegrünung) zu überprüfen. Dies ist in der Bauleitplanung erfolgt. Darüber hinaus wird aber angeregt, bereits auf Ausgleichsflächen zu beschrieben und darzustellen. Regionalplanebene die Der Anregung nicht wird gefolgt. Die Festlegungen zur Umsetzung der naturschutz-rechtlichen Kompensationsflächen erfolgen nach den geltenden rechtlichen Vorgaben im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung. Raumordnerische Vorgaben würden diese Abwägung vorwegnehmen. Eine Vorfestlegung bereits im frühen Planungsstadium der Regionalplanung würde eine fachgerechte Kompensationsplanung erschweren. Auf der Grundlage des aktuellen Standes der Bauleitplanung (Stand: Entwurf Bebauungsplan Nr. 261/NA der Stadt Bergheim, Februar 2013) hat eine Abstimmung mit der Stadt Bergheim und der Regionalplanungsbehörde u.a. hinsichtlich der Kompensationsmaßnahmen stattgefunden. Die angeregten Ortsrandbegrünungen sind dabei im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt worden. Beteiligter: Anregung: 176 005 Stadt Bergheim Die Stadt Bergheim regt an, bereits auf der Ebene der Regionalplanänderung detailliert auf die zeitliche Befristung bzw. die zukünftige Nutzung nach Rückbau der Baustelleneinrichtungsflächen einzugehen. Der Anregung wird nicht gefolgt. Unabhängig davon wird die Stadt Bergheim in den vorbereitenden und Der Vorhabenträger hat sich bereits verpflichtet (vgl. Antragsunterlagen), die Sie wird an die nachfolgende Bauleitplanung weitergegeben. – 61 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme verbindlichen Bauleitplanverfahren eine Baustelleneinrichtungsflächen aufnehmen. Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde zeitliche Befristung der Baustelleneinrichtungsfläche zu rekultivieren (vgl. Verfahrensunterlage S. 143, Angaben zum Umweltbericht). Die in der Anregung angesprochene temporäre Nutzung der Baustelleneinrichtungsfläche kann nicht Gegenstand regionalplanerischer Regelungen werden, da das LPlG NRW keine befristete Regionalplandarstellung vorsieht. Auf der nachfolgenden Ebene der Bauleitplanung kann hingegen eine solche temporäre Nutzung festgesetzt werden. Der aktuelle Entwurf der Bauleitplanung der Stadt Bergheim zum Planbereich (vgl. Entwurf Bebauungsplan Nr. 261/NA, Stand: Februar 2013) sieht für diese Flächen im Entwurf einen Agrarbereich vor. Dies entspricht der Darstellung des vorgelegten Entwurfes zur Regionalplanänderung, der für die in Rede stehende Baueinrichtungsfläche einen AFAB vorsieht, womit die dauerhafte (Nach-)Nutzung im Grundsatz gewährleistet ist. Beteiligter: Anregung: 176 007 Stadt Bergheim (Ortsbürgermeister) Durch Überschreiten der B 477 und der Bahnlinie in östlich Richtung zu Büsdorf hat RWE Power mit der Baustelleneinrichtungsfläche Zugriff auf die ökologisch und landwirtschaftlich wertvolle Kulturfläche vor Büsdorf genommen. Der Anregung wird nicht gefolgt. Diese wird an die nachfolgende Bauleitplanung weitergegeben. (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 176-005) Die Stadt Bergeheim regt an, die Rekultivierung dieser Flächen nach Beendigung der Baumaßnahme bereits im Regionalplanänderungsverfahren verbindlich festzulegen. THEMA SONSTIGES Beteiligter: Hinweis: 006 004 Landwirtschaftskammer NRW - Bezirksstelle für Agrarstruktur - Die Landwirtschaftskammer NRW weist darauf hin, dass bereits seit mehreren Jahren die Landwirtschaft und der Kraftwerksbetreiber zu verschiedensten Aspekten der Auswirkung des Kraftwerkbetriebes auf die örtliche Agrarwirtschaft im „Projekt Aukland“ zusammenarbeiten. Diese Kooperation sollte fortgesetzt werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an den Vorhabenträger weitergegeben. Anlässlich der Jahresbesprechung im Dezember 2012 wurde einvernehmlich unter – 62 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde allen Projektbeteiligten sowie unter Beteiligung des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes, dem Kreislandwirt und der Bezirksstelle für Agrarstruktur der Landwirtschaftskammer NRW die Fortsetzung der Untersuchung abgestimmt. Beteiligter: Bedenken: 012 001 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) stellt die rechtliche Antragsbefugnis von RWE Power zur Änderung des Regionalplans in Frage. Solche Planverfahren sind vielmehr nur von der Planungsabsicht der Kommune abhängig. Privatfirmen können ihre Absichten und Anregungen wie jede andere Person in das Aufstellungsverfahren der Regionalplanung einbringen. Darüber hinaus wird bezweifelt, dass RWE Power selbst einen ernsthaften Planungswillen hat, da der RWE Vorstandschef wiederholt darauf hingewiesen hat, dass der Neubau von Kohlekraftwerken unter den derzeitigen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen generell fraglich sei. Eine Investitionsentscheidung für den Neubau von BoAplus ist damit unwahrscheinlich. Dem Bedenken wird nicht gefolgt. Das LPlG NRW sieht in § 19 Absatz 2 ausdrücklich vor, dass ein Vorhabenträger eine Regionalplanänderung anregen kann. Die vorgelegten Unterlagen werden durch die Regionalplanungsbehörde geprüft. Der Regionalrat entscheidet eigenständig, ob ein Änderungsverfahren eingeleitet wird. Einen rechtlichen Anspruch auf Regionalplanänderung gibt es hingegen nicht, ein solches Verfahren kann daher nur angeregt und nicht beantragt werden. Das LPlG NRW definiert die Regionalplanung als Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen, das ROG schreibt für die Raumordnungsplanung das Gegenstromprinzip fest. Die Stadt Bergheim unterstützt das Vorhaben (vgl. Anregungen des Beteiligten 176) und betreibt zurzeit für das Plangebiet ein abgestimmtes Bauleitplanverfahren zur planerischen Vorbereitung von BoAplus. Die RWE Power hat mit Schreiben vom 20.06.2012 Frau Regierungspräsidentin Walsken den Willen zum Bau des Kraftwerkes BoAplus in Niederaußem bekräftigt (vgl. Anlage zur Erörterungsunterlage). Im Vorfeld dieses Erarbeitungsbeschlusses erfolgte durch die Unternehmensleitung der RWE Power AG auf Anfrage der Bezirksregierung Köln am 20.06.2012 eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Sachverhalt. In dieser wird durch RWE Power bekräftigt, zu den konkreten Planungen zur Errichtung von BoAplus zu stehen und sie unverändert fortzuführen. Diese Stellungnahme war dem Regionalrat vor Fassung des Erarbeitungsbeschlusses bekannt und wurde im Rahmen der Sitzung auch ausdrücklich behandelt. – 63 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Beteiligter: Anregung: 176 006 Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Stadt Bergheim Das Bauvorhaben wird während der Bauphase zu erheblichen Mehrbelastungen durch den von Schwerlast- und Baufahrzeugen erzeugten Baustellenverkehr führen. Dies betrifft insbesondere die ohnehin stark befahrenen Ortsdurchfahrten von Rheidt-Hüchelhoven, Niederaußem, Büsdorf und Fliesteden. Aus diesem Grund ergibt sich für die Stadt Bergheim eine besondere Dringlichkeit derjenigen Straßenbaumaßnahmen, die von Land und Bund zuletzt nur als nachrangig eingestuft wurden wie z.B. OU Stommeln-Büsdorf (L 93n) oder die OU Niederaußem-Hüchelhoven (B 477n). Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und an die Straßenbauverwaltung sowie den Regionalrat weitergegeben. Der Regionalrat kann durch seine Beschlüsse zumindest auf der regionalen Ebene eine Priorisierung formulieren. Die Stadt Bergheim regt deshalb an, eine erneute Priorisierungsüberprüfung durch die Straßenbehörden in die beabsichtigte Regionalplanänderung einzubinden. Beteiligter: Hinweis: 176 010 Stadt Bergheim (Ortsbürgermeister) Die Stadt Bergheim weist darauf hin, dass die Baustellenverkehre die Ortschaften Büsdorf und Fliesteden verkehrsmäßig sehr stark zusätzlich belasten werden. Daher soll die Landesregierung die finanziellen Mittel zur Realisierung der 93n zur Verfügung stellen. Beteiligter: Hinweis: 176 011 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 176-006) Stadt Bergheim (Ortsbürgermeister) Die Stadt Bergheim macht deutlich, dass sich durch die baulichen Belastungen die Preise der Immobilien im Einzugsbereich des Kraftwerks mindern werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Regionalplanung betrachtet nicht die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Immobilienmärkte im Planänderungsgebiet. Beteiligter: Anregung: 325 003 Gemeinde Rommerskirchen Die Gemeinde Rommerskirchen befürchtet, dass, entgegen der Aussagen des vorgelegten Verkehrsgutachtens, aufgrund der zu erwartenden Verkehrsströme Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und an die Straßenbauverwaltung – 64 – Bezirksregierung Köln März 2013 5. Regionalplanänderung – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) – Kurzfassung der Stellungnahme Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde zum und vom neuen Kraftwerksstandort eine höhere Belastung der Bundesstraßen im Gemeindegebiet zu erwarten ist. sowie den Regionalrat weitergegeben. Daher regt sie an, dem Bau der Bundesstraßen B 477n (zwischen Anstel und Rommerskirchen) und der B 59n (Sinsteden) weiterhin höchste Priorität einzuräumen. Beteiligter: Anregung: 420 002 Der Regionalrat kann durch seine Beschlüsse zumindest auf der regionalen Ebene eine Priorisierung formulieren. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Bei durchschnittlich 70 % Pachtanteil im Rhein-Erft-Kreis sind bei Flächenverlusten besonders häufig Pächter wirtschaftlich betroffen. Der Anregung wird nicht gefolgt aber der nachfolgenden Bauleitplanung weitergeleitet. Der Rheinische Landwirtschaftsverband regt deshalb an, bei Umsetzung der Planung darauf zu achten, dass dies sozialverträglich erfolgt und den betroffenen Pächtern durch den Vorhabenträger Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden. Der Regionalplan regelt keine privatwirtschaftlichen Nutzungsbedingungen. Beteiligter: Anregung: 420 005 Die planerische Konkretisierung und Umsetzung des Vorhabens erfolgt in der nachfolgenden Bauleitplanung. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Den Planunterlagen ist nicht zu entnehmen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Mindererträge aufgrund er Verschattung durch Kühlturmschwaden zu erwarten sind. Der Rheinische Landwirtschaftsverband regt daher an, die Untersuchungsergebnisse aus dem Forschungsvorhaben „Aukland“ im Rahmen der Planung zu berücksichtigen und dieses fortzuführen, um belastbare Aussagen über zu erwartende Einflüsse des Vorhabens auf die angebauten Kulturen treffen zu können. Die Anregung wird an den Vorhabenträger weitergegeben. Anlässlich der Jahresbesprechung im Dezember 2012 wurde einvernehmlich unter allen Projektbeteiligten sowie unter Beteiligung des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes, dem Kreislandwirt und der Bezirksstelle für Agrarstruktur der Landwirtschaftskammer NRW die Fortsetzung der Untersuchung abgestimmt. – 65 – Regionalplanungsbehörde März 2013 Erörterungsunterlage – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) – ANHANG Übersicht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung Die Planunterlagen zur vorgesehenen Regionalplanänderung wurden bei der Bezirksregierung Köln und dem Rhein-Erft-Kreis in der Zeit vom 3. September bis 5. Oktober 2012 öffentlich ausgelegt. Nach Einsicht der Bürgerinnen und Bürger in die Planunterlagen wurden 169 Stellungnahmen fristgerecht abgegeben. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Stellungnahmen teils von Verbänden oder Bürgerinitiativen in Form von Unterschriftslisten abgegeben wurden und damit die Summe der Einwender gegenüber der Anzahl der Stellungnahmen höher ist. Nahezu 90 % der abgegebenen Stellungnahmen waren inhaltlich gleichlautend. Davon basiert wiederum der Großteil auf den Musterstellungnahmen von Greenpeace (vgl. Anlage zur Erörterungsunterlage). Im Folgenden werden die wesentlichen thematischen Inhalte der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wiedergegeben: Begründung / Energiepolitik Nahezu alle Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger richten sich gegen die Planbegründung bzw. grundsätzlich gegen die Begründung zum Bau von BoAplus. Die Planrechfertigung geht, so die Einwender, in ihrer Abwägung von falschen politischen, technischen und rechtlichen Vorgaben aus, die im Ergebnis zur Missachtung der aktuellen Klimaschutzpolitik führt. Ein Großteil der Stellungnahmen sieht durch den Bau von BoAplus einen klaren Verstoß gegen die internationalen, europäischen, nationalen und insbesondere die Klimaschutzziele des Landes NRW gegeben – der Bau des Braunkohlekraftwerks (BKK) verhindert das Erreichen der IV Regionalplanungsbehörde März 2013 Erörterungsunterlage – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) – verbindlichen Klimabeschlüsse. Es wird vorgebracht, dass mit der Realisierung von BoAplus insbesondere das im nordrhein-westfälischen Klimaschutzgesetz festgelegte CO2- Reduzierungsziel von 80 % bis zum Jahr 2050 nicht zu erreichen ist. Ab diesem Zeitpunkt sollte nach den Klimaschutzzielen die Stromversorgung zu 100 % aus EE erfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger rechnen damit, dass ab 2020 genug EE zur Verfügung steht, um auch den Braunkohlestrom zu kompensieren. Durch BoAplus, so einige Einwender, wird die Energiewende blockiert. In vielen Eingaben wird daher gefordert, dass RWE Power ein Klimaszenario bis 2050 vorlegen muss, damit die Klimafolgen von allen Planungsbeteiligten transparent bewertet werden können. Das neue Kraftwerk wird zu erheblich negativen Auswirkungen des Klimas sowohl auf lokaler als auch globaler Ebene führen, so die Bürgerinnen und Bürger. Braukohlekraftwerke haben im Vergleich zu allen anderen Kraftwerken den höchsten CO2-Ausstoß. Daher wird in vielen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde und dem Regionalrat Köln gefordert, statt der geplanten GIB-Erweiterung in Niederaußem, ein konkretes Konzept zur CO2-Minderung zu erarbeiten und einen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bis zum Jahr 2030 zu beschließen. Verlangt wurde auch, ein Alternativkonzept z.B. zum Bau von Windkraftanlagen zu erarbeiten und dieses gegen den Neubau von BoAplus abzuwägen. Weiterhin wurde in den Eingaben vorgebracht, dass das geplante Kraftwerk BoAplus mit einem (lt. Vorhabensträger) Wirkungsgrad von 45 % ineffizient ist. Die eingesetzte Kraftwerkstechnik ist veraltet oder wird in der dargelegten Ausführung nicht betrieben werden können. In der Begründung dazu wurde in den Stellungnahmen beanstandet, dass bei BoAplus die Kohlekraftwerktechnik theoretisch möglich ist, diese aber in der praktischen Umsetzung nicht zur Anwendung kommen kann. Wärmeauskoppelung ist aber eine Grundanforderung zur Nutzung der Brückentechnologien bzw. der Primärenergien, so die Einwender. Des Weiteren wird angemerkt, dass nur mit einer vollständigen Vortrocknung der Braukohle eine bessere Effizienz erreicht werden könnte. Warum diese nicht vorgesehen ist, kann von den Bürgerinnen und Bürgern nicht nachvollzogen werden. Auch die Berechung des angegebenen V Regionalplanungsbehörde März 2013 Erörterungsunterlage – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) – Wirkungsgrades von 45 % ist nicht ausreichend begründet. Gleiches gilt für die in den Unterlagen dargestellte Flexibilität der BoAplus-Technik. Weltweit fehlt dazu ein Referenzobjekt. Allerdings wird von einigen Einwendern dargestellt, dass die Technik zur Braunkohlenverstromung grundsätzlich nicht oder nur sehr eingeschränkt für flexible Stromerzeugung geeignet ist. Auch wurde angemerkt, dass sich die Zusicherungen von RWE in der Vergangenheit des Öfteren nicht bewahrheitet haben (vgl. Konzept zu KOBRA). Darüber hinaus verweisen viele Bürgerinnen und Bürger darauf, dass die Kohleverstromung als Brückentechnologie nur mit einer funktionierenden und bezahlbaren CCS-Technologie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Der Einsatz dieser Technik wird auf absehbare Zeit aus politischen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen weder bei BoAplus noch anderen Kohlekraftwerken möglich sein. Zurzeit wird in Köln Niehl ein wesentlich effizienteres GuD Kraftwerk mit einer Leistung von 1.000 MW gebaut. Wozu dann BoAplus noch notwendig ist, fragen einige Bürgerinnen und Bürger. Zur Grundlastsicherung sind die BKK nicht erforderlich. Dies hat der Ausfall der BoABlöcke in Neurath in der Vergangenheit gezeigt. Wird dies weiter als Planbegründung aufgeführt, ist dies durch entsprechende Gutachten nachzuweisen. Die Braunkohleverstromung ist, so die Bürgerinnen und Bürger, der größte Klimakiller Europas. Mit BoAplus wird die Nutzung dieser Technologie nur verlängert, sie unterstützt die Energiewende nicht. Davon, so wird in einigen Stellungnahmen behauptet, geht die Konzernspitze von RWE bereits aus. Der Vorstandsvorsitzende selbst schließt den Bau eines neuen Kohlekraftwerkes zurzeit aus, da diese Technik nicht zukunftsfähig bzw. wirtschaftlich ist. Auch das Energieunternehmen Vattenfall geht davon aus, so die Bürgerinnen und Bürger, dass die Rentabilität der Braunkohlenverstromung ab 2020 nicht mehr gegeben ist. Eine Rechtfertigung zur Änderung des Regionalplans ist damit nicht mehr gegeben. In vielen Stellungnahmen wird angemerkt, dass eine Reihe von Verpflichtungen aus dem Kraftwerkserneuerungsprogramm 1994 von RWE Power bis heute noch nicht eingehalten wurden. Da die Umsetzung dieses Konzeptes einen Kern der vorgelegten Planbegründung darstellt, fordern einige VI Regionalplanungsbehörde März 2013 Erörterungsunterlage – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) – Bürgerinnen und Bürgern eine transparente Darstellung, welche Verpflichtungen aus dem Kraftwerkserneuerungsprogramm erfüllt worden sind und welche nicht bzw. wie diese abgesichert sind. Verlangt wird in den Eingaben darüber hinaus, dass die Umsetzung der verbindlichen Aussagen zum Neubau, Stilllegung und Abriss konkretisiert und rechtlich sichergestellt werden müssen. Es ist zu gewährleisten, dass die Stromleistung am Standort Niederaußem und im Rheinischen Revier nicht erhöht wird. Mit der vorgelegten aktuellen Planung zur Änderung des Regionalplans werden, so der Tenor zahlreicher Stellungnahmen, die Forderungen des Regionalrates, die im Jahr 2007 als Vorgabe zur Überarbeitung des Regionalplans verabschiedet worden sind, nicht erfüllt. Dies betrifft im Wesentlichen die Dezentralisierung der Kraftwerksstandorte, die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie die Vorlage eines verbindlichen Stilllegungs- und Abrisszeitplanes. Die Bürgerinnen und Bürger befürchten, dass selbst diese Mindestanforderungen nicht erfüllt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die nicht eingehaltenen Stilllegungszusagen von RWE Power nach der Inbetriebnahme von BoA 1 verwiesen. Zahlreiche Einwender weisen darauf hin, dass die genehmigten Braunkohlevorräte etwa bis zum Jahr 2045 reichen werden. BoAplus wird hingegen eine technische Laufzeit von mindestens 40 Jahren aufweisen, könnte also bis zum Jahr 2060 Strom produzieren. Als Legitimationsgrundlage für den weiteren Betrieb und Ausbau von Braunkohletagebauen wird dies abgelehnt. Auch die Befürchtung, dass BoAplus trotz anderweitiger Beteuerungen zumeist unter Volllast laufen wird, könnte den Bedarf an neu aufzuschließen Braunkohlevorräten verstärken. Daher wird in vielen Stellungnahmen eine Befristung der BImSch-Genehmigung gefordert. Einige Stellungnahmen formulieren, dass der 2. Rahmenbetriebsplan Hambach rechtsunwirksam ist und der 3. und 4. Rahmenbetriebsplan Hambach noch gar nicht rechtmäßig erteilt worden sind. Damit ist die Versorgung von BoAplus mit Braunkohle rechtlich nicht gesichert und somit ernsthaft zweifelhaft. Somit kann das neue BKK aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht betrieben werden. Eine Planrechtfertigung ist damit nicht mehr gegeben, so die Einwender. VII Regionalplanungsbehörde März 2013 Erörterungsunterlage – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) – Die Bürgerinnen und Bürger wenden ein, dass BoAplus den Zielen einer nachhaltigen Energieversorgung und der Energiewende entgegen stehen und sich somit keine energiepolitische Notwendigkeit und Rechtfertigung für die vorgelegte Regionalplanänderung ergibt. Umwelt Neben den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürgern zur Planbegründung bezog sich der zweite Schwerpunkt der Schreiben auf die zu erwartenden Umweltwirkungen des Vorhabens bzw. die entsprechenden Angaben im vorgelegten Umweltbericht. In den Eingaben wurde vorgebracht, dass die Immissionsprognose, die im Rahmen der vorgesehenen Regionalplanänderung vorgelegt wurde, fehlerhaft ist. Im Einzelnen wurde dazu angeführt, dass die Emissionen der anderen Kraftwerke der Region unzureichend berücksichtigt wurden, die verwendeten Emissionsdaten nicht nachvollziehbar sind, nicht alle Ausbreitungs-Szenarien betrachtet wurden, die zugrunde gelegten Wetterdaten nicht aktuell sind und bestimmte Spitzenbelastungen nicht betrachtet wurden. Als nicht nachvollziehbar stellte es sich weiter dar, warum die Immissionsbelastung anhand von Jahresmittelwerten ohne Berücksichtigung von Spitzenbelastungen durch ungünstige Wetterbedingungen ermittelt worden sind. Demnach wird von einigen Einwendern die Richtigkeit der vorgelegten Immissionsprognose angezweifelt. Kritisiert wird auch, dass diese vom Vorhabenträger beauftragt wurde. In einigen Stellungnahmen ist daher gefordert worden, im Vorfeld der anstehenden Planentscheidung Langzeitmessungen vor Ort insbesondere in den besonders belasteten Gebieten wie den Tagebauen und Kraftwerksstandorten im Rheinischen Revier durchzuführen und die Ergebnisse zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird ein unabhängiges Immissionsschutzgutachten der LANUV NRW verlangt. VIII Regionalplanungsbehörde März 2013 Erörterungsunterlage – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) – Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass auch wenn sich die Emissionen durch die vorgesehene Abschaltung nicht insgesamt erhöhen werden, es durch die fortgesetzte Braunkohleverstromung in der Region zu einer weiteren Akkumulation von Schadstoffen wie z.B Quecksilber oder Uran kommen wird. Zahlreiche Einwender formulieren deutliche Zweifel an der fachlichen Belastbarkeit der gutachterlich berechneten Lärmbeurteilungspegel. Diese basieren lediglich auf intransparenten Berechnungen und nicht auf konkreten Bestandsmessungen; die berechneten Immissionspunkte sind falsch angeordnet und nicht ausreichend, so die Bürgerinnen und Bürger. Auch in diesem Zusammenhang werden Langzeitmessungen und ein unabhängiges Gutachten der LANUV NRW vor der Planentscheidung gefordert. Einwender vor Ort weisen darauf hin, dass das Kraftwerk Niederaußem bereits heute die in der Nacht rechtlich zulässigen Lärmwerte überschreitet. Bevor über die Neuerrichtung von Kraftwerksblöcken entschieden werden kann, ist der Vorhabenträger und Betreiber aufzufordern, die Einhaltung der Immissionsrichtwerte unverzüglich bereits für die bestehenden Kraftwerksblöcke sicher zu stellen, so der Tenor der Eingaben. Zum Immissionsschutz merkten einige Stellungnahmen an, dass für die Beurteilung der erheblichen Wirkungen von geplanten industriellen Anlagen, wie z.B. Luftbelastungen oder Lärmemissionen, u.a. der Abstandserlass 2007 NRW anzuwenden ist. Daraus lässt sich für ein Kraftwerk von 1.100 MW ein Vorsorgeabstand von 1.500 m zu einer Wohnbebauung ableiten. Dabei ist zu beachten, dass diese Entfernung durch die Planung für die Orte Auenheim, Niederaußem, Rheidt und Hüchelhoven unterschritten wird. Eine Begründung für diese Nichtbeachtung des Vorsorgeabstandes konnten die Bürgerinnen und Bürger den Planunterlagen nicht entnehmen. Einige Stellungnahmen bemängeln eine fehlerhafte Ermittlung und Bewertung der Verschattung. So wurden die Gebäudeschatten der neuen Kraftwerksanlagen nicht mit betrachtet. Auch zu dieser Thematik wird ein weiteres Gutachten gefordert. Die Einwender stellen fest, dass die IX Regionalplanungsbehörde März 2013 Erörterungsunterlage – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) – vorgesehenen Hybrid Kühltürme die direkte Umgebung von Kühlturmschaden entlasten wird, in weiterer Entfernung wird es aber zu einer vermehrten Kumuluswolkenbildung kommen. Im Genehmigungsverfahren zu BoA 2 und 3 wurden daher Nasskühltürme gefordert, um den Großraum Köln nicht weiter zu belasten. Da dies auch das kostengünstigere Verfahren ist, wird befürchtet, dass das alte Kühlkonzept auch für BoAplus zur Umsetzung kommen wird. Die BKK gehören zu den größten Feinstaub Emittenten. Daher wird befürchtet, dass es durch BoAplus zu einer weiteren Feinstaubbelastung in der ohnehin schon belasteten Region kommen wird. Dies wird von den Bürgerinnen und Bürgern abgelehnt. Die zu erwartende Überschreitung der erlaubten Grenzwerte widerspricht der Feinstaubrichtlinie der EU. Die Einwender sehen durch den Neubau von BoAplus eine weitere Standortkonzentration auf die Kraftwerksstandorte Neurath und Niederaußem. Dadurch werden insbesondere die anliegenden Ortsteile in unzulässiger Weise mit Luftschadstoffen belastet. Bei der Feinstaubbelastung werden dort bereits heute die zulässigen Tageswerte überschritten. Auch zu dieser Thematik werden unabhängige Gutachten gefordert. Es werden von den Bürgerinnen und Bürgern unzumutbare Belastungen durch Schattenwurf, Lärm, und Schadstoffe für das direkte Umfeld in dem ca. 16.000 Menschen leben befürchtet. Dies wird zu Atemwegserkrankungen und anderen Krankheiten führen. Einige Stellungnahmen fordern eine vertiefte Betrachtung der zu erwartenden Auswirkungen auf den Baustellen- und Betriebsverkehr. Die Einwender stellen heraus, dass eine Flächeninanspruchnahme von 23 ha und der damit verbundene Eingriff in Natur und Landschaft nicht notwendig sind. Das neue Kraftwerk kann auf der Fläche der 2012 abzuschaltenden 150 MW Blöcke errichtet werden. Die Planungen zu BoAplus umgehen das KWK-Gebot des BImSchG. X Regionalplanungsbehörde März 2013 Erörterungsunterlage – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) – Es ist den Einwendern nicht ersichtlich, wo die angeführten 700.000 t/a Biomasse zur Mitverbrennung herkommen sollen. Die Verfeuerung von Abfällen entspricht nicht den abfallrechtlichen Vorgaben. Landesplanung Einige Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung bringen vor, dass die vorgesehene Regionalplanänderung nicht mit den Zielen und Grundsätzen der Landesplanung d.h. dem Landesentwicklungsplan (LEP) NRW in Einklang steht. Dabei werden insbesondere die Ziele zur Freiraumsicherung des LEP NRW angeführt. Von den Einwendern wurde angezweifelt, ob die Inanspruchnahme von ca. 23 ha Freiraum im Sinne der landesplanerischen Ziele überhaupt erforderlich ist. Kritisch ist weiterhin angemerkt worden, dass auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen nicht ausreichend geprüft wurde, ob eine Modernisierung der Kraftwerke innerhalb der bereits bestehenden Bestandsflächen des GIB Niederaußem erfolgen könnte. Dazu wären auch die Abrisspotenziale der nicht mehr benötigten Anlagenteile zu betrachten. Der Flächenbedarf wird von den Einwendern als nicht nachgewiesen bewertet. Gefordert wurde ein dahingehendes Sachverständigengutachten. Verlangt wird darüber hinaus, die stillgelegten Kraftwerksflächen auf allen BKK-Standorten vollständig zurückzubauen und dem Freiraum zurückzugeben. Dazu hat sich RWE verbindlich zu verpflichten. Zahlreiche Stellungnahmen können nicht nachvollziehen, warum auf den vorhandenen Kraftwerksflächen des Standortes Frimmersdorf kein neues Kraftwerk errichtet werden kann. Es wird die Vermutung geäußert, dass dies ausschließlich auf den höheren Kosten begründet ist, die der Abriss in Frimmersdorf erfordern würde. Auch hier, so der Tenor, würde sich ein zielkonformer Alternativstandort ergeben. Die Planungen zu BoAplus werden von den Einwendern nicht als flächensparend und umweltschonend im Sinne der landesplanerischen Zielvorgaben angesehen. Die Freirauminanspruchnahme von 23 ha Freiraum wird als erhebliche Umweltwirkung festgestellt, hinzu kommen noch XI Regionalplanungsbehörde März 2013 Erörterungsunterlage – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) – die Flächen des Montageplatzes mit zusätzlich fast 20 ha. Auch die Überplanung von landwirtschaftlichen Flächen wird als nicht konform mit den raumordnerischen Zielen bewertet. Bei zentralen Großkraftwerken zur Braunkohleverstromung ist der Einsatz von KWK so gut wie unmöglich. Die Nutzung der Wärmeauskopplung bei BoAplus ist lediglich eine unrealistische Option und keine realistische Planungsalternative. Darin wird eine Abweichung von dem landesplanerischen Ziel gesehen, das die Nutzung und den Ausbau der KWK fordert. In einigen Stellungnahmen wird die Anregung gegeben, dass RWE Power in eine dezentrale Energieversorgung mit kleinen, verbrauchsnahen Energieanlagen einsteigen soll. Gefordert wird die volle Nutzung der Abwärme. Ebenfalls in Auslegung des raumordnerischen Ziels des LEP NRW, nach dem die EE gefördert werden sollen, werden von den Bürgerinnen und Bürger die Behörden aufgefordert, ein Konzept zum Ausbau der EE in NRW zu erarbeiten und dieses umzusetzen. Einige Stellungnahmen merken an, dass entgegen der in der Planbegründung dargestellten Bewertung keine vollständige Übereinstimmung der Planung mit den landesplanerischen Zielen gesehen wird. Es gibt Ziele im LEP NRW, die nicht durch das Vorhaben getragen werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Stellungnahmen, die im Verfahren abgegeben wurden, durchweg gegen die Erweiterung des GIB Niederaußem und den Bau von BoAplus ausgesprochen haben. XII