Daten
Kommune
Pulheim
Größe
483 kB
Datum
24.04.2013
Erstellt
16.04.13, 08:51
Aktualisiert
16.04.13, 08:51
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Bezirksregierung Köln
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
Teilabschnitt Region Köln
5. Regionalplanänderung - Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BoAplus)
Stand: März 2013
Erörterungsunterlage (Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen)
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Regionale Entwicklung, Kommunualaufsicht, Wirtschaft
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Telefon: 0221 / 147-2351 oder
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Regionalplanungsbehörde
März 2013
Erörterungsunterlage
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) –
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
I
1.
Regionalplanverfahren
I
2.
Ausgleichsvorschlag zur textlichen Darstellung des Planentwurfs
II
3.
Hinweis zur nachfolgenden Synopse
III
Erörterungssynopse
1
Thema BEGRÜNDUNG / ENERGIEPOLITIK
1
Thema LANDESPLANUNG
19
Thema UMWELTBERICHT
29
Thema BAULEITPLANUNG
47
Thema GENEHMIGUNGSVERFAHREN
53
Thema PLANENTWURF
61
Thema SONSTIGES
62
Anhang
IV
Übersicht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
IV
Begründung / Energiepolitik
IV
I
Regionalplanungsbehörde
März 2013
Erörterungsunterlage
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) –
Umwelt
VIII
Landesplanung
IX
II
Regionalplanungsbehörde
März 2013
Erörterungsunterlage
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) –
VORWORT
1.
Regionalplanverfahren
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat am 29.06.2012 die Erarbeitung der 5. Planänderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt
Region Köln, beschlossen. Die Planänderung bereitet raumordnerisch den Neubau des Kraftwerksblockes BoAplus vor. Der bestehende
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) Niederaußem soll in nord-östliche Richtung um ca. 23 ha erweitert werden. Die Fläche ist
heute als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) im Regionalplan dargestellt. Sowohl die neu zu schaffende Kraftwerksfläche als
auch die Bereiche im GIB Niederaußem, die bereits aktuell mit Kraftwerksanlagen bestanden sind, sollen darüber hinaus mit der
Zweckbindung „Kraftwerk“ belegt werden. Der GIB Niederaußem soll dauerhaft in der dargestellten Größe als Kraftwerksstandort
raumordnerisch gesichert werden.
Diese geplante zeichnerische Darstellung soll mit einem textlichen Ziel und Erläuterungen das Planungsziel näher beschreiben und einen
Bezug zu landesplanerischen bzw. fachrechtlichen Vorgaben aufzeigen.
Mit Schreiben vom 06.07.2012 wurden die gemäß Landesplandungsgesetz (LPlG) NRW zu beteiligenden Stellen und Personen des
Privatrechts gemäß § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) aufgefordert, zu der Planänderung Stellung zu nehmen. In der nachfolgenden Synopse
sind diese Stellungnahmen kurzgefasst und thematisch gegliedert aufgeführt. Zu jeder Stellungnahme wurde von der
Regionalplanungsbehörde ein Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen formuliert.
Die Synopse ist die Grundlage für den Erörterungstermin gemäß § 19 Absatz 3 LPlG NRW. Ziel des Termins ist es, mit den
Verfahrensbeteiligten ein Einvernehmen zu der vorgebrachten Anregung im Sinne eines abgestimmten Ausgleichsvorschlags zu erreichen.
Kann über einzelne der vorgebrachten Anregungen keine Einigkeit erzielt werden, so sind diese dem Regionalrat bei Planaufstellung
aufzuzeigen (vgl. § 19 LPlG NRW).
Parallel zur Beteiligung der öffentlichen Stellen wurde der Entwurf zur vorgesehenen Regionalplanänderung bei der Bezirksregierung Köln
und dem Rhein-Erft Kreis in der Zeit vom 03.09. - 05.10.2012 öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger konnten innerhalb dieser Frist
ebenfalls zum Verfahren Stellung nehmen. Die in diesem Rahmen fristgerecht vorgebrachten Einwendungen wurden bei der Erarbeitung der
Vorschläge zum Ausgleich der Meinungen (vgl. vorliegende Synopse, Stand: März 2013) berücksichtigt.
Eine zusammenfassende Darstellung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung findet sich im Anhang dieser Unterlage.
I
Regionalplanungsbehörde
März 2013
Erörterungsunterlage
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) –
Die Bewertung der Stellungnahmen hat zu einer geänderten textlichen Formulierung des Planentwurfes (Stand: Mai 2012,
Erarbeitungsbeschluss) geführt.
2.
Ausgleichsvorschlag (Stand: März 2013) zur textlichen Darstellung des Planentwurfes (Stand: März 2012)
Hinweis: Die Textergänzungen zur Entwurfsfassung sind unterstrichen, während entfallene Textteile durchgestrichen wurden.
In Kapitel B.3.6 `GIB für zweckgebundene Nutzungen´ der textlichen Darstellung des bekannt bemachten Regionalplanes Köln,
Teilabschnitt Region Köln wird ein neues Ziel und eine neue Erläuterung eingefügt:
Ziel
NEU (Rhein-Erft-Kreis)
Der in der Stadt Bergheim nördlich des Ortsteils Niederaußem dargestellte Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich für
zweckgebundene Nutzungen mit dem Symbol „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ dient der Sicherung als Standort für
ein Braunkohlekraftwerk.
Für den Kraftwerksstandort Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich Niederaußem ist bei Realisierung eines
Kraftwerksneubauvorhabens eine dauerhafte Kapazitätsobergrenze der Feuerungswärmeleistung von 9.300 MW thermisch
einzuhalten.
Erläuterung:
(NEU)
Das am Standort Bergheim-Niederaußem vorhandene Kraftwerk erzeugt Energie unter Verwendung Einsatz von Braunkohle aus den
landesplanerisch gesicherten Tagebauen Hambach und Garzweiler. Die Voraussetzungen für diese Nutzung sind an dem Standort durch die
vorhandene Infrastruktur, z.B. zur Kohlebereitstellung und zur Wasserversorgung, gegeben. Die Darstellung als GIB für zweckgebundene
Nutzungen mit dem Symbol Kraftwerk und einschlägige Nebenbetriebe soll die vorhandene Kraftwerksnutzung sichern und Planungen zur
Erneuerung des Braunkohlekraftwerks am Standort ermöglichen.
II
Regionalplanungsbehörde
März 2013
Erörterungsunterlage
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) –
Die Festlegung einer Kapazitätsobergrenze für den GIB Niederaußem „Kraftwerk“ dient der Sicherstellung der energiepolitischen Vorgaben
des LEP NRW. Die Ziele des Kapitels D.II Energieversorgung des LEP NRW sehen ausweislich der Vorbemerkungen und der Erläuterungen
eine Kraftwerkserneuerung mit der Steigerung der Energieproduktivität ohne Zubau von weiteren Kapazitäten und der Reduzierung der CO2Emissionen vor. Um dies sicherzustellen, wird für den Kraftwerksstandort Niederaußem bei Realisierung eines Kraftwerkneubauvorhabens
eine dauerhafte Kapazitätsobergrenze der Feuerungswärmeleistung von 9.300 MW thermisch festgelegt. Daraus geht hervor, dass der Neubau
eines Kraftwerkes im GIB Niederaußem zwingend mit der Stilllegung von bestehenden Kapazitäten verbunden ist. Diese ist spätestens
6 Monate nach Inbetriebnahme des neuen Kraftwerkes umzusetzen. Somit ist eine Kraftwerkserneuerung sichergestellt, die insgesamt zu
einer Reduktion des CO2-Ausstoßes am Standort Niederaußem führen wird.
Im Sinne des Ziels C.II 2.3 des LEP NRW sind nach der Stilllegung alter Kraftwerksblöcke am Kraftwerksstandort Niederaußem
Rückbaumaßnahmen umzusetzen. Diese können im Zusammenhang mit der nachfolgenden Bauleitplanung der Stadt Bergheim konkretisiert
und vereinbart werden. Des Weiteren soll in räumlicher Zuordnung zum GIB Niederaußem „Kraftwerk“ die Ansiedlung von industriellgewerblichen und landwirtschaftlichen Wärmeabnehmern durch die Stadt Bergheim und den Kraftwerksbetreiber gefördert werden.
3.
Hinweis zur nachfolgenden Synopse
Bei einigen vorgebrachten Stellungnahmen handelt es sich um Hinweise, d.h. lediglich feststellende Anmerkungen.
III
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
THEMA BEGRÜNDUNG / ENERGIEPOLITIK
Beteiligter:
Bedenken:
012
002
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND)
erhebt Bedenken gegen die Planbegründung. Durch den Bau eines neuen
Braunkohlenkraftwerkes werden trotz der angekündigten Stilllegung von vier
300 MW Altanlagen für Jahrzehnte hohe CO2-Emissionen festgeschrieben.
Aus Gründen der Versorgungssicherheit ist der Kraftwerksbau nicht erforderlich.
Das geplante Kraftwerk weist erhebliche Defizite bei der Ressourceneffizienz auf
und rechtfertigt aufgrund seiner negativen Umwelt-/Klimawirkungen keine regionalplanerische Festlegung.
BoAplus weist wegen seiner schlechteren Einsatz- und Regelfähigkeit
insbesondere gegenüber von Gaskraftwerken keinen sinnvollen Beitrag zur
Ergänzung der dargebotsabhängigen Strommengen aus erneuerbaren
Energiequellen. Das neue Kraftwerk bildet somit keine Brücke auf dem Weg ins
regenerative Energiezeitalter, sondern blockiert die Energiewende.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
In der vorgelegten Planbegründung ist dezidiert dargestellt worden, dass der
geplante Neubau von BoAplus und die damit verbundene Stilllegung von vier
300 MW Blöcken notwendig ist, da es sich dabei um einen wichtigen Schritt des
1994 zwischen dem Land NRW und der RWE Power AG vereinbarten
Kraftwerkserneuerungsprogramms handelt. Darin hat sich RWE u.a. dazu
verpflichtet, Zug um Zug die vorhandenen Braunkohlekraftwerksblöcke durch
Anlagen mit jeweils bester zur Verfügung stehender Technologie zu ersetzen.
Dies entspricht der Zielsetzung des LEP NRW zur Nutzung heimischer
Energieträger und Steigerung der Energieproduktivität (vgl. Planbegründung Kap.
5.2).
Das neue Braunkohlekraftwerk (BKK) hat mit > 45 % einen deutlich höheren
Wirkungsgrad als die vorhandenen Anlagen. Dies bedeutet, dass sich nach
Abschaltung der vier 300 MW Blöcke für die gleiche Stromerzeugung die
eingesetzte Kohlemenge reduziert und die CO2-Emissionen um ca. 30 % verringert
werden. Somit führt der Bau von BoAplus faktisch sowohl zur Verbesserung der
Ressourceneffizienz und ist darüber hinaus ein Beitrag zur CO2-Reduzierung.
Die Braunkohle sichert heute ca. 1/4 der deutschen Stromversorgung. Auch mit
dem fortschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) wird die Braunkohle
auch unter Berücksichtigung des bis 2022 vorgesehenen Kernenergieausstieges
mittelfristig eine Bedeutung im deutschen Energiemix übernehmen müssen.
Unabdingbar zur Erreichung der nordrhein-westfälischen Klimaschutzziele sind
Effizienzsteigerungen und stärkere Flexibilisierungen im gesamten Kraftwerkspark
sowie Stilllegungen von Altanlagen (Position der Landesregierung NRW zur
Energiewirtschaft, Umsiedlung Manheim, 2012).
BoAplus erfüllt diese Forderung, wie die vorgelegten Unterlagen darstellen, durch
– 1 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
deutlich gesteigerte Flexibilität und dem weltweit besten Wirkungsgrad für
Braunkohleanlagen in besonderem Maße. Somit dient das Vorhaben als
Ergänzung zum Ausbau der EE und stellt sicher, dass Ressourcen im rheinischen
Revier geschont und die CO2-Emissionen gesenkt werden. In dieser Form ist die
Braunkohleverstromung als Brückentechnologie geeignet.
Beteiligter:
Hinweis:
012
003
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) weist
darauf hin, dass in 2010 der Ausstoß an Treibhausgasen in NRW gegenüber dem
Vorjahr um 21,5 Millionen Tonnen (7,4 %) angestiegen ist.
Mit einem Anteil von fast 72 % ist Kohle in NRW die wichtigste Einsatzenergie für
die Stromerzeugung und damit hauptverantwortlich für die im bundesweiten
Vergleich hohen CO2-Emissionen. Etwa 41 % der Brutto-Stromerzeugung in NRW
entfallen auf den Energieträger Braunkohle.
2011 lag die Förderung und Nutzung der rheinischen Braunkohle auf einem
konstant hohen Niveau von 95,6 Millionen Tonnen. Während alle anderen Sektoren
ihren Beitrag zur Minderung der CO2-Emissionen geleistet haben, findet
Klimaschutz bei RWE Power nicht statt. Bei einem unveränderten Festhalten am
hohen Förderniveau würden die NRW-Klimaschutzziele unerreichbar.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele
und Grundsätze. Vorgaben sind dabei neben den Festlegungen des LEP NRW
auch die abgestimmten Klimaschutzprogramme bzw. Klimaschutzpläne der
Bundes- und Landesregierung. Diese sind bei raumordnerischen Entscheidungen
entsprechend zu berücksichtigen.
Festlegungen zu Minderungsbeiträgen an CO2-Emissionen einzelner Sektoren oder
zu Fördermengen an Braunkohle kann die Regionalplanung nicht leisten. Dazu
fehlt der Raumordnung u.a. auch der konkrete rechtliche Regelungsauftrag. Der
Regionalplan ersetzt keinen Klima-schutzfachplan.
Durch den Bau von BoAplus und der nachfolgenden Abschaltung der vier 300 MW
Blöcke wird es zu einer CO2-Reduzierung um 30 % bei gleicher elektrischer
Leistung und somit zu einem Minderungsbeitrag des Energieträgers Braunkohle
kommen. Dies entspricht auch der Verpflichtung, die sich für RWE aus dem
Kraftwerkserneuerungsprogramm von 1994 ergibt. Demnach ist die CO2-Emission
aus der Braunkohleverstromung bis zum Jahr 2030 um ca. 27 % zu reduzieren.
Darüber hinaus ist der Emissionshandel das maßgebliche Instrument zur
Reduktion auch der absoluten CO2-Emissionen. Diesem unterliegt RWE Power und
damit auch alle Braunkohlenkraftwerke bzw. alle auch die Braunkohle betreffenden
CO2-Emissionen.
Das Förderniveau von Braunkohle in den genehmigten Tagebauen ist nicht
Gegenstand der vorliegenden Planänderung.
– 2 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Beteiligter:
Hinweis:
012
004
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) weist
mit Blick auf die Planbegründung darauf hin, dass im Jahr 2009 auf dem G8-Gipfel
die Regierungschefs der führenden Industriestaaten eine Reduktion der globalen
Treibhausgasemissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 bis 2050 um mindestens
50 % beschlossen haben. Die Industriestaaten sollen dabei ihre Emissionen um
mindestens 80 % vermindern.
Die Bundesregierung bekennt sich im Koalitionsvertrag zu den Reduktionszielen
des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP). Danach soll der CO2Ausstoß in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 % und gestuft bis 2050 um 80
bis 95 % gesenkt werden und unter den Wert von 1990 sinken.
Die NRW Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vom Juli 2012
beschlossen, in einem ersten Schritt die CO2-Emissionen in NRW bis 2020 um
25 % sowie bis 2050 um 80 bis 95 % zu senken. Als zentrales Element für die
Neuausrichtung der Klimaschutz- und Energiepolitik in NRW soll ein
Klimaschutzgesetz verabschiedet werden, in dem diese Ziele verbindlich festgelegt
werden. Über einen Klimaschutzplan soll die Treibhausgasreduzierung zum Ziel
der Raumordnung werden, sämtliche Planungen sind dann auf Klimaverträglichkeit
und Energieeffizienz auszurichten.
Darüber hinaus wurde ein „Aktionsplan Rheinisches Revier“ mit den Leitzielen
vereinbart, die CO2-Emissionen im Rheinischen Revier zu senken und den Anteil
der regenerativen Energien an der Stromerzeugung zügig zu steigern.
Das Landesbüro macht deutlich, dass auf der Grundlage dieser Zielsetzungen des
Landes NRW die in Deutschland für das Jahr 2050 angenommene Zielgröße von
62 Millionen Tonnen CO2 nicht erreicht werden kann. Dazu bedarf es zukünftig
weitergehender
Reduktionsverpflichtungen
auf
der
Landesebene.
Ein
unverändertes Festhalten an der Braunkohleförderung und -verstromung würde
damit nicht im Einklang stehen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Es ist unklar, welche Bedeutung die Ausführungen
Regionalplanänderungsverfahren haben sollen.
für
das
aktuelle
Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele
und Grundsätze. Vorgaben sind dabei neben den Festlegungen des LEP NRW
auch die abgestimmten Klimaschutzprogramme bzw. Klimaschutzpläne der
Bundes- und Landesregierung. Diese sind bei raumordnerischen Entscheidungen
entsprechend zu berücksichtigen.
Festlegungen zu Minderungsbeiträgen an CO2-Emissionen einzelner Sektoren oder
zu Fördermengen an Braunkohle kann der Regionalplan nicht leisten (vgl. auch
Ausgleichsvorschlag zu 012-03).
Das Klimaschutzgesetz NRW wurde am 23.01.2013 vom Landtag beschlossen. Die
dort formulierte grundsätzliche Zielrichtung zur Reduzierung der CO2-Emissionen
um 25 % bis zum Jahr 2020 wird durch das Vorhaben BoAplus mit der
beabsichtigten CO2-Einsparung von 30 % unterstützt. Nach 2045 laufen die
Braunkohletagebaue aus.
Weitere wesentliche Aussage des Klimaschutzgesetzes NRW ist es, dass zukünftig
von der Landesregierung ein Klimaschutzplan erarbeitet werden wird, der dann
auch durch die Regionalplanung berücksichtigt werden soll. Darüber hinaus ist
dieser dann auch Grundlage für die raumordnerische Zielformulierungen des
überarbeiteten LEP NRW bzw. der zukünftigen Regionalpläne.
– 3 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Beteiligter:
Bedenken:
012
005
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) ist
der Meinung, dass der geplante Bau eines BKK den Klimaschutzzielen des Bundes
und des Landes NRW entgegensteht.
Nach den aktuellen politischen Vereinbarungen für NRW wird bis zum Jahr 2050
von einem CO2-Reduktionsziel von 80 % gegenüber 1990 ausgegangen. Dies sind
in der Gesamtemission 70 Millionen t/a CO2-Äquivalente/a. Allein die derzeit im
Bau befindlichen Kohlekraftwerke in NRW würden bereits zum Ausstoß von
36 Millionen t/a CO2-Äquivalenten und damit zur Hälfte des vereinbarten Budgets
führen. Hinzu kommen unbefristet genehmigte Altkraftwerke.
Die Bundesregierung billigt dem Stromsektor für das Jahr 2020 CO2-Emissionen
von max. 280 Millionen t/a zu. Dies ist eine Reduktion von 89 Millionen t/a
gegenüber dem Jahr 2006.
Daraus folgt, dass die nach 2006 in Betrieb gehenden neuen fossilen Kraftwerke in
der Summe max. 21 Millionen t/a emittieren bzw. die durchschnittlichen CO2Emissionen pro KWh nicht über 368 Gramm liegen dürfen. Dies ist unvereinbar mit
der Inbetriebnahme auch nur eines einzigen Kohlekraftwerkes.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele
und Grundsätze. Vorgaben sind dabei neben den Festlegungen des LEP NRW
auch die abgestimmten Klimaschutzprogramme bzw. Klimaschutzpläne der
Bundes- und Landesregierung. Diese sind bei raumordnerischen Entscheidungen
entsprechend zu berücksichtigen.
Festlegungen zu Minderungsbeiträgen an CO2-Emissionen einzelner Sektoren
kann die Regionalplanung nicht leisten. Dazu fehlt der Raumordnung u.a. auch der
konkrete rechtliche Regelungsauftrag. Der Regionalplan ersetzt keinen
Klimaschutzfachplan.
Durch den Bau von BoAplus und der nachfolgenden Abschaltung der vier 300 MW
Blöcke wird es zu einer CO2-Reduzierung um 30 % sowie einem verminderten
Einsatz von Braunkohle bei gleicher elektrischer Leistung kommen. Dies ist ein
spürbarer CO2-Minderungsbeitrag des Energieträgers Braunkohle.
Die Bedenken können von der Regionalplanung bzw. der vorgesehenen Änderung
nicht geregelt werden. Darüber hinaus sind diese auch nicht nachvollziehbar.
Somit ist auch das RWE Kraftwerkserneuerungsprogramm kein Beitrag zum
Klimaschutz solange der Durchsatz von Braunkohle auf dem gleich hohen Niveau
verbleibt.
Beteiligter:
Hinweis:
012
006
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND)
merkt an, dass anders als in den Unterlagen dargestellt, RWE Power mit der
Inbetriebnahme neuer Braunkohlenblöcke bislang keine alten Kraftwerksblöcke
gleicher Leistung still gelegt hat. Dies ist als einseitige Aufkündigung des 1994 mit
der Landesregierung vereinbarten Kraftwerkserneuerungsprogramms zu werten.
Im Falle der Nicht-Einhaltung der Vereinbarung war die Überprüfung des
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
RWE Power hat wie zugesagt alle sechzehn 150-MW-Blöcke im Rheinischen
Revier zum Jahresende 2012 endgültig stillgelegt. Dies wurde sowohl der
Bezirksregierung Köln wie auch dem Regionalratsvorsitzenden mit Schreiben vom
07.01.2013 schriftlich bestätigt.
– 4 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Braunkohleplans Garzweiler vereinbart worden.
Mit der Inbetriebnahme von BoA 1 in Niederaußem erfolgte keine Stilllegung von
Altanlagen. Auch wenn die im Genehmigungsbescheid von BoA 2 und BoA 3
vereinbarte Stilllegung verschiedener Kraftwerksblöcke bis 2012 und die im Falle
des Baus von BoAplus angekündigten Stilllegung der 300 MW Blöcke C bis F
vollzogen ist, bleibt es insgesamt bei einer deutlichen Erhöhung der
Kraftwerkskapazitäten gegenüber 1994.
Fester Bestandteil der Planungen bzgl. BoAplus und ausdrücklicher Planungswille
des Regionalrats Köln ist eine Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke am Standort
Niederaußem.
Zur Sicherstellung der Stilllegungsverpflichtung wird als Ausgleichsvorschlag
folgende neugefasste Zielformulierung vorgeschlagen (vgl. Vorwort dieser
Synopse):
„Der in der Stadt Bergheim nördlich des Ortsteils Niederaußem dargestellte
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen mit
dem Symbol „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ dient der Sicherung als
Standort für ein Braunkohlekraftwerk.
Für den Kraftwerksstandort Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich
Niederaußem ist bei Realisierung eines Kraftwerksneubauvorhabens eine
dauerhafte Kapazitätsobergrenze der Feuerungswärmeleistung von 9.300 MW
thermisch einzuhalten.“
Als Auslegungshilfe wird vorgeschlagen, folgende Erläuterung anzufügen:
„Das am Standort Bergheim-Niederaußem vorhandene Kraftwerk erzeugt Energie
unter Verwendung Einsatz von Braunkohle aus den landesplanerisch gesicherten
Tagebauen Hambach und Garzweiler. Die Voraussetzungen für diese Nutzung sind
an dem Standort durch die vorhandene Infrastruktur, z.B. zur Kohlebereitstellung
und zur Wasserversorgung, gegeben. Die Darstellung als GIB für zweckgebundene
Nutzungen mit dem Symbol Kraftwerk und einschlägige Nebenbetriebe soll die
vorhandene Kraftwerksnutzung sichern und Planungen zur Erneuerung des
Braunkohlekraftwerks am Standort ermöglichen.
Die Festlegung einer Kapazitätsobergrenze für den GIB Niederaußem „Kraftwerk“
dient der Sicherstellung der energiepolitischen Vorgaben des LEP NRW. Die Ziele
– 5 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
des Kapitels D.II Energieversorgung des LEP NRW sehen ausweislich der
Vorbemerkungen und der Erläuterungen eine Kraftwerkserneuerung mit der
Steigerung der Energieproduktivität ohne Zubau von weiteren Kapazitäten und der
Reduzierung der CO2-Emissionen vor. Um dies sicherzustellen, wird für den
Kraftwerksstandort
Niederaußem
bei
Realisierung
eines
Kraftwerkneubauvorhabens
eine
dauerhafte
Kapazitätsobergrenze
der
Feuerungswärmeleistung von 9.300 MW thermisch festgelegt. Daraus geht hervor,
dass der Neubau eines Kraftwerkes im GIB Niederaußem zwingend mit der
Stilllegung von bestehenden Kapazitäten verbunden ist. Diese ist spätestens
6 Monate nach Inbetriebnahme des neuen Kraftwerkes umzusetzen. Somit ist eine
Kraftwerkserneuerung sichergestellt, die insgesamt zu einer Reduktion des CO2Ausstoßes am Standort Niederaußem führen wird.
Im Sinne des Ziels C.II 2.3 des LEP NRW sind nach der Stilllegung alter
Kraftwerksblöcke am Kraftwerksstandort Niederaußem Rückbaumaßnahmen
umzusetzen. Diese können im Zusammenhang mit der nachfolgenden
Bauleitplanung der Stadt Bergheim konkretisiert und vereinbart werden. Des
Weiteren soll in räumlicher Zuordnung zum GIB Niederaußem „Kraftwerk“ die
Ansiedlung
von
industriell-gewerblichen
und
landwirtschaftlichen
Wärmeabnehmern durch die Stadt Bergheim und den Kraftwerksbetreiber gefördert
werden.
Beteiligter:
Hinweis:
012
007
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) weist
darauf hin, dass die Planung von BoAplus mit einer Leistung von 1.100 MW und
einem Wirkungsgrad von ca. 45 % kein positiver Beitrag zum Klimaschutz ist. Dies
gilt auch bei der Berücksichtigung der geplanten Stilllegung der Blöcke C-F und
damit der Außerbetriebnahme von 1.200 MW. Die Annahme einer dadurch
bedingten CO2-Einsparung von 3 Millionen t/a trägt nicht, da die alten
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Die angeführte Regelung durch den Markt ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr geht
die Landesregierung von einem sich ergänzenden Strommix aus (vgl.
Ausgleichsvorschlag zu 012-002).
– 6 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Kraftwerksblöcke am Standort Niederaußem nach den Gesetzen des Marktes
entsprechend mit steigendem Anteil der EE abgeschaltet worden wären, was
insgesamt zu einer realen CO2-Reduzierung geführt hätte.
Nicht der Kraftwerkstyp ist entscheidend für die absoluten CO2-Emissionen,
vielmehr die Menge der verfeuerten Braunkohle. Solange diese nicht drastisch
reduziert wird, kann RWE keinen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Vor dem Bau von BoA 1 hatte der Kraftwerksstandort Niederaußem eine
elektrische Leistung von 2.700 MW Nach Fertigstellung von BoAplus und
Stilllegung der Blöcke C-F würden in Niederaußem 3.480 MW produziert. Das wäre
laut Landesbüro eine Erhöhung um 30 %. Der Gesamtwirkungsgrad steigt aber
nicht in gleichem Maße. Das bedeutet für Niederaußem mehr verbrannte Kohle
(CO2-Ausstoß).
Beteiligter:
Hinweis:
012
008
BoAplus wird die vier Bestandsblöcke am Standort Niederaußem ersetzen und ist
somit eine Modernisierungsmaßnahme. Es erfolgt eine reale Reduzierung des
Primärenergieeinsatzes um mindestens 3 Millionen t Braunkohle pro Jahr bzw. des
CO2-Ausstoßes um 30 %, bei gleicher Stromerzeugung. Dies führt zu einer
deutlichen Steigerung des Wirkungsgrades.
Der Bau von BoAplus wird am Standort Niederaußem nicht zu einer Erhöhung der
gesamten elektrischen Leistung führen, da dies untrennbar mit einer
Stilllegungsverpflichtung von 1.200 MW elektrischer Leistung verbunden ist.
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND)
widerspricht der Annahme, dass ein Neubaukraftwerk mit geringeren CO2Emissionen und höheren elektrischem Wirkungsgraden durch die Mechanismen
des Energiemarktes bzw. des Emission Trading System (ETS) quasi automatisch
Altkraftwerke verdrängen würde.
Dem EU-Emissionshandel wird vom Landesbüro in der europäischen Praxis seine
ökologische Lenkungswirkung abgesprochen.
Aufgrund des ineffizienten Emissionshandels und relativ geringer Kosten ist ein
Verdrängungswettbewerb
mit
kurzfristig
teureren
erneuerbaren
Energieversorgungsarten zu erwarten, was dem angestrebten Vorrang der EE
zuwider läuft. Dies gilt insbesondere dann, wenn in Deutschland produzierter
Kohlestrom in die Länder exportiert wird, die keine Einspeisevergütung für EE
Strom haben.
Europaweit unterdrücken die billigen deutschen Kohlekraftwerke damit die
Entwicklung von EE Anlagen, so das Landesbüro.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele
und Grundsätze. Vorgaben sind dabei neben den Festlegungen des LEP NRW
auch die abgestimmten Klimaschutzprogramme bzw. Klimaschutzpläne der
Bundes- und Landesregierung. Diese sind bei raumordnerischen Entscheidungen
entsprechend zu berücksichtigen.
Festlegungen oder Kritik zum ETS bzw. zu weiteren europäischen
Marktmechanismen ist nicht Aufgabe der Regionalplanung. Dazu fehlt der
Raumordnung der rechtliche Regelungs-/Handlungsauftrag.
Der Emissionshandel ist das politisch gewollte, maßgebliche Instrument zur
Reduktion auch der absoluten CO2-Emissionen. Hierbei handelt es sich um ein
Europäisches Steuerungsinstrument, das gerade nicht auf lokale Einzelstandorte
abzielt, sondern die globale Reichweite der weltweiten CO2-Emissionen im Blick
hat. Die hier geäußerte Auffassung des Landesbüros zum Marktmechanismus
kann daher so nicht nachvollzogen werden.
– 7 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Die Vorgaben des EU-Emissionshandels
Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
sind
in
den
nachfolgenden
In Deutschland sichert der rechtlich geregelte Einspeisevorrang der EE ab, dass
konventionelle Kraftwerke keine Marktverdrängung bewirken können.
Beteiligter:
Hinweis:
012
009
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND)
macht deutlich, dass entgegen der Aussage von RWE Power in der
Planbegründung die CCS-Technologie keine realistische Option zur Reduktion
kraftwerksbedingter CO2-Emissionen ist.
Zur Nutzung der CCS-Technologie fehlen die rechtlichen Grundlagen. Auch
energiewirtschaftlich bringt sie keine wirtschaftlichen Positiveffekte und ist zudem
mit zahlreichen Risiken verbunden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die zurzeit geltende Rechtslage verlangt für die Genehmigungsfähigkeit von neuen
fossilen Kraftwerksanlagen die Vorhaltung einer Fläche für die Nachrüstung einer
CO2-Abscheidung. Dieser Anforderung kommt die vorliegende Planung
ausdrücklich nach. Dies ist den Planunterlagen zu entnehmen.
RWE Power geht auch nicht mehr von einer Realisierung der theoretisch
denkbaren CO2-Minderungsoption aus. Das Pilotverfahren Goldenbergwerk wurde
aufgegeben.
Die Technologie der Rauchgaswäsche ist teuer, energieintensiv und erfordert einen
erheblichen Flächenbedarf. Auch die Frage der CO2-Lagerung ist bis heute
ungelöst. Bei der Abscheidung am Kraftwerk existieren zudem bisher unbeachtete
Gefahren.
Das Umweltbundesamt kommt deshalb zu dem Fazit, so das Landesbüro, CO2Abscheidung und -Speicherung seien keine dauerhafte Lösung und nicht
nachhaltig. Die NRW Landesregierung misst im Koalitionsvertrag 2012 -2017 der
CCS-Technologie keine praktische Relevanz für die Energiewirtschaft zu.
– 8 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Beteiligter:
Hinweis:
012
011
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND)
bringt vor, dass BoAplus lediglich bedingt netzverträglich ist. Der verstärkte Ausbau
der EE führt zu einem hohen Anteil stark fluktuierender Stromeinspeisung ins Netz.
Diese muss für eine Übergangszeit durch die bisher eher grundlastorientierten,
fossil gefeuerten Kraftwerke ausgeregelt werden.
Diesbezüglich haben die in Betrieb befindlichen BKK einen Systemnachteil: Sie
arbeiten allein grundlastorientiert und sind aufgrund ihrer mangelnden Flexibilität
gänzlich ungeeignet, die Anforderungen eines zukünftigen und zukunftsfähigen
Energiesystems zu erfüllen.
Laut RWE Power soll BoAplus eine den Gas- und Dampf-Kraftwerken ähnliche
Flexibilität aufweisen. Dies steht bislang lediglich in der Planbegründung, ein
Nachweis konnte noch nicht erbracht werden. Daher formuliert das Landesbüro
Zweifel in Bezug auf die Tauglichkeit von BoAplus zur Deckung der Residuallast.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Grundvoraussetzung für das langfristige Bestehen konventioneller Kraftwerke am
Energiemarkt ist, auf die volatile Einspeisung der EE reagieren zu können.
Die schon betriebene BoA-Technologie ist bereits heute in der Lage zum Beispiel
Laständerungsgeschwindigkeiten wie moderne Gas- und Dampf-Anlagen zu
erreichen, so der Vorhabenträger. Auch was die Mindestlast als weiteren
wesentlichen Flexibilitätsparameter betrifft, sind moderne BKK bereits heute als
hochflexibel einzustufen. Diese technischen Eigenschaften werden von BoAplus
nochmals verbessert. Dies wurde in den vorgelegten Unterlagen erläutert. Zur
weiteren Flexibilitätsverbesserung werden u.a. die Aufteilung der Leistung auf zwei
Kessel sowie der Einsatz eines neuartigen Feuerungskonzeptes beitragen. Damit
wird BoAplus auch die langfristige Marktanforderung erfüllen können.
Für die zukünftig häufiger auftretenden Abschaltungen sind die konventionellen
Kraftwerke weder technisch noch ökonomisch ausgelegt.
Durch den stetig wachsenden Anteil der EE werden mittel- bis langfristig die
Volllaststunden für Kohleblöcke deutlich geringer werden, was diese letztendlich
auch ökonomisch gefährden wird. Gemäß Sachverständigenrat Umwelt sollte die
verbleibende Nachfrage konventionellen Stroms aus Kraftwerken abgedeckt
werden, die für einen Betrieb im Bereich der Mittel- oder Spitzenlast ausgelegt sind.
Entsprechende Fachgutachten kommen zu der Einschätzung, dass Gaskraftwerke
die prädestinierten Partner der EE für die künftige Stromversorgung in Deutschland
sind. Für die BKK gibt es, so das Landesbüro, in einem zukunftsfähigen
Energiesystem keinen Platz mehr.
Beteiligter:
Hinweis:
012
013
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND)
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
– 9 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
macht deutlich, dass die Bundesregierung in ihrem Klimaschutzprogramm eine
jährliche Senkung des Stromverbrauchs um 0,5 % entsprechend 11 % bis 2020
unterstellt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist der Stromverbrauch
der privaten Haushalte und der Industrie weiterhin rückläufig. Zwischen 2006 und
2010 nahm dieser um 2,2 % ab.
Die Entwicklung des Stromverbrauches in Deutschland kann jedenfalls nicht zur
Begründung neuer Tagebauzulassungen oder Kraftwerksbauten verwendet
werden.
Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele
und Grundsätze. Vorgaben sind dabei neben den Festlegungen des LEP NRW
auch die abgestimmten Klimaschutzprogramme bzw. Klimaschutzpläne der
Bundes- und Landesregierung. Diese sind bei raumordnerischen Entscheidungen
entsprechend zu berücksichtigen.
Festlegungen zu Stromverbrauch oder entsprechende Reduzierungen kann die
Regionalplanung nicht leisten. Dazu fehlt der Raumordnung u.a. auch der konkrete
rechtliche Regelungsauftrag. Der Regionalplan ersetzt keinen Klimaschutzfachplan.
Das Förderniveau von Braunkohle in den genehmigten Tagebauen ist nicht
Gegenstand der vorliegenden Planänderung.
Beteiligter:
Hinweis:
012
014
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) weist
darauf hin, dass trotz des Teilausstieges aus der Atomkraft Deutschland aktuell mit
einem Jahresaustauschsaldo von ca. 4 Milliarden kWh weiterhin Netto
Stromexporteur bleibt. Dies wird als deutlicher Hinweis auf weiterhin existierende
Überkapazitäten an Anlagen zur Abdeckung der Versorgungssicherheit in
Deutschland gewertet.
Daraus lässt sich somit keine Notwendigkeit des Baus neuer Kohlekraftwerke zur
Sicherung der Energieversorgung ableiten.
Beteiligter:
Hinweis:
012
015
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Die Braunkohle sichert heute rund 1/4 der deutschen Stromversorgung. Auch mit
dem fortschreitenden Ausbau der erneuerbaren, stark schwankend und vorrangig
einspeisenden Energien, (welche aufgrund von temporären Überkapazitäten im
Übrigen maßgeblich zu dem heute noch verbliebenen Exportanteil beitragen) wird
die Braunkohle auch unter Berücksichtigung des bis 2022 vorgesehenen
Kernenergieausstiegs für den deutschen Energiemix mittelfristig eine Bedeutung
haben. Denn die Energieversorgung ist unabhängig von Wetterlagen und Tageszeit
kontinuierlich in jeder Minute im Jahr sicherzustellen. Hierfür sind moderne und
flexible konventionelle Kraftwerke wie BoAplus erforderlich.
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND)
macht deutlich, dass durch den liberalisierten Energiemarkt die Versorgung der
Region mit Elektrizität auch ohne RWE und dessen Braunkohlestrom jederzeit
gewährleistet ist. Zur Sicherheit der Energieversorgung ist der Neubau eines BKK
nicht erforderlich.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
(Vgl. auch Ausgleichsvorschlag zu 012-014)
– 10 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Beteiligter:
Hinweis:
012
016
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND)
formuliert, dass entgegen der Darstellung in den Planunterlagen die Braunkohle
kein subventionsfreier Energieträger ist. Verwiesen wird auf eine Studie des FÖS
(2010), die die staatlichen Begünstigungen mit Subventionscharakter
zusammenstellt und quantifiziert. Demnach gibt es bedeutende Vergünstigungen
bei der Energiebesteuerung, der Nichterhebung einer Förderabgabe sowie die
kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen im Rahmen des
Emissionshandels. Unter Berücksichtigung aller direkten und indirekten
Förderungen ist bis zum Jahr 2008 eine Gesamtsumme von 71,9 Milliarden €
nominal und 101 Milliarden € real errechnet worden.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Auch das Wuppertal-Institut hat in einer Studie Begünstigungen der Braunkohle
von mindestens 4,5 Milliarden € jährlich berechnet.
Die Bundesregierung weist die Rheinische Braunkohle in ihrem Subventionsbericht
nicht aus. Auf Basis der genannten Studie des Wuppertal-Institutes wurden bis
heute bereits mehrfach Anfragen zur Subventionierung der Rheinischen
Braunkohle an die EU-Kommission gerichtet, die diese nach eingehender Prüfung
der zugrunde liegenden Sachverhalte jeweils abschlägig beschieden hat. Dabei
wurden auch die vom Einwender aus den Studien beispielhaft zitierten
Sachverhalte betrachtet und festgestellt, dass in keinem Fall ein
Subventionstatbestand gegeben ist. So gelten die Nichtbesteuerung von zur
Verstromung eingesetzten Energierohstoffen und die stattdessen einheitliche
Besteuerung des erzeugten Stroms seit 2006 für alle relevanten Energieträger.
Auch die bis Ende 2012 durchgeführte ganz bzw. teilweise kostenlose Zuteilung
von CO2-Emissionszertifikaten wurde für alle CO2-emitierenden Kraftwerke
gleichermaßen durchgeführt. Eine Bevorzugung der Braunkohle ist nicht
erkennbar.
Damit wird deutlich, dass die Braunkohle nur bei Gewährung massiver finanzieller
Vergünstigungen des Staates und unter Verschiebung ökologischer und sonstiger
Folgekosten zu Lasten der Allgemeinheit konkurrenzfähig betrieben werden kann.
Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele
und Grundsätze. Vorgaben sind dabei neben den Festlegungen des LEP NRW
auch die abgestimmten Klimaschutzprogramme bzw. Klimaschutzpläne der
Bundes- und Landesregierung. Diese sind bei raumordnerischen Entscheidungen
entsprechend zu berücksichtigen.
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der einzelnen Energieträger erfolgt daher nicht
im Regionalplanänderungsverfahren.
Die Nicht-Erhebung einer Förderabgabe für die Rheinische Braunkohle ergibt sich,
so RWE Power, aus dem Eigentumsrecht des Bergbautreibenden. Anders als die
Rohstoffe Öl und Gas, die auf Basis abgabepflichtiger Konzessionen abgebaut
werden, wird Braunkohle im Rheinland aus sogenanntem Bergwerkseigentum
gewonnen. Dieses hat der Bergbautreibende bereits vor mehreren Jahrzehnten
von der jeweils zuständigen staatlichen Stelle sowie von privaten Dritten erworben.
– 11 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Beteiligter:
Hinweis:
012
018
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND)
macht deutlich, dass der Neubau von BoAplus selbst bei Berücksichtigung der
zeitgleichen Stilllegung von Altkraftwerksblöcken gleicher oder höherer elektrischer
Leistung ein Schritt wäre, der im eklatanten Widerspruch zu den Klimaschutzzielen
der Landesregierung und den energiepolitischen Erfordernissen stünde.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele
und Grundsätze. Vorgaben sind dabei neben den Festlegungen des LEP NRW
auch die abgestimmten Klimaschutzprogramme bzw. Klimaschutzpläne der
Bundes- und Landesregierung. Diese sind bei raumordnerischen Entscheidungen
entsprechend zu berücksichtigen.
Das Klimaschutzgesetz NRW wurde am 23.01.2013 vom Landtag beschlossen. Die
dort formulierte grundsätzliche Zielrichtung zur Reduzierung der CO2-Emissionen
um 25 % bis zum Jahr 2020 wird durch das Vorhaben BoAplus mit der
beabsichtigten CO2-Einsparung von 30 % unterstützt. Nach 2045 laufen die
Braunkohletagebaue aus.
Beteiligter:
Anregung:
012
022
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) regt
auch für die Strategische Umweltplanung zur Planänderung eine ganzheitliche
bzw. kumulative Betrachtungsweise insbesondere vor dem Hintergrund der
vorhandenen emittierenden Betriebe der Region an.
Das Rheinische Braunkohlerevier ist das Kernland der Stromerzeugung und
Energieversorgung in NRW. Abgestimmte Entwicklungsplanungen zur
Energiewirtschaft bzw. ein gesamtplanerisches Konzept zur Entwicklung oder
Weiterentwicklung des Energiemarktes gibt es für die Region allerdings nicht.
Insbesondere fehlt eine Auseinandersetzung mit den Zielformulierungen für die
Weiterentwicklung regenerativer Energien.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele
und Grundsätze. Vorgaben sind dabei neben den Festlegungen des LEP NRW
auch die abgestimmten Klimaschutzprogramme bzw. Klimaschutzpläne der
Bundes- und Landesregierung. Diese sind bei raumordnerischen Entscheidungen
entsprechend zu berücksichtigen.
Festlegungen zu Entwicklungsplanungen der Energiewirtschaft oder die
Entwicklung eines energiewirtschaftlichen Konzeptes für die Region kann die
Regionalplanung nicht leisten. Dazu fehlt der Raumordnung u.a. auch der konkrete
rechtliche
Regelungsauftrag.
Der
Regionalplan
ersetzt
keinen
Energiewirtschaftsplan.
Bei der Änderung von Regionalplänen ist nach § 12 Absatz 4 LPlG NRW bzw. § 9
ROG eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Der
– 12 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Untersuchungsrahmen bezieht sich dabei auf die Umweltwirkungen des
Vorhabens, einschließlich der zu erwartenden kumulativen Wirkungen und der in
Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten. Der Umweltbericht
zur Planbegründung (vgl. Anlage 2 der Verfahrensunterlage) dokumentiert diesen
Prüfungsschritt (vgl. dort S. 213 ff).
Eine Erweiterung des Regionalplanänderungsverfahrens hin zu einem regionalen
energiewirtschaftlichen Konzept kann daher nicht geleistet werden.
Beteiligter:
Hinweis:
015
001
Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk NRW
Der Deutsche Gewerkschaftsbund weist darauf hin, dass BoAplus der mit der
Landesregierung NRW 1994 getroffenen Vereinbarung zur Kraftwerkserneuerung
im Rheinischen Revier entspricht.
Beteiligter:
Hinweis:
015
002
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk NRW
Der Deutsche Gewerkschaftsbund macht deutlich, dass für den Bau von BoAplus
die genehmigten Flächen am Standort Niederaußem nicht ausreichen. Daher ist
eine Erweiterung um 23 ha erforderlich. Dieser Flächenverbrauch ist vertretbar, da
andere, positive Effekte der Anlage als Ausgleich wirken. Insgesamt kommt es zu
einer Verbesserung der Umweltsituation (erhöhte Flexibilität, Hybridkühlturm, 30 %
Reduzierung der CO2-Emission, Stilllegung und Rückbau von vier 300 MW
Blöcken) und nach Rückbau der Umfeldqualität.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die DGB Region Köln/Bonn begrüßt und unterstützt das Vorhaben am Standort
Niederaußem.
Beteiligter:
Anregung:
022
002
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW regt an, die in der
Planbegründung getätigte Äußerung, dass das Planziel der Regionalplanänderung
der Energiepolitik des Landes NRW nicht grundsätzlich widerspricht, näher zu
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Planbegründung legt unter Kapitel 3 (vgl. Verfahrensunterlage S. 6) und unter
– 13 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
erläutern.
Kapitel 5.2 (vgl. Verfahrensunterlage S. 25) die Übereinstimmung des Vorhabens
sowohl mit den aktuellen Zielen der Landesregierung zur Förderung der EE als
auch mit der landesplanerischen Zielsetzung zur Energieversorgung ausführlich
dar.
Beteiligter:
Hinweis:
174
002
Rhein-Erft-Kreis
Der Rhein-Erft-Kreis begrüßt grundsätzlich den vorgesehenen Ersatz und die
Erneuerung von Kraftwerkskapazitäten mit einem angepassten Bauvolumen am
bereits bestehenden und planerisch zu erweiternden Standort Niederaußem.
Beteiligter:
Hinweis:
178
001
Stadt Elsdorf
Die Stadt Elsdorf befürwortet die vorgelegte Regionalplanänderung zur
planerischen Sicherung des Kraftwerks BoAplus und weist darauf hin, dass die
Reduzierung der CO2-Immissionen (ca. 30 %) bei gleicher Stromerzeugung
ausdrücklich begrüßt wird.
Beteiligter:
Hinweis:
182
001
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Stadt Kerpen
Die Stadt Kerpen weist noch einmal ihre Stellungnahme im Rahmen des
Scopingverfahrens hin. Dort wurde darauf hingewiesen, dass die in den
Planerläuterungen aufgeführte Zusicherung „für den Betrieb des Kraftwerks keine
neuen Tagebaue erschlossen werden müssen“ nicht ausreichend ist. Vielmehr
sollte von RWE die für den Betrieb der vorhandenen und zukünftigen
Kraftwerksblöcke auf die geplanten Laufzeiten bezogen, benötigten Abbaumengen
und Förderorte (Tagebaue) angegeben werden.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Durch die anstehende Regionalplanänderung werden keine Sachzwänge für neue
Tagebaue gesetzt. Diese Entscheidung fällt in eigenständigen Plan-/
Genehmigungsverfahren, die durch eine Regionalplanänderung nicht präjudiziert
werden können.
Die grundsätzliche Entscheidung zur Gewinnung der Braunkohle im Rheinischen
Revier in den Tagebauen Garzweiler, Inden und Hambach ist über die
rechtskräftigen Braunkohlepläne nach LPlG NRW erfolgt. Die tatsächliche
Umsetzung der Abbauverfahren erfolgt sukzessive über die nachfolgende
– 14 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
bergrechtliche Rahmenbetriebsplanung in den einzelnen Abbaufeldern.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass in den Unterlagen zur Regionalplanänderung
eindeutig ausgeführt ist, dass neue Tagebaue bzw. Abbaufelder keine
Voraussetzung für BoAplus sind (vgl. Umweltbericht Kap. 2.3.1, S. 125 der
Verfahrensunterlage).
Beteiligter:
Hinweis:
183
002
Stadt Pulheim
Die Stadt Pulheim macht deutlich, dass die vorgelegten Planunterlagen die Frage,
warum nach Abschaltung der 150 MW-Altblöcke in Frimmersdorf und Niederaußem
Ende 2012 die Errichtung von BoAplus dennoch auf neu in Anspruch
zunehmenden Flächen erfolgen soll, anstatt die frei werdenden Altstandorte zu
nutzen, nicht beantworten. Die Alternativenprüfung im Rahmen der Umweltprüfung
scheidet diese Option zwar aus. Unterlagen, die eine Plausibilitätsprüfung zuließen,
fehlen jedoch. Das Fazit beruht überwiegend auf den Aussagen des
Vorhabenträgers.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Sowohl im Rahmen der Umweltprüfung (vgl. Verfahrensunterlage, Kap. 4.1
Planbegründung; und Kap. 1.2 Umweltbericht) als auch der raumordnerischen
Prüfung (vgl. Verfahrensunterlage Kap. 5.2 Planbegründung) wurde eine
Alternativenprüfung für die potenziellen Standorte Niederaußem, Neurath,
Goldenberg und Frimmersdorf hinsichtlich ihrer Eignung für die Realisierung des
Vorhabens BoAplus durchgeführt.
Die Inanspruchnahme von ca. 23 ha Freiraum am Standort Niederaußem ist im
Sinne des Ziels B.III. 1.23 des LEP NRW erforderlich. Die durchgeführte
Standortbewertung hat gezeigt, dass es an keinem der potenziell geeigneten
Standorte möglich ist, das Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt innerhalb der im
Regionalplan
dargestellten
Siedlungsräume
(GIB),
die
für
die
Braunkohleverstromung geeignet sind, umzusetzen. Dabei wurden auch die
Möglichkeiten zur Nutzung geeigneter Brachen und Rückbaupotenziale geprüft.
Für den Standort Frimmersdorf hat sich aktuell kein Nachverdichtungs- oder
Aufnahmepotenzial ergeben. Erst in ca. 5 Jahren nach Umsetzung der geplanten
Stilllegungen und den darauf folgenden Teilabrissen könnten sich ggf.
Flächenpotenziale durch Nachnutzungen ergeben. Eine durchgeführte
Standortanalyse (Gutachten Exponent 2012, vgl. Anlage zur Erörterungsunterlage)
hat ergeben, dass aufgrund umfangreicher Baufeldrestriktionen ein vollständiger
Rückbau der 100/150 MW-Blöcke bei vorgesehenem gleichzeitigem Weiterbetrieb
der 300 MW-Blöcke P und Q und für den aktuellen Neubau von BoAplus
realistischerweise nicht möglich ist. Dies bestätigt auch ein nach dem
Erarbeitungsbeschluss erstelltes weiteres Gutachten (Hochtief, 2013 vgl. Anlage
– 15 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
zur Erörterungsunterlage).
Am Standort Niederaußem werden im Bereich des Bestandskraftwerkes
Niederaußem nach der Umsetzung von BoAplus erste, wesentliche optisch
sichtbare Rückbauschritte vorgenommen. Das Unternehmen RWE Power
verpflichtet sich bis spätestens 5 Jahre nach Aufnahme des kommerziellen
Betriebes von BoAplus zum ebenerdigen Rückbau des Kamins West und zum
ebenerdigen Rückbau der fünf im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen
Kühltürme. Zusätzlich sind in dem zuvor genannten Zeitrahmen der Rückbau und
die Verfüllung des im Zusammenhang mit der Realisierung des Vorhabens
BoAplus nicht mehr erforderlichen Grabenbunkers im Kraftwerk Niederaußem
vorgesehen. Die Flächen bleiben weiter in das Betriebsgelände eingebunden,
geplant ist die Anlage eines Grünstreifens in Richtung Auenheim.
Die rechtlich verbindliche Sicherung der Abrissverpflichtung erfolgt über die
verbindliche Bauleitplanung.
Zur Sicherstellung wird als Ausgleichsvorschlag die Erläuterung zum neuen Ziel
entsprechend ergänzt (vgl. Vorwort der Synopse oder Ausgleichsvorschlag zu 012006).
Beteiligter:
Bedenken:
183
003
Stadt Pulheim
Die Stadt Pulheim kann nicht nachvollziehen, warum sämtliche 300 MW Blöcke bis
zur Inbetriebnahme von BoAplus weiterbetrieben werden müssen. Eine nachprüfbare Begründung ist den Planunterlagen nicht zu entnehmen. Es bestehen
Zweifel, ob eine rechtmäßige Abwägung auf dieser Grundlage erfolgen kann.
Dem Bedenken wird nicht gefolgt.
Die
300 MW-Blöcke
am
Standort
Niederaußem
haben
unbefristete
Genehmigungen und erfüllen sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die
Anforderungen des Marktes. Des Weiteren ist die Inbetriebnahme eines
Kraftwerkes mit neuen Technologien mit hohen Ausfallrisiken verbunden. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass die 300 MW-Blöcke auch weiterhin einen Beitrag zur
Versorgungssicherheit leisten, so der Vorhabenträger.
Die Stilllegungsverpflichtung ist unabdingbare Voraussetzung für die Erfüllung der
landesplanerischen Ziele zur Energieversorgung (vgl. Kap. D.II LEP NRW) und
damit Vorgabe für die vorgesehene Regionalplanänderung.
– 16 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Zur Sicherstellung der Stilllegungsverpflichtung wird als Ausgleichsvorschlag das
neue Ziel und die zugehörige Erläuterung entsprechend ergänzt (vgl. Vorwort der
Synopse oder Ausgleichsvorschlag zu 012-006).
Beteiligter:
Hinweis:
183
004
Stadt Pulheim
Die Stadt Pulheim weist darauf hin, dass die Zentralisierung der überregionalen
Kraftwerkskapazitäten an wenigen Standorten in der Region von ihr kritisch
gesehen wird.
Dies führt zu einer Belastung des Planungsraumes mit raumwirksamen
Einrichtungen für die Energieversorgung und steht einer sinnvollen Kraft-WärmeKopplung entgegen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Mit der vorliegenden Regionalplanänderung wird der Ersatz von vier
Bestandsblöcken ermöglicht, eine Kapazitätserhöhung oder weitere Zentralisierung
geht damit nicht einher.
Das auch BKK in der Lage sind, Fernwärme am Standort Niederaußem
wirtschaftlich zu nutzen, zeigen die Sachverhalte, die unter dem
Ausgleichsvorschlag 012-012 dargestellt wurden.
Die aktuelle und potenzielle KWK Nutzungsmöglichkeit durch ein BKK wurde bei
der regionalplanerischen Standortwahl in besonderer Weise beachtet (vgl.
Ausgleichsvorschlag 012-012).
Beteiligter:
Hinweis:
266
001
Kreiswerke Grevenbroich GmbH
Die Kreiswerke Grevenbroich begrüßen das Vorhaben von RWE Power für den
Neubau des Kraftwerkes BoAplus am Standort Niederaußem. Der neue Standort
ist neben dem alten Kraftwerk sinnvoll gewählt, so dass die vorhandene
Infrastruktur zukünftig weitergenutzt werden kann.
Beteiligter:
Hinweis:
283
001
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Industrie- und Handelskammer Köln
Die IHK Köln begrüßt die Errichtung eines neuen BKK und die dazu notwendige
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
– 17 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Änderung des Regionalplans Köln ausdrücklich.
Deutschland ist in hohem Maße auf den Import energetischer Rohstoffe
angewiesen.
Beteiligter:
Hinweis:
283
002
Industrie- und Handelskammer Köln
Die IHK Köln informiert, dass produzierende Unternehmen im Rahmen der von der
Bundesregierung
beschlossenen
Energiewende
ihre
internationale
Wettbewerbsfähigkeit erhalten müssen, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze in
Deutschland zu sichern.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Wichtige Voraussetzungen dafür sind Versorgungssicherheit auf höchstem Niveau
und wettbewerbsfähige Strompreise.
Beteiligter:
Hinweis:
283
003
Industrie- und Handelskammer Köln
Die IHK Köln weist darauf hin, dass die in den drei NRW-Tagebauen genehmigten
Lagerstättenvorräte ca. drei Milliarden Tonnen umfassen und voraussichtlich bis
zur Mitte des 21. Jahrhunderts reichen. Das geplante BKK würde aus diesen
Vorräten versorgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Mit BoAplus würde ein modernes und effizientes BKK mit einem Wirkungsgrad
> 45 % errichtet. In seiner Flexibilität ist es mit modernen Gaskraftwerken
vergleichbar. Somit wird die Rolle der Rheinischen Braunkohle als flexibler Partner
der EE weiter gestärkt.
Beteiligter:
Hinweis:
321
001
Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss begrüßt die vorgesehene Erneuerung der BKK in
Niederaußem im Rahmen des Kraftwerkserneuerungsprogramms.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
– 18 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Beteiligter:
Hinweis:
325
001
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Gemeinde Rommerskirchen
Die Gemeinde Rommerskirchen begrüßt grundsätzlich, dass durch die Planungen
langfristig Flächenvorsorge zum Erhalt einer leistungsfähigen Braunkohlewirtschaft
im Rheinischen Revier getroffen wird. Dies gilt ebenfalls für die Nutzung neuer
technischer Verfahren wie die Hybridkühlturmtechnik zur Sicherung der
Energieversorgung.
Beteiligter:
Hinweis:
403
006
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Zweckverband Naturpark Rheinland
Der Zweckverband Naturpark Rheinland begrüßt die Stilllegung und den Rückbau
der Altanlagen zu Gunsten eines Neubaus.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
THEMA LANDESPLANUNG
Beteiligter:
Bedenken:
006
001
Landwirtschaftskammer NRW - Bezirksstelle für Agrarstruktur -
Die Landwirtschaftskammer lehnt die Planung ab, da durch die Planung dem
Freiraum 23 ha Fläche entzogen werden. Zusätzlich ist ein Kompensationsbedarf
von mindestens 19 ha zu erwarten. Der überwiegende Teil dieser Flächen wird
zurzeit landwirtschaftlich genutzt und steht nach Realisierung des Projektes der
landwirtschaftlichen Produktion nicht mehr zur Verfügung.
Dem Bedenken wird nicht gefolgt.
Die vorgesehene Erweiterung des GIB Niederaußem führt zur Neudarstellung von
23 ha Siedlungsbereich. Der zusätzliche Kompensationsbedarf ist auf der
Planungsstufe der Regionalplanung nicht genau zu berechnen. Die nachfolgende
Bauleitplanung (Stand: Entwurf Bebauungsplan Nr. 261/NA der Stadt Bergheim
vom Februar 2013) geht von einem Kompensationsflächenbedarf außerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes von ca. 19,8 ha aus. Dabei sollen ca.
7 ha über produktionsintegrierte Maßnahmen der Landbewirtschaftung abgedeckt
werden.
Die Bedeutung des Vorhabens zur Sicherstellung der Energieversorgung (vgl. § 1
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)) sowie die landesplanerischen Zielsetzungen zur
Sicherung der Energieversorgung (vgl. Ziel D.II 2.1, 2.2, 2.3, 2.8 LEP NRW) steht
dem Ziel B.III 1.26 des LEP NRW entgegen, das den Schutz vor Beeinträchtigung
der land- und forstwirtschaftlich genutzten Böden im Interesse der
– 19 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Bodenfruchtbarkeit
und
zur
Lebensraumfunktionen vorsieht.
Erhaltung
ihrer
Regulations-
und
Zur landwirtschaftlichen Nutzung führt der Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region
Köln, in Kapitel D.1.2 unter Ziel 1 weiter aus, dass in den AFAB die
Nutzungsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten werden soll
und in den Bereichsteilen mit besonders guten landwirtschaftlichen
Produktionsbedingungen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten
Flächen für andere Nutzungen nur bei unabweisbarem Bedarf möglich ist.
Die Unabweisbarkeit des Bedarfes bzw. der Freirauminanspruchnahme zur
Erweiterung des GIB
Niederaußem zum Zwecke der Sicherung der
Energieversorgung
ist
in
der
Planbegründung
unter
Punkt
5.2
Freirauminanspruchnahme hinreichend dargestellt worden.
Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass trotz des Flächenverbrauches von
ca. 23 ha sowohl in der Stadt Bergheim als auch der Region weiterhin ein
funktionsfähiger landwirtschaftlicher Raum erhalten bleibt.
Bei der geplanten Erweiterung des GIB Niederaußem hat der Belang zur Sicherung
der Energieversorgung ein höheres Gewicht als der Verlust von 23 ha
landwirtschaftlichen Böden, insbesondere deshalb, da die Folgen für die
Landbewirtschaftung im Planungsraum als nicht erheblich zu bewerten sind.
Beteiligter:
Bedenken:
012
012
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND)
kritisiert, dass die im LEP NRW (Ziel D.II.2.5) festgesetzten verbrauchsnahen
wirtschaftlichen Potenziale der kombinierten Strom-Wärmeerzeugung zum Zwecke
einer möglichst rationellen Energieversorgung ausgeschöpft werden müssen.
NRW will den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an der Stromerzeugung bis
2020 auf mehr als 25 % (heute 12 %) erhöhen. Zur Verbesserung des
Energienutzungs-grades kommt der KWK somit unbestreitbar eine besondere
Bedeutung zu. NRW verfügt dabei grundsätzlich über ein im bundesweiten
Den Bedenken wird nicht gefolgt
Grundvoraussetzung zur Erfüllung der angeführten landesplanerischen Zielvorgabe
zur Förderung der KWK ist, dass das Kraftwerk BoAplus technisch für eine
Wärmeauskopplung geeignet ist. Das dem so ist, kann den vorgelegten Unterlagen
des Vorhabenträgers unstrittig entnommen werden.
Wesentlich ist aber darüber hinaus, dass die Standortwahl für das Kraftwerk dieses
Ziel in besonderem Maße beachtet hat.
– 20 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Vergleich überdurchschnittliches Potenzial.
Das gilt nicht für die Nutzung der Braunkohle: Sie erfolgt wegen ihrer physikalisch
ungünstigen Eigenschaften überwiegend tagebaunah und damit entfernt von
Siedlungen d.h. den Fernwärmenutzern. Die Stromerzeugung aus Braunkohle ist
somit im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern ineffizient.
Der Hinweis in den Antragsunterlagen, dass eine Wärmeauskoppelung bei
BoAplus technisch vorgesehen ist und bei Bedarf durchgeführt werden könnte, ist
völlig nutzlos, so das Landesbüro. Dem landesplanerischen Auftrag zur Erhöhung
der Energieproduktivität und Energieeinsparung (vgl. LEP NRW, Kap. D II) wird so
nicht entsprochen.
Niederaußem hat bereits heute eine 10 mal höhere Wärmeauskopplung als die
potenziellen Standorte Neurath und Frimmersdorf:
Nutzwärme als KWK in 2012:
• Niederaußem 577.776 (MWh)
• Neurath 57.523 (MWh)
• Frimmersdorf 11.246 (MWh)).
Aktuell übernehmen u.a. die vier bestehenden 300 MW die dargestellte
Wärmelieferung in Niederaußem, BoAplus wird diese Funktion ersetzen.
Darüber hinaus bietet sich am Bergheimer Standort die Möglichkeit, die
auskoppelbare Wärmeleistung kurzfristig deutlich auf ca. 1.000.000 MWh/a zu
steigern. Der anliegende Veredelungsstandort Fabrik Fortuna Nord wird dazu zwei
alte Kessel stilllegen und die Prozesswärme vom Kraftwerksstandort Niederaußem
beziehen.
Eine wirtschaftliche bzw. nachhaltige Fernwärmenutzung ist zukünftig für den
klassischen Siedlungsbereich ungleich schwerer zu realisieren als über die
industriell-gewerblichen oder landwirtschaftlichen Abnehmer. Insbesondere in
diesem Bereich bieten sich im GIB Niederaußem gute Perspektiven. Neben der
Fabrik Fortuna Nord sind aktuelle Großabnehmer der Wärme die Kauf Gips KG
sowie die Gewächshäuser von Hortitherm/Argotherm.
Ein wesentliches und besonders effizientes Feld bietet dabei die
Niedrigtemperaturwärmenutzung. Im Zusammenhang mit dem laufenden
Regionalplanänderungsverfahren
hat
RWE
zugesagt,
diese
Technik
weiterzuentwickeln. Hierzu ist bereits ein Pilotprojekt unter dem Namen
Hortithermplus angelaufen.
Die raumordnerische Standortwahl für Niederaußem hat das landes-planerische
Ziel zur Nutzung verbrauchsnaher wirtschaftlich nutzbarer Potenziale der
kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung zur Erhöhung der Energieproduktivität
damit besonders beachtet.
– 21 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Bereits die aktuelle Wärmenutzung am Standort Niederaußem zeigt darüber
hinaus, dass auch die Braunkohle dazu in der Lage ist, die KWK Potenziale zu
nutzen.
Zur Klarstellung der zukünftigen KWK-Nutzung wird als Ausgleichsvorschlag die
Ergänzung der Erläuterung zum neuen Ziel vorgeschlagen (vgl. Vorwort der
Synopse und Ausgleichsvorschlag zu 012-006).
Beteiligter:
Bedenken:
012
019
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND)
erhebt Bedenken gegen das Vorhaben, da es nachfolgende Ziele des LEP NRW
nicht erfüllt:
LEP D.II 2.1: „Es sollen insbesondere heimische Primärenergieträger zur
Stromerzeugung eingesetzt werden. Regenerative Energien müssen stärker
genutzt werden. Die Energieproduktivität muss erhöht werden.“
Aus der Regionalplanänderung geht nicht hervor, wie der Anteil der EE im
Strommix in der Planungsregion erhöht werden soll. Die Erhöhung der elektrischen
Wirkungsgrade gegenüber von Altkraftwerken durch BoAplus wird als marginal und
als Planbegründung untauglich bewertet.
LEP D.II 2.3: „Bevor neue Kraftwerke geplant werden, sollen die Möglichkeiten der
Energieeinsparung und der Steigerung der Energieproduktivität in vorhandenen
Anlagen ausgeschöpft werden.“
Ein entsprechender Nachweis, inwieweit diesem Ziel entsprochen wurde, ist aus
der Planbegründung nicht ersichtlich.
LEP D.II 2.4: „Die Voraussetzungen für den Einsatz EE (…) sind zu verbessern
bzw. zu schaffen. Das besondere Landesinteresse an einer Nutzung EE ist bei der
Abwägung gegenüber konkurrierenden Belangen als besonderer Belang
einzustellen.“
Den Bedenken wird nicht gefolgt
Die vorgesehene Regionalpanänderung zielt darauf ab, Raum dafür zu sichern,
dass ein heimischer Energieträger unter Einsatz der modernsten Technik mit
höchstem Wirkungsgrad zur Stromerzeugung genutzt werden kann.
Der Kraftwerksneubau ist verbunden mit der nahezu kapazitätsgleichen Stilllegung
von Altanlagen. Demnach wird nicht mehr Braunkohlestrom produziert d.h. der
Raum für die stärkere Nutzung regenerativer Energien (vgl. D.II.2.1, Satz 2 LEP
NRW) wird nicht eingeschränkt. Hinzu kommt die erhöhte Flexibilität des neuen
Kraftwerks, die durch ein schnelles Herauf- und Herabfahren der
Leistungskapazitäten die EE ergänzen kann. Der gesetzlich geregelte
Einspeisevorrang der EE, führt u.a. dazu, dass diese nicht durch konventionelle
Kraftwerke zurückgedrängt werden.
Durch den Bau von BoAplus und der nachfolgenden Abschaltung der vier 300 MW
Blöcke wird es zu einer CO2-Reduzierung um 30 % sowie einem verminderten
Einsatz von Braunkohle bei gleicher elektrischer Leistung kommen.
Dieser höhere Wirkungsgrad verbessert die Energieproduktivität (vgl. D.II.2.1, Satz
3 LEP NRW).
Da ein Regionalplan lediglich raumrelevante Nutzungen regelt, kann
Energieeinsparung nur bedingt über Ziele und Grundsätze der Raumordnung
vorgegeben werden.
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Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
BKK werden in einem zunehmend von EE getragenem Energiesystem nicht mehr
benötigt. Das geplante Vorhaben leistet wegen seiner technisch bedingten
Nachteile keinen Beitrag zur Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten EE.
Im Hinblick auf Abschnitt D.II.2.3 des LEP NRW gilt, dass den Anforderungen an
Energieeinsparung und Steigerung der Energieproduktivität schon dadurch
hinreichend Rechnung getragen wird, dass es nicht um einen Ausbau der
Stromerzeugungskapazitäten geht, sondern im Sinne einer Kraftwerkserneuerung
um eine Optimierung der vorhandenen Kapazitäten. Dazu sollen die raumordnerischen Voraussetzungen geschaffen werden.
Bereits die aktuellen Vorgaben der Landesplanung zielen auf eine drastische
Reduktion von Treibhausgasen bzw. CO2. Eine solche ist mit der
Regionalplanänderung nicht sichergestellt.
LEP D II 2.5: „Die verbrauchsnahen wirtschaftlich nutzbaren Potenziale der
kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung sind zum Zwecke einer möglichst
rationellen Energienutzung auszuschöpfen.“
Das geplante Kraftwerk ist zur Fernwärmeerzeugung systembedingt untauglich.
Die regionalplanerische Festlegung eines Kohlekraftwerksstandortes verstößt
gegen den raumordnerischen Grundsatz des ROG (vgl. ROG § 2 Nr. 4) nachdem
den räumlichen Erfordernissen für eine kostengünstige, sichere und
umweltverträgliche Energieversorgung Rechnung zu tragen ist.
Die
mit der Regionalplanänderung
verbundene
Ermöglichung einer
Kraftwerkserneuerung ohne Kapazitätszuwachs stellt die Möglichkeiten zur
Verbesserung der Voraussetzungen für den Einsatz EE (vgl. D.II.2.4 LEP NRW)
nicht in Frage, d.h. dies ist kein konkurrierender Belang. Im Gegenteil: Bis zur
langfristigen Umsetzung der Energiewende, d.h. die beabsichtigte 100 %tige
Versorgung mit EE, kommt den konventionellen Gas- und Kohlekraftwerken
mittelfristig eine Bedeutung als Brückentechnologie zur Sicherstellung der
Versorgungssicherheit zu.
Die explizite Förderung der EE ist nicht Ziel des Regionalplanänderungsverfahrens.
Dass auch BKK in der Lage sind Fernwärme wirtschaftlich zu nutzen, zeigen die
Sachverhalte, die unter dem Ausgleichsvorschlag 012-012 dargestellt wurden.
Die aktuelle und potenzielle KWK Nutzungsmöglichkeit durch ein BKK wurde bei
der regionalplanerischen Standortwahl in besonderer Weise beachtet (vgl.
Ausgleichsvorschlag zu 012-012).
Die Verstromung der heimischen Braunkohle ist im Vergleich zu den EE und des
importierten Erdgases relativ kostengünstig und darüber hinaus sicher, da dies ein
heimischer Energieträger ist. Voraussetzung dazu ist es, die negativen
Umweltwirkungen möglichst zu reduzieren und die Ressource Braunkohle effizient
zu nutzen.
Somit sind auch die Grundsätze des ROG berücksichtigt worden.
Der LEP NRW legt zum Thema Energieversorgung ein Zielbündel zu Grunde, das
unterschiedliche Aspekte und Möglichkeiten der Energieversorgung anspricht, die
nebeneinander stehen bzw. sich wechselseitig ergänzen. Nicht jede der
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Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
angeführten landesplanerischen Zielsetzungen zur Energieversorgung muss bei
jeder Maßnahme erfüllt werden.
Die raumordnerische Sicherung des Neubaus von BoAplus ist gemäß der
dargestellten Abwägung als zielkonforme Energieversorgung zu werten.
Beteiligter:
Bedenken:
012
020
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND)
erhebt Bedenken gegen die Umsetzung der vorgesehenen Regionalplanänderung,
da diese mit erheblichen Umwelteinwirkungen verbunden wäre. Die geplante
Erweiterung des GIB Niederaußem steht nicht im Einklang mit den
raumordnerischen Zielen und Grundsätzen des ROG und des LEP NRW.
Dem Bedenken wird nicht gefolgt
Die vorgelegte Planbegründung und der beigefügte Umweltbericht haben deutlich
gemacht, dass der Neubau einer modernen und im Vergleich zu den
stillzulegenden Altanlagen auch emissionsärmeren Kraftwerksanlage, zu einer
Entlastung des Umweltmediums Luft führen wird.
Allerdings wird das Vorhaben zu ca. 23 ha Freiflächenverbrauch führen. Unter
Abwägung insbesondere der örtlichen Umweltsituation und der zu erwartenden
zusätzlichen positiven und negativen Umweltwirkungen ist die entlastende
Wirkung, die durch das Vorhaben erzielt wird, insgesamt als die nachhaltigere
Alternative zu bewerten.
Beteiligter:
Bedenken:
012
021
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) hat
Bedenken gegen die Regionalplanänderung, da sie die im LEP ausgewiesenen
Standorte für Kraftwerke nicht beachtet.
Das Oberverwaltungsgericht Münster kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei
den zeichnerischen Darstellungen im LEP sehr wohl um bewusste Entscheidungen
der Landesplanung hinsichtlich der Eignung bestimmter Standorte für
Großkraftwerke handelt. Regional- und Bauleitplanung (…) müssen jedoch, um
dem Anpassungsgebot zu genügen, die Vorrangplanung in den Blick nehmen und
grundsätzlich das dort festgelegte Ziel verwirklichen (OVG Urteil zu Datteln).
Dem Bedenken wird nicht gefolgt
In der Planbegründung ist in Kapitel 5.2 (vgl. Verfahrensunterlage S.27) eine
ausführliche Würdigung zur zeichnerischen Festlegung von Kraftwerksstandorten
im LEP NRW erfolgt:
Der LEP NRW stellt für den Regierungsbezirk Köln Kraftwerksstandorte nur in
Aldenhoven-Siersdorf und Hückelhoven-Wassenberg dar. Diese Standorte dienten
der Standortsicherung im Rahmen des auslaufenden Aachener Steinkohle-Reviers.
Die Zweckbindung der Fläche in Hückelhoven-Wassenberg ist zwischenzeitlich im
Zuge eines Zielabweichungsverfahrens insoweit aufgehoben worden, dass dort
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Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
nun auch eine gewerbliche Nutzung möglich ist.
Weder auf dem Gebiet der Stadt Bergheim, noch im Rhein-Erft-Kreis sind weitere
Kraftwerksstandorte im LEP NRW ausgewiesen, die in Bezug auf die vorgesehene
Regionalplanänderung landesplanerische Zielvorgaben für den Regionalplan Köln
darstellen könnten.
Die wesentliche Voraussetzung für die Standortwahl von BKK ist die Nähe zu
einem genehmigten Braunkohlentagebau sowie die Anbindung an eine
leistungsfähige Infrastruktur per Bahn. Für die Flächenschonung ist es
unabdingbar, die Infrastruktur der vorhandenen Braunkohlenkraftwerksstandorte zu
nutzen. Somit kamen grundsätzlich nur die Standorte Frimmersdorf, Niederaußem,
Neurath und Goldenberg in Betracht.
Beteiligter:
Bedenken:
012
023
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND)
erhebt Bedenken gegen die von RWE Power dargelegten Gründe, warum die
ausgewiesenen Kraftwerksstandorte Frimmersdorf und Niederaußem nicht
teilweise für einen Neubau beräumt werden können.
BoAplus soll auf einer Fläche errichtet werden, für die der Regionalplan einen
AFAB darstellt. Nach landesplanerischer Zielsetzung dürfen diese Bereiche baulich
nur in Anspruch genommen werden, wenn keine anderen bereits überbauten
Flächen hierfür (wieder-) genutzt werden können. Genau dies wäre aber im
vorliegenden Fall auf dem RWE Kraftwerksstandort Frimmersdorf nach der
Stilllegung der 150 MW möglich. Die Behauptungen von RWE Power – diese
Flächen könnten nicht genutzt werden, weil der Untergrund Leitungen u.ä. die für
den Betrieb der noch vorhandenen Blöcke benötigt werden – sind nicht
nachvollziehbar.
Dem Bedenken wird nicht gefolgt
Sowohl im Rahmen der Umweltprüfung (vgl. Kap. 4.1 Planbegründung und Kap.
1.2 Umweltbericht) als auch der raumordnerischen Prüfung (vgl. Kap. 5.2
Planbegründung) wurde eine Alternativenprüfung für die potenziellen Standorte
Niederaußem, Neurath, Goldenberg und Frimmersdorf hinsichtlich ihrer Eignung für
die Realisierung des Vorhabens BoAplus durchgeführt.
Die Inanspruchnahme von ca. 23 ha Freiraum am Standort Niederaußem im Sinne
des Ziels B III. 1.23 des LEP NRW ist erforderlich. Die durchgeführte
Standortbewertung hat gezeigt, dass es an keinem der potenziell geeigneten
Standorte möglich ist, das Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt innerhalb der im
Regionalplan
dargestellten
Siedlungsräume
(GIB),
die
für
die
Braunkohleverstromung geeignet sind, umzusetzen. Dabei wurden auch die
Möglichkeiten zur Nutzung geeigneter Brachen und Rückbaupotenziale geprüft.
Für den Standort Frimmersdorf hat sich aktuell kein Nachverdichtungs- oder
Aufnahmepotenzial ergeben. Erst in ca. 5 Jahren nach Umsetzung der geplanten
Stilllegungen und den darauf folgenden Teilabrissen könnten sich ggf.
Flächenpotenziale durch Nachnutzungen ergeben. Eine durchgeführte
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Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Standortanalyse (Gutachten Exponent 2012, vgl. Verfahrensunterlagen) hat
ergeben, dass aufgrund umfangreicher Baufeldrestriktionen ein vollständiger
Rückbau der 100/150 MW-Blöcke bei vorgesehenem gleichzeitigem Weiterbetrieb
der 300 MW-Blöcke P und Q und für den aktuellen Neubau von BoAplus
realistischerweise nicht möglich ist. Dies bestätigt auch ein nach dem
Erarbeitungsbeschluss erstelltes weiteres Gutachten (Hochtief, 2013 vgl. Anlage
zur Erörterungsunterlage).
Am Standort Niederaußem werden im Bereich des Bestandskraftwerkes
Niederaußem nach der Umsetzung von BoAplus erste, wesentliche optisch
sichtbare Rückbauschritte vorgenommen. Das Unternehmen RWE Power
verpflichtet sich bis spätestens 5 Jahre nach Aufnahme des kommerziellen
Betriebes von BoAplus zum ebenerdigen Rückbau des Kamins West und zum
ebenerdigen Rückbau der fünf im südlichen Teil des Kraftwerks gelegenen
Kühltürme. Zusätzlich sind in dem zuvor genannten Zeitrahmen der Rückbau und
die Verfüllung des im Zusammenhang mit der Realisierung des Vorhabens
BoAplus nicht mehr erforderlichen Grabenbunkers im Kraftwerk Niederaußem
vorgesehen. Die Flächen bleiben weiter in das Betriebsgelände eingebunden,
geplant ist die Anlage eines Grünstreifens in Richtung Auenheim.
Die rechtlich verbindliche Sicherung der Abrissverpflichtung erfolgt über die
verbindliche Bauleitplanung.
Zur Sicherstellung der Stilllegungsverpflichtung wird als Ausgleichsvorschlag das
neue Ziel und die zugehörige Erläuterung ergänzt (vgl. Vorwort der Synopse oder
Ausgleichsvorschlag zu 012-006).
Beteiligter:
Bedenken:
012
024
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND)
erhebt Bedenken, da der Bau eines BKK in nur etwa 380 m Entfernung zur
nächsten Siedlung Niederaußem für die dort lebenden Menschen unzumutbar ist
(optisch
bedrängende
Wirkung,
Überschreitung
der
zulässigen
Immissionsrichtwerte für Lärm, hohe Belastungen durch Feinstaub).
Dies
steht
im
Widerspruch
zum
Trennungsgebot
nach
§ 50
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Um schädliche Umwelteinwirkungen
Dem Bedenken wird nicht gefolgt
Zur gesetzlich gebotenen räumlichen Trennung von empfindlichen Nutzungen wie
Wohngebieten und Gewerbe- bzw. Industrieanlagen gemäß § 50 BImSchG sind im
Abstandserlass NRW pauschale Abstände festgelegt worden, die sicherstellen
sollen, dass Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen von
Wohngebieten vermieden werden (Vorsorgeabstände). Im vorliegenden Fall
beträgt der einzuhaltende Abstand zu Kraftwerken größer 900 MW 1.500 m. Die
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Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
zu vermeiden sind gemäß Abstandserlass NRW bestimmte Abstände zwischen
sich gegenseitig beeinträchtigenden Nutzungen einzuhalten. Bei Kraftwerken
größer 900 MW werden 1.500 m Abstand zu Wohn- und Mischgebieten
vorgeschlagen.
Abstände können allerdings unterschritten werden, wenn durch Untersuchungen
nachgewiesen wird, dass die Anforderungen des Immissionsschutzes eingehalten
werden.
Bei der Planung zu BoAplus wird dieser Vorsorgeabstand zu den Siedlungen
Niederaußem, Auenheim, Rheidt, Hüchelhoven unterschritten.
Die Begründung
nachvollziehbar.
Beteiligter:
Bedenken:
012
027
für
die
Missachtung
des
Trennungsgebotes
ist
nicht
Die Abstände des Planänderungsgebietes zu den nächstgelegenen Wohngebieten
sind für die Ortschaften Auenheim, Niederaußem, Rheidt und Hüchelhoven
geringer als 1.500 m. Die Auswirkungsprognosen zu Schall und Luftschadstoffen
des Gutachters (TÜV Nord) zeigen aber, dass trotz Unterschreitung des Abstandes
von 1.500 m und unter Zugrundelegung der sich konkret ergebenden
Abstandswerte die Anforderungen des gesundheitsbezogenen Immissions- und
Lärmschutzes durch BoAplus eingehalten werden können.
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND)
erhebt Bedenken gegen die geplante Erweiterung des GIB Niederaußem für den
Neubau eines BKK, da diese nicht mit den raumordnerischen Zielen und
Grundsätzen im Einklang steht. Weder der Bedarf noch die Rechtfertigung für die
Regionalplanänderung konnten dargelegt werden.
Daher fordert der BUND den
Regionalplanänderung abzulehnen.
Regionalrat
Köln
auf,
die
beantragte
Dem Bedenken wird nicht gefolgt
In der Planbegründung erfolgte eine ausführliche raumordnerische Würdigung (vgl.
Kap. 5 der Verfahrensunterlage).
Das Ergebnis der raumordnerischen Bewertung zeigt auf, dass sich aus den
landesplanerischen Zielen des LEP NRW zur Energieversorgung ein
grundsätzlicher Handlungsauftrag für die Modernisierung und der damit
verbundenen Erhöhung der Energieeffizienz bzw. CO2-Reduzierung der
Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier ergibt.
Die landesplanerische Standortprüfung hat ergeben, dass der GIB Niederaußem
am besten geeignet ist, den nächsten Schritt der Kraftwerkserneuerung durch die
RWE Power mit dem Neubau von BoAplus aufzunehmen.
Im GIB Neurath kann kein weiterer Zubau von Kraftwerkskapazitäten erfolgen.
Sowohl der GIB Niederaußem als auch der GIB Frimmersdorf sind vollständig mit
Kraftwerksanlagen bestanden. Da eine Beräumung an beiden Standorten zum
jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, kommt die Nachnutzung von Brachen damit
nicht in Frage. Demnach ist der geplante Kraftwerksneubau ohne die
Inanspruchnahme von weiterem Freiraum nicht umzusetzen
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Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Geeignete Erweiterungsflächen stehen hingegen nur am Standort Niederaußem
zur
Verfügung.
Hier
ergeben
sich
auch
die
effizientesten
Modernisierungspotenziale.
Die geplante Erweiterung des GIB Niederaußen für den Neubau eines BKK steht
mit den raumordnerischen Zielen und Grundsätzen des ROG, des LEP NRW sowie
des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln, im Einklang.
Beteiligter:
Anregung:
174
001
Rhein-Erft-Kreis
Die von RWE Power vorgelegte Planung zum Neubau des Kraftwerkblocks
BoAplus geht von einer Inbetriebnahme im Jahr 2017 aus und legt dar, dass
bezogen auf diesen Planungszeitraum eine Inanspruchnahme vorhandener
Kraftwerksflächen am Standort Niederaußem nicht möglich ist.
Im Interesse des Freiraumschutzes wird vom Rhein-Erft-Kreis angeregt,
sicherzustellen, dass bei Änderungen dieses Zeitablaufes (z.B. durch späteren
Baubeginn) dann ggf. eine mögliche Inanspruchnahme vorhandener
Kraftwerksflächen auch umgesetzt wird.
Der Anregung wird gefolgt
Aufgrund der Regionalratsforderung zum Abriss von nicht mehr benötigten
Anlagenteilen (vgl. Planbegründung Kap. 1c) und des LEP NRW, Ziel C.II 2.3,
welches vor Darstellung eines neuen GIB die Prüfung zur Nutzung brachliegender
und ungenutzter Grundstücke vorsieht, wurde der Standort Niederaußem im
Vorfeld der Regionalplanänderung auf die Umwandlung nicht mehr benötigter
Kraftwerksflächen untersucht. Das Ergebnis ist in der Planbegründung unter
Punkt 1c zusammengefasst.
Für den vereinbarten Abriss von stillgelegten Kühltürmen, einem Kamin und dem
Grabenbunker wurde aufgrund technischer Gegebenheiten bereits ein
Umsetzungszeitraum von 5 Jahren nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes
vorgesehen. Der Vorhabenträger hat dargelegt, dass er zukünftig am Standort
Niederaußem nicht auf weitere Kraftwerksflächen verzichten kann.
Die rechtlich verbindliche Sicherung der Abrissverpflichtung erfolgt über die
verbindliche Bauleitplanung.
Zur Sicherstellung wird als Ausgleichsvorschlag die Ergänzung der Erläuterung
zum neuen Ziel vorgeschlagen (vgl. Vorwort der Synopse oder
Ausgleichsvorschlag zu 012-006).
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Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Beteiligter:
Hinweis:
283
004
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Industrie- und Handelskammer Köln
Nach Ansicht der IHK Köln sind die Bedingungen des Regionalrates für die
Standorterweiterung in Niederaußem vollumfänglich erfüllt.
Beteiligter:
Hinweis:
283
006
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Industrie- und Handelskammer Köln
Die IHK sieht aufgrund der Informationen aus den vorliegenden Planunterlagen die
wesentlichen Voraussetzungen des LEP NRW für die Neuausweisung von
Kraftwerksstandorten erfüllt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Dies gilt auch insbesondere im Hinblick auf die jährliche Reduzierung der CO2Emissionen um rund drei Millionen Tonnen.
Sowohl der gewählte Standort als auch die Stilllegung der vier 300 MW Blöcke C
bis F auf dem Kraftwerksbestandsgelände bringt eine Verbesserung der
Gesamtsituation.
THEMA UMWELTBERICHT
Beteiligter:
Anregung:
004b
001
Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland merkt an, dass die Aussage in der
Planbegründung „Für den Planbereich liegen einzelne Fundhinweise und Hinweise
auf alte Lehmgruben vor“ nicht zutrifft. Vielmehr handelt es sich bei dem Plangebiet
um eine historisch bedeutsame Kulturlandschaft, die seit der Frühen Jungsteinzeit
(ca. 5.500 vor unserer Zeitrechnung) intensiv besiedelt war. Da hier bislang keine
systematischen Erhebungen durchgeführt wurden, gibt es z.Zt. keine konkreten
Aussagen zur Lage und Betroffenheit möglicher Kulturgüter. Es gibt Indizien für
vorgeschichtliche und römische Siedlungsplätze, denen Denkmalfähigkeit
zukommt.
Das Amt regt deshalb an, die Denkmalwürdigkeit und die Ausdehnung etwaiger
Der
Anregung
wird
entsprochen
und
an
die
nachfolgenden
Genehmigungsverfahren und an die Bauleitplanung weitergegeben.
Grundsätzlich basiert die Umweltprüfung in regional-planerischen Verfahren auf
vorhandenen und verfügbaren Daten (vgl. § 9 Abs. 1 ROG). Der Verweis auf
vertiefende Untersuchungen in der nachfolgenden Bauleitplanung entspricht
demnach den raumordnungsrechtlichen Vorgaben.
Der Umweltbericht zur Regionalplanänderung wird unter Beteiligung der
zuständigen Fachbehörden und unter Berücksichtigung der eingegangenen
Informationen erarbeitet. Nach den Vorgaben des LPlG NRW wird dieser dem
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Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Bodendenkmäler durch Prospektion im Rahmen der nachfolgenden Bauleitplanung
zu überprüfen und in die Planung einzubinden.
Regionalrat zum Erarbeitungsbeschluss (vgl. § 19 Abs. 1 LPlG NRW) vorgelegt.
Diese Wertung sollte unter Punkt 9.5.7.1 der Planunterlagen übernommen werden.
Beteiligter:
Hinweis:
007d
001
Landesbetrieb Wald und Holz NW – Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft
Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft weist
darauf hin, dass sich durch den Neubau von BoAplus und der parallelen Stilllegung
von vier Altanlagen die Beeinträchtigung der umliegenden Waldflächen durch
Immissionsbelastung verringern wird.
Beteiligter:
Bedenken:
012
025
Eine Fortschreibung des Umweltberichtes zum Aufstellungsbeschluss ist nicht
vorgesehen.
Vielmehr
werden
ergänzende
Hinweise
aus
dem
Beteiligungsverfahren zum Thema Umwelt im weiteren Verfahren bei der Erstellung
der Unterlagen zur Planaufstellung in die „Zusammenfassende Erklärung“ gemäß
§ 11 Absatz 3 ROG aufgenommen. Damit ist sichergestellt, dass dem Regionalrat
alle für die Abwägung maßgeblichen Sachverhalte vorliegen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND)
erhebt Bedenken gegen die im Rahmen der Regionalplanänderung vorgelegte
Immissionsprognose. Sie weist eine Reihe von Fehlern auf, die dazu führen, dass
die von der Anlage ausgehenden Zusatzbelastungen erheblich unterschätzt
werden.
Dem Bedenken wird nicht gefolgt
Es ist von einem ganzjährigen Volllastbetrieb ausgegangen worden. Durch die
Ergänzung der EE wird es hingegen zu häufigen Lastschwankungen und damit
verbundenen Zusatzbelastungen durch An- und Abfahr-vorgänge kommen.
Teillast
Die Betrachtung der Ausbreitungsrechnung für Stickstoff und Säureeinträge ist
fehlerhaft durchgeführt worden, dies gilt auch für die Immissionswirkungen in den
angrenzenden FFH Gebieten.
In der Immissionsprognose wird der Worst-Case-Fall zu Grunde gelegt:
Ganzjähriger Volllastbetrieb unter ständiger Ausnutzung der Grenzwerte. Alle
anderen Betriebszustände führen zu geringeren Emissionen und Immissionen.
Bei Teillastfahrweisen ergeben sich keine Änderungen der zugrunde gelegten
maximalen Emissionskonzentrationen. Da der Abgasvolumenstrom proportional mit
der Last sinkt, verringern sich folglich bei Teillastfahrweisen die Emissionsfrachten
entsprechend. Die Verringerung der Austrittsgeschwindigkeit und der
Austrittstemperatur am Schornsteinauslass verändern zwar die Lage des
Immissionsmaximums. Bei einem Vergleich zwischen dem Immissionsbeitrag bei
Volllast und den Immissionsbeiträgen bei Teillast sind die Immissionsbeiträge bei
Volllast an jedem Ort des Immissionsmaximums höher als die bei Teillast.
– 30 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
An- und Abfahren
Da die Emissionsfrachten beim An- und Abfahren von Braunkohlenblöcken stets
geringer als beim Volllastbetrieb sind, ergeben sich beim An- und Abfahren keine
höheren Immissionsbeiträge. Bezüglich der Ableitbedingungen gilt dieselbe
Aussage wie bei der Teillast.
Eine fehlerhafte Immissionsprognose konnte nicht festgestellt werden. Im Rahmen
der vorliegenden Behörden- und Trägerbeteiligung wurden die durch den
Vorhabenträger erarbeiteten Untersuchungen durch die zuständigen Fachbehörden
(LANUNV/Dez. 53 Bez. Reg. Köln) auf Plausibilität geprüft. Dabei wurden keine
Bedenken vorgebracht.
Beteiligter:
Bedenken:
012
026
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND)
kritisiert die in den Antragsunterlagen vorgelegte Berechnung der Critical Loads
bezüglich Säureeintrag in die potenziell betroffenen FFH Gebiete. Die angewandte
Prüfmethode ist nicht transparent und damit dem wissenschaftlichen Diskurs nicht
zugänglich.
Dem Bedenken wird nicht gefolgt
Ob es durch den über die vorgesehene Regionalplanänderung ermöglichten Bau
und Betrieb eines Kohlekraftwerks zu Beeinträchtigungen der lokalen Population
von artenschutzrechtlich geschützten Arten kommen kann und wenn ja, ob diese
Beeinträchtigungen auf den nachfolgenden Ebenen zu Umsetzungshindernissen
führen können ist in den Antragsunterlagen nur oberflächlich und nicht
nachvollziehbar dargestellt.
ÖKO-DATA ist von der Bundesrepublik Deutschland als Nationales
Programmzentrum (National Focal Centre – NFC) eingesetzt, das die Aufgaben der
Berichterstattung
für
Deutschland
im
Rahmen
der
europäischen
Luftreinhalteprogramme
gemäß
Multikomponentenprotokoll
(Versauerung,
Eutrophierung und bodennahes Ozon) übernimmt. ÖKO-DATA obliegt die
Berechnung des deutschen Critical-Load-Datensatzes.
Bei den in der Datenbank von ÖKO-DATA gespeicherten Rohdaten handelt es sich
um etwa 40.000 in Fachzeitschriften sowie anderweitig veröffentlichte und damit
allgemein zugängliche Vegetationsaufnahmen.
Die unterschiedlichen methodischen Ansätze der beteiligten Länder und die
nationalen Critical-Load-Daten werden zur Harmonisierung der europäischen
Datenbasis miteinander abgeglichen. Zuletzt ergab der Vergleich des
österreichischen Biodiversitätsmodells mit dem in der vorliegenden FFHVerträglichkeitsuntersuchung eingesetzten BERN-Modell von ÖKO-DATA eine sehr
gute Übereinstimmung (Umweltbundesamt, Mai 2012).
– 31 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Es bestehen daher keine begründeten Zweifel daran, dass mit dem BERN-Modell
von ÖKO-DATA berechnete Critical Loads die aktuellen und besten
wissenschaftlichen Erkenntnisse widerspiegeln.
Durch die Änderung des Regionalplanes werden keine artenschutzrechtlichen
Verbote verletzt. Vorausschauend sollte lediglich sicher gestellt werden, dass der
Plan vollzugsfähig ist, also keine unüberwindbaren Hindernisse aus
artenschutzrechtlicher Sicht bestehen. Für eine solche Machbarkeitsprüfung kann
auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden (vgl. Verwaltungsverordnung
Artenschutz, Ziff. 2.7.2: „… Artenschutzbelange…, soweit sie auf dieser Ebene
bereits ersichtlich sind.“).
In Einklang mit diesen Anforderungen wurde zur Ermittlung des Konfliktpotenzials
das Fachinformationssystem des LANUV hinsichtlich des Vorkommens
planungsrelevanter Arten auf Messtischblattebene sowie veröffentlichte
Mitteilungen zu Einzelfunden ausgewertet. Auf dieser Grundlage wurde unter
Berücksichtigung der Habitatqualitäten im Bereich des Planänderungsgebiets und
der Lebensraumansprüche der Arten differenziert geprüft, ob in Folge der Planung
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände eintreten können. Ein artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial war insbesondere für die Artengruppen Vögel
und Säugetiere (Fledermäuse) nicht auszuschließen. Die weitere Prüfung ergab
jedoch, dass denkbare Konflikte durch Vermeidungsmaßnahmen bzw.
vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen auf der nachfolgenden Planungs- bzw. der
Vollzugsebene vermieden werden können.
Eine fehlerhafte FFH-Vorprüfung konnte nicht festgestellt werden. Im Rahmen der
vorliegenden Behörden- und Trägerbeteiligung wurden die durch den
Vorhabenträger erarbeiteten Untersuchung durch die zuständigen Fachbehörden
(LANUNV/Dez. 51 Bez.-Reg. Köln) auf Plausibilität geprüft. Dabei wurden keine
Bedenken vorgebracht.
Beteiligter:
Anregung:
022
001
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW regt an, die bereits
im Rahmen des Scopings vorgebrachte Anregung zum Bodenschutz d.h. zu einer
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden
Genehmigungsverfahren weitergegeben.
– 32 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
„bodenkundlichen Baubegleitung“ jetzt zu einem verbindlichen Bestandteil der
Planung zu machen.
Beteiligter:
Hinweis:
022
003
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW weist darauf hin,
dass im Regionalplanänderungsverfahren die Frage zu beantworten ist, ob die
vorgesehene Darstellung des Regionalplanes auf Grundlage der aktuell
vorliegenden Erkenntnisse umzusetzen ist.
Inwieweit erhebliche Beeinträchtigungen durch Säure-einträge in die angrenzenden
empfindlichen Lebensräume (z.B. Königsdorfer Forst, Knechtstedener Wald)
auszuschließen sind, kann auf der Planungsebene des Regionalplanes nicht
abschließend festgestellt werden. Konkrete Aussagen sind erst im Rahmen der
Bauleitplanung bzw. des Genehmigungsverfahrens möglich.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Sowohl die im Rahmen der Regionalplanänderung vorgelegte Immissionsprognose
als auch die FFH-Vorprüfung dient dazu, abzuschätzen, ob sich durch das
Vorhaben nicht auflösbare naturschutzrechtliche Hindernisse ergeben könnten, die
eine Umsetzung des Kraftwerksneubaus in Niederaußem unmöglich machen
würde.
Die Fachbehörden und die Fachdezernate der Bezirksregierung Köln haben dazu
im Scoping und im Beteiligungsverfahren entsprechende Hinweise gegeben. Nach
Prüfung der vorgelegten Unterlagen wurden keine grundsätzlichen Bedenken
vorgebracht.
Zum jetzigen Planungsstadium ist kein natur- bzw. artenschutzrechtliches
Umsetzungshindernis bekannt.
Beteiligter:
Hinweis:
022
004
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW macht darauf
aufmerksam, dass eine Plausibilitätsprüfung der beigefügten luftseitigen
Immissionsprognose und der Schallimmissionsprognose für das Musterkraftwerk
vom LANUV erst im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für das
konkret geplante Kraftwerk durchgeführt.
Beteiligter:
Anregung:
022
005
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Genehmigungsverfahren weitergegeben.
und
an
die
nachfolgenden
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW regt an, dass im
weiteren Bauleitplan-/Genehmigungsverfahren für die Artenschutzrechtliche
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden
Genehmigungsverfahren weitergegeben.
– 33 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Prüfung und die FFH-Vorprüfung je nach dem Vorliegen aktuellerer Daten und
Kartierungen weitergehende artenschutzrechtlich verbindliche und notwendige
Maßnahmen festgeschrieben werden sollen.
Der Hinweis zum Vorkommen verfahrenskritischer Arten wird durch die vorgelegten
Gutachten gestützt.
Nach heutigem Informationsstand
Standortbereich nicht bekannt.
Beteiligter:
Hinweis:
022
006
sind
verfahrenskritische
Arten
für
den
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW informiert, dass
eine Besiedelung durch den Feldhamster 2006 nicht festgestellt wurde. Dem
LANUNV liegen aktuell keine weiteren Angaben vor. Empfohlen wird eine
Untersuchung im Bauleitplanverfahren.
Beteiligter:
Hinweis:
022
007
Der Hinweis zu den verfahrenskritischen Arten wird durch die vorgelegten
Gutachten gestützt.
Die Anregung wird an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitergegeben.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW macht deutlich,
dass im Umweltbericht die mittlere Windgeschwindigkeit in der Niederrheinischen
Bucht mit 3,0 bis 3,5 m/s angegeben wird. Im Klimaatlas NRW stehen wesentlich
aktuellere Werte der Windgeschwindigkeiten zur Verfügung. Diese sollten überprüft
und ersetzt werden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Umweltbericht zur Regionalplanänderung wird unter Beteiligung der
entsprechenden Fachbehörden und Berücksichtigung der eingegangenen
Informationen erarbeitet. Nach den Vorgaben des LPlG NRW wird dieser dem
Regionalrat zum Erarbeitungsbeschluss (vgl. § 19 Abs. 1 LPlG NRW) vorgelegt.
Eine Fortschreibung des Umweltberichtes zum Aufstellungsbeschluss ist nicht
vorgesehen.
Vielmehr
werden
ergänzende
Hinweise
aus
dem
Beteiligungsverfahren zur Umwelt im weiteren Verfahren bei der Erstellung der
Unterlagen zur Planaufstellung in die „Zusammenfassende Erklärung“ gemäß § 11
Absatz 3 ROG aufgenommen. Damit ist sichergestellt, dass dem Regionalrat alle
für die Abwägung maßgeblichen Sachverhalte vorliegen.
Beteiligter:
Anregung:
022
008
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW regt an, dass unter
Der Anregung wird nicht gefolgt.
– 34 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
dem Schutzgut Klima auch der stattfindende Klimawandel, also die Thematik der
Treibhausgasimmissionen und die globale Klimaerwärmung aufgegriffen werden
sollte.
Die Aussage im Umweltbericht „Dabei ergab sich in den letzten 107 Jahren eine
stärkere Temperaturzunahme in den Tieflagen von NRW, als in den Berglagen“ ist
statistisch nicht zu belegen. Daher sollte die Textpassage entweder ergänzt oder
ganz gestrichen werden.
In der Planbegründung (vgl. Verfahrensunterlage S. 19) und im Umweltbericht (vgl.
Verfahrensunterlage S. 109 ff / und S. 199) wurde das Thema Klima ausreichend
behandelt.
Der ergänzende Hinweis zu den unterschiedlichen Temperaturerhöhungen im
Tiefland und Bergland sind richtig. Der zitierte Satz kann daher entweder entfallen
oder wie folgt ergänzt werden: „Die Unterschiede sind allerdings gering und
statistisch nicht gesichert. Sie können auch auf andere Ursache zurückgehen.“
Allerdings ist eine Fortschreibung des Umweltberichtes zum Aufstellungsbeschluss
nicht vorgesehen (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 022-007). Vielmehr werden
ergänzende Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren zur Umwelt im weiteren
Verfahren bei der Erstellung der Unterlagen zur Planaufstellung in die
„Zusammenfassende Erklärung“ gemäß § 11 Absatz 3 ROG aufgenommen. Damit
ist sichergestellt, dass dem Regionalrat alle für die Abwägung maßgeblichen
Sachverhalte vorliegen.
Beteiligter:
Hinweis:
022
009
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW weist darauf hin,
dass der Umweltbericht von einer geringfügigen Verbesserung der Belastung mit
Luftschadstoffemissionen und Stoffeinträgen, Schallimmissionen sowie durch
Verschattung nach Stilllegung der beiden 150 MW Blöcke ab 2013 spricht (vgl.
Umweltbericht, Verfahrensunterlage S. 120, Kap. 2.2). Zu den durch die Stilllegung
eingesparten Treibhausgasemissionen sollten, so der Hinweis der LANUV, statt der
Wertung „geringfügig“, konkrete Zahlen genannt werden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Das Wort „geringfügig“ bezog sich auf den vorangegangenen Absatz, in dem steht,
dass sich der derzeitige Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung nicht
relevant verändert. Damit soll dargelegt werden, dass sich durch die Stilllegung der
beiden 150 MW-Blöcke eine Verbesserung ergibt. Da diese Verbesserung aber der
vorliegenden Planung nicht direkt zuzuschreiben ist, sondern hiervon unabhängig
den derzeitigen Umweltzustand repräsentiert, ist auch die Nennung von konkreten
Zahlen entbehrlich (weitere Erläuterungen zur Immissionsprognose vgl. Anlage zur
Erörterungsunterlage).
Grundsätzlich basiert die Umweltprüfung in regional-planerischen Verfahren auf
vorhandenen und verfügbaren Daten (vgl. § 9 Abs. 1 ROG).
– 35 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Beteiligter:
Hinweis:
022
010
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW merkt an, dass die
Bewertung einer Neuversiegelung von 23 ha hochwertigen Bodens nicht pauschal
(wie im Umweltbericht geschehen) als vertretbar und kompensierbar beurteilt
werden sollte.
Der Verlust von Boden kann in der Regel nur funktional kompensiert werden, wenn
Böden entsiegelt werden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Nach den Vorgaben der Raumordnung und der Bauleitplanung sind Grund und
Boden sparsam in Anspruch zu nehmen. Bei der vorgelegten Planung einer ca.
23 ha großen GIB-Erweiterung handelt es sich bereits gegenüber der ursprünglich
im Jahr 2007 verfolgten Variante von. 40 ha Erweiterung um eine deutlich
reduzierte Flächeninanspruchnahme.
Die naturschutzfachliche Bewertung der LANUV, dass der Verlust von
Bodenfunktionen im engeren Sinne nur durch Entsiegelungsmaßnahmen erfolgen
kann, wird grundsätzlich geteilt. Dazu erfolgte auch eine Prüfung der
Entsiegelungspotenziale am Standort Niederaußem. Im Ergebnis wurden konkrete
Abriss- und Abbruchmaßnahmen vereinbart (vgl. Planbegründung Kap. 2c)). Diese
erreichen allerdings nicht die Flächengrößen der Neuversiegelung. Konkrete
Maßnahmen kann die Regionalplanung nicht festschreiben. Dies geschieht auf der
Ebene des Bebauungsplanes.
Gleiches gilt für die Kompensation der Bodenfunktionen. Diese erfolgt indirekt über
die naturschutzrechtliche bzw. bauleitplanerische Eingriffsregelung. Eine solche
Folgenbewältigung ist rechtlich nicht zu beanstanden, da weitere gesetzlich
geregelte Schutz- oder Kompensationsverpflichtungen aufgrund des Bodenschutzrechtes nicht bestehen.
Die Bewertung und damit die Abwägung für die GIB-Erweiterung erfolgte auch im
Blick auf das Ziel 1 des Kapitels D.1.2 des Regionalplans Köln, Teilabschnitt
Region Köln, zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzungsfähigkeit insbesondere
in
den
Bereichsteilen
mit
besonders
guten
landwirtschaftlichen
Produktionsbedingungen. Hier ist die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich
genutzten Flächen für andere Nutzungen nur bei unabweisbarem Bedarf möglich
ist. Dieser ist für den Neubau eines Kraftwerks gegeben (vgl. Ausgleichsvorschlag
zu 006-001). Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass trotz des
Flächenverbrauches von ca. 23 ha sowohl in der Stadt Bergheim als auch der
Region weiterhin ein funktionsfähiger landwirtschaftlicher Raum erhalten bleibt.
– 36 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Beteiligter:
Anregung:
022
011
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW regt an, wie in der
artenschutzrechtlichen Betrachtung empfohlen, im Rahmen der nachfolgenden
verbindlichen Bauleitplanung eine detaillierte artenschutzrechtliche Prüfung
durchzuführen. Dies sollte als verbindlicher Auftrag vorgegeben werden.
Für den Standort und das nähere Umfeld weist die LANUV auf Eisvogel,
Feldhamster, Wechselkröte und Fledermäuse hin.
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden
Genehmigungsverfahren weitergegeben.
Sowohl die nachfolgende Bauleitplanung als auch die immissionsschutzrechtliche
Genehmigung sind rechtlich eindeutig verpflichtet, die Belange des
Artenschutzrechtes nach § 44 BNatSchG zu beachten (vgl. VV Artenschutz NRW).
Ein gesonderter Auftrag durch die Regionalplanung wird daher für nicht notwendig
gehalten.
Der ergänzende Hinweis zu den vorkommenden Arten wird an die nachfolgende
Bauleitplanung weitergegeben.
Beteiligter:
Anregung:
022
013
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW regt an, die
Auswirkungen des Kaltluftstromes durch das BKK bei den voraussichtlichen
Umweltwirkungen zu betrachten.
Im Umweltbericht werden die Auswirkungen des Klimawandels als Vorbelastung
eingestuft. Diese Thematik sollte, auch im Hinblick auf den Bau des BKK betrachtet
und bewertet werden. Die ohnehin stattfindenden Auswirkungen des Klimawandels
auf die unterschiedlichen Schutzgüter sollten keine Rechtfertigung für den weiteren
Bau eines BKK darstellen.
Der Anregung wird nicht gefolgt
Im Umweltbericht (vgl. Verfahrensunterlage S. 200/201) werden die Auswirkungen
auf das Lokalklima beschrieben. Es wird dargestellt, dass es durch ein BKK im
Planänderungsgebiet zu Auswirkungen auf das Lokalklima kommt. Insbesondere
wird sich das Lokalklima im Planänderungsgebiet von einem Freilandklima zu
einem Industrieklima ändern. Hier wird es zu Auswirkungen auf das bodennahe
Windfeld aber auch zu anderen Auswirkungen (z.B. Erwärmung, Verschattung u.a.)
kommen. Mit der Nutzung durch ein BKK steht das Planänderungsgebiet der
Kaltluftproduktion nicht mehr zur Verfügung.
Weiterhin wird ausgeführt, dass sich die Veränderungen auf dem Vorhabenstandort
ca. 200 m auf die umgebenden Klimatope auswirken können. Diese Wirkungen
werden aber durch die umgebenden Freilandklimatope (Ackerflächen zwischen der
L 279 und Rheidt) kompensiert. Auf den Kaltlufttransport entlang des Gillbaches
hat das BKK keine Auswirkung. Große Bereiche für eine Kaltluftproduktion stehen
weiterhin auf den Freilandklimatopen zwischen der L 279 und Rheidt zur
Verfügung. Durch das geplante BKK werden prägnante Kaltluftströme nicht
– 37 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
unterbrochen.
Die Auswirkungen auf das globale Klima sind auf den Seiten 201 bis 203 des
Umweltberichts dargestellt. Dort wird ausgeführt, dass die Kraftwerkserneuerung
eine Verringerung der CO2-Emissionen bedeutet. Sie ist damit auch ein Beitrag zur
Begrenzung der nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels, die mit den
Maßnahmen zum Klimaschutz angestrebt wird.
Der Bau von BoAplus und die damit verbundene CO2-Einsparung ist ein
wesentlicher Grund zur Änderung des Regionalplans.
Beteiligter:
Anregung:
022
014
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
In der vorgelegten FFH-Vorprüfung wird hinsichtlich der zusätzlichen Belastung mit
Quecksilber und weiterer Schwermetalle auf das Kapitel 6.2.1.2 der
Verfahrensunterlage „Wegfallende Emissionsbeiträge“ verwiesen. Dort wird jedoch
lediglich die Entlastungen für die Parameter SO2, NOx sowie Staub dargelegt. Für
Schwermetalle wird dazu keine Aussage gemacht.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW regt an, dies
entsprechend (ggf. durch konkretes Zahlenmaterial) nachzubessern.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die FFH-VU betrachtet detailliert die vorhabens-bezogenen, berechneten
Quecksilber- und Schwermetall-einträge in FFH-Gebiete auf der Grundlage der
Immissionsprognose. Allein auf dieser Basis ist festzustellen, dass es bezüglich
Quecksilber und Schwermetallen zu keinen messbaren Belastungen bzw.
Anreicherungen in den FFH-Gebieten kommen wird.
Weiterhin erfolgt eine zusätzliche Entlastung durch die Stilllegung der vier 300 MWBlöcke. Wie für die gasförmigen Luftschadstoffe und Staub ist auch bezüglich der
Schwermetall- und Quecksilberdeposition durch die Stilllegung der vier 300 MWBlöcke eine Verringerung der Immissionszusatzbelastung zu erwarten. Dies wird
dadurch gestützt, dass die Quecksilber- und Schwermetallemissionen in einem
linearen Verhältnis zur eingesetzten Kohlemenge stehen. Mit dem verbesserten
Wirkungsgrad von BoAplus und der vorgesehenen Stilllegung der vier 300 MWBlöcke werden sich der Kohleeinsatz und damit die vorgenannten Emissionen
reduzieren.
Eine
Fortschreibung
bzw.
Ergänzung
des
Umweltberichtes
zum
Aufstellungsbeschluss ist nicht vorgesehen (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 022-007).
Vielmehr werden ergänzende Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren zur Umwelt
im weiteren Verfahren bei der Erstellung der Unterlagen zur Planaufstellung in die
„Zusammenfassende Erklärung“ gemäß § 11 Abs. 3 ROG aufgenommen. Damit ist
– 38 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
sichergestellt, dass dem Regionalrat alle für die Abwägung maßgeblichen
Sachverhalte vorliegen.
Beteiligter:
Hinweis:
022
015
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW weist darauf hin,
dass die in der FFH-VP dargestellte Auswirkungsprognose auf das FFH-Gebiet
Rhein-Fischschutzzone sich nicht auf den Bereich Worringen (dieser liegt
flussaufwärts der Erftmündung) beziehen, sondern vielmehr auf die Bereiche
nördlich der Erftmündung.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“
erstreckt sich mit Teilflächen über den gesamten nordrhein-westfälischen
Rheinabschnitt. Da dieses Gebiet nur durch Stoffeinträge über den Luftpfad
betroffen ist, wurde die Gebietsbeschreibung auf die Teilfläche des FFH-Gebiets
bei
Köln-Langel
beschränkt,
die
innerhalb
des
diesbezüglichen
Einwirkungsbereichs durch Stoffeinträge über den Luftpfad begrenzt liegt. Diese
Teilfläche liegt tatsächlich oberhalb der Mündung der Erft in den Rhein, was aber
für die Betrachtung des Luftpfades keine Rolle spielt.
In der Auswirkungsprognose wurden die innerhalb des definierten
Einwirkungsbereichs über den Luftpfad in die Zuflüsse (Erft und Nebenflüsse)
indirekt und weiter in den Rhein eingetragenen Stofffrachten und die direkt über
den Luftpfad in den Rhein zwischen Köln und Düsseldorf (mit Berücksichtigung der
kumulativ wirkenden Projekte) berechnet. Die direkten Einträge in den Rhein
oberhalb der Erftmündung sind damit eine Teilmenge der insgesamt berechneten
zusätzlichen Einträge. Für die näher beschriebene Teilfläche des FFH-Gebiets bei
Köln-Langel (oberhalb der Mündung der Erft) sind grundsätzlich nur die direkten
Einträge über den Luftpfad relevant. Für den Flussabschnitt des Rheins unterhalb
der Mündung der Erft sind die direkten Einträge über den Luftpfad in den Rhein und
die Einträge, die über den Luftpfad in die Zuflüsse und von dort in den Rhein
gelangen, relevant.
Diese Art der Differenzierung erfolgte, weil neben dem LRT 3270 auch Arten des
Anhangs II (Fluss- und Meerneunauge, Maifisch, Lachs, Steinbeißer und Groppe)
als Erhaltungsziele des FFH-Gebiets beziehungsweise der beschriebenen
Teilfläche dieses Gebiets zu berücksichtigen sind, die nicht an die räumliche
Begrenzung der LRT-Teilflächen gebunden sind.
Im Rahmen der naturschutzfachlichen Bewertung wurde auch im Hinblick auf den
– 39 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
LRT 3270 allerdings konservativ die gesamte zusätzliche Stofffracht bewertet,
obwohl die beschriebene Teilfläche bei Köln-Langel tatsächlich nur von einem Teil
dieser Stofffrachten beaufschlagt wird (weil oberhalb der Erftmündung gelegen). Da
bereits die gesamte zusätzliche maximale Stofffracht die derzeitigen Frachten nur
um maximal 0,0006 % erhöht (ohne Berücksichtigung der Stilllegung), wurde hier
auf eine weitergehende Differenzierung verzichtet. Zugleich ergibt sich hieraus,
dass auch für stromabwärts flussabwärts gelegene Teilflächen des LRT
Beeinträchtigungen sicher ausgeschlossen werden können.
Beteiligter:
Anregung:
022
016
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW regt an, die in der
FFH-VP vorgenommene Berechnung der zusätzlichen jährlichen Einträge in den
Rhein auf Basis der Immissionsprognose für Schwermetalle der Vollständigkeit
halber durch zusätzliche Informationen und Daten zu ergänzen.
Der Anregung wird nicht gefolgt
Die Berechnung der zusätzlichen jährlichen Einträge in den Rhein ist in Kapitel
6.2.3 der Verfahrensunterlage („Berechnung zusätzlicher Stofffrachten in den
Rhein“, S. 88-89 FFH-VP) beschrieben. Die Einträge beziehen sich auf die
Gewässeroberflächen der Erft mit den Zuflüssen Norfbach, Stommelner Bach und
Gillbach.
Auf unmittelbare Einträge in Gewässer durch Abwassereinleitung wurde in Kapitel
3.2 der Verfahrensunterlage („Ermittlung der relevanten Wirkfaktoren“, S. 30-34)
eingegangen. Darin wurde dargelegt, dass aufgrund der standörtlichen
Besonderheiten zusätzliche Stoffeinträge in den Gillbach durch direkte Einleitung
von Abwasser auszuschließen sind. Damit sind auch Stofftransporte in den Rhein
und Beeinträchtigungen der aquatischen Erhaltungsziele über diesen Wirkpfad
(Kraftwerk>Gillbach>Erft>Rhein) auszuschließen.
Eine
Fortschreibung
bzw.
Ergänzung
des
Umweltberichtes
zum
Aufstellungsbeschluss ist nicht vorgesehen (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 022-007).
Vielmehr werden ergänzende Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren zur Umwelt
im weiteren Verfahren bei der Erstellung der Unterlagen zur Planaufstellung in die
„Zusammenfassende Erklärung“ gemäß § 11 Absatz 3 ROG aufgenommen. Damit
ist sichergestellt, dass dem Regionalrat alle für die Abwägung maßgeblichen
Sachverhalte vorliegen.
– 40 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Beteiligter:
Hinweis:
022
017
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hält folgende
Klarstellungen im Umweltbericht und der FFH-VP für sinnvoll:
Im Umweltbericht wird in Tabelle 38 gemäß Technische Anleitung Luft eine
maximale Zusatzdeposition in empfindlichen Biotopen durch den Betrieb des BKK
in Höhe von 123 eq/ha*a angegeben. Welche Untersuchung liegt der Angabe
zugrunde und auf welche empfindlichen Biotope wird hier Bezug genommen?
In der FFH VP wird in Tabelle 8 bis 17 eine maximale Zusatzbelastung dargestellt,
die auf den betreffenden Lebensraumtypen am Beispiel Knechtstedener Wald mit
Chorbusch zwischen 16 und 46 eq/ha*ha schwankt.
Wie sind die unterschiedlichen Zusatzbelastungen im Umweltbericht und in der
FFH-VP zu erklären?
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Angabe liegt die Berechnung der Zusatzdeposition mit eutrophierenden und
versauernden Stoffen im Rahmen der Immissionsprognose zugrunde. Bezug
genommen wird auf die in Tabelle 19 zusammengestellten stickstoffempfindlichen
Biotope außerhalb von FFH-Gebieten, die aus dem Biotopkataster selektiert
wurden. Im Text wird im Hinblick auf Säureeinträge ausgeführt, dass die
Zusammenstellung auch die gegenüber Säureeinträgen empfindlichen Biotope
abdeckt. Zur Ermittlung der maximalen Zusatzdeposition wurde die
Säuredeposition mit den Flächen der empfindlichen Biotope überlagert und
innerhalb der Überlagerungsflächen die höchste Zusatzdeposition ermittelt. Dieser
höchste Wert beträgt 123 eq/ha*a. Der Punkt dieser höchsten Zusatzbelastung
befindet sich deutlich näher am Plangebiet als am nächst gelegenen FFH-Gebiet.
Daher ist der Betrag auch deutlich höher als die maximale Zusatzbelastung in den
FFH-Gebieten.
Überlagert man in gleicher Weise innerhalb des FFH-Gebiets Knechtstedener Wald
die Zusatzdeposition mit den Flächen von Lebensraumtypen, ergibt sich die der
Tabelle 8 bis 17 der FFH-VU zu entnehmende Spanne von 16 bis 46 eq/ha*a.
Aufgrund der größeren Entfernung zum Plangebiet sind die Zusatzbelastungen im
Knechtstedener Wald geringer als in den näher zum Plangebiet gelegenen
empfindlichen Biotopen außerhalb von FFH-Gebieten. Entsprechendes gilt auch für
das FFH-Gebiet Königsdorfer Forst.
Eine
Fortschreibung
bzw.
Ergänzung
des
Umweltberichtes
zum
Aufstellungsbeschluss ist nicht vorgesehen (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 022-007).
Vielmehr werden ergänzende Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren zur Umwelt
im weiteren Verfahren bei der Erstellung der Unterlagen zur Planaufstellung in die
„Zusammenfassende Erklärung“ gemäß § 11 Absatz 3 ROG aufgenommen. Damit
ist sichergestellt, dass dem Regionalrat alle für die Abwägung maßgeblichen
Sachverhalte vorliegen.
– 41 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Beteiligter:
Hinweis:
022
018
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW weist darauf hin,
dass es nicht ersichtlich ist, wie das Ergebnis der FFH-VP in Kapitel 2.3 des
Umweltberichtes
„Auswirkungen
durch
Luftschadstoffimmissionen
und
Stoffeinträge“ berücksichtigt wurde.
Beteiligter:
Hinweis:
183
001
266
002
Bei der Darstellung der Auswirkungen von Luftschadstoffen und Stoffeinträgen (nur
diese sind vorliegend im Hinblick auf die FFH-Verträglichkeit relevant) werden die
FFH-Gebiete ausdrücklich eingeschlossen (vgl. Verfahrensunterlage S. 179 bis
180). Weiterhin werden die Ergebnisse der FFH-VP in einem eigenen Unterkapitel
auf den Seiten 184 bis 187 zusammenfassend dargestellt.
Stadt Pulheim
Die Stadt Pulheim sieht durch die Reduzierung der Kühlturmhöhe auf 100 m
gegenüber der Planungen aus dem Jahr 2007 eine Verbesserung hinsichtlich der
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Es handelt sich jedoch weiterhin um
negativ raumwirksame Anlagen mit Fernwirkung, die den bestehenden
Kraftwerksbereich deutlich in die freie Landschaft hin erweitern.
Beteiligter:
Bedenken:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Im Umweltbericht zur Regionalplanänderung ist in Kapitel 2.3.2 die Wirkung des
Vorhabens auf das Landschaftsbild dargestellt worden. Diese Bewertung stützt sich
auf ein Gutachten, das die optischen Wirkungen auf das benachbarte Wohnumfeld
untersucht (vgl. Anlagen zum Umweltbericht, Smeets, 2012).
Kreiswerke Grevenbroich GmbH
Die Kreiswerke Grevenbroich äußern Bedenken bezüglich des Gillbaches. Das
Abwasser aus den Kühltürmen wird bereits heute – und nach den vorliegenden
Planungen auch zukünftig – nach vielfacher Eindickung und damit Aufkonzentration
der im Kühlwasser gelösten Salze in den Gillbach geleitet. Dieser verläuft zurzeit
zwar noch nicht durch ein Trinkwasserschutzgebiet, infiltriert auf seinem jetzigen
Verlauf aber bereits u.a. die aufkonzentrierten Sulfate ins Grundwasser. Zukünftig
wird der belastete Gillbach bei zunehmender Westwanderung des Tagebaus
Garzweiler auch wieder im Einzugsgebiet Mühlenbusch und Allerheiligen liegen.
Unter dem Aspekt des gesetzlich gesicherten Gewässerschutzes ist es daher
angezeigt, im Umweltbericht folgende Fragestellungen zu untersuchen:
Dem Bedenken wird nicht gefolgt.
Im Umweltbericht und den zugehörigen Angaben für die Umweltprüfung gemäß § 9
ROG zur vorliegenden Regionalplanänderung ist auf die Abflusssituation des
Gillbachs im Hinblick auf die bestehenden Trinkwassergewinnungsgebiete (u. a.
Mühlenbusch und Allerheiligen) eingegangen worden. Danach ergibt sich durch
den voranschreitenden Tagebau Garzweiler bis zum Ende des Braunkohlenabbaus
nur eine geringe Lageänderung der Grundwassergleichen, die aus heutiger Sicht
zu keiner Veränderung der aktuellen Situation führt. Aufgrund der gegenüber der
heutigen Abflusssituation im Gillbach zukünftig (nach Umsetzung des Vorhabens)
geringeren Kühlwassereinleitungen (s.u.) ist darüber hinaus im Hinblick auf
mögliche Versickerungen in den Untergrund ebenfalls keine negative Veränderung
– 42 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
-
-
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Gibt es eine alternative Ableitung des Kühlwassers aus dem Kraftwerk
Niederaußem, so dass eine Renaturierung des Gillbaches zukünftig
möglich wird?
Gibt es Möglichkeiten, die Konzentration der eingeleiteten Sulfate (und
möglicher anderer schädlicher Stoffe) zu reduzieren?
Ist sichergestellt, dass auch zukünftig keine Überleitung vom Gillbach in
den Norfbach stattfinden wird?
Im Rahmen des Scopings wurden die genannten Fragen bereits aufgeworfen. Im
Umweltbericht der Bezirksregierung (2012) ist aber keine ausreichende
Beantwortung der Sachverhalte erfolgt.
Daher wird von den Kreiswerken nun nochmals darum gebeten, diese
Fragestellungen abzuprüfen.
Beteiligter:
Hinweis:
283
005
gegenüber der aktuellen Situation zu erwarten.
Der Basisabfluss des Gillbachs besteht im Wesentlichen aus den
Kühlwassereinleitungen des Kraftwerks Niederaußem. Für das Musterkraftwerk ist
bei Zugrundelegung des Standes der Technik im Hinblick auf den Wasserkreislauf
des Kraftwerks von einer Reduzierung und Vergleichmäßigung der Einleitmenge in
den Gillbach auszugehen. Mit dieser Reduzierung und Vergleichmäßigung der
Einleitmenge in den Gillbach können die diesbezüglichen Zielvorstellungen der
Gewässerbewirtschaftung erfüllt werden und die geplante Renaturierung des
Gillbachs zur Verbesserung des ökologischen Potentials weiter umgesetzt werden.
Eine detaillierte Festlegung der Rahmenbedingungen der Kühlwassereinleitung
wird auf der Ebene der Entscheidung über die wasserrechtliche Einleiterlaubnis
getroffen werden.
Auf der Ebene der Regionalplanung sind keine Konflikte erkennbar, die auf den
nachfolgenden Planungsebenen nicht sicher gelöst werden könnten.
Industrie- und Handelskammer Köln
Die IHK Köln macht deutlich, dass mit dem Bau von BoAplus die Wohn- und
Arbeitsverhältnisse im räumlichen Umfeld verbessert sowie die Schall- und
Luftschadstoffemissionen reduziert werden.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Durch die räumliche Zuordnung zum bestehenden Kraftwerksgelände kann der
Flächenbedarf reduziert werden. Den geplanten Flächenbedarf von ca. 23 ha sieht
die IHK als Untergrenze für den Bau eines neuen BKK.
Beteiligter:
Hinweis:
312
001
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32
Die Bezirksregierung Düsseldorf weist darauf hin, dass die stofflichen
Vorbelastungen im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ bereits
heute sehr hoch sind. In mehreren Fällen überschreitet die Vorbelastung die
Critical Levels. Daher darf in diesen Fällen einer Zusatzbelastung nur in
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Sowohl die vorgelegte Immissionsprognose als auch die FFH-VP haben diesen
Sachverhalt untersucht. Im Ergebnis wird nicht von einer erheblichen
– 43 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
bestimmten Fällen zugestimmt werden.
Beeinträchtigung ausgegangen.
Sollte es doch zu einer Überschreitung der empfohlenen Irrelevanzwerte kommen,
sollte das LANUV prüfen, ob dies zu erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen im
FFH-Gebiet führen wird. Für diesen Fall werden von der Bezirksregierung
Düsseldorf Bedenken erhoben.
(vgl. Ausgleichsvorschläge zu 022-014, 022-016 und 022-017).
Beteiligter:
Hinweis:
321
002
Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss weist darauf hin, dass der Kraftwerksneubau zu keiner
weiteren Verschlechterung der Umweltmedien Oberflächen- und Grundwasser
führt. Das Temperaturniveau wird nach Neubau und Stilllegung sogar leicht
gesenkt und die Einleitmenge verringert. Außerdem wird die Wasserführung
gleichmäßiger und die Abflussspitzen werden abgeschwächt. Durch diese
Vergleichmäßigungen werden die weiteren Renaturierungen des Gillbaches nicht
beeinträchtigt; eine Verbesserung des ökologischen Gewässerzustandes ist zu
erwarten.
Beteiligter:
Anregung:
321
003
Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss regt an, die im Umweltbericht aufgezeigten erforderlichen
Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen im Rahmen der
Bauleitplanung und des BImSchG-Verfahrens zu konkretisieren und festzusetzen.
Beteiligter:
Hinweis:
403
001
403
002
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgende
Bauleitplanung und die nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitergegeben.
Zweckverband Naturpark Rheinland
Der Zweckverband Naturpark Rheinland informiert, dass der Kraftwerksstandort
Niederaußem außerhalb der Grenzen des Naturparkgebietes liegt.
Beteiligter:
Hinweis:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Zweckverband Naturpark Rheinland
Der Zweckverband Naturpark Rheinland macht deutlich, dass das Plangebiet durch
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
– 44 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
den bestehenden Kraftwerksstandort bereits erheblich vorbelastet ist. Störungsfreie
Räume gibt es hier kaum. Dessen ungeachtet ist die Wirkung des
Kraftwerksneubaus erheblich und steht in Konflikt mit den aktuellen Nutzungen des
Ackerbaus, der Naherholung sowie der weiteren Freiflächenfunktionen.
Im Umweltbericht zur Regionalplanänderung sind in Kapitel 2.3.2 unter dem
Schutzgut „Mensch, Bevölkerung und Gesundheit“ die Wirkungen des Vorhabens
durch optische Beeinträchtigungen auf die anliegenden Wohnstandorte, die
Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung und die Erholung untersucht und
bewertet worden.
Für die Wohnstandorte wurde festgestellt, dass eine optisch bedrängende Wirkung
zwar auszuschließen ist, die zu erwartenden Auswirkungen aber als erheblich,
jedoch ausgleichbar eingestuft werden. Auch für die Beeinträchtigung der
landwirtschaftlichen Nutzung durch den Verlust von 23 ha Ackerfläche ist mit einer
erheblichen, jedoch ausgleichbaren Beeinträchtigung zu rechnen.
Das Konfliktpotenzial für den Bereich der Erholung wird aufgrund der bereits
bestehenden Vorbelastung dabei eher als gering eingeschätzt.
Trotz der aufgezeigten Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes und der
landwirtschaftlichen Nutzung ist in der Gesamtabwägung der Neubau des
Kraftwerkes vertretbar (vgl. Verfahrensunterlage, Planbegründung Kap. 5).
Beteiligter:
Anregung:
403
003
Zweckverband Naturpark Rheinland
Der Zweckverband Naturpark Rheinland weist darauf hin, dass um Niederaußem
herum Radwege entlang des Plangebietes und des Gillbaches führen. Eine
Funktion als Naherholungsgebiet ist damit zu erkennen.
Beteiligter:
Hinweis:
403
004
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Im Umweltbericht wird aufgrund der Vorbelastungen von einer geringen
Erholungseignung des Plangebietes ausgegangen (vgl. Kap. 2.1.1 Umweltbericht).
Zweckverband Naturpark Rheinland
Der Zweckverband Naturpark Rheinland informiert, dass durch das neue Kraftwerk
die Freifläche zwischen Niederaußem und Reidt-Hüchelhoven weiter schrumpft.
Dieser zunehmende Verlust an Frei- und Erholungsräumen entzieht dem
betroffenen Planungsraum immer weiter seine Funktionen: die Erholungsqualität
wird weiter herabgesetzt, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nimmt weiter
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Entzug und die Versiegelung von 23 ha Freifläche wird vor Ort zu erheblichen
Beeinträchtigungen führen. Diese sind zum Großteil ausgleichbar.
Nach der Gesamtabwägung auch der Vorteile, die der Neubau des Kraftwerkes mit
– 45 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
zu, die Versiegelung der Freiflächen entwerten diese Bereiche auch ökologisch
dauerhaft.
sich bringt, ist der Verlust von 23 ha Freifläche vertretbar (vgl. Planbegründung
Kap. 5).
(vgl. Ausgleichsvorschlag zu 403-002)
Beteiligter:
Hinweis:
403
005
Zweckverband Naturpark Rheinland
Der Zweckverband Naturpark Rheinland weist darauf hin, dass es vor allem
während der Bauphasen zu erhöhter Lärmentwicklung und einem erhöhten
Verkehrsaufkommen kommen wird.
Beteiligter:
Bedenken:
403
007
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgende Bauleitplanung
und die nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitergegeben.
Zweckverband Naturpark Rheinland
Der Zweckverband Naturpark Rheinland erhebt Bedenken gegen die geplante
Neuversiegelung des Bodens und die optischen Wirkungen der geplanten
Kraftwerksanlagen. Neue Störungen sind zu vermeiden und Ausgleichsregelungen
für alle betroffenen Schutzgüter in angemessenem Umfang zu treffen.
Dem Bedenken wird nicht gefolgt.
(vgl. Ausgleichsvorschlag zu 403-002)
Bei der vorgelegten Planung von BoAplus handelt es sich bereits um eine deutlich
reduzierte Variante. Durch die Verkleinerung von 40 ha (ursprüngliche Planung
2007) auf 23 ha Freiflächeninanspruchnahme wurden die Störungen minimiert.
Die nachfolgende Bauleitplanung regelt die naturschutzrechtliche Kompensation.
(vgl. Ausgleichsvorschlag zu 176-003).
Beteiligter:
Hinweis
420
001
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Der Rheinische Landwirtschaftsverband weist darauf hin, dass der Planbereich im
Regionalplan als AFAB dargestellt ist. Insgesamt gehen durch die
Flächeninanspruchnahme des geplanten Kraftwerks ca. 23 ha landwirtschaftlicher
Nutzung dauerhaft verloren. Zu berücksichtigen dabei ist, dass Bodentypen
betroffen sind, die Wertzahlen zwischen 70 und mehr als 90 Bodenpunkten
aufweisen. Es handelt sich damit um herausragende Böden mit besonders hoher
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die vorgesehene Erweiterung des GIB Niederaußem führt zur Neudarstellung von
23 ha Siedlungsbereich. Der zusätzliche Kompensationsbedarf ist auf der
Planungsstufe der Regionalplanung nicht genau zu berechnen. Die nachfolgende
Bauleitplanung (vgl. Entwurf Bebauungsplan Nr. 261/NA der Stadt Bergheim,
– 46 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Ertragsfähigkeit.
Stand: Februar 2013) geht von einem Kompensationsflächenbedarf außerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes von ca. 19,8 ha aus. Dabei sollen ca.
7 ha über produktionsintegrierte Maßnahmen der Landbewirtschaftung abgedeckt
werden.
(vgl. Ausgleichsvorschläge zu 006-001 und 022-010)
Beteiligter:
Hinweis:
492
002
Deutscher Wetterdienst
Der Deutsche Wetterdienst weist darauf hin, dass in den Planunterlagen nicht
ausreichend belegt ist, ob bodennahe Kaltluftflüsse durch das neue Kraftwerk
betroffen sind, die auch zu Veränderungen größerer Gebiete im Umfeld führen
können.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Im Umweltbericht (vgl. Verfahrensunterlage S.200/201) werden die Auswirkungen
auf das Lokalklima beschrieben. Es wird dargestellt, dass es durch ein BKK im
Planänderungsgebiet zu Auswirkungen auf das Lokalklima kommt. Insbesondere
wird sich das Lokalklima im Planänderungsgebiet von einem Freilandklima zu
einem Industrieklima ändern. Hier wird es zu Auswirkungen auf das bodennahe
Windfeld aber auch zu anderen Auswirkungen (z.B. Erwärmung, Verschattung u.a.)
kommen. Mit der Nutzung durch ein BKK steht das Planänderungsgebiet der
Kaltluftproduktion nicht mehr zur Verfügung.
Weiterhin wird ausgeführt, dass sich die Veränderungen auf dem
Vorhabensstandort ca. 100 bis 200 m auf die umgebenden Klimatope auswirken
können. Diese Wirkungen werden aber durch die umgebenden Freilandklimatope
(Ackerflächen zwischen der L 279 und Rheidt) kompensiert. Auf den
Kaltlufttransport entlang des Gillbaches hat das BKK keine Auswirkung. Große
Bereiche für eine Kaltluftproduktion stehen weiterhin auf den Freilandklimatopen
zwischen der L 279 und Rheidt zur Verfügung. Durch das geplante BKK werden
prägnante Kaltluftströme nicht unterbrochen.
THEMA BAULEITPLANUNG
Beteiligter:
Anregung:
006
002
Landwirtschaftskammer NRW - Bezirksstelle für Agrarstruktur -
Die Landwirtschaftskammer NRW fordert vom Vorhabenträger, die geplante
Der Anregung wird gefolgt und an die nachfolgende Bauleitplanung weitergegeben.
– 47 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Rekultivierung der temporären Baustelleneinrichtungsfläche, wenn die
nachfolgende bauleitplanerische Vorgabe dies zulässt, so umzusetzen, dass eine
ackerbauliche Nutzung erfolgen kann. Dies ist genau darzulegen.
Der Vorhabenträger hat sich bereits verpflichtet (vgl. Verfahrensunterlagen), die
Baustelleneinrichtungsfläche zu rekultivieren (vgl. S. 143, Angaben zum
Umweltbericht).
Die
in
der
Anregung
angesprochene
temporäre
Nutzung
der
Baustelleneinrichtungsfläche
ist
nicht
Gegenstand
regionalplanerischer
Regelungen und kann erst auf der nachfolgenden Planungsebene hinreichend
konkret ermittelt werden.
Die zurzeit laufende Änderung der Bauleitplanung der Stadt Bergheim (vgl. Entwurf
Bebauungsplan Nr. 261/NA der Stadt Bergheim, Stand: Februar 2013) sieht für
diese Flächen einen Agrarbereich vor.
Die östlich des Vorhabens gelegene Baueinrichtungsfläche („Mönchacker“) soll
gemäß dem Bebauungsplanentwurf wieder in die Bewirtschaftung übergeführt
werden. Der westliche Bereich am Mönchshof wird demnach extensiv als
Obstwiese genutzt.
Beteiligter:
Anregung:
006
003
Landwirtschaftskammer NRW - Bezirksstelle für Agrarstruktur -
Die Landwirtschaftskammer NRW macht deutlich, dass es sich bei dem geplanten
Vorhaben um einen auszugleichenden Eingriff im Sinne des Naturschutzrechts
handelt. Damit dazu keine landwirtschaftlichen Flächen aus der Produktion
genommen werden müssen, regt sie an, die Kompensationsmaßnahmen vorrangig
für die Durchführung der im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
geplanten ökologischen Aufwertung von Gewässern im Sinne des § 82
Landeswassergesetz (LWG) einzuplanen.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der nachfolgenden
weitergegeben.
Bauleitplanung
wird
diese
Anregung
als
Hinweis
Die
Umsetzung
und
Konkretisierung
des
naturschutzrechtlichen
Kompensationsbedarfes
hat
gemäß
fachrechtlicher
Vorgaben
(vgl.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Baugesetzbuch (BauGB)) auf der
nachfolgenden Planungsebene (Bauleitplanung) zu erfolgen. Hier ist unter
Beachtung der fachplanerischen Regelungen und unter Berücksichtigung der
betroffenen Raumansprüche zu entscheiden, inwieweit die Inanspruchnahme
landwirtschaftlicher Flächen dabei vermindert werden kann. In diesem
Zusammenhang wird auf § 15 Absatz 3 BNatSchG und § 4a Landschaftsgesetz
(LG) NRW verwiesen, wonach vorrangig zu prüfen ist, ob an Stelle von
Kompensations- auch Bewirtschaftungsmaßnahmen erbracht werden sollen.
– 48 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Demnach bedarf es keiner zusätzlicher regional-planerischen Regelungen zur
Kompensation.
Auf der Grundlage der aktuell vorliegenden Informationen und nach erfolgten
Beteiligungen der Fachbehörden ist grundsätzlich von einer Kompensierbarkeit des
Eingriffs unter Berücksichtigung der regionalplanerischen Ziele und Grundsätze
auszugehen.
Die zurzeit laufende Änderung der Bauleitplanung der Stadt Bergheim (vgl. Entwurf
Bebauungsplan 261/NA, Stand: Februar 2013) sieht auch Bewirtschaftungs- und
Pflegemaßnahmen auf Ackerstandorten zur Kompensation vor.
Beteiligter:
Anregung:
174
003
Rhein-Erft-Kreis
Der Rhein-Erft-Kreis regt an, die von RWE Power vorgesehenen Maßnahmen zur
absoluten CO2-Reduzierung durch Stilllegung und Rückbau vorhandener
Kraftwerkskapazitäten sowie zur Minderung störender Verschattungen verbindlich
festzuschreiben.
Der Anregung wird gefolgt.
Die Stilllegungsverpflichtung ist unabdingbare Voraussetzung für die Erfüllung der
landesplanerischen Ziele zur „Energieversorgung“ (vgl. Kap. D.II LEP NRW) und
damit Vorgabe für die vorgesehene Regionalplanänderung.
Zur Sicherstellung der Stilllegungsverpflichtung und zur rechtlich verbindlichen
Sicherung der Abrissverpflichtung wird als Ausgleichsvorschlag das neue Ziel und
die zugehörige Erläuterung entsprechend ergänzt (vgl. Vorwort der Synopse oder
Ausgleichsvorschlag zu 012-006).
Beteiligter:
Hinweis:
176
001
Stadt Bergheim
Die Stadt Bergheim weist darauf hin, dass ihre Anregungen, die im Vorfeld der
vorgesehenen Regionalplanänderungen der Jahre 2003 und 2007 sowie im
Konsultationsverfahrens nach § 9 ROG im Jahr 2011 vorgebracht worden sind, im
Wesentlichen berücksichtigt wurden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Dies erfolgte entweder durch gutachterliche Überprüfung der Punkte oder durch die
konkrete Aufnahme von Darstellungen bzw. Festsetzungen in den parallel
– 49 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
erarbeiteten Verfahren zur Änderung der entsprechenden Bauleitpläne.
Daher werden
vorgebracht.
Beteiligter:
Hinweis:
keine
176
008
generellen
Bedenken
zum
vorliegenden
Verfahren
Stadt Bergheim (Ortsbürgermeister)
Die Stadt Bergheim macht deutlich, dass die Ausgleichsflächen, die im Rahmen
des Projektes erforderlich sind, allen umliegenden Ortschaften gerecht werden
sollen.
Beteiligter:
Hinweis:
176
009
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
(vgl. Ausgleichsvorschlag zu 176-003)
Stadt Bergheim (Ortsbürgermeister)
Die
Stadt
Bergheim
weist
darauf
hin,
dass
die
geplante
Baustelleneinrichtungsfläche nur 1000 m nord-westlich von Büsdorf liegt. Durch
Westwind wird der Lärm durch die flache Bodenstruktur ungehindert nach Büsdorf
getragen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Genehmigungsverfahren weitergegeben.
und
an
die
nachfolgenden
(vgl. Ausgleichsvorschlag zu 176-002)
Zur Abschirmung der Ortschaft Büsdorf wird entlang der östlichen Grenze der
Baustelleneinrichtungsfläche ein Schutzwall aus dem vorhandenen Mutterboden in
Form einer langgezogenen Bodenmiete errichtet. Dies geht bereits aus den im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung offengelegten Unterlagen im laufenden
kommunalen Bauleitplanverfahren der Stadt Bergheim hervor.
Beteiligter:
Hinweis:
256
003
Erftverband
Der Erftverband weist darauf hin, dass im Plangebiet die Grundwassermessstelle
Nr. 938063 liegt. Diese unterliegt nach LWG NRW einem besonderen Schutz, d.h.
Zugang und Bestandschutz müssen gewährleistet sein.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgende Bauleitplanung
bzw. an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitergegeben.
– 50 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Beteiligter:
Bedenken:
325
002
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Gemeinde Rommerskirchen
Die Gemeinde Rommerskirchen erhebt Bedenken aufgrund des Heranrückens von
weiteren Kraftwerksanlagen an die nächstgelegenen Ortslagen sowie die damit
verbundenen Auswirkungen auf das Ortsbild, die Umwelt und die dörfliche Struktur
der betroffenen Gemeindeteile.
Daher fordert die Gemeinde, die erforderlichen naturschutzrechtlichen
Ausgleichsmaßnahmen im Nahbereich der betroffenen Orte unterzubringen und
nicht – wie es der Entwurf zum Bebauungsplan der Stadt Bergheim unter
Punkt 4.6.4 der Begründung erläutert – diese nur auf dem Gebiet der Stadt
Bergheim festzulegen.
Der landschaftspflegerische Begleitplan zum Bebauungsplan stellt dazu fest, dass
die visuelle Beeinträchtigung und damit auch der notwendige Kompensationsbedarf
u.a. in den Ortschaften Rommerskirchen und Rheidt-Hüchelhoven am Höchsten
sind.
Dem Bedenken wird nicht gefolgt.
Die Forderungen werden an die nachfolgende Bauleitplanung weitergegeben.
Die
Festlegungen
zur
Umsetzung
der
naturschutz-rechtlichen
Kompensationsflächen erfolgen nach den geltenden rechtlichen Vorgaben im
Rahmen der kommunalen Bauleitplanung aber lediglich für das Gebiet der
Belegenheitsgemeinde. Die Stadt Bergheim kann nicht Flächen auf dem Gebiet der
Gemeinde Rommerskirchen überplanen.
Auf der Grundlage des aktuellen Standes der Bauleitplanung (vgl. Entwurf
Bebauungsplan Nr. 261/NA der Stadt Bergheim, Stand: Februar 2013) hat eine
Abstimmung mit der Stadt Bergheim und der Regionalplanungsbehörde u.a.
hinsichtlich der Kompensationsmaßnahmen stattgefunden. Die angeregten
Ortsrandbegrünungen sind dabei auch für Rheidt-Hüchelhoven berücksichtigt
worden.
Daher wird angeregt, die Ausgleichsmaßnahmen direkt an den jeweiligen
Ortsrändern festzulegen, wie dies auch der Landschaftspflegerische Begleitplan
zum Bebauungsplan vorsieht.
Beteiligter:
Anregung:
420
003
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Durch
die
geplante
Baustelleneinrichtung
erfolgt
eine
zusätzliche
Flächeninanspruchnahme von landwirtschaftlichen Böden. Diese sollen nach
Beendigung der Baumaßnahmen – so die Planbegründung – wieder rekultiviert und
landwirtschaftlich genutzt werden.
Der
Rheinische
Landwirtschaftsverband
regt
an,
Regionalplanänderungsverfahren verbindlich festzulegen.
dies
bereits
im
Der Anregung
weitergegeben.
wird
nicht
gefolgt
aber
nachfolgenden
Bauleitplanung
Der Vorhabenträger hat sich bereits verpflichtet (vgl. Antragsunterlagen), die
Baustelleneinrichtungsfläche zu rekultivieren (vgl. Verfahrensunterlage S. 143,
Angaben zum Umweltbericht).
Die
in
der
Anregung
angesprochene
temporäre
Nutzung
der
Baustelleneinrichtungsfläche
ist
nicht
Gegenstand
regionalplanerischer
Regelungen und kann erst auf der nachfolgenden Planungsebene hinreichend
– 51 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
konkret ermittelt werden.
Die zurzeit laufende Änderung der Bauleitplanung der Stadt Bergheim (vgl. Entwurf
Bebauungsplan Nr. 261/NA, Stand: Februar 2013) sieht für diese Flächen im
Entwurf einen Agrarbereich vor.
Die östlich des Vorhabens gelegene Baueinrichtungsfläche („Mönchacker“) soll
gemäß Bebauungsplanentwurf wieder in die Bewirtschaftung übergeführt werden.
Der westliche Bereich am Mönchshof wird demnach extensiv als Obstwiese
genutzt (vgl. Ausgleichsvorschlag zu 006-002).
Beteiligter:
Anregung:
420
004
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Um weitere Flächenverluste für die Landwirtschaft möglichst gering zu halten, regt
der Rheinische Landwirtschaftsverband an, im Regionalplanänderungsverfahren
eine verbindliche Vereinbarung dahingehend zu treffen, dass die Umsetzung
notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen weitestgehend durch
produktionsintegrierte Maßnahmen erfolgt.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der nachfolgenden
weitergegeben.
Bauleitplanung
wird
diese
Anregung
als
Hinweis
Die nachfolgende Bauleitplanung (vgl. Entwurf Bebauungsplan Nr. 261/NA der
Stadt
Bergheim,
Stand:
Februar
2013)
geht
von
einem
Kompensationsflächenbedarf
außerhalb
des
Geltungsbereiches
des
Bebauungsplanes von ca. 19,8 ha aus. Dabei sollen ca. 7 ha über
produktionsintegrierte Maßnahmen der Landbewirtschaftung abgedeckt. werden.
(vgl. Ausgleichsvorschlag zu 006-001)
Die
Umsetzung
und
Konkretisierung
des
naturschutz-rechtlichen
Kompensationsbedarfes hat gemäß fach-rechtlicher Vorgaben (BNatSchG /
BauGB) auf der nachfolgenden Planungsebene (Bauleitplanung) zu erfolgen. Hier
ist unter Beachtung der fachplanerischen Regelungen und unter Berücksichtigung
der betroffenen Raumansprüche zu entscheiden, inwieweit die Inanspruchnahme
landwirtschaftlicher Flächen dabei vermindert werden kann. In diesem
Zusammenhang wird auf § 15 Absatz 3 BNatSchG und § 4a LG NRW verwiesen,
wonach vorrangig zu prüfen ist, ob an Stelle von Kompensations- auch
Bewirtschaftungsmaßnahmen erbracht werden sollen.
– 52 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Demnach bedarf es keiner zusätzlicher regional-planerischen Regelungen zur
Kompensation.
Beteiligter:
Hinweis:
492
001
Deutscher Wetterdienst
Der Deutsche Wetterdienst weist darauf hin, dass im Umweltbericht zum
„Schutzgut Klima“ gemäß § 1 Absatz 5 BauGB neben dem Klimaschutz auch die
Klimaanpassung bei Planungen entsprechend zu berücksichtigen ist.
Beteiligter:
Hinweis:
492
003
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgende Bauleitplanung
weitergegeben.
Deutscher Wetterdienst
Der Deutsche Wetterdienst weist darauf hin, dass es sich bei der Festsetzung der
naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen empfiehlt, bei der Umsetzung der
Maßnahmen auch einen klimatologischen Sachverständigen zu beteiligen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgende Bauleitplanung
weitergeleitet.
Die
Festlegungen
zur
Umsetzung
der
naturschutz-rechtlichen
Kompensationsflächen erfolgen nach den geltenden rechtlichen Vorgaben im
Rahmen der kommunalen Bauleitplanung. Raumordnerische Vorgaben würden
diese Abwägung vorwegnehmen. Eine Vorfestlegung bereits im frühen
Planungsstadium
der
Regionalplanung
würde
eine
fachgerechte
Kompensationsplanung erschweren.
THEMA GENEHMIGUNGSVERFAHREN
Beteiligter:
Anregung:
001
001
Landeseisenbahnverwaltung NRW
Die Landeseisenbahnverwaltung NRW weist darauf hin, dass die geplanten
Rückbaumaßnahmen die Gleise der Anschlussbahn zum Kraftwerk Niederaußem
betreffen. Die entsprechenden Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten und die
zuständigen Behörden und Stellen vor Beginn der Maßnahme zu beteiligen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Genehmigungsverfahren weitergegeben.
und
an
die
nachfolgenden
Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele
und Grundsätze. Die konkrete Umsetzung bzw. Bauausführung wird rechtlich
verbindlich in der nachfolgenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder
ggf. der Baugenehmigung geregelt.
– 53 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Beteiligter:
Hinweis:
002
001
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Wehrbereichsverwaltung West - Dezernat III -
Die Wehrbereichsverwaltung geht nach den vorliegenden Planungen davon aus,
dass das höchste Bauwerk des geplanten Kraftwerks, der Schornstein, eine max.
Gesamthöhe von 272 m ü. NN erreichen wird. Nach dem jetzigen Planungsstadium
der Maßnahme, ist eine Zustimmung nur unter der Auflage zu erteilen, dass die
baulichen Anlagen, die eine Höhe von über 100 m ü. NN erreichen, mit einer
Tages- und Nachtkennzeichnung versehen werden.
Beteiligter:
Hinweis:
002
002
Wehrbereichsverwaltung West - Dezernat III -
Die Wehrbereichsverwaltung weist darauf hin, dass im Falle der Realisierung der
Planung rechtzeitig vor Baubeginn eine Erfassung des Kraftwerkes als
Luftfahrthindernis erforderlich ist.
Beteiligter:
Hinweis:
002
003
002
004
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden
Genehmigungsverfahren weitergegeben (vgl. auch Ausgleichsvorschlag zu 001001).
Wehrbereichsverwaltung West - Dezernat III -
Die Wehrbereichsverwaltung weist darauf hin, dass für das Bauvorhaben der
Bauhöhe und wegen des Standortes §§ 14 und 18a LuftVG Anwendung finden,
d.h. Baugenehmigungen können nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörden erteilt
werden. Sie empfiehlt, den Vorgang auch an die zuständige zivile Luftfahrtbehörde
weiterzuleiten.
Beteiligter:
Hinweis:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden
Genehmigungsverfahren weitergegeben (vgl. auch Ausgleichsvorschlag zu 001001).
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Genehmigungsverfahren weitergegeben.
und
an
die
nachfolgenden
Die zuständige zivile Luftfahrtbehörde, die Bezirksregierung Düsseldorf, wurde
bereits im Rahmen der vorliegenden Beteiligung zur 5. Änderung des
Regionalplans zur Stellungnahme aufgefordert (vgl. Beteiligter 444).
Wehrbereichsverwaltung West - Dezernat III -
Auf die Nähe zum Flugplatz Nörvenich wird von der Wehrbereichsverwaltung
besonders hingewiesen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die
Genehmigungsverfahren und die Bauleitplanung weitergegeben.
nachfolgenden
Nach dem aktuellen Planungsstand ergibt sich daraus kein rechtliches oder
faktisches
Umsetzungshindernis
für
den
Regelungsinhalt
dieser
– 54 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Regionalplanänderung.
Beteiligter:
Hinweis:
002
005
Wehrbereichsverwaltung West - Dezernat III -
Die Wehrbereichsverwaltung bittet darum, auch bei späteren Abstimmungs/Genehmigungsverfahren des geplanten Braunkohlekraftwerkes beteiligt zu
werden.
Beteiligter:
Hinweis:
008
001
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW weist
darauf hin, dass der Planbereich über den Braunkohle-Bergwerksfeldern „Gnom“,
„Kaspar“ und „Himmelfahrt“ liegt. Des Weiteren verläuft die unter Bergaufsicht
stehende Nord-Süd Kohlebahn durch das Plangebiet.
Beteiligter:
Hinweis:
008
002
008
003
012
010
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden
Genehmigungsverfahren und an die Bauleitplanung weitergegeben.
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW weist
darauf hin, dass sie weiter zu beteiligen ist.
Beteiligter:
Hinweis:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden
Genehmigungsverfahren und an die Bauleitplanung weitergegeben.
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW weist
darauf hin, dass der Planbereich im Einflussbereich der Grundwasserabsenkung
und des späteren Grundwasserwiederanstieges im Rahmen des aktiven
Braunkohletagebaus liegt.
Beteiligter:
Hinweis:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden
Genehmigungsverfahren und an die Bauleitplanung weitergegeben.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden
Genehmigungsverfahren und an die Bauleitplanung weitergegeben.
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND)
Der Hinweis wird an die nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitergegeben.
– 55 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
merkt an, dass BoAplus lediglich einen Wirkungsgrad von ca. 45 % haben soll. Ob
dieser erreicht werden kann, wird angezweifelt, da es bislang weltweit kein BKK mit
einem solchen Wirkungsgrad gibt. Aus den Antragsunterlagen ist nicht
nachvollziehbar, ob der Wirkungsgrad tatsächlich erreicht werden kann und welche
Annahmen und Berechnungen dem zugrunde liegen.
Wenn RWE nicht in der Lage ist, die eingesetzte Braunkohle vollständig zu
trocknen, bedeutet dies einen deutlichen Verlust von Wirkungsgraden und
Effizienz.
Beteiligter:
Anregung:
012
017
BoAplus wird mit einem Wirkungsgrad von ca. 45 % das weltweit effizienteste BKK.
Entsprechend den der Regionalplanänderung zugrunde liegenden Unterlagen plant
RWE Power für das Kraftwerk BoAplus eine Weiterentwicklung der modernen BoATechnologie durch den Einsatz einer Wirbelschichttrocknungsanlage mit interner
Abwärmenutzung (WTA). Dabei werden die Vorteile der bewährten
Rohbraunkohlentechnik mit der Trockenbraunkohlentechnologie verbunden, um
den genannten Wirkungsgrad von ca. 45 % und gleichzeitig eine deutliche höhere
Flexibilität zu erreichen. Die Trockenbraunkohlentechnologie wurde zunächst in
einer Demoanlage in Frechen und anschließend in einer Pilotanlage in
Niederaußem über mehrere Jahre getestet und weiterentwickelt. Auf Grundlage
dieser Entwicklung wurde nach Auskunft von RWE Power die Kombination der
bewährten Rohbraunkohlenfeuerung mit einer Trockenbraunkohlenfeuerung als
nächster Technologieschritt für BoAplus ausgewählt.
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) regt
eine Befristung der Betriebsgenehmigung für BoAplus mit nachfolgender
Begründung an:
Die Kohle für BoAplus wird aus den Tagebauen der Region geliefert. Eben diese
Tagebaue haben stets dramatische Folgen für Mensch und Natur. Die aktuellen
Tagebaue im Rheinischen Revier Hambach, Garzweiler und Inden hinterlassen
nach ihrer Auskohlung gigantische Restlöcher, die Ende des Jahrhunderts mit
Wasser gefüllt werden sollen. Die technische Beherrschbarkeit (z.B. Hangstabilität,
Befüllung) ist fragwürdig, der Braunkohlebergbau wird zur Alt-/Ewigkeitslast.
Mit dem weiteren Ausbau der Braunkohleinfrastruktur wie beispielsweise BoAplus
werden Sachzwänge zum Aufschluss neuer Tagebaue geschaffen. Die
genehmigten Abbaureserven in Garzweiler II reichen noch bis 2045, dann wird
BoAplus erst maximal 25 Jahre in Betrieb sein, weit weniger als die bisher übliche
Laufzeit von BKK. Dies könnte zur Erschließung weiterer Braunkohlevorkommen
führen.
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden
Genehmigungsverfahren weitergegeben.
Die Regionalplanung sichert raumrelevante Nutzungen über raumordnerische Ziele
und Grundsätze. Begrenzung von Laufzeiten können durch Festlegungen in einem
Raumordnungsplan nicht angeordnet werden. Die konkrete rechtliche Umsetzung
einschließlich einer eventuellen Befristung der Nutzungen wird rechtlich verbindlich
in der nachfolgenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung geregelt.
Ob sich ein Kraftwerk innerhalb der zur Verfügung stehenden Kohlereserven
amortisiert, wird vom Vorhabenträger nach ökonomischen Kriterien beurteilt.
Die grundsätzliche Entscheidung zur Gewinnung der Braunkohle im Rheinischen
Revier in den Tagebauen Garzweiler, Inden und Hambach ist über die
rechtskräftigen Braunkohlepläne nach LPlG NRW erfolgt. Die tatsächliche
Umsetzung der Abbauverfahren erfolgt sukzessive über die nachfolgenden
bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanungen in den einzelnen Abbaufeldern, die
durch die Regionalplanänderung nicht präjudiziert werden.
– 56 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Beteiligter:
Hinweis:
017
001
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Betriebssitz -
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen
die vorgelegte 5. Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden
Genehmigungsverfahren und an die Bauleitplanung weitergegeben.
Folgende bauplanungs- bzw. genehmigungsrechtliche Hinweise werden zum
Vorhaben gegeben:
Mit der Errichtung von BoAplus werden folgende Straßen des Landesbetriebes in
Anspruch genommen: B 477, L 279 und die Trasse der L 93n.
L 93n: mit dem Planfeststellungsbeschluss wird Ende des Jahres 2012 gerechnet,
als frühester Baubeginn ist das Jahr 2018 angestrebt.
Wirtschaftsweg auf der Trasse der L 93n: Zwischen Knoten B 477 / L 279 / L 93n
und der Bahntrasse ist eine Zufahrt vorgesehen. Hier ist eine Prüfung des
Abstandes zum Knoten erforderlich.
B 477: Entlang der Bundesstraße gilt eine Anbauverbotszone von 20 m, innerhalb
der
Anbaubeschränkungszone
(40 m)
ist
die
Zustimmung
des
Straßenbaulastträgers erforderlich. Für die Errichtung von Bauwerken mit einer
Höhe größer 150 m ist ein Abstand von 30 m vom Fahrbahnrand einzuhalten.
Nach Fertigstellung des Kraftwerkbaues wird die Fläche zwischen B 477 und
Bahntrasse als Ausgleichsfläche verwendet.
L 279: Entlang der Landesstraße gilt eine Anbaubeschränkungszone von 40 m.
Hier ist ein Abstand von 30 m einzuhalten.
Im Zuge der Straßenbaumaßnahmen soll der südlich der L 279 gelegene Radweg
auf den nördlich der Landesstraße gelegenen Wirtschaftsweg verlegt werden.
Querung der B 477: RWE möchte eine planfreie Fußgängerquerung über die B 477
herstellen: Als Mindestdurchfahrtshöhe sind dabei 4,70 m einzuhalten.
– 57 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Beteiligter:
Hinweis:
022
012
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Im Umweltbericht wird auf die Veränderungen des Gillbaches durch Einleitung von
Kühl- und Abwasser sowie Niederschlagwasser hingewiesen. Dies wird
prognostisch gegenüber dem heutigen Zustand des Gewässers als positiv
eingeschätzt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und
Genehmigungs- bzw. Bauleitplanung weitergegeben.
an
die
nachfolgenden
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW weist darauf hin,
dass in den folgenden Genehmigungsverfahren bzw. der wasserrechtlichen
Erlaubnis die notwendigen Regelungen zu treffen sind, die eine positive
Entwicklung des Gewässers garantieren.
Beteiligter:
Anregung:
176
002
Stadt Bergheim
Die Stadt Bergheim regt an, für Bereiche, die während der Bauphase durch
Schallemissionen belastet werden könnten aber nicht in den Planbereich der zur
Zeit erarbeiteten verbindlichen Bauleitplanung fallen, im Regionalplan Aussagen zu
treffen, ob diese Auswirkungen bereits rechtlich abgesichert sind oder welche
Anstrengungen zur Minderung der Belastung vorgenommen werden können.
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden
Genehmigungsverfahren weitergegeben.
Anforderungen
an
den
Lärmschutz
in
der
Bauphase
sind
im
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu regeln. Dies wurde in
einem Abstimmungsgespräch zwischen der Stadt Bergheim und dem Dez. 53 der
Bezirksregierung Köln bestätigt.
Während der Baudurchführung werden bei Beschwerden Immissionsmessungen
durchgeführt und die Einhaltung der Vorgaben der AVV Baulärm überprüft. Bei
Überschreitungen werden entsprechende Maßnahmen durch die Bezirksregierung
Köln ergriffen.
Beteiligter:
Anregung:
176
004
Stadt Bergheim
Die Stadt Bergheim informiert, dass durch die stetige Feinstaubbelastung des
Tagebaus Hambach die Aufstellung eines Luftreinhalteplanes erforderlich wurde.
Dieser verpflichtet alle Beteiligten, Maßnahmen zur Feinstaubbelastungen zu
identifizieren und ggf. umzusetzen. Der Neubau von BoAplus wird dieses Ziel
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden
Genehmigungsverfahren weitergegeben.
– 58 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
deutlich unterstützen.
Die Stadt Bergheim regt an, eine zusätzliche Dauer-Mess-Stelle auf Bergheimer
Stadtgebiet einzurichten, um in Relation zu der heutigen Ausgangsbelastung diese
Prognose in den nächsten Jahren überprüfen zu können und weitere Erkenntnisse
für das vorgenannte Luftreinhalteplanverfahren zu gewinnen.
Beteiligter:
Hinweis:
256
001
Erftverband
Der Erftverband weist darauf hin, dass die Abwasserentsorgung des Kraftwerks
heute teilweise über die Kläranlage Auenheim erfolgt. Durch die Planung
vorgesehene Änderungen in Menge und Qualität sind in den Unterlagen noch
darzustellen, um die Veränderungen des Schutzgutes Wasser bewerten zu
können.
Beteiligter:
Hinweis:
256
002
444
001
und
an
die
nachfolgenden
Eine Fortschreibung des Umweltberichtes zum Aufstellungsbeschluss ist nicht
vorgesehen.
Vielmehr
werden
ergänzende
Hinweise
aus
dem
Beteiligungsverfahren zum Thema Umwelt im weiteren Verfahren bei der Erstellung
der Unterlagen zur Planaufstellung in die „Zusammenfassende Erklärung“ gemäß
§ 11 Absatz 3 ROG aufgenommen. Damit ist sichergestellt, dass dem Regionalrat
alle für die Abwägung maßgeblichen Sachverhalte vorliegen.
Erftverband
Der
Erftverband
macht
deutlich,
dass
die
Dimensionierung
der
wasserwirtschaftlichen Anlagen im weiteren Verfahren frühzeitig mit ihnen
abzustimmen ist.
Beteiligter:
Hinweis:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Genehmigungsverfahren weitergegeben.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Genehmigungsverfahren weitergegeben.
und
an
die
nachfolgenden
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Genehmigungsverfahren weitergegeben.
und
an
die
nachfolgenden
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26, Luftverkehr
Die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Luftverkehr weist darauf hin, dass
sich der vorgesehene Standort für BoAplus außerhalb von Bauschutzbereichen
nach § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) befindet.
– 59 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Beteiligter:
Hinweis:
444
002
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26, Luftverkehr
Die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Luftverkehr weist darauf hin, dass
gemäß § 14 LuftVG für den Standort auf Folgendes zu achten ist: zielt das
Genehmigungsverfahren
nach
BImSchG
auf
die
Errichtung
eines
Luftfahrthindernisses, d.h. eines Bauwerks höher 100 m über Grund ab, so ist
vorab die luftrechtliche Prüfung und Entscheidung der zuständigen
Luftfahrtbehörde NRW (Bezirksregierung Düsseldorf) erforderlich.
Beteiligter:
Hinweis:
444
003
444
004
und
an
die
nachfolgenden
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Genehmigungsverfahren weitergegeben.
und
an
die
nachfolgenden
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Genehmigungsverfahren weitergegeben.
und
an
die
nachfolgenden
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26, Luftverkehr
Die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Luftverkehr weist darauf hin, dass
sich der geplante Kraftwerksstandort in der militärischen Anlagenschutzzone (vgl.
§ 18a LuftVG) des Flughafens Nörvenich befindet. Dies ist ebenfalls im
Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
Beteiligter:
Hinweis:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Genehmigungsverfahren weitergegeben.
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26, Luftverkehr
Die hohen Anlagenteile des Kraftwerks werden höchstwahrscheinlich als
Luftfahrthindernis mit einer Nachthindernisbefeuerung versehen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Luftverkehr weist darauf hin, dass
dies bei der optischen Bewertung der Anlage mit zu berücksichtigen ist.
Beteiligter:
Hinweis:
444
005
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26, Luftverkehr
Die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Luftverkehr weist darauf hin, dass
sich das Segelfluggelände Bergheim ca. 5 km westlich des geplanten Standortes
befindet.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die nachfolgenden
Genehmigungsverfahren und an die Bauleitplanung weitergegeben.
Nach dem aktuellen Planungsstand ergibt sich daraus kein rechtliches oder
faktisches Umsetzungshindernis für den Regelungsinhalt bzw. die Umsetzung der
– 60 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
5. Regionalplanänderung.
THEMA PLANENTWURF
Beteiligter:
Hinweis:
174
004
Rhein-Erft-Kreis
Der Rhein-Erft-Kreis begrüßt die vorgesehene Zweckbindung Kraftwerksanlagen
für den GIB Niederaußem.
Beteiligter:
Anregung:
176
003
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Stadt Bergheim
Bereits im vorangegangenen Scopingverfahren regte die Stadt Bergheim an,
mögliche Ausgleichsmaßnahmen im Umkreis der Bergheimer Wohnstandorte mit
Sichtbeziehung zum Braunkohlenkraftwerk hinsichtlich der abschirmenden Wirkung
(Ortsrandbegrünung) zu überprüfen. Dies ist in der Bauleitplanung erfolgt.
Darüber hinaus wird aber angeregt, bereits auf
Ausgleichsflächen zu beschrieben und darzustellen.
Regionalplanebene die
Der Anregung nicht wird gefolgt.
Die
Festlegungen
zur
Umsetzung
der
naturschutz-rechtlichen
Kompensationsflächen erfolgen nach den geltenden rechtlichen Vorgaben im
Rahmen der kommunalen Bauleitplanung. Raumordnerische Vorgaben würden
diese Abwägung vorwegnehmen. Eine Vorfestlegung bereits im frühen
Planungsstadium
der
Regionalplanung
würde
eine
fachgerechte
Kompensationsplanung erschweren.
Auf der Grundlage des aktuellen Standes der Bauleitplanung (Stand: Entwurf
Bebauungsplan Nr. 261/NA der Stadt Bergheim, Februar 2013) hat eine
Abstimmung mit der Stadt Bergheim und der Regionalplanungsbehörde u.a.
hinsichtlich der Kompensationsmaßnahmen stattgefunden. Die angeregten
Ortsrandbegrünungen sind dabei im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt worden.
Beteiligter:
Anregung:
176
005
Stadt Bergheim
Die Stadt Bergheim regt an, bereits auf der Ebene der Regionalplanänderung
detailliert auf die zeitliche Befristung bzw. die zukünftige Nutzung nach Rückbau
der Baustelleneinrichtungsflächen einzugehen.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Unabhängig davon wird die Stadt Bergheim in den vorbereitenden und
Der Vorhabenträger hat sich bereits verpflichtet (vgl. Antragsunterlagen), die
Sie wird an die nachfolgende Bauleitplanung weitergegeben.
– 61 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
verbindlichen
Bauleitplanverfahren
eine
Baustelleneinrichtungsflächen aufnehmen.
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
zeitliche
Befristung
der
Baustelleneinrichtungsfläche zu rekultivieren (vgl. Verfahrensunterlage S. 143,
Angaben zum Umweltbericht). Die in der Anregung angesprochene temporäre
Nutzung
der
Baustelleneinrichtungsfläche
kann
nicht
Gegenstand
regionalplanerischer Regelungen werden, da das LPlG NRW keine befristete
Regionalplandarstellung vorsieht.
Auf der nachfolgenden Ebene der Bauleitplanung kann hingegen eine solche
temporäre Nutzung festgesetzt werden.
Der aktuelle Entwurf der Bauleitplanung der Stadt Bergheim zum Planbereich (vgl.
Entwurf Bebauungsplan Nr. 261/NA, Stand: Februar 2013) sieht für diese Flächen
im Entwurf einen Agrarbereich vor. Dies entspricht der Darstellung des vorgelegten
Entwurfes zur Regionalplanänderung, der für die in Rede stehende
Baueinrichtungsfläche einen AFAB vorsieht, womit die dauerhafte (Nach-)Nutzung
im Grundsatz gewährleistet ist.
Beteiligter:
Anregung:
176
007
Stadt Bergheim (Ortsbürgermeister)
Durch Überschreiten der B 477 und der Bahnlinie in östlich Richtung zu Büsdorf hat
RWE Power mit der Baustelleneinrichtungsfläche Zugriff auf die ökologisch und
landwirtschaftlich wertvolle Kulturfläche vor Büsdorf genommen.
Der Anregung wird nicht gefolgt. Diese wird an die nachfolgende Bauleitplanung
weitergegeben.
(vgl. Ausgleichsvorschlag zu 176-005)
Die Stadt Bergeheim regt an, die Rekultivierung dieser Flächen nach Beendigung
der Baumaßnahme bereits im Regionalplanänderungsverfahren verbindlich
festzulegen.
THEMA SONSTIGES
Beteiligter:
Hinweis:
006
004
Landwirtschaftskammer NRW - Bezirksstelle für Agrarstruktur -
Die Landwirtschaftskammer NRW weist darauf hin, dass bereits seit mehreren
Jahren die Landwirtschaft und der Kraftwerksbetreiber zu verschiedensten
Aspekten der Auswirkung des Kraftwerkbetriebes auf die örtliche Agrarwirtschaft im
„Projekt Aukland“ zusammenarbeiten. Diese Kooperation sollte fortgesetzt werden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an den Vorhabenträger
weitergegeben.
Anlässlich der Jahresbesprechung im Dezember 2012 wurde einvernehmlich unter
– 62 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
allen Projektbeteiligten sowie unter Beteiligung des Rheinischen
Landwirtschaftsverbandes, dem Kreislandwirt und der Bezirksstelle für
Agrarstruktur der Landwirtschaftskammer NRW die Fortsetzung der Untersuchung
abgestimmt.
Beteiligter:
Bedenken:
012
001
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (vertreten durch den BUND) stellt
die rechtliche Antragsbefugnis von RWE Power zur Änderung des Regionalplans in
Frage. Solche Planverfahren sind vielmehr nur von der Planungsabsicht der
Kommune abhängig. Privatfirmen können ihre Absichten und Anregungen wie jede
andere Person in das Aufstellungsverfahren der Regionalplanung einbringen.
Darüber hinaus wird bezweifelt, dass RWE Power selbst einen ernsthaften
Planungswillen hat, da der RWE Vorstandschef wiederholt darauf hingewiesen hat,
dass
der
Neubau
von
Kohlekraftwerken
unter
den
derzeitigen
energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen generell fraglich sei. Eine
Investitionsentscheidung für den Neubau von BoAplus ist damit unwahrscheinlich.
Dem Bedenken wird nicht gefolgt.
Das LPlG NRW sieht in § 19 Absatz 2 ausdrücklich vor, dass ein Vorhabenträger
eine Regionalplanänderung anregen kann. Die vorgelegten Unterlagen werden
durch die Regionalplanungsbehörde geprüft. Der Regionalrat entscheidet
eigenständig, ob ein Änderungsverfahren eingeleitet wird. Einen rechtlichen
Anspruch auf Regionalplanänderung gibt es hingegen nicht, ein solches Verfahren
kann daher nur angeregt und nicht beantragt werden.
Das LPlG NRW definiert die Regionalplanung als Gemeinschaftsaufgabe von Land
und Kommunen, das ROG schreibt für die Raumordnungsplanung das
Gegenstromprinzip fest. Die Stadt Bergheim unterstützt das Vorhaben (vgl.
Anregungen des Beteiligten 176) und betreibt zurzeit für das Plangebiet ein
abgestimmtes Bauleitplanverfahren zur planerischen Vorbereitung von BoAplus.
Die RWE Power hat mit Schreiben vom 20.06.2012 Frau Regierungspräsidentin
Walsken den Willen zum Bau des Kraftwerkes BoAplus in Niederaußem bekräftigt
(vgl. Anlage zur Erörterungsunterlage).
Im Vorfeld dieses Erarbeitungsbeschlusses erfolgte durch die Unternehmensleitung
der RWE Power AG auf Anfrage der Bezirksregierung Köln am 20.06.2012 eine
schriftliche Stellungnahme zu diesem Sachverhalt. In dieser wird durch RWE
Power bekräftigt, zu den konkreten Planungen zur Errichtung von BoAplus zu
stehen und sie unverändert fortzuführen. Diese Stellungnahme war dem
Regionalrat vor Fassung des Erarbeitungsbeschlusses bekannt und wurde im
Rahmen der Sitzung auch ausdrücklich behandelt.
– 63 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Beteiligter:
Anregung:
176
006
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Stadt Bergheim
Das Bauvorhaben wird während der Bauphase zu erheblichen Mehrbelastungen
durch den von Schwerlast- und Baufahrzeugen erzeugten Baustellenverkehr
führen. Dies betrifft insbesondere die ohnehin stark befahrenen Ortsdurchfahrten
von Rheidt-Hüchelhoven, Niederaußem, Büsdorf und Fliesteden. Aus diesem
Grund ergibt sich für die Stadt Bergheim eine besondere Dringlichkeit derjenigen
Straßenbaumaßnahmen, die von Land und Bund zuletzt nur als nachrangig
eingestuft wurden wie z.B. OU Stommeln-Büsdorf (L 93n) oder die OU
Niederaußem-Hüchelhoven (B 477n).
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und an die Straßenbauverwaltung
sowie den Regionalrat weitergegeben.
Der Regionalrat kann durch seine Beschlüsse zumindest auf der regionalen Ebene
eine Priorisierung formulieren.
Die Stadt Bergheim regt deshalb an, eine erneute Priorisierungsüberprüfung durch
die Straßenbehörden in die beabsichtigte Regionalplanänderung einzubinden.
Beteiligter:
Hinweis:
176
010
Stadt Bergheim (Ortsbürgermeister)
Die Stadt Bergheim weist darauf hin, dass die Baustellenverkehre die Ortschaften
Büsdorf und Fliesteden verkehrsmäßig sehr stark zusätzlich belasten werden.
Daher soll die Landesregierung die finanziellen Mittel zur Realisierung der 93n zur
Verfügung stellen.
Beteiligter:
Hinweis:
176
011
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
(vgl. Ausgleichsvorschlag zu 176-006)
Stadt Bergheim (Ortsbürgermeister)
Die Stadt Bergheim macht deutlich, dass sich durch die baulichen Belastungen die
Preise der Immobilien im Einzugsbereich des Kraftwerks mindern werden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Regionalplanung betrachtet nicht die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die
Immobilienmärkte im Planänderungsgebiet.
Beteiligter:
Anregung:
325
003
Gemeinde Rommerskirchen
Die Gemeinde Rommerskirchen befürchtet, dass, entgegen der Aussagen des
vorgelegten Verkehrsgutachtens, aufgrund der zu erwartenden Verkehrsströme
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und an die Straßenbauverwaltung
– 64 –
Bezirksregierung Köln
März 2013
5. Regionalplanänderung
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BOAplus) –
Kurzfassung der Stellungnahme
Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
zum und vom neuen Kraftwerksstandort eine höhere Belastung der Bundesstraßen
im Gemeindegebiet zu erwarten ist.
sowie den Regionalrat weitergegeben.
Daher regt sie an, dem Bau der Bundesstraßen B 477n (zwischen Anstel und
Rommerskirchen) und der B 59n (Sinsteden) weiterhin höchste Priorität
einzuräumen.
Beteiligter:
Anregung:
420
002
Der Regionalrat kann durch seine Beschlüsse zumindest auf der regionalen Ebene
eine Priorisierung formulieren.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Bei durchschnittlich 70 % Pachtanteil im Rhein-Erft-Kreis sind bei Flächenverlusten
besonders häufig Pächter wirtschaftlich betroffen.
Der Anregung wird nicht gefolgt aber der nachfolgenden Bauleitplanung
weitergeleitet.
Der Rheinische Landwirtschaftsverband regt deshalb an, bei Umsetzung der
Planung darauf zu achten, dass dies sozialverträglich erfolgt und den betroffenen
Pächtern durch den Vorhabenträger Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden.
Der Regionalplan regelt keine privatwirtschaftlichen Nutzungsbedingungen.
Beteiligter:
Anregung:
420
005
Die planerische Konkretisierung und Umsetzung des Vorhabens erfolgt in der
nachfolgenden Bauleitplanung.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Den Planunterlagen ist nicht zu entnehmen, ob und gegebenenfalls in welchem
Umfang Mindererträge aufgrund er Verschattung durch Kühlturmschwaden zu
erwarten sind.
Der
Rheinische
Landwirtschaftsverband
regt
daher
an,
die
Untersuchungsergebnisse aus dem Forschungsvorhaben „Aukland“ im Rahmen
der Planung zu berücksichtigen und dieses fortzuführen, um belastbare Aussagen
über zu erwartende Einflüsse des Vorhabens auf die angebauten Kulturen treffen
zu können.
Die Anregung wird an den Vorhabenträger weitergegeben.
Anlässlich der Jahresbesprechung im Dezember 2012 wurde einvernehmlich unter
allen Projektbeteiligten sowie unter Beteiligung des Rheinischen
Landwirtschaftsverbandes, dem Kreislandwirt und der Bezirksstelle für
Agrarstruktur der Landwirtschaftskammer NRW die Fortsetzung der Untersuchung
abgestimmt.
– 65 –
Regionalplanungsbehörde
März 2013
Erörterungsunterlage
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) –
ANHANG
Übersicht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Die Planunterlagen zur vorgesehenen Regionalplanänderung wurden bei der Bezirksregierung Köln und dem Rhein-Erft-Kreis in der Zeit vom
3. September bis 5. Oktober 2012 öffentlich ausgelegt. Nach Einsicht der Bürgerinnen und Bürger in die Planunterlagen wurden
169 Stellungnahmen fristgerecht abgegeben. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Stellungnahmen teils von Verbänden oder Bürgerinitiativen in
Form von Unterschriftslisten abgegeben wurden und damit die Summe der Einwender gegenüber der Anzahl der Stellungnahmen höher ist. Nahezu
90 % der abgegebenen Stellungnahmen waren inhaltlich gleichlautend. Davon basiert wiederum der Großteil auf den Musterstellungnahmen von
Greenpeace (vgl. Anlage zur Erörterungsunterlage).
Im Folgenden werden die wesentlichen thematischen Inhalte der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wiedergegeben:
Begründung / Energiepolitik
Nahezu alle Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger richten sich gegen die Planbegründung bzw. grundsätzlich gegen die Begründung zum Bau
von BoAplus. Die Planrechfertigung geht, so die Einwender, in ihrer Abwägung von falschen politischen, technischen und rechtlichen Vorgaben
aus, die im Ergebnis zur Missachtung der aktuellen Klimaschutzpolitik führt.
Ein Großteil der Stellungnahmen sieht durch den Bau von BoAplus einen klaren Verstoß gegen die internationalen, europäischen, nationalen und
insbesondere die Klimaschutzziele des Landes NRW gegeben – der Bau des Braunkohlekraftwerks (BKK) verhindert das Erreichen der
IV
Regionalplanungsbehörde
März 2013
Erörterungsunterlage
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) –
verbindlichen Klimabeschlüsse. Es wird vorgebracht, dass mit der Realisierung von BoAplus insbesondere das im nordrhein-westfälischen
Klimaschutzgesetz festgelegte CO2- Reduzierungsziel von 80 % bis zum Jahr 2050 nicht zu erreichen ist. Ab diesem Zeitpunkt sollte nach den
Klimaschutzzielen die Stromversorgung zu 100 % aus EE erfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger rechnen damit, dass ab 2020 genug EE zur
Verfügung steht, um auch den Braunkohlestrom zu kompensieren. Durch BoAplus, so einige Einwender, wird die Energiewende blockiert. In vielen
Eingaben wird daher gefordert, dass RWE Power ein Klimaszenario bis 2050 vorlegen muss, damit die Klimafolgen von allen Planungsbeteiligten
transparent bewertet werden können.
Das neue Kraftwerk wird zu erheblich negativen Auswirkungen des Klimas sowohl auf lokaler als auch globaler Ebene führen, so die Bürgerinnen
und Bürger. Braukohlekraftwerke haben im Vergleich zu allen anderen Kraftwerken den höchsten CO2-Ausstoß. Daher wird in vielen
Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde und dem Regionalrat Köln gefordert, statt der geplanten GIB-Erweiterung in Niederaußem, ein
konkretes Konzept zur CO2-Minderung zu erarbeiten und einen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bis zum Jahr 2030 zu beschließen.
Verlangt wurde auch, ein Alternativkonzept z.B. zum Bau von Windkraftanlagen zu erarbeiten und dieses gegen den Neubau von BoAplus
abzuwägen.
Weiterhin wurde in den Eingaben vorgebracht, dass das geplante Kraftwerk BoAplus mit einem (lt. Vorhabensträger) Wirkungsgrad von 45 %
ineffizient ist. Die eingesetzte Kraftwerkstechnik ist veraltet oder wird in der dargelegten Ausführung nicht betrieben werden können. In der
Begründung dazu wurde in den Stellungnahmen beanstandet, dass bei BoAplus die Kohlekraftwerktechnik theoretisch möglich ist, diese aber in der
praktischen Umsetzung nicht zur Anwendung kommen kann. Wärmeauskoppelung ist aber eine Grundanforderung zur Nutzung der
Brückentechnologien bzw. der Primärenergien, so die Einwender.
Des Weiteren wird angemerkt, dass nur mit einer vollständigen Vortrocknung der Braukohle eine bessere Effizienz erreicht werden könnte. Warum
diese nicht vorgesehen ist, kann von den Bürgerinnen und Bürgern nicht nachvollzogen werden. Auch die Berechung des angegebenen
V
Regionalplanungsbehörde
März 2013
Erörterungsunterlage
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) –
Wirkungsgrades von 45 % ist nicht ausreichend begründet. Gleiches gilt für die in den Unterlagen dargestellte Flexibilität der BoAplus-Technik.
Weltweit fehlt dazu ein Referenzobjekt. Allerdings wird von einigen Einwendern dargestellt, dass die Technik zur Braunkohlenverstromung
grundsätzlich nicht oder nur sehr eingeschränkt für flexible Stromerzeugung geeignet ist.
Auch wurde angemerkt, dass sich die Zusicherungen von RWE in der Vergangenheit des Öfteren nicht bewahrheitet haben (vgl. Konzept zu
KOBRA). Darüber hinaus verweisen viele Bürgerinnen und Bürger darauf, dass die Kohleverstromung als Brückentechnologie nur mit einer
funktionierenden und bezahlbaren CCS-Technologie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Der Einsatz dieser Technik wird auf absehbare
Zeit aus politischen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen weder bei BoAplus noch anderen Kohlekraftwerken möglich sein.
Zurzeit wird in Köln Niehl ein wesentlich effizienteres GuD Kraftwerk mit einer Leistung von 1.000 MW gebaut. Wozu dann BoAplus noch
notwendig ist, fragen einige Bürgerinnen und Bürger. Zur Grundlastsicherung sind die BKK nicht erforderlich. Dies hat der Ausfall der BoABlöcke in Neurath in der Vergangenheit gezeigt. Wird dies weiter als Planbegründung aufgeführt, ist dies durch entsprechende Gutachten
nachzuweisen.
Die Braunkohleverstromung ist, so die Bürgerinnen und Bürger, der größte Klimakiller Europas. Mit BoAplus wird die Nutzung dieser Technologie
nur verlängert, sie unterstützt die Energiewende nicht. Davon, so wird in einigen Stellungnahmen behauptet, geht die Konzernspitze von RWE
bereits aus. Der Vorstandsvorsitzende selbst schließt den Bau eines neuen Kohlekraftwerkes zurzeit aus, da diese Technik nicht zukunftsfähig bzw.
wirtschaftlich ist. Auch das Energieunternehmen Vattenfall geht davon aus, so die Bürgerinnen und Bürger, dass die Rentabilität der
Braunkohlenverstromung ab 2020 nicht mehr gegeben ist. Eine Rechtfertigung zur Änderung des Regionalplans ist damit nicht mehr gegeben.
In vielen Stellungnahmen wird angemerkt, dass eine Reihe von Verpflichtungen aus dem Kraftwerkserneuerungsprogramm 1994 von RWE Power
bis heute noch nicht eingehalten wurden. Da die Umsetzung dieses Konzeptes einen Kern der vorgelegten Planbegründung darstellt, fordern einige
VI
Regionalplanungsbehörde
März 2013
Erörterungsunterlage
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) –
Bürgerinnen und Bürgern eine transparente Darstellung, welche Verpflichtungen aus dem Kraftwerkserneuerungsprogramm erfüllt worden sind und
welche nicht bzw. wie diese abgesichert sind. Verlangt wird in den Eingaben darüber hinaus, dass die Umsetzung der verbindlichen Aussagen zum
Neubau, Stilllegung und Abriss konkretisiert und rechtlich sichergestellt werden müssen. Es ist zu gewährleisten, dass die Stromleistung am
Standort Niederaußem und im Rheinischen Revier nicht erhöht wird.
Mit der vorgelegten aktuellen Planung zur Änderung des Regionalplans werden, so der Tenor zahlreicher Stellungnahmen, die Forderungen des
Regionalrates, die im Jahr 2007 als Vorgabe zur Überarbeitung des Regionalplans verabschiedet worden sind, nicht erfüllt. Dies betrifft im
Wesentlichen die Dezentralisierung der Kraftwerksstandorte, die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie die Vorlage eines verbindlichen
Stilllegungs- und Abrisszeitplanes. Die Bürgerinnen und Bürger befürchten, dass selbst diese Mindestanforderungen nicht erfüllt werden. In diesem
Zusammenhang wird auf die nicht eingehaltenen Stilllegungszusagen von RWE Power nach der Inbetriebnahme von BoA 1 verwiesen.
Zahlreiche Einwender weisen darauf hin, dass die genehmigten Braunkohlevorräte etwa bis zum Jahr 2045 reichen werden. BoAplus wird hingegen
eine technische Laufzeit von mindestens 40 Jahren aufweisen, könnte also bis zum Jahr 2060 Strom produzieren. Als Legitimationsgrundlage für
den weiteren Betrieb und Ausbau von Braunkohletagebauen wird dies abgelehnt. Auch die Befürchtung, dass BoAplus trotz anderweitiger
Beteuerungen zumeist unter Volllast laufen wird, könnte den Bedarf an neu aufzuschließen Braunkohlevorräten verstärken. Daher wird in vielen
Stellungnahmen eine Befristung der BImSch-Genehmigung gefordert.
Einige Stellungnahmen formulieren, dass der 2. Rahmenbetriebsplan Hambach rechtsunwirksam ist und der 3. und 4. Rahmenbetriebsplan Hambach
noch gar nicht rechtmäßig erteilt worden sind. Damit ist die Versorgung von BoAplus mit Braunkohle rechtlich nicht gesichert und somit ernsthaft
zweifelhaft. Somit kann das neue BKK aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht betrieben werden. Eine Planrechtfertigung ist damit nicht
mehr gegeben, so die Einwender.
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Regionalplanungsbehörde
März 2013
Erörterungsunterlage
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) –
Die Bürgerinnen und Bürger wenden ein, dass BoAplus den Zielen einer nachhaltigen Energieversorgung und der Energiewende entgegen stehen
und sich somit keine energiepolitische Notwendigkeit und Rechtfertigung für die vorgelegte Regionalplanänderung ergibt.
Umwelt
Neben den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürgern zur Planbegründung bezog sich der zweite Schwerpunkt der Schreiben auf die zu
erwartenden Umweltwirkungen des Vorhabens bzw. die entsprechenden Angaben im vorgelegten Umweltbericht.
In den Eingaben wurde vorgebracht, dass die Immissionsprognose, die im Rahmen der vorgesehenen Regionalplanänderung vorgelegt wurde,
fehlerhaft ist. Im Einzelnen wurde dazu angeführt, dass die Emissionen der anderen Kraftwerke der Region unzureichend berücksichtigt wurden, die
verwendeten Emissionsdaten nicht nachvollziehbar sind, nicht alle Ausbreitungs-Szenarien betrachtet wurden, die zugrunde gelegten Wetterdaten
nicht aktuell sind und bestimmte Spitzenbelastungen nicht betrachtet wurden. Als nicht nachvollziehbar stellte es sich weiter dar, warum die
Immissionsbelastung anhand von Jahresmittelwerten ohne Berücksichtigung von Spitzenbelastungen durch ungünstige Wetterbedingungen ermittelt
worden sind. Demnach wird von einigen Einwendern die Richtigkeit der vorgelegten Immissionsprognose angezweifelt. Kritisiert wird auch, dass
diese vom Vorhabenträger beauftragt wurde. In einigen Stellungnahmen ist daher gefordert worden, im Vorfeld der anstehenden Planentscheidung
Langzeitmessungen vor Ort insbesondere in den besonders belasteten Gebieten wie den Tagebauen und Kraftwerksstandorten im Rheinischen
Revier durchzuführen und die Ergebnisse zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird ein unabhängiges Immissionsschutzgutachten der LANUV NRW
verlangt.
VIII
Regionalplanungsbehörde
März 2013
Erörterungsunterlage
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) –
Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass auch wenn sich die Emissionen durch die vorgesehene Abschaltung nicht insgesamt erhöhen werden,
es durch die fortgesetzte Braunkohleverstromung in der Region zu einer weiteren Akkumulation von Schadstoffen wie z.B Quecksilber oder Uran
kommen wird.
Zahlreiche Einwender formulieren deutliche Zweifel an der fachlichen Belastbarkeit der gutachterlich berechneten Lärmbeurteilungspegel. Diese
basieren lediglich auf intransparenten Berechnungen und nicht auf konkreten Bestandsmessungen; die berechneten Immissionspunkte sind falsch
angeordnet und nicht ausreichend, so die Bürgerinnen und Bürger. Auch in diesem Zusammenhang werden Langzeitmessungen und ein
unabhängiges Gutachten der LANUV NRW vor der Planentscheidung gefordert.
Einwender vor Ort weisen darauf hin, dass das Kraftwerk Niederaußem bereits heute die in der Nacht rechtlich zulässigen Lärmwerte überschreitet.
Bevor über die Neuerrichtung von Kraftwerksblöcken entschieden werden kann, ist der Vorhabenträger und Betreiber aufzufordern, die Einhaltung
der Immissionsrichtwerte unverzüglich bereits für die bestehenden Kraftwerksblöcke sicher zu stellen, so der Tenor der Eingaben.
Zum Immissionsschutz merkten einige Stellungnahmen an, dass für die Beurteilung der erheblichen Wirkungen von geplanten industriellen
Anlagen, wie z.B. Luftbelastungen oder Lärmemissionen, u.a. der Abstandserlass 2007 NRW anzuwenden ist. Daraus lässt sich für ein Kraftwerk
von 1.100 MW ein Vorsorgeabstand von 1.500 m zu einer Wohnbebauung ableiten. Dabei ist zu beachten, dass diese Entfernung durch die Planung
für die Orte Auenheim, Niederaußem, Rheidt und Hüchelhoven unterschritten wird. Eine Begründung für diese Nichtbeachtung des
Vorsorgeabstandes konnten die Bürgerinnen und Bürger den Planunterlagen nicht entnehmen.
Einige Stellungnahmen bemängeln eine fehlerhafte Ermittlung und Bewertung der Verschattung. So wurden die Gebäudeschatten der neuen
Kraftwerksanlagen nicht mit betrachtet. Auch zu dieser Thematik wird ein weiteres Gutachten gefordert. Die Einwender stellen fest, dass die
IX
Regionalplanungsbehörde
März 2013
Erörterungsunterlage
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) –
vorgesehenen Hybrid Kühltürme die direkte Umgebung von Kühlturmschaden entlasten wird, in weiterer Entfernung wird es aber zu einer
vermehrten Kumuluswolkenbildung kommen. Im Genehmigungsverfahren zu BoA 2 und 3 wurden daher Nasskühltürme gefordert, um den
Großraum Köln nicht weiter zu belasten. Da dies auch das kostengünstigere Verfahren ist, wird befürchtet, dass das alte Kühlkonzept auch für
BoAplus zur Umsetzung kommen wird.
Die BKK gehören zu den größten Feinstaub Emittenten. Daher wird befürchtet, dass es durch BoAplus zu einer weiteren Feinstaubbelastung in der
ohnehin schon belasteten Region kommen wird. Dies wird von den Bürgerinnen und Bürgern abgelehnt. Die zu erwartende Überschreitung der
erlaubten Grenzwerte widerspricht der Feinstaubrichtlinie der EU.
Die Einwender sehen durch den Neubau von BoAplus eine weitere Standortkonzentration auf die Kraftwerksstandorte Neurath und Niederaußem.
Dadurch werden insbesondere die anliegenden Ortsteile in unzulässiger Weise mit Luftschadstoffen belastet. Bei der Feinstaubbelastung werden
dort bereits heute die zulässigen Tageswerte überschritten. Auch zu dieser Thematik werden unabhängige Gutachten gefordert.
Es werden von den Bürgerinnen und Bürgern unzumutbare Belastungen durch Schattenwurf, Lärm, und Schadstoffe für das direkte Umfeld in dem
ca. 16.000 Menschen leben befürchtet. Dies wird zu Atemwegserkrankungen und anderen Krankheiten führen.
Einige Stellungnahmen fordern eine vertiefte Betrachtung der zu erwartenden Auswirkungen auf den Baustellen- und Betriebsverkehr.
Die Einwender stellen heraus, dass eine Flächeninanspruchnahme von 23 ha und der damit verbundene Eingriff in Natur und Landschaft nicht
notwendig sind. Das neue Kraftwerk kann auf der Fläche der 2012 abzuschaltenden 150 MW Blöcke errichtet werden.
Die Planungen zu BoAplus umgehen das KWK-Gebot des BImSchG.
X
Regionalplanungsbehörde
März 2013
Erörterungsunterlage
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) –
Es ist den Einwendern nicht ersichtlich, wo die angeführten 700.000 t/a Biomasse zur Mitverbrennung herkommen sollen. Die Verfeuerung von
Abfällen entspricht nicht den abfallrechtlichen Vorgaben.
Landesplanung
Einige Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung bringen vor, dass die vorgesehene Regionalplanänderung nicht mit den Zielen und Grundsätzen
der Landesplanung d.h. dem Landesentwicklungsplan (LEP) NRW in Einklang steht. Dabei werden insbesondere die Ziele zur Freiraumsicherung
des LEP NRW angeführt. Von den Einwendern wurde angezweifelt, ob die Inanspruchnahme von ca. 23 ha Freiraum im Sinne der
landesplanerischen Ziele überhaupt erforderlich ist. Kritisch ist weiterhin angemerkt worden, dass auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen nicht
ausreichend geprüft wurde, ob eine Modernisierung der Kraftwerke innerhalb der bereits bestehenden Bestandsflächen des GIB Niederaußem
erfolgen könnte. Dazu wären auch die Abrisspotenziale der nicht mehr benötigten Anlagenteile zu betrachten. Der Flächenbedarf wird von den
Einwendern als nicht nachgewiesen bewertet. Gefordert wurde ein dahingehendes Sachverständigengutachten. Verlangt wird darüber hinaus, die
stillgelegten Kraftwerksflächen auf allen BKK-Standorten vollständig zurückzubauen und dem Freiraum zurückzugeben. Dazu hat sich RWE
verbindlich zu verpflichten.
Zahlreiche Stellungnahmen können nicht nachvollziehen, warum auf den vorhandenen Kraftwerksflächen des Standortes Frimmersdorf kein neues
Kraftwerk errichtet werden kann. Es wird die Vermutung geäußert, dass dies ausschließlich auf den höheren Kosten begründet ist, die der Abriss in
Frimmersdorf erfordern würde. Auch hier, so der Tenor, würde sich ein zielkonformer Alternativstandort ergeben.
Die Planungen zu BoAplus werden von den Einwendern nicht als flächensparend und umweltschonend im Sinne der landesplanerischen
Zielvorgaben angesehen. Die Freirauminanspruchnahme von 23 ha Freiraum wird als erhebliche Umweltwirkung festgestellt, hinzu kommen noch
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Regionalplanungsbehörde
März 2013
Erörterungsunterlage
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) –
die Flächen des Montageplatzes mit zusätzlich fast 20 ha. Auch die Überplanung von landwirtschaftlichen Flächen wird als nicht konform mit den
raumordnerischen Zielen bewertet.
Bei zentralen Großkraftwerken zur Braunkohleverstromung ist der Einsatz von KWK so gut wie unmöglich. Die Nutzung der Wärmeauskopplung
bei BoAplus ist lediglich eine unrealistische Option und keine realistische Planungsalternative. Darin wird eine Abweichung von dem
landesplanerischen Ziel gesehen, das die Nutzung und den Ausbau der KWK fordert. In einigen Stellungnahmen wird die Anregung gegeben, dass
RWE Power in eine dezentrale Energieversorgung mit kleinen, verbrauchsnahen Energieanlagen einsteigen soll. Gefordert wird die volle Nutzung
der Abwärme.
Ebenfalls in Auslegung des raumordnerischen Ziels des LEP NRW, nach dem die EE gefördert werden sollen, werden von den Bürgerinnen und
Bürger die Behörden aufgefordert, ein Konzept zum Ausbau der EE in NRW zu erarbeiten und dieses umzusetzen.
Einige Stellungnahmen merken an, dass entgegen der in der Planbegründung dargestellten Bewertung keine vollständige Übereinstimmung der
Planung mit den landesplanerischen Zielen gesehen wird. Es gibt Ziele im LEP NRW, die nicht durch das Vorhaben getragen werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Stellungnahmen, die im Verfahren abgegeben wurden, durchweg gegen die Erweiterung
des GIB Niederaußem und den Bau von BoAplus ausgesprochen haben.
XII