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Vorlage (Abgrabung der Kieswerk Horst GmbH - Verlegung der Fuß- und Radwegeverbindung -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
92 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
11.11.14, 18:30
Aktualisiert
11.11.14, 18:30
Vorlage (Abgrabung der Kieswerk Horst GmbH
- Verlegung der Fuß- und Radwegeverbindung -) Vorlage (Abgrabung der Kieswerk Horst GmbH
- Verlegung der Fuß- und Radwegeverbindung -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser, Karsten 61 14 21 03.11.2014 403/2014 Betreff Abgrabung der Kieswerk Horst GmbH - Verlegung der Fuß- und Radwegeverbindung Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Verlegung der Fuß- und Radwegeverbidnung Erläuterungen: Am 24.11.2000 stellte die Firma Horst GmbH & Co.KG einen Antrag auf Genehmigung einer Nassauskiesung auf den Flächen der Stadt Brühl Gemarkung Schwadorf. Am 10.03.2003 erging an die Firma Horst GmbH & Co. KG zunächst der Ablehnungsbescheid des Rhein-Erft-Kreis. Durch Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. August 2006 wurde der Klage des Antragstellers entsprochen und der Ablehnungsbescheid der Rhein-Erft-Kreis aufgehoben. Gegen dieses Urteil wurde Seitens des Rhein-Erft-Kreis Berufung eingelegt. Diese Berufung wurde durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 08.Mai 2012 zurückgewiesen. Der Rhein-Erft-Kreis teilte der Stadt Brühl mit Schreiben vom 23.01.2014 mit, das aufgrund der neuen Sachverhalte der Antrag auf Planfeststellung vom 15.11.2000 neu zu bescheiden sei und vor dem Hintergrund der rechtskräftigen Urteile kein Hinderungsgrund bestehe diesen Antrag positiv zu bescheiden. Damit wird, entgegen dem zunächst formulierten planerischen Willen der Stadt Brühl, die Auskiesung im Bereich Schwadorfer Hof ermöglicht. Vorstehender Sachverhalt wurde dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung in seiner 13. Sitzung am 15.05.2014 zur Kenntnis gebracht. In der Sitzung erläuterte der von der Firma Horst GmbH & Co. Kg beauftragte Planer, Herr Smeets den geplanten Ablauf der Auskiesung und stellte zwei mögliche Planungsalternativen vor. Bei der ersten der beiden Alternativen erfolgt die Auskiesung unter Beibehaltung der Wegeverbindung von Schwadorf in Richtung Wesseling. In der Folge entstehen zwei unterschiedlich große Auskiesungsbereiche links und rechts des Weges. Bei der zweiten Alternative wird die direkte Wegeführung zu Gunsten der Auskiesung aufgegeben und um das Abgrabungsgelände herumgeführt. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 403/2014 Diese zweite Alternative ermöglicht zunächst eine bessere Ausnutzung und leichtere Gewinnung des Kieses, eröffnet nach Abschluss der Arbeiten aber auch die Möglichkeit, dass sich der Auskiesungsbereich als ein zusammenhängendes Biotop entwickeln kann. Da es sich bei der Wegeverbindung um einen vornehmlich für die Landwirtschaft genutzten Wirtschaftsweg handelt, der im Weiteren von Spaziergängern und Fahrradfahrern vornehmlich zur Erholung genutzt wird und nicht der direkten Zielerreichung dient, ist die Verlegung mit einer Verlängerung des Weges um ca. 800m städtebaulich vertretbar. Der weg soll um den Auskiesungsbereich herum zum Bahnübergang geführt werden. Der Übergang wird beibehalten. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14