Daten
Kommune
Brühl
Größe
92 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
11.11.14, 18:30
Aktualisiert
11.11.14, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser, Karsten
61 14 21
03.11.2014
403/2014
Betreff
Abgrabung der Kieswerk Horst GmbH
- Verlegung der Fuß- und Radwegeverbindung Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Verlegung der Fuß- und
Radwegeverbidnung
Erläuterungen:
Am 24.11.2000 stellte die Firma Horst GmbH & Co.KG einen Antrag auf Genehmigung
einer Nassauskiesung auf den Flächen der Stadt Brühl Gemarkung Schwadorf.
Am 10.03.2003 erging an die Firma Horst GmbH & Co. KG zunächst der
Ablehnungsbescheid des Rhein-Erft-Kreis. Durch Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom
22. August 2006 wurde der Klage des Antragstellers entsprochen und der
Ablehnungsbescheid der Rhein-Erft-Kreis aufgehoben. Gegen dieses Urteil wurde Seitens
des Rhein-Erft-Kreis Berufung eingelegt. Diese Berufung wurde durch Urteil des
Oberverwaltungsgerichts NRW vom 08.Mai 2012 zurückgewiesen. Der Rhein-Erft-Kreis
teilte der Stadt Brühl mit Schreiben vom 23.01.2014 mit, das aufgrund der neuen
Sachverhalte der Antrag auf Planfeststellung vom 15.11.2000 neu zu bescheiden sei und
vor dem Hintergrund der rechtskräftigen Urteile kein Hinderungsgrund bestehe diesen
Antrag positiv zu bescheiden. Damit wird, entgegen dem zunächst formulierten
planerischen Willen der Stadt Brühl, die Auskiesung im Bereich Schwadorfer Hof
ermöglicht.
Vorstehender Sachverhalt wurde dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung in
seiner 13. Sitzung am 15.05.2014 zur Kenntnis gebracht.
In der Sitzung erläuterte der von der Firma Horst GmbH & Co. Kg beauftragte Planer, Herr
Smeets den geplanten Ablauf der Auskiesung und stellte zwei mögliche
Planungsalternativen vor.
Bei der ersten der beiden Alternativen erfolgt die Auskiesung unter Beibehaltung der
Wegeverbindung von Schwadorf in Richtung Wesseling. In der Folge entstehen zwei
unterschiedlich große Auskiesungsbereiche links und rechts des Weges.
Bei der zweiten Alternative wird die direkte Wegeführung zu Gunsten der Auskiesung
aufgegeben und um das Abgrabungsgelände herumgeführt.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 403/2014
Diese zweite Alternative ermöglicht zunächst eine bessere Ausnutzung und leichtere
Gewinnung des Kieses, eröffnet nach Abschluss der Arbeiten aber auch die Möglichkeit,
dass sich der Auskiesungsbereich als ein zusammenhängendes Biotop entwickeln kann.
Da es sich bei der Wegeverbindung um einen vornehmlich für die Landwirtschaft
genutzten Wirtschaftsweg handelt, der im Weiteren von Spaziergängern und
Fahrradfahrern vornehmlich zur Erholung genutzt wird und nicht der direkten
Zielerreichung dient, ist die Verlegung mit einer Verlängerung des Weges um ca. 800m
städtebaulich vertretbar. Der weg soll um den Auskiesungsbereich herum zum
Bahnübergang geführt werden. Der Übergang wird beibehalten.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14