Daten
Kommune
Brühl
Größe
185 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
11.11.14, 18:30
Aktualisiert
11.11.14, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser, Karsten
61 26 02
15.10.2014
355/2014
Betreff
Umgestaltung Bahnhofsvorplatz
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Fortführung des
Planungsprozesses für die Umgestaltung des Bahnhofumfeldes auf der Grundlage der
aktualisierten Planung (ehemals Planvariante B) und die Beantragung entsprechender
Fördermittel.
Erläuterungen:
Bereits im Jahr 2009 stellte die Stadt Brühl einen Förderantrag zur Umgestaltung des
Bahnhofsumfeldes im Rahmen des Investitionsprogramms „Nationale Unesco Welterbestätten“, Konjunkturpaket I des Bundes.
Die einzelnen Bausteine des Förderantrages waren:
-
die bauliche und denkmalpflegerische Sanierung des Bahnhofsgebäudes;
die gestalterische Aufwertung und Erneuerung der Verkehrsflächen vor dem
Bahnhof und Betonung der Sichtachse zwischen Bahnhof und Schloss
Augustusburg;
die Neuordnung der öffentlichen Verkehrsfunktionen und Schaffung einer
Buswendeschleife außerhalb der Sichtachse zwischen Bahnhof und Schloss;
die bauliche Erweiterung der Radstation inkl. des Neubaus eines Toiletten- und
Kioskgebäudes;
die barrierefreie Umgestaltung der Bahnsteigzugänge durch Senkrechtaufzüge.
Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden im Rahmen der Entwurfsplanung auf rund
4,871 Mio. € geschätzt.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
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Drucksache 355/2014
Grundlage
der
damaligen
Antragstellung
war
eine
durch
die
BEG
(Bahnentwicklungsgesellschaft) in Auftrag gegebene Entwurfsplanung des Dortmunder
Planungsbüros Planlokal zur Umgestaltung des gesamten Bahnhofsumfeldes bestehend
aus zwei Planungsvarianten A und B, die sich im Wesentlichen durch die Lage der
Buswendeschleife unterschieden.
Die von Seiten der Stadt Brühl favorisierte Planvariante A (Ratsbeschluss vom
27.04.2009), sah eine Buswendeschleife südlich des Bahnhofsvorplatzes im Bereich des
Schlossparkplatzes vor. Das Hauptargument für diese Entscheidung war die Erhaltung
des alten Baumbestandes im Bereich der Grünfläche nördlich des Bahnhofsgebäudes.
Das Land NRW favorisierte hingegen die Planvariante B mit der Buswendeschleife im
Bereich der Grünfläche nördlich des Bahnhofsgebäudes, mit dem Hauptargument, den
Bahnhofsvorbereich und die damit verbundene Blickbeziehung zwischen Schloss und
Bahnhof vom querenden Busverkehr zu entlasten .
Der Förderantrag wurde dann aufgrund der ablehnenden Haltung des Landes als
maßgeblichem Grundstückseigentümer in diesem Bereich mit Ausnahme der Bewilligung
für die bauliche Sanierung des Bahnhofsgebäudes abgelehnt.
Im Laufe der letzten Jahre mussten nun zahlreiche Bäume im Bereich der nördlich an den
Bahnhof angrenzenden Grünfläche gefällt werden. Auch in den nächsten Jahren ist mit
weiteren Abgängen zu rechnen. Somit entfällt ein wesentliches Hauptargument der Stadt
Brühl für die Planvariante A.
In einem Gespräch im Bauministerium signalisierten die Vertreter des Landes bereits ihre
Zustimmung für die Fortführung des Planungsprozesses auf der Grundlage der
Planvariante B vor dem Hintergrund der neuen Sachlage.
Im August eröffnete sich dann für die Stadt Brühl eine neue Fördermöglichkeit im Rahmen
des Förderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ des Bundes.
In Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Büder + Menzel und dem Tiefbau
Ingenieurbüro Leyendecker konnte in kürzester Zeit eine modifizierte Planung, basierend
auf der mit dem Land NRW konsensfähigen Planvariante B erarbeitet und am 22.09.14
fristgerecht beim Fördergeber eingereicht werden.
Vor dem Hintergrund dieser zeitlich knappen Fristsetzung erfolgt die Präsentation der
Planung erst in dieser Sitzung des Planungsausschusses.
Die Konzeption wird in der Sitzung durch die Verwaltung und den Brühler Architekten
Manfred Menzel vorgestellt.
Die Planung umfasst bis auf die bauliche Sanierung des Bahnhofsgebäudes, die ja bereits
kurz vor der Fertigstellung steht, die auf Seite 1 der Vorlage beschriebenen Bausteine.
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Drucksache 355/2014
Das Kostenvolumen wird auf gesamt 5,24 Mio. € geschätzt und gliedert sich wie folgt:
-
Verkehrsanlagen – incl. Platzgestaltung
Hochbaumaßnahme Umbau - Radstation
Senkrechtaufzüge
Planungskosten
1,63 Mio. €
1,37 Mio. €
1,48 Mio. €
0,76 Mio. €
Der Fördersatz im Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ beträgt 66 %,
städtische Eigenmittel 33 % = 1,75 Mio. €.
Sollte die Antragstellung der Stadt Brühl im Rahmen des o.g. Projektaufrufs „Nationale
Projekte des Städtebaus“ von Seiten des Fördergebers nicht positiv beschieden werden,
prüft die Verwaltung den Zugang zu alternativen Förderprogrammen des Bundes und
Landes.
Dies betrifft insbesondere auch die Forcierung der bereits durch die Deutsche Bahn AG in
Aussicht gestellten Finanzierung der Senkrechtaufzüge mit der Einführung des RRX im
Jahre 2018.
In diesem Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit einer Vorfinanzierung der
Maßnahme durch die Stadt Brühl über den VRS bei der DB AG angefragt. Hierzu vertrat
die DB AG bis dato eine ablehnende Haltung mit dem Tenor, dass die DB
Vorfinanzierungen grundsätzlich nicht refinanziert.
Die Projektkosten werden in die Haushaltsplanung 2015 und den Folgejahren bis 2018
eingestellt.
Weitere Erläuterungen folgen in der Sitzung.
Anlage(n):
(1) Planvariante B, Planlokal, 2007
(2) Aktualisierung der Planvariante B, Büder + Menzel, 2014
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