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Vorlage (Umgestaltung Bahnhofsvorplatz )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
185 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
11.11.14, 18:30
Aktualisiert
11.11.14, 18:30
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser, Karsten 61 26 02 15.10.2014 355/2014 Betreff Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Fortführung des Planungsprozesses für die Umgestaltung des Bahnhofumfeldes auf der Grundlage der aktualisierten Planung (ehemals Planvariante B) und die Beantragung entsprechender Fördermittel. Erläuterungen: Bereits im Jahr 2009 stellte die Stadt Brühl einen Förderantrag zur Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes im Rahmen des Investitionsprogramms „Nationale Unesco Welterbestätten“, Konjunkturpaket I des Bundes. Die einzelnen Bausteine des Förderantrages waren: - die bauliche und denkmalpflegerische Sanierung des Bahnhofsgebäudes; die gestalterische Aufwertung und Erneuerung der Verkehrsflächen vor dem Bahnhof und Betonung der Sichtachse zwischen Bahnhof und Schloss Augustusburg; die Neuordnung der öffentlichen Verkehrsfunktionen und Schaffung einer Buswendeschleife außerhalb der Sichtachse zwischen Bahnhof und Schloss; die bauliche Erweiterung der Radstation inkl. des Neubaus eines Toiletten- und Kioskgebäudes; die barrierefreie Umgestaltung der Bahnsteigzugänge durch Senkrechtaufzüge. Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden im Rahmen der Entwurfsplanung auf rund 4,871 Mio. € geschätzt. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 355/2014 Grundlage der damaligen Antragstellung war eine durch die BEG (Bahnentwicklungsgesellschaft) in Auftrag gegebene Entwurfsplanung des Dortmunder Planungsbüros Planlokal zur Umgestaltung des gesamten Bahnhofsumfeldes bestehend aus zwei Planungsvarianten A und B, die sich im Wesentlichen durch die Lage der Buswendeschleife unterschieden. Die von Seiten der Stadt Brühl favorisierte Planvariante A (Ratsbeschluss vom 27.04.2009), sah eine Buswendeschleife südlich des Bahnhofsvorplatzes im Bereich des Schlossparkplatzes vor. Das Hauptargument für diese Entscheidung war die Erhaltung des alten Baumbestandes im Bereich der Grünfläche nördlich des Bahnhofsgebäudes. Das Land NRW favorisierte hingegen die Planvariante B mit der Buswendeschleife im Bereich der Grünfläche nördlich des Bahnhofsgebäudes, mit dem Hauptargument, den Bahnhofsvorbereich und die damit verbundene Blickbeziehung zwischen Schloss und Bahnhof vom querenden Busverkehr zu entlasten . Der Förderantrag wurde dann aufgrund der ablehnenden Haltung des Landes als maßgeblichem Grundstückseigentümer in diesem Bereich mit Ausnahme der Bewilligung für die bauliche Sanierung des Bahnhofsgebäudes abgelehnt. Im Laufe der letzten Jahre mussten nun zahlreiche Bäume im Bereich der nördlich an den Bahnhof angrenzenden Grünfläche gefällt werden. Auch in den nächsten Jahren ist mit weiteren Abgängen zu rechnen. Somit entfällt ein wesentliches Hauptargument der Stadt Brühl für die Planvariante A. In einem Gespräch im Bauministerium signalisierten die Vertreter des Landes bereits ihre Zustimmung für die Fortführung des Planungsprozesses auf der Grundlage der Planvariante B vor dem Hintergrund der neuen Sachlage. Im August eröffnete sich dann für die Stadt Brühl eine neue Fördermöglichkeit im Rahmen des Förderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ des Bundes. In Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Büder + Menzel und dem Tiefbau Ingenieurbüro Leyendecker konnte in kürzester Zeit eine modifizierte Planung, basierend auf der mit dem Land NRW konsensfähigen Planvariante B erarbeitet und am 22.09.14 fristgerecht beim Fördergeber eingereicht werden. Vor dem Hintergrund dieser zeitlich knappen Fristsetzung erfolgt die Präsentation der Planung erst in dieser Sitzung des Planungsausschusses. Die Konzeption wird in der Sitzung durch die Verwaltung und den Brühler Architekten Manfred Menzel vorgestellt. Die Planung umfasst bis auf die bauliche Sanierung des Bahnhofsgebäudes, die ja bereits kurz vor der Fertigstellung steht, die auf Seite 1 der Vorlage beschriebenen Bausteine. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 3 – Drucksache 355/2014 Das Kostenvolumen wird auf gesamt 5,24 Mio. € geschätzt und gliedert sich wie folgt: - Verkehrsanlagen – incl. Platzgestaltung Hochbaumaßnahme Umbau - Radstation Senkrechtaufzüge Planungskosten 1,63 Mio. € 1,37 Mio. € 1,48 Mio. € 0,76 Mio. € Der Fördersatz im Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ beträgt 66 %, städtische Eigenmittel 33 % = 1,75 Mio. €. Sollte die Antragstellung der Stadt Brühl im Rahmen des o.g. Projektaufrufs „Nationale Projekte des Städtebaus“ von Seiten des Fördergebers nicht positiv beschieden werden, prüft die Verwaltung den Zugang zu alternativen Förderprogrammen des Bundes und Landes. Dies betrifft insbesondere auch die Forcierung der bereits durch die Deutsche Bahn AG in Aussicht gestellten Finanzierung der Senkrechtaufzüge mit der Einführung des RRX im Jahre 2018. In diesem Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit einer Vorfinanzierung der Maßnahme durch die Stadt Brühl über den VRS bei der DB AG angefragt. Hierzu vertrat die DB AG bis dato eine ablehnende Haltung mit dem Tenor, dass die DB Vorfinanzierungen grundsätzlich nicht refinanziert. Die Projektkosten werden in die Haushaltsplanung 2015 und den Folgejahren bis 2018 eingestellt. Weitere Erläuterungen folgen in der Sitzung. Anlage(n): (1) Planvariante B, Planlokal, 2007 (2) Aktualisierung der Planvariante B, Büder + Menzel, 2014 BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14