Daten
Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
19.11.14, 18:30
Aktualisiert
19.11.14, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
02
Kunkel, Daniela
16 13 07
11.11.2014
418/2014
Betreff
Frauenförderplan
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt den Frauenförderplan (FFP) für die Zeit vom 01.01.2014 – 31.12.2016.
Erläuterungen:
Die Stadt Brühl hat gem. § 5a Landesgleichstellungsgesetz die Pflicht Frauenförderpläne
(FFP) jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren zu erstellen und konsequent
Frauenförderung zu betreiben.
Er gilt mit Inkrafttreten des Ratsbeschlusses für den genannten Zeitraum.
Der (anliegende) Frauenförderplan wurde unter Verwendung des Datenmaterials der
Personalverwaltung und der erforderlichen Zustimmung des Personalrates ( § 73
Landespersonalvertretungsgesetz) federführend von der Gleichstellungsbeauftragten
erarbeitet.
Um die Forderung nach Gleichstellung transparent zu machen und Prognosen für
künftiges Handels festzuschreiben, wird der FFP für einen Beobachtungszeitraum von
2010 – 2013 erstellt.
Ziel des FFP ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die zur Verwirklichung einer
gleichberechtigten Berücksichtigung von Frauen und Männern in Beruf, Karriere, Familie
und einer fairen Verteilung aller Funktionen, des Einkommens und der Familienpflichten,
beitragen.
Geschlechtsspezifische Asymmetrien im Stellenplan müssen nicht zwingend ein Zeichen
von versteckten Vorurteilen sein, auch sind die internen Gegebenheiten immer zu
berücksichtigen.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 418/2014
Nie hatte das Thema Frauenförderung so viel mediale Hochkonjunktur, nie waren Frauen
so gut ausgebildet und nie war Frauenförderung, waren Karrierekonzepte, Umsetzung von
Frauenquoten und familiengerechte Personalpolitik so akut, um qualifizierte Frauen
anzuwerben und in Zeiten des akuten Fachkräftemangels zu binden.
Qualifizierte Frauen und Männer suchen ihren Arbeitsplatz nach Rahmenbedingungen für
ihre Karrierewünsche aus, die in optimaler Weise familienkompatibel sind.
Die Stadt Brühl beschäftigte nie mehr Frauen als heute in fast allen Bereichen.
In den letzten drei Jahren ist bereits eine positive Entwicklung erfolgreicher
Gleichstellungspolitik zu erkennen, die Stadt Brühl ebnet Frauen den Weg in
Führungspositionen, gleichzeitig wurden ebenfalls mit Ratsbeschluss vom 23.06.2014
bereits 20 Arbeitsverhältnisse im Kitabereich entfristet, um den Mitarbeiterinnen eine
langfristige berufliche Kontinuität zu ermöglichen.
Im neuen Dezernatsverteilungsplan (Stand 9/2014) sind erneut Frauen
Leitungsfunktionen (Abteilungsleitung und Fachbereichsleitung) ausgewiesen.
in
Als eine der flankierenden Maßnahmen wird die Prüfung alternierender Heimarbeit im
Geltungszeitraum zentrales Thema sein, um Teilzeitbeschäftigten Einkommensverluste
und Versorgungseinbußen dauerhaft zu ersparen und die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf voranzutreiben, arbeitet doch jede 2. Frau nicht in Vollzeit.
Um der Unterrepräsentanz von Frauen entgegen zu wirken, sind in den nächsten 3 Jahren
Maßnahmen zu erarbeiten, die es potentiellen Führungskräften (mit mindestens der Hälfte
Frauen) ermöglichen, sich auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten, verkennt
man nicht das Durchschnittsalter der amtierenden Beschäftigten in Leitungsfunktionen von
derzeit 53 Jahren.
Die Stadt Brühl befindet sich in Sachen Frauenförderung auf einem guten Kurs und wird
auch zukünftig unter Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates
der verfassungsrechtlichen Verpflichtung einer geschlechterorientierten Personalpolitik
nachkommen.
Anlage (n) :
Frauenförderplan ( 2014 – 2016)
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14