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Vorlage (Frauenförderplan)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
19.11.14, 18:30
Aktualisiert
19.11.14, 18:30
Vorlage (Frauenförderplan) Vorlage (Frauenförderplan)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 02 Kunkel, Daniela 16 13 07 11.11.2014 418/2014 Betreff Frauenförderplan Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt den Frauenförderplan (FFP) für die Zeit vom 01.01.2014 – 31.12.2016. Erläuterungen: Die Stadt Brühl hat gem. § 5a Landesgleichstellungsgesetz die Pflicht Frauenförderpläne (FFP) jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren zu erstellen und konsequent Frauenförderung zu betreiben. Er gilt mit Inkrafttreten des Ratsbeschlusses für den genannten Zeitraum. Der (anliegende) Frauenförderplan wurde unter Verwendung des Datenmaterials der Personalverwaltung und der erforderlichen Zustimmung des Personalrates ( § 73 Landespersonalvertretungsgesetz) federführend von der Gleichstellungsbeauftragten erarbeitet. Um die Forderung nach Gleichstellung transparent zu machen und Prognosen für künftiges Handels festzuschreiben, wird der FFP für einen Beobachtungszeitraum von 2010 – 2013 erstellt. Ziel des FFP ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die zur Verwirklichung einer gleichberechtigten Berücksichtigung von Frauen und Männern in Beruf, Karriere, Familie und einer fairen Verteilung aller Funktionen, des Einkommens und der Familienpflichten, beitragen. Geschlechtsspezifische Asymmetrien im Stellenplan müssen nicht zwingend ein Zeichen von versteckten Vorurteilen sein, auch sind die internen Gegebenheiten immer zu berücksichtigen. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 418/2014 Nie hatte das Thema Frauenförderung so viel mediale Hochkonjunktur, nie waren Frauen so gut ausgebildet und nie war Frauenförderung, waren Karrierekonzepte, Umsetzung von Frauenquoten und familiengerechte Personalpolitik so akut, um qualifizierte Frauen anzuwerben und in Zeiten des akuten Fachkräftemangels zu binden. Qualifizierte Frauen und Männer suchen ihren Arbeitsplatz nach Rahmenbedingungen für ihre Karrierewünsche aus, die in optimaler Weise familienkompatibel sind. Die Stadt Brühl beschäftigte nie mehr Frauen als heute in fast allen Bereichen. In den letzten drei Jahren ist bereits eine positive Entwicklung erfolgreicher Gleichstellungspolitik zu erkennen, die Stadt Brühl ebnet Frauen den Weg in Führungspositionen, gleichzeitig wurden ebenfalls mit Ratsbeschluss vom 23.06.2014 bereits 20 Arbeitsverhältnisse im Kitabereich entfristet, um den Mitarbeiterinnen eine langfristige berufliche Kontinuität zu ermöglichen. Im neuen Dezernatsverteilungsplan (Stand 9/2014) sind erneut Frauen Leitungsfunktionen (Abteilungsleitung und Fachbereichsleitung) ausgewiesen. in Als eine der flankierenden Maßnahmen wird die Prüfung alternierender Heimarbeit im Geltungszeitraum zentrales Thema sein, um Teilzeitbeschäftigten Einkommensverluste und Versorgungseinbußen dauerhaft zu ersparen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzutreiben, arbeitet doch jede 2. Frau nicht in Vollzeit. Um der Unterrepräsentanz von Frauen entgegen zu wirken, sind in den nächsten 3 Jahren Maßnahmen zu erarbeiten, die es potentiellen Führungskräften (mit mindestens der Hälfte Frauen) ermöglichen, sich auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten, verkennt man nicht das Durchschnittsalter der amtierenden Beschäftigten in Leitungsfunktionen von derzeit 53 Jahren. Die Stadt Brühl befindet sich in Sachen Frauenförderung auf einem guten Kurs und wird auch zukünftig unter Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates der verfassungsrechtlichen Verpflichtung einer geschlechterorientierten Personalpolitik nachkommen. Anlage (n) : Frauenförderplan ( 2014 – 2016) BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14