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Vorlage (Prüfung Jahresabschluss 2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
126 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
19.11.14, 18:30
Aktualisiert
01.12.14, 18:29
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 14 Müller, Stefan 14 20 40 Ml 13.11.2014 428/2014 Betreff Prüfung Jahresabschluss 2013 Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST201100, 204100, 208100 / 61010000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, 50678 Köln, Im Zollhafen 22, erstellten Prüfungsbericht vom 05.11.2014 zum Jahresabschluss 2013 der Stadt Brühl in vollem Umfang zu. Er schließt sich dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an und erteilt gemäß § 103 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 3 GO NRW den als Anlage beigefügten eigenständigen Bestätigungsvermerk. Bestätigungsvermerk und Prüfbericht werden an den Rat abgegeben. Dem Bürgermeister wurde nach § 101 Abs. 2 GO NRW Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 2. Der Rat fasst folgenden Beschluss: a.) Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Brühl, welcher basiert auf der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, 50678 Köln, vorgenommenen Prüfung und des daraus resultierenden Bestätigungsvermerks, zur Kenntnis. b.) Der Jahresabschluss 2013 der Stadt Brühl wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme in Höhe von 413.973.126,08 € und einem Fehlbetrag in Höhe von 1.010.962,58 € festgestellt. c.) Der Fehlbetrag in Höhe von 1.010.962,58 € wird in voller Höhe durch die Verringerung der gebildeten Ausgleichsrücklage ausgeglichen. d.) Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 428/2014 e.) Der Jahresabschluss 2013 wird gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht und ist bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Erläuterungen: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 (§ 95 Abs. 3 GO NRW) wurde vom Kämmerer aufgestellt, vom Bürgermeister bestätigt und dem Rat zur Feststellung in seiner Sitzung am 23.06.2014 zugeleitet (Vorlage-Nr. 153/2014). Der Rat hat durch Beschluss den Entwurf des Jahresabschlusses entgegen genommen und gemäß § 101 GO NRW zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung obliegt grundsätzlich dem Rechnungsprüfungsausschuss, der nach § 101 Abs. 8 GO NRW in Gemeinden, in denen eine Örtliche Rechnungsprüfung besteht, sich dieser bedient. § 103 Abs. 5 GO NRW sieht jedoch vor, dass sich die Örtliche Rechnungsprüfung mit der Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses auch Dritter als Prüfer bedienen kann. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 20.11.2013 (Vorlage-Nr. 339/2013) wurde beschlossen, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfer hinzuzuziehen. In der gleichen Sitzung hat der Rechnungsprüfungsausschuss beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, die Prüfungsleistung im Rahmen einer Angebotseinholung auszuschreiben. Mit der Prüfung wurde entsprechend dem Ergebnis der Angebotseinholung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Köln beauftragt. Der Vergabe- und Liegenschaftsausschuss wurde hiervon am 28.07.2014 (Vorlage 213/2014) unterrichtet. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 ist inzwischen abgeschlossen. Durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde ein Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2013 erstellt. Hiernach zeigt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Brühl. Der Jahresabschluss 2013 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen relevanten ortsrechtlichen Bestimmungen erstellt. Ebenso steht der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss und stellt die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung zutreffend dar. Da die Prüfung keine Tatsachen ergeben hat, die einem Bestätigungsbeschluss oder der Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, schließt der Prüfungsbericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 05.11.2014 ab. Der Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk ist als Anlage beigefügt. Das Haushaltsjahr 2013 schließt in der Gesamtergebnisrechnung mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.010.962,58 € ab. Der prognostizierte Jahresfehlbetrag zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2013 betrug noch 10.902.000,00 €. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 3 – Drucksache 428/2014 Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage entnommen. Die Ergebnisverbesserung gegenüber der Planung ist insbesondere auf die Entwicklung bei den Steuererträgen (+6.662 Mio.) zurück zu führen. Die Eigenkapitalquote I spiegelt wider, in welchem Umfang das Vermögen der Kommune durch Eigenkapital finanziert ist und beträgt bezogen auf den Jahresabschluss 201 30,60 % (Vorjahr: 31,40 % ). Bei der Eigenkapitalquote II wird das „wirtschaftliche Eigenkapital“ der Gemeinde berücksichtigt. Hierbei werden neben dem klassischen Eigenkapital zusätzlich die „langfristigen“ Sonderposten mit einbezogen, da diese im Regelfall weder zurückgezahlt noch verzinst werden müssen und somit einen eigenkapitalähnlichen Charakter entwickeln. Die Quote für den Jahresabschluss 2013 beträgt 59,30 % (Vorjahr: 59,30 %). Der Aufwandsdeckungsgrad stellt dar, inwieweit die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge aufgefangen werden und sollte im Sinne eines finanziellen Gleichgewichts eine vollständige Deckung erreichen. Der Aufwandsdeckungsgrad im Rahmen des Abschlusses 2013 beträgt 99,10 % (Vorjahr: 95,80 %). Der Anlagendeckungsgrad II gibt Auskunft darüber, in welcher Höhe das Anlagevermögen durch langfristiges Kapital (= Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist. Hintergrund für die Bildung dieser Kennzahl ist der Grundsatz, dass langfristiges Vermögen wie das Anlagevermögen auch durch langfristiges Kapital gedeckt bzw. finanziert sein sollte (sog. „Goldene Bilanzregel“), um eine solide finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Der Aufwandsdeckungsgrad II bezogen auf den Jahresabschluss 2013 erreicht bei der Stadt Brühl einen Wert von 86,90 % (Vorjahr: 87,20 %). Die Investitionsquote für den aktuellen Jahresabschluss liegt bei 181,60 % (Vorjahr: 58,90 %). Sie verdeutlicht, in welcher Höhe neue Investitionen dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen gegenüberstehen. Die Entwicklung der Allgemeinen Rücklage und der Ausgleichsrücklage stellt sich wie folgt dar: Stand der zum 01.01.2013 Veränderung zum 31.12.2013 zum 01.01.2014 Ausgleichsrücklage 15.759.158,14 € -6.896.072,40 € 8.863.085,74 € 7.852.123,16 (Fehlbetrag 2012) Stand der zum 01.01.2013 Veränderung zum 31.12.2013 zum 01.01.2014 Allgemeinen Rücklage 113.256.482,54 € 546.411,03 € (Verrechnung Veräußerungserträge und Aufwand gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NKFWG) 113.802.893,57 € 113.802.893,57 € BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 4 – Drucksache 428/2014 In der Übersicht ist der Stand der Ausgleichsrücklage sowie der Allgemeinen Rücklage zum 01.01.2014 vorbehaltlich der Entscheidung des Rates zur Behandlung des Jahresfehlbetrages (Ziffer 2 c. des Beschlussentwurfes) dargestellt. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird der Prüfungsbericht erörtert; Mitarbeiter/innen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG nehmen an der Sitzung teil und werden nähere Erläuterungen vermitteln. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammenzufassen (§ 101 Abs. 3 GO NRW i.V. mit § 103 Abs. 6 GO NRW). Nach § 101 Abs. 2 GO NRW ist der Prüfungsbericht nach Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat vorzulegen. Vorher ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Rat stellt den als Anlage zum Prüfungsbericht beigefügten Jahresabschluss durch Beschluss fest und beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 GO NRW über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben. 2. D / z. V. Anlage(n): (1) Prüfungsbericht Jahresabschluss 2013 BDO AG inklusive Bestätigungsvermerk (2) Bestätigungsvermerk JA 2013 BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14