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Vorlage (Rahmenplanung Innenstadt)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
26.11.14, 18:29
Aktualisiert
02.12.14, 18:28
Vorlage (Rahmenplanung Innenstadt) Vorlage (Rahmenplanung Innenstadt)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Lamberty, Markus 6126020102 20.11.2014 442/2014 Betreff Rahmenplanung Innenstadt Aufhebung Förderbescheid und Rückzahlung abgerufener Mittel Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen 231110 (781100) / 54 01 99 00 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 142.480,97€ bei Sachkonto 231110 (781110) (Sonderposten aus Zuweisungen Land) und Kostenstelle 54 01 99 00 (Balthasar-Neumann-Platz). Deckung: Minderausgabe bei Sachkonto 95050 (Anlagen im Straßenbau) Kostenstelle 54 01 99 00 (Balthasar-Neumann-Platz). Erläuterungen: Die Fördermaßnahme Innenstadt wird als Gesamtmaßnahme durch Bundes- und Landesmittel gefördert. Innerhalb dieser Gesamtmaßnahme ergehen Förderbescheide für einzelne Maßnahmen. Am 15.09.2011 wurden der Stadt Brühl für die Maßnahme Umbau Balthasar-NeumannPlatz mit dem Bescheid Nr. 05/13/11 Zuwendungen in Höhe von 1.711.983,00 € bei damalig kalkulierten zuwendungsfähigen Kosten von 2.853.305,00 € zugestanden. Nach umfangreichen, gutachterlichen Untersuchungen und Verhandlungen, kamen die Stadtverwaltung und die private Eigentümergemeinschaft zu der Überzeugung, dass die einzige sinnvolle und nachhaltige Lösung ein Platzausbau in gebundener Bauweise darstellt, der für die Stadt zunächst erhöhte anteilige Investitionskosten von ca. 550.000 € (Σ = 3.404.000 €) mit sich bringt, aber für die Zukunft die einzige nachhaltige Lösung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der künftigen Folgekosten (Reparaturen, Unterhaltung etc.) darstellt. Diese Entwicklung wurde am 04.09.2012 dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis gegeben, der daraufhin beschloss, vorbehaltlich eines korrespondierenden Mehrheitsbeschlusses der privaten Wohnungseigentümergemeinschaft Balthasar Neumann Platz (Tiefgarage), im Verlaufe des Septembers 2012, dem Rat im Zuge der Haushaltsaufstellung 2013/2014 die Einstellung der gutachterlich ermittelten Mehrkosten für die öffentliche Hand zur Realisierung eines BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 442/2014 bautechnisch sinnvollen und nachhaltigen Umbaus in Höhe von ca. 550.000 € mit der Maßgabe zu empfehlen, diese Summe im Zuge des Landesprogramms zur Förderung (60%) anzumelden. Mit Datum vom 30.10.2013 erteilte die Bezirksregierung den Förderbescheid Nr. 05/07/13 mit einer Teil-Fördersumme von insgesamt 337.269,00€ zur Deckung der förderfähigen Mehrkosten (557.115,00€) der gebundenen Bauweise. Die Abstimmung über die vertraglichen Vereinbarungen zur Regelung der Vergabemodalitäten der privaten und öffentlichen Maßnahme gestaltete sich derart schwierig, dass es zu weiteren erheblichen Verzögerungen im Projektablauf kam. Dies hatte zur Folge, dass die Maßnahme Balthasar-Neumann-Platz bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums für den Bescheid Nr. 05/13/11 Ende 2013 nicht begonnen werden konnte. Damit war zunächst die Grundlage zur Durchführung der Fördermaßnahme BalthasarNeumann-Platz nicht mehr gegeben. Um die Maßnahme dennoch durchführen zu können, wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung die Gesamtbaumaßnahme in Bauabschnitte unterteilt. Mit Schreiben vom 01.04.2014 beantragte die Verwaltung in Abstimmung mit der Bezirksregierung bei dieser die Zweckbestimmungsänderung des Förderbescheides Nr. 05/07/13. mit dem Ziel, die in diesem Förderbescheid zur Verfügung gestellten Mittel, mit Ausnahme der Mittel für das Projekt Uhlstraße, in Gänze zur Ausführung eines 1. Bauabschnittes (1.BA) Balthasar-Neumann-Platz verwenden zu dürfen. Der Änderungsbescheid erging am 22.04.2014. Den Beschluss zur Ausführung des 1. BA. fasste der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung im Rahmen der Prüfung zur ebenerdigen Querung in seiner 13. Sitzung am 15.05.2014. Am 16.07.2014 stellte die Verwaltung einen neuen Förderantrag zur Förderung der weiteren Bauabschnitte 2 und 3 der Baumaßnahme Balthasar-Neumann-Platz. Der Förderantrag wird derzeit von der BezReg bautechnisch geprüft. Die Mittel für die Maßnahme sind laut BezReg in das STEP 2014 eingeplant. Damit die Bezirksregierung die Maßnahme erneut fördern kann, muss der Förderbescheid Nr. 05/13/11 zurückgenommen werden. Der entsprechende Bescheid erging am 03.11.2014. Aus fördersystematischen Gründen ist eine Anrechnung der bisher geflossenen Mittel auf die mit dem neuen Förderbescheid gewährten Mittel nicht möglich. Daher müssen die auf den Bescheid Nr. 05/13/11 abgerufenen Mittel zurückgezahlt werden, da sie ansonsten doppelt gefördert würden. Es wurden bisher auf den Bescheid Nr. 05/13/11 Fördermittel in Höhe von 142.480,97€ abgerufen, die in Gänze zurückgezahlt werden müssen. ob und in welcher Höhe für diesen Betrag Zinsen gezahlt werden müssen, wird in einem gesonderten Bescheid festgesetzt. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14