Daten
Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
26.11.14, 18:29
Aktualisiert
02.12.14, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Lamberty, Markus
6126020102
20.11.2014
442/2014
Betreff
Rahmenplanung Innenstadt
Aufhebung Förderbescheid und Rückzahlung abgerufener Mittel
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
231110 (781100) / 54 01 99 00
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 142.480,97€
bei
Sachkonto 231110 (781110) (Sonderposten aus Zuweisungen Land) und
Kostenstelle 54 01 99 00 (Balthasar-Neumann-Platz).
Deckung:
Minderausgabe bei Sachkonto 95050 (Anlagen im Straßenbau)
Kostenstelle 54 01 99 00 (Balthasar-Neumann-Platz).
Erläuterungen:
Die Fördermaßnahme Innenstadt wird als Gesamtmaßnahme durch Bundes- und
Landesmittel gefördert. Innerhalb dieser Gesamtmaßnahme ergehen Förderbescheide für
einzelne Maßnahmen.
Am 15.09.2011 wurden der Stadt Brühl für die Maßnahme Umbau Balthasar-NeumannPlatz mit dem Bescheid Nr. 05/13/11 Zuwendungen in Höhe von 1.711.983,00 € bei
damalig kalkulierten zuwendungsfähigen Kosten von 2.853.305,00 € zugestanden.
Nach umfangreichen, gutachterlichen Untersuchungen und Verhandlungen, kamen die
Stadtverwaltung und die private Eigentümergemeinschaft zu der Überzeugung, dass die
einzige sinnvolle und nachhaltige Lösung ein Platzausbau in gebundener Bauweise
darstellt, der für die Stadt zunächst erhöhte anteilige Investitionskosten von ca. 550.000 €
(Σ = 3.404.000 €) mit sich bringt, aber für die Zukunft die einzige nachhaltige Lösung,
insbesondere unter dem Gesichtspunkt der künftigen Folgekosten (Reparaturen,
Unterhaltung etc.) darstellt.
Diese Entwicklung wurde am 04.09.2012 dem Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung zur Kenntnis gegeben, der daraufhin beschloss, vorbehaltlich eines
korrespondierenden
Mehrheitsbeschlusses
der
privaten
Wohnungseigentümergemeinschaft Balthasar Neumann Platz (Tiefgarage), im Verlaufe des
Septembers 2012, dem Rat im Zuge der Haushaltsaufstellung 2013/2014 die Einstellung
der gutachterlich ermittelten Mehrkosten für die öffentliche Hand zur Realisierung eines
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 442/2014
bautechnisch sinnvollen und nachhaltigen Umbaus in Höhe von ca. 550.000 € mit der
Maßgabe zu empfehlen, diese Summe im Zuge des Landesprogramms zur Förderung
(60%) anzumelden.
Mit Datum vom 30.10.2013 erteilte die Bezirksregierung den Förderbescheid Nr. 05/07/13
mit einer Teil-Fördersumme von insgesamt 337.269,00€ zur Deckung der förderfähigen
Mehrkosten (557.115,00€) der gebundenen Bauweise.
Die Abstimmung über die vertraglichen Vereinbarungen zur Regelung der
Vergabemodalitäten der privaten und öffentlichen Maßnahme gestaltete sich derart
schwierig, dass es zu weiteren erheblichen Verzögerungen im Projektablauf kam.
Dies hatte zur Folge, dass die Maßnahme Balthasar-Neumann-Platz bis zum Ablauf des
Bewilligungszeitraums für den Bescheid Nr. 05/13/11 Ende 2013 nicht begonnen werden
konnte.
Damit war zunächst die Grundlage zur Durchführung der Fördermaßnahme BalthasarNeumann-Platz nicht mehr gegeben. Um die Maßnahme dennoch durchführen zu können,
wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung die Gesamtbaumaßnahme in
Bauabschnitte unterteilt.
Mit Schreiben vom 01.04.2014 beantragte die Verwaltung in Abstimmung mit der
Bezirksregierung bei dieser die Zweckbestimmungsänderung des Förderbescheides Nr.
05/07/13. mit dem Ziel, die in diesem Förderbescheid zur Verfügung gestellten Mittel, mit
Ausnahme der Mittel für das Projekt Uhlstraße, in Gänze zur Ausführung eines 1.
Bauabschnittes (1.BA) Balthasar-Neumann-Platz verwenden zu dürfen.
Der Änderungsbescheid erging am 22.04.2014.
Den Beschluss zur Ausführung des 1. BA. fasste der Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung im Rahmen der Prüfung zur ebenerdigen Querung in seiner 13. Sitzung
am 15.05.2014.
Am 16.07.2014 stellte die Verwaltung einen neuen Förderantrag zur Förderung der
weiteren Bauabschnitte 2 und 3 der Baumaßnahme Balthasar-Neumann-Platz.
Der Förderantrag
wird
derzeit
von
der BezReg bautechnisch
geprüft.
Die Mittel für die Maßnahme sind laut BezReg in das STEP 2014 eingeplant.
Damit die Bezirksregierung die Maßnahme erneut fördern kann, muss der Förderbescheid
Nr. 05/13/11 zurückgenommen werden. Der entsprechende Bescheid erging am
03.11.2014. Aus fördersystematischen Gründen ist eine Anrechnung der bisher
geflossenen Mittel auf die mit dem neuen Förderbescheid gewährten Mittel nicht möglich.
Daher müssen die auf den Bescheid Nr. 05/13/11 abgerufenen Mittel zurückgezahlt
werden, da sie ansonsten doppelt gefördert würden.
Es wurden bisher auf den Bescheid Nr. 05/13/11 Fördermittel in Höhe von 142.480,97€
abgerufen, die in Gänze zurückgezahlt werden müssen. ob und in welcher Höhe für
diesen Betrag Zinsen gezahlt werden müssen, wird in einem gesonderten Bescheid
festgesetzt.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14