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Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kerpen über die Erhebung von Gebühren für den Einsatz des Notarztes)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
176 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
22.04.16, 13:16
Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kerpen über die Erhebung von Gebühren für den Einsatz des Notarztes) Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kerpen über die Erhebung von Gebühren für den Einsatz des Notarztes)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 13 / Feuerschutz / TOP Rettungswesen Drs.-Nr.: 200.16 Sachbearbeiter/in: Margit Schmitz Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Bau- und Feuerschutzausschuss 21.04.2016 Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 Stadtrat 03.05.2016 X 24.03.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Einsatz des Notarztes in der Kolpingstadt Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Bau- und Feuerschutzausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses die beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung der Kolpingstadt Kerpen vom 17.12.2008 über die Erhebung von Gebühren für den Einsatz des Notarztes gemäß beiliegendem Entwurf (Anlage 1). Die Gebührensätze für das Notarzteinsatzwesen werden auf der Grundlage der Gebührenkalkulation vom 15.03.2016 (Anlage 2) festgesetzt. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Stv. Amtsleiter/in Schmitz Haupts Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt 20 Schaaf Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für das Notarzteinsatzwesen sind § 77 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) sowie § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen 1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen 2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage in der Regel decken. Die derzeit gültige Satzung ist am 17.12.2008 in Kraft getreten. Im Laufe der vorangegangenen Jahre ist trotz der Änderungssatzung vom 18.12.2014, die eine Senkung der Gebühren beinhaltet, eine stabile Überdeckung entstanden. Gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Die Überdeckung der Vorjahre setzt sich aus den anteilig anzurechnenden Betriebsergebnissen der Jahre 2012 (zu je 1/3) bis 2014 (2013 und 2014 zu je 1/4) zusammen. Auch aus der Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 entsteht mit den bisherigen Gebührensätzen eine vergleichsweise geringe Überdeckung. Durch die Geringfügigkeit der Überdeckung kann die Gebühr für den Einsatz des Notarztes in der derzeitigen Höhe belassen werden, lediglich die Gebühr für das Notarzteinsatzfahrzeug wird leicht gesenkt. Es ist jedoch abzusehen, dass die Überdeckungen in den nächsten Jahren abgebaut sein werden, sodass dann wiederum eine Anhebung der Gebührensätze erfolgen könnte. Gemäß § 14 Abs. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst und die Notfallrettung NW (RettG NW) ist zwischen den Krankenkassenverbänden und der Kolpingstadt Kerpen Einvernehmen über die Gebührensatzung zu erzielen. Der Entwurf der Gebührenkalkulation wurde den Krankenkassenverbänden am 21.03.2016 zur Stellungnahme übersandt. Zwar steht die Antwort noch aus, jedoch ist das Einvernehmen sehr wahrscheinlich. Der Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt: 1. Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Einsatz des Notarztes 2. Gebührenkalkulation 3. Gebührenbedarfsberechnung Beschlussvorlage 200.16 Seite 2