Daten
Kommune
Kerpen
Größe
176 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
22.04.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 13 / Feuerschutz /
TOP
Rettungswesen
Drs.-Nr.: 200.16
Sachbearbeiter/in: Margit Schmitz
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Bau- und Feuerschutzausschuss
21.04.2016
Haupt- und Finanzausschuss
26.04.2016
Stadtrat
03.05.2016
X
24.03.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Einsatz des
Notarztes in der Kolpingstadt Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Bau- und
Feuerschutzausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses die beigefügte 2.
Änderungssatzung zur Satzung der Kolpingstadt Kerpen vom 17.12.2008 über die Erhebung von
Gebühren für den Einsatz des Notarztes gemäß beiliegendem Entwurf (Anlage 1). Die
Gebührensätze für das Notarzteinsatzwesen werden auf der Grundlage der Gebührenkalkulation
vom 15.03.2016 (Anlage 2) festgesetzt.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Stv.
Amtsleiter/in
Schmitz
Haupts
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt 20
Schaaf
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für das Notarzteinsatzwesen sind § 77 Abs. 2
der Gemeindeordnung NW (GO NW) sowie § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die
Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen
1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen
2. im Übrigen aus Steuern
zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.
Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder
Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das
veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage
in der Regel decken.
Die derzeit gültige Satzung ist am 17.12.2008 in Kraft getreten. Im Laufe der vorangegangenen
Jahre ist trotz der Änderungssatzung vom 18.12.2014, die eine Senkung der Gebühren beinhaltet,
eine stabile Überdeckung entstanden. Gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen
am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.
Die Überdeckung der Vorjahre setzt sich aus den anteilig anzurechnenden Betriebsergebnissen
der Jahre 2012 (zu je 1/3) bis 2014 (2013 und 2014 zu je 1/4) zusammen.
Auch aus der Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 entsteht mit den bisherigen Gebührensätzen
eine vergleichsweise geringe Überdeckung. Durch die Geringfügigkeit der Überdeckung kann die
Gebühr für den Einsatz des Notarztes in der derzeitigen Höhe belassen werden, lediglich die
Gebühr für das Notarzteinsatzfahrzeug wird leicht gesenkt.
Es ist jedoch abzusehen, dass die Überdeckungen in den nächsten Jahren abgebaut sein werden,
sodass dann wiederum eine Anhebung der Gebührensätze erfolgen könnte.
Gemäß § 14 Abs. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst und die Notfallrettung NW (RettG NW)
ist zwischen den Krankenkassenverbänden und der Kolpingstadt Kerpen Einvernehmen über die
Gebührensatzung zu erzielen. Der Entwurf der Gebührenkalkulation wurde den
Krankenkassenverbänden am 21.03.2016 zur Stellungnahme übersandt. Zwar steht die Antwort
noch aus, jedoch ist das Einvernehmen sehr wahrscheinlich.
Der Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
1.
Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für den
Einsatz des Notarztes
2.
Gebührenkalkulation
3.
Gebührenbedarfsberechnung
Beschlussvorlage 200.16
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