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Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
79 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Einsatz des Notarztes in der Kolpingstadt Kerpen vom Auf Grund der §§ 2, 14 und 15 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer vom 24.11.1992 (GV NRW S. 458/ SGV NRW 215) in der derzeit geltenden Fassung, der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff/SGV NRW 2023) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen in seiner Sitzung am 03.05.2016 folgende Satzung beschlossen: Artikel I § 4 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Einsatz des Notarztes in der Kolpingstadt Kerpen vom 17.12.2008 erhält folgende Fassung: §4 Gebührensatz 1.) Die Gebühr beträgt für eine behandelte Person 86,00 € 1. für den Notarzt (NA) 2. für das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 3. bei Einsätzen außerhalb des Stadtgebietes pro gefahrener Kilometer außerhalb der Stadtgrenze 124,00 € 1,50 € 2.) Neben vorgenannten Gebühren sind die in der Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Gebühren für die Leitstelle im Bereich des Rettungsdienstes zu zahlen. Diese werden von der Kolpingstadt Kerpen im Auftrag des Rhein-Erft-Kreises eingezogen. 3.) Nehmen mehrere Personen bei einem Einsatz den Notarzt in Anspruch, so trägt jeder die volle Gebühr. Die Gebühren für das Notarzteinsatzfahrzeug, die Kilometerpauschale und die Leitstellengebühr werden anteilig berechnet. Artikel II §7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsverordnung Die vorstehende Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Gebühren für den Einsatz des Notarztes wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. U:\13_3\13_32\Satzungen\Notarzt\2016\2016-Änderungssatzung.doc -2- Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a.) b.) c.) d.) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, diese Satzung ist nicht öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kerpen, Dieter Spürck Bürgermeister U:\13_3\13_32\Satzungen\Notarzt\2016\2016-Änderungssatzung.doc