Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
17.06.13, 18:55
Aktualisiert
17.06.13, 18:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
218/2013
Erstellt am:
31.05.2013
Aktenzeichen:
II / 32.37.41.28
Verfasser/in:
Frau Thur
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
25.06.2013
Rat
X
09.07.2013
Betreff
Satzung der Stadt Pulheim über die Erhebung von Gebühren für das Notarzteinsatzwesen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 218/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Notarzteinsatzwesen der Stadt Pulheim zu beschließen.
Erläuterungen
Gemäß der Gemeindeordnung NW in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz und dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen sind die Gemeinden berechtigt, für die
Refinanzierung der Notarzteinsätze Gebühren zu erheben.
Diese Gebühren dürfen nach dem Kommunalabgabengesetz lediglich auf Grund einer Satzung erhoben werden. Diese
wurde seitens der Verwaltung erstellt.
Der Entwurf der Gebührensatzung und die dazugehörige Gebührenkalkulation ist gemäß dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen den Verbänden der Krankenkassen
zuzuleiten.
Der Kontakt mit den Krankenkassenverbänden ist bereits in der 22. Kalenderwoche hergestellt worden. Auf Grund von
Urlaubsabwesenheit der zuständigen Sachbearbeiter der AOK und BKK war es bis heute leider nicht möglich, Einvernehmen herzustellen.
Demnach schlägt die Verwaltung vor, die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für das
Notarzteinsatzwesen der Stadt Pulheim zu beschließen.