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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Pulheim über die Erhebung von Gebühren für das Notarzteinsatzwesen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
17.06.13, 18:55
Aktualisiert
17.06.13, 18:55
Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Pulheim über die Erhebung von Gebühren für das Notarzteinsatzwesen) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Pulheim über die Erhebung von Gebühren für das Notarzteinsatzwesen)

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Vorlage Nr.: 218/2013 Erstellt am: 31.05.2013 Aktenzeichen: II / 32.37.41.28 Verfasser/in: Frau Thur Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 25.06.2013 Rat X 09.07.2013 Betreff Satzung der Stadt Pulheim über die Erhebung von Gebühren für das Notarzteinsatzwesen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 218/2013 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Notarzteinsatzwesen der Stadt Pulheim zu beschließen. Erläuterungen Gemäß der Gemeindeordnung NW in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz und dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen sind die Gemeinden berechtigt, für die Refinanzierung der Notarzteinsätze Gebühren zu erheben. Diese Gebühren dürfen nach dem Kommunalabgabengesetz lediglich auf Grund einer Satzung erhoben werden. Diese wurde seitens der Verwaltung erstellt. Der Entwurf der Gebührensatzung und die dazugehörige Gebührenkalkulation ist gemäß dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen den Verbänden der Krankenkassen zuzuleiten. Der Kontakt mit den Krankenkassenverbänden ist bereits in der 22. Kalenderwoche hergestellt worden. Auf Grund von Urlaubsabwesenheit der zuständigen Sachbearbeiter der AOK und BKK war es bis heute leider nicht möglich, Einvernehmen herzustellen. Demnach schlägt die Verwaltung vor, die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Notarzteinsatzwesen der Stadt Pulheim zu beschließen.