Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
03.07.2013
Erstellt
24.06.13, 18:56
Aktualisiert
24.06.13, 18:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
284/2013
Erstellt am:
18.06.2013
Aktenzeichen:
IV/61- ri/wo
Verfasser/in:
Herr Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
03.07.2013
Betreff
Planung FNP 17.9 und BP 113 Geyener Berg Süd
Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K25) und Pulheimer Bach
hier: weitere Vorgehensweise
(Vorlagen 412/2012 und 164/2013)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 284/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung sowie dem Vorentwurf der Aufgabenstellung zu und beauftragt die Verwaltung, diese auszuarbeiten und zur Grundlage der Beauftragung eines Planungsbüros für die Erarbeitung eines Plankonzeptes für die Bauleitplanverfahren FNP 17.9 und BP 113 zu machen. Die
Beauftragung eines Büros soll vorbereitet und dem Haupt- und Finanzausschuss in der kommenden Sitzung zum Beschluss vorgelegt werden.
Erläuterungen
Die Verwaltung hatte für den Siedlungsbereich Geyener Berg Süd ursprünglich ein Wettbewerbsverfahren vorgesehen,
um zur Findung des städtebaulichen Rahmenkonzeptes für den Planbereich der Flächennutzungsplanänderung 17.9
und des Bebauungsplanes 113 Pulheim zu kommen.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Begründung der landesplanerischen Anfrage aufgrund neuer Standards bereits
länger als veranschlagt brauchte. Sie liegt mittlerweile bei der Bezirksregierung zur Prüfung vor, das Darlegungskonzept
ist als Anlage 1 beigefügt. Die Vorbereitung und Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens führt ebenfalls zwangsläufig zu einer Verlängerung der Planungsdauer. Die Vergabe der Grundstücke innerhalb des Bebauungsgebietes „BP 76
Pulheim“ in Verlängerung der Sonnenallee hat gezeigt, dass derzeit die Nachfrage nach Baugrundstücken nicht im Ansatz befriedigt werden kann und eine nennenswerte Anzahl von Bürgern ihre Bauwünsche nicht realisieren kann.
Eine zügige Entwicklung der angrenzenden künftigen Siedlungsflächen dient daher nicht nur der Schaffung von veräußerbaren Grundstücken – und somit der Möglichkeit haushaltswirksamer Einnahmen – sondern auch der Verkürzung
von Wartezeiten für Baugrundstücke.
Die Verwaltung schlägt daher vor, ein Planungsbüro mit der Entwicklung der Rahmenplanung in Varianten zu beauftragen, die Darlegungskonzept für die frühzeitige Bürgerbeteiligung sein sollen. Diese Rahmenplanung umfasst den gesamten Planungsbereich des FNP 17.9 mit einer tiefergehenden Bearbeitung des Planbereiches des Bebauungsplanes
113 Pulheim (Bereich zwischen Geyener Straße und dem Feldweg in Verlängerung des Lindenkreuzes). Im Anschluss
an eine durchzuführende Beteiligung einschließlich einer Bürgerinformations-Veranstaltung soll durch das beauftragte
Planungsbüro eine Durcharbeitung des städtebaulichen Entwurfes erfolgen, die unmittelbar in den Entwurf des Rechtsplanes zur Offenlage mündet.
Der erste Entwurf einer Aufgabenstellung ist als Anlage 2 beigefügt. Maßgebliche Inhalte sind Vorgaben zur Siedlungsstruktur und zur Erschließung des Baugebietes (Anbindung des Plangebietes über den im Bau befindlichen Kreisverkehr
Geyener Straße / Pariser Straße) sowie zur Freiraumvernetzung.
Die Verwaltung wird – eine Zustimmung des Umwelt- und Planungsausschusses vorausgesetzt – die Aufgabenstellung
weiter ausarbeiten, ein Planungsbüro für die Durchführung der Planung vorschlagen und dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 17.09.13 einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorlegen.