Daten
Kommune
Pulheim
Größe
854 kB
Datum
03.07.2013
Erstellt
24.06.13, 18:56
Aktualisiert
24.06.13, 18:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufgabenstellung Planung Geyener Berg
Einleitung
Pulheim ist ein Mittelzentrum mit ca. 53.600 Einwohnern im nordwestlichen Verflechtungsbereich mit der
Metropole Köln. Die Stadt ist polyzentrisch gegliedert, der mit ca. 21.700 Einwohner größte Ortsteil Pulheim
nimmt als Zentralort dabei die Funktion als zentraler Versorgungsbereich ein, der mittels
Regionalbahnverbindung (ebenso wie Stommeln) optimal an die Metropole angebunden ist. Der Ortsteil Pulheim
entstand aus einer rein dörflichen Struktur, die sich insbesondere im Laufe der letzten vier Dekaden durch
ergänzende Neubaugebiete und eine parallele qualitative Entwicklung des Stadtzentrums zu einer attraktiven
Mittelstadt entwickelt hat. Der überwiegende Teil desr Zentralortes einschließlich des Stadtzentrums liegt nördlich
der Bahnlinie Köln-Mönchengladbach; dort ist die Siedlungsentwicklung u.a. mit der halbkreisförmigen Planung
des Nordparkes mit Ausnahme einiger kleinerer Nachverdichtungsmöglichkeiten weitestgehend abgeschlossen.
Südlich der Bahn befinden sich (neben dem Gelände des historischen Walzwerkes als Gewerbestandort mit
diversen Dienstleistungsangeboten) weitere Wohnbaugebiete sowie die maßgeblichen Siedlungsreserveflächen
für die weitere Entwicklung.
Mit den Baugebieten „Sonnenallee“ und in Fortführung „Bebauungsplan 76“ wurde bereits für den Bereich
zwischen Bergheimer Straße und Geyener Straße die voraussichtlich maximale Siedlungsausdehnung in Bezug
auf die Entfernung von der Bahnlinie erreicht. Nördlich davon erstrecken sich Reserveflächen, die voraussichtlich
mittelfristig nicht entwickelt werden, südlich schließen jedoch Flächen an, welche sich entlang der bestehenden
Siedlungskante bis zum Pulheimer Bach ziehen und sämtlich im Besitz der Stadt stehen bzw. stehen werden.
Lage im Stadtgebiet (FNP Stadt Pulheim)
Aufgabe
Ziel ist die Arrondierung der beschriebenen Flächen zwischen Geyener Straße und Pulheimer Bach für die
Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung einer deutlichen Siedlungsrandeingrünung und insbesondere einer
hochwertigen den Pulheimer Bach begleitenden Grünfläche. Der gesamte Planungsraum gliedert sich in zwei
Teilbereiche, die innerhalb einer Rahmenplanung zu betrachten sind, aber zeitlich nachfolgend planerisch
differenziert und baulich umgesetzt werden sollen. Die Fläche zwischen Geyener Straße und dem Feldweg in
Verlängerung der Straße „Am Lindenkreuz“ soll durch den Bebauungsplan 113 beplant werden und möglichst
kurzfristig realisiert werden. Die weiteren Flächen südwestlich des „Lindenkreuzes“ sind für eine bauliche
Umsetzung ab 2018 durch den Bebauungsplan 114 und ggf. 115 vorgesehen.
Die Rahmenplanung soll einen einheitlich geplanten Siedlungsbereich gewährleisten mit der Möglichkeit der
abschnittsweisen Realisierung. Die Rahmenplanung soll in drei Varianten erarbeitet werden, die das
Darlegungskonzept für die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im Bebauungsplanverfahren
113 darstellt, den angrenzenden Planungsbereich der Bebauungspläne 114 und 115 (deren Durchplanung zu
einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird) jedoch in einem reduzierten Maße der Durcharbeitung mit umfasst. Im
folgenden Schritt ist das städtebauliche Konzept für den BP 113 auszuarbeiten, welches nach Beschluss in einen
Rechtsplanentwurf durch die Stadt Pulheim mündet, der anschließend zur Offenlage gebracht wird.
Geplante Darstellung der FNP-Änderung 17.9 Pulheim mit Geltungsbereichen der Bebauungspläne
Erschließung
Der gesamte Siedlungsbereich südwestlich der Bahnlinie ist über zwei Unterführungen an das
Straßenverkehrsnetz des Ortskernes angebunden. Die Geyener Straße bzw. in deren Fortführung die
Rathausstraße bildet am Rathaus der Stadt Pulheim die Hauptverbindung für MIV und ÖPNV an die Innenstadt.
Eine kleinere Unterführung zwischen den Straßen „Am Kleekamp“ und „An der alten Wassermühle“ stellt eine
(einspurig befahrbare) untergeordnete Verbindung dar, deren wesentliches Potenzial jedoch in der Verknüpfung
der Siedlungsbereiche samt anschließender Landschaft für den Fuß- und Radverkehr besteht. Rein fußläufige
Verbindungen bestehen desweiteren in der Fußgängerunterführung innerhalb des Bahnhofes Pulheim und
zwischen dem Baugebiet „Astern- und Aurikelweg“ und dem Landschaftsraum südwestlich des Pulheimer
Baches.
Die Sonnenallee samt Verlängerung innerhalb des BP 76 stellt einschließlich ihrer künftig möglichen
Fortsetzungen die Hauptsammelstraße und somit das verkehrliche Rückgrat der neuen Siedlungbereiche dar.
Die Geyener Straße bindet die Ortsteile Geyen, Sinthern und Brauweiler/Dansweiler/Freimersdorf an die
Innenstadt an und begrenzt das Plangebiet im Nordwesten.
Die Untersuchung des Planungsbüros VIA aus dem Jahr 2012 stellt die Grundlage dar für das zu konzipierende
Erschließungsnetz. Der Einbezug der nördlich an die Sonnenallee grenzenden Siedlungspotenzialflächen sollte
einerseits einer realistischen Prognose der künftigen Belastungszahlen für diverse Knotenpunkte dienen,
andererseits unter Einbezug des bestehenden Siedlungskörpers Lösungsansätze für den Gesamtbereich
aufzeigen.
Die Anbindung des Plangebietes für den Autoverkehr an die Geyener Straße soll ausschließlich über den derzeit
im Bau befindlichen Kreisverkehr an der Pariser Straße erfolgen.
Deutlich wird dabei für das Plangebiet, dass eine Verknüpfung des neu zu planenden Straßennetzes im Bereich
des FNP 17.9 für den MIV (motorisierter Individualverkehr) und ggf. zukünftig für eine optionale Buserschließung
über die Pariser Straße hinaus nur über die Londoner Straße ratsam erscheint, da andere in Frage kommenden
Straßen – Am Lindenkreuz und Elchweg – sich aufgrund der Breite und des Ausbaus nicht als
Erschließungssammelstraße eignen.
Für Fußgänger und Radfahrer ist in Ergänzung zum Erschließungsnetz für den motorisierten Verkehr ein
Wegenetz zu entwickeln, welches die Freiräume einbezieht und insbesondere die Vernetzung mit der Innenstadt
über die Unterführung „Am Kleekamp/ An der Wassermühle“ berücksichtigt.
Für die Dimensionierung der Verkehrsflächen wurden folgende Profile entwickelt:
Freiraum
Das Plangebiet weist eine Topographie auf, die von der Geyener Straße (K25) aus in Richtung Pulheimer Bach
hin abfällt. Dieser stellt die einzige Besonderheit des Plangebietes dar, welches ansonsten aus weitestgehend
ausgeräumter Agrarlandschaft besteht, die im Norden und Nordosten an die bebaute Ortslage Pulheim angrenzt.
Der Bach unterquert die Bahnlinie in Richtung Innenstadt und bietet in Richtung Geyen die Möglichkeit eines
begleitenden Freiraumkorridors mit einer Bedeutung für die Naherholung und einer Verknüpfung der Ortsteile für
Fußgänger und Radfahrer parallel zur K 25. In Höhe des Elchweges bindet eine bestehende Brücke das
Plangebiet an die freie Landschaft jenseits des Baches an. Der Teil des Plangebietes zwischen der Bebauung
„Am Lindenkreuz“ und dem Elchweg bietet die Chance, über den in der Vergangenheit bereits bebauten
Hirschweg an die kleine Unterführung zur Innenstadt anzubinden. Um der dicht bebauten Innenstadt einen
verbesserten Zugang zum Landschaftsraum zu bieten, soll daher – angepasst an die Topographie, welche im
beschriebenen Bereich eine leichte Senke ausbildet – eine Verbindung in Form eines kleinen Grünzuges oder
einer vergleichbaren hochwertigen Verbindung für Fußgänger und Radfahrer in das Plangebeit hineinführen und
dort in geeigneter Form Fortsetzungen finden in Richtung freier Landschaft.
Eine zu planende Ortsrandeingrünung könnte im Idealfall (siehe Abbildung) zukünftig bis zum Bereich des
Walzwerkes eine hochwertige Grünzone bilden, die mit eingebetteten Wegen die Option für eine entsprechende
Fuß- und Radverbindung über Bahn und Venloer Straße hinweg und somit an den Nordpark böte.
Siedlungsstruktur
Pulheim ist eine attraktive Stadt angrenzend an Köln, in der sich vergleichsweise ruhiges Wohnen „Im Grünen“
mit einer hervorragenden verkehrlichen Anbindung und einem attraktiven Stadtzentrum verbinden. Der neue
Siedlungsbereich soll weitestgehend und in Fortentwicklung der Nachbarquartiere eine Bebauung in Form von
Einfamilienhausbebauung aufnehmen. Die Erfahrung bisheriger Baugebiete zeigt dabei eine große Nachfrage
insbesondere nach Einzel- und Doppelhausbebauungen.
Hinzu tritt in den letzten Jahren die zunehmende Nachfrage nach Geschosswohnungsbau ( Mehrfamilienhäuser),
soweit dieser qualitativ hochwertig entwickelt ist (z.B. mit Tiefgarage) und städtebaulich verträglich in die
Quartiere eingebettet ist. Ein Beispiel hierfür wurde bereits im angrenzenden Siedlungsgebiet an der Pariser
Straße realisiert. Die Nachfrage entsteht sowohl demographisch begründet durch ältere Bürger, die barrierefrei
wohnen möchten, aber auch durch junge Familien, die aus verschiedenen Gründen zwar im Neubauquartier
wohnen möchten, aber nicht im Einfamilienhaus. Das Siedlungskonzept sollte optional auch für diesen Bautypus
Angebote schaffen, wobei die Höhenentwicklung zwei Geschosse plus Dachgeschoss nicht überschreiten sollte.
Beauftragungsgegenstand und Aufgabenstellung
Der genaue Beauftragungsgegenstand befindet sich noch in Erarbeitung. Wichtig wird die Erarbeitung der
Rahmenplanung in Varianten sein, um Bürgerschaft und Ratsvertreterinnen und –vertretern eine
Diskussionsgrundlage zu verschaffen für die Auswahl der zum städtebaulichen Entwurf durchzuarbeitenden
Wahlvariante. Es ist vorgesehen, für die Bürgerschaft eine Bürgerversammlung anzubieten, an der das zu
beauftragende Büro mitwirken soll.
Anhand von Themenplänen sollen Erschließung, Freiraumnetz, die Möglichkeit der Bildung von Bauabschnitten
und ggf. weitere Themenfelder prägnant dargestellt werden.
Folgende Kriterien sollen in der Aufgabenstellung berücksichtigung finden:
Grundsatzanforderungen und Qualifikation der Siedlungsentwicklung
Es soll ein Wohngebiet mit dem breiten Spektrum der in Pulheim vorhandenen Hausformen entwickelt werden.
Dabei wird das Einzel- Doppel- und Reihehaus die dominierende Hausform für diesen Entwicklungsbereich sein.
Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und das durch den demografischen Wandel veränderte Nachfrageverhalten
sind auch kompaktere Hausformen für barrierefreie Eigentumsformen zu berücksichtigen, da durch den Bau von
Tiefgaragen ein hochwertiges Wohnumfeld für diese Nachfragegruppe realisierbar ist.
Der Entwurf soll den Anspruch berücksichtigen, individuelles Wohnen mit frei wählbaren Haustypen in einem
qualitätvollen Wohnumfeld zu ermöglichen. Folgende Kriterien sind zu berücksichtigen:
- Schaffung einer eigenen Identität und „Adresse“ als Wohnviertel
- Bezüge zur umgebenden Bebauung, Beachtung der Fernwirkung
- grünstrukturelle Vernetzung der Bebauung im Übergang zur freien Landschaft
- gute Orientierungsmöglichkeiten im neuen Wohngebiet
- Schaffung von ablesbaren Quartieren und Bauabschnitten
- Aufenthaltsqualitäten und Orte der Kommunikation
- Flexibilität der Siedlungsstruktur, um zukünftige Anpassungsprozesse zu ermöglichen
- effiziente und vermarktungsorientierte Grundstücksbildung
Quartiersbildung
Der gesamte Entwicklungsbereich soll nicht in einem Stück, sondern in mehreren Bauabschnitten einer
Realisierung zugeführt werden können. Entsprechend sind im Entwurf Möglichkeiten der sukzessiven
Entwicklung von Quartieren in verschiedenen Bauabschnitten aufzuzeigen. Die Erschließung nachfolgender
Bauabschnitte soll somit möglichst störungsfrei für bereits bewohnte Quartiere erfolgen.
Haustypen
Der Hauptfaktor der baustrukturellen Entwicklung wird wie in der Vergangenheit im Bereich des Einzel-, Doppelund Reihenhauses liegen. Aufgrund der Lagegunst des Siedlungsbereiches zum Bahnhof, dem veränderten
Mobilitätsverhalten und Nachfrageverhalten der “Jungen Alten” und der sich verändernden Haushaltsgrößen sind
Nachfragepotentiale für kompaktere Baustrukturen in einer hohen architektonischen Qualität und mit einem
attraktiven Wohnumfeld gerade auch in diesem Siedlungsbereich marktkonform. Dabei sollen sich die Höhen
dieser Bauformen an dem Maß der ansonsten üblichen Haustypen orientieren. Mit einem solch breiten
Nutzungsspektrum können die Grundlagen geschaffen werden, die eine Berücksichtigung der Vorgaben aus dem
BauGB (z. B. Schaffung und Erhaltung stabiler Bewohnerstrukturen, Eigentumsbildung weiter Kreise der
Bevölkerung, die Bevölkerungsentwicklung) als auch Erfordernisse aus dem Demografie-Prozess der Stadt
Pulheim (barrierefreie Gebäude und Freibereiche, generationenübergreifende Wohnformen) nach dem jeweiligen
Bedarf ermöglichen.
Der städtebauliche Entwurf soll in einer seiner räumlichen Struktur und Baukörperzuordnung so aufgebaut sein,
dass flexible Gebäude- und Grundstückskonzepte den sich zukünftig ändernden Bedürfnissen anpassen können.
Grundstücksgrößen
Grundsätzlich sollen in den einzelnen Bauabschnitten alle Haustypen und Grundstücksgrößen durchmischt
werden. Allerdings sollen Einfamilienhaus-Grundstücke vor allem in den Bereichen, die an bestehende
Wohngebiete grenzen und den Bereichen mit Landschaftsbezug angeordnet werden.
Die Grundstücksgrößen für Einfamilienhäuser (450 m²), Doppelhäuser (300 m²) und Reihenhäuser (250 m²) sind
als Orientierungswerte zu verstehen, Angebote für einzelne größere Grundstücke sollen hinzutreten, z.B. durch
Zusammenschaltung zweier Parzellen. Die Stellplätze sind bei EFH/DHH auf dem jeweiligen Grundstück
nachzuweisen. Je Wohneinheit sind zwei Stellplätze zu planen. Die Reihenhäuser sollen in Gruppen von vier
Reihenhauseinheiten geplant werden, so können zwischen den Hausgruppen die notwendigen
Garagen/Stellplätze städtebaulich verträglich angeordnet werden. Auch hier gilt, dass je Wohneinheit zwei
Stellplätze nachzuweisen sind.
Bei den kompakteren Bauformen für z. B. barrierefreie Eigentumswohnungen ergibt sich die Grundstücksgröße
nach dem konkreten Entwurf anhand der Zahl der Wohneinheiten und dem Flächenbedarf für die Tiefgarage. Bei
diesen Wohnformen sollen grundsätzlich nur Tiefgaragen mit einer deutlichen Substratüberdeckung zulässig
sein, um ein attraktives Wohnumfeld mit nutzbaren Gärten sicherzustellen. Je Wohnungseinheit ist unter der
Voraussetzung der Barrierefreiheit ein Stellplatz notwendig. Ausnahmsweise könnten im Bereich des noch zu
planenden Lärmschutzes entlang der Geyener Straße auch oberirdisch Stellplätze angeordnet werden, wenn
eine konzeptionelle Integration oder funktionelle Planung zwischen Lärmschutz und Garagen in einer hohen
gestalterischen Qualität erfolgt.
Außenraumqualität und Freiraum
- hohe Gestalt und Aufenthaltsqualität der Freiräume, öffentlichen Räume und der Erschließungsflächen
- qualitätvolle Planung und Einbindung wohnnaher Spielflächen
- gut abgestimmtes Zusammenwirken der privaten, halböffentlichen und öffentliche Bereiche von Gebäude und
Wohnumfeld
- funktionale und naturräumliche Gestaltung des Siedlung begrenzenden Grünzuges
- Entwicklung eines vernetzten Grünkonzeptes
- Integration von naturnah gestalteten Flächen
- qualitätvolle Gestaltung und Integration des Lärmschutzes entlang der Geyener Straße
Erschließung
- ablesbare Zonierung und Barrierefreiheit der Straßenräume entsprechen ihrer funktionalen Zuordnung
- attraktive Straßenraumgestaltung mit Straßenbäumen als bedeutender Faktor der Siedlungsqualität und verbindendes Element mit den vorhanden Grünstrukturen
- attraktive Fuß- und Radwegebeziehungen sowie Verbindung mit vorhandenen Netzstrukturen
- Zuwegung und Anschluss an den ÖPNV berücksichtigen
- gute Übersichtlichkeit sowie sichere Erreichbarkeit
- hoher Fahrradkomfort zur Unterstützung umweltgerechter Mobilität
- effiziente und ausreichende Stellplatzorganisation