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Vorlage (Verkehrssituation Schützenstraße hier: Antrag der SPD- Fraktion v. 15.10.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
11.11.14, 18:30
Aktualisiert
11.11.14, 18:30
Vorlage (Verkehrssituation Schützenstraße
hier: Antrag der SPD- Fraktion v. 15.10.2014) Vorlage (Verkehrssituation Schützenstraße
hier: Antrag der SPD- Fraktion v. 15.10.2014)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32/2 von Dewitz, Henning 32/2 vDe 23.10.2014 375/2014 Betreff Verkehrssituation Schützenstraße hier: Antrag der SPD- Fraktion v. 15.10.2014 Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt 1. die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h, 2. die Erweiterung des derzeit unterbrochenen Fahrradstreifens auf die gesamte Länge der Straße abzulehnen, 3. die Einrichtung einer baulichen Verengung in Höhe vor Haus Nr. 24 abzulehnen. Erläuterungen: Die Schützenstraße ist ca. 170,00 m lang und hat eine Fahrbahnbreite von 5,00 m. Die Verkehrsführung erfolgt in Einbahnrichtung VZ 220 von der Straße An der Synagoge aus zur Kölnstraße. Mit Ausnahme vorhandener privater Zufahrten wird die südliche Fahrbahnseite zum Parken genutzt. Aufgrund des geringen Straßenquerschnittes, der im historischen Altbestand des Stadtzentrums gelegenen Schützenstraße, entsprechen die Sicherheitsabstände in den Seitenräumen nicht den heutigen Anforderungen. Bei der vorhandenen Markierung für den Radverkehr handelt es sich nicht um einen Radfahrstreifen. Dieser zeichnet sich durch eine durchgehende Markierung aus und ist benutzungspflichtig beschildert (VZ. 237 StVO). Bereits in den Sitzungen des Verkehrsausschusses am 21.06., 20.09. und 08.11.2011 wurde jeweils unter TOP 2, die Vorlagen 3/90 fx, fy und ga, „Verkehrssichere Gestaltung Schützenstraße“, Antrag nach § 24 GO, Dr. Clemens Heusch vom 23.5.2011 behandelt. Am 20.09.2011 fand ein Ortstermin in der Schützenstraße statt, der die bisher vollzogenen Maßnahmen für Beschilderung, Markierung und Umgestaltung des Eingangsbereiches in der Schützenstraße zum Ergebnis hatte. Darüber hinaus fand vom 10.10. bis 14.10.2011 in Höhe des Spielplatzes eine Geschwindigkeitsmessung statt. Deren Ergebnis ist in der Vorlage Nr. 36/90 ga dargestellt. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 375/2014 Das Unfallgeschehen in der Schützenstraße ist nach Aussage der Kreispolizeibehörde, Direktion Verkehr erfreulicherweise unauffällig. In 2013 und 2014 ereignete sich je 1 Unfall beim Ein –und Ausparken mit leichtem Sachschaden. zu 1. Gegen eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h bestehen seitens der Straßenverkehrsbehörde keine Bedenken, da die Einbeziehung in die vorh. Tempo 10 Zone (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Kölnstraße) vorgenommen werden kann. zu 2. In der Schützenstraße ist ein so genannter. Schutzstreifen abschnittsweise –gegenläufig zur Einbahnrichtung- markiert, um dem Kfz-Verkehr zu signalisieren, dass Radfahrer entgegen kommen können. Diese vorhandene Markierung ist nicht StVO-konform. Sie hat lediglich hinweisenden Charakter. Auch ein durchgehend markierter Schutzstreifen wäre nicht StVO-konform einzurichten, da in der Fahrbahn keine ausreichende Querschnittsbreite zur Verfügung steht. Der Verkehrsraum beim Begegnungsfall Radfahrer / Pkw beträgt nach RAST 06 4,00 m (mind. 3,80 m bei eingeschränkten Bewegungsspielräumen). Für parkende Fahrzeuge verbliebe somit in der Schützenstraße eine Breite von 1,00 m (max. 1,20 m). Parken in Längsaufstellung erfordert jedoch eine Breite von 2,00 m. Die Beibehaltung der vorhandenen Markierung wird dennoch empfohlen. Prüfung einer baulichen Verengung Haus Nr. 24 befindet sich auf der nördl. Fahrbahnseite neben dem Spielplatz. Um eine verbleibende Fahrgassenbreite von 3,50 m im Bereich einer Einengung zu gewährleisten, könnte der Verkehr hier max. um 1,50 m aus der Fahrtrichtung verschwenkt werden. Gegenüber liegende Parkmöglichkeiten müssten entsprechend entfallen. Für Radfahrer in Gegenrichtung reicht die verbleibende Verkehrsraumbreite nicht aus. Die Umfahrung einer Einengung beinhaltet für Radfahrer im Begegnungsfall somit ein erhebliches Gefahrenpotenzial. Baulich wäre eine Einengung an den Erfordernissen von Großfahrzeugen (Müllfahrzeug, Feuerwehr etc.) auszurichten. Eine nur geringe seitliche Verschwenkung des Kfz-Verkehrs kann jedoch -bei erforderlicher fahrdynamischer Ausbildung für Großverkehre- die Fahrgeschwindigkeiten des Pkw-Verkehrs hier nicht signifikant absenken. Der Verschwenk erfordert allerdings die Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer um dieses "Hindernis" sauber zu umfahren und lenkt so eher von der Beobachtung der Seitenräume ab. Gerade hier befindet sich allerdings der Zugang zum Kinderspielplatz. Beim Zweiradverkehr wäre die Wirkung zudem gleich null. Aus verkehrsplanerischer Sicht wird die gemäß Antrag zu untersuchende bauliche Einengung der Fahrbahn nicht zur Einrichtung empfohlen. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14