Daten
Kommune
Kerpen
Größe
158 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
29.02.16, 15:35
Aktualisiert
22.04.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Sachbearbeiter/in: M. Kesternich
TOP
Drs.-Nr.: 61.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Arbeitskreis Personal
08.03.2016
Haupt- und Finanzausschuss
26.04.2016
X
26.01.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Stellenplan 2016
hier: Stellenbedarf in der Abteilung 18.1, Zentrales Baumanagement
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
X
X
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2016 ff
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Auf Empfehlung des Arbeitskreises Personal und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt
der Stadtrat, im Stellenplan 2016 eine zusätzliche Stelle (+ 1,0) mit dem Stellenwert A 10 BBesO
bzw. EG 9 TVöD für die Intensivierung des Zuschuss-/ Förderwesens innerhalb der Abteilung 18.1
(zentrales Baumanagement) einzurichten.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME: Stellenbedarf in der Abteilung 18.1(Zentrales Baumanagement)
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
2016
2017
2018
2019
2020
59.800
61.000
62.200
63.500
64.800
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
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Begründung:
Ein wesentliches Ergebnis des Umstrukturierungsprozesses innerhalb des Dezernates III war die
Einrichtung eines neuen Amtes mit Querschnittsfunktion (Amt 18, Amt für zentrales Bau- und
Wohnungsmanagement). Zielsetzungen waren dabei u. a. die Verbesserung der Steuerung und
Koordination von (Bau-) Projekten und die Bündelung artverwandter Aufgaben bzw.
Verwaltungstätigkeiten, die in verschiedenen Ämtern / Abteilungen erledigt wurden, um so
Synergieeffekte herzustellen und zu nutzen. Dies wurde zunächst personalneutral umgesetzt.
Ein Teilbereich des Amtes 18 stellt das Zuschuss- und Förderwesen dar. Durch
Umstrukturierungen und Bündelungen verschiedener Aufgaben und Arbeitsabläufe innerhalb des
Amtes 18 konnten freigesetzte Zeitanteile u. a. dafür genutzt werden, im Aufgabenbereich des
Dezernates III das Förderwesen teilweise zu bündeln, nach neuen Fördermöglichkeiten zu suchen
und die entsprechenden Informationen den einzelnen Ämtern zur Verfügung zu stellen. Neben den
bekannten Städtebaufördermitteln und Fördermitteln für den kommunalen Straßen- und
Radwegebau des Landes und des Bundes sowie den EU Förderungen gibt es für verschiedenste
Vorhaben Sonderförderungen und Sonderprogramme von den unterschiedlichsten Stellen.
Um den Bereich Förderungen/Zuschüsse sachgerecht bearbeiten zu können, ist eine regelmäßige
Sichtung der Veröffentlichungen im Internet und in den einschlägigen
Fachzeitschriften
erforderlich. Darüber hinaus sind die Kontakte mit potentiellen Fördergebern zu knüpfen, der
Austausch mit anderen Kommunen zu pflegen, Fortbildungen wahrzunehmen etc. Die
Zusammenfassungen der Möglichkeiten und Förderprogramme müssen an die Fachämter
weitergegeben werden. Weiterhin erfolgt dann eine begleitende Antragstellung, Abruf von
Fördermitteln, regelmäßige Berichterstattung an den Fördergeber, Stellung von Abrechnungen
und Schlussverwendungsnachweisen.
Derzeit werden innerhalb des Dezernat III durch Amt 18 bereits Amt 15 (Tiefbau) und Abt. 16.2
(Verkehrsplanung) aktiv bei der Antragstellung auf Fördermittel und den Mittelabrufen begleitet
sowie die erforderlichen Verwendungsnachweise erstellt. Weiterhin werden Förderanträge bzw.
Bewerbungen für spezielle Sonderprogramme gestellt, die teilweise auch dezernatsübergreifende
Stellungnahmen und Mitarbeit erfordern.
Im Jahr 2015 wurden beispielsweise bereits Förderanträge für den barrierefreien Ausbau von
Bushaltestellen in Türnich, Brüggen, Balkhausen, für örtliche Verkehrssicherheitsaktionen, für
wegweisende Beschilderung des Radverkehrs, für Öffentlichkeitsarbeit des Radverkehrs und für
das „ZukunftsEnsemble Schloß Türnich“ gestellt. Weiterhin wurden für das Sonderprogramm
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zwei
Bewerbungen eingereicht. Weitere Bewerbungen für das Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau
für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie verschiedene Förderanträge aus dem
Programm Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen
(Klimaschutzkonzept, LED-Außenbeleuchtung) werden derzeit bearbeitet. Im Bereich
Städtebauförderung (ISEK) und Energetische Sanierung städtischer Gebäude werden weitere
Förderanträge gestellt. Auch werden zurzeit im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Maßnahmen begutachtet und einer detaillierten Prüfung unterzogen.
Sofern die weiteren Projekte bewilligt werden, zieht dies die entsprechenden Folgearbeiten, wie
Mittelbeantragungen (kommunaler Eigenanteil), regelmäßige Berichterstattung an den
Fördergeber, Controlling der Ausgaben, Mittelabrufe, Verwendungsnachweise, etc. nach sich.
Aufgrund der bereits jetzt angespannten Personalkapazität in Amt 18, sind diese Aufgaben nicht in
vollem Umfang fach- und sachgerecht zu erfüllen.
In Zeiten knapper Kassen ist das Förder- und Zuschusswesen eine wesentliche Voraussetzung,
um auch zukünftig Projekte erfolgreich umsetzen zu können. Durch die Akquise und
Inanspruchnahme von verschiedensten Förderungen und Zuwendungen, sind nachhaltige
Entlastungen im städtischen Haushalt zu erwarten. Für die vorstehend beispielhaft genannten
Fördermaßnahmen wurde bislang durch Amt 18 ein Fördervolumen in Höhe von ca. 6.500.000 €
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beantragt und teilweise bereits bewilligt. Weitere Anträge sind bereits in Vorbereitung und sollen in
Kürze den Fördergebern eingereicht werden.
Aufgrund der bislang gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse erscheint es unbedingt
erforderlich, das Förderwesen konsequent weiter aufzubauen und auszuweiten. So wäre es
beispielsweise zukünftig auch unter der Voraussetzung, dass ausreichende Personalkapazitäten
vorhanden sind, denkbar, dezernatsübergreifend Fördermaßnahmen im Amt 18 zu betreuen und
zu koordinieren.
Die Verwaltung schlägt daher vor, für den beschriebenen zielgerichteten Ausbau des Zuschuss-/
Förderwesens innerhalb der Abteilung 18.1 im Stellenplan 2016 eine zusätzliche Stelle (+ 1,0) mit
dem Stellenwert A 10 BBesO bzw. EG 9 TVöD einzurichten.
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