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Beschlussvorlage (Stellenbedarf in der Abteilung 18.1, Zentrales Baumanagement)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
158 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
29.02.16, 15:35
Aktualisiert
22.04.16, 13:16
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Sachbearbeiter/in: M. Kesternich TOP Drs.-Nr.: 61.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Arbeitskreis Personal 08.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 X 26.01.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Stellenplan 2016 hier: Stellenbedarf in der Abteilung 18.1, Zentrales Baumanagement Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: X X Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2016 ff Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Auf Empfehlung des Arbeitskreises Personal und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat, im Stellenplan 2016 eine zusätzliche Stelle (+ 1,0) mit dem Stellenwert A 10 BBesO bzw. EG 9 TVöD für die Intensivierung des Zuschuss-/ Förderwesens innerhalb der Abteilung 18.1 (zentrales Baumanagement) einzurichten. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: Stellenbedarf in der Abteilung 18.1(Zentrales Baumanagement) ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr 2016 2017 2018 2019 2020 59.800 61.000 62.200 63.500 64.800 Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 61.16 Seite 2 Begründung: Ein wesentliches Ergebnis des Umstrukturierungsprozesses innerhalb des Dezernates III war die Einrichtung eines neuen Amtes mit Querschnittsfunktion (Amt 18, Amt für zentrales Bau- und Wohnungsmanagement). Zielsetzungen waren dabei u. a. die Verbesserung der Steuerung und Koordination von (Bau-) Projekten und die Bündelung artverwandter Aufgaben bzw. Verwaltungstätigkeiten, die in verschiedenen Ämtern / Abteilungen erledigt wurden, um so Synergieeffekte herzustellen und zu nutzen. Dies wurde zunächst personalneutral umgesetzt. Ein Teilbereich des Amtes 18 stellt das Zuschuss- und Förderwesen dar. Durch Umstrukturierungen und Bündelungen verschiedener Aufgaben und Arbeitsabläufe innerhalb des Amtes 18 konnten freigesetzte Zeitanteile u. a. dafür genutzt werden, im Aufgabenbereich des Dezernates III das Förderwesen teilweise zu bündeln, nach neuen Fördermöglichkeiten zu suchen und die entsprechenden Informationen den einzelnen Ämtern zur Verfügung zu stellen. Neben den bekannten Städtebaufördermitteln und Fördermitteln für den kommunalen Straßen- und Radwegebau des Landes und des Bundes sowie den EU Förderungen gibt es für verschiedenste Vorhaben Sonderförderungen und Sonderprogramme von den unterschiedlichsten Stellen. Um den Bereich Förderungen/Zuschüsse sachgerecht bearbeiten zu können, ist eine regelmäßige Sichtung der Veröffentlichungen im Internet und in den einschlägigen Fachzeitschriften erforderlich. Darüber hinaus sind die Kontakte mit potentiellen Fördergebern zu knüpfen, der Austausch mit anderen Kommunen zu pflegen, Fortbildungen wahrzunehmen etc. Die Zusammenfassungen der Möglichkeiten und Förderprogramme müssen an die Fachämter weitergegeben werden. Weiterhin erfolgt dann eine begleitende Antragstellung, Abruf von Fördermitteln, regelmäßige Berichterstattung an den Fördergeber, Stellung von Abrechnungen und Schlussverwendungsnachweisen. Derzeit werden innerhalb des Dezernat III durch Amt 18 bereits Amt 15 (Tiefbau) und Abt. 16.2 (Verkehrsplanung) aktiv bei der Antragstellung auf Fördermittel und den Mittelabrufen begleitet sowie die erforderlichen Verwendungsnachweise erstellt. Weiterhin werden Förderanträge bzw. Bewerbungen für spezielle Sonderprogramme gestellt, die teilweise auch dezernatsübergreifende Stellungnahmen und Mitarbeit erfordern. Im Jahr 2015 wurden beispielsweise bereits Förderanträge für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen in Türnich, Brüggen, Balkhausen, für örtliche Verkehrssicherheitsaktionen, für wegweisende Beschilderung des Radverkehrs, für Öffentlichkeitsarbeit des Radverkehrs und für das „ZukunftsEnsemble Schloß Türnich“ gestellt. Weiterhin wurden für das Sonderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zwei Bewerbungen eingereicht. Weitere Bewerbungen für das Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie verschiedene Förderanträge aus dem Programm Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Klimaschutzkonzept, LED-Außenbeleuchtung) werden derzeit bearbeitet. Im Bereich Städtebauförderung (ISEK) und Energetische Sanierung städtischer Gebäude werden weitere Förderanträge gestellt. Auch werden zurzeit im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Maßnahmen begutachtet und einer detaillierten Prüfung unterzogen. Sofern die weiteren Projekte bewilligt werden, zieht dies die entsprechenden Folgearbeiten, wie Mittelbeantragungen (kommunaler Eigenanteil), regelmäßige Berichterstattung an den Fördergeber, Controlling der Ausgaben, Mittelabrufe, Verwendungsnachweise, etc. nach sich. Aufgrund der bereits jetzt angespannten Personalkapazität in Amt 18, sind diese Aufgaben nicht in vollem Umfang fach- und sachgerecht zu erfüllen. In Zeiten knapper Kassen ist das Förder- und Zuschusswesen eine wesentliche Voraussetzung, um auch zukünftig Projekte erfolgreich umsetzen zu können. Durch die Akquise und Inanspruchnahme von verschiedensten Förderungen und Zuwendungen, sind nachhaltige Entlastungen im städtischen Haushalt zu erwarten. Für die vorstehend beispielhaft genannten Fördermaßnahmen wurde bislang durch Amt 18 ein Fördervolumen in Höhe von ca. 6.500.000 € Beschlussvorlage 61.16 Seite 3 beantragt und teilweise bereits bewilligt. Weitere Anträge sind bereits in Vorbereitung und sollen in Kürze den Fördergebern eingereicht werden. Aufgrund der bislang gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse erscheint es unbedingt erforderlich, das Förderwesen konsequent weiter aufzubauen und auszuweiten. So wäre es beispielsweise zukünftig auch unter der Voraussetzung, dass ausreichende Personalkapazitäten vorhanden sind, denkbar, dezernatsübergreifend Fördermaßnahmen im Amt 18 zu betreuen und zu koordinieren. Die Verwaltung schlägt daher vor, für den beschriebenen zielgerichteten Ausbau des Zuschuss-/ Förderwesens innerhalb der Abteilung 18.1 im Stellenplan 2016 eine zusätzliche Stelle (+ 1,0) mit dem Stellenwert A 10 BBesO bzw. EG 9 TVöD einzurichten. Beschlussvorlage 61.16 Seite 4