Daten
Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
11.11.14, 18:30
Aktualisiert
11.11.14, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Stoiber, Wilfried
61 12 01
16.10.2014
359/2014
Betreff
Ausbau Kerkrader Straße (L 150)
Antrag der FDP Ratsfraktion vom 30.07.2014
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis.
Erläuterungen:
Im Knotenpunkt A 553 / B 51 / L 194 hat es zurückliegend mehrfach Defekte an der
dortigen Lichtsignalanlage gegeben. Diese waren ursächlich dafür, dass statt einer
verkehrsabhängigen Steuerung ein Festzeitprogramm (Notprogramm) aktiv war. In der
Folge ergaben sich Rückstauungen vor Rotlicht, obwohl die Fahrbahn in der Querrichtung
u.U. längst geräumt war. Aufgrund der Defekte kam es zu Beschwerden bis hin zur
Forderung nach Überplanung des Knotens und der Signalsteuerung. Zwischenzeitlich
funktioniert die Lichtsignalanlage wieder ordnungsgemäß. Die laufende Baumaßnahme
zum vierspurigen Ausbau der L 150 (Kerkrader Straße) wird sich indes auf die
Verkehrssituation im Knotenunkt L 194 (Kölnstraße) / L 150 (Kerkrader Straße) und im
Nachbarknoten am Autobahnende A 553 / B 51 auch weiterhin negativ auswirken.
Der begonnene vierspurige Ausbau der Kerkrader Straße (zuständig Landesbetrieb
Straßen, Rhein-Berg / Außenstelle Köln) endet vor dem Brückenbauwerk an der A 553
und wird erst im Rahmen der folgenden Baumaßnahme B 51n (Ortsumgehung KölnMeschenich, zuständig Landesbetrieb Straßen, Ville-Eifel) in einem neuen, weitgehend
planfreien Knoten, mit der Kölnstraße und der neuen Trasse der B 51n verknüpft. Die
Einmündung Kerkrader Straße / Kölnstraße wird auch künftig durch eine Lichtsignalanlage
geregelt, da eine zwischenzeitlich favorisierte Kreisverkehrslösung abschließend als nicht
ausreichend leistungsfähig beurteilt wurde.
Die
Ortsumgehung Köln-Meschenich (B 51n) befindet
sich bereits im
Planfeststellungsverfahren. Das Verfahren kann aber nicht zum Abschluss gebracht
werden, da noch nicht abschließend geklärt ist, wie der nördl. Anschluss an die K 27 oder
an die B 51 erfolgen soll. Hierzu wird derzeit eine Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 359/2014
Bezügl. der maroden Fahrbahndecken hatte der Landesbetrieb urspr. die Absicht, den
Einmündungsbereich L 150/ L 194 und den freilaufenden Rechtsabbieger bis zur A 553 zu
sanieren. Wegen des Ausbaus der Kerkrader Straße wurde dies aber zunächst bis Mitte
2015 zurückgestellt. Im Einmündungsbereich Kerkrader Straße / Kölnstraße muss die
Sanierung aus Gründen der Verkehrssicherheit nunmehr aber vorgezogen werden, da
sich die Fahrbahndecke hier bereits bis auf den darunter befindlichen alten Pflasterbelag
ablöst. Lt. vorliegender verkehrsrechtlicher Anordnung des Landesbetriebes werden die
Arbeiten von der beauftragten Firma hier zwischen dem 13. und 18.10.2014 ausgeführt.
Seitens des Baulastträgers ist eine darüber hinausgehende Zwischenlösung bis zum
Baubeginn der Ortsumgehung Meschenich (B 51n) nicht vorgesehen. Die vorgeschlagene
Herstellung eines zweispurigen Linksabbiegers in Richtung Köln-Meschenich würde eine
zweispurige Fortsetzung zumindest auf einem Teilstück der heutigen B 51 erfordern.
Hierzu wäre eine Verbreiterung der alten B 51 Trasse zwecks Aufnahme einer zweiten
Fahrspur nebst Verlegung des Fuß- und Radweges erforderlich. Die dazu benötigte
Fläche befindet sich außerhalb der Stadtgrenze und ist zudem nicht über die
Straßenparzelle der B 51 abgedeckt. Unter den gegebenen Voraussetzungen wäre ein
Zeitrahmen für die Realisierung einer derartigen Maßnahme kaum absehbar.
Gemäß § 37 (Abs.1, Satz 1) Straßengesetz dürfen Landesstraßen nur gebaut oder
geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt worden ist. Das
Planfeststellungsverfahren zur B 51n ist bereits eingeleitet und berücksichtigt an der
nördlichen Stadtgrenze die Verknüpfung der A 553, B 51n, L194 und L 150 im Hinblick auf
die künftigen Fahrbeziehungen als Gesamtlösung. Aus den genannten Gründen wird aus
Sicht der Verwaltung die Lösung der heutigen Verkehrsprobleme in der Umsetzung der
laufenden Baumaßnahme zum vierspurigen Ausbau der L 150 und Realisierung des
neuen Verknüpfungspunktes im Zuge des Baus der B 51n gesehen.
Anlage(n):
(1) Übersicht gepl. Knoten A 553 / L 150 / L 194 / B 51n / B 51alt
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14