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Vorlage (Ausbau Kerkrader Straße (L 150) Antrag der FDP Ratsfraktion vom 30.07.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
11.11.14, 18:30
Aktualisiert
11.11.14, 18:30
Vorlage (Ausbau Kerkrader Straße (L 150)
Antrag der FDP Ratsfraktion vom 30.07.2014) Vorlage (Ausbau Kerkrader Straße (L 150)
Antrag der FDP Ratsfraktion vom 30.07.2014)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Stoiber, Wilfried 61 12 01 16.10.2014 359/2014 Betreff Ausbau Kerkrader Straße (L 150) Antrag der FDP Ratsfraktion vom 30.07.2014 Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Im Knotenpunkt A 553 / B 51 / L 194 hat es zurückliegend mehrfach Defekte an der dortigen Lichtsignalanlage gegeben. Diese waren ursächlich dafür, dass statt einer verkehrsabhängigen Steuerung ein Festzeitprogramm (Notprogramm) aktiv war. In der Folge ergaben sich Rückstauungen vor Rotlicht, obwohl die Fahrbahn in der Querrichtung u.U. längst geräumt war. Aufgrund der Defekte kam es zu Beschwerden bis hin zur Forderung nach Überplanung des Knotens und der Signalsteuerung. Zwischenzeitlich funktioniert die Lichtsignalanlage wieder ordnungsgemäß. Die laufende Baumaßnahme zum vierspurigen Ausbau der L 150 (Kerkrader Straße) wird sich indes auf die Verkehrssituation im Knotenunkt L 194 (Kölnstraße) / L 150 (Kerkrader Straße) und im Nachbarknoten am Autobahnende A 553 / B 51 auch weiterhin negativ auswirken. Der begonnene vierspurige Ausbau der Kerkrader Straße (zuständig Landesbetrieb Straßen, Rhein-Berg / Außenstelle Köln) endet vor dem Brückenbauwerk an der A 553 und wird erst im Rahmen der folgenden Baumaßnahme B 51n (Ortsumgehung KölnMeschenich, zuständig Landesbetrieb Straßen, Ville-Eifel) in einem neuen, weitgehend planfreien Knoten, mit der Kölnstraße und der neuen Trasse der B 51n verknüpft. Die Einmündung Kerkrader Straße / Kölnstraße wird auch künftig durch eine Lichtsignalanlage geregelt, da eine zwischenzeitlich favorisierte Kreisverkehrslösung abschließend als nicht ausreichend leistungsfähig beurteilt wurde. Die Ortsumgehung Köln-Meschenich (B 51n) befindet sich bereits im Planfeststellungsverfahren. Das Verfahren kann aber nicht zum Abschluss gebracht werden, da noch nicht abschließend geklärt ist, wie der nördl. Anschluss an die K 27 oder an die B 51 erfolgen soll. Hierzu wird derzeit eine Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 359/2014 Bezügl. der maroden Fahrbahndecken hatte der Landesbetrieb urspr. die Absicht, den Einmündungsbereich L 150/ L 194 und den freilaufenden Rechtsabbieger bis zur A 553 zu sanieren. Wegen des Ausbaus der Kerkrader Straße wurde dies aber zunächst bis Mitte 2015 zurückgestellt. Im Einmündungsbereich Kerkrader Straße / Kölnstraße muss die Sanierung aus Gründen der Verkehrssicherheit nunmehr aber vorgezogen werden, da sich die Fahrbahndecke hier bereits bis auf den darunter befindlichen alten Pflasterbelag ablöst. Lt. vorliegender verkehrsrechtlicher Anordnung des Landesbetriebes werden die Arbeiten von der beauftragten Firma hier zwischen dem 13. und 18.10.2014 ausgeführt. Seitens des Baulastträgers ist eine darüber hinausgehende Zwischenlösung bis zum Baubeginn der Ortsumgehung Meschenich (B 51n) nicht vorgesehen. Die vorgeschlagene Herstellung eines zweispurigen Linksabbiegers in Richtung Köln-Meschenich würde eine zweispurige Fortsetzung zumindest auf einem Teilstück der heutigen B 51 erfordern. Hierzu wäre eine Verbreiterung der alten B 51 Trasse zwecks Aufnahme einer zweiten Fahrspur nebst Verlegung des Fuß- und Radweges erforderlich. Die dazu benötigte Fläche befindet sich außerhalb der Stadtgrenze und ist zudem nicht über die Straßenparzelle der B 51 abgedeckt. Unter den gegebenen Voraussetzungen wäre ein Zeitrahmen für die Realisierung einer derartigen Maßnahme kaum absehbar. Gemäß § 37 (Abs.1, Satz 1) Straßengesetz dürfen Landesstraßen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt worden ist. Das Planfeststellungsverfahren zur B 51n ist bereits eingeleitet und berücksichtigt an der nördlichen Stadtgrenze die Verknüpfung der A 553, B 51n, L194 und L 150 im Hinblick auf die künftigen Fahrbeziehungen als Gesamtlösung. Aus den genannten Gründen wird aus Sicht der Verwaltung die Lösung der heutigen Verkehrsprobleme in der Umsetzung der laufenden Baumaßnahme zum vierspurigen Ausbau der L 150 und Realisierung des neuen Verknüpfungspunktes im Zuge des Baus der B 51n gesehen. Anlage(n): (1) Übersicht gepl. Knoten A 553 / L 150 / L 194 / B 51n / B 51alt BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14