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Vorlage (Einbahnstraßenregelung Ubierstraße Bezug: Antrag der SPD-Fraktion v. 14.08.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
11.11.14, 18:30
Aktualisiert
11.11.14, 18:30
Vorlage (Einbahnstraßenregelung Ubierstraße
Bezug: Antrag der SPD-Fraktion v. 14.08.2014) Vorlage (Einbahnstraßenregelung Ubierstraße
Bezug: Antrag der SPD-Fraktion v. 14.08.2014)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32/2 von Dewitz, Henning 327200/vDe 10.10.2014 341/2014 (267/2014) Betreff Einbahnstraßenregelung Ubierstraße Bezug: Antrag der SPD-Fraktion v. 14.08.2014 Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität lehnt die Änderung der Einbahnstraßeregelung in der Ubierstraße, um Fahrzeugen, die aus Richtung Rodderweg kommen ein Linksabbiegen zur Erreichung der Tiefgarageneinfahrt neben der Arbeitsagentur ohne ein komplettes Umfahren über die Chlodwigstraßezu ermöglichen, ab Erläuterungen: Die angesprochene Tiefgarage des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in BadenWürttemberg ist derzeit zu etwa 50% (30 Fahrzeuge) belegt. Sie dient nicht als Kundenparkplatz für die Agentur für Arbeit. Bei einem Ortstermin konnte festgestellt werden, dass zu den Hauptverkehrszeiten zwei Fahrzeugbewegungen in der Stunde (1 rein/1 raus) stattfanden. Der überwiegende Verkehr im Straßenzug Ubierstraße / Chlodwigstraße wird durch Parksuchverkehr der Kunden der Agentur für Arbeit und der Anwohner/Innen erzeugt, die diese Tiefgarage nicht nutzen. Diese Verkehrsteilnehmer fahren auch mindestens einmal um den Straßenzug. Die Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum sind in der Regel zu 100 % ausgelastet. Es gibt bereits mehrere Beschwerden der Anwohner/innen über zu wenig öffentliche Stellplätze und parkende Wohnmobile die PKW Stellplätze belegen. Der vorhandene Fahrbahnquerschnitt ist zur Zeit wie folgt aufgeteilt: 2,40 m Parkstreifen, 1,50 m Schutzstreifen für den gegenläufigen Radverkehr, 2,20 m Fahrbahn für Kfz und Radverkehr sowie ein Parkstreifen von 1,75 m Breite. Um eine Zufahrt der ca. 25 Garagennutzer von der nördlichen Ubierstraße zu ermöglichen, müsste der Verkehrsraum ab der Einmündung, in östlicher Richtung, neu aufgeteilt werden Dafür müssen die vorhandenen ca. 16 öffentlichen Stellplätze aus Sicherheitsgründen entfallen, um eine separate Zufahrt zur Tiefgarage zu gewährleisten. Sämtliche vorhandenen Fahrbahnmarkierungen müssen demarkiert werden. Der 1,50 m breite Schutzstreifen für den gegenläufigen Radverkehr muss in den 2,40 m breiten Parkstreifen markiert werden Am Ende des Parkstreifens wird der Radfahrer dann BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 341/2014 wieder zurück in die Fahrbahn geführt. Die Zufahrtsspur von mindestens 2,75 m zur Tiefgarage würde ab der Einmündung über den vorhandenen Parkstreifen (0,90 m) und zu 1,85 m in die Fahrbahn markiert erfolgen. Es ist ein Fahrtrichtungspfeil rechts weisend zu markieren. Der Verkehr aus der südlichen Ubierstraße muss dann eine neue Fahrspur von mindestens 2,75 m bekommen. Dies führt dann zum Wegfall der bisherigen Stellplätze gegenüber der Tiefgarage, da hier nur noch 0,85 m verbleiben. Die verbleibenden 0,85 m sind dann auf die beiden Fahrspuren zu verteilen, so dass jeweils 3,17 m Fahrspur entstehen. Der Wegfall dieser Stellplätze erhöht den ohnehin bestehenden Parksuchverkehr in diesem Straßenzug. Gleichzeitig verursacht die Maßnahme Markierungs- und Demarkierungsarbeiten sowie Beschilderungsarbeiten. Die Sicherheit für den gegenläufigen Radverkehr reduziert sich ebenfalls. Insgesamt kann eine Verbesserung der Verkehrssituation daher nicht erwartet werden. Auch aus Umweltschutzgründen kann diese Maßnahme nicht empfohlen werden, da sie die zielgerichteten Umwegfahrten aus nördlicher Richtung (Rodderweg) zur Tiefgarage zwar reduziert, durch den Wegfall der Parkplätze und den gesteigerten ziellosen Parksuchverkehr mehr Lärm und mehr CO 2 Ausstoß produziert wird. Die Demarkierungsarbeiten reduzieren die Haltbarkeitsdauer der Fahrbahnoberfläche. Anlage(n): (1) Beschilderungsplan BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14