Daten
Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
11.11.14, 18:30
Aktualisiert
11.11.14, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32/2
von Dewitz,
Henning
327200/vDe
10.10.2014
341/2014
(267/2014)
Betreff
Einbahnstraßenregelung Ubierstraße
Bezug: Antrag der SPD-Fraktion v. 14.08.2014
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität lehnt die Änderung der Einbahnstraßeregelung in
der Ubierstraße, um Fahrzeugen, die aus Richtung Rodderweg kommen ein
Linksabbiegen zur Erreichung der Tiefgarageneinfahrt neben der Arbeitsagentur ohne ein
komplettes Umfahren über die Chlodwigstraßezu ermöglichen, ab
Erläuterungen:
Die angesprochene Tiefgarage des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in BadenWürttemberg ist derzeit zu etwa 50% (30 Fahrzeuge) belegt. Sie dient nicht als
Kundenparkplatz für die Agentur für Arbeit.
Bei einem Ortstermin konnte festgestellt werden, dass zu den Hauptverkehrszeiten zwei
Fahrzeugbewegungen in der Stunde (1 rein/1 raus) stattfanden. Der überwiegende
Verkehr im Straßenzug Ubierstraße / Chlodwigstraße wird durch Parksuchverkehr der
Kunden der Agentur für Arbeit und der Anwohner/Innen erzeugt, die diese Tiefgarage nicht
nutzen. Diese Verkehrsteilnehmer fahren auch mindestens einmal um den Straßenzug.
Die Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum sind in der Regel zu 100 % ausgelastet. Es
gibt bereits mehrere Beschwerden der Anwohner/innen über zu wenig öffentliche
Stellplätze und parkende Wohnmobile die PKW Stellplätze belegen.
Der vorhandene Fahrbahnquerschnitt ist zur Zeit wie folgt aufgeteilt: 2,40 m Parkstreifen,
1,50 m Schutzstreifen für den gegenläufigen Radverkehr, 2,20 m Fahrbahn für Kfz und
Radverkehr sowie ein Parkstreifen von 1,75 m Breite.
Um eine Zufahrt der ca. 25 Garagennutzer von der nördlichen Ubierstraße zu
ermöglichen, müsste der Verkehrsraum ab der Einmündung, in östlicher Richtung, neu
aufgeteilt werden
Dafür müssen die vorhandenen ca. 16 öffentlichen Stellplätze aus Sicherheitsgründen
entfallen, um eine separate Zufahrt zur Tiefgarage zu gewährleisten. Sämtliche
vorhandenen Fahrbahnmarkierungen müssen demarkiert werden.
Der 1,50 m breite Schutzstreifen für den gegenläufigen Radverkehr muss in den 2,40 m
breiten Parkstreifen markiert werden Am Ende des Parkstreifens wird der Radfahrer dann
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Drucksache 341/2014
wieder zurück in die Fahrbahn geführt. Die Zufahrtsspur von mindestens 2,75 m zur
Tiefgarage würde ab der Einmündung über den vorhandenen Parkstreifen (0,90 m) und zu
1,85 m in die Fahrbahn markiert erfolgen. Es ist ein Fahrtrichtungspfeil rechts weisend zu
markieren.
Der Verkehr aus der südlichen Ubierstraße muss dann eine neue Fahrspur von
mindestens 2,75 m bekommen. Dies führt dann zum Wegfall der bisherigen Stellplätze
gegenüber der Tiefgarage, da hier nur noch 0,85 m verbleiben. Die verbleibenden 0,85 m
sind dann auf die beiden Fahrspuren zu verteilen, so dass jeweils 3,17 m Fahrspur
entstehen.
Der Wegfall dieser Stellplätze erhöht den ohnehin bestehenden Parksuchverkehr in
diesem Straßenzug. Gleichzeitig verursacht die Maßnahme Markierungs- und
Demarkierungsarbeiten sowie Beschilderungsarbeiten. Die Sicherheit für den
gegenläufigen Radverkehr reduziert sich ebenfalls.
Insgesamt kann eine Verbesserung der Verkehrssituation daher nicht erwartet werden.
Auch aus Umweltschutzgründen kann diese Maßnahme nicht empfohlen werden, da sie
die zielgerichteten Umwegfahrten aus nördlicher Richtung (Rodderweg) zur Tiefgarage
zwar reduziert, durch den Wegfall der Parkplätze und den gesteigerten ziellosen
Parksuchverkehr mehr Lärm und mehr CO 2 Ausstoß produziert wird. Die
Demarkierungsarbeiten reduzieren die Haltbarkeitsdauer der Fahrbahnoberfläche.
Anlage(n):
(1) Beschilderungsplan
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