Daten
Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
17.06.13, 18:55
Aktualisiert
17.06.13, 18:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
246/2013
Erstellt am:
06.06.2013
Aktenzeichen:
IV-66
Verfasser/in:
Herr Kleine-Erwig
Mitteilungsvorlage
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
26.06.2013
Betreff
Umgestaltung der Kreisstraßen in Brauweiler
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Im Rahmen der Bürgerwerkstatt Brauweiler wurde ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrssituation erarbeitet. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr hat in der Sitzung vom 16.09.2009 (Vorlage
307/2009) diese Maßnahmen zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die überwiegende Mehrheit der Maßnahmen betrifft Straßen anderer Baulastträger. Zudem erfordern die beschlossenen
Optimierungen in der Regel größere Investitionen. Daher konnten bisher nur einige der Maßnahmen – wie z.B. die Verbreiterung des Gehweges auf der Westseite der Brauweilerstraße und Wiederausschilderung als Gehweg mit Radfahrer
frei – umgesetzt werden.
Im Bereich der Bernhardstraße gibt es darüber hinaus Maßnahmen, die ausschließlich den Rhein-Erft-Kreis und die
Stadt Pulheim betreffen. Die hierzu erarbeitete Entwurfsplanung wurde vom TVA in seiner letzten Sitzung am
17.04.2013 (Vorlage 132/2013) zustimmend zur Kenntnis genommen, so dass der Rhein-Erft-Kreis hier nun die Realisierung weiter vorantreiben kann.
Hinsichtlich der im Bereich der Ortsdurchfahrt der L 213 (Brauweilerstraße – Ehrenfriedstraße – Mathildenstraße) liegenden Maßnahmen hat die Verwaltung frühzeitig Lösungsmöglichkeiten skizziert. Zudem hat Herr Professor Fritschi im
Rahmen der Gestaltungsplanung des Guidelplatzes auch Ideen für den in der Bürgerwerkstatt geforderten einheitlich
gestalteten Platzcharakter im Bereich der Abtei erarbeitet. Es kristallisierte sich allerdings bald heraus, dass fast alle
gewünschten Maßnahmen mit der vorhandenen Landesstraßenfunktion nicht vereinbar sind. Die wenigen restlichen
Maßnahmen erfordern Investitionen, die im Landesstraßenhaushalt auch mittelfristig nicht dargestellt werden können.
In Verhandlungen mit dem Verkehrsministerium konnte die Verwaltung aber erreichen, dass die Ortsdurchfahrt komplett
zur Kreisstraße abgestuft wird und dass dem Rhein-Erft-Kreis für den schlechten Zustand der Mathildenstraße vom Land
eine Ausgleichszahlung gewährt wird. Die Umstufung wurde nunmehr mit Wirkung zum 01. Juli 2013 verfügt. (Anlage 1)
Vorlage Nr.: 246/2013 . Seite 2 / 2
Allerdings handelt es sich auch bei Kreisstraßen um Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die den zwischenörtlichen Verkehrsverbindungen dienen oder zu dienen bestimmt sind. Zudem steht die zwischen der Ehrenfriedstraße und
der Prälatur gelegene Fläche im Eigentum des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und weist der im unmittelbaren
Umfeld der Abtei gelegene Bereich eine besondere kulturelle und städtebauliche Bedeutung auf, so dass alle gestalterischen Fragen hier auch mit dem LVR und insbesondere mit dem zum LVR gehörenden und in der Prälatur angesiedelten Amt für Denkmalpflege im Rheinland zu erörtern sind. Eine Umgestaltung der im Umfeld der Abtei gelegenen Verkehrsflächen ist folglich nur denkbar, wenn der Kreis und der LVR diesen Prozess konstruktiv-wohlwollend begleiten.
Am 7. Juni 2013 haben der Rhein-Erft-Kreis, der LVR und die Stadt Pulheim hierzu die als Anlage 2 beigefügte Absichtserklärung verfasst. Darin erklären der Kreis, der LVR und die Stadt, dass sie den Prozess in ihrer jeweiligen Zuständigkeit konstruktiv vorantreiben werden.