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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Herrig. Sf. Clemensstr. 7 Bezug: V8/0488)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
309 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte
E.-Herrig. Sf. Clemensstr. 7
Bezug: V8/0488)

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öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 51 13-17/5 0;:5 V 8 / Amt: An den - 51 - BeschlAusf.: - 102 Hnonz- und Personalausschuss der Stadt Erffstadt zur Beschlussfassung; • Datum: 13.06.2005 Betrifft: Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Herrig. Sf. Clemensstr. 7 Bezug: V8/0488 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen im Budget Personal zur Verfügung I HHJ.: 2005 I HHStl.: Personal ß Unterschrift des BUdgetverantwort Erttstadt, den 13.06.2005 Be$chlussentwurf: L--- I Budget: 599 I .d. (-- Der Bürgermeister wird ermächtigt. als Ausnahme vom Einstellungsstopp sofort eine/n Erzieher/in befristet mit 30 Wochenstunden für die städt. Kindertagesstätte E.-Herrig. St. Clemensstr. 7 einzustellen . • ab Begründung: Der derzeitige Stelleninhaberin wechselte im Rahmen einer Mutterschaftsvertretung zum 01.06.05 in die städf. Kita. E.-Bliesheim .Kükennest" . Eine Nachbesetzung ist erforderlich um die Voraussetzungen für den Betrieb der Kindertagesstätte E.-Herrig zu erfüllen. Die Stelle ist nach Vergütungsgruppe vlb/vc BAT bewertet. In Vertretung )